Forum: Offtopic Eigenes Gewerbe anmelden


von Frank D. (frankie1)


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Hallo zusammen,
Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden und habe davor ein paar fragen.

Wenn ich ein Multimeter für meine Firma kaufe dann bekomme ich die 19% 
Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder. Was passiert den wenn das Multimeter 
defekt ist und sich eine Reparatur nicht lohnt? Muss ich dann die 19% 
Umsatzsteuer zurück zahlen, bevor ich das Multimeter entsorge?

Gruß,
Frank

von Icke ®. (49636b65)


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Nein, die Umsatzsteuer hast du ja vorher beim Kauf des Multimeters mit 
bezahlt. Je nach Wert des Gerätes muß es jedoch ins Betriebsvermögen 
aufgenommen und über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. du kannst 
den (Netto-)Kaufpreis nur stückweise auf den Gewinn gegenrechnen. Unter 
150,-€ netto kann alles sofort abgeschrieben werden. Bis 410,-€ netto 
nur dann , wenn das Gerät eigenständig nutzbar ist. Im Zweifelsfall den 
Steuerberater fragen, die Finanzämter haben da u.U. sehr eigenwillige 
Vorstellungen.

von Michael S. (technicans)


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Frank D. schrieb:
> ein Gewerbe anzumelden

Nimm erst mal an einem Existenzgründungsseminar bei der IHK teil
wo man dir Grundlegendes beibringt, sonst geht das nur schief,
was du da vorhast. Die Mehrwertsteuer oder besser Vorsteuer bekommst
du nur vom Finanzamt wenn du die Kleinunternehmerregelung  NICHT
in Anspruch nimmst. Das wäre ja nach Art des Gewerbes aber
vorteilhafter was noch zu klären wäre.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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IHK? Muaahhhh.
Die verwalten sich nur selbst und dürfen Dank guter Lobbyarbeit bei 
jedem abgreifen. Keine Chance, sich zu wehren.
Sind zu NICHTS nutze, ich bin bei jedem Problem (dass ich anfangs noch 
dahin getragen habe) gnadenlos abgeblitz.
Doch, einen Nutzen haben sie. Ein paar mal im Jahr bekommst du einen 
Wisch in den Briefkasten, damit kann man den Kamin anzünden, also doch 
nicht völlig nutzlos:-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> Nein, die Umsatzsteuer hast du ja vorher beim Kauf des Multimeters mit
> bezahlt. Je nach Wert des Gerätes muß es jedoch ins Betriebsvermögen
> aufgenommen

Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-)

> und über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. du kannst
> den (Netto-)Kaufpreis nur stückweise auf den Gewinn gegenrechnen. Unter
> 150,-€ netto kann alles sofort abgeschrieben werden. Bis 410,-€ netto
> nur dann , wenn das Gerät eigenständig nutzbar ist.

Richtig.

> Im Zweifelsfall den
> Steuerberater fragen, die Finanzämter haben da u.U. sehr eigenwillige
> Vorstellungen.

Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-)

H.joachim Seifert schrieb:
> IHK? Muaahhhh.
> Die verwalten sich nur selbst und dürfen Dank guter Lobbyarbeit bei
> jedem abgreifen. Keine Chance, sich zu wehren.
> Sind zu NICHTS nutze, ich bin bei jedem Problem (dass ich anfangs noch
> dahin getragen habe) gnadenlos abgeblitz.
> Doch, einen Nutzen haben sie. Ein paar mal im Jahr bekommst du einen
> Wisch in den Briefkasten, damit kann man den Kamin anzünden, also doch
> nicht völlig nutzlos:-)

Welche IHK war das?

Hier ist die IHK absolut auf Draht und ich würde dem OP durchaus 
empfehlen, dort nachzufragen.

Gerade für Einsteiger gibt es hier sog. Steuerberatersprechtage, an 
denen man (auch als Nochnichtmitglied) den eine halbe Stunde kostenfrei 
auch mit einfachsten Fragen löchern kann.

Also: nachfragen!

Chris D.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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@Chris: dann bist du sicher im süddeutschen Raum ansässig, habe das 
schon mehrfach gehört. Hier in NRW ist und/oder war es ein reiner 
Abzockbetrieb.
Vielleicht ist es inzwischen besser geworden (glaube ich nicht, weiss es 
aber auch nicht).
Bin jetzt seit 20 Jahren selbständig und habe seit 19 Jahren nichts mehr 
mit dem Verein zu tun (ausser regelmässig den Obulus abzudrücken)

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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... und alles Absetzen.

