Glauben die ernsthaft, im Leben verpasst man nie??? Wo kämen wir denn hin???? Für das Ausbildungsjahr 2012 suchen wir eine/n geeignete/n Auszubildende/n für den Beruf Mechatroniker/in. Wir bieten Ihnen eine umfassende und fundierte Ausbildung in einem motivierten Team. Zwingend erforderlich ist die mittlere Reife mit befriedigenden Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und keine unentschuldigten Fehlzeiten. Sie sollten flexibel, engagiert und zuverlässig sein.
ich hatte auch keine unentschuldigten Fehlzeiten. Wo ist das Problem? Oder kannst du einfach mal so ein paar tage von Arbeit wegbleiben?
ist ja wohl ganz normal keine zu haben. und selbst wenn du ein paar (<5) stunden hast schreibt man dir das höchstwahrscheinlich eh nicht aufs abschlusszeugnis...wenn du allerdings 30+ hast spricht ja alles für deine zuverlässigkeit...
Echt? Stehen die wieder drauf? Ich glaub zu meiner Zeit stand da nichts von Fehlzeiten. Wenn sie jetzt doch drauf stehen, gut so! Unentschuldiges Fehlen kann man sich im Job nicht erlauben!
Hi, Es geht hier doch um UNENTSCHULDIGTE Fehlzeiten! Nicht um Fehlzeiten generell. Wenn du UNENTSCHULDIGTE FEhlzeiten hast, dann bedeutet das einfach nur das du entweder GESCHWÄNZT hast oder so NACHLÄSSIG warst keinen Beleg über den Grund deines Fehlens aus gutem Grund vorzulegen. Beides wollen die halt nicht haben! ZU RECHT! Wobei in einem vernünftigen Betrieb sicherlich auch noch einmal auf die Gesamtsituation geschaut wird. Jemand der im Schuljahr 8 Fehlstunden gesamt hat und von diesen zwei leider unentschuldigt sind, warum auch immer, würde ich als Einstellungsverantwortlicher trotzdem in Betracht ziehen da es eindeutig kein "Schwänzer" ist und man immer mal was verschwitzen kann. (z.B. sich für den NAchmittagssport am Donnerstag gesondert krank zu melden wenn man erst ab dem Donnerstag Mittag bis zum Wochenende krank war) WEnn da aber reichlich FEhltage sind von denen auch noch einige Unentschuldigt sind, dann liegt der Fall klar, zumal ja eine einfache Unterschrift der Eltern reicht (Bei Volljährigen ja sogar die eigene wenn man nicht gerade 60 Minuten nach der KRankmeldung wg. Grippe im Freibad vovon der zuständigen Lehrkraft gesehen wird.) GRuß Carsten
Azubi schrieb: > Zwingend erforderlich ist die mittlere Reife mit > befriedigenden Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und keine > unentschuldigten Fehlzeiten. Befriedigende Noten in Mathe und Deutsch? Die sind mit ihren Ansprüchen aber ziemlich weit runter gegangen. Oder gibt es gar nichts besseres heutzutage mehr zum Einstellen? :-)
Hi, Mr. XY schrieb: > ist ja wohl ganz normal keine zu haben. und selbst wenn du ein paar (<5) > stunden hast schreibt man dir das höchstwahrscheinlich eh nicht aufs > abschlusszeugnis...wenn du allerdings 30+ hast spricht ja alles für > deine zuverlässigkeit... Auf den Abschlusszeugnissen steht, zumindest bei den meisten Schulen, wohl generell überhaupt nichts über Fehlzeiten! Allerdings bewirb man sich als Schüler bei der ersten Bewerbungsrunde ja nicht mit dem Abschlusszeugnis sondern mit dem Halbjahreszeugniss des Abschlussjahres, in einigen Fällen, wie bei manchen Behörden und Großkonzernen, sogar mit dem Jahreszeugniss des Vorabschlussjahres. Die sonstigen Zeugnisse müssen dann nachgeliefert werden sofern man noch in der Auswahl ist! Mit dem Abschlusszeugniss bewirb man sich nur wenn man bis zum Abschluss noch nichts gefunden hat oder aus anderen Gründen bis dahin gar nicht gesucht hat. Und natürlich in Fällen wo man später die Lebensplanung ändert (zweite Ausbildung, Abbruch von Studium bzw. Bei Realschülern /HAuptschülern10b auch Abbruch beim Abi) Gruß Carsten
Zu meiner Zeit (1998) standen Fehlzeiten auf dem letzten Halbjahreszeugniss nicht mehr drauf. Da hatten aber doch zumindest die Leute die nicht im Handwerk eine Ausbildungstelle suchten und fündig geworden waren schon einen Ausbildungsplatz. Heute steht das wieder auf allen bis auf dem letzten Zeugnis drauf. Vorallem wer nach den Sommerferien anfängt zu suchen und dann im ersten Sommerhalbjahr an einigen vormittaglichen einstellungstests teilnimmt hat so einiges an entschuldigten Fehlstunden. Oder ist mal länger Krank, das bedeutet dann schon bei der Ausbildungstellensuche ein Minus. Das haben die Politiker ja mal wieder toll hingekriegt.
