Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den Inhalt des Vertrages? Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als Nachweis des Dienstverhältnisses)? Gruß Maddin
Die Geheimhaltungsklausel dürfte wohl nicht für sämtliche Teile des Arbeitsvertrags gelten.
Martin S. schrieb: > Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag ... ? Vielleicht. Mehr darf ich dazu nicht sagen. Martin S. schrieb: > Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als > Nachweis des Dienstverhältnisses)? Eventuell. Musst aber vorher alle Namen & Adressen schwärzen.
Zumal diese Klausel so eventuell rechtswidrig ist: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,711601,00.html
> Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den > Inhalt des Vertrages? Nein. > Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als > Nachweis des Dienstverhältnisses)? Natürlich. Und deiner Frau zeigen als Nachweis daß du wirklich nicht mehr verdienst, sogar den Kollegen auch wenn deine Entlohnung den Betriebsfrieden stört, auch dem Anwalt der dich zum Arbeitsrecht berät und die Klausel als ungültig entlarvt und der Gewerkschaft die den Arbeitgeber drigend zur Einhaltung wenigstens der Menschenrechte auffordern wird. Die Klauseln sind meistens sowieso ungültig. Leibeigene wurden abgeschafft.
Gute Frage. Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen werden darf. (Böse Leute behaupten, das tut eh keiner weil man sich schämen muß wenn man es nennt.) Geheimhaltungsvereinbarung war ein eigener Vertrag, der nur von den Betroffenen unterzeichnet werden mußte. Aber: Was geht 'ne Behörde Dein Arbeitsvertrag an? Bitte doch Deinen AG wenn Du das Arbeitsverhältnis nachweisen sollst um eine Bestätigung, fertig.
> Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen > werden darf. Wie üblich versuchen kriminelle Arbeitgeber immer wieder ihre Mitarbeiter unangemessen über den Tisch zu ziehen, durch Einschüchterung mit vorsätzlich gelogenen angeblichen Gesetzesverstössen, dabei sind es die Arbeitgeberm die regelmässig gegen das geltenden Gesetz verstossen, organisierte kriminelle Banden. Alle in einen Sack, Knüppel drauf, es trifft nie den Falschen...
Martin S. schrieb: > Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den > Inhalt des Vertrages? > > Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als > Nachweis des Dienstverhältnisses)? > > Gruß > > Maddin Wenn Du beim BND Abteilung Auslandsspionage - bzw- -aufklärung angestellt bist, ist das natürlich nicht für alle Augen oder Ohren bestimmt. Dann wird dir aber gesagt, was du sagen darfst. Das Du das, was du so alles machst, nicht unbedingt weitererzählen darfst, wenn du im Bereich Entwicklung arbeitest ist auch klar, die Konkurrenz freut sich sonst.
Kan asta schrieb: > Martin S. schrieb: >> Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als >> Nachweis des Dienstverhältnisses)? > > Eventuell. Musst aber vorher alle Namen & Adressen schwärzen. Dann wäre der Vertrag nicht mehr zuzuordnen. MaWin schrieb: > Und deiner Frau zeigen als Nachweis daß du wirklich nicht mehr > verdienst hehe ;) MaWin schrieb: > Die Klauseln sind meistens sowieso ungültig. Wenn es darum geht Betriebsinternes geheimzuhalten glaube ich nicht, dass dies ungültig ist. Toni schrieb: > Aber: Was geht 'ne Behörde Dein Arbeitsvertrag an? Das habe ich mich auch gerade in dem Moment gefragt, als der Arbeitsvertrag im Scanner lag. Werde die nochmal anhauen. Da reicht sicherlich ein Arbeitszeugnis bzw. der Teil dessen, der den Arbeitszeitraum nachweist. Najagut, ich dachte mir nur vielleicht kann es etwas kritisch sein so einen vertraulichen Vertrag irgendeinen Öffentlichen in die Hand zu drücken. Aber allein aus meinem persönlichen Verständnis, wundert es mich was die damit wollen...
Toni schrieb: > Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen > werden darf. Sowas ist ungültig.
MaWin schrieb: >> Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen >> werden darf. > > Wie üblich versuchen kriminelle Arbeitgeber immer wieder > ihre Mitarbeiter unangemessen über den Tisch zu ziehen, > durch Einschüchterung mit vorsätzlich gelogenen angeblichen > Gesetzesverstössen, > dabei sind es die Arbeitgeberm die regelmässig gegen das > geltenden Gesetz verstossen, organisierte kriminelle Banden. > Heute bist du mir richtig sympathisch. Diese Arbeitgeberdoktrin ist doch in D überall so. Mir ist da noch keiner begegnet der sich seriös verhalten hat. > Alle in einen Sack, Knüppel drauf, es trifft nie den Falschen... Das wäre doch mal ne Geschäftsidee.
Martin S. schrieb: > Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den > > Inhalt des Vertrages? Die Geheimhaltungsklause hat doch einen textlichen Inhalt, nur auf diesem singemäßen Inhalt beziehen sich die Geheimhaltungspflichten des AN. Also, post den Text, und wir sagen dir ob der Vertrag auch betroffen ist!
