Forum: Ausbildung, Studium & Beruf EuP Zertifikat erwähnenswert?


von ... (Gast)


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Moin,

obwohl ich mir dessen bewusst bin, dass mich viele bei lebendigem Leib 
auffressen werden, hoffe ich dennoch auf ein paar ernst gemeinte 
Antworten.

Ich habe im Rahmen meines Praxissemesters an einer EuP Schulung 
teilgenommen (nehmen müssen), weil ich keine vorangegangene 
Berufsausbildung hatte. Dies ist jetzt die dritte Firma, die ich von 
Innen gesehen habe - allerdings die erste, bei der ich diese EuP 
Schulung machen musste.

Was ich jetzt frage:
Ist es in irgendeiner Weise sinnvoll, das Zertifikat zur bestandenen 
Schulung bei den Bewerbungen beizulegen? Sie zeigt "lediglich", dass ich 
an diesem Sicherheitslehrgang teilgenommen habe und nun weiß, was man 
bei Spannungen über 120 VDC etc. zu beachten hat.

Oder meint ihr, dass das übertrieben ist?


Danke und Gruß

PS:
Bitte nur ernst gemeinte Antworten :)

von Marx W. (Gast)


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... schrieb:
> einer EuP Schulung

Wer wird wohl den Begriff in der Praxis kennen?

von Idiot (Gast)


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EuP = Ernie und Pert

von Al3ko -. (al3ko)


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Marx W. schrieb:
> ... schrieb:
>> einer EuP Schulung
>
> Wer wird wohl den Begriff in der Praxis kennen?

Eine sehr gute Frage. Ich dachte, dass der Begriff weit verbreitet und 
bekannt sei.
Es geht um die elektrotechnisch unterwiesene Person
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterwiesene_Person

Auf dem Zertifikat wird das aber auch ausgeschrieben sowie die 
Lehrinhalte genannt.


Gruß

von Sales Assistant (Gast)


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>Ist es in irgendeiner Weise sinnvoll, das Zertifikat zur bestandenen
>Schulung bei den Bewerbungen beizulegen?

Falls du BWl studiert hast und dich auf eine E-Technik-Ing Stelle 
bewirbst, solltest du das EuP Zertifikat unbedingt beilegen, damit 
wirkst du kompetenter.

Als E-Technik-Absolvent würde ich darauf verzichten, höchstens es wird 
in der Stellenausschreibung explizit gefordert

von Markus (nuplikon)


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Der EuP bezieht sich auf Gesetzestexte.

Wieviele Arten Elektriker gibt es, wieviel davon in der richtigen Sparte 
?

Zur gesetzlichen Perspektive:

In einem Betrieb müssen alle Elektroarbeiten, nicht nur die 
Installationen, von einer vEFK, Elektrofachkraft, überwacht werden.

Sonst zahlt keine Versicherung ...

Diese vEFK muss nicht im Betrieb arbeiten, das kann ein Ing. Büro sein. 
Die vEFK braucht Erfüllungsgehilfen, das können EFK`s sein oder auch 
EuP's.

Deshalb ist EuP nicht unwichtig, vorallem der Einstieg zur 
Weiterqualifizierung durch nachgewiesene Praxis zur EFK bis zur vEFK.

Elektrotechnische Prüfungen können durch befähigte Personen durchgeführt 
werden. Das ist wieder eine weitere Perspektive der Gesetzgebung.

Wichtig ist, dass die EFK jährlich die TÜV Schulungen mitmacht, etwa. 
300 Euro, klasse ist es, dass die EuP sich mit einer CD, etwa 200 Euro, 
oder durch eine EFK jährlich geschult werden kann.

Die Tätigkeiten der EuP werden nicht begrenzt, sie müssen aber von der 
EFK durchdacht sowie angewiesen sein, weil das Sicherheitswissen der EFK 
erst die Bestimmungen erfüllt. Ein Sonnensegel setzen ist für die EuP 
also kein Problem. Das muss dann einfach nur von der vEFK oder der EFK 
angewiesen sowie stichprobenartig geprüft werden.

Trotzdem aufpassen, denn die Prüfungen richten sich an Elektriker, kein 
Mensch hat Basiswissen über elektrotechnische Schaltpläne, Motorschütze, 
Dreiecksschaltungen usw.

Wie immer werden die Fragen im "Ich bin keine Schukosteckdose" Stil 
gestellt, beim TÜV hält sich das aber in Grenzen. Evtl. passt das sogar.

Noch ein Hinweis zu diesen Bestimmungen: Elektrisches im Betrieb, egal 
was, Sicherung reinmachen, FI-Schalter zurückstellen, 
Durchschlagsprüfungen, Netzkabel reparieren, basteln, installieren usw. 
= vEFK-EFK-EuP

von ben (Gast)


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Mehr als eine Unterweisung ist es nicht. EuP ist gleich eingewiesen, 
keine besondere Quali.

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