Carsten Sch. schrieb: > ZU RECHT! Welches Recht soll das denn sein? Ein Anspruch auf einen Abschluß hat keine Firma, denn die sind zur Gleichbehandlung verpflichtet und das ist geltendes RECHT. Das die Firmen, was die Nachweise betrifft, etwas Spielraum haben sei nicht bestritten, aber den Bogen haben die längst überspannt und Ungleichbehandlung steht an der Tagesordnung.
Michael S. schrieb: > Ein Anspruch auf einen Abschluß hat keine Firma, denn die sind zur > Gleichbehandlung verpflichtet und das ist geltendes RECHT. Nicht allgemein, sondern nur bezogen auf bestimmte Kriterien, wie Rasse oder Geschlecht. So wird eine beispielsweise keine Gleichbehandlung von fleissigen und faulen Bewerbern gefordert, auch Intelligenz ist als Selektionskriterium noch zugelassen.
Michael S. schrieb: > Ein Anspruch auf einen Abschluß hat keine Firma Dann klag doch mal einen Job als Abteilungsleiter ein nachdem Du deine Ausbildung geschmissen hast. Selten so gelacht! Gleichbehandlung betrifft deine Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion usw. Aber sicher nicht deine Noten und sonstige Qualifikationen (unter die ich nun einfach mal unentschuldigte Fehlstunden packe).
§1 AGG: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Ich meinte nicht das AGG, sondern das Grundgesetz. ...Freiheit, GLEICHHEIT, Brü...... Diese Kiste mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen ist schon lange eine Unsitte der Unternehmen. Das geht nämlich auch ohne und zwar durch verbalen Informationsaustausch. Dafür hat der Gesetzgeber unter anderem die Probezeit gesetzlich bindend eingeführt. Klar werden viele lachen, so wie es ist ist es doch gut und braucht auch nicht geändert werden. Nur, das dies fast ausschließlich unternehmerischem Streben dient und der Bewerber nahezu immer der Gelackmeierte ist, wenn er den Job nicht bekommt, selbst wenn er dafür geeignet scheint. Für mich sind das nur unseriöse Machenschaften und so lange da nicht Verantwortung in Richtung Bewerber statt findet, wird sich an dieser Meinung auch nichts ändern. Ende der Durchsage.
Wieso sollte jemand reihenweise Leute zur Probe anstellen, die schon in der Vergangenheit durch Abwesenheit geglänzt haben? Beim Anschreiben und im Vorstellungsgespräch sind alle die tollsten.