Getränke sind die klassischen Bürokosten, Raumkosten, diverse
Firmenmotorräder (ist das ein Spaß mit der GEZ), Büromöbel,
Schreibtischlampem, Computer ... als rein ;)

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-)
Wenn etwas zum Betriebsvermögen zählt, kann es abgesetzt werden,
kann aber auch gepfändet werden. Das ganze hat eben Vor-und Nachteile.
Sollte man sich gut überlegen ob man etwas ins Betriebsvermögen aufnimmt
vor allem wenn die Haftung getrennt wird(GmbH).

> Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-)
Richtig, geben aber auch schon mal Falschauskünfte(sind auch
nur Menschen) und können echt fies werden wenn die sich eine gegen
dich gerichtete Meinung gebildet haben. Hier war mal der Fall das ein
Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das
Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz
abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens
des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen.

> Welche IHK war das?
>
> Hier ist die IHK absolut auf Draht und ich würde dem OP durchaus
> empfehlen, dort nachzufragen.
Wer überwacht denn die Arbeit dieser Kammern überhaupt?
Gibts ne Stelle wo man denen Beine machen kann wenn die nicht spuren?
> Gerade für Einsteiger gibt es hier sog. Steuerberatersprechtage, an
> denen man (auch als Nochnichtmitglied) den eine halbe Stunde kostenfrei
> auch mit einfachsten Fragen löchern kann.
>
> Also: nachfragen!
Guter Tipp.

von Icke ®. (49636b65)


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Chris D. schrieb:

> Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-)

Ja. Wenn es GWG ist, kann man es aber sofort abschreiben und dem 
Betriebsvermögen wieder entnehmen, was man auch tun sollte.

von Georg W. (gaestle)


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Chris D. schrieb:
>> und über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. du kannst
>> den (Netto-)Kaufpreis nur stückweise auf den Gewinn gegenrechnen. Unter
>> 150,-€ netto kann alles sofort abgeschrieben werden. Bis 410,-€ netto
>> nur dann , wenn das Gerät eigenständig nutzbar ist.
>
> Richtig.

GWG unter 410EUR können doch nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 
seit 2010 auch wieder sofort abgeschrieben werden? Oder wurde das schon 
wieder geändert?
---
Zum Existenzgründungsseminar: Das hat mir bei der IHK 
Schwarzwald-Baar-Heuberg keine neuen Kenntnisse gebracht. Die Infos die 
du da bekommst sind auch andernorts zu bekommen (z.B. "Steuertipps für 
Existenzgründer" Hrsg. Finanzministerium Ba-Wü). Fragen konnten auch nur 
bedingt gestellt werden, da die Veranstaltung mit 60 Personen eigentlich 
schon zu groß war.
Was sie dir da garantiert nicht erzählen: Als Existenzgründer kannst du 
einmalig einen Härtefallantrag stellen solange du noch keinen Gewinn 
einfährst, das spart die 180EUR Mitgliedsgebühr.

Die IHK ist aber nur eine unter vielen die nur das beste von dir wollen, 
du wirst noch GEZ, BG, viele (Versicherungs-)Vertreter und auch echte 
Gauner kennen lernen.

Michael S. schrieb:
>> Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-)
> Richtig, geben aber auch schon mal Falschauskünfte(sind auch
> nur Menschen) und können echt fies werden wenn die sich eine gegen
> dich gerichtete Meinung gebildet haben. Hier war mal der Fall das ein
> Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das
> Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz
> abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens
> des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen.

Bei so großen Fällen kann man auch eine verbindliche Auskunft gegen 
Gebühr erhalten. Ich persönlich habe aber so etwas noch nicht erlebt, 
habe da schon mehrfach telefonisch und in der Sprechstunde nachgefragt. 
Bei solchen Geschichten muss man auch aufpassen, da fehlt oft ein 
wesentliches Detail, unsere Presse arbeitet öfters mal oberflächlich.

von Icke ®. (49636b65)


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Georg W. schrieb:

> GWG unter 410EUR können doch nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
> seit 2010 auch wieder sofort abgeschrieben werden? Oder wurde das schon
> wieder geändert?

