Guten Abend zusammen Neulich habe ich im Chinamarkt solche tolle Module gesehen (Anhang). Diese basieren auf dem CC2500 Chip und senden auf 2.4GHz. Doch da drängte sich mir gleich die Frage auf, darf man solche Module im eigenen Gerät weiterverkaufen ohne vorherige Prüfungen durchlaufen zu müssen? Ich denke da an die diversen Funkbestimmungen. Ich hoffe jemand kann mir da ein paar Tipps geben :) Besten Dank
Irgendwas hast du an CE nicht verstanden. Sicher darfst du verkaufen. Du bestätigst mit dem CE, daß das Gerät konform ist, also keine Funkwellen aussendet die nicht erlaubt wären. Wenn DU dir sicher bist daß es das nicht tut, musst du nichts messen. Wenn du dir unsicher bist, wäre es schlau zu messen. Sonst misst eines Tages dein Konkurrent und entdeckt gar schreckliches. Danach bist du nicht mehr sein Konkurrent. DU bist verantwortlich für den Scheiss den du verkaufst. Du kannst dich um diese deine Verantwortung nicht drücken, auch wenn dir Mama nie beigebracht hat, wie man verantwortlich ist, und was das Wort überhaupt bedeutet. Eine ganze Generation von Weicheiern wächst hier heran, alles Luschen.
Klare Antwort: Nein. Alles, was du in EU-Land in Verkehr bringst, muß CE-Zertifiziert sein. Dies musst du über eine CE-Konformitätserklärung nachweisen, die eine vorherige Konformitätsprüfung erfordert. Die Regelungen für Funkequipment erfordern dazu auch Messungen. Alles weitere erfährst du bei der Bundesnetzagentur. Oliver
MaWin schrieb: > > DU bist verantwortlich für den Scheiss den du verkaufst. > > Du kannst dich um diese deine Verantwortung nicht drücken, > auch wenn dir Mama nie beigebracht hat, wie man verantwortlich > ist, und was das Wort überhaupt bedeutet. > > > Eine ganze Generation von Weicheiern wächst hier heran, > alles Luschen. und deine Mama hat wohl vergessen dir Manieren bei zu bringen. Traurige Welt ...
Was ist beispielsweise wenn ich für ein Gerät welches ich verkaufen möchte ein Netzgerät einkaufe. Wenn dieses nun bereits entsprechende Zeichen aufgedruckt hat, dann muss ich dort nichts prüfen oder? Da dies ja von einem dritthersteller ist richtig?
Oliver schrieb: > CE-Zertifiziert Was ist das denn? Oliver schrieb: > vorherige Konformitätsprüfung erfordert Genau so ein Unsinn. Vorgeschrieben ist eine Konformitätserklärung. Mehr nicht. Ob man diese selbst schreibt oder sie gegen gutes Geld bei einem Prüfinstitut einkauft, ist erstmal jedem selbst überlassen. Ist aber nicht so ganz ohne Risiko: MaWin schrieb: > Sonst misst eines Tages dein Konkurrent und entdeckt gar > schreckliches. Danach bist du nicht mehr sein Konkurrent. Wobei das Risiko bei einer Taschenlampe natürlich geringer ist, als bei einem HF-Gerät. Mfg.
>Was ist beispielsweise wenn ich für ein Gerät welches ich verkaufen >möchte ein Netzgerät einkaufe. > >Wenn dieses nun bereits entsprechende Zeichen aufgedruckt hat, dann muss >ich dort nichts prüfen oder? Da dies ja von einem dritthersteller ist >richtig? Weisst du ob der das geprüft hat? Für mich sieht die Lage so aus: Du verkaufst ein Gerät. Du klebst ein CE Papperl drauf. Du stellst eine Konformitätserklärung aus. Damit hast DU die Verantwortung das das Gerät den Ansprüchen gerecht arbeitet. Messen musst du da nichts. Jetzt passiert was. Irgendjemand stellt fest das dein Gerät eben nicht konform ist. Dann stehst du blöd da. Du hast ja die Konformitätserklärung unterschrieben. Damit haftest du erst einmal. Du kannst versuchen die Schuld auf den Zulieferer abzuschieben, aber wenn dir das nicht gelingt bist du dran. Das wars so im Groben.
Hier steht alles drin: http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/ce-emv-richtlinie-2004-108.pdf Werft einen Blick auf Anhang II und III.
Thomas Eckmann schrieb: > Vorgeschrieben ist eine Konformitätserklärung. Mehr nicht. Das ist im Falle von Funkequipment (und auch in vielen anderen) schlicht falsch. Voraussetzung für die Ausstellung einer Konformitätserklärung ist ein vorheriges Konformitätsbewertungsverfahren. Die Konformitätsbewertung kann man als Dienstleistung einkaufen, die Unterschrift unter der KE muß man wohl oder übel als Hersteller aus EU-Land selber drunter setzten. Die Verantwortung wird man nicht los. Das alles und noch etwas mehr steht hier: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/TechnischeRegulierung/InverkehrbringenGeraeteEMVGFTEG/FunkanlagenTKEE/Gesetz252berFunkanlagenuId741pdf.pdf?__blob=publicationFile Allerdings hat holger oben schon recht: Man kann sich den ganzen Quatsch auch sparen, sich einfach eine KE austellen, ein CE-Bapperl auf das Produkt kleben, und hoffen, daß keiner was merkt. Auf eigenes Risiko natürlich. Oliver
Hallo, für alle Produkte die man in den Verkehr bringt, muss geprüft werden welche Richtlinien gelten, z. B. Maschinenrichtline, EN-Normen etc. Das sollte dokumentiert werden. Anschließend muss "sichergestellt" werden, dass die relevanten Richtlinien, Normen etc eingehalten werden. Dazu können dann Messungen oder eine Zertifizierung durch ein zugelassenes Unternehmen beitragen. Die Vorgehensweise ist bei Maschinen oder Geräten etc anzuwenden.
