Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Meisterprüfung nötig ?


von Fragesteller (Gast)


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Hallo,

mir schwirrt nun schon etwas länger eine Frage im Kopf herum, auf die 
ich bisher noch keine genaue antwort finden konnte.

Nehmen wir mal als Beispiel an jemand hat einen ISP Programmer 
entwickelt und möchte diesen nun gewerblich vertreiben.

Wir gehen jetzt einfach mal davon aus das er sich um alle Nötigen 
Zulassungen (CE, usw.) gekümmert hat.

Darf derjenige den ISP Programmer jetzt gewerblich herstellen und 
vertreiben, oder benötigt er dafür einen Meister im Elektrotechnik 
Handwerk ?

Bezieht sich die Meisterpflicht in diesem Fall nur auf das arbeiten mit 
Netzspannung ? Im Falle des ISP Programmer würde das ganze ja unter 
Kleinspannung fallen.

In den Vorschriften ist ja immer die Rede von Herstellung und bzw. oder 
Inbetriebnahme von Elektronischen Anlagen. Daher ist mir nun nicht ganz 
klar was unter "Elektronische Anlagen" fällt.

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

von Steel (Gast)


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Ein ISP Programmer ist keine elektronische Anlage.

Es braucht keinen Meister.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Meister benötigst du bei allem, was mit dem Energieversorger zu tun hat, 
wie Zähleranmeldung bei einem Neubau. Und wenn es um Prüfung von 
elektrischen Anlagen geht, da steht was von Fachpersonal soweit ich 
weis, der einfache Geselle darf nicht, der Meister darf, und ein Ing 
würde ich denken darf auch. Ein Geselle darf, wenn er eingewiesen ist, 
auch prüfen. Aber dabei geht es immer um Netzspannung. Bei 
elektronischen Geräten mit Kleinspannung, wo es nichtmal einen Trafo 
gibt, wie eben bei dem ISP Programmer, können ja keine Menschen zu 
schaden kommen. Da könnte ich dir nichtmal genau sagen, welche Prüfungen 
von elektrischer Seite du machen müsstest. Wenn ein Trafo mit dabei ist, 
musst du es wie ein ortsveränderliches Gerät prüfen, und dafür braucht 
es auch keinen Meister, dafür reicht der Geselle, und selbst Laien, 
welche da so nen komischen Kurs besucht haben und sie sich dann 
elektrisch unterwiesene Person nennen dürfen, können diese Prüfung 
machen. Also alles nicht so schlimm.


MfG Dennis

von Michael S. (technicans)


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Dennis H. schrieb:
> Meister benötigst du bei allem, was mit dem Energieversorger zu tun hat,
> wie Zähleranmeldung bei einem Neubau.
Man könnte auch sagen, wenn es um das klassische Elektrohandwerk geht.
> Und wenn es um Prüfung von
> elektrischen Anlagen geht, da steht was von Fachpersonal soweit ich
> weis, der einfache Geselle darf nicht, der Meister darf, und ein Ing
> würde ich denken darf auch. Ein Geselle darf, wenn er eingewiesen ist,
> auch prüfen. Aber dabei geht es immer um Netzspannung.
Der Geselle des Elektrohandwerk darf auch prüfen und wenn es um den
E-Check geht ist ohne hin eine Kursus vorgeschrieben der (hab ich mal
recherchiert gehabt) für ca.200Euro gemacht werden kann.
Die Verantwortung übernimmt doch eh die Elektrofirma.
> Bei
> elektronischen Geräten mit Kleinspannung, wo es nichtmal einen Trafo
> gibt, wie eben bei dem ISP Programmer, können ja keine Menschen zu
> schaden kommen.
So lange die Spannung nicht auf gesundheitsgefährdendes Niveau verändert
wird (Batteriebetrieben sind auch Elektroschocker) würde die Aussage
zutreffen.
> Da könnte ich dir nichtmal genau sagen, welche Prüfungen
> von elektrischer Seite du machen müsstest. Wenn ein Trafo mit dabei ist,
> musst du es wie ein ortsveränderliches Gerät prüfen, und dafür braucht
> es auch keinen Meister, dafür reicht der Geselle, und selbst Laien,
> welche da so nen komischen Kurs besucht haben und sie sich dann
> elektrisch unterwiesene Person nennen dürfen, können diese Prüfung
> machen. Also alles nicht so schlimm.
Kann auch eine EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person machen,
z.B. ein Beauftragter in einem Betrieb, der dann die Verantwortung
übernimmt und der dann gegrillt wird wenn er aus Unsachkenntnis
Scheiße baut und jemand zu Schaden kommt.

Steel schrieb:
> Ein ISP Programmer ist keine elektronische Anlage.

Anlagen dürfte sich auf Ortsunveränderlich oder Ortsfest beziehen,
aber garantieren kann ich das nicht.

von Marx W. (Gast)


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Fragesteller schrieb:
> Bezieht sich die Meisterpflicht in diesem Fall nur auf das arbeiten mit
>
> Netzspannung ?
Nein, gefahrgeneigte Tätigkeiten sind  meisterpflichtig!
> Im Falle des ISP Programmer würde das ganze ja unter
>
> Kleinspannung fallen.
Einhalten der VDE 100, und dann ist gut!
Daneben noch den Brandschutz beachten!
ansonsten:
a) Wer ein Gerät oder Produkt herstellt ist Hersteller im Sinne des 
Produktsicherheitsgesetz. Nach den Produktsicherheits regeln sich dann 
deine Herstellerpflichten.
b) Du entwickelts ein Produkt, du mußt dann auch alle Normen und 
Richtlinien einhalten. Ein Handwerker entwickelt nicht, er wendet 
erworbenes Wissen an. Also bist du nicht Handwerklich tätig.
c) Deine Tätigkeit ist gewerblich/entwickelnder Art, deine Gewerbe muß 
du anmelden.
d) Deine Tätigkeit fällt nicht unter die gefahrgeneigten Berufe der 
Handwerksmeister. (Was würde den für die Zulieferer aus China der 
Handwerkszwang bedeuten?)

Also, du brauchst den E-Meister nicht!
Bauste Mist, schützt der dich auch nicht!

PS: denk an den gewerblichen Rechtsschutz deiner Entweicklung, wenn die 
toll ist!
Sonst baut der Chinese die schneller nach als du die einpacken kannst!

von Michael S. (technicans)


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Fragesteller schrieb:
> Zulassungen (CE, usw.) gekümmert hat.

Unterschätze das mal nicht. CE ist auch keine Zulassung, sondern eine
Kennzeichnung. Wenn dann noch das "usw." dazu kommt, vergeht vielen die
Lust dran was zu bauen und zu verkaufen.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Michael S. schrieb:
> Der Geselle des Elektrohandwerk darf auch prüfen und wenn es um den
> E-Check geht ist ohne hin eine Kursus vorgeschrieben der (hab ich mal
> recherchiert gehabt) für ca.200Euro gemacht werden kann.
> Die Verantwortung übernimmt doch eh die Elektrofirma.

Das der Geselle auch prüfen darf, habe ich auch geschrieben, der E-Check 
Kurs ist nicht vorgeschrieben, aber wenn du den hast, darfst du das Logo 
benutzen, und das kommt antürlich bei den kunden gut an.

Michael S. schrieb:
> So lange die Spannung nicht auf gesundheitsgefährdendes Niveau verändert
> wird (Batteriebetrieben sind auch Elektroschocker) würde die Aussage
> zutreffen.

Naja, deswegen schreibe ich ja, das dadurch keine Menschen zu Schaden 
kommen können.

Michael S. schrieb:
> Wenn ein Trafo mit dabei ist,
>> musst du es wie ein ortsveränderliches Gerät prüfen, und dafür braucht
>> es auch keinen Meister, dafür reicht der Geselle, und selbst Laien,
>> welche da so nen komischen Kurs besucht haben und sie sich dann
>> elektrisch unterwiesene Person nennen dürfen, können diese Prüfung
>> machen. Also alles nicht so schlimm.
> Kann auch eine EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person machen,
> z.B. ein Beauftragter in einem Betrieb, der dann die Verantwortung
> übernimmt und der dann gegrillt wird wenn er aus Unsachkenntnis
> Scheiße baut und jemand zu Schaden kommt.

An diesem Text merkt man, das du mein Posting nicht ganz durchgelesen 
hast, weil genau das steht zwei Zeilen weiter oben in meinem von dir 
zitierten Text.

MfG Dennis

von Fragesteller (Gast)


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Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir schon weiter :)

Wobei ich mich dennoch frage, was bei einem Kleinspannungsgerät, welches 
nicht über das Stromnetz gespeist wird noch an prüfungen anfällt.

Generell findet man ja auf nahezu allen kleinen Elektroprodukten ohne 
Netzspannung nicht viel mehr als das CE und Entsorgungszeichen für 
elektronische Gegenstände.

von ... (Gast)


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Oh mein Gott ...

von Michael S. (technicans)


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Fragesteller schrieb:
> Wobei ich mich dennoch frage, was bei einem Kleinspannungsgerät, welches
> nicht über das Stromnetz gespeist wird noch an prüfungen anfällt.
Na, EMV z.B.
> Generell findet man ja auf nahezu allen kleinen Elektroprodukten ohne
> Netzspannung nicht viel mehr als das CE und Entsorgungszeichen für
> elektronische Gegenstände.
Mit CE wird ja auch von dir zugesichert das das Gerät den Normen
entspricht. Aufs Entsorgungszeichen dürfte man verzichten können,
Hauptsache der EAR bekommt sein Geld und man kann das beweisen.

Dennis H. schrieb:
> An diesem Text merkt man, das du mein Posting nicht ganz durchgelesen
> hast, weil genau das steht zwei Zeilen weiter oben in meinem von dir
> zitierten Text.

Schon möglich, ich drücke das gern mit meinen eigenen Worten aus.
Halte ich für verständlicher.

von Fragesteller (Gast)


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Nein ich glaube das wurde falsch verstanden. Ich war bisher immer der 
Auffassung, dass die CE aufführt, welche Normen und Vorschriften für ein 
Produkt gültig sind und am Ende ebend unterschrieben wird, dass alle in 
der CE aufgeführten Vorschriften auch wirklich eingehalten werden.