Das Thema habe ich vor kurzem erst mit einem Steuerberater erörtert. Die 
Gesetzestexte sind dermaßen kompliziert formuliert, daß selbst die 
Steuerfachleute (und auch die Finanzbeamten) Schwierigkeiten haben, sie 
richtig zu interpretieren. Manchmal ist es auch Auslegungsfrage. Ist ein 
Drucker eigenständig nutzbar? Eigentlich nicht, denn er kann nur 
drucken, wenn er vom PC mit Daten gefüttert wird. Anderseits doch, wenn 
er bspw. einen Netzwerkanschluß hat und somit nicht an ein bestimmtes 
Gerät gebunden ist.

von Michael S. (technicans)


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Georg W. schrieb:
> Die IHK ist aber nur eine unter vielen die nur das beste von dir wollen,
> du wirst noch GEZ, BG, viele (Versicherungs-)Vertreter und auch echte
> Gauner kennen lernen.

GEZ: kommt drauf an was man denen mitteilt. In Zukunft wird
der Beitragszwang ja eh neu geregelt. Kontrolleure sollen
abgeschafft werden.

BG: Nur wenn man Beschäftigte hat und dann ist das ja wie eine
Unfallhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten zu sehen.

Versicherungen: Die kann man ja wechseln wenn man mit deren
Leistungen nicht zufrieden ist.

Icke ®. schrieb:
> Ist ein
> Drucker eigenständig nutzbar?

Macht das einen steuerlich einen Unterschied?
(Hab da ehrlich keine Ahnung). Meist wollen die
doch wissen wie hoch der private Nutzen einer Investition
ist damit das FA da Abstriche machen kann.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>
>> Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-)
>
> Ja. Wenn es GWG ist, kann man es aber sofort abschreiben und dem
> Betriebsvermögen wieder entnehmen, was man auch tun sollte.

Wie kommst Du darauf?

Buchwert != reeller, vom FA angesetzter Wert

Nur weil es buchhaltungsmäßig abgeschrieben ist, ist es natürlich nicht 
wertlos und kann einfach so ins Privatvermögen übernommen werden.

Na das wäre ja eine feine Sache ;-)

Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem 
Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da 
gehörig auf die Finger klopfen.

Du musst bei einer Privatentnahme von Dir natürlich einen entsprechenden 
Marktpreis verlangen und USt. abführen.

Georg W. schrieb:
> GWG unter 410EUR können doch nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
> seit 2010 auch wieder sofort abgeschrieben werden? Oder wurde das schon
> wieder geändert?

Nein, glücklicherweise nicht.

Wenn man möchte, kann man aber auch weiterhin den 1000€-Korb mit 
5-Jahresabschreibung wählen (allerdings nur entweder/oder, also nicht 
nur für einige Anschaffungen in einem Jahr ;-).

> Was sie dir da garantiert nicht erzählen: Als Existenzgründer kannst du
> einmalig einen Härtefallantrag stellen solange du noch keinen Gewinn
> einfährst, das spart die 180EUR Mitgliedsgebühr.

Meinst Du eine GmbH?
Hmm, also uns wurde das damals direkt mitgeteilt. Einzelunternehmer 
werden eh jedes Jahr neu nach Gewinn eingestuft - aber das geht ganz 
automatisch. Kein oder wenig Gewinn => Beitrag 0,00 EUR

> Die IHK ist aber nur eine unter vielen die nur das beste von dir wollen,
> du wirst noch GEZ, BG, viele (Versicherungs-)Vertreter und auch echte
> Gauner kennen lernen.

Wie gesagt: ich habe meine Beiträge schon mehrfach raus.

Die meisten nutzen die Angebote der IHKs einfach zu wenig.

> Michael S. schrieb:
>>> Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-)
>> Richtig, geben aber auch schon mal Falschauskünfte(sind auch
>> nur Menschen)

Sicher, aber das kann Dir bei einem Steuerberater genauso passieren. Und 
wenn gerade am Anfang das geld knapp ist, dann empfiehlt sich die 
kostenfreie Auskunft des FAs.

> und können echt fies werden wenn die sich eine gegen
>> dich gerichtete Meinung gebildet haben. Hier war mal der Fall das ein
>> Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das
>> Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz
>> abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens
>> des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen.

Ohne Urteil kann man dazu wenig sagen.

