Hallo zusammen, Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden und habe davor ein paar fragen. Wenn ich ein Multimeter für meine Firma kaufe dann bekomme ich die 19% Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder. Was passiert den wenn das Multimeter defekt ist und sich eine Reparatur nicht lohnt? Muss ich dann die 19% Umsatzsteuer zurück zahlen, bevor ich das Multimeter entsorge? Gruß, Frank
Nein, die Umsatzsteuer hast du ja vorher beim Kauf des Multimeters mit bezahlt. Je nach Wert des Gerätes muß es jedoch ins Betriebsvermögen aufgenommen und über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. du kannst den (Netto-)Kaufpreis nur stückweise auf den Gewinn gegenrechnen. Unter 150,-€ netto kann alles sofort abgeschrieben werden. Bis 410,-€ netto nur dann , wenn das Gerät eigenständig nutzbar ist. Im Zweifelsfall den Steuerberater fragen, die Finanzämter haben da u.U. sehr eigenwillige Vorstellungen.
Frank D. schrieb: > ein Gewerbe anzumelden Nimm erst mal an einem Existenzgründungsseminar bei der IHK teil wo man dir Grundlegendes beibringt, sonst geht das nur schief, was du da vorhast. Die Mehrwertsteuer oder besser Vorsteuer bekommst du nur vom Finanzamt wenn du die Kleinunternehmerregelung NICHT in Anspruch nimmst. Das wäre ja nach Art des Gewerbes aber vorteilhafter was noch zu klären wäre.
IHK? Muaahhhh. Die verwalten sich nur selbst und dürfen Dank guter Lobbyarbeit bei jedem abgreifen. Keine Chance, sich zu wehren. Sind zu NICHTS nutze, ich bin bei jedem Problem (dass ich anfangs noch dahin getragen habe) gnadenlos abgeblitz. Doch, einen Nutzen haben sie. Ein paar mal im Jahr bekommst du einen Wisch in den Briefkasten, damit kann man den Kamin anzünden, also doch nicht völlig nutzlos:-)
Icke ®. schrieb: > Nein, die Umsatzsteuer hast du ja vorher beim Kauf des Multimeters mit > bezahlt. Je nach Wert des Gerätes muß es jedoch ins Betriebsvermögen > aufgenommen Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-) > und über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. du kannst > den (Netto-)Kaufpreis nur stückweise auf den Gewinn gegenrechnen. Unter > 150,-€ netto kann alles sofort abgeschrieben werden. Bis 410,-€ netto > nur dann , wenn das Gerät eigenständig nutzbar ist. Richtig. > Im Zweifelsfall den > Steuerberater fragen, die Finanzämter haben da u.U. sehr eigenwillige > Vorstellungen. Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-) H.joachim Seifert schrieb: > IHK? Muaahhhh. > Die verwalten sich nur selbst und dürfen Dank guter Lobbyarbeit bei > jedem abgreifen. Keine Chance, sich zu wehren. > Sind zu NICHTS nutze, ich bin bei jedem Problem (dass ich anfangs noch > dahin getragen habe) gnadenlos abgeblitz. > Doch, einen Nutzen haben sie. Ein paar mal im Jahr bekommst du einen > Wisch in den Briefkasten, damit kann man den Kamin anzünden, also doch > nicht völlig nutzlos:-) Welche IHK war das? Hier ist die IHK absolut auf Draht und ich würde dem OP durchaus empfehlen, dort nachzufragen. Gerade für Einsteiger gibt es hier sog. Steuerberatersprechtage, an denen man (auch als Nochnichtmitglied) den eine halbe Stunde kostenfrei auch mit einfachsten Fragen löchern kann. Also: nachfragen! Chris D.
