Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Wie sieht es mit der Legalität solcher Module aus?


von C. H. (hedie)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Guten Abend zusammen

Neulich habe ich im Chinamarkt solche tolle Module gesehen (Anhang).

Diese basieren auf dem CC2500 Chip und senden auf 2.4GHz.

Doch da drängte sich mir gleich die Frage auf, darf man solche Module im 
eigenen Gerät weiterverkaufen ohne vorherige Prüfungen durchlaufen zu 
müssen?

Ich denke da an die diversen Funkbestimmungen.

Ich hoffe jemand kann mir da ein paar Tipps geben :)

Besten Dank

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Irgendwas hast du an CE nicht verstanden.

Sicher darfst du verkaufen.

Du bestätigst mit dem CE, daß das Gerät konform ist,
also keine Funkwellen aussendet die nicht erlaubt wären.

Wenn DU dir sicher bist daß es das nicht tut,
musst du nichts messen.

Wenn du dir unsicher bist, wäre es schlau zu messen.

Sonst misst eines Tages dein Konkurrent und entdeckt gar
schreckliches. Danach bist du nicht mehr sein Konkurrent.

DU bist verantwortlich für den Scheiss den du verkaufst.

Du kannst dich um diese deine Verantwortung nicht drücken,
auch wenn dir Mama nie beigebracht hat, wie man verantwortlich
ist, und was das Wort überhaupt bedeutet.


Eine ganze Generation von Weicheiern wächst hier heran,
alles Luschen.

von Oliver (Gast)


Lesenswert?

Klare Antwort: Nein.

Alles, was du in EU-Land in Verkehr bringst, muß CE-Zertifiziert sein. 
Dies musst du über eine CE-Konformitätserklärung nachweisen, die eine 
vorherige Konformitätsprüfung erfordert. Die Regelungen für 
Funkequipment erfordern dazu auch Messungen.

Alles weitere erfährst du bei der Bundesnetzagentur.

Oliver

von Not-MaWin (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
>
> DU bist verantwortlich für den Scheiss den du verkaufst.
>
> Du kannst dich um diese deine Verantwortung nicht drücken,
> auch wenn dir Mama nie beigebracht hat, wie man verantwortlich
> ist, und was das Wort überhaupt bedeutet.
>
>
> Eine ganze Generation von Weicheiern wächst hier heran,
> alles Luschen.

und deine Mama hat wohl vergessen dir Manieren bei zu bringen. Traurige 
Welt ...

von C. H. (hedie)


Lesenswert?

Was ist beispielsweise wenn ich für ein Gerät welches ich verkaufen 
möchte ein Netzgerät einkaufe.

Wenn dieses nun bereits entsprechende Zeichen aufgedruckt hat, dann muss 
ich dort nichts prüfen oder? Da dies ja von einem dritthersteller ist 
richtig?

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Oliver schrieb:
> CE-Zertifiziert
Was ist das denn?

Oliver schrieb:
> vorherige Konformitätsprüfung erfordert
Genau so ein Unsinn.

Vorgeschrieben ist eine Konformitätserklärung. Mehr nicht.
Ob man diese selbst schreibt oder sie gegen gutes Geld bei einem 
Prüfinstitut einkauft, ist erstmal jedem selbst überlassen.
Ist aber nicht so ganz ohne Risiko:
MaWin schrieb:
> Sonst misst eines Tages dein Konkurrent und entdeckt gar
> schreckliches. Danach bist du nicht mehr sein Konkurrent.

Wobei das Risiko bei einer Taschenlampe natürlich geringer ist, als bei 
einem HF-Gerät.

Mfg.

von holger (Gast)


Lesenswert?

>Was ist beispielsweise wenn ich für ein Gerät welches ich verkaufen
>möchte ein Netzgerät einkaufe.
>
>Wenn dieses nun bereits entsprechende Zeichen aufgedruckt hat, dann muss
>ich dort nichts prüfen oder? Da dies ja von einem dritthersteller ist
>richtig?

Weisst du ob der das geprüft hat?

Für mich sieht die Lage so aus:
Du verkaufst ein Gerät.
Du klebst ein CE Papperl drauf.
Du stellst eine Konformitätserklärung aus.
Damit hast DU die Verantwortung das das Gerät
den Ansprüchen gerecht arbeitet. Messen musst
du da nichts.

Jetzt passiert was. Irgendjemand stellt fest das dein
Gerät eben nicht konform ist. Dann stehst du blöd da.
Du hast ja die Konformitätserklärung unterschrieben.
Damit haftest du erst einmal. Du kannst versuchen
die Schuld auf den Zulieferer abzuschieben, aber
wenn dir das nicht gelingt bist du dran. Das wars
so im Groben.

von C E (Gast)


Lesenswert?

Hier steht alles drin:
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/ce-emv-richtlinie-2004-108.pdf

Werft einen Blick auf Anhang II und III.

von Oliver (Gast)


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Vorgeschrieben ist eine Konformitätserklärung. Mehr nicht.

Das ist im Falle von Funkequipment (und auch in vielen anderen) schlicht 
falsch. Voraussetzung für die Ausstellung einer Konformitätserklärung 
ist ein vorheriges Konformitätsbewertungsverfahren. Die 
Konformitätsbewertung kann man als Dienstleistung einkaufen, die 
Unterschrift unter der KE muß man wohl oder übel als Hersteller aus 
EU-Land selber drunter setzten. Die Verantwortung wird man nicht los.

