Kleiner Service für alle, die das noch nicht wussten:
Angestellte in abhängiger Beschäftigung dürfen:
- pro Jahr 100,- pauschal für Fachliteratur ansetzen, ganz ohne Nachweis
- für Auswärtstätigkeiten den vollen km-Satz ansetzen, also öfters mal
in die zweite Niederlassung des Arbeitgebers fahren :-)
- bis zu 1200,- im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen
- einen Computer und einen LAPTOP über 3 Jahre absetzen, wenn sie
beruflich nötig sind
- als leitender Angestellter Mitarbeiter einladen und die Kosten zu 70%
als Bewirtung absetzen
- bis zu 200,- im Jahr verschenken und absetzen
- Fahrten für berufliche Weiterbildung von der Firma aus, wie
Einsatzwechseltätigkeit behandeln und in voller Höhe absetzen, inklusive
Unterbringunskosten
- Aufwände für Weiterbildung und Studium in voller Höhe absetzen
Selbständige dürfen:
- auch von den Privatwagenkosten die anteilige MWSt ziehen
- 30 Cent km-Pauschale für Flüge ansetzen, auch wenn die Kosten für den
FLug viel geringer waren
- Unfallkosten mit geschäftlich genutzten überlassenen Privatwagen voll
absetzen
- auch über die 3M hinaus Verpflegungsaufwand berechnen, wenn die Arbeit
nicht kontinuierlich vorort geleistet wurde und es Unterbrechungen gab
- den Geschäftswagen zu den geschätzten Restkosten (Netto) privat
überführen, wenn der Autohändler ein entsprechendes Angebot gemacht hat
- beliebige Mengen von Computern und einen LAPTOPs in 2 Jahren absetzen,
wenn sie auf stets neue Technologie angewiesen sind.
- beliebige Mengen an Elektonik als Verbrauchsmaterial buchen und es zu
Null rausnehmen, wenn es veraltet ist
- Bis zu 1200,- als Werbegeschenke absetzen
- Kosten für das Abschleppen des Geschäftswagens nach Falschparken in
voller Höhe als Geschäftsausgaben absetzen, nur die 30,- Strafe nicht
- Kosten für Schäden an Privateigentum, die mit dem Geschäftswagen
verursacht wurden, in voller Höhe absetzen - (Garagentor gerammt)
- Kosten für selbstproduzierte CDs inklusive GEMA komplett als
Werbemittel absetzen, auch wenn sie später als Geschenk verteilt werden
und zwar an sich selbst, um sie dann privat zu verkaufen
- Einladungen des Herrn Professors und GEschäftspartners zu einem
Wochenendtripp komplett von der Steuer absetzen, auch wenn die Tochter
mitgefahren ist
Dienstwagen, Dienstwohnung, 3 Geschäftsessen täglich, Dienstreise
(Urlaub), Dienstboot, Dienstgolfplatz, Dienstswimmingpool, ...
Auf Grund der ganzen Geschäftsausgaben, bleibt nicht mal mehr Gehalt für
den armen überarbeiteten Geschäftsführer dieser gGmbH übrig, deshalb
muss er von Hartz IV und Wohngeld leben und einem 1 € Job im eigenen
Unternehmen nachgehen...
Krisu schrieb:> pro Jahr 100,- pauschal für Fachliteratur ansetzen, ganz ohne Nachweis
Dabei handelt es sich um eine nicht garantierte
Nichtbeanstandungsgrenze. Die pauschale Aussage "ganz ohne Nachweis"
trifft also nicht (immer) zu.
> - bis zu 1200,- im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen
Falsch, es sind bis zu 1250 €, aber auch NUR, wenn kein
Arbeitsplatz/Schreibtischplatz/Büro auf der Arbeit zur Verfügung steht
(also z. B. bei Piloten, Busfahrern...).
Joachim Drechsel schrieb:> Reisekosten sind noch recht lukrativ.
Bringt aber nichts, wenn man die Reisekostenabrechnung über den
Arbeitgeber macht, was in vielen Betrieben wohl üblich sein dürfte.