@Chris: dann bist du sicher im süddeutschen Raum ansässig, habe das schon mehrfach gehört. Hier in NRW ist und/oder war es ein reiner Abzockbetrieb. Vielleicht ist es inzwischen besser geworden (glaube ich nicht, weiss es aber auch nicht). Bin jetzt seit 20 Jahren selbständig und habe seit 19 Jahren nichts mehr mit dem Verein zu tun (ausser regelmässig den Obulus abzudrücken)
... und alles Absetzen. Getränke sind die klassischen Bürokosten, Raumkosten, diverse Firmenmotorräder (ist das ein Spaß mit der GEZ), Büromöbel, Schreibtischlampem, Computer ... als rein ;)
Chris D. schrieb: > Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-) Wenn etwas zum Betriebsvermögen zählt, kann es abgesetzt werden, kann aber auch gepfändet werden. Das ganze hat eben Vor-und Nachteile. Sollte man sich gut überlegen ob man etwas ins Betriebsvermögen aufnimmt vor allem wenn die Haftung getrennt wird(GmbH). > Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-) Richtig, geben aber auch schon mal Falschauskünfte(sind auch nur Menschen) und können echt fies werden wenn die sich eine gegen dich gerichtete Meinung gebildet haben. Hier war mal der Fall das ein Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen. > Welche IHK war das? > > Hier ist die IHK absolut auf Draht und ich würde dem OP durchaus > empfehlen, dort nachzufragen. Wer überwacht denn die Arbeit dieser Kammern überhaupt? Gibts ne Stelle wo man denen Beine machen kann wenn die nicht spuren? > Gerade für Einsteiger gibt es hier sog. Steuerberatersprechtage, an > denen man (auch als Nochnichtmitglied) den eine halbe Stunde kostenfrei > auch mit einfachsten Fragen löchern kann. > > Also: nachfragen! Guter Tipp.
Chris D. schrieb: > Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-) Ja. Wenn es GWG ist, kann man es aber sofort abschreiben und dem Betriebsvermögen wieder entnehmen, was man auch tun sollte.
Chris D. schrieb: >> und über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. du kannst >> den (Netto-)Kaufpreis nur stückweise auf den Gewinn gegenrechnen. Unter >> 150,-€ netto kann alles sofort abgeschrieben werden. Bis 410,-€ netto >> nur dann , wenn das Gerät eigenständig nutzbar ist. > > Richtig. GWG unter 410EUR können doch nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz seit 2010 auch wieder sofort abgeschrieben werden? Oder wurde das schon wieder geändert? --- Zum Existenzgründungsseminar: Das hat mir bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg keine neuen Kenntnisse gebracht. Die Infos die du da bekommst sind auch andernorts zu bekommen (z.B. "Steuertipps für Existenzgründer" Hrsg. Finanzministerium Ba-Wü). Fragen konnten auch nur bedingt gestellt werden, da die Veranstaltung mit 60 Personen eigentlich schon zu groß war. Was sie dir da garantiert nicht erzählen: Als Existenzgründer kannst du einmalig einen Härtefallantrag stellen solange du noch keinen Gewinn einfährst, das spart die 180EUR Mitgliedsgebühr. Die IHK ist aber nur eine unter vielen die nur das beste von dir wollen, du wirst noch GEZ, BG, viele (Versicherungs-)Vertreter und auch echte Gauner kennen lernen. Michael S. schrieb: >> Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-) > Richtig, geben aber auch schon mal Falschauskünfte(sind auch > nur Menschen) und können echt fies werden wenn die sich eine gegen > dich gerichtete Meinung gebildet haben. Hier war mal der Fall das ein > Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das > Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz > abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens > des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen. Bei so großen Fällen kann man auch eine verbindliche Auskunft gegen Gebühr erhalten. Ich persönlich habe aber so etwas noch nicht erlebt, habe da schon mehrfach telefonisch und in der Sprechstunde nachgefragt. Bei solchen Geschichten muss man auch aufpassen, da fehlt oft ein wesentliches Detail, unsere Presse arbeitet öfters mal oberflächlich.
Georg W. schrieb: > GWG unter 410EUR können doch nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz > seit 2010 auch wieder sofort abgeschrieben werden? Oder wurde das schon > wieder geändert? Das Thema habe ich vor kurzem erst mit einem Steuerberater erörtert. Die Gesetzestexte sind dermaßen kompliziert formuliert, daß selbst die Steuerfachleute (und auch die Finanzbeamten) Schwierigkeiten haben, sie richtig zu interpretieren. Manchmal ist es auch Auslegungsfrage. Ist ein Drucker eigenständig nutzbar? Eigentlich nicht, denn er kann nur drucken, wenn er vom PC mit Daten gefüttert wird. Anderseits doch, wenn er bspw. einen Netzwerkanschluß hat und somit nicht an ein bestimmtes Gerät gebunden ist.
