Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuerspartipps:


von Krisu (Gast)


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Kleiner Service für alle, die das noch nicht wussten:

Angestellte in abhängiger Beschäftigung dürfen:

- pro Jahr 100,- pauschal für Fachliteratur ansetzen, ganz ohne Nachweis

- für Auswärtstätigkeiten den vollen km-Satz ansetzen, also öfters mal 
in die zweite Niederlassung des Arbeitgebers fahren :-)

- bis zu 1200,- im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen

- einen Computer und einen LAPTOP über 3 Jahre absetzen, wenn sie 
beruflich nötig sind

- als leitender Angestellter Mitarbeiter einladen und die Kosten zu 70% 
als Bewirtung absetzen

- bis zu 200,- im Jahr verschenken und absetzen

- Fahrten für berufliche Weiterbildung von der Firma aus, wie 
Einsatzwechseltätigkeit behandeln und in voller Höhe absetzen, inklusive 
Unterbringunskosten

- Aufwände für Weiterbildung und Studium in voller Höhe absetzen



Selbständige dürfen:

- auch von den Privatwagenkosten die anteilige MWSt ziehen

- 30 Cent km-Pauschale für Flüge ansetzen, auch wenn die Kosten für den 
FLug viel geringer waren

- Unfallkosten mit geschäftlich genutzten überlassenen Privatwagen voll 
absetzen

- auch über die 3M hinaus Verpflegungsaufwand berechnen, wenn die Arbeit 
nicht kontinuierlich vorort geleistet wurde und es Unterbrechungen gab

- den Geschäftswagen zu den geschätzten Restkosten (Netto) privat 
überführen, wenn der Autohändler ein entsprechendes Angebot gemacht hat

- beliebige Mengen von Computern und einen LAPTOPs in 2 Jahren absetzen, 
wenn sie auf stets neue Technologie angewiesen sind.

- beliebige Mengen an Elektonik als Verbrauchsmaterial buchen und es zu 
Null rausnehmen, wenn es veraltet ist

- Bis zu 1200,- als Werbegeschenke absetzen

- Kosten für das Abschleppen des Geschäftswagens nach Falschparken in 
voller Höhe als Geschäftsausgaben absetzen, nur die 30,- Strafe nicht

- Kosten für Schäden an Privateigentum, die mit dem Geschäftswagen 
verursacht wurden, in voller Höhe absetzen - (Garagentor gerammt)

- Kosten für selbstproduzierte CDs inklusive GEMA komplett als 
Werbemittel absetzen, auch wenn sie später als Geschenk verteilt werden 
und zwar an sich selbst, um sie dann privat zu verkaufen

- Einladungen des Herrn Professors und GEschäftspartners zu einem 
Wochenendtripp komplett von der Steuer absetzen, auch wenn die Tochter 
mitgefahren ist

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Dienstwagen, Dienstwohnung, 3 Geschäftsessen täglich, Dienstreise 
(Urlaub), Dienstboot, Dienstgolfplatz, Dienstswimmingpool, ...

Auf Grund der ganzen Geschäftsausgaben, bleibt nicht mal mehr Gehalt für 
den armen überarbeiteten Geschäftsführer dieser gGmbH übrig, deshalb 
muss er von Hartz IV und Wohngeld leben und einem 1 € Job im eigenen 
Unternehmen nachgehen...

von PostMortem (Gast)


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Krisu schrieb:
> pro Jahr 100,- pauschal für Fachliteratur ansetzen, ganz ohne Nachweis

Dabei handelt es sich um eine nicht garantierte 
Nichtbeanstandungsgrenze. Die pauschale Aussage "ganz ohne Nachweis" 
trifft also nicht (immer) zu.

> - bis zu 1200,- im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen

Falsch, es sind bis zu 1250 €, aber auch NUR, wenn kein 
Arbeitsplatz/Schreibtischplatz/Büro auf der Arbeit zur Verfügung steht 
(also z. B. bei Piloten, Busfahrern...).

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Reisekosten sind noch recht lukrativ.

Immerhin 30 ct / km, leider nur 13 für's Mopped (Sauerei!).

von Mark B. (markbrandis)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Reisekosten sind noch recht lukrativ.