Daher existiert doch am Ende als großer "Zwang" lediglich die CE 
Bescheinigung. Dafür das die Normen die in der CE angegeben werden auch 
eingehalten werden ist dann doch letzlich der Entwickler selber 
verantwortlich. (Und das er sich da absichert, dass diese auch 
eingehalten wurden ist denke ich mal selbstverständlich)

Sprich man legt bei einem Produkt am Ende nicht für jede Vorschrift ein 
eigenes Dokument bei in dem steht "Hiermit erkläre ich das Gerät xyz 
gemäß Vorschrift xyz für konform" sondern gibt lediglich an Produkt hat 
CE und auf nachfrage dann das CE Zertifikat heraus indem dann aufgeführt 
ist welche Normen und Vorschriften zutreffen und das sie eingehalten 
wurden.

Und soweit ich weiß ist es doch so, dass wenn man die CE Zertifizierung 
beispielsweise vom Tüv durchführen lässt. Dieser auch gleichzeitig 
auflistet welche Normen zutreffen und anschließend auch prüft ob diese 
eingehalten sind.

Oder habe ich da einen groben Denkfehler ?

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Michael S. schrieb:
> Schon möglich, ich drücke das gern mit meinen eigenen Worten aus.
> Halte ich für verständlicher.

Dann ist das natürlich völlig in Ordnung :-)

Fragesteller schrieb:
> Und soweit ich weiß ist es doch so, dass wenn man die CE Zertifizierung
> beispielsweise vom Tüv durchführen lässt. Dieser auch gleichzeitig
> auflistet welche Normen zutreffen und anschließend auch prüft ob diese
> eingehalten sind.
>
> Oder habe ich da einen groben Denkfehler ?

nun, vielleicht kann dir auch genau diese Stelle die besten Auskünfte 
geben, die, die es sowieso prüfen. Ich denke, hier wird das für alle 
eine ziemliche Raterei und keiner weis so richtig, wie die wirkliche 
aktuelle Lage ist. Ich würde da genau zum Tüv mal hingehen, und mit 
denen reden, kostet vielleicht ein paar Euronen, aber du hast 
verlässliche Quellen, und es hat den Nutzen, das die Leute dich schonmal 
gesehen haben, und du hast die Leute dort schonmal gesehen, so kannst du 
dich immer auf ein Gespräch beziehen, falls du immer an den gleichen 
gerätst, aber ich glaube nicht, das die da Herrscharen dafür 
beschäftigen.


MfG Dennis

von Fragesteller (Gast)


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Hi,

ich habe ja nicht vor persönlich etwas eine zulassung zu geben, oder 
eine Produkt auf den Markt zu bringen.

Mir ging es eher um das "wie sieht es theoretisch aus". Of liest man ja 
hier im Forum, wenn jemand zu erkennen gibt das er ein kleines Projekt 
entwickeln und verkaufen möchte, sache wie "vergiss es" "geht nicht so 
einfach" "lass die Finger davon". Das geht ja schon alles stark in die 
Richtung nicht machbar.

Wenn ich mir dann allerdings die Voraussetzungen ansehe die erfüllt 
werden müssen, sieht das in meinen Augen garnicht so problematisch aus.

Gut man wird erstmal eine gewisse Summe investieren müssen. (Ich vermute 
mal eine CE Prüfung inkl. EMV Test ist beim Tüv nicht geschenkt) Aber 
wenn der dann erstmal sein Ok gibt ist die Sache doch eigentlich 
abgehakt.

Ich verstehe daher nicht wieso hier so viele direkt den Kopf in den Sand 
stecken wenn es um die Entwicklung und den anschließenden Verkauf geht.

von Michael S. (technicans)


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Fragesteller schrieb:
> ich habe ja nicht vor persönlich etwas eine zulassung zu geben, oder
> eine Produkt auf den Markt zu bringen.
Du meinst: Du willst dir kein CE-Zeichen selbst geben? Wäre aber
am billigsten, aber auch am riskantesten. Einem externen Prüfer
musst du schon Haar klein sagen was das Gerät macht, sonst kann er
kaum sorgfältig prüfen. Könnte ja ne Blackbox sein und dann?
Zulassung wird immer durch eine fremde Prüfstelle vergeben, wegen
der Unabhängigkeit. Fürs Auto kannste dir ja schließlich auch keine
Plakette selber geben, oder?
> Mir ging es eher um das "wie sieht es theoretisch aus". Of liest man ja
> hier im Forum, wenn jemand zu erkennen gibt das er ein kleines Projekt
> entwickeln und verkaufen möchte, sache wie "vergiss es" "geht nicht so
> einfach" "lass die Finger davon". Das geht ja schon alles stark in die
> Richtung nicht machbar.
Tja, meist sind die Informationen die da vor gegeben wurden so
spärlich das da gar keine andere Antwort möglich ist. Das hängt dann
wirklich von individuellen Details ab, z.B. mit welcher Qualifikation
einer fragt, mit welchem Wissensstand das ganze umgesetzt wird und
um was es nun eigentlich geht. Du hast ja wenigstens in etwa geschrieben
was du bauen und vertreiben willst, ein anderer hat hier vor Wochen 
genervt, weil er Softwareprojekte mit dem Arduino entwickeln und
verticken wollte. Eigentlich ein interessantes Vorhaben, aber wenn
man vergisst sich auch über Lizenzrechte der Firmware des Herstellers 
Gedanken zu machen kann das unangenehm enden.
> Wenn ich mir dann allerdings die Voraussetzungen ansehe die erfüllt
> werden müssen, sieht das in meinen Augen garnicht so problematisch aus.
Da unterschätzt du aber geltendes Recht in Deutschland und die
Interessen der Konkurrenz die dir den Erfolg neiden könnten und mit
Abmahnanwälten ankommen.
> Gut man wird erstmal eine gewisse Summe investieren müssen. (Ich vermute
> mal eine CE Prüfung inkl. EMV Test ist beim Tüv nicht geschenkt) Aber
> wenn der dann erstmal sein Ok gibt ist die Sache doch eigentlich
> abgehakt.
Die Sache wäre dann soweit erledigt, sofern nicht Wiederholungsprüfungen
Turnusmäßig und bei Änderungen sowieso anstehen. Zur HU muss man ja
normal auch alle zwei Jahre, aber das ist auch vorgeschrieben.
> Ich verstehe daher nicht wieso hier so viele direkt den Kopf in den Sand
> stecken wenn es um die Entwicklung und den anschließenden Verkauf geht.
Vielleicht weil das ein weites Feld ist und nicht jeder sich damit so
ausschweifend beschäftigen will. Da steckt ne Menge Arbeit drin und
da alles Haar klein zu erklären bekommt ja keiner hier bezahlt.
Nicht mal die Vorschriften werden hier angedeutet, weil da jeder um
seine Reputation fürchtet, wenn eine fehlt oder nicht anwendbar ist
heißt es gleich wieder, der hat gesagt...
Alles bekommt man eben hier nicht vorgekaut, höchstens ein paar
strittige Meinungen kredenzt.

von Fragesteller (Gast)


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Hi,

danke nochmal für die Antworten und ein schönes Restwochenende :)

Frage ist soweit geklärt.

von Marx W. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> könnten und mit
>
> Abmahnanwälten ankommen.

Das gilt doch wohl mehr für den Internethandel und die Tauschbörsen!

von brutzler (Gast)


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> Und wenn es um Prüfung von
> elektrischen Anlagen geht, da steht was von Fachpersonal soweit ich
> weis, der einfache Geselle darf nicht, der Meister darf, und ein Ing
> würde ich denken darf auch. Ein Geselle darf, wenn er eingewiesen ist,
> auch prüfen.

Der Ing darf pauschal ohne zusätzliche Qualifikationen leider garnix.
Ein Elektroingenieur oder Professor ist nicht aufgrund seiner Bildung 
eine Elektrofachkraft und kein Mensch ist Elektrofachkraft für alle 
Teilgebiete der Elektrotechnik.

von Marx W. (Gast)


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brutzler schrieb:
> Der Ing darf pauschal ohne zusätzliche Qualifikationen leider garnix.
Welche sind da nötig?
> Ein Elektroingenieur oder Professor ist nicht aufgrund seiner Bildung
> eine Elektrofachkraft und kein Mensch ist Elektrofachkraft für alle
(und auch nicht Gott!)
> Teilgebiete der Elektrotechnik.

Wer sowas schreibt, ist keine Fachkraft!
Und weis noch nicht mal, dass er nix weis!

von Michael S. (technicans)


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Eine Fachkraft ist ein Arbeitnehmer, der/die einen Wisch besitzt,
wo drauf steht das andere den/die Arbeitnehmer/in als Fachkraft
betrachten.
Eine Putzfrau ohne diesen Wisch ist keine Fachkraft, sondern nur
eine angelernte Arbeitskraft.

von lach (Gast)


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>> Ein Elektroingenieur oder Professor ist nicht aufgrund seiner Bildung
>> eine Elektrofachkraft und kein Mensch ist Elektrofachkraft für alle
>> Teilgebiete der Elektrotechnik.
>
> Wer sowas schreibt, ist keine Fachkraft!
> Und weis noch nicht mal, dass er nix weis!

Und du weißt alles besser. Ein Elektroingenieur kann natürlich 
Elektrofachkraft für ein Spezialgebiet sein. Ein abgeschlossenes Studium 
genügt dazu aber ganz sicher nicht.
Konsultiere mal entsprechende Literatur dazu.
Als Einstiegspunkt vielleicht 
http://www.vde-verlag.de/buecher/elektroplanung-elektroinstallation/

von Fragensteller (Gast)


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Entschuldigt bitte, dass ich diesen Thread hier nochmal ausgrabe aber 
einen neuen wollte ich nicht öffnen, damit das ganze nicht so weit aus 
dem Zusammenhang gerissen wird.

Emv Prüfung wurde jetzt von einer externen Prüfstelle durchgeführt und 
bestanden. WEEE Registrierung so gut wie erledigt. Un nochmal 
durchgekaut ob sonst alle für die CE notwenigen Richtlinien erfüllt 
werden.

Jetzt macht aber wie beinahe zu erwarten die Handwerkskammer Probleme. 
Meisterpflicht weil Elektrotechniker Handwerk.

Ich versuche jetzt schon einige Wochen zu einer Einigung zu kommen, was 
allerdings nur träge voran geht. (Zumal man die mächste Zeit mit einer 
Verwaltungskraft redet die eigentlich von der ganzen Elektrotechnik 
nicht wirklich etwas versteht)

Hat jemand eventuell ein paar konkrete Tipps wie man weiter vorgehen 
könnte ? Argumentiert habe ich jetzt mit der Kleinspannung gemäß IEC 
60449. Und damit das ein großer Teil wie bestückte Leiterplatten fertig 
aus der Industrie bezogen werden.

