Forum: Ausbildung, Studium & Beruf keine unentschuldigten Fehlzeiten - was soll der Scheiß?


von Azubi (Gast)


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Glauben die ernsthaft, im Leben verpasst man nie???

Wo kämen wir denn hin????



Für das Ausbildungsjahr 2012 suchen wir eine/n geeignete/n 
Auszubildende/n für den Beruf

Mechatroniker/in.

Wir bieten Ihnen eine umfassende und fundierte Ausbildung in einem 
motivierten Team. Zwingend erforderlich ist die mittlere Reife mit 
befriedigenden Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und keine 
unentschuldigten Fehlzeiten. Sie sollten flexibel, engagiert und 
zuverlässig sein.

von Frank F. (Gast)


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@ Azubi

Was ist Dein Problem?

von Peter II (Gast)


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ich hatte auch keine unentschuldigten Fehlzeiten. Wo ist das Problem?

Oder kannst du einfach mal so ein paar tage von Arbeit wegbleiben?

von Mr. XY (Gast)


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ist ja wohl ganz normal keine zu haben. und selbst wenn du ein paar (<5) 
stunden hast schreibt man dir das höchstwahrscheinlich eh nicht aufs 
abschlusszeugnis...wenn du allerdings 30+ hast spricht ja alles für 
deine zuverlässigkeit...

von Lars W. (larsw)


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Echt? Stehen die wieder drauf? Ich glaub zu meiner Zeit stand da nichts 
von Fehlzeiten.
Wenn sie jetzt doch drauf stehen, gut so! Unentschuldiges Fehlen kann 
man sich im Job nicht erlauben!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,
Es geht hier doch um UNENTSCHULDIGTE Fehlzeiten! Nicht um Fehlzeiten 
generell.
Wenn du UNENTSCHULDIGTE FEhlzeiten hast, dann bedeutet das einfach nur 
das du entweder GESCHWÄNZT hast oder so NACHLÄSSIG warst keinen Beleg 
über den Grund deines Fehlens aus gutem Grund vorzulegen.

Beides wollen die halt nicht haben! ZU RECHT!
Wobei in einem vernünftigen Betrieb sicherlich auch noch einmal auf die 
Gesamtsituation geschaut wird. Jemand der im Schuljahr 8 Fehlstunden 
gesamt hat und von diesen zwei leider unentschuldigt sind, warum auch 
immer, würde ich als Einstellungsverantwortlicher trotzdem in Betracht 
ziehen da es eindeutig kein "Schwänzer" ist und man immer mal was 
verschwitzen kann. (z.B. sich für den NAchmittagssport am Donnerstag 
gesondert krank zu melden wenn man erst ab dem Donnerstag Mittag bis zum 
Wochenende krank war)

WEnn da aber reichlich FEhltage sind von denen auch noch einige 
Unentschuldigt sind, dann liegt der Fall klar, zumal ja eine einfache 
Unterschrift der Eltern reicht (Bei Volljährigen ja sogar die eigene 
wenn man nicht gerade 60 Minuten nach der KRankmeldung wg. Grippe im 
Freibad vovon der zuständigen Lehrkraft gesehen wird.)

GRuß
Carsten

von Chris (Gast)


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Azubi schrieb:
> Zwingend erforderlich ist die mittlere Reife mit
> befriedigenden Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und keine
> unentschuldigten Fehlzeiten.

Befriedigende Noten in Mathe und Deutsch? Die sind mit ihren Ansprüchen 
aber ziemlich weit runter gegangen. Oder gibt es gar nichts besseres 
heutzutage mehr zum Einstellen? :-)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Mr. XY schrieb:
> ist ja wohl ganz normal keine zu haben. und selbst wenn du ein paar (<5)
> stunden hast schreibt man dir das höchstwahrscheinlich eh nicht aufs
> abschlusszeugnis...wenn du allerdings 30+ hast spricht ja alles für
> deine zuverlässigkeit...

Auf den Abschlusszeugnissen steht, zumindest bei den meisten Schulen, 
wohl generell überhaupt nichts über Fehlzeiten!
Allerdings bewirb man sich als Schüler bei der ersten Bewerbungsrunde ja 
nicht mit dem Abschlusszeugnis sondern mit dem Halbjahreszeugniss des 
Abschlussjahres, in einigen Fällen, wie bei manchen Behörden und 
Großkonzernen, sogar mit dem Jahreszeugniss des Vorabschlussjahres.
Die sonstigen Zeugnisse müssen dann nachgeliefert werden sofern man noch 
in der Auswahl ist!

