Hallo, ich habe mal eine Frage zu Handwerkerleistungen die man bei der
Steuererklärung ansetzen kann. Im Netz habe ich gesehen das es wie folgt
definiert ist.
Handwerkerleistungen entstehen z. B. bei Tätigkeiten, die durch
Handwerker geleistet werden:
Bau-, Erhaltungs-, Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen
Tätigkeiten während eines privat veranlassten Umzugs
Schornsteinfegerarbeiten, Heizungswartung und -reparatur
Feuerlöscherwartung, Überwachung der Blitzschutzanlage
(Blitzableiter)
usw.
Wie haben 2010 mit dem Neubau angefangen und werden dieses Jahr fertig
(sehr viel selbst gemacht) meint ihr das man hierbei auch
Handwerkerleistungen ansetzen kann?
Thomas O. schrieb: > Wie haben 2010 mit dem Neubau angefangen und werden dieses Jahr fertig > (sehr viel selbst gemacht) meint ihr das man hierbei auch > Handwerkerleistungen ansetzen kann? So wie ich das verstanden habe muss folgendes zutreffen: 1. Die Leistung stammt nicht von dir, sondern von einem fremden Handwerker 2. Du hast ne ordentliche Rechnung inkl. MwSt. etc. 3. Du hast die Rechnung per Überweisung bezahlt. Bei selbst verrichteten Tätigkeiten sehe ich schwarz.
es ging nicht um selbs verrichtete Tätigkeiten, sondern normale Rechnungen die ich habe bzw. die noch auf mich zukommen. Die Frage war eher so gedacht ob es auch für Leistungen an einen Neubau funktioniert?
Mit bing innerhalb von 0,3s aufgefunden Danach sind nur Handwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen absetzbar, keine Arbeiten an Neubauten aus http://www.konsumo.de/news/2851-Handwerker-Leistungen:-Was-ist-steuerlich-absetzbar-Schwarzarbeit
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