Grundsätzlich würde mir eine Beschränkung auf <= 24V DC generell 
ausreichen.


Sollte das ganze nicht klappen frage ich mich gerade ob folgendes 
klappen könnte. Ich arbeite momentan recht eng mit einer Firma zusammen 
in der ein Elektromeister sitzt. Dort sind die Rahmenrichtlinien also 
kein Problem. Einfach anstellen kann er mich leider nicht. Daher würde 
mich interessieren ob etwas gegen einen Aufbauservice besteht. Sprich 
einfach die eh bereits vorbestückten Platinen ins Gehäuse verbauen und 
anschließend den Aufbauservice in Rechnung stellen. Oder stößt man mit 
sowas auch auf Probleme ?

von Moderator (Gast)


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Fragesteller schrieb:
> ich habe ja nicht vor [...] eine Produkt auf den Markt zu bringen.

Fragesteller schrieb:
> Mir ging es eher um das "wie sieht es theoretisch aus"

Willst Du uns hier etwa verarschen?

von Michael S. (technicans)


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Fragensteller schrieb:
> Grundsätzlich würde mir eine Beschränkung auf <= 24V DC generell
> ausreichen.
>
>
> Sollte das ganze nicht klappen frage ich mich gerade ob folgendes
> klappen könnte. Ich arbeite momentan recht eng mit einer Firma zusammen
> in der ein Elektromeister sitzt. Dort sind die Rahmenrichtlinien also
> kein Problem. Einfach anstellen kann er mich leider nicht. Daher würde
> mich interessieren ob etwas gegen einen Aufbauservice besteht. Sprich
> einfach die eh bereits vorbestückten Platinen ins Gehäuse verbauen und
> anschließend den Aufbauservice in Rechnung stellen. Oder stößt man mit
> sowas auch auf Probleme ?

So lange es kein Elektroschocker und somit nicht gefahrgeneigt
ist, wie der Gesetzgeber es vorgegeben hat, müsste sich auch die
Handwerkskammer dran gebunden fühlen. Leider wirken da noch die
alten Pfründe und da lassen die sich wohl auch nicht so einfach von
abbringen.
Im ungünstigsten Fall müsstest du einen Meister einstellen und der
muss auch überwiegend in der Firma anwesend sein. Der Trick, einen
Meister nur Pro forma vor zuhalten haben sicher schon andere probiert,
mit unterschiedlichem Resultat, aber sicher reichlich Ärger.
Wenn die HWK Trickserei vermutet, stehen die ganz schnell auf
der Matte und bombardieren dich mit Anschuldigungen wie Schwarzarbeit 
usw..
Vorteil ist das für deren Ruf sicher nicht, aber anscheinend
können die damit leben.
Kann die Firma die du da kennst dein Gerät nicht vertreiben
oder als Hersteller fungieren? In dem Fall wärst dann nur der Händler.
Dann würdest du doch erst mal gar nicht als Hersteller in Erscheinung 
treten, solange das vertraulich bleibt. Wenn es allerdings
Haftungsprobleme gäbe wäre es mit der Vertraulichkeit schnell Essig.
Kannst du keinen Juristen befragen der Wirtschaftsrecht (glaube ich) 
studiert hat und dir verlässlichere Auskünfte erteilen kann?
Alternative wäre, je nach dem, erhebliche Unannehmlichkeiten
in Kauf zunehmen, die einem die HWK da machen kann, evtl. sogar 
strafrechtlicher Natur.
Warum willst du dein Projekt gewerblich verkaufen?
Rechnest du mit so vielen Geschäftsvorfällen im Jahr?

Moderator schrieb:
> Fragesteller schrieb:
>> ich habe ja nicht vor [...] eine Produkt auf den Markt zu bringen.
>
> Fragesteller schrieb:
>> Mir ging es eher um das "wie sieht es theoretisch aus"
>
> Willst Du uns hier etwa verarschen?

Das ist mir auch in den Sinn gekommen, aber so dramatisch
wollte ich nicht darauf reagieren.

von Fragensteller (Gast)


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>>Willst Du uns hier etwa verarschen?

Gut damit hätte ich rechnen können, war eventuell falsch nicht gleich 
etwas zu der kompletten Geschichte zu schreiben.

Wie hat alles angefangen ?

Nunja ich hatte rein Hobby mäßig angefangen Hardware zu entwickeln und 
gleichermaßen dazu eine PC Software. Das ganze liegt nun schon einige 
Jahre zurück und in der ganzen Zeit ist das Projekt sowohl von der 
Software als auch von der Hardwareseite stark gewachsen.

Irgendwann kam dann der Punkt, an dem sich einige Firmen für das Projekt 
interessiert haben und das ganze gewerblich vertreiben möchten.

Eine dieser Firmen die eigentlich eher mit dem Import ähnlicher Produkte 
beschäftigt ist wollte nun also den Versuch wagen und das ganze nun 
vetreiben.

Daher kam zum damaligen Zeitpunkt auch die Aussage "ich habe ja nicht 
vor [...] eine Produkt auf den Markt zu bringen"

Die Firma hat wie gesagt eher Erfahrungen mit dem Import von bereits CE 
konform und zertifizierten Waren und hatte daher gefragt ob ich eine 
Chance sehe das ganze hier in Deutschland gemäß den gültigen Richtlinien 
aufzuziehen. (Daher habe ich auch den Ursprungsthread eröffnet)

Nun kamen mir allerdings mit der Zeit Zweifel ob es eine gute Idee ist 
das komplette "Know-How" mal auf die schnelle ohne jegliche Sicherheit 
an eine Fremde Firma zu übergeben. (Zumal wie gesagt in das Projekt eine 
Menge Zeit und Leidenschaft geflossen ist)

Daher bin ich von meinem vorherigen Gedanken die komplette Fertigung an 
ein fremdes Unternehmen abzugeben abgekommen und habe mich dazu 
entschlossen zumindest die relevanten Schritte selber zu erledigen.

Grundkonzept daher:

Ich produziere <-> Leiferung an Unternehmen <-> Unternehmen verkauft 
unter Ihrem Namen an den Endverbraucher

Das Unternehmen wollte aber, dass ich die Baugruppe zumindest erstmal 
selber auf die EMV Verträglichkeit prüfen lasse. (Was ich nun auch 
gemacht habe)

Unsummen lassen sich mit der ganzen Geschichte erstmal sicherlich nicht 
verdienen. Allerdings ist der Aufwand (lässt sich bequem nebenher 
erledigen) gegenüber dem reinen Gewinn wirklich gering,weshalb ich nun 
auch den Schritt zur Produktion wagen möchte.


Nun kam wie bereits geschrieben die Handwerkskammer mit der Auflage der 
Meisterpflicht.

Die eigentliche Frage die ich nun habe ist, ob sich diese Meisterpflicht 
auf alle mit Elektrotechnik in verbindung zu bringenden Tätigkeiten 
bezieht.

Wo sind dort die Abgrenzungen bzw. auf welche rechtlichen Grundlagen 
stützt sich eine Handwerkskammer, bzw. ab welcher Tätigkeit kann man vom 
Elektrotechniker Handwerk sprechen.

Wenn ich die einzelnen Schritte der Produktion ansehe, dann frage ich 
mich ab wo greift die zulassungspflichtige Elektrotechniker Handwerk ?
-> Entwickeln von Schaltplänen ? (Kann kaum zulassungspflichtig sein)
-> Herstellung von Platinen ? (Werden sowieso aus der Industrie bezogen)
-> Bestücken von Platinen ? (Macht ein profesioneller Bestücker)
-> Noch ein paar Buchsen auf die Platine löten. (Ist dafür wirklich ein 
Meister erforderlich)
-> Bearbeiten von Gehäusen (Wird extern gemacht)
-> Entwicklung von Soft- bzw. Firmware (Wohl kaum eine Tötigkeit eines 
Elektromeisters)

Habe ich da einen ganz groben Denkfehler ? Ich finde bei keinem dieser 
Punkte einen für den normalen Elektrotechnik-Handwerker zutreffendes 
Aufgabengebiet.

Wieso schreibe ich hier in diesem Forum ?

Das ist eigentlich auch recht einfach erklärt. Ich habe nun wochenlang 
versucht Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Allerdings bekommt man 
ständig Leute an den Hörer die entweder nur für allgemeine Verwaltung 
zuständig sind, oder aber an Leute die meine Auffassung bestätigen, aber 
anschließend zu keiner schriftlichen Antwort die ich bei der HWK 
einreichen könnte bereit sind.

Daher habe ich gehofft, dass hier im Forum eventuell Leute unterwegs 
sind die ebenfalls schonmal vor einem solchen Problem standen und 
eventuell Tipps haben, oder aber auf Leute die in mit den entsprechenden 
Gesetzen vertraut sind und unverbindlich weiterhelfen können.

Ich hoffe die ganze Situation kann nun etwas besser verstanden werden 
und entschuldige mich für den missverständlichen Post.

von Bruno W. (brunowe) Benutzerseite


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Hallo,

ich arbeite in einem grossen EMV Labor als Prüfingenieur und hätte dir 
zumindest bei der Frage der Prüfung (Zeitansatz, Kosten, geltende 
Vorschriften usw.) behilflich sein können, leider hab ich den Thread zu 
spät gefunden.
Mich würde an dieser Stelle nun interessieren nach welchen Vorschriften 
dein Gerät geprüft wurde und welche Teilprüfungen durchgeführt wurden 
(sollte ja alles in deinem Prüfbericht stehen). Bestimmt wäre für den 
ein oder Anderen, der ähnliches vorhat, interessant einmal eine 
Größenordnung der Gesamtkosten zu erfahren. Zumindest für die reine EMV- 
Prüfung ist das gar nicht soooo tragisch wie viele vermuten.
Was mich wundert ist das sich die HWK da einmischt und so quer stellt! 
Dieser Teil vom Weg der Produktentwicklung bis zur Vermarktung ist mir 
leider unbekannt und ich würde gern mehr darüber erfahren. Was sind denn 
nun die konkreten Argumente der HWK?


Gruß Brunowe

von Steel (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Eine Fachkraft ist ein Arbeitnehmer, der/die einen Wisch besitzt,
>
> wo drauf steht das andere den/die Arbeitnehmer/in als Fachkraft
>
> betrachten.