Mit dem Abschlusszeugniss bewirb man sich nur wenn man bis zum Abschluss 
noch nichts gefunden hat oder aus anderen Gründen bis dahin gar nicht 
gesucht hat. Und natürlich in Fällen wo man später die Lebensplanung 
ändert (zweite Ausbildung, Abbruch von Studium bzw. Bei Realschülern 
/HAuptschülern10b auch Abbruch beim Abi)

Gruß
Carsten

von tief im Westen (Gast)


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Zu meiner Zeit (1998) standen Fehlzeiten auf dem letzten 
Halbjahreszeugniss nicht mehr drauf. Da hatten aber doch zumindest die 
Leute die nicht im Handwerk eine Ausbildungstelle suchten und fündig 
geworden waren schon einen Ausbildungsplatz. Heute steht das wieder auf 
allen bis auf dem letzten Zeugnis drauf.
Vorallem wer nach den Sommerferien anfängt zu suchen und dann im ersten 
Sommerhalbjahr an einigen vormittaglichen einstellungstests teilnimmt 
hat so einiges an entschuldigten Fehlstunden. Oder ist mal länger Krank, 
das bedeutet dann schon bei der Ausbildungstellensuche ein Minus. Das 
haben die Politiker ja mal wieder toll hingekriegt.

von Michael S. (technicans)


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Carsten Sch. schrieb:
> ZU RECHT!

Welches Recht soll das denn sein?
Ein Anspruch auf einen Abschluß hat keine Firma, denn die sind zur
Gleichbehandlung verpflichtet und das ist geltendes RECHT.
Das die Firmen, was die Nachweise betrifft, etwas Spielraum haben
sei nicht bestritten, aber den Bogen haben die längst überspannt
und Ungleichbehandlung steht an der Tagesordnung.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael S. schrieb:

> Ein Anspruch auf einen Abschluß hat keine Firma, denn die sind zur
> Gleichbehandlung verpflichtet und das ist geltendes RECHT.

Nicht allgemein, sondern nur bezogen auf bestimmte Kriterien, wie Rasse 
oder Geschlecht. So wird eine beispielsweise keine Gleichbehandlung von 
fleissigen und faulen Bewerbern gefordert, auch Intelligenz ist als 
Selektionskriterium noch zugelassen.

von Chris (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Ein Anspruch auf einen Abschluß hat keine Firma

Dann klag doch mal einen Job als Abteilungsleiter ein nachdem Du deine 
Ausbildung geschmissen hast. Selten so gelacht!

Gleichbehandlung betrifft deine Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, 
Religion usw. Aber sicher nicht deine Noten und sonstige Qualifikationen 
(unter die ich nun einfach mal unentschuldigte Fehlstunden packe).

von (prx) A. K. (prx)


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§1 AGG: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse 
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder 
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen 
Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

von Michael S. (technicans)


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Ich meinte nicht das AGG, sondern das Grundgesetz.
...Freiheit, GLEICHHEIT, Brü......
Diese Kiste mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen ist schon lange
eine Unsitte der Unternehmen. Das geht nämlich auch ohne und
zwar durch verbalen Informationsaustausch.
Dafür hat der Gesetzgeber unter anderem die Probezeit gesetzlich
bindend eingeführt. Klar werden viele lachen, so wie es ist ist es
doch gut und braucht auch nicht geändert werden. Nur, das dies
fast ausschließlich unternehmerischem Streben dient und der Bewerber
nahezu immer der Gelackmeierte ist, wenn er den Job nicht bekommt,
selbst wenn er dafür geeignet scheint. Für mich sind das nur
unseriöse Machenschaften und so lange da nicht Verantwortung
in Richtung Bewerber statt findet, wird sich an dieser Meinung
auch nichts ändern. Ende der Durchsage.

von Klaus W. (mfgkw)


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Wieso sollte jemand reihenweise Leute zur Probe anstellen, die schon in 
der Vergangenheit durch Abwesenheit geglänzt haben?

Beim Anschreiben und im Vorstellungsgespräch sind alle die tollsten.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael S. schrieb:

> Ich meinte nicht das AGG, sondern das Grundgesetz.
> ...Freiheit, GLEICHHEIT, Brü......

Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz,

Das Wort "Gleichheit" kommt im Grundgesetz überhaupt nicht vor (*).

Das Wort "gleich" kommt exakt einmal vor: "Alle Menschen sind vor dem 
Gesetz gleich.". Vor dem Gesetz, nicht vor der Toilettentür oder bei den 
Einstellungskriterien.