Georg W. schrieb: > Die IHK ist aber nur eine unter vielen die nur das beste von dir wollen, > du wirst noch GEZ, BG, viele (Versicherungs-)Vertreter und auch echte > Gauner kennen lernen. GEZ: kommt drauf an was man denen mitteilt. In Zukunft wird der Beitragszwang ja eh neu geregelt. Kontrolleure sollen abgeschafft werden. BG: Nur wenn man Beschäftigte hat und dann ist das ja wie eine Unfallhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten zu sehen. Versicherungen: Die kann man ja wechseln wenn man mit deren Leistungen nicht zufrieden ist. Icke ®. schrieb: > Ist ein > Drucker eigenständig nutzbar? Macht das einen steuerlich einen Unterschied? (Hab da ehrlich keine Ahnung). Meist wollen die doch wissen wie hoch der private Nutzen einer Investition ist damit das FA da Abstriche machen kann.
Icke ®. schrieb: > Chris D. schrieb: > >> Es wird auf jeden Fall Betriebsvermögen - was auch sonst? :-) > > Ja. Wenn es GWG ist, kann man es aber sofort abschreiben und dem > Betriebsvermögen wieder entnehmen, was man auch tun sollte. Wie kommst Du darauf? Buchwert != reeller, vom FA angesetzter Wert Nur weil es buchhaltungsmäßig abgeschrieben ist, ist es natürlich nicht wertlos und kann einfach so ins Privatvermögen übernommen werden. Na das wäre ja eine feine Sache ;-) Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da gehörig auf die Finger klopfen. Du musst bei einer Privatentnahme von Dir natürlich einen entsprechenden Marktpreis verlangen und USt. abführen. Georg W. schrieb: > GWG unter 410EUR können doch nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz > seit 2010 auch wieder sofort abgeschrieben werden? Oder wurde das schon > wieder geändert? Nein, glücklicherweise nicht. Wenn man möchte, kann man aber auch weiterhin den 1000€-Korb mit 5-Jahresabschreibung wählen (allerdings nur entweder/oder, also nicht nur für einige Anschaffungen in einem Jahr ;-). > Was sie dir da garantiert nicht erzählen: Als Existenzgründer kannst du > einmalig einen Härtefallantrag stellen solange du noch keinen Gewinn > einfährst, das spart die 180EUR Mitgliedsgebühr. Meinst Du eine GmbH? Hmm, also uns wurde das damals direkt mitgeteilt. Einzelunternehmer werden eh jedes Jahr neu nach Gewinn eingestuft - aber das geht ganz automatisch. Kein oder wenig Gewinn => Beitrag 0,00 EUR > Die IHK ist aber nur eine unter vielen die nur das beste von dir wollen, > du wirst noch GEZ, BG, viele (Versicherungs-)Vertreter und auch echte > Gauner kennen lernen. Wie gesagt: ich habe meine Beiträge schon mehrfach raus. Die meisten nutzen die Angebote der IHKs einfach zu wenig. > Michael S. schrieb: >>> Oder das Finanzamt fragen. Ja, die beißen nicht :-) >> Richtig, geben aber auch schon mal Falschauskünfte(sind auch >> nur Menschen) Sicher, aber das kann Dir bei einem Steuerberater genauso passieren. Und wenn gerade am Anfang das geld knapp ist, dann empfiehlt sich die kostenfreie Auskunft des FAs. > und können echt fies werden wenn die sich eine gegen >> dich gerichtete Meinung gebildet haben. Hier war mal der Fall das ein >> Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das >> Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz >> abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens >> des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen. Ohne Urteil kann man dazu wenig sagen. Was meinst Du wieviele ich im Gegenzug kenne, die sich private Dinge auf Unternehmerkosten anschaffen. Man schreit immer gerne empört auf, wenn das FA mal falsch liegt - läuft es andersherum, ist man deutlich leiser ... > Bei so großen Fällen kann man auch eine verbindliche Auskunft gegen > Gebühr erhalten. Ich persönlich habe aber so etwas noch nicht erlebt, Ja, da wurde viel Falsches in die Welt gesetzt. Zahlen muss man nur, wenn es sich um wirklich knifflige Sachen handelt, die entsprechenden Aufwand erfordern. 99,99% der Auskünfte sind natürlich auch weiterhin kostenfrei - selbst schriftlich!
