Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Geheimhaltungsklausel im Dienstvertrag


von Martin W. (martin_s86)


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Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den 
Inhalt des Vertrages?

Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als 
Nachweis des Dienstverhältnisses)?

Gruß

Maddin

von Mark B. (markbrandis)


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Die Geheimhaltungsklausel dürfte wohl nicht für sämtliche Teile des 
Arbeitsvertrags gelten.

von Kan a. (Firma: Basta) (kanasta)


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Martin S. schrieb:
> Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag ... ?

Vielleicht. Mehr darf ich dazu nicht sagen.



Martin S. schrieb:
> Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als
> Nachweis des Dienstverhältnisses)?

Eventuell. Musst aber vorher alle Namen & Adressen schwärzen.

von Udo S. (urschmitt)


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Zumal diese Klausel so eventuell rechtswidrig ist:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,711601,00.html

von MaWin (Gast)


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> Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den
> Inhalt des Vertrages?

Nein.

> Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als
> Nachweis des Dienstverhältnisses)?

Natürlich.
Und deiner Frau zeigen als Nachweis daß du wirklich nicht mehr 
verdienst, sogar den Kollegen auch wenn deine Entlohnung den 
Betriebsfrieden stört, auch dem Anwalt der dich zum Arbeitsrecht berät 
und die Klausel als ungültig entlarvt und der Gewerkschaft die den 
Arbeitgeber drigend zur Einhaltung wenigstens der Menschenrechte 
auffordern wird.


Die Klauseln sind meistens sowieso ungültig.

Leibeigene wurden abgeschafft.

von Toni (Gast)


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Gute Frage.

Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen
werden darf.
(Böse Leute behaupten, das tut eh keiner weil man sich schämen muß
wenn man es nennt.)

Geheimhaltungsvereinbarung war ein eigener Vertrag, der nur von den
Betroffenen unterzeichnet werden mußte.

Aber: Was geht 'ne Behörde Dein Arbeitsvertrag an?

Bitte doch Deinen AG wenn Du das Arbeitsverhältnis nachweisen sollst um
eine Bestätigung, fertig.

von MaWin (Gast)


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> Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen
> werden darf.

Wie üblich versuchen kriminelle Arbeitgeber immer wieder
ihre Mitarbeiter unangemessen über den Tisch zu ziehen,
durch Einschüchterung mit vorsätzlich gelogenen angeblichen 
Gesetzesverstössen,
dabei sind es die Arbeitgeberm die regelmässig gegen das
geltenden Gesetz verstossen, organisierte kriminelle Banden.

Alle in einen Sack, Knüppel drauf, es trifft nie den Falschen...

von Ich (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den
> Inhalt des Vertrages?
>
> Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als
> Nachweis des Dienstverhältnisses)?
>
> Gruß
>
> Maddin

Wenn Du beim BND Abteilung Auslandsspionage - bzw- -aufklärung 
angestellt bist, ist das natürlich nicht für alle Augen oder Ohren 
bestimmt.
Dann wird dir aber gesagt, was du sagen darfst.

Das Du das, was du so alles machst, nicht unbedingt weitererzählen 
darfst, wenn du im Bereich Entwicklung arbeitest ist auch klar, die 
Konkurrenz freut sich sonst.

von Martin W. (martin_s86)


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Kan asta schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> Darf ich den Arbeitsvertrag zB. bei Behördengängen einreichen (als
>> Nachweis des Dienstverhältnisses)?
>
> Eventuell. Musst aber vorher alle Namen & Adressen schwärzen.

Dann wäre der Vertrag nicht mehr zuzuordnen.

MaWin schrieb:
> Und deiner Frau zeigen als Nachweis daß du wirklich nicht mehr
> verdienst

hehe ;)

MaWin schrieb:
> Die Klauseln sind meistens sowieso ungültig.

Wenn es darum geht Betriebsinternes geheimzuhalten glaube ich nicht, 
dass dies ungültig ist.

Toni schrieb:
> Aber: Was geht 'ne Behörde Dein Arbeitsvertrag an?
Das habe ich mich auch gerade in dem Moment gefragt, als der 
Arbeitsvertrag im Scanner lag.
Werde die nochmal anhauen. Da reicht sicherlich ein Arbeitszeugnis bzw. 
der Teil dessen, der den Arbeitszeitraum nachweist.