Zweimal die Reise abrechnen geht halt nicht, auch wenn's schön wäre ;)
Mark Brandis schrieb:> Joachim Drechsel schrieb:>> Reisekosten sind noch recht lukrativ.>> Bringt aber nichts, wenn man die Reisekostenabrechnung über den> Arbeitgeber macht, was in vielen Betrieben wohl üblich sein dürfte.> Zweimal die Reise abrechnen geht halt nicht, auch wenn's schön wäre ;)
wenn man die abrechnung über den ag macht bekommt man die vollen 30
cent, bei der lohnsteuerabrechnung werden die fahrkosten lediglich vom
zu versteuernden einkommen abgezogen, was je nach lohnsteuerklasse
wesentlich weniger ist.
Man sollte die Reisekosten trotzdem immer ansetzen, weil man die
steuerfreie ERstattung des AG bennenen und gegenrechnen muss.
Bei mir kamen letztens fast 10.000 Euro an Reisekosten zusammen, von
denen nur knapp 8000 steuerfrei ersetzt wurden. Die restlichen 2000 kann
man absetzen und das ist auch nötig, weil die viele Reserei indirekt
über ein höheres Brutto (als bei Nichtreisenden des gleichen Jobs)
abgegolten wird, das man ja auch versteuern muss.
Mit Reisekosten kann man also nur soviel machen, wie man auch an
Mehrbelastung hatte. Es sei denn, man fälscht!
Ausserdem geht die Reiserei eh auf die Freizeit. Wenn man das als
Arbeitszeit hätte, hätte man mehr Einkommen!
Das Einzige, was Sinn macht: Im Urlaub bewerben!
Es fällt kein Arbeitstag weg und man kann den Wochenendtripp komplett
absetzen. Man muss halt nur 1h Vorstellungsgespräch über sich ergehen
lassen, dafür kann man absetzen:
2x520 km Stuttgart-Dresden = 312,-
2 x Übernachtung Hotel = 148,-
2 x Verpflegung = 24,-
2 x Frühstück = -9,-
Netto sind das 230 euro gespart. Damit kannst Du der Partnerin das
zweite Zimmer finanzieren und privat bezahlen und hast Du Taschengeld
für die Stadt. Das Bahnticket kostet im Wochenendverbund 39,- :-)
Ich beschäftige mich auch viel mit Steuertipps. Mein Bruder ist dazu
noch Steuerfachangestellter.
Und ich kann nur heulen was hier so steht.
Was Krisu als erstes geschrieben hat ist nichts besonderes. Meine
Tochter ist 6 Jahre, die weiss das auch schon.
Man sollte das Thema hier umbenennen.
Ich habe zwar 0 Ahnung von Steuererklärung, aber ich geben Steuertips.
:-)
Einen wunderschönen sonnigen Tag.
> Mit Reisekosten kann man also nur soviel machen,> wie man auch an Mehrbelastung hatte.
Nein.
Die erhöhte Verpflegungspauschale wird dir anerkannt,
du musst sie aber nicht verfuttern. Du zahlst also an
Tagen an denen du unterwegs bist für einige Euro keine
EKSt. Statt Frühstück im Hotel: Brötchen und Kaffee
beim Bäcker.
Bleibt zu hoffen, daß dich der Rest der Reise nicht
mehr kostet als ein Tag zuhause, Reisezeit=Arbeitszeit
ist ein nützlicher Passus im Arbeitsvertrag und
vollständige Kostenübernahme von Fahrt & Unterkunft.
> Ich habe zwar 0 Ahnung von Steuererklärung,> aber ich geben Steuertips.
Ich hab mich gefragt, wie er die 200 verschenkten EUR
meint, vermutlich Spenden, aber das wird auch nur bei
belegter Überweisung auf ein Konto einer für Spenden
akzeptierten Einrichtung anerkannt. Daß man 100 EUR
die man dem Freund des Enkels bar in die Hand drückt
angeben kann wäre mir nämlich neu.