*: Nicht einmal in der Verfassung der DDR von 1949.

von tief im Westen (Gast)


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kevin-blue müller schrieb im Beitrag #2612899:
> wie doof darf man denn sein, um mechatroniker zu werden!!
> vermutlich geht dass sogar, wenn man die groß- und kleinschreibung nicht
> beherrscht und die kosonanten metaeninder varteuscht un nich wieß was
> vakole sind.

Genau entweder man hat Glück oder das ist der perfekte Einstieg in die 
Zeitarbeitsbranche. Wie im prinziep mittlerweile alle technischen und 
industrienahen Berufe irgendwie in diese Richtung führen. So clever war 
ich vor 10 Jahren aber leider nicht.

von Falk B. (falk)


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@  Michael S. (technicans)

>...Freiheit, GLEICHHEIT, Brü......

liberte, egalite, Pfefferminztee.

>Diese Kiste mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen ist schon lange
>eine Unsitte der Unternehmen. Das geht nämlich auch ohne und
>zwar durch verbalen Informationsaustausch.

Du bist der Loser schlechthin. Aber mach mal weiter so, irgendwann 
erkennt schon jemand dein Potential und deine Qualitäten.

>Dafür hat der Gesetzgeber unter anderem die Probezeit gesetzlich
>bindend eingeführt.

Sicher nicht, um sämtliche Bewerbungsunterlagen abzuschaffen.

> Klar werden viele lachen,

Ach waaaas, NIEMALS . . .

>so wie es ist ist es
>doch gut und braucht auch nicht geändert werden.

Zu dieser Aussage werden sich Randgruppen der Gesellschaft hinreißen 
lasen.

> Nur, das dies
>fast ausschließlich unternehmerischem Streben dient

Was anderes steht bei einer Firma kaum auf der Tagesordnung. Das mit der 
sozialen Verpflichtung ist bestenfall Beiwerk, das sich ergibt.

>und der Bewerber
>nahezu immer der Gelackmeierte ist, wenn er den Job nicht bekommt,
>selbst wenn er dafür geeignet scheint.

Dass Personaler bisweilen komische Auswahlkriterien haben mag sein. Dass 
in einigen Bewerbungsprozessen der Wurm drin ist, mag auch sein. Aber 
dein Gejammer ist jämmerlich.

>Für mich sind das nur unseriöse Machenschaften

Wieso? Willst du den Leuten vorschreiben, nach welchen Kriterien sie 
sich ihre Leute aussuchen? Die elementaren Gleichberechtigungsproblem 
sind per Gleichstellungsgesetz behoben, auch wenn es immer Schlupflöcher 
gibt. Aber DANACH darf der Arbeitgeber tun un lassen was er will. Wenn 
er dämliche Bewertungskriterien hat und solche Koryphäen wie dich damit 
nicht einstellt ist doch sein Pech.

> und so lange da nicht Verantwortung in Richtung Bewerber statt findet,

Bitte? Welche Verantwortung? Einen Scheiß gibt es da. Wenn ihm deine 
Nase passt und der meint, auf grund deiner Zeugnise und persönlichen 
Erscheinung für den Job geeignet zu sein, dann wird er dich einstellen. 
Wenn er nicht der Meinung ist, warum auch immer, ist das sein verdammtes 
Recht, das er auch nicht kommentieren muss. Face it.

> wird sich an dieser Meinung auch nichts ändern. Ende der Durchsage.

Das sich bei dir nix mehr ändert ist nun schon länger klar. Ist dem Rest 
der Welt aber egal, denn sie will von DIR nichts. Du aber vielleicht von 
der Welt. hmmmmm . . . .

von Michael S. (technicans)


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A. K. schrieb:
> Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz,

Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch
in den §3 des Grundgesetz eingebunden.

Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar
in §12 garantiert.

Steel schrieb im Beitrag #2612896:
> Lol, ja klar, was für ein hahnebüchener Schwachsinn!!!!

So schwachsinnig ist das gar nicht, insbesondere weil das hunderte,
wenn nicht sogar tausende von Jahren so gelebt wurde. Die Ära
Lebensläufe zu schreiben ist dagegen noch gar nicht so alt
und wird auch noch immer weiter verfeinert und anspruchsvoller.
Bei so hohen Ansprüchen müsste auch mal eine Gegenleistung
geboten werden, aber statt dessen verroht der Arbeitsmarkt immer
mehr.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael S. schrieb:

> Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch
> in den §3 des Grundgesetz eingebunden.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Die Beurteilung von Kandidaten bei der Einstellung oder der nächsten 
Bundestagswahl ist aber kein Gesetz.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner 
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, 
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder 
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt 
werden.