Michael S. schrieb: > Icke ®. schrieb: >> Ist ein >> Drucker eigenständig nutzbar? > > Macht das einen steuerlich einen Unterschied? > (Hab da ehrlich keine Ahnung). Meist wollen die > doch wissen wie hoch der private Nutzen einer Investition > ist damit das FA da Abstriche machen kann. Das macht in der Abschreibung einen Unterschied. Hast Du bspw. einen Kopierer (= eigenständig nutzbar) mit Druckfunktion, dann kannst Du denn bis 410 EUR sofort komplett abschreiben. Ein einfacher Drucker ist nicht selbstständig nutzbar - er benötigt ja jemanden, der im sagt, was er drucken soll. Deswegen wird der über 3(?) Jahre abgeschrieben. Aber da gibt es immer wieder Zoff: was ist eigenständig, was nicht? Ein weites Feld ;-) Übrigens muss eine längere Abschreibungsfrist nicht immer schlecht sein. Hat man Jahr für Jahr mehr Gewinn und ist noch nicht bei der max. ESt.-Abgabenquote, so kann das auch Steuern sparen, da die Abschreibung dann auch noch bei den hohen Steuersätzen wirksam (=steuermindernd) ist. Chris D.
Chris D. schrieb: > Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem > Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da > gehörig auf die Finger klopfen. Wieso? Du mußt den entsprechenden Beleg vorlegen, dann geht auch das. Nur an sich selbst verschleudern geht nicht - aber das Ding kann ja auch irreparabel abgeraucht sein ;-) Im Übrigen: Was hindert den kreativen Unternehmer daran, das Teil privat zu nutzen, aber im Firmeninventar stehen zu lassen, bis es von selbst den Geit aufgibt? In den 1970ern habe ich mal erlebt, daß der Farbfernseher, den man gern zum gemeinsamen ansehen der Fußball-WM anschaffen wollte, als "farbiges Display" gebucht wurde.
Uhu Uhuhu schrieb: > Chris D. schrieb: >> Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem >> Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da >> gehörig auf die Finger klopfen. > > Wieso? Du mußt den entsprechenden Beleg vorlegen, dann geht auch das. Man kann viel konstruieren. Nur wird das FA von Dir den Rest bei der nächsten BP nachfordern - zzgl. USt. > Nur an sich selbst verschleudern geht nicht - aber das Ding kann ja auch > irreparabel abgeraucht sein ;-) Das nennt sich dann Steuerhinterziehung. Außerdem sollte man das im Zweifelsfall dann auch nachweisen können (Kostenvoranschlag, Entsorgungsnachweis etc.) > Im Übrigen: Was hindert den kreativen Unternehmer daran, das Teil privat > zu nutzen, aber im Firmeninventar stehen zu lassen, bis es von selbst > den Geit aufgibt? Die entsprechende Quote für rein betrieblich genutzte Gegenstände. Ich meine, die liegt bei 90%. Aber natürlich kann man das nur schwer kontrollieren. Im Zweifel gilt aber: DU musst glaubhaft machen können, dass es so ist. Ich habe mal in einem Fachgeschäft einen Klistiergummiball mit Einführtülle betrieblich gekauft (mir ging es nur um den Gummiball für eine kleine Chemikalienhandpumpe ;-) Da wurde dann doch mal nachgefragt - aber mit meiner Erklärung gab man sich dann zufrieden. > In den 1970ern habe ich mal erlebt, daß der Farbfernseher, den man gern > zum gemeinsamen ansehen der Fußball-WM anschaffen wollte, als "farbiges > Display" gebucht wurde. Wie gesagt: buchen kann man viel. Die BP zeigt dann meist, dass man so eben nicht buchen kann. Die Leute meinen immer, sie wären unheimlich schlau und fallen dann aus allen Wolken, wenn das FA das verständlicherweise anders sieht. Chris D.