Das ist falsch, es braucht keinen Wisch dafür um Fachkraft zu sein. Es 
kommt auf die Erfahrungen und Fähigkeiten an, sowie als 
Grundvoraussetzung die Ausbildung (also Geselle, Meister, Techniker, 
Ing.) in einem Artverwendten Bereich.

von Michael S. (technicans)


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Fragensteller schrieb:
>>>Willst Du uns hier etwa verarschen?
>
> Gut damit hätte ich rechnen können, war eventuell falsch nicht gleich
> etwas zu der kompletten Geschichte zu schreiben.
Ist wohl eher der Umstand das du zuerst theoretisiert und dann plötzlich
prakmatisierst und so tust als wenn deinen Story gefährlich wäre.
> Wie hat alles angefangen ?
>
> Nunja ich hatte rein Hobby mäßig angefangen Hardware zu entwickeln und
> gleichermaßen dazu eine PC Software. Das ganze liegt nun schon einige
> Jahre zurück und in der ganzen Zeit ist das Projekt sowohl von der
> Software als auch von der Hardwareseite stark gewachsen.
Das ist der Erfindergeist dem D fehlt.
> Irgendwann kam dann der Punkt, an dem sich einige Firmen für das Projekt
> interessiert haben und das ganze gewerblich vertreiben möchten.
Was wäre auch eine Erfindung die niemand nutzen kann.
> Eine dieser Firmen die eigentlich eher mit dem Import ähnlicher Produkte
> beschäftigt ist wollte nun also den Versuch wagen und das ganze nun
> vetreiben.
Und die verlangen natürlich, um sich haftungsrechtlich abzusichern eine
Konformitätserklärung von dir?
> Daher kam zum damaligen Zeitpunkt auch die Aussage "ich habe ja nicht
> vor [...] eine Produkt auf den Markt zu bringen"
Lügen haben kurze Beine und die Schelte folgte quasi auf dem Fuß.
> Die Firma hat wie gesagt eher Erfahrungen mit dem Import von bereits CE
> konform und zertifizierten Waren und hatte daher gefragt ob ich eine
> Chance sehe das ganze hier in Deutschland gemäß den gültigen Richtlinien
> aufzuziehen. (Daher habe ich auch den Ursprungsthread eröffnet)
Ohne CE wäre das hier ja auch schon seit langem nicht mehr erlaubt.
Eine Chance ist immer da, aber es sind natürlich Vorraussetzungen zu 
erfüllen und das dürften nicht gerade wenig sein.
> Nun kamen mir allerdings mit der Zeit Zweifel ob es eine gute Idee ist
> das komplette "Know-How" mal auf die schnelle ohne jegliche Sicherheit
> an eine Fremde Firma zu übergeben. (Zumal wie gesagt in das Projekt eine
> Menge Zeit und Leidenschaft geflossen ist)
Wenn die Firma dir einen ordentlichen Preis gezahlt hätte wärst du die
Sorge jetzt los. Zeit und Leidenschaften sind irrelevant und trifft
auf jeden zu, der etwas erfindet, baut, vertreibt. Wäre ja schlimm wenn 
jeder Bäcker seinen Brötchen nach weint. Entscheidend ist was es einem 
einbringt und ob der Aufwand seinen Lebensstandard hebt.
> Daher bin ich von meinem vorherigen Gedanken die komplette Fertigung an
> ein fremdes Unternehmen abzugeben abgekommen und habe mich dazu
> entschlossen zumindest die relevanten Schritte selber zu erledigen.
Dann musst du auch die Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.
> Grundkonzept daher:
>
> Ich produziere <-> Leiferung an Unternehmen <-> Unternehmen verkauft
> unter Ihrem Namen an den Endverbraucher
Die Frage, die hier noch gar nicht gestellt wurde und auch nicht
völlig unwichtig ist: Mit welcher Qualifikation  willst du denn
produzieren? Das Konzept ist nicht wirklich neu und  hat sicher Vor-
und Nachteile. Die Kunst ist es halt die Nachteile zu meistern.
> Das Unternehmen wollte aber, dass ich die Baugruppe zumindest erstmal
> selber auf die EMV Verträglichkeit prüfen lasse. (Was ich nun auch
> gemacht habe)
"Erstmal"? Da würde ich doch erst mal klären was die noch wollen.
> Unsummen lassen sich mit der ganzen Geschichte erstmal sicherlich nicht
> verdienen. Allerdings ist der Aufwand (lässt sich bequem nebenher
> erledigen) gegenüber dem reinen Gewinn wirklich gering,weshalb ich nun
> auch den Schritt zur Produktion wagen möchte.
Wenn du erst mal genug Geld vor strecken kannst? Laufende Kosten
sind auch zu decken, vor allem aber eine 
Betriebshaftpflichtversicherung, möglichst mit Rechtsschutz. Das muss 
der Gewinn schon abwerfen,
sonst kann man es gleich knicken.
>
> Nun kam wie bereits geschrieben die Handwerkskammer mit der Auflage der
> Meisterpflicht.
Und wie bekam der schlafende Tiger Wind davon?
(Hab den Thread jetzt nicht noch mal gelesen)
Nun ist er wach und will beharrlich nicht mehr ablassen?
> Die eigentliche Frage die ich nun habe ist, ob sich diese Meisterpflicht
> auf alle mit Elektrotechnik in verbindung zu bringenden Tätigkeiten
> bezieht.
Nein. Es dürfte da schon klare technische und rechtliche Abgrenzungen 
geben. Ist halt auch die Frage was du denen erzählt hast? Wenn die
deinen Namen und Anschrift sich nicht notiert haben, könnte man
vielleicht denen noch mal entkommen, ansonsten kann man schlecht
einschätzen was da kommen kann.
> Wo sind dort die Abgrenzungen bzw. auf welche rechtlichen Grundlagen
> stützt sich eine Handwerkskammer, bzw. ab welcher Tätigkeit kann man vom
> Elektrotechniker Handwerk sprechen.
Die dürften in der Handwerksordnung zu finden sein. Man muss sich 
gegebenenfalls damit eindringlich beschäftigen. Richtig heißt es zwar 
Elektro-Handwerk und das bezieht sich zunächst mal auf alles was mit
ortsfester klassischer Elektroinstallation zu tun hat.
In Kommunikationselektronik (früher Radio- und Fernsehtechnik, auch ein 
Meisterberuf) vergleichsweise sind dann auch mobile Geräte Bestandteil
des Berufsbildes. Es kommt eben inhaltlich auf das Berufsbild an und
nach meiner ganz persönlichen Meinung ist nicht alles was elektrisch
ist, auch nicht allein dem Elektro-Handwerk zuzuordnen. Denn dazu
gehören zu dem oben erwähnten auch die Fernmeldetechnik, die Automation, 
Computertechnik usw. usf..
Für die HWK ist das alles aus alter (teils auch gesetzlicher) Gewohnheit 
ihr DING und genauso verhalten die sich auch, aber ob rechtmäßig steht 
wieder auf einem anderen Blatt.
> Wenn ich die einzelnen Schritte der Produktion ansehe, dann frage ich
> mich ab wo greift die zulassungspflichtige Elektrotechniker Handwerk ?
> -> Entwickeln von Schaltplänen ? (Kann kaum zulassungspflichtig sein)
Vom Fach sollte man schon sein oder das jemand der vom Fach ist dazu
seinen Segen gibt.
> -> Herstellung von Platinen ? (Werden sowieso aus der Industrie bezogen)
Gleichbedeutend mit der Herstellung von Bauteilen (Widerstände, 
Kondensatoren, Halbleiter die für sich allein genommen elektrisch
nicht relevant sind, weil reines Handelsgut).
> -> Bestücken von Platinen ? (Macht ein profesioneller Bestücker)
Die machen ja eine Dienstleistung und meines Wissens, ohne 
Inbetriebnahme.
Ohne dieses wesentliche Detail ist eine Baugruppe nur Elektroschrott.
Um damit Handel zu treiben ist gewiss kein Meister nötig.
Erst der Strom macht die Musik.
> -> Noch ein paar Buchsen auf die Platine löten. (Ist dafür wirklich ein
> Meister erforderlich)
> -> Bearbeiten von Gehäusen (Wird extern gemacht)
> -> Entwicklung von Soft- bzw. Firmware (Wohl kaum eine Tötigkeit eines
> Elektromeisters)
Es ist halt die Gesamtheit die man da betrachten muss, nicht das Detail.
> Habe ich da einen ganz groben Denkfehler ? Ich finde bei keinem dieser
> Punkte einen für den normalen Elektrotechnik-Handwerker zutreffendes
> Aufgabengebiet.
Sehe ich nicht.
> Wieso schreibe ich hier in diesem Forum ?
Weil du hoffst hier den Stein der Waisen für dein Problem zu finden?
Das die HWK von deinem Vorhaben weiß ist da nicht sehr günstig aber
damit ist das Ganze noch nicht Ausweglos oder Begraben.
> Das ist eigentlich auch recht einfach erklärt. Ich habe nun wochenlang
> versucht Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Allerdings bekommt man
> ständig Leute an den Hörer die entweder nur für allgemeine Verwaltung
> zuständig sind, oder aber an Leute die meine Auffassung bestätigen, aber
> anschließend zu keiner schriftlichen Antwort die ich bei der HWK
> einreichen könnte bereit sind.
Wenn du nur anrufst, wirst du auch nur solche Reaktionen ernten.
Man kann aber einen Termin machen und persönlich vorsprechen, allerdings
stehen dann die Chancen wohl nicht schlecht das man dir das auszureden
versucht wenn die dir keinen Meisterkurs verkaufen können.
> Daher habe ich gehofft, dass hier im Forum eventuell Leute unterwegs
> sind die ebenfalls schonmal vor einem solchen Problem standen und
> eventuell Tipps haben, oder aber auf Leute die in mit den entsprechenden
> Gesetzen vertraut sind und unverbindlich weiterhelfen können.
Das beste was du machen kannst, ist dich an deine Industrie- und
Handelskammer zu wenden und da mal eine Expertise einzuholen. Die sind
für Produktion auch meiner Einschätzung nach eher der geeignete 
Ansprechpartner und bieten Lehrgänge an wo man sich Basiswissen zur
Existenzgründung aneignen kann.
> Ich hoffe die ganze Situation kann nun etwas besser verstanden werden
> und entschuldige mich für den missverständlichen Post.
Dann darfst du keine Märchen erzählen und musst auch zeigen das du 
Vorschläge gelesen, verstanden hast und gegebenenfalls befolgen willst.
Eine Patentlösung wird dir kaum jemand geben können, weil jeder Fall
seine Eigenarten hat die zum Stolperstein werden können. Dafür ist
das Forum auch nicht der Ort um verbindlich verlässlich zu sein.
Eher ist es nur ein Empfehlung.

