Forum: Offtopic Inkassobüro Empfehlung gesucht


von Matthias K. (matthiask)


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Kann mir jemand ein seriöses Inkassobüro empfehlen, welches sich auch 
mit kleineren Forderungen (ca. 450 Euro im konkreten Fall) beschäftigt? 
Online-Abwicklung wäre gut.

von Jeffrey L. (the_dude)


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als Privatperson wir da wohl ein Anwalt die bessere Lösung sein!?

Dieser sollte dann im übrigen auch von der Gegenseite bezahlt werden 
wenn Deine Forderung rechtens ist.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Schätze mal ab ob der Schuldner die 450 EUR nicht bezahlen kann oder 
nicht bezahlen mag (und ob in dem Falle die Weigerung gerechtfertigt 
ist)

Wenn er nicht kann, dann kann er auch keine weitere 200-500 EUR 
Rechtsverfolgungskosten (Gerichtskosten, Inkassokosten, Anwaltskosten 
etc) bezahlen. Auf denen bleibst du als drauf sitzen, da du das vorab 
auslegen mußt.

Wenn er nicht mag, dann wird er möglicherweise sein Anliegen vollständig 
gerichtlich durchsetzen wollen. Da bleibst du wenn du Pech hast nicht 
nur auf deine, sondern auch auf den Kosten der Gegenseite sitzen.

-> Aufwände minimieren: selber Mahnbescheid ausfüllen, mit Übergang ins 
Klagverfahren. Bis dahin ist vielleicht genug Drohpotential aufgebaut, 
daß der Schuldner einknickt.

So kompliziert ist das auch nicht, einen Mahnbescheid (auch online) 
auszufüllen und zustellen zu lassen, bzw. das dann ins Klagverfahren 
einzubringen. Die notwendigen Gerichtskosten mußt du eh vorneweg 
auslegen.

Da wären mir jedoch die 30-100 EUR (die du dem Inkassobüro zusätzlich 
für diese Mühen vorab geben mußt) für das Formular-Ausfüllen zu schade.

von Ben _. (burning_silicon)


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Gibts das Inkasso-Team Moskau noch? ;)

von Michael S. (technicans)


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Ben _ schrieb:
> Gibts das Inkasso-Team Moskau noch? ;)

Die sind doch nur noch ne Lachnummer.

Inkassobüros sind völlig nutzlos weil die gar keine rechtliche
Handhabe haben. Die versuchen nur, durch eine Kostennote, die zu
der Forderung noch dazu kommt, einzuschüchtern und so die Leute
zur Zahlung zu motivieren.
Wirklich Geld eintreiben kann einzig der örtliche Gerichtsvollzieher
im Wohnortbereich des Schuldners, aber dafür ist ein vollstreckbarer
Gerichtstitel (30Jahre gültig) nötig.
Der stellt dann auch fest ob ein Schuldner zahlungsfähig ist oder nicht.
Die Gerichte führen da auch Schuldnerregister die aber sicher auch
von Anwälten abgefragt werden können. Vielleicht geht das auch ohne,
hab das aber noch nie gemacht.

von Uhu U. (uhu)


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Michael S. schrieb:
> Inkassobüros sind völlig nutzlos weil die gar keine rechtliche
> Handhabe haben.

Das ist ja mal eine gute Nachricht. Warum sagt einem das keiner?

Du solltest ech ein Buch schreiben.

von Paul B. (paul_baumann)


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Mach es doch erst mal im Guten:
"Meister, Du schuldest mir noch 450 Euro wegen xxx, hast Du mich 
vergessen?
Achso, Du hast diese Summe nicht im Ganzen...
Gut, dann gib mir eben 9 Monate lang 50 Euro und gut ist!"

Wenn Du Dich aber bockbeinig stellst, dann erwürge, äh erwirke ich 
einen
Mahnbescheid gegen Dich beim freundlichen Amtsgericht und Du brauchst
Dich nie wieder bei mir sehen zu lassen!

MfG Paul

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Inkasso hilft nicht. Mache lieber sowas, eine Insolvenz-Androhung:

„Wenn Sie nicht bis .......... die Forderung vollumfänglich beglichen 
haben, werden wir ohne weitere Aufforderung einen Insolvenzantrag über 
Ihr Vermögen stellen und dabei Ihre Hausbank als Zeugen für Ihre 
Zahlungsunfähigkeit benennen.“

von Uhu U. (uhu)


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Markus Müller schrieb:
> Mache lieber sowas, eine Insolvenz-Androhung:

Das ist eine Drohung, die man besser nicht wahr macht, wenns einem nicht 
so gehen soll, wie der Deutschen Bank mit Leo Kirchs Erben.

von Michael H. (michael_h45)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Du solltest ech ein Buch schreiben.
=)
Sehr schön!