Chris D. schrieb: > Aber natürlich kann man das nur schwer kontrollieren. Eben. Und wenn derlei Dinge nicht gerade der eigtliche Betriebszweck sind, dann haben sie bei einer BP viel zu tun, solche Dinge zu finden, wenn nicht gerade die heimatliche Einbauküche als Büroeinrichtung gebucht wird, oder ähnliche Schoten.
Uhu Uhuhu schrieb: > wenn nicht gerade die heimatliche Einbauküche als Büroeinrichtung > gebucht wird, Das ist dem FA völlig egal. Die haben ihre Kennzahlen (ziemlich Gute sogar, Ich gäb' was drum wenn ich wüsste welche Branche wo gut läuft ;-) und wenn deine Bude im Rahmen ist wird da "nicht schwerpunktmäßig geprüft"
Chris D. schrieb: > Nur weil es buchhaltungsmäßig abgeschrieben ist, ist es natürlich nicht > wertlos und kann einfach so ins Privatvermögen übernommen werden. Du hast Recht, ich hab da was verwechselt. > Kaufst Du einen Laptop für 400 Euro und verscherbelst den nach einem > Jahr für 2 Euro ("ist ja abgeschrieben!"), dann wird Dir das FA da > gehörig auf die Finger klopfen. > > Du musst bei einer Privatentnahme von Dir natürlich einen entsprechenden > Marktpreis verlangen und USt. abführen. Ich bilanziere nicht, sondern bin Einzelunternehmer mit E/Ü. Sowas wie Privatverkäufe gibt es da ohnehin nicht, jedenfalls nicht bei Artikeln, die mit meinem Gewerbe in Verbindung stehen. Ich muß also in jedem Falle den Erlös versteuern. Den Verkaufspreis kann mir das Finanzamt aber nicht vorschreiben. Was, wenn ich bspw. einen gebrauchten Laptop bei ebay ab 1€ einstelle und der für 1€ weggeht?
Uhu Uhuhu schrieb: > Chris D. schrieb: >> Aber natürlich kann man das nur schwer kontrollieren. > > Eben. Und wenn derlei Dinge nicht gerade der eigtliche Betriebszweck > sind, dann haben sie bei einer BP viel zu tun, solche Dinge zu finden, > wenn nicht gerade die heimatliche Einbauküche als Büroeinrichtung > gebucht wird, oder ähnliche Schoten. Natürlich wird da viel Schindluder getrieben. Zumindest sollte man aber den betrieblichen Laptop dann auch im Betrieb haben, wenn der Prüfer sich die Dinge zeigen lässt (hier schon passiert). Und auch der Luxuskaffeevollautomat sollte dann dort stehen ;-) Icke ®. schrieb: > Ich bilanziere nicht, sondern bin Einzelunternehmer mit E/Ü. Ich auch - spielt hierbei aber eh keine Rolle. > Sowas wie > Privatverkäufe gibt es da ohnehin nicht, jedenfalls nicht bei Artikeln, > die mit meinem Gewerbe in Verbindung stehen. Warum nicht? Du kannst durchaus privat verkaufen. Nur muss Du das nachvollziehbar machen. > Ich muß also in jedem Falle > den Erlös versteuern. > Den Verkaufspreis kann mir das Finanzamt aber nicht vorschreiben. Was, > wenn ich bspw. einen gebrauchten Laptop bei ebay ab 1€ einstelle und der > für 1€ weggeht? Dann hast Du darüber auch einen entsprechenden Nachweis und musst auch nur diesen einen Euro versteuern - mit 19% Ust. natürlich :-) Es geht aber auch nicht um den Verkauf an sich sondern darum, das in Dein Privateingentum zu überführen. Und da wird dann eben schon genauer hingeguckt. Chris D.