Und hier stehen, wie auch im AGG, die Kriterien fein säuberlich 
aufgelistet. Keines davon ist auf den hiesigen Fall anwendbar, es sei 
denn, der hoffnungsvolle Azubi erklärt unentschuldigte Abwesenheit zu 
einem wesentlichen Element seiner Religion.

> Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar
> in §12 garantiert.

Weshalb bist du dann noch nicht Bundeskanzler oder Chef der Deutschen 
Bank? Deine Interpretation von freier Wahl des Arbeitsplatzes sollte 
dies doch problemlos möglich machen. ;-)

von Chris (Gast)


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Michael S. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz,
>
> Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch
> in den §3 des Grundgesetz eingebunden.
>
> Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar
> in §12 garantiert.


Das GG besitzt keine Paragraphen sondern Artikel. Wenn Du es dir 
tatsächlich mal angeschaut hättest wäre dir das sicher aufgefallen.
Bitte lies es doch wirklich einmal durch und verstehe auch den Inhalt. 
Dann erübrigt sich hoffentlich auch endlich mal deine völlig 
verschrobene Auffassung vom GG hier.

"Freie Wahl des Arbeitsplatzes"? Wer erzählt dir so etwas? Oder bildest 
Du dir das ein? Mensch, lies doch mal aufmerksam! Das steht nirgendwo 
dort drin! Jemand mit so einem Textverständnis wie dich würde ich auch 
nicht einstellen wollen.

von (prx) A. K. (prx)


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Chris schrieb:

> "Freie Wahl des Arbeitsplatzes"? Wer erzählt dir so etwas?

Doch, das steht da schon drin: Art 12.1: "Alle Deutschen haben das 
Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen". Aber 
vorsorglich eingeschränkt durch "Die Berufsausübung kann durch Gesetz 
oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden", weshalb sich 
vorbestrafte Pädophile keine Aussichten auf einen Arbeitsplatz als 
Kindergärtner machen sollten.

Nur erwächst dadurch naturlich kein Anrecht auf /einen bestimmten 
Arbeitsplatz/.

von Karl H. (kbuchegg)


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Michael S. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Das war das Motto der französischen Revolution. Nicht das Grundgesetz,
>
> Stimmt soweit, aber diese Prinzipien sind ja unter anderem auch
> in den §3 des Grundgesetz eingebunden.
>
> Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar
> in §12 garantiert.

Du hast da irgendwas missverstanden.

Es steht jedem frei, sich an soviele Firmen mit einem 
Bewerbungsschreiben zu wenden wie er will. Und er kann das sogar in den 
Branchen tun, die ihm zusagen.

Aber: Wen sich eine Firma aussucht, das entscheidet immer noch die 
Firma!

> So schwachsinnig ist das gar nicht,

Doch, ist es.
Du bist noch nie auf der anderen Seite von Bewerbungsgesprächen 
gesessen. Was dir da unterkommt, geht auf keine Kuhhaut. Und die 
Korrelation 'schlechtes Zeugnis - der Bewerber ist für uns unbrauchbar' 
ist leider auch nicht von der Hand zu weisen, wenn man die ersten 500 
Bewerbungsgespräche erst mal durch hat.

von Mine Fields (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar
> in §12 garantiert.

Und das ist auch gewährleistet, denn niemand zwingt dich, irgendwo zu 
arbeiten, wo du nicht möchtest.

Es steht aber dort nichts davon, dass du dort arbeiten darfst, wo du 
gerne möchtest. Sonst müsste ja jeder das Recht haben als Manager mit 
Millionengehalt zu arbeiten.

Diese kranke Idee von der Gleichmacherei hast nur du, nicht die Erfinder 
des Grundgesetzes.

von Chris (Gast)


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A. K. schrieb:
> Chris schrieb:
>
>> "Freie Wahl des Arbeitsplatzes"? Wer erzählt dir so etwas?
>
> Doch, das steht da schon drin: Art 12.1: "Alle Deutschen haben das
> Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen"

Nein, Du hast das Recht deinen Arbeitsplatz frei wählen zu können und 
nicht das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Das klingt zwar auf 
den ersten Blick gleich, ist es aber ganz und gar nicht. Man hat keinen 
individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Man darf hier das "Recht 
auf freie Berufswahl" nicht mit dem "Recht auf Arbeit" verwechseln.

von MaWin (Gast)


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> Und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes etc.ist sogar
> in §12 garantiert.