Was meinst Du wieviele ich im Gegenzug kenne, die sich private Dinge auf 
Unternehmerkosten anschaffen.

Man schreit immer gerne empört auf, wenn das FA mal falsch liegt - läuft 
es andersherum, ist man deutlich leiser ...

> Bei so großen Fällen kann man auch eine verbindliche Auskunft gegen
> Gebühr erhalten. Ich persönlich habe aber so etwas noch nicht erlebt,

Ja, da wurde viel Falsches in die Welt gesetzt.
Zahlen muss man nur, wenn es sich um wirklich knifflige Sachen handelt, 
die entsprechenden Aufwand erfordern.

99,99% der Auskünfte sind natürlich auch weiterhin kostenfrei - selbst 
schriftlich!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:

> Icke ®. schrieb:
>> Ist ein
>> Drucker eigenständig nutzbar?
>
> Macht das einen steuerlich einen Unterschied?
> (Hab da ehrlich keine Ahnung). Meist wollen die
> doch wissen wie hoch der private Nutzen einer Investition
> ist damit das FA da Abstriche machen kann.

Das macht in der Abschreibung einen Unterschied.

Hast Du bspw. einen Kopierer (= eigenständig nutzbar) mit Druckfunktion, 
dann kannst Du denn bis 410 EUR sofort komplett abschreiben.

Ein einfacher Drucker ist nicht selbstständig nutzbar - er benötigt ja 
jemanden, der im sagt, was er drucken soll.
Deswegen wird der über 3(?) Jahre abgeschrieben.

Aber da gibt es immer wieder Zoff: was ist eigenständig, was nicht?

Ein weites Feld ;-)

Übrigens muss eine längere Abschreibungsfrist nicht immer schlecht sein.
Hat man Jahr für Jahr mehr Gewinn und ist noch nicht bei der max. 
ESt.-Abgabenquote, so kann das auch Steuern sparen, da die Abschreibung 
dann auch noch bei den hohen Steuersätzen wirksam (=steuermindernd) ist.

Chris D.

von Uhu U. (uhu)


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Chris D. schrieb:
> Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem
> Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da
> gehörig auf die Finger klopfen.

Wieso? Du mußt den entsprechenden Beleg vorlegen, dann geht auch das.

Nur an sich selbst verschleudern geht nicht - aber das Ding kann ja auch 
irreparabel abgeraucht sein ;-)

Im Übrigen: Was hindert den kreativen Unternehmer daran, das Teil privat 
zu nutzen, aber im Firmeninventar stehen zu lassen, bis es von selbst 
den Geit aufgibt?


In den 1970ern habe ich mal erlebt, daß der Farbfernseher, den man gern 
zum gemeinsamen ansehen der Fußball-WM anschaffen wollte, als "farbiges 
Display" gebucht wurde.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem
>> Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da
>> gehörig auf die Finger klopfen.
>
> Wieso? Du mußt den entsprechenden Beleg vorlegen, dann geht auch das.

Man kann viel konstruieren. Nur wird das FA von Dir den Rest bei der 
nächsten BP nachfordern - zzgl. USt.

> Nur an sich selbst verschleudern geht nicht - aber das Ding kann ja auch
> irreparabel abgeraucht sein ;-)

Das nennt sich dann Steuerhinterziehung.

Außerdem sollte man das im Zweifelsfall dann auch nachweisen können 
(Kostenvoranschlag, Entsorgungsnachweis etc.)

> Im Übrigen: Was hindert den kreativen Unternehmer daran, das Teil privat
> zu nutzen, aber im Firmeninventar stehen zu lassen, bis es von selbst
> den Geit aufgibt?

Die entsprechende Quote für rein betrieblich genutzte Gegenstände. Ich 
meine, die liegt bei 90%.

Aber natürlich kann man das nur schwer kontrollieren.

Im Zweifel gilt aber: DU musst glaubhaft machen können, dass es so ist.

Ich habe mal in einem Fachgeschäft einen Klistiergummiball mit 
Einführtülle betrieblich gekauft (mir ging es nur um den Gummiball für 
eine kleine Chemikalienhandpumpe ;-)
Da wurde dann doch mal nachgefragt - aber mit meiner Erklärung gab man 
sich dann zufrieden.

> In den 1970ern habe ich mal erlebt, daß der Farbfernseher, den man gern
> zum gemeinsamen ansehen der Fußball-WM anschaffen wollte, als "farbiges
> Display" gebucht wurde.

