Steuererklärung Handwerkerleistungen?

OP #2576627
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Hallo, ich habe mal eine Frage zu Handwerkerleistungen die man bei der 
Steuererklärung ansetzen kann. Im Netz habe ich gesehen das es wie folgt 
definiert ist.

Handwerkerleistungen entstehen z. B. bei Tätigkeiten, die durch 
Handwerker geleistet werden:

    Bau-, Erhaltungs-, Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen
    Tätigkeiten während eines privat veranlassten Umzugs
    Schornsteinfegerarbeiten, Heizungswartung und -reparatur
    Feuerlöscherwartung, Überwachung der Blitzschutzanlage 
(Blitzableiter)
    usw.

Wie haben 2010 mit dem Neubau angefangen und werden dieses Jahr fertig 
(sehr viel selbst gemacht) meint ihr das man hierbei auch 
Handwerkerleistungen ansetzen kann?
#2576687
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Thomas O. schrieb:

> Wie haben 2010 mit dem Neubau angefangen und werden dieses Jahr fertig
> (sehr viel selbst gemacht) meint ihr das man hierbei auch
> Handwerkerleistungen ansetzen kann?

So wie ich das verstanden habe muss folgendes zutreffen:

1. Die Leistung stammt nicht von dir, sondern von einem fremden 
Handwerker
2. Du hast ne ordentliche Rechnung inkl. MwSt. etc.
3. Du hast die Rechnung per Überweisung bezahlt.

Bei selbst verrichteten Tätigkeiten sehe ich schwarz.

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