Chris D. schrieb: > Warum nicht? Du kannst durchaus privat verkaufen. Nur muss Du das > nachvollziehbar machen. Bei Kinderspielzeug oder Haushaltgegenständen kein Problem. Aber erklär das mal dem Finanzamt, wieso du als EDV-Dienstleister Computerteile privat verkaufen willst. Wäre mir viel zu viel Schriftkram und macht den Fiskus nur neugierig. > Es geht aber auch nicht um den Verkauf an sich sondern darum, das in > Dein Privateingentum zu überführen. Und da wird dann eben schon > genauer hingeguckt. Ist mir als Vollhafter ziemlich egal, ob der Gegenstand nun zum Geschäft oder mir privat gehört. Den Abschlußkram überlaß ich sowieso meinem Steuerberater und ich rate auch jedem anderen dazu. Der kostet zwar Geld, aber unterm Strich kommt es trotzdem günstiger.
Chris D. schrieb: >> Was sie dir da garantiert nicht erzählen: Als Existenzgründer kannst du >> einmalig einen Härtefallantrag stellen solange du noch keinen Gewinn >> einfährst, das spart die 180EUR Mitgliedsgebühr. > > Meinst Du eine GmbH? Jain. In diesem Fall eine UG, aber das wird hier keinen Unterschied machen, es ist ja rechtlich fast das selbe Konstrukt. Der Punkt bei den Privatentnahmen ist aber auch der dass das dann auch auf der privaten Steuererklärung des Unternehmers auftauchen muss. Und wenn der Vollhafter seinen privaten Konsum durch die Bücher laufen lässt fällt das irgendwann auch mal auf. Er haftet zwar "bis zum letzten Hemd", den privaten Konsum muss er aber aus seinem versteuerten Privatvermögen zzgl. Märchensteuer bestreiten.
Icke ®. schrieb: > Den Abschlußkram überlaß ich sowieso meinem Steuerberater und ich rate > auch jedem anderen dazu. Der kostet zwar Geld, aber unterm Strich kommt > es trotzdem günstiger. Nein. Der StB ist auf das FInanzamt vereidigt und nicht den Freund. Wenn der das frißt was Du ihm vorbereitest hast, ist Ruhe. Dafür wird der StB von Dir bezahlt ...
Joachim Drechsel schrieb: > Nein. Der StB ist auf das FInanzamt vereidigt und nicht den Freund. > Wenn der das frißt was Du ihm vorbereitest hast, ist Ruhe. Dafür > wird der StB von Dir bezahlt ... Nochma auf Deutsch und widerspruchsfrei bitte...
Uhu Uhuhu schrieb: > Nochma auf Deutsch und widerspruchsfrei bitte... Du kannst deinem Steuerberater zwar vertrauen, aber haften tust du vor dem FA selber, es sei denn du kannst deinem Steuerberater grob fahrlässiges Verhalten nachweisen. Ist quasi wie bei Anwälten, jeder hat Recht, jeder bekommt sein Honorar, aber ein Klient zahlt.
Uhu, der gute Mann heisst Steuerberater und nicht Kundenberater. @Jens Martin (jens-martin): Frage mal deine Bank nach den Kennzahlen, dürften so ziemlich die gleichen sein. Arno
Arno H. schrieb: > Uhu, der gute Mann heisst Steuerberater und nicht Kundenberater. Er berät seinen Kunden in Steuerangelegenheiten und deswegen heißt er Steuerberater.
Uhu Uhuhu schrieb: > Er berät seinen Kunden in Steuerangelegenheiten und deswegen heißt er > Steuerberater. Der StB ist eher eine Art Sondersteuer weil kein Rüsseltier mehr durch das deutsche Steuerrecht durchblickt. Die FAs inklusive.
Joachim Drechsel schrieb: > Die FAs inklusive. Was zur Folge hat, daß sie dazu tendieren, das, was der Steuerberater in die Steuererklärung schreibt, für bare Münze zu nehmen...
Uhu Uhuhu schrieb: > Was zur Folge hat, daß sie dazu tendieren, das, was der Steuerberater in > die Steuererklärung schreibt, für bare Münze zu nehmen... Und das kostet ...
Joachim Drechsel schrieb: > Und das kostet ... Klar kostet das, aber unter dem Strich fährst du eher besser, als wenn du den Scheiß selber machst. Spart Zeit, Nerven und die Kerle wissen, wie mans machen muß.