Wie gesagt: buchen kann man viel.
Die BP zeigt dann meist, dass man so eben nicht buchen kann.

Die Leute meinen immer, sie wären unheimlich schlau und fallen dann aus 
allen Wolken, wenn das FA das verständlicherweise anders sieht.

Chris D.

von Uhu U. (uhu)


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Chris D. schrieb:
> Aber natürlich kann man das nur schwer kontrollieren.

Eben. Und wenn derlei Dinge nicht gerade der eigtliche Betriebszweck 
sind, dann haben sie bei einer BP viel zu tun, solche Dinge zu finden, 
wenn nicht gerade die heimatliche Einbauküche als Büroeinrichtung 
gebucht wird, oder ähnliche Schoten.

von Jens M. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> wenn nicht gerade die heimatliche Einbauküche als Büroeinrichtung
> gebucht wird,

Das ist dem FA völlig egal. Die haben ihre Kennzahlen (ziemlich Gute 
sogar, Ich gäb' was drum wenn ich wüsste welche Branche wo gut läuft ;-) 
und wenn deine Bude im Rahmen ist wird da "nicht schwerpunktmäßig 
geprüft"

von Icke ®. (49636b65)


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Chris D. schrieb:

> Nur weil es buchhaltungsmäßig abgeschrieben ist, ist es natürlich nicht
> wertlos und kann einfach so ins Privatvermögen übernommen werden.

Du hast Recht, ich hab da was verwechselt.


> Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem
> Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da
> gehörig auf die Finger klopfen.
>
> Du musst bei einer Privatentnahme von Dir natürlich einen entsprechenden
> Marktpreis verlangen und USt. abführen.

Ich bilanziere nicht, sondern bin Einzelunternehmer mit E/Ü. Sowas wie 
Privatverkäufe gibt es da ohnehin nicht, jedenfalls nicht bei Artikeln, 
die mit meinem Gewerbe in Verbindung stehen. Ich muß also in jedem Falle 
den Erlös versteuern.
Den Verkaufspreis kann mir das Finanzamt aber nicht vorschreiben. Was, 
wenn ich bspw. einen gebrauchten Laptop bei ebay ab 1€ einstelle und der 
für 1€ weggeht?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Aber natürlich kann man das nur schwer kontrollieren.
>
> Eben. Und wenn derlei Dinge nicht gerade der eigtliche Betriebszweck
> sind, dann haben sie bei einer BP viel zu tun, solche Dinge zu finden,
> wenn nicht gerade die heimatliche Einbauküche als Büroeinrichtung
> gebucht wird, oder ähnliche Schoten.

Natürlich wird da viel Schindluder getrieben.

Zumindest sollte man aber den betrieblichen Laptop dann auch im Betrieb 
haben, wenn der Prüfer sich die Dinge zeigen lässt (hier schon 
passiert).

Und auch der Luxuskaffeevollautomat sollte dann dort stehen ;-)

Icke ®. schrieb:
> Ich bilanziere nicht, sondern bin Einzelunternehmer mit E/Ü.

Ich auch - spielt hierbei aber eh keine Rolle.

> Sowas wie
> Privatverkäufe gibt es da ohnehin nicht, jedenfalls nicht bei Artikeln,
> die mit meinem Gewerbe in Verbindung stehen.

Warum nicht? Du kannst durchaus privat verkaufen. Nur muss Du das 
nachvollziehbar machen.

> Ich muß also in jedem Falle
> den Erlös versteuern.

> Den Verkaufspreis kann mir das Finanzamt aber nicht vorschreiben. Was,
> wenn ich bspw. einen gebrauchten Laptop bei ebay ab 1€ einstelle und der
> für 1€ weggeht?

Dann hast Du darüber auch einen entsprechenden Nachweis und musst auch 
nur diesen einen Euro versteuern - mit 19% Ust. natürlich :-)

Es geht aber auch nicht um den Verkauf an sich sondern darum, das in 
Dein Privateingentum zu überführen. Und da wird dann eben schon 
genauer hingeguckt.

Chris D.

von Icke ®. (49636b65)


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Chris D. schrieb:

> Warum nicht? Du kannst durchaus privat verkaufen. Nur muss Du das
> nachvollziehbar machen.