Najagut, ich dachte mir nur vielleicht kann es etwas kritisch sein so 
einen vertraulichen Vertrag irgendeinen Öffentlichen in die Hand zu 
drücken. Aber allein aus meinem persönlichen Verständnis, wundert es 
mich was die damit wollen...

von abc (Gast)


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Toni schrieb:
> Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen
> werden darf.
Sowas ist ungültig.

von Michael S. (technicans)


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MaWin schrieb:
>> Bei uns steht explizit nur daß über das Gehalt nicht gesprochen
>> werden darf.
>
> Wie üblich versuchen kriminelle Arbeitgeber immer wieder
> ihre Mitarbeiter unangemessen über den Tisch zu ziehen,
> durch Einschüchterung mit vorsätzlich gelogenen angeblichen
> Gesetzesverstössen,
> dabei sind es die Arbeitgeberm die regelmässig gegen das
> geltenden Gesetz verstossen, organisierte kriminelle Banden.
>

Heute bist du mir richtig sympathisch.

Diese Arbeitgeberdoktrin ist doch in D überall so. Mir ist da
noch keiner begegnet der sich seriös verhalten hat.

> Alle in einen Sack, Knüppel drauf, es trifft nie den Falschen...

Das wäre doch mal ne Geschäftsidee.

von Marx W. (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Gilt eine Geheimhaltungsklausel in einem Dienstvertrag auch für den
>
> Inhalt des Vertrages?

Die Geheimhaltungsklause hat doch einen textlichen Inhalt, nur auf 
diesem  singemäßen Inhalt beziehen sich die Geheimhaltungspflichten des 
AN.
Also, post den Text, und wir sagen dir ob der Vertrag auch betroffen 
ist!

von Wilhelm F. (Gast)


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Ein Arbeitsvertrag ist doch eigentlich ein Übereinkommen zwischen 2 
Personen. Wenn Dritte da was wissen wollten, gingen bei mir die 
Alarmglocken an.

OK, vielleicht eine Ehefrau. Das geht noch gerade so durch.

Allenfalls würde ich mich von Dritten dazu überreden lassen, zu 
bestätigen, daß es einen gültigen Arbeitsvertrag gibt. Vielleicht noch 
die Info, ob der befristet oder unbefristet ist, und in welchem Beruf. 
Mehr nicht. Denn die meisten Inhalte gehen sicherlich niemanden was an. 
Außer, man hat selbst mal ein Anliegen, und geht beispielsweise zur 
Gewerkschaft, um Rat zu holen.

Ansonsten war ich schon bei Anwälten, um im Vorfeld einen noch nicht 
unterzeichneten Vertrag prüfen bzw. beurteilen zu lassen. Dann sehen es 
natürlich auch Dritte. Das mache ich aber auch nur, wenn ein Vertrag den 
Umfang von Versicherungsbedingungen hat, und ich beim besten Willen 
nicht mehr durchsteige. Also z.B. 10 Seiten A4 in 8pt-Schrift klein 
gedruckt. Besonders üblich beim Personaldienstleister.

von Marx W. (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> OK, vielleicht eine Ehefrau. Das geht noch gerade so durch.

Ferkes, der TO sagt nix darüber ob auch der Inhalt des A-vertrages oder 
was anderes gemeint ist.

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Also z.B. 10 Seiten A4 in 8pt-Schrift klein
> gedruckt. Besonders üblich beim Personaldienstleister.

Da kenn ich mich auch aus ..

von keine Ahnung (Gast)


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> Wenn Dritte da was wissen wollten, gingen bei mir die Alarmglocken an.
wahrscheinlich bezieht sich der TO auf Aufstockung oder Wohngeld - in 
diesem Fall will die Behörde sehr wohl was sehen.