Uhu Uhuhu schrieb: > die Kerle wissen,wie mans machen muß. Nicht immer, wie verlorene Klagen vor den Finanzgerichten beweisen. Michael S. schrieb: > Hier war mal der Fall das ein > Hochschulprofessor ein Musikinstrument für 100k verkauft hat und das > Finanzamt dann Geldgeil wurde was dann in der zweiten Gerichtsinstanz > abgewehrt wurde. Das Objekt war ordnungsgemäß Bestandteil des Vermögens > des Prof. und da wollte man ihm einen Strick draus drehen. Auch hier war ein Steuerberater involviert und in der ersten Instanz war man auf der Seite des Finanzamts.
Joachim Drechsel schrieb: > Nein. Der StB ist auf das FInanzamt vereidigt und nicht den Freund. > Wenn der das frißt was Du ihm vorbereitest hast, ist Ruhe. Dafür > wird der StB von Dir bezahlt ... Du hast vielleicht einen erwischt, der sein Handwerk nicht gut versteht oder einfach keine Lust hat. Selbstverständlich ist es nicht die Aufgabe des StB, das Finanzamt zu bescheißen. Er soll nur alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Steuerzahlung auf das Minimum zu begrenzen. Ich staune jedesmal, was da in der Praxis so geht. Das kann man selbst unmöglich wissen oder sich in vertretbarer Zeit aneignen. Würde ich den Abschluß selber machen, müßte ich unterm Strich entweder zuviel Steuern bezahlen oder Fehler riskieren, die mich im Fall einer Prüfung Nachzahlungen und Strafen kosten. Als Privatmann oder Kleinunternehmer kann man die Erklärung noch selbst oder mit Hilfe von Software erledigen. Für Gewerbetreibende ist das kaum möglich.
Und genau das find ich fatal. Wie krank ist denn ein System, das einen auserkorenen Spezialisten braucht, um alle legalen Möglichkeiten zu finden, seinen Steuersatz auf ein akzeptables Mass zu reduzieren? Das Mär von einem überschaubaren und gerechten Steuersystem höre ich seit Jahren, immer verstärkt, wenn es um irgendwelche Wahlen geht. Es wird nie was draus, immer schlimmer und komplizierter, nicht mal der Finanzbeamte sieht mehr durch. Und wenn sie dann doch was entdecken, wird man krimininalisiert.... Ich bin tagtäglich damit beschäftigt, die Kohle zusammenzubringen, um mich und meine Familie über Wasser zu halten. Es gibt tausende Ausnahmen und Sonderregelungen, und die ändern sich monatlich. Keiner blickt mehr durch, am Ende bleibt das schale Gefühl, doch einiges übersehen zu haben. Von einem gerechten Steuersystem erwarte ich als normalbegabter Bürger, zu verstehen und selbst ausrechnen zu können, was abzudrücken ist...
H.joachim Seifert schrieb: > Wie krank ist denn ein System, das einen > auserkorenen Spezialisten braucht Sorry, aber wer glaubst Du macht diese Gesetze? http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_zahlen/Berufe.html Von 620 Abgeordneten sind schonmal Verwaltung 32 Beamte 31 Angestellte Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe 100 Meinst Du, die werden Gesetze so verfassen, dass ihr Kollegen arbeitslos werden?
Für jeden beliebigen Sachverhalt finden sich konträre Auffassungen der FAs, Urteile und was sonst noch. Es blickt definitiv keiner mehr durch (vor Allem der Bundestag nicht). Pervers ...
Timm Thaler schrieb: > dass ihr Kollegen arbeitslos werden? Wichtig ist denen, das sie selbst nicht arbeitslos werden. Den meisten Murks machen aber die Ministerien selbst, weil die die Vorgaben der Politik umsetzen. Handwerklich geht das dann oft daneben.
Timm Thaler schrieb: > Sorry, aber wer glaubst Du macht diese Gesetze? > > http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/md... > > Von 620 Abgeordneten sind schonmal > > Verwaltung 32 Beamte 31 Angestellte > Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe 100 Das war mal. Mittlerweile hat sich die Verwaltung so ziemlich aller Experten entledigt, die das gut können. Stattdessen läßt man die Gesetzesentwürfe gleich von der größten Lobby formulieren - mit fatalem Resultat.
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