Bringt aber nichts, wenn man die Reisekostenabrechnung über den 
Arbeitgeber macht, was in vielen Betrieben wohl üblich sein dürfte. 
Zweimal die Reise abrechnen geht halt nicht, auch wenn's schön wäre ;)

von Insider (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Joachim Drechsel schrieb:
>> Reisekosten sind noch recht lukrativ.
>
> Bringt aber nichts, wenn man die Reisekostenabrechnung über den
> Arbeitgeber macht, was in vielen Betrieben wohl üblich sein dürfte.
> Zweimal die Reise abrechnen geht halt nicht, auch wenn's schön wäre ;)

wenn man die abrechnung über den ag macht bekommt man die vollen 30 
cent, bei der lohnsteuerabrechnung werden die fahrkosten lediglich vom 
zu versteuernden einkommen abgezogen, was je nach lohnsteuerklasse 
wesentlich weniger ist.

von Mark B. (markbrandis)


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Insider schrieb:
> wenn man die abrechnung über den ag macht bekommt man die vollen 30
> cent

Wenn man mit dem eigenen Pkw fährt, oder?

von Tippgeber (Gast)


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Man sollte die Reisekosten trotzdem immer ansetzen, weil man die 
steuerfreie ERstattung des AG bennenen und gegenrechnen muss.

Bei mir kamen letztens fast 10.000 Euro an Reisekosten zusammen, von 
denen nur knapp 8000 steuerfrei ersetzt wurden. Die restlichen 2000 kann 
man absetzen und das ist auch nötig, weil die viele Reserei indirekt 
über ein höheres Brutto (als bei Nichtreisenden des gleichen Jobs) 
abgegolten wird, das man ja auch versteuern muss.

Mit Reisekosten kann man also nur soviel machen, wie man auch an 
Mehrbelastung hatte. Es sei denn, man fälscht!

Ausserdem geht die Reiserei eh auf die Freizeit. Wenn man das als 
Arbeitszeit hätte, hätte man mehr Einkommen!

Das Einzige, was Sinn macht: Im Urlaub bewerben!

Es fällt kein Arbeitstag weg und man kann den Wochenendtripp komplett 
absetzen. Man muss halt nur 1h Vorstellungsgespräch über sich ergehen 
lassen, dafür kann man absetzen:

2x520 km Stuttgart-Dresden = 312,-
2 x Übernachtung Hotel     = 148,-
2 x Verpflegung            =  24,-
2 x Frühstück              =  -9,-

Netto sind das 230 euro gespart. Damit kannst Du der Partnerin das 
zweite Zimmer finanzieren und privat bezahlen und hast Du Taschengeld 
für die Stadt. Das Bahnticket kostet im Wochenendverbund 39,- :-)

von YEAH (Gast)


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Ich beschäftige mich auch viel mit Steuertipps. Mein Bruder ist dazu 
noch Steuerfachangestellter.

Und ich kann nur heulen was hier so steht.

Was Krisu als erstes geschrieben hat ist nichts besonderes. Meine 
Tochter ist 6 Jahre, die weiss das auch schon.


Man sollte das Thema hier umbenennen.

Ich habe zwar 0 Ahnung von Steuererklärung, aber ich geben Steuertips.

:-)

Einen wunderschönen sonnigen Tag.

von MaWin (Gast)


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> Mit Reisekosten kann man also nur soviel machen,
> wie man auch an Mehrbelastung hatte.

Nein.

Die erhöhte Verpflegungspauschale wird dir anerkannt,
du musst sie aber nicht verfuttern. Du zahlst also an
Tagen an denen du unterwegs bist für einige Euro keine
EKSt. Statt Frühstück im Hotel: Brötchen und Kaffee
beim Bäcker.

Bleibt zu hoffen, daß dich der Rest der Reise nicht
mehr kostet als ein Tag zuhause, Reisezeit=Arbeitszeit
ist ein nützlicher Passus im Arbeitsvertrag und
vollständige Kostenübernahme von Fahrt & Unterkunft.

> Ich habe zwar 0 Ahnung von Steuererklärung,
> aber ich geben Steuertips.

Ich hab mich gefragt, wie er die 200 verschenkten EUR
meint, vermutlich Spenden, aber das wird auch nur bei
belegter Überweisung auf ein Konto einer für Spenden
akzeptierten Einrichtung anerkannt. Daß man 100 EUR
die man dem Freund des Enkels bar in die Hand drückt
angeben kann wäre mir nämlich neu.

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