Cool, ich nehm' Winterkorns Sessel...

von (prx) A. K. (prx)


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Chris schrieb:

> Man hat keinen
> individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Man darf hier das "Recht
> auf freie Berufswahl" nicht mit dem "Recht auf Arbeit" verwechseln.

Unstrittig, wie ich selbst auch schrieb.

Aber der Unterschied liegt in der Interpretation, nicht in der Syntax. 
Denn allein aus dem Unterschied zwischen den Formulierungen "Freie Wahl 
des Arbeitsplatzes" und "das Recht [...] Arbeitsplatz [...] frei zu 
wählen" lässt sich das nicht ableiten.

Rein vom Wortsinn her lassen beide Formulierungen zu, dass jemand wie er 
sich den Traum der Ablösung Ackermanns durch seine Wenigkeit auf die 
Fahnen schreiben kann. Dass dies selbstverständlich Unsinn ist ergibt 
sich nicht aus dem isolierten Satz selbst.

von Falk B. (falk)


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@  A. K. (prx)

>Denn allein aus dem Unterschied zwischen den Formulierungen "Freie Wahl
>des Arbeitsplatzes" und "das Recht [...] Arbeitsplatz [...] frei zu
>wählen" lässt sich das nicht ableiten.

Juristen erklären dir auch den Unterschied zwischen blau und blau!

von Vollbefriedigend (Gast)


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Chris schrieb:
> Befriedigende Noten in Mathe und Deutsch? Die sind mit ihren Ansprüchen
> aber ziemlich weit runter gegangen. Oder gibt es gar nichts besseres
> heutzutage mehr zum Einstellen? :-)

Die meisten Leute heute, die, jedenfalls in der Schule, etwas begabter 
sind, versuchen die (Fach)Hochschulreife zu absolvieren um dann zu 
studieren, mit Vorliebe Ingenieurwissenschaften. Die Lobby und die 
dadurch beeinflussten Eltern und Berufsberater sorgen dafür. Dies hat 
zur Folge, dass in den Metallberufen die qualifizieren Bewerber 
zurückgegangen sind und zugleich die Chancen für die Schwachen sich 
etwas verbessert haben. Dafür haben es dann wieder die fertigen 
Studienabgänger um so schwerer, weil dort der Markt überfüllt ist.

von Master (Gast)


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Vollbefriedigend schrieb:
> Die Lobby und die
> dadurch beeinflussten Eltern und Berufsberater sorgen dafür.

Die Studenten die sich nur dadurch entscheiden ein Ingenieurstudium 
aufzunehmen, schaffens doch eh nicht. Und das ist auch gut so.
Also immer halblang.

von Michael S. (technicans)


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Mine Fields schrieb:
> als Manager mit Millionengehalt zu arbeiten.

Warum soll ich das wollen? Nur wegen der Kohle?
Ich weiß was ich kann und da möchte ich auch arbeiten
und eine gewisse Flexibilität, oh Wunder, hab ich auch,
aber ich mach nicht jeden Scheiß mit, insbesondere
wenn ich weiß das ich mit meinen Fähigkeiten da an
Grenzen stoße und da wäre ich beim Manager um Lichtjahre
entfernt. Mit Reisen oder Kunden kann man mich auch scheuchen.

von Ingo (Gast)


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Interessant wie der Troll mit einem Post das halbe Forum zu kochen 
bringt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Master schrieb:

> Vollbefriedigend schrieb:
>> Die Lobby und die
>> dadurch beeinflussten Eltern und Berufsberater sorgen dafür.
>
> Die Studenten die sich nur dadurch entscheiden ein Ingenieurstudium
> aufzunehmen, schaffens doch eh nicht. Und das ist auch gut so.
> Also immer halblang.

Oft geht es schon nicht gut, wenn Eltern entscheiden, daß der Sprößling 
auf die Realschule oder das Gymnasium soll. Habe da auch eine Menge 
Pflegefälle erlebt, die abbrechen mußten, und letztendlich den 
Hauptschulabschluß nach holten.

In höheren Kreisen ist es aber manchmal so, daß der Chefarzt 
entscheidet, daß der Sohn ein Medizinstudium zu absolvieren hat. War da 
schon bei Familien, Kunden früher, wo der Sohn im 384. Semester war, und 
über 40. Die Mutter zum Sohn, während ich im selben Raum war: Heute 
abend gehen wir auf den Ball, und da müssen wir schauen, daß du endlich 
eine Frau kennen lernst...

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