Man muss schon echt dankbar sein, wenn dem Herrn technicans mal wieder 
ein bisschen Weisheit vom Löffel fällt!

von Uhu U. (uhu)


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Michael H. schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Du solltest echt ein Buch schreiben.
> =)
> Sehr schön!

Du hast mich wohl falsch verstanden. Ich meine das ernst.

von Robert L. (lrlr)


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"wir" (also chefe) macht auch nichts mehr über inkasso-büro

nur mehr anwalt

inkasso-büro = "bellender hund"...


zum thema:

TO ist Privat (nehme ich an) sonst würde er nicht so "blöd" fragen

und hat scheinbar keine Rechtsschutzvers. (sonst würd er erst recht 
nicht fragen)

ich würde mich mal

hier einlesen:

www.online-mahnantrag.de


(bendenken sollte man, dass das ganze ein paar monate! dauert (im 
idealfall) sonst jahr, da kann viel passieren in der zeit..)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Es gibt mittlerweile einige Inkasso-Büros, die Dir keine Kosten 
aufdrücken (auch bei Nichterfolg nicht) und auch komplett auszahlen.

Eines ist bspw. www.euro-treuhand-inkasso.de

Ich habe die noch nicht benutzt, weiss allerdings von zwei anderen 
Unternehmern, die mit denen zufrieden waren.

Ansonsten: Mahnbescheid wie oben empfohlen ausfüllen - ist nicht schwer 
und erzeugt zumindest etwas Druck. Bei den "harten" Jungs hilft 
natürlich nur Anwalt + Klage ...

... und viel Geduld ;-)

Es vergeht gerne mal ein Jahr vom Mahnbescheid bis zum Urteil (ohne 
Berufung!)

Chris D.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Markus Müller schrieb:
> werden wir ohne weitere Aufforderung einen Insolvenzantrag über
> Ihr Vermögen stellen


ganz blöde Idee, wenn das mehr als eine Drohgebärde sein soll.

1.
Du must beim Insolvenzgericht ein glaubhaftes Interesse nachweisen, z.B. 
in Form einer vollstreckbaren Forderung (dazu muß halt die Forderung 
schon tituliert sein, und vom Gerichtsvollzieher einige Maßnahmen - z.B. 
die ABnahme der EV - durchgeführt worden sein). Nur zum Gericht zu gehen 
und sagen "der Schuldet mir Geld, ich häng dem jetzt mal die Insolvenz 
an die Backe" wird so nicht gehen, alleine aus Schutz des Schuldners. 
Und eine Forderung von 450 EUR als Insolvenzeröffnungs-Grund? Quark!

2.
Falls du eine Insolvenz eröffnest, und der Schuldner ist "blitzeblank" 
(bei dem wäre mangels Masse nix zu holen) dann hast du plötzlich 
Insolvenz-Eröffnungs-Kosten zu tragen, denn er die Musik bestellt, der 
bezahlt auch. 2000-4000 EUR z.B.

3.
Falls der Schuldner zwar wirtschaftlich noch solvent gewesen wäre, aber 
nachweislich DURCH dein Verhalten (dessen Kunden springen ab etc) nun 
doch die Grätsche machen MUSS (du ihm also den Laden ruiniert hast), 
dann solltest du dich warm anziehen und dir vorher ein nicht auf dein 
Namen lautendes Flug- oder Bahnticket in ein unbekanntens Land deiner 
Wahl organisiert haben, der klagt dich nämlich dann so in Grund und 
Boden, da stehst du nie wieder von auf (er könnte dich ja z.B. auch mit 
einer Insolvenzeröffnung DEINES Ladens kontern)

--> ziemlich unsinnig, der Vorschlag.

von Matthias K. (matthiask)


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Danke für alle Hinweise, das Thema hat sich erstmal erledigt. Ich habe 
heute erfahren, dass die Firma insolvent ist.

von Michael S. (technicans)


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Matthias K. schrieb:
> Ich habe heute erfahren, dass die Firma insolvent ist.

Ist das Verfahren schon abgeschlossen? Ansonsten kann man
gerichtlich seine Forderung geltend machen. Obs was aus der
Masse gibt kann man aber vorher nicht wissen. Das liegt eh
meist in der Hand des Insolvenzverwalters.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Matthias K. schrieb:
> Ich habe heute erfahren, dass die Firma insolvent ist.