Das alles und noch etwas mehr steht hier:

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/TechnischeRegulierung/InverkehrbringenGeraeteEMVGFTEG/FunkanlagenTKEE/Gesetz252berFunkanlagenuId741pdf.pdf?__blob=publicationFile

Allerdings hat holger oben schon recht: Man kann sich den ganzen Quatsch 
auch sparen, sich einfach eine KE austellen, ein CE-Bapperl auf das 
Produkt kleben, und hoffen, daß keiner was merkt. Auf eigenes Risiko 
natürlich.

Oliver

von Hase (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

für alle Produkte die man in den Verkehr bringt, muss geprüft werden 
welche Richtlinien gelten, z. B. Maschinenrichtline, EN-Normen etc. Das 
sollte dokumentiert werden.
Anschließend muss "sichergestellt" werden, dass die relevanten 
Richtlinien, Normen etc eingehalten werden. Dazu können dann Messungen 
oder eine Zertifizierung durch ein zugelassenes Unternehmen beitragen.

Die Vorgehensweise ist bei Maschinen oder Geräten etc anzuwenden.

von holger (Gast)


Lesenswert?

>für alle Produkte die man in den Verkehr bringt, muss geprüft werden
>welche Richtlinien gelten, z. B. Maschinenrichtline, EN-Normen etc. Das
>sollte dokumentiert werden.

Genau, CE Papperl drauf Konformitätserklärung ausfüllen.
Konformitätserklärung kann man einmal anfertigen oder
von irgendeinem Gerät kopieren. Minimale Arbeit.

>Anschließend muss "sichergestellt" werden, dass die relevanten
>Richtlinien, Normen etc eingehalten werden. Dazu können dann Messungen
>oder eine Zertifizierung durch ein zugelassenes Unternehmen beitragen.

Solange keiner nach Messprotokollen fragt kann man sich
das alles sparen und fröhlich Geräte verkaufen. Bis was
passiert. So macht es der Chinamann. Nur der ist hier nicht
greifbar. Interessiert ihn also nicht wenn was passiert.

von C E (Gast)


Lesenswert?

holger schrieb:
> Nur der ist hier nicht
> greifbar.

Daher ist der Inverkehrbringer (Bsp. Importeur) verantwortlich.

Warum liest hier Keiner die Richtlinie?

von holger (Gast)


Lesenswert?

>Daher ist der Inverkehrbringer (Bsp. Importeur) verantwortlich.
>Warum liest hier Keiner die Richtlinie?

Weil es keinen interessiert bis was passiert.
Erst dann wird sie gelesen.

Träum weiter;)

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Oliver schrieb:
> Das ist im Falle von Funkequipment (und auch in vielen anderen) schlicht
> falsch.
Nein. Am Ende steht nichts anderes als die Erklärung des 
Herstellers/Importeurs.

C E schrieb:
> Daher ist der Inverkehrbringer (Bsp. Importeur) verantwortlich.
Eben. Was der Chinese da drauf schreibt, interessiert niemanden.

mfg.

von egal (Gast)


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Was der Chinese da drauf schreibt, interessiert niemanden.

Doch den Zoll :-) Die wollten mir bei der letzten Bestellung ein Teil 
nicht aushändigen, weil nur auf der Verpackung und nicht auf dem Produkt 
selber ein CE Zeichen drauf war. Hat dann viel Überredungskunst gekostet 
Sie davon zu überzeugen das das Meine Sache ist.

von Carsten S. (dg3ycs)


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Oliver schrieb:
>> CE-Zertifiziert
> Was ist das denn?
>
> Oliver schrieb:
>> vorherige Konformitätsprüfung erfordert
> Genau so ein Unsinn.
>
> Vorgeschrieben ist eine Konformitätserklärung. Mehr nicht.
> Ob man diese selbst schreibt oder sie gegen gutes Geld bei einem
> Prüfinstitut einkauft, ist erstmal jedem selbst überlassen.
> ...
> Wobei das Risiko bei einer Taschenlampe natürlich geringer ist, als bei
> einem HF-Gerät.

Nein - Das ist unter Umständen falsch!
Für eine (normale) Taschenlampe gilt das durchaus, für bestimmte 
Produkte aber gerade NICHT!
Gerade im Bereich der Funktechnik gibt es viele Ausnahmen von der 
Möglichkeit der reinen Erklärung in Eigenregie. Für bestimmte Dinge ist 
die Mitarbeit eines "Notified Body" zwingend vorgeschrieben.

Wobei Funktechnik nicht der einzige Bereich ist wo das so ist. Ein 
anderes Feld sind zum Beispiel die Persöhnlichen Schutzausstattungen wie 
die Schutzkleidung von Feuerwehr und Polizei aber auch aus dem zivilen 
Bereich.

Durch ide Vorschrift mit der benannten Stelle lohnt sich so eine 
Zertifizierung nur wenn es um größere Stückzahlen oder aber um teure 
Spezialausrüstung geht. Eine Alternative für Kleinststückzahlen ist die 
Verwendung von vorzertifizierten Modulen. Die sind meist aber etwas 
teurer.

Mit solchen vorzertifizierten Modulen kann man dann wieder in reiner 
Eigenregie eine CE Erklärung ausstellen.

Wie es aber jetzt bei diesen konkreten Modulen aussieht, das kann ich 
aber nicht sagen.

Gruß
Carsten

von somewhere (Gast)


Lesenswert?

Warum fragst Du so etwas hier, wo nur Nörgler und Besserwisser uterwegs 
sind.
Versuche mal Informationen darüber im Schweizer Recht zu finden, erst 
dann kümmere Dich um die ach so tollen EU Verordnungen.

Gruss

von Oliver (Gast)


Lesenswert?

Carsten Sch. schrieb:
> Wie es aber jetzt bei diesen konkreten Modulen aussieht, das kann ich
> aber nicht sagen.

Du kannst aber mal raten, und das vermutlich richtig ;)

Oliver

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.