Steel schrieb:
> Das ist falsch, es braucht keinen Wisch dafür um Fachkraft zu sein. Es
> kommt auf die Erfahrungen und Fähigkeiten an, sowie als
> Grundvoraussetzung die Ausbildung (also Geselle, Meister, Techniker,
> Ing.) in einem Artverwendten Bereich.

Durch Hörensagen, Mundpropaganda oder eine WISCH?

von Jo (Gast)


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Hallo Fragensteller:

ich finde es gut was Sie machen :-)
erstmal nicht entmutigen lassen!!!
Ich würde gerne helfen, da ich auch
bald das ganze durchlaufe.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass
die HWK sehr träge arbeitet !!!

1. Wie sieht es mit der IHK aus?

2. Vielleicht hilft das ja?

http://www.ostwestfalen.ihk.de/fileadmin/redakteure/innovation_umwelt/Technologie.pdf

3. Sind Sie Ingenieur?

Gruß Jo

von Fragensteller (Gast)


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Auf die Frage von Bruno We.
Geprüft wurde nach folgenden Richtlinien:

Richtlinie 99/5/CE
EN 301 489-3: 2000
EN 300 220-3: 2000
EN 60950: 1992
+A1 +A2 +A3 +A4

Zum dem Labor hatte ich glücklicherweise Beziehungen, weswegen sich der 
Preis vermutlich nicht als Referenz eignet.

Allerdings hatte ich auch ein Angebot direkt von der EMV Prüfstelle des 
TÜV. Dort lagen die zu erwartenden Kosten bei ca. 1.500€ für die 
Ermittlung der nötigen Normen, das anschließende Prüfen und im Falle von 
Problemen einer Schaltungsanalyse und anschließenden 
Verbesserungsvorschlägen.

Die Kosten für eine solche EMV Prüfung halten sich daher wirklich in 
Grenzen, vorausgesetzt man kommt relativ glatt durch und muss nicht 
unzählige Male nachbessern.

Zu den konkreten Angaben der HWK. Meine Gewerbe habe ich mit der 
Beschreibung "Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektonischen 
Schaltungen" angemeldet. Eventuell war die Anmeldung in dieser Form zu 
offen gehalten. Jedenfalls kamen recht schnell 2 Briefe. Zum einen von 
der IHK zum anderen von der HWK.

Die HWK ist halt der festen Überzeugung, dass bei allem wo "elektro*..." 
in der Anmeldung steht eine Meisterpflicht notwendig ist. Es macht nicht 
den Eindruck als würden dort regelmäßig Fallunterscheidungen getroffen 
oder berücksichtigt werden.

Das Problem beginnt scheinbar recht weit vorne in der Kette. Nach der 
Gewerbeanmeldung bekommen wohl direkt die IHK und die HWK die 
Tätigkeitsbeschreibung. Dort sitzt dann eine reine Bürokraft die sich 
die Beschreibung durchliest und anschließend entscheidet, ob es Ihrer 
Meinung nach unter das Handwerk und wenn ja unter welches Handwerk 
fällt.

Ich habe nun versucht wie bereits oben geschrieben die Handwerkskammer 
einmal mit Berufung auf die IHK zum anderen mit dem Hinweis auf die 
Kleinspannungsrichtlinie zufreiden zu stellen.

Wenige Tage später bekam ich als Antwort (aus dem Kopf zitiert) "Ich 
habe mit einem Elektromeister gesprochen und dieser hat uns mitgeteilt, 
dass dennoch eine Meisterpflicht notwendig ist, da nur ein 
Elektrotechnikmeister sicherstellen kann, dass die Grenzen der 
Kleinspannung auch eingehalten werden"

Wenn man versucht einen kompetenten Ansprechpartner zu bekommen sieht 
das ganze auch schwierig aus.

Ich hatte anschließend mal bei der Elektroinnung angerufen. Dort sah man 
keinerlei Probleme in meinem Vorhaben. Allerdings ließ sich die 
Handwerkskammer auch darauf nicht ein. Laut der HWK hatte der 
Mitarbeiter der Innung nicht die nötige Qualifikation um eine solche 
Einschätzung abgeben zu können.

von Fragensteller (Gast)


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An Michael S. genau die Frage der Qualifikation ist ja das Problem.
Ich selber bin Elektrotechnik Student und habe aktuell keine 
abgeschlossene Berufsausbildung in einem Elektrotechnischen Beruf.

Allerdings finde ich diese Grundeinschätzung das ein 
Elektrotechnikmeister für sowas qualifiziert ist doch recht fragwürdig. 
Die Qualifikation liegt da nach meiner bescheidenen Einschätzung eher 
darin ebend Elektroinstallationen vorzunehmen. Ein Elektrotechnikmeister 
muss dadurch aber noch lange nicht zwangsläufig auf dem Gebiet der 
Mikrocontrollertechnik bzw. des Schaltungsdesigns im allgemeinen 
qualifiziert sein.

Frustrierend finde ich auch eher den Umstand das ein großer Teil der 
Produkte die den deutschen Markt überfluten aus China kommen wo wohl 
kaum jemals ein nach dem deutschen Verständnis qualifizierter 
Elektromeister so ein Produkt jemals in die Hände bekommen hat. Da wird 
einfach fröhlich importiert die CE Prüfung gemacht und das Ganze auf den 
Markt geschmissen.

von Moderator (Gast)


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Fragensteller schrieb:
> Ein Elektrotechnikmeister
> muss dadurch aber noch lange nicht zwangsläufig auf dem Gebiet der
> Mikrocontrollertechnik bzw. des Schaltungsdesigns im allgemeinen
> qualifiziert sein.

"Ich selber bin Elektrotechnik Student und habe aktuell keine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem Elektrotechnischen Beruf" muss 
dadurch aber noch lange nicht zwangsläufig für Kenntnisse der Grenzen 
der
Kleinspannung qualifiziert sein. Dich würde ich gerne zu gerne mal 
persönlich kennen lernen. Aber das bekommt man ja auch mit Prügel nicht 
weg.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Die HWK kann erstmal viel behaupten - richtig sein muss es deswegen noch 
lange nicht! Die versuchen nur, ihre Pfründe zu sichern.

Aber ich würde mich da gar nicht groß auf Diskussionen einlassen.

Einfach die Gewerbetätigkeit ändern:
"Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektonischen Schaltungen"

z.B. in

"Handel mit und industrielle Produktion von Elektronik"

"Entwicklung" würde ich ganz weglassen, wenn Du sowieso später eher 
eigene Produkte anbietest.

Nachdem IHK und HWK und die BG Ruhe gegeben haben, interessiert es eh 
keine Sau mehr, was Du bei der Gewerbeanmeldung angegeben hast. Ändern 
kannst Du es aber sowieso jederzeit.

Ich bin so z.B. in der GroLa-BG gelandet, weil ich Handel angegeben 
hatte - hat zwar nicht viel mit dem zu tun, was wir machen, aber was 
soll's - die sind günstig und freundlich und langsam wie alle BGs :-)

Chris D.

von Fragensteller (Gast)


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Moderator schrieb:
> Fragensteller schrieb:
>> Ein Elektrotechnikmeister
>> muss dadurch aber noch lange nicht zwangsläufig auf dem Gebiet der
>> Mikrocontrollertechnik bzw. des Schaltungsdesigns im allgemeinen
>> qualifiziert sein.
>
> "Ich selber bin Elektrotechnik Student und habe aktuell keine
> abgeschlossene Berufsausbildung in einem Elektrotechnischen Beruf" muss
> dadurch aber noch lange nicht zwangsläufig für Kenntnisse der Grenzen
> der
> Kleinspannung qualifiziert sein. Dich würde ich gerne zu gerne mal
> persönlich kennen lernen. Aber das bekommt man ja auch mit Prügel nicht
> weg.

Magst du das ganze eventuell auch nochmal so formulieren, dass auch 
jedem klar wird auf das du eigentlich anspielen möchtest ? Wenn du mich 
persöhnlich kennen lernen möchtest ist das sicherlich kein Problem, 
eventuell bewirkt der Prügel ja doch etwas ;)

An Chris D.
Das hört sich wirklich nach einer vernünftigen Idee an. Spätestens nach 
dem Begriff Industriell dürfte sich dich HWK nicht mehr angesprochen 
fühlen. Die Frage ist nur auf welche Art und Weise die HWK von der 
änderung der Beschreibung erfährt. Nicht das ich da wirklich schlafende 
Hunde geweckt habe und man mir mit der Ummeldung gleich wieder etwas 
unterstellen möchte.

Aber einen Versuch ist es aufjedenfall wert.

von Fragensteller (Gast)


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Achso und nochmal eine grundsätzliche Frage.
Eigentlich ist es ja nicht mein umbedingt gewolltest Ziel selber etwas 
auf den Markt zu bringen. (Außer es lässt sich garnicht vermeiden)

Daher Frage ich mich jetzt wie sich folgender Umstand auswirken würde. 
Die Firma die das Produkt am Ende unter Ihrem Namen verkaufen möchte 
bestellt Vorbestückte Platinen, bestellt fertig bearbeitete Gehäuse 
schickt das ganze zu mir und ich biete lediglich als Assembler die 
Endmontage an.

Bin ich dann gemäß des ElektroG der Hersteller ?

von Michael S. (technicans)


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Fragensteller schrieb:
> Aber einen Versuch ist es aufjedenfall wert.

Es kann aber auch schlimmer werden.
Da wäre wohl die IHK und deren Juristen wohl die bessere Wahl,
bevor du mangels Erfahrung noch tiefer in diesem Sumpf versinkst.

Chris D. schrieb:
> "Handel mit und industrielle Produktion von Elektronik"

Gerade das Herstellen oder erstellen einer Sache ist doch
das Kriterium, welches die HWK auf den Plan ruft. Ist
schließlich wie bei Bäckern, Malern, Klempnern Bestandteil
des Berufsbilds.

Das Entwickeln ist mehr den freien Berufen zuzuordnen.

von Albrecht H. (alieninside)


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Fragensteller schrieb:
> Achso und nochmal eine grundsätzliche Frage.
> Eigentlich ist es ja nicht mein umbedingt gewolltest Ziel selber etwas
> auf den Markt zu bringen. (Außer es lässt sich garnicht vermeiden)
>
> Daher Frage ich mich jetzt wie sich folgender Umstand auswirken würde.
> Die Firma die das Produkt am Ende unter Ihrem Namen verkaufen möchte
> bestellt Vorbestückte Platinen, bestellt fertig bearbeitete Gehäuse
> schickt das ganze zu mir und ich biete lediglich als Assembler die
> Endmontage an.
>
> Bin ich dann gemäß des ElektroG der Hersteller ?

Wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich denke aber das Entscheidende hierbei ist, dass die Firma mit ihrer 
Unterschrift dafür einsteht, dass sie die Geräte hergestellt hat. Ob die 
Firma dann für die Produktion irgendwelche Heimarbeiter / Freie 
Mitarbeiter beschäftigt, (also dich z.B.), interessiert im 
Außenverhältnis erstmal niemanden, das ist dann eher ein Thema für das 
Finanzamt, die Krankenkasse und die Rentenversicherung.

Wie ich gehört habe, können übrigens Handwerker in vielen Fällen eine 
angebliche oder tatsächliche Meisterpflicht dadurch umgehen, indem sie 
ihre Firma im EU-Ausland anmelden also z.B. eine Ltd in England oder 
Luxemburg. Dann greifen nämlich EU-Bestimmungen, die den freien 
Wettbewerb innerhalb der EU sicherstellen sollen. D.h. die 
Handwerkskammern können einer englischen Firma nicht untersagen in 
Deutschland Aufträge anzunehmen nur weil die englische Firma keinen 
Meister hat, (den es in England so auch gar nicht gibt).

Und wenn man schon dabei ist, kann man auch ganz grundsätzlich 
überlegen, ob man nicht gleich seine Produkte über einen Händler im 
EU-Ausland vertreiben lassen möchte, z.B. TME in Polen (jetzt mal ganz 
unreflektiert in die Runde geworfen), da fällt dann auch diese lästige 
und vor allem sehr teure EAR Geschichte weg, kann mir zumindest nicht 
vorstellen, dass das in Polen genauso wie in Deutschland gehandhabt wird 
und wer von Polen nach Deutschland bestellt ist ohnehin selber Importeur 
bzw. In-Verkehrbringer.

Je nach eigener Wohnlage könnte man auch daran denken sich mit jemandem 
im EU-Ausland direkt zusammenzutun, also wenn man zufällig gerade in 
Grenznähe wohnt.

von Fragensteller (Gast)


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Die Firma mit der ich zusammen arbeiten möchte sitzt zufällig sogar im 
EU Ausland genauer in Österreich. Allerdings weiß ich nicht wie die 
bestimmungen da aussehen.

von Georg A. (georga)


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Den HWK-Irrsinn hatten ich mit meinen Kumpels vor ca. 19 Jahren auch 
schon genau so. Da hilft auch keine Diskussion, schon gar nicht auf 
technischem Niveau, die Knalltüten sind einfach nur merkbefreit. Die IHK 
war gar keine Hilfe.

Wir haben dann einfach den Tätigkeitsschlüssel "Herstellung von 
elektronischen Anlagen" (oder so, weiss nicht mehr genau), den wir als 
naive, (noch) wahrheitsliebende und ahnungslose Jungunternehmer 
eingetragen haben, gestrichen und durch "Kabelkonfektion" ersetzt. In 
weitestem Sinne hatten unsere Geräte ja auch Kabel ;) Hat dann keine Sau 
mehr interessiert und wir konnten in Ruhe unsere Geräte entwickeln und 
verkaufen.

von Michael S. (technicans)


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Fragensteller schrieb:
> EU Ausland genauer in Österreich.

Soll einer der Länder sein wo Meister auch ihr Unwesen treiben.
Ansonsten wüsste ich jetzt kein Land wo das noch so vorgeschrieben
wäre. Kann man im Wikipedia nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksmeister
Albrecht H. schrieb:
> Finanzamt, die Krankenkasse und die Rentenversicherung.

BG nicht zuvergessen.
Bei dieser ganzen Trickserei sollte man aber sehr gut sein, weil
man evtl. seinen Versicherungsschutz verliert wenn man unerlaubtes
tut. Zahlen tun die zwar so oder so, aber wenn die einen Formfehler
oder so wittern nehmen die einen in Regress. Wenn nix schief geht,
hat man nix zu befürchten, wenn da nicht das Wörtchen "wenn" wäre.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Fragensteller schrieb:
>> Aber einen Versuch ist es aufjedenfall wert.
>
> Es kann aber auch schlimmer werden.
> Da wäre wohl die IHK und deren Juristen wohl die bessere Wahl,
> bevor du mangels Erfahrung noch tiefer in diesem Sumpf versinkst.
>
> Chris D. schrieb:
>> "Handel mit und industrielle Produktion von Elektronik"
>
> Gerade das Herstellen oder erstellen einer Sache ist doch
> das Kriterium, welches die HWK auf den Plan ruft.

Nein.
Nur weil man etwas herstellt, ist man nicht automatisch 
Handwerksbetrieb.
Entscheidend ist der Zusatz "industriell".

Bei mir hat sich die HWK bspw. damals gar nicht erst gemeldet :-)

Auch beliebt ist es, den entsprechenden "kritischen" Zusatz erst dann 
einzutragen, wenn Gras über die Sache gewachsen ist, also bspw. 6 Monate 
später. Weder die IHK noch die BG lassen einen dann gerne gehen :-)

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Fragensteller schrieb:

> An Chris D.
> Das hört sich wirklich nach einer vernünftigen Idee an. Spätestens nach
> dem Begriff Industriell dürfte sich dich HWK nicht mehr angesprochen
> fühlen. Die Frage ist nur auf welche Art und Weise die HWK von der
> änderung der Beschreibung erfährt. Nicht das ich da wirklich schlafende
> Hunde geweckt habe und man mir mit der Ummeldung gleich wieder etwas
> unterstellen möchte.

Warum sollte man Dir etwas unterstellen?

Du bist selbstständig und darfst selbstverständlich frei bestimmen, was 
Du machst - und wenn Du es täglich änderst!

Außerdem wäre es ja BÖSE, wenn Du meisterpflichtiges Gewerbe ausüben 
würdest, obwohl Du keiner bist. UMGOTTESWILLEN! ;-)

Insofern sollte die HWK dankbar sein, dass Du Deutschland vor 
grauenhaften Konsequenzen bewahrst und Dich schön brav auf indsutrielle 
Herstellung beschränkst ...

Leg Dir ein dickeres Fell zu!

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Fragensteller schrieb:
> Achso und nochmal eine grundsätzliche Frage.
> Eigentlich ist es ja nicht mein umbedingt gewolltest Ziel selber etwas
> auf den Markt zu bringen. (Außer es lässt sich garnicht vermeiden)
>
> Daher Frage ich mich jetzt wie sich folgender Umstand auswirken würde.
> Die Firma die das Produkt am Ende unter Ihrem Namen verkaufen möchte
> bestellt Vorbestückte Platinen, bestellt fertig bearbeitete Gehäuse
> schickt das ganze zu mir und ich biete lediglich als Assembler die
> Endmontage an.
>
> Bin ich dann gemäß des ElektroG der Hersteller ?

Nein.

Entscheidend ist beim ElektroG der Inverkehrbringer. Da Du nur montierst 
und die Dinger dann zwecks Verkauf an die Firma zurückschickst, bringst 
Du nichts in Verkehr.

Einfach mal das ElektroG lesen - ist nicht wirklich viel

Chris D.

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Du bist selbstständig und darfst selbstverständlich frei bestimmen, was
> Du machst - und wenn Du es täglich änderst!

Na, das würde ich aber mit Vorsicht genießen, weil die Gewerbeanmeldung,
auch als Gewerbeerlaubnis fungiert. Wenn die Tätigkeiten untereinander
dem Gewerbezweck zuzuordnen sind, dürfte es da auch keine Probleme
geben. Nur was ist, wenn nicht? Gewerbeschein ist kein Persilschein.

Chris D. schrieb:
> Leg Dir ein dickeres Fell zu!

Eher einen guten Anwalt der auch was auf der Pfanne hat.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:

> Chris D. schrieb:
>> Leg Dir ein dickeres Fell zu!
>
> Eher einen guten Anwalt der auch was auf der Pfanne hat.

@OP:

Viel wichtiger ist es, sich von Bedenkenträgern fernzuhalten.

Das sind die, die schon damals davor warnten, die Bäume zu verlassen.

Etwas zu unternehmen heisst, Risiken einzugehen.

Ich kann Dir nur raten: lass alle reden und mach es!

Ein paar Tipps hast Du ja schon erhalten, wie Du da smit der HWK klärst.

Wenn Dein Unternehmen läuft - und das wird es, wenn Du mit Herzblut bei 
der Sache bist - dann ist da seine wunderbare Sache.
Ich würde für kein Geld der Welt wieder in eine Festanstellung wechseln 
- dafür bin ich jetzt zu glücklich :-)

Chris D.

von Fragensteller (Gast)


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Chris D.

Deine Antworten sind bis jetzt wirklich Hilfreich und scheinen auf 
echten Erfahrungen zu beruhen. Danke dafür :)

Ich habe mir gerade nochmal das ElektroG zu gemüte geführt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/elektrog/gesamt.pdf

Und habe da gleich nochmal eine Frage zu (11) sprich "Wer ist der 
Hersteller ?"

Mit der Definition "Inverkehrbringen" habe ich noch so meine Probleme.

Nehmen wir mal 2 Fallbeispiele an:
1. Jemand stellt in Deutschland ein fertiges Produkt her gibt es aber 
nicht an Endkunden sprich den Verbraucher ab, sondern übersendet es an 
einen Vertreiber im EU Ausland.

2. Jemand stellt in Deutschland ein fertiges Produkt her gibt es aber 
nicht an Endkunden sprich den Verbraucher ab, sondern übersendet es an 
einen Vertreiber im EU Ausland. Der Vertreiber verkauft das Produkt 
unter seinem eigenen Namen und der Name der Deutschen Firma wird auf dem 
Produkt nicht genannt.

Im Fall 1 ist dann die Deutsche Firma der Inverkehrbringer und im Fall 2 
die Vertriebsfirma sehe ich das soweit richtig ?

Spricht sonst eventuell noch etwas gegen folgende Variante:

- Ein Vertrag wird aufgesetzt in dem die Firma im EU Ausland anerkennt, 
dass mir die kompletten Rechte an dem Produkt gehören und die Monatge 
lediglich von mir durchgeführt werden darf.
- Die Montage der Produkte wird in Rechnung gestellt
- Die Firma im EU Ausland tritt nach außen als Hersteller und 
Inverkehrbringer auf und ist damit auch gleichzeitig für die Einhaltung 
aller Gesetze und Normen selber verantwortlich.
- Um mich selber vor Produktklau zu schützen, bzw um sicher zu gehen, 
dass die Firma die Produkte nicht einfach selber Montiert und verkauft 
und ich am Ende keinen müden Cent sehe wird die Firmware nicht an dir 
Firma abgegeben sondern bei mir behalten. (Ohne Firmware ist die meiste 
Hardware ja vorerst eh nutzlos)

Optimal wäre es dann natürlich, wenn ich die Platinen dennoch selber 
beziehen könnte um so sicher zu gehen, dass auch dort die 
Fertigungsdaten nicht in falsche Hände geraten.

Als Gewerbebeschreibung könnte ich dann ja einfach "Industrielle 
Produktion und/oder Montage von Elektronik" angeben.

Könnte die Variante so aufgehen ? Nach meinem Verständnis müsste ich 
dann ein Großteil des Risikos abgewelzt haben. Die Firma im Eu Ausland 
wird keine Probleme mit dem Vertrieb haben, da dort ja eh ein 
Elektromeister vorhanden ist.

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Viel wichtiger ist es, sich von Bedenkenträgern fernzuhalten.

Das mach man. Vorsicht ist ja auch nicht der bessere Teil
der Tapferkeit. Klar ist immer ein Risiko dabei, aber mit ein
bisschen gesundem Menschenverstand kann man das Risiko für einem
deutlich reduzieren.
Die Gesellschaft hat noch nicht genügend gescheiterte Selbständige
die hochverschuldet runiniert sind, weil sie auf die falschen
Propheten gehört haben.
Einem früheren Arbeitskollegen ging es ebenso, hat eine Firma
für Rollladenmontage gegründet und die HWK hat ihm dann nach
zich teuren Prozessen den Laden wieder dicht gemacht.
Glücklicherweise hat der danach seinen alten Job wieder bekommen.
Bilanz: Mehrere 10000Euro Schaden.
Ich weiß nicht ob Chris bisher nur Glück, oder ob er
sich richtig auf die Selbständigkeit vorbereitet hatte.
Aber da es immer einen Stolperstein geben kann
sollte man dann wenigstens vorbereitet sein und wissen
mit man damit umgeht. Da ist es nicht verkehrt sich verschiedene
Meinungen anzuhören.

Fragensteller schrieb:
> Könnte die Variante so aufgehen ? Nach meinem Verständnis müsste ich
> dann ein Großteil des Risikos abgewelzt haben. Die Firma im Eu Ausland
> wird keine Probleme mit dem Vertrieb haben, da dort ja eh ein
> Elektromeister vorhanden ist.

Falls dich meine Meinung noch interessiert, hängt das auch davon
ab was du mit deinem Geschäftspartner vereinbarst. Ich bin nicht
ganz sicher, aber wenn das unklar oder ungeregelt ist greift
ersatzweise die gesetzliche Regelung.
Schließlich muss ja auch die HWK das akzeptieren müssen, wenn
es juristisch nicht zu beanstanden ist.

von Fragensteller (Gast)


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An Wichael S,

natürlich interessieren mich deine Antworten noch.

Die sind ja letzlich auch der Grund wieso ich nun primär versuchen 
möchte das Risiko zu möglichst großen Teilen abzuwelzen und zu 
verlagern.

Wenn ich nicht mehr der Hersteller bin, (Und das muss ich ja nicht 
automatisch sein nur weil die Erfinung noch mein Eigentum ist) dann 
fällt ja rein faktisch schonmal der größte Risiko Anteil und die meisten 
Pflichten weg.

Bleibt eigentlich nur die Frage ob ich durch den Zusammenbau von dem 
Produkt nicht letzlich doch wieder der Hersteller bin und ob die Montage 
nicht in gleichem Maße unter das Elektrotechniker Handwerk fällt oder 
nicht sogar unter das Informationstechniker Handwerk.

Im Prinzip ist so ein Zusammenbau doch mit dem Aufbau eines Computers zu 
verlgleichen. Da werden ja im Endeffekt auch fertige Platinen in ein 
Gehäuse gebaut und verkabelt. Dort sieht die Handwerkskammer sogar vor, 
dass ein selbstständiger Computer Laden diese Tätigkeit ohne Meister 
erledigen kann und darf. Wenn dieser Aufbauservice nun aber für eine 
Firma geleistet wird die immer nur ein Produkt immer in gleicher 
Ausführung baut ist das für mich doch eher industrieller Natur.

Am Ende ist halt auch die Frage, ob man sich von der Handwerkskammer 
überhaupt so einfach abwimmeln lassen muss. In Deutschland gibt es doch 
immer noch das Prinzip "Jemand ist unschuldig oder im Recht, solange Ihm 
nicht das Gegenteil bewiesen werden kann". Daher muss man sich ja wohl 
kaum mit der einfachen Einschätzung von der Verwaltungsstelle der HWK 
zufrieden geben die ebend die technischen Aspekte und Gesetze weder 
kennt, noch kennen will, noch bemüht ist wirklich verlässliche 
Informationen einzuholen.

Also dürfte doch das Mindeste was ich von der Handwerkskammer erwarten 
kann, eine klare Begründung auf Basis von eindeutigen Gesetzespassagen 
die exakt wiederlegen wieso ich genau meine Tätigkeit so nicht ausüben 
darf.

von Michael S. (technicans)


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Fragensteller schrieb:
> An Wichael S,
>
> natürlich interessieren mich deine Antworten noch.
Na gut...
> Die sind ja letzlich auch der Grund wieso ich nun primär versuchen
> möchte das Risiko zu möglichst großen Teilen abzuwelzen und zu
> verlagern.
Wenn das mit dem Abwälzen(man beachte die Rechtschreibung)man so einfach
wäre. http://www.duden.de/suchen/dudenonline/abw%C3%A4lzen
Dafür ist geltendes Recht oft nicht so eindeutig wie man das gern hätte. 
Ich würde da lieber die IHK konsultieren weil das ja deren Welt ist.
Chris D. schwärmt ja von der die für ihn zuständig ist und das will
ja was heißen.
Die HWK hat da sicher auch reichlich Erfahrung, aber die werden da
kaum mit raus rücken, es sei denn man zieht das gerichtlich selber
durch, was dann viel Geld und vor allem Zeit kostet. Wenn einem
dann das Ergebnis nicht gefällt hat man im Endeffekt auch nicht
viel von. Es steht aber jedem frei da mal aufdringlich zu werden,
notfalls beim Kammerpräsidenten selbst.
> Wenn ich nicht mehr der Hersteller bin, (Und das muss ich ja nicht
> automatisch sein nur weil die Erfinung noch mein Eigentum ist) dann
> fällt ja rein faktisch schonmal der größte Risiko Anteil und die meisten
> Pflichten weg.
Du kannst aber nicht wissen ob du damit vor einem Gericht durch kommst,
weil du da ja die Wahrheit sagen musst und mit Ausreden, wie: "das hab
ich nicht gewusst" lassen sich die Richter sowieso nicht ein. Da kannste
dann schon mit rechnen das die argumentieren das man Möglichkeiten
der verbindlichen Informationsbeschaffung reichhaltig hat.
Dann steht man schon besser da wenn man belegen kann, das man da 
fachlichen Rat eingeholt hatte und man darauf vertraute und der
Urheber dann belangbar ist, wenn er Müll behauptet hat.
> Bleibt eigentlich nur die Frage ob ich durch den Zusammenbau von dem
> Produkt nicht letzlich doch wieder der Hersteller bin und ob die Montage
> nicht in gleichem Maße unter das Elektrotechniker Handwerk fällt oder
> nicht sogar unter das Informationstechniker Handwerk.
Wie gesagt nach meiner und vermutlich auch der Meinung von Chris, nein, 
aber verbindlich ist das natürlich nicht, schon gar nicht Prozessfest.
> Im Prinzip ist so ein Zusammenbau doch mit dem Aufbau eines Computers zu
> verlgleichen. Da werden ja im Endeffekt auch fertige Platinen in ein
> Gehäuse gebaut und verkabelt. Dort sieht die Handwerkskammer sogar vor,
> dass ein selbstständiger Computer Laden diese Tätigkeit ohne Meister
> erledigen kann und darf. Wenn dieser Aufbauservice nun aber für eine
> Firma geleistet wird die immer nur ein Produkt immer in gleicher
> Ausführung baut ist das für mich doch eher industrieller Natur.
Da hat es auch schon eine Zeit gegeben wo die HWK das als Teil der
Elektrotechnik angesehen hatten und die ganze Branche mit Abmahnungen
überzogen hatte. Ist aber schon ewig her und längst vernünftig geregelt,
soweit ich mich daran noch erinnere. Ich würde mal nicht allein die
Montage oder Endmontage, sondern die Erstinbetriebnahme als Grundlage
der Herstellung ansehen. Man merkt also, das man da ganz schön pingelig
sein kann, ohne wirklich 100% Rechtssicherheit zu haben.
> Am Ende ist halt auch die Frage, ob man sich von der Handwerkskammer
> überhaupt so einfach abwimmeln lassen muss.
Muss man nicht, man kann ja einen Vorgang in Gang setzen mit
beidseitiger Korrespondenz, nur war die HWK früher dafür bekannt,
den Vorgang gern in die Länge zu ziehen um dich Mürbe zu machen,
wogegen du ja eigentlich keine Zeit zu verplempern hast und das
wissen die natürlich auch.
(etwas ähnliches (Zeitschinden) macht bei einem selbständigen Bekannten 
gerade die Betriebsinventarversicherung).
> In Deutschland gibt es doch
> immer noch das Prinzip "Jemand ist unschuldig oder im Recht, solange Ihm
> nicht das Gegenteil bewiesen werden kann".
Im Strafrecht, ja, nennt sich auch "In dubio pro reo" ist aber oft
sehr theoretisch und in der Praxis musst du oft deine Unschuld beweisen.
In diesem Fall kann das Gewerbe- und Ordnungsrecht greifen worauf sich
die HWK berufen kann. Das ist meines Wissen nicht mal mit dem Zivilrecht
gleichzusetzen, aber da würde ich mal einen Juristen fragen der davon
mehr versteht. Vor dem Zivilrecht kommt dann bei den Juristen ein alter
Seemannspruch zum tragen, der nichts anders aussagt das der Ausgang mehr
oder weniger nicht vorher bestimmbar in den Sternen steht.
> Daher muss man sich ja wohl
> kaum mit der einfachen Einschätzung von der Verwaltungsstelle der HWK
> zufrieden geben die ebend die technischen Aspekte und Gesetze weder
> kennt, noch kennen will, noch bemüht ist wirklich verlässliche
> Informationen einzuholen.
Was du brauchts ist eine VERBINDLICHE Aussage das dein Handeln
juristisch nicht zu beanstanden ist und das wird dir die HWk
kaum liefern. Die spielen nur Polizei und das noch nicht mal gut, denn
die Polizei kann man auch mal um Rat in einfachen Rechtsangelegenheiten 
fragen, aber nur unverbindlich, versteht sich. Hier wären die aber
auch mit überfordert, ist ja auch nicht ihr Gebiet.
> Also dürfte doch das Mindeste was ich von der Handwerkskammer erwarten
> kann, eine klare Begründung auf Basis von eindeutigen Gesetzespassagen
> die exakt wiederlegen wieso ich genau meine Tätigkeit so nicht ausüben
> darf.
Kaum, denn die HWK überwacht fachlich nur das System, es ist dafür
nicht verantwortlich, außer als sachkundige Stelle vor Gericht.
Ich bin da nicht sicher, aber Partei wäre eh das Ordnungsamt mit dem
Gewerbedezernat, oder wie die sich heute nennen.
Wenn du meinst, das die HWK sich verantworten müsste, fordere sie dazu
schriftlich auf. Fristsetzung kann man wohl knicken, weil die
daran eh nicht gebunden sein werden und so kann das ganze
locker mal ein bis zwei Jahre dauern, wie ich mal hörte.
Wenn die dir aber das Leben versauern wollen sind die ganz, ganz
schnell.
Mein Rat: Frag bei deiner IHK wann der nächste Kurs "Existensgründung"
statt findet und was der kostet und wenn die Kosten vertretbar, dann
nimmste daran teil und bekommst Basiswissen vermittelt und du kannst da 
auch Fragen stellen. Wenn du dann dieser Wissen erst mal hast, kannste
dann von der IHK eben eine Expertise anfordern die dir dann kurzfristig 
zur Verfügung gestellt wird(weil du dafür wahrscheinlich bezahlen musst) 
und du dann was in der Hand gegen die HWK hast.
Ob das dann hilft kann allerdings keiner sagen, denn was vor Gerichten
da schon alles erfochten wurde bekommt der Normalbürger so gut wie nie
mit.