Bei Kinderspielzeug oder Haushaltgegenständen kein Problem. Aber erklär 
das mal dem Finanzamt, wieso du als EDV-Dienstleister Computerteile 
privat verkaufen willst. Wäre mir viel zu viel Schriftkram und macht den 
Fiskus nur neugierig.

> Es geht aber auch nicht um den Verkauf an sich sondern darum, das in
> Dein Privateingentum zu überführen. Und da wird dann eben schon
> genauer hingeguckt.

Ist mir als Vollhafter ziemlich egal, ob der Gegenstand nun zum Geschäft 
oder mir privat gehört.
Den Abschlußkram überlaß ich sowieso meinem Steuerberater und ich rate 
auch jedem anderen dazu. Der kostet zwar Geld, aber unterm Strich kommt 
es trotzdem günstiger.

von Georg W. (gaestle)


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Chris D. schrieb:
>> Was sie dir da garantiert nicht erzählen: Als Existenzgründer kannst du
>> einmalig einen Härtefallantrag stellen solange du noch keinen Gewinn
>> einfährst, das spart die 180EUR Mitgliedsgebühr.
>
> Meinst Du eine GmbH?

Jain. In diesem Fall eine UG, aber das wird hier keinen Unterschied 
machen, es ist ja rechtlich fast das selbe Konstrukt.

Der Punkt bei den Privatentnahmen ist aber auch der dass das dann auch 
auf der privaten Steuererklärung des Unternehmers auftauchen muss. Und 
wenn der Vollhafter seinen privaten Konsum durch die Bücher laufen lässt 
fällt das irgendwann auch mal auf. Er haftet zwar "bis zum letzten 
Hemd", den privaten Konsum muss er aber aus seinem versteuerten 
Privatvermögen zzgl. Märchensteuer bestreiten.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Icke ®. schrieb:
> Den Abschlußkram überlaß ich sowieso meinem Steuerberater und ich rate
> auch jedem anderen dazu. Der kostet zwar Geld, aber unterm Strich kommt
> es trotzdem günstiger.

Nein. Der StB ist auf das FInanzamt vereidigt und nicht den Freund.
Wenn der das frißt was Du ihm vorbereitest hast, ist Ruhe. Dafür
wird der StB von Dir bezahlt ...

von Uhu U. (uhu)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Nein. Der StB ist auf das FInanzamt vereidigt und nicht den Freund.
> Wenn der das frißt was Du ihm vorbereitest hast, ist Ruhe. Dafür
> wird der StB von Dir bezahlt ...

Nochma auf Deutsch und widerspruchsfrei bitte...

von Michael S. (technicans)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Nochma auf Deutsch und widerspruchsfrei bitte...

Du kannst deinem Steuerberater zwar vertrauen, aber haften tust
du vor dem FA selber, es sei denn du kannst deinem Steuerberater
grob fahrlässiges Verhalten nachweisen. Ist quasi wie bei Anwälten,
jeder hat Recht, jeder bekommt sein Honorar, aber ein Klient zahlt.

von Arno H. (arno_h)


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Uhu, der gute Mann heisst Steuerberater und nicht Kundenberater.

@Jens Martin (jens-martin):
Frage mal deine Bank nach den Kennzahlen, dürften so ziemlich die 
gleichen sein.

Arno

von Uhu U. (uhu)


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Arno H. schrieb:
> Uhu, der gute Mann heisst Steuerberater und nicht Kundenberater.

Er berät seinen Kunden in Steuerangelegenheiten und deswegen heißt er 
Steuerberater.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Er berät seinen Kunden in Steuerangelegenheiten und deswegen heißt er
> Steuerberater.

Der StB ist eher eine Art Sondersteuer weil kein Rüsseltier mehr
durch das deutsche Steuerrecht durchblickt. Die FAs inklusive.

von Uhu U. (uhu)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Die FAs inklusive.

Was zur Folge hat, daß sie dazu tendieren, das, was der Steuerberater in 
die Steuererklärung schreibt, für bare Münze zu nehmen...

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Was zur Folge hat, daß sie dazu tendieren, das, was der Steuerberater in
> die Steuererklärung schreibt, für bare Münze zu nehmen...

Und das kostet ...

von Uhu U. (uhu)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Und das kostet ...