> Diese Arbeitgeberdoktrin ist doch in D überall so. Mir ist da
> noch keiner begegnet der sich seriös verhalten hat.
normalerweise gehören solche Klauseln von Gesetzgeber bei Strafe 
verboten - nur so würden sie es lernen.
Da dem Gesetzgeber kein Druck seitens der Parteien und von den 
Gewerkschaften ebenfalls nicht gemacht wird, wird sich auch in Zukunkft 
an diesem dreckigem Vertragsrecht inclusive diverser Geheimklauseln 
übelster Machart, die letztendlich auch nur dazu dienen Verantwortung 
auf nicht Weisungsbefugte abzuwälzen und diesen den schwarzen Peter 
zuzuspielen!
Traurig, daß das von Arbeitnehmern einfach so geschluckt wird bzw. 
geschluckt werden muß, um überhaupt noch arbeiten zu dürfen!!!
Man kommt sich vor wie eine Nutte, wenn man solche Verträge zeichnen 
soll.

> Bitte doch Deinen AG wenn Du das Arbeitsverhältnis nachweisen sollst um
> eine Bestätigung, fertig.
wenn der Bitte denn nachgekommen wird, bist Du Dir da sicher ?!
Das hängt dann wohl von der Gnade Deines Arbeitsgebers ab.
Das Ganze ist ein rechtliches Unding und der Arbeitnehmer spielt beim 
Arbeitsvertrag Lotto, weil jeder Arbeitsvertrag im Prinzip vom einem 
Juristen gegengezeichnet werden müßte ... soweit sind wir schon, 
Dankeschön Verdi!

von MaWin (Gast)


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> Man kommt sich vor wie eine Nutte, wenn man solche Verträge zeichnen
> soll.

Ich will also hoffen, daß du die Dienst solcher
nicht in Anspruch nimmst.


> Das Ganze ist ein rechtliches Unding und der Arbeitnehmer spielt beim
> Arbeitsvertrag Lotto, weil jeder Arbeitsvertrag im Prinzip vom einem
> Juristen gegengezeichnet werden müßte

Im Gegenteil, laß den Arbeitgeber in seinem Irrglauben, sein 
Arbeitsvertrag wäre ein Knebel. Manchmal ist sogar die salvatorische 
Klausel fehlerhaft und ungültig.

Die allermeisten Arbeitnehmer dürften auf Grund ungültiger 
Arbeitsverträge nur genau einen Arbeitsvertrag haben: Den gesetzlichen, 
mit genau den gesetzlich sowieso gültigen Verpflichtungen des AN 
gegenüber des AG und des AG gegenüber des AN, und die gesetzlichen 
Pflichten sind nicht nal so schlecht, ein recht fairer Ausgleich beider 
Interessen und IMMER besser als das was der Arbeitgeber dir unterjubeln 
will (denn er hätte keinerlei Notwendigkeit überhaupt irgendwelche 
Pargraphen reinzuschreiben, wenn es ihm nicht darum gehen würde, dich 
einzuschränken).

von Michael H. (mueckerich)


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Florian schrieb im Beitrag #2564000:
> Macht ja nix, zumal die Klausel eh unnötig ist, wie immer in AGB.

Ist sie nicht, denn wenn sie fehlt, kann (muss nicht) der ganze Vertrag 
als nichtig angesehen werden. Ist die dagegen vorhanden wird der 
rechtlich ungültige Teil ausgeklammert und der rechtlich nicht zu 
beanstandende Teil als Bestandteil des dann weiterhin gültigen Vertrags 
deklariert.
Es ist nicht Sinn und Zweck der Klausel irgendwas zu rekapitulieren oder 
zu modifizieren sondern dient nur dazu einen Vertrag rechtlich, wenn 
dann auch nicht in seiner Gesamtheit, als gültig zu halten.

von Max (Gast)


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Hallo,
1) was geht es einen dritten an was in deinem arbeitsvertrag steht?
2) in unserer personalabteilung kann man sich ein schreiben aufsetzen 
lassen, in dem steht dann ungefähr sowas:
herr / frau ist seit dem xx.yy.zzzz bei uns als xyz-beschäftigt. der 
arbeitsvertrag ist unbefristet. wir gehören dem arbeitgeberverband 
IGMetall und bezahlen nach tarif.

von Michael S. (technicans)


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...Vermieter, Bank, Gerichtsvollzieher...

von Wilhelm F. (Gast)


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keine Ahnung schrieb:

>> Wenn Dritte da was wissen wollten, gingen bei mir die Alarmglocken an.
>
> wahrscheinlich bezieht sich der TO auf Aufstockung oder Wohngeld - in
> diesem Fall will die Behörde sehr wohl was sehen.