Michael S. schrieb: > Ich meinte nicht das AGG, sondern das Grundgesetz. > ...Freiheit, GLEICHHEIT, Brü...... Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz, Das Wort "Gleichheit" kommt im Grundgesetz überhaupt nicht vor (*). Das Wort "gleich" kommt exakt einmal vor: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.". Vor dem Gesetz, nicht vor der Toilettentür oder bei den Einstellungskriterien. *: Nicht einmal in der Verfassung der DDR von 1949.
kevin-blue müller schrieb im Beitrag #2612899: > wie doof darf man denn sein, um mechatroniker zu werden!! > vermutlich geht dass sogar, wenn man die groß- und kleinschreibung nicht > beherrscht und die kosonanten metaeninder varteuscht un nich wieß was > vakole sind. Genau entweder man hat Glück oder das ist der perfekte Einstieg in die Zeitarbeitsbranche. Wie im prinziep mittlerweile alle technischen und industrienahen Berufe irgendwie in diese Richtung führen. So clever war ich vor 10 Jahren aber leider nicht.
@ Michael S. (technicans) >...Freiheit, GLEICHHEIT, Brü...... liberte, egalite, Pfefferminztee. >Diese Kiste mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen ist schon lange >eine Unsitte der Unternehmen. Das geht nämlich auch ohne und >zwar durch verbalen Informationsaustausch. Du bist der Loser schlechthin. Aber mach mal weiter so, irgendwann erkennt schon jemand dein Potential und deine Qualitäten. >Dafür hat der Gesetzgeber unter anderem die Probezeit gesetzlich >bindend eingeführt. Sicher nicht, um sämtliche Bewerbungsunterlagen abzuschaffen. > Klar werden viele lachen, Ach waaaas, NIEMALS . . . >so wie es ist ist es >doch gut und braucht auch nicht geändert werden. Zu dieser Aussage werden sich Randgruppen der Gesellschaft hinreißen lasen. > Nur, das dies >fast ausschließlich unternehmerischem Streben dient Was anderes steht bei einer Firma kaum auf der Tagesordnung. Das mit der sozialen Verpflichtung ist bestenfall Beiwerk, das sich ergibt. >und der Bewerber >nahezu immer der Gelackmeierte ist, wenn er den Job nicht bekommt, >selbst wenn er dafür geeignet scheint. Dass Personaler bisweilen komische Auswahlkriterien haben mag sein. Dass in einigen Bewerbungsprozessen der Wurm drin ist, mag auch sein. Aber dein Gejammer ist jämmerlich. >Für mich sind das nur unseriöse Machenschaften Wieso? Willst du den Leuten vorschreiben, nach welchen Kriterien sie sich ihre Leute aussuchen? Die elementaren Gleichberechtigungsproblem sind per Gleichstellungsgesetz behoben, auch wenn es immer Schlupflöcher gibt. Aber DANACH darf der Arbeitgeber tun un lassen was er will. Wenn er dämliche Bewertungskriterien hat und solche Koryphäen wie dich damit nicht einstellt ist doch sein Pech. > und so lange da nicht Verantwortung in Richtung Bewerber statt findet, Bitte? Welche Verantwortung? Einen Scheiß gibt es da. Wenn ihm deine Nase passt und der meint, auf grund deiner Zeugnise und persönlichen Erscheinung für den Job geeignet zu sein, dann wird er dich einstellen. Wenn er nicht der Meinung ist, warum auch immer, ist das sein verdammtes Recht, das er auch nicht kommentieren muss. Face it. > wird sich an dieser Meinung auch nichts ändern. Ende der Durchsage. Das sich bei dir nix mehr ändert ist nun schon länger klar. Ist dem Rest der Welt aber egal, denn sie will von DIR nichts. Du aber vielleicht von der Welt. hmmmmm . . . .
A. K. schrieb: > Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz, Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch in den §3 des Grundgesetz eingebunden. Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar in §12 garantiert. Steel schrieb im Beitrag #2612896: > Lol, ja klar, was für ein hahnebüchener Schwachsinn!!!! So schwachsinnig ist das gar nicht, insbesondere weil das hunderte, wenn nicht sogar tausende von Jahren so gelebt wurde. Die Ära Lebensläufe zu schreiben ist dagegen noch gar nicht so alt und wird auch noch immer weiter verfeinert und anspruchsvoller. Bei so hohen Ansprüchen müsste auch mal eine Gegenleistung geboten werden, aber statt dessen verroht der Arbeitsmarkt immer mehr.
