Bezeichnung Ingenieur

Gast #2612822
Lesenswert?

Hallo,
wie wahrscheinlich jeder hier weiß, darf sich nicht jeder einfach 
Ingenieur nennen.

Dazu habe ich folgendes gefunden:

>(Ingenieurgesetz - IngG)
> art. 1
> (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer
> Wortverbindung darf führen,
> 1.
> Wer
> a)
> ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder
> naturwissenschaftlichen
> Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen hochschule
> oder an einer deutschen Fachhochschule oder
[...]

Auch hier nachlesbar: http://by.juris.de/by/IngG_BY_Art1.htm

Bedeutet das, dass sich auch jeder Physiker und Biologe Ingenieur nennen 
kann, wenn er ein drei Jähriges Studium bestanden hat?
Oder wie ist das zu verstehen?
Es interessiert mich einfach so, da ich weiß, dass ich mich in keinem 
Fall Ingenieur nennen dürfte. ;)

Gruß
Gast #2612838
Lesenswert?

Ich glaube man darf sich nicht irritieren lassen. Man muss zwischen der 
Berufsbezeichnung und dem Abschluss unterscheiden. Von daher sollten 
sich Biologen oder Physