Kleiner Service für alle, die das noch nicht wussten: Angestellte in abhängiger Beschäftigung dürfen: - pro Jahr 100,- pauschal für Fachliteratur ansetzen, ganz ohne Nachweis - für Auswärtstätigkeiten den vollen km-Satz ansetzen, also öfters mal in die zweite Niederlassung des Arbeitgebers fahren :-) - bis zu 1200,- im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen - einen Computer und einen LAPTOP über 3 Jahre absetzen, wenn sie beruflich nötig sind - als leitender Angestellter Mitarbeiter einladen und die Kosten zu 70% als Bewirtung absetzen - bis zu 200,- im Jahr verschenken und absetzen - Fahrten für berufliche Weiterbildung von der Firma aus, wie Einsatzwechseltätigkeit behandeln und in voller Höhe absetzen, inklusive Unterbringunskosten - Aufwände für Weiterbildung und Studium in voller Höhe absetzen Selbständige dürfen: - auch von den Privatwagenkosten die anteilige MWSt ziehen - 30 Cent km-Pauschale für Flüge ansetzen, auch wenn die Kosten für den FLug viel geringer waren - Unfallkosten mit geschäftlich genutzten überlassenen Privatwagen voll absetzen - auch über die 3M hinaus Verpflegungsaufwand berechnen, wenn die Arbeit nicht kontinuierlich vorort geleistet wurde und es Unterbrechungen gab - den Geschäftswagen zu den geschätzten Restkosten (Netto) privat überführen, wenn der Autohändler ein entsprechendes Angebot gemacht hat - beliebige Mengen von Computern und einen LAPTOPs in 2 Jahren absetzen, wenn sie auf stets neue Technologie angewiesen sind. - beliebige Mengen an Elektonik als Verbrauchsmaterial buchen und es zu Null rausnehmen, wenn es veraltet ist - Bis zu 1200,- als Werbegeschenke absetzen - Kosten für das Abschleppen des Geschäftswagens nach Falschparken in voller Höhe als Geschäftsausgaben absetzen, nur die 30,- Strafe nicht - Kosten für Schäden an Privateigentum, die mit dem Geschäftswagen verursacht wurden, in voller Höhe absetzen - (Garagentor gerammt) - Kosten für selbstproduzierte CDs inklusive GEMA komplett als Werbemittel absetzen, auch wenn sie später als Geschenk verteilt werden und zwar an sich selbst, um sie dann privat zu verkaufen - Einladungen des Herrn Professors und GEschäftspartners zu einem Wochenendtripp komplett von der Steuer absetzen, auch wenn die Tochter mitgefahren ist
Dienstwagen, Dienstwohnung, 3 Geschäftsessen täglich, Dienstreise (Urlaub), Dienstboot, Dienstgolfplatz, Dienstswimmingpool, ... Auf Grund der ganzen Geschäftsausgaben, bleibt nicht mal mehr Gehalt für den armen überarbeiteten Geschäftsführer dieser gGmbH übrig, deshalb muss er von Hartz IV und Wohngeld leben und einem 1 € Job im eigenen Unternehmen nachgehen...
Krisu schrieb: > pro Jahr 100,- pauschal für Fachliteratur ansetzen, ganz ohne Nachweis Dabei handelt es sich um eine nicht garantierte Nichtbeanstandungsgrenze. Die pauschale Aussage "ganz ohne Nachweis" trifft also nicht (immer) zu. > - bis zu 1200,- im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen Falsch, es sind bis zu 1250 €, aber auch NUR, wenn kein Arbeitsplatz/Schreibtischplatz/Büro auf der Arbeit zur Verfügung steht (also z. B. bei Piloten, Busfahrern...).
Reisekosten sind noch recht lukrativ. Immerhin 30 ct / km, leider nur 13 für's Mopped (Sauerei!).
Joachim Drechsel schrieb: > Reisekosten sind noch recht lukrativ. Bringt aber nichts, wenn man die Reisekostenabrechnung über den Arbeitgeber macht, was in vielen Betrieben wohl üblich sein dürfte. Zweimal die Reise abrechnen geht halt nicht, auch wenn's schön wäre ;)
Mark Brandis schrieb: > Joachim Drechsel schrieb: >> Reisekosten sind noch recht lukrativ. > > Bringt aber nichts, wenn man die Reisekostenabrechnung über den > Arbeitgeber macht, was in vielen Betrieben wohl üblich sein dürfte. > Zweimal die Reise abrechnen geht halt nicht, auch wenn's schön wäre ;) wenn man die abrechnung über den ag macht bekommt man die vollen 30 cent, bei der lohnsteuerabrechnung werden die fahrkosten lediglich vom zu versteuernden einkommen abgezogen, was je nach lohnsteuerklasse wesentlich weniger ist.
Insider schrieb: > wenn man die abrechnung über den ag macht bekommt man die vollen 30 > cent Wenn man mit dem eigenen Pkw fährt, oder?
Man sollte die Reisekosten trotzdem immer ansetzen, weil man die steuerfreie ERstattung des AG bennenen und gegenrechnen muss. Bei mir kamen letztens fast 10.000 Euro an Reisekosten zusammen, von denen nur knapp 8000 steuerfrei ersetzt wurden. Die restlichen 2000 kann man absetzen und das ist auch nötig, weil die viele Reserei indirekt über ein höheres Brutto (als bei Nichtreisenden des gleichen Jobs) abgegolten wird, das man ja auch versteuern muss. Mit Reisekosten kann man also nur soviel machen, wie man auch an Mehrbelastung hatte. Es sei denn, man fälscht! Ausserdem geht die Reiserei eh auf die Freizeit. Wenn man das als Arbeitszeit hätte, hätte man mehr Einkommen! Das Einzige, was Sinn macht: Im Urlaub bewerben! Es fällt kein Arbeitstag weg und man kann den Wochenendtripp komplett absetzen. Man muss halt nur 1h Vorstellungsgespräch über sich ergehen lassen, dafür kann man absetzen: 2x520 km Stuttgart-Dresden = 312,- 2 x Übernachtung Hotel = 148,- 2 x Verpflegung = 24,- 2 x Frühstück = -9,- Netto sind das 230 euro gespart. Damit kannst Du der Partnerin das zweite Zimmer finanzieren und privat bezahlen und hast Du Taschengeld für die Stadt. Das Bahnticket kostet im Wochenendverbund 39,- :-)
Ich beschäftige mich auch viel mit Steuertipps. Mein Bruder ist dazu noch Steuerfachangestellter. Und ich kann nur heulen was hier so steht. Was Krisu als erstes geschrieben hat ist nichts besonderes. Meine Tochter ist 6 Jahre, die weiss das auch schon. Man sollte das Thema hier umbenennen. Ich habe zwar 0 Ahnung von Steuererklärung, aber ich geben Steuertips. :-) Einen wunderschönen sonnigen Tag.
> Mit Reisekosten kann man also nur soviel machen, > wie man auch an Mehrbelastung hatte. Nein. Die erhöhte Verpflegungspauschale wird dir anerkannt, du musst sie aber nicht verfuttern. Du zahlst also an Tagen an denen du unterwegs bist für einige Euro keine EKSt. Statt Frühstück im Hotel: Brötchen und Kaffee beim Bäcker. Bleibt zu hoffen, daß dich der Rest der Reise nicht mehr kostet als ein Tag zuhause, Reisezeit=Arbeitszeit ist ein nützlicher Passus im Arbeitsvertrag und vollständige Kostenübernahme von Fahrt & Unterkunft. > Ich habe zwar 0 Ahnung von Steuererklärung, > aber ich geben Steuertips. Ich hab mich gefragt, wie er die 200 verschenkten EUR meint, vermutlich Spenden, aber das wird auch nur bei belegter Überweisung auf ein Konto einer für Spenden akzeptierten Einrichtung anerkannt. Daß man 100 EUR die man dem Freund des Enkels bar in die Hand drückt angeben kann wäre mir nämlich neu.
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