Michael S. schrieb: > Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch > in den §3 des Grundgesetz eingebunden. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Beurteilung von Kandidaten bei der Einstellung oder der nächsten Bundestagswahl ist aber kein Gesetz. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Und hier stehen, wie auch im AGG, die Kriterien fein säuberlich aufgelistet. Keines davon ist auf den hiesigen Fall anwendbar, es sei denn, der hoffnungsvolle Azubi erklärt unentschuldigte Abwesenheit zu einem wesentlichen Element seiner Religion. > Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar > in §12 garantiert. Weshalb bist du dann noch nicht Bundeskanzler oder Chef der Deutschen Bank? Deine Interpretation von freier Wahl des Arbeitsplatzes sollte dies doch problemlos möglich machen. ;-)
Michael S. schrieb: > A. K. schrieb: >> Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz, > > Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch > in den §3 des Grundgesetz eingebunden. > > Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar > in §12 garantiert. Das GG besitzt keine Paragraphen sondern Artikel. Wenn Du es dir tatsächlich mal angeschaut hättest wäre dir das sicher aufgefallen. Bitte lies es doch wirklich einmal durch und verstehe auch den Inhalt. Dann erübrigt sich hoffentlich auch endlich mal deine völlig verschrobene Auffassung vom GG hier. "Freie Wahl des Arbeitsplatzes"? Wer erzählt dir so etwas? Oder bildest Du dir das ein? Mensch, lies doch mal aufmerksam! Das steht nirgendwo dort drin! Jemand mit so einem Textverständnis wie dich würde ich auch nicht einstellen wollen.
Chris schrieb: > "Freie Wahl des Arbeitsplatzes"? Wer erzählt dir so etwas? Doch, das steht da schon drin: Art 12.1: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen". Aber vorsorglich eingeschränkt durch "Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden", weshalb sich vorbestrafte Pädophile keine Aussichten auf einen Arbeitsplatz als Kindergärtner machen sollten. Nur erwächst dadurch naturlich kein Anrecht auf /einen bestimmten Arbeitsplatz/.
Michael S. schrieb: > A. K. schrieb: >> Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz, > > Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch > in den §3 des Grundgesetz eingebunden. > > Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar > in §12 garantiert. Du hast da irgendwas missverstanden. Es steht jedem frei, sich an soviele Firmen mit einem Bewerbungsschreiben zu wenden wie er will. Und er kann das sogar in den Branchen tun, die ihm zusagen. Aber: Wen sich eine Firma aussucht, das entscheidet immer noch die Firma! > So schwachsinnig ist das gar nicht, Doch, ist es. Du bist noch nie auf der anderen Seite von Bewerbungsgesprächen gesessen. Was dir da unterkommt, geht auf keine Kuhhaut. Und die Korrelation 'schlechtes Zeugnis - der Bewerber ist für uns unbrauchbar' ist leider auch nicht von der Hand zu weisen, wenn man die ersten 500 Bewerbungsgespräche erst mal durch hat.
Michael S. schrieb: > Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar > in §12 garantiert. Und das ist auch gewährleistet, denn niemand zwingt dich, irgendwo zu arbeiten, wo du nicht möchtest. Es steht aber dort nichts davon, dass du dort arbeiten darfst, wo du gerne möchtest. Sonst müsste ja jeder das Recht haben als Manager mit Millionengehalt zu arbeiten. Diese kranke Idee von der Gleichmacherei hast nur du, nicht die Erfinder des Grundgesetzes.
A. K. schrieb: > Chris schrieb: > >> "Freie Wahl des Arbeitsplatzes"? Wer erzählt dir so etwas? > > Doch, das steht da schon drin: Art 12.1: "Alle Deutschen haben das > Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" Nein, Du hast das Recht deinen Arbeitsplatz frei wählen zu können und nicht das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Das klingt zwar auf den ersten Blick gleich, ist es aber ganz und gar nicht. Man hat keinen individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Man darf hier das "Recht auf freie Berufswahl" nicht mit dem "Recht auf Arbeit" verwechseln.
> Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar > in §12 garantiert. Cool, ich nehm' Winterkorns Sessel...
Chris schrieb: > Man hat keinen > individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Man darf hier das "Recht > auf freie Berufswahl" nicht mit dem "Recht auf Arbeit" verwechseln. Unstrittig, wie ich selbst auch schrieb. Aber der Unterschied liegt in der Interpretation, nicht in der Syntax. Denn allein aus dem Unterschied zwischen den Formulierungen "Freie Wahl des Arbeitsplatzes" und "das Recht [...] Arbeitsplatz [...] frei zu wählen" lässt sich das nicht ableiten. Rein vom Wortsinn her lassen beide Formulierungen zu, dass jemand wie er sich den Traum der Ablösung Ackermanns durch seine Wenigkeit auf die Fahnen schreiben kann. Dass dies selbstverständlich Unsinn ist ergibt sich nicht aus dem isolierten Satz selbst.
@ A. K. (prx) >Denn allein aus dem Unterschied zwischen den Formulierungen "Freie Wahl >des Arbeitsplatzes" und "das Recht [...] Arbeitsplatz [...] frei zu >wählen" lässt sich das nicht ableiten. Juristen erklären dir auch den Unterschied zwischen blau und blau!
Chris schrieb: > Befriedigende Noten in Mathe und Deutsch? Die sind mit ihren Ansprüchen > aber ziemlich weit runter gegangen. Oder gibt es gar nichts besseres > heutzutage mehr zum Einstellen? :-) Die meisten Leute heute, die, jedenfalls in der Schule, etwas begabter sind, versuchen die (Fach)Hochschulreife zu absolvieren um dann zu studieren, mit Vorliebe Ingenieurwissenschaften. Die Lobby und die dadurch beeinflussten Eltern und Berufsberater sorgen dafür. Dies hat zur Folge, dass in den Metallberufen die qualifizieren Bewerber zurückgegangen sind und zugleich die Chancen für die Schwachen sich etwas verbessert haben. Dafür haben es dann wieder die fertigen Studienabgänger um so schwerer, weil dort der Markt überfüllt ist.
Vollbefriedigend schrieb: > Die Lobby und die > dadurch beeinflussten Eltern und Berufsberater sorgen dafür. Die Studenten die sich nur dadurch entscheiden ein Ingenieurstudium aufzunehmen, schaffens doch eh nicht. Und das ist auch gut so. Also immer halblang.
Mine Fields schrieb: > als Manager mit Millionengehalt zu arbeiten. Warum soll ich das wollen? Nur wegen der Kohle? Ich weiß was ich kann und da möchte ich auch arbeiten und eine gewisse Flexibilität, oh Wunder, hab ich auch, aber ich mach nicht jeden Scheiß mit, insbesondere wenn ich weiß das ich mit meinen Fähigkeiten da an Grenzen stoße und da wäre ich beim Manager um Lichtjahre entfernt. Mit Reisen oder Kunden kann man mich auch scheuchen.
Interessant wie der Troll mit einem Post das halbe Forum zu kochen bringt.
Master schrieb: > Vollbefriedigend schrieb: >> Die Lobby und die >> dadurch beeinflussten Eltern und Berufsberater sorgen dafür. > > Die Studenten die sich nur dadurch entscheiden ein Ingenieurstudium > aufzunehmen, schaffens doch eh nicht. Und das ist auch gut so. > Also immer halblang. Oft geht es schon nicht gut, wenn Eltern entscheiden, daß der Sprößling auf die Realschule oder das Gymnasium soll. Habe da auch eine Menge Pflegefälle erlebt, die abbrechen mußten, und letztendlich den Hauptschulabschluß nach holten. In höheren Kreisen ist es aber manchmal so, daß der Chefarzt entscheidet, daß der Sohn ein Medizinstudium zu absolvieren hat. War da schon bei Familien, Kunden früher, wo der Sohn im 384. Semester war, und über 40. Die Mutter zum Sohn, während ich im selben Raum war: Heute abend gehen wir auf den Ball, und da müssen wir schauen, daß du endlich eine Frau kennen lernst...
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