Die Chance, daß die Firma nach Durchlaufen des Insolvenzverfahrens 
wirtschaftlich scheinbar wieder auf die Beine kommt, sind nicht 
unmöglich. Von irgendwas muß der Schuldner ja leben, und wenn er vorher 
z.B. nur einen auf Bauunternehmer gemacht hat, wird er es danach 
vielleicht wieder versuchen als Bauunternehmer. Aus "Bauunternehmung 
Müller" wird "Bauunternehmung Müller und Söhne". Geschäftsführerin ist 
dann die Schwiegermutter oder irgendein eingekaufter Briefkasten-GF aus 
dem Balkan.

Ist aber leider eine "ganz anderer Firma". Und diese Nachfolgefirma oder 
der Nachfolge-GF ist dann eh nicht mehr für Verbindlichkeiten der 
Vorgängerin haftbar.

Michael S. schrieb:
> Ansonsten kann man gerichtlich seine Forderung geltend machen.

ja, man kann seine Forderung zur Insolvenzmasse anmelden. Wenn nicht 
"mangels Masse" das Verfahren früher oder später vorzeitig beendet wrd, 
erhält man im Vergleich vielleicht 5% der Forderung

Macht ca. 20 EUR bei 450 EUR Forderungssumme, welche man nach ca. 4 
Jahren Insolvenzverfahren (von Eröffnung bis Abschluss und 
anschließender Bezahlung der Gläubiger) empfangen kann.

Aber als sportliche Übung (um mal ein bichen isn Behördendeutsch 
einzutauchen) kann man sich den SPaß mal erlauben. Ist halt in 4 Jahren 
noch (je nach EUR-Entwicklung) eine bis eine halbe Pizza als Belohnung 
fällig.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Wenn VOR der Insolvenz die Rechnung gestellt wurde, so wird man in der 
Regel vom Insolvenzverwalter innerhalb von den ersten paar Monaten 
automatisch angeschrieben und man erhält einen Vordruck, in dem man ALLE 
offenen Forderungen rein schreiben kann.
Die Beträge müssen natürlich mit dem der Rechnungen übereinstimmen.

Alle Rechnungen NACH der Insolvenz (Datum Insolvenzantrag 
ausschlaggebend!) sind für den Papierkorb.

Du kannst gerne beim Insolvenzbüro anrufen, die nette Dame am anderen 
Leitungsende wird Dir das gleiche erzählen.

Die eine Seite Papier ausfüllen ist nicht schwer, per Fax oder 
Einschreiben zurück an den Insolvenzverwalter, nicht die Firma.

von A. $. (mikronom)


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Matthias K. schrieb:
> Danke für alle Hinweise, das Thema hat sich erstmal erledigt. Ich habe
> heute erfahren, dass die Firma insolvent ist.

Mist! Das ganze kannst du übrigens unter 
www.insolvenzbekanntmachungen.de verfolgen.

Und gleich ein Tipp: Wirf jetzt schlechtem Geld kein gutes hinterher! 
Die Erfahrung sagt, dass nicht titulierte Forderungen vom (vorläufigen) 
Insolvenzverwalter im Regelfall abgelehnt werden. Dann müsstest du 
klagen, was dich schon mal Geld kostet.

Es geht um 450 Euro, wie du schreibst. Solltest du jemals (das meint so 
nach 5 bis 10 Jahren) Geld sehen, dann ist eine Quote von unter 10% 
realistisch, also keine 50 Euro. Oft auch gar nichts (Insolvenz mangels 
Masse abgelehnt). Dafür lohnt es sich keinen Rechtsanwalt zu 
beauftragen, weil du ihn bezahlen musst und von diesen Kosten auch nur 
im Rahmen der Quote ausgezahlt wird! Außer dem einen Brief zur 
Forderunganmeldung würde ich da keinen einzigen Cent und keine weitere 
Minute investieren.

von Dennis S. (sebbi430)


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Schau mal hier

http://www.intrum-justitia-informationen.de/

Viele Grüße

von Patrick J. (patrick_j53)


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Ich kann dir http://www.pno-inkasso.de/ empfehlen.
Tolle Beratung und Service, einfach mal anrufen und mit reden.
Was du nicht weißt, direkt nachfragen.

Viele Grüße

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Patrick J. schrieb:
> Ich kann dir http://www.pno-inkasso.de/ empfehlen.

Ob er nicht nach einem halben Jahr allmählich eine für ihn
praktikable Lösung gefunden haben sollte?

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