von Fragensteller (Gast)


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Hi,

dann versuche ich jetzt erstmal den Weg über die IHK zu gehen.

Eventuell bringt das ja wirklich den gewünschten Erfolg :)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Fragensteller schrieb:
> Deine Antworten sind bis jetzt wirklich Hilfreich und scheinen auf
> echten Erfahrungen zu beruhen. Danke dafür :)

Kein Problem - ja, ich weiss, wovon ich rede, weil ich das alles hinter 
mir habe und eigentlich ständig mit anderen Unternehmern in Kontakt 
stehe. Da kriegt man viel mit :-)

Das mit der IHK ist auf jeden Fall eine gute Idee. Hau die Jungs da an.

Eine gute Vorbereitung ist immer wichtig, das hat nichts mit Glück zu 
tun (Du weisst ja: für die einen ist es Glück, eigentlich ist es aber 
nur harte Arbeit :-). Ich habe mich damals ein Jahr(!) gründlich 
vorbereitet (mit Website etc.). Dazu benötigt man auch keinen Anwalt, 
das geht alles alleine.
Mach Dich schlau!

Der HWK wird Deine Anmeldung ja vorgelegt (wie du gemerkt hast), ebenso 
der IHK.

Wenn die also dann keinen Einspruch erheben, bist Du schon auf einer 
sehr sicheren Seite, denn nachträglich werden sie es schwer haben, das 
Gewerbe als meisterpflichtig zu erklären.

Setze auf die industrielle Schiene, dann gibt es keine Probleme - und 
das ist auch absolut korrekt - denn Du produzierst ja nicht individuell 
für Kunden (wie offenbar der Rolladenmensch, den Michael kennt) sondern 
hast ein Produkt, das in die Massenfertigung geht.

Zum ElektroG: entscheidend ist der Übergang zum Kunden, der das Ding 
dann auch tatsächlich bestimmungsgemäß einsetzt. Innerhalb einer 
Händler- oder auch Firmenkette kannst Du die Dinger verkaufen, 
herstellen usw. wie Du möchtest, ohne Dich registrieren zu müssen. Wenn 
also die Firma im Ausland Deine Geräte an den Mann bringt, ist auch 
diese verantwortlich, wobei das ElektroG nur in DE gilt. Auch wenn Du 
das Ding komplett produzierst.

Ähnlich ist es andersrum: wenn Du aus China importierst und hier 
verkaufen möchtest, dann bist Du Hersteller im Sinne des ElektroG, musst 
Dich also registrieren und Deinen Willem (also Firmenanschrift/Marke + 
WEEE-Nummer) auf die Produkte pappen.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mal mit dem Vere e.V. in Verbindung zu 
setzen. Das ist ein Verein, der sich für die Kleinen bzgl. des ElektroG 
einsetzt und dort angeschlossen ist auch take-e-way, das Kleinlösungen 
anbietet (der Vere ist übrigens der einzige Verein, den ich kenne, der 
seinen Beitrag jetzt schon dreimal von 40 auf 25€ pro Jahr gesenkt hat 
;-)

Die stecken auf jeden Fall richtig in der Materie und können Dir helfen, 
aber auch jede IHK sollte da Ansprechpartner haben (meine hat sie auf 
jeden Fall).

Michael S. schrieb:
> Das mach man. Vorsicht ist ja auch nicht der bessere Teil
> der Tapferkeit. Klar ist immer ein Risiko dabei, aber mit ein
> bisschen gesundem Menschenverstand kann man das Risiko für einem
> deutlich reduzieren.

Meine Worte :-)

> Die Gesellschaft hat noch nicht genügend gescheiterte Selbständige
> die hochverschuldet runiniert sind, weil sie auf die falschen
> Propheten gehört haben.

Das sind in der Tat wenige.

Die Gesellschaft hat vor allem viel zu wenig an Menschen, die mal den 
Mut aufbringen, etwas zu versuchen und damit letztendlich auch 
Arbeitsplätze für die schaffen, die diesen Mut nicht haben (was ja auch 
ok ist).

> Einem früheren Arbeitskollegen ging es ebenso, hat eine Firma
> für Rollladenmontage gegründet und die HWK hat ihm dann nach
> zich teuren Prozessen den Laden wieder dicht gemacht.
> Glücklicherweise hat der danach seinen alten Job wieder bekommen.
> Bilanz: Mehrere 10000Euro Schaden.

Montage vor Ort fällt natürlich ins Handwerk.
Spielt hier aber keine Rolle.

Das ist bedauerlich, aber dann hatte die HWK offenbar Recht. Deswegen 
gilt für den OP: ganz auf die industrielle Schiene setzen.

Chris D.

von Bruno W. (brunowe) Benutzerseite


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Hallo Fragesteller!

du bist dir schon sicher das die/der Prüfingenieur in deinem EMV Labor 
wissen was sie tuen?
Du hast angegeben deine Platine wurde nach:

Richtlinie 99/5/CE
EN 301 489-3: 2000
EN 300 220-3: 2000
EN 60950: 1992+A1 +A2 +A3 +A4

geprüft?!

Es handelt sich doch um ein IT-Produkt (ISP-Programmierer). Wie bitte 
kommt denn der Prüfingenieur zu solch exotischen Vorschriften? Meiner 
Meinung nach hättest du dir diese Prüfungen sparen können (zumindest was 
den EMV-Part angeht). Letztendlich ist der Hersteller für die Einhaltung 
der entsprechenden Vorschriften verantwortlich, da bringen dir Prüfungen 
nach den falschen Vorschriften kaum etwas.

Diser Linnk hier sollte für einen ersten Einblick in die CE 
Kennzeichnung und die Normung recht brauchbar sein:
http://ce-richtlinien.eu/richtlinien/EMV.html
Speziell die Auflistung der harmonisierten Normen ist informativ:
http://ce-richtlinien.eu/richtlinien/EMV/Normen/Mitteilung_EMV_2012_C104_02.pdf

gruß, Brunowe

von Meister - Ingenieur (Gast)


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Hallo liberale Nichtelektrotechnikermeister,

wenn jemand keinen Meister hat, kein A-Gewerbe angemeldet hat, dieses 
jedoch benötigt, dann kann er mich gerne überzeugen, dass ich ihn unter 
meinen Schirm nehme. Ich melde ihn dann auch gerne auch bei der 
Unfallkasse an und ich nehme ihn auch gerne in meine Haftpflicht hinein. 
Du kannst auch meinen Steuerberater mitbenutzen. Wenn ich dafür das eine 
oder andere Steak mehr kaufen kann ... gerne! Steak beiseite... es gibt 
genug Leute, die in einem verkrustetem Handwerkskammerbezirk wohnen, 
aber bestens vernetzt sind. Und einen 400 Euro-Job - den kriegt man bei 
jedem Arbeitgeber durch. Wär das eine Idee? Kurz und Gut: Ich habe alle 
Scheine, doch brauche ich Partner, die kreativ und gut sind. Bestünde an 
so einer strategischen Partnerschaft bei jemandem ein Interesse? Am 
liebsten wäre mir ein Marketing-Genie, die/der es sogar schafft den 
Wienern Kaffeemaschinen zu verkaufen.*


Schöne Grüße
Der Meister-Ingenieur

*Die Quizfrage: Mit welchen Argumenten würdest Du Inuit Kühlschränke 
verkaufen?

von Michael S. (technicans)


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Meister - Ingenieur schrieb:
> Schöne Grüße
> Der Meister-Ingenieur
Funktioniert eh nur wenn du auch sichtbar im Unternehmen tätig bist.
Den Trick haben auch andere schon versucht und so blöd sind die HWK
auch nicht. Wenn dein Angebot ernsthaft gemeint ist, solltest du dich
Zwecks Kontaktmöglichkeit anmelden, ansonsten wäre das alles nur
heiße Luft.
> *Die Quizfrage: Mit welchen Argumenten würdest Du Inuit Kühlschränke
> verkaufen?
Im Kühlschrank ist die Temperatur immer konstant bei sagen wir mal +5 °C
also ideal fürs Bier, wo gegen draußen die Temperatur meist dafür
viel zu kalt (meist mehrere Minusgrade) wäre.
(Übrigens leben die Inuit schon lange in Häusern, Iglus bauen die nur
noch selten, nur damit diese Frage erst gar nicht auf kommt und
Elektrizität haben die meist auch).

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