>für alle Produkte die man in den Verkehr bringt, muss geprüft werden >welche Richtlinien gelten, z. B. Maschinenrichtline, EN-Normen etc. Das >sollte dokumentiert werden. Genau, CE Papperl drauf Konformitätserklärung ausfüllen. Konformitätserklärung kann man einmal anfertigen oder von irgendeinem Gerät kopieren. Minimale Arbeit. >Anschließend muss "sichergestellt" werden, dass die relevanten >Richtlinien, Normen etc eingehalten werden. Dazu können dann Messungen >oder eine Zertifizierung durch ein zugelassenes Unternehmen beitragen. Solange keiner nach Messprotokollen fragt kann man sich das alles sparen und fröhlich Geräte verkaufen. Bis was passiert. So macht es der Chinamann. Nur der ist hier nicht greifbar. Interessiert ihn also nicht wenn was passiert.
holger schrieb: > Nur der ist hier nicht > greifbar. Daher ist der Inverkehrbringer (Bsp. Importeur) verantwortlich. Warum liest hier Keiner die Richtlinie?
>Daher ist der Inverkehrbringer (Bsp. Importeur) verantwortlich. >Warum liest hier Keiner die Richtlinie? Weil es keinen interessiert bis was passiert. Erst dann wird sie gelesen. Träum weiter;)
Oliver schrieb: > Das ist im Falle von Funkequipment (und auch in vielen anderen) schlicht > falsch. Nein. Am Ende steht nichts anderes als die Erklärung des Herstellers/Importeurs. C E schrieb: > Daher ist der Inverkehrbringer (Bsp. Importeur) verantwortlich. Eben. Was der Chinese da drauf schreibt, interessiert niemanden. mfg.
Thomas Eckmann schrieb: > Was der Chinese da drauf schreibt, interessiert niemanden. Doch den Zoll :-) Die wollten mir bei der letzten Bestellung ein Teil nicht aushändigen, weil nur auf der Verpackung und nicht auf dem Produkt selber ein CE Zeichen drauf war. Hat dann viel Überredungskunst gekostet Sie davon zu überzeugen das das Meine Sache ist.
Thomas Eckmann schrieb: > Oliver schrieb: >> CE-Zertifiziert > Was ist das denn? > > Oliver schrieb: >> vorherige Konformitätsprüfung erfordert > Genau so ein Unsinn. > > Vorgeschrieben ist eine Konformitätserklärung. Mehr nicht. > Ob man diese selbst schreibt oder sie gegen gutes Geld bei einem > Prüfinstitut einkauft, ist erstmal jedem selbst überlassen. > ... > Wobei das Risiko bei einer Taschenlampe natürlich geringer ist, als bei > einem HF-Gerät. Nein - Das ist unter Umständen falsch! Für eine (normale) Taschenlampe gilt das durchaus, für bestimmte Produkte aber gerade NICHT! Gerade im Bereich der Funktechnik gibt es viele Ausnahmen von der Möglichkeit der reinen Erklärung in Eigenregie. Für bestimmte Dinge ist die Mitarbeit eines "Notified Body" zwingend vorgeschrieben. Wobei Funktechnik nicht der einzige Bereich ist wo das so ist. Ein anderes Feld sind zum Beispiel die Persöhnlichen Schutzausstattungen wie die Schutzkleidung von Feuerwehr und Polizei aber auch aus dem zivilen Bereich. Durch ide Vorschrift mit der benannten Stelle lohnt sich so eine Zertifizierung nur wenn es um größere Stückzahlen oder aber um teure Spezialausrüstung geht. Eine Alternative für Kleinststückzahlen ist die Verwendung von vorzertifizierten Modulen. Die sind meist aber etwas teurer. Mit solchen vorzertifizierten Modulen kann man dann wieder in reiner Eigenregie eine CE Erklärung ausstellen. Wie es aber jetzt bei diesen konkreten Modulen aussieht, das kann ich aber nicht sagen. Gruß Carsten
Warum fragst Du so etwas hier, wo nur Nörgler und Besserwisser uterwegs sind. Versuche mal Informationen darüber im Schweizer Recht zu finden, erst dann kümmere Dich um die ach so tollen EU Verordnungen. Gruss
Carsten Sch. schrieb: > Wie es aber jetzt bei diesen konkreten Modulen aussieht, das kann ich > aber nicht sagen. Du kannst aber mal raten, und das vermutlich richtig ;) Oliver
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