Ein Arbeitsvertrag ist doch eigentlich ein Übereinkommen zwischen 2 Personen. Wenn Dritte da was wissen wollten, gingen bei mir die Alarmglocken an. OK, vielleicht eine Ehefrau. Das geht noch gerade so durch. Allenfalls würde ich mich von Dritten dazu überreden lassen, zu bestätigen, daß es einen gültigen Arbeitsvertrag gibt. Vielleicht noch die Info, ob der befristet oder unbefristet ist, und in welchem Beruf. Mehr nicht. Denn die meisten Inhalte gehen sicherlich niemanden was an. Außer, man hat selbst mal ein Anliegen, und geht beispielsweise zur Gewerkschaft, um Rat zu holen. Ansonsten war ich schon bei Anwälten, um im Vorfeld einen noch nicht unterzeichneten Vertrag prüfen bzw. beurteilen zu lassen. Dann sehen es natürlich auch Dritte. Das mache ich aber auch nur, wenn ein Vertrag den Umfang von Versicherungsbedingungen hat, und ich beim besten Willen nicht mehr durchsteige. Also z.B. 10 Seiten A4 in 8pt-Schrift klein gedruckt. Besonders üblich beim Personaldienstleister.
Wilhelm Ferkes schrieb: > OK, vielleicht eine Ehefrau. Das geht noch gerade so durch. Ferkes, der TO sagt nix darüber ob auch der Inhalt des A-vertrages oder was anderes gemeint ist.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Also z.B. 10 Seiten A4 in 8pt-Schrift klein > gedruckt. Besonders üblich beim Personaldienstleister. Da kenn ich mich auch aus ..
> Wenn Dritte da was wissen wollten, gingen bei mir die Alarmglocken an. wahrscheinlich bezieht sich der TO auf Aufstockung oder Wohngeld - in diesem Fall will die Behörde sehr wohl was sehen. > Diese Arbeitgeberdoktrin ist doch in D überall so. Mir ist da > noch keiner begegnet der sich seriös verhalten hat. normalerweise gehören solche Klauseln von Gesetzgeber bei Strafe verboten - nur so würden sie es lernen. Da dem Gesetzgeber kein Druck seitens der Parteien und von den Gewerkschaften ebenfalls nicht gemacht wird, wird sich auch in Zukunkft an diesem dreckigem Vertragsrecht inclusive diverser Geheimklauseln übelster Machart, die letztendlich auch nur dazu dienen Verantwortung auf nicht Weisungsbefugte abzuwälzen und diesen den schwarzen Peter zuzuspielen! Traurig, daß das von Arbeitnehmern einfach so geschluckt wird bzw. geschluckt werden muß, um überhaupt noch arbeiten zu dürfen!!! Man kommt sich vor wie eine Nutte, wenn man solche Verträge zeichnen soll. > Bitte doch Deinen AG wenn Du das Arbeitsverhältnis nachweisen sollst um > eine Bestätigung, fertig. wenn der Bitte denn nachgekommen wird, bist Du Dir da sicher ?! Das hängt dann wohl von der Gnade Deines Arbeitsgebers ab. Das Ganze ist ein rechtliches Unding und der Arbeitnehmer spielt beim Arbeitsvertrag Lotto, weil jeder Arbeitsvertrag im Prinzip vom einem Juristen gegengezeichnet werden müßte ... soweit sind wir schon, Dankeschön Verdi!
> Man kommt sich vor wie eine Nutte, wenn man solche Verträge zeichnen > soll. Ich will also hoffen, daß du die Dienst solcher nicht in Anspruch nimmst. > Das Ganze ist ein rechtliches Unding und der Arbeitnehmer spielt beim > Arbeitsvertrag Lotto, weil jeder Arbeitsvertrag im Prinzip vom einem > Juristen gegengezeichnet werden müßte Im Gegenteil, laß den Arbeitgeber in seinem Irrglauben, sein Arbeitsvertrag wäre ein Knebel. Manchmal ist sogar die salvatorische Klausel fehlerhaft und ungültig. Die allermeisten Arbeitnehmer dürften auf Grund ungültiger Arbeitsverträge nur genau einen Arbeitsvertrag haben: Den gesetzlichen, mit genau den gesetzlich sowieso gültigen Verpflichtungen des AN gegenüber des AG und des AG gegenüber des AN, und die gesetzlichen Pflichten sind nicht nal so schlecht, ein recht fairer Ausgleich beider Interessen und IMMER besser als das was der Arbeitgeber dir unterjubeln will (denn er hätte keinerlei Notwendigkeit überhaupt irgendwelche Pargraphen reinzuschreiben, wenn es ihm nicht darum gehen würde, dich einzuschränken).
Florian schrieb im Beitrag #2564000:
> Macht ja nix, zumal die Klausel eh unnötig ist, wie immer in AGB.