In so einem Fall würde ich dem AG dann sagen, daß ich mit dem 
Arbeitsvertrag zum Amt muß. Und auch keine Teile des Inhaltes schwärzen 
bzw. unkenntlich machen. Dort muß man auch nicht von möglichem Mißbrauch 
aus gehen.

Weiter oben nannte ich auch einen möglichen Gang z.B. zur Gewerkschaft. 
Da kann man ebenfalls nicht viel schwärzen, weil es einfach keinen Sinn 
ergibt, wenn es um die Vertragsangelegenheiten selbst geht.

Wir hatten aber hier kürzlich einen Beitrag, wo jemand dem Vermieter 
einen Arbeitsvertrag vor legen sollte. Ein Kreditvertrag ab gewisser 
Höhe wäre auch noch denkbar, daß eine Bank oder Kredithai so viel wie 
möglich Beweismittel sehen wollen.

Bei Kündigung mit anschließender Arbeitslosigkeit bekommt der Ex-AG 
ohnehin vom Amt einen mehrseitigen Fragebogen, wo einige Daten, auch 
Gehalt, eingetragen werden müssen. Den ersten Vordruck von mir hatte die 
Firma verschlampt, mußte ihn wiederholt senden. Da war ihnen wohl was 
unangenehm. Aber das wird ja bis zum Erfolg wiederholt, so ein Amt ist 
ja da hartnäckig... Jedenfalls steht dort drauf, daß das Dokument eine 
Urkunde ist, und Falscheintragungen geahndet werden. Da muß mal der AG 
die Hosen runter lassen. Bei Kollegen, die nach mir flogen, gab es auch 
nur so krumme Mätzchen. Aber das Amt ist kein Bittsteller wie ein 
Bewerber. Man behält dort die Dinge dokumentiert im Auge. Das hat wohl 
ihre Ehre gekränkt.

von MaWin (Gast)


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> > arbeitgeberverband IGMetall
> Oh, eine Neugründung.

Nicht wirklich.

Die schleichende Metamorphose von einer ehemals angeblich
für Arbeitnehmerinteressen arbeitende Gewerkschaft hin zu
einer bestochenen korrumpierten Arbeitgeberinstitution.

von keine Ahnung (Gast)


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> Ich will also hoffen, daß du die Dienst solcher nicht in Anspruch nimmst.
Mal abgesehen vom moralischen Bedenken kann ich mir den Spaß schon 
finanziell nicht leisten, insofern stellt sich die Frage nicht.

> Im Gegenteil, laß den Arbeitgeber in seinem Irrglauben, sein
> Arbeitsvertrag wäre ein Knebel. Manchmal ist sogar die salvatorische
> Klausel fehlerhaft und ungültig.
Na ja, wenn das AKW in die Luft fliegt, dann zeigt sich der juristische 
Wert solcher Klauseln.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß Teile oder gar der ganze 
Vertrag ungültig ist. Allein die Androhung und Nötigung zu einer 
Unterschrift ist schon eine Einschüchterung des Arbeitnehmers und eine 
bodenlose Frechheit, da es in allen Sachverhalten bereits existierende 
gesetzliche Regelungen gibt, die auch ohne Unterschrift gelten, wenn man 
auf Sie als AG verweist.
Die besonderen Zusatzklauseln dieser Arbeitsverträge dienen dem Ziel die 
Verantwortlichkeit auf niedere Angestellte abzuwälzen und ob das klappt 
oder nicht zeigt sich dann im Schadensfall der Fälle vor Gericht und nur 
dort!
Glücklicherweise geht ja immer alles gut und keiner zieht die schwarze 
Kugel ... deshalb unterschreibt ja auch jeder.
Der Maulkorb dieser "Geheimverträge" wirkt jedenfalls in der Praxis ... 
und die Gewerkschaften, Parteien, etc. schauen dösig zu,
So einen Mist gab es früher (laut Aussagen meiner Eltern) nicht und 
daran sieht man auf was für einen miesen Level wir hierzulande gerutscht 
sind.

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