Klar kostet das, aber unter dem Strich fährst du eher besser, als wenn 
du den Scheiß selber machst. Spart Zeit, Nerven und die Kerle wissen, 
wie mans machen muß.

von Michael S. (technicans)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> die Kerle wissen,wie mans machen muß.

Nicht immer, wie verlorene Klagen vor den Finanzgerichten beweisen.

Michael S. schrieb:
> Hier war mal der Fall das ein
> Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das
> Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz
> abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens
> des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen.

Auch hier war ein Steuerberater involviert und in der ersten Instanz
war man auf der Seite des Finanzamts.

von Icke ®. (49636b65)


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Joachim Drechsel schrieb:

> Nein. Der StB ist auf das FInanzamt vereidigt und nicht den Freund.
> Wenn der das frißt was Du ihm vorbereitest hast, ist Ruhe. Dafür
> wird der StB von Dir bezahlt ...

Du hast vielleicht einen erwischt, der sein Handwerk nicht gut versteht 
oder einfach keine Lust hat.
Selbstverständlich ist es nicht die Aufgabe des StB, das Finanzamt zu 
bescheißen. Er soll nur alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, um die 
Steuerzahlung auf das Minimum zu begrenzen. Ich staune jedesmal, was da 
in der Praxis so geht. Das kann man selbst unmöglich wissen oder sich in 
vertretbarer Zeit aneignen. Würde ich den Abschluß selber machen, müßte 
ich unterm Strich entweder zuviel Steuern bezahlen oder Fehler 
riskieren, die mich im Fall einer Prüfung Nachzahlungen und Strafen 
kosten.
Als Privatmann oder Kleinunternehmer kann man die Erklärung noch selbst 
oder mit Hilfe von Software erledigen. Für Gewerbetreibende ist das kaum 
möglich.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Und genau das find ich fatal. Wie krank ist denn ein System, das einen 
auserkorenen Spezialisten braucht, um alle legalen Möglichkeiten zu 
finden, seinen Steuersatz auf ein akzeptables Mass zu reduzieren?
Das Mär von einem überschaubaren und gerechten Steuersystem höre ich 
seit Jahren, immer verstärkt, wenn es um irgendwelche Wahlen geht. Es 
wird nie was draus, immer schlimmer und komplizierter, nicht mal der 
Finanzbeamte sieht mehr durch. Und wenn sie dann doch was entdecken, 
wird man krimininalisiert....
Ich bin tagtäglich damit beschäftigt, die Kohle zusammenzubringen, um 
mich und meine Familie über Wasser zu halten. Es gibt tausende Ausnahmen 
und Sonderregelungen, und die ändern sich monatlich. Keiner blickt mehr 
durch, am Ende bleibt das schale Gefühl, doch einiges übersehen zu 
haben. Von einem gerechten Steuersystem erwarte ich als normalbegabter 
Bürger, zu verstehen und selbst ausrechnen zu können, was abzudrücken 
ist...

von Timm T. (Gast)


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H.joachim Seifert schrieb:
> Wie krank ist denn ein System, das einen
> auserkorenen Spezialisten braucht

Sorry, aber wer glaubst Du macht diese Gesetze?

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_zahlen/Berufe.html

Von 620 Abgeordneten sind schonmal

Verwaltung 32 Beamte 31 Angestellte
Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe 100

Meinst Du, die werden Gesetze so verfassen, dass ihr Kollegen arbeitslos 
werden?

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Für jeden beliebigen Sachverhalt finden sich konträre Auffassungen
der FAs, Urteile und was sonst noch. Es blickt definitiv keiner
mehr durch (vor Allem der Bundestag nicht). Pervers ...

von Michael S. (technicans)


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Timm Thaler schrieb:
> dass ihr Kollegen arbeitslos werden?
Wichtig ist denen, das sie selbst nicht arbeitslos werden.
Den meisten Murks machen aber die Ministerien selbst, weil die die
Vorgaben der Politik umsetzen. Handwerklich geht das dann oft daneben.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> Sorry, aber wer glaubst Du macht diese Gesetze?
>
> http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/md...
>
> Von 620 Abgeordneten sind schonmal
>
> Verwaltung 32 Beamte 31 Angestellte
> Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe 100

Das war mal. Mittlerweile hat sich die Verwaltung so ziemlich aller 
Experten entledigt, die das gut können. Stattdessen läßt man die 
Gesetzesentwürfe gleich von der größten Lobby formulieren - mit fatalem 
Resultat.

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