Ist sie nicht, denn wenn sie fehlt, kann (muss nicht) der ganze Vertrag
als nichtig angesehen werden. Ist die dagegen vorhanden wird der
rechtlich ungültige Teil ausgeklammert und der rechtlich nicht zu
beanstandende Teil als Bestandteil des dann weiterhin gültigen Vertrags
deklariert.
Es ist nicht Sinn und Zweck der Klausel irgendwas zu rekapitulieren oder
zu modifizieren sondern dient nur dazu einen Vertrag rechtlich, wenn
dann auch nicht in seiner Gesamtheit, als gültig zu halten.
Hallo, 1) was geht es einen dritten an was in deinem arbeitsvertrag steht? 2) in unserer personalabteilung kann man sich ein schreiben aufsetzen lassen, in dem steht dann ungefähr sowas: herr / frau ist seit dem xx.yy.zzzz bei uns als xyz-beschäftigt. der arbeitsvertrag ist unbefristet. wir gehören dem arbeitgeberverband IGMetall und bezahlen nach tarif.
keine Ahnung schrieb: >> Wenn Dritte da was wissen wollten, gingen bei mir die Alarmglocken an. > > wahrscheinlich bezieht sich der TO auf Aufstockung oder Wohngeld - in > diesem Fall will die Behörde sehr wohl was sehen. In so einem Fall würde ich dem AG dann sagen, daß ich mit dem Arbeitsvertrag zum Amt muß. Und auch keine Teile des Inhaltes schwärzen bzw. unkenntlich machen. Dort muß man auch nicht von möglichem Mißbrauch aus gehen. Weiter oben nannte ich auch einen möglichen Gang z.B. zur Gewerkschaft. Da kann man ebenfalls nicht viel schwärzen, weil es einfach keinen Sinn ergibt, wenn es um die Vertragsangelegenheiten selbst geht. Wir hatten aber hier kürzlich einen Beitrag, wo jemand dem Vermieter einen Arbeitsvertrag vor legen sollte. Ein Kreditvertrag ab gewisser Höhe wäre auch noch denkbar, daß eine Bank oder Kredithai so viel wie möglich Beweismittel sehen wollen. Bei Kündigung mit anschließender Arbeitslosigkeit bekommt der Ex-AG ohnehin vom Amt einen mehrseitigen Fragebogen, wo einige Daten, auch Gehalt, eingetragen werden müssen. Den ersten Vordruck von mir hatte die Firma verschlampt, mußte ihn wiederholt senden. Da war ihnen wohl was unangenehm. Aber das wird ja bis zum Erfolg wiederholt, so ein Amt ist ja da hartnäckig... Jedenfalls steht dort drauf, daß das Dokument eine Urkunde ist, und Falscheintragungen geahndet werden. Da muß mal der AG die Hosen runter lassen. Bei Kollegen, die nach mir flogen, gab es auch nur so krumme Mätzchen. Aber das Amt ist kein Bittsteller wie ein Bewerber. Man behält dort die Dinge dokumentiert im Auge. Das hat wohl ihre Ehre gekränkt.
> > arbeitgeberverband IGMetall > Oh, eine Neugründung. Nicht wirklich. Die schleichende Metamorphose von einer ehemals angeblich für Arbeitnehmerinteressen arbeitende Gewerkschaft hin zu einer bestochenen korrumpierten Arbeitgeberinstitution.
> Ich will also hoffen, daß du die Dienst solcher nicht in Anspruch nimmst. Mal abgesehen vom moralischen Bedenken kann ich mir den Spaß schon finanziell nicht leisten, insofern stellt sich die Frage nicht. > Im Gegenteil, laß den Arbeitgeber in seinem Irrglauben, sein > Arbeitsvertrag wäre ein Knebel. Manchmal ist sogar die salvatorische > Klausel fehlerhaft und ungültig. Na ja, wenn das AKW in die Luft fliegt, dann zeigt sich der juristische Wert solcher Klauseln. Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß Teile oder gar der ganze Vertrag ungültig ist. Allein die Androhung und Nötigung zu einer Unterschrift ist schon eine Einschüchterung des Arbeitnehmers und eine bodenlose Frechheit, da es in allen Sachverhalten bereits existierende gesetzliche Regelungen gibt, die auch ohne Unterschrift gelten, wenn man auf Sie als AG verweist. Die besonderen Zusatzklauseln dieser Arbeitsverträge dienen dem Ziel die Verantwortlichkeit auf niedere Angestellte abzuwälzen und ob das klappt oder nicht zeigt sich dann im Schadensfall der Fälle vor Gericht und nur dort! Glücklicherweise geht ja immer alles gut und keiner zieht die schwarze Kugel ... deshalb unterschreibt ja auch jeder. Der Maulkorb dieser "Geheimverträge" wirkt jedenfalls in der Praxis ... und die Gewerkschaften, Parteien, etc. schauen dösig zu, So einen Mist gab es früher (laut Aussagen meiner Eltern) nicht und daran sieht man auf was für einen miesen Level wir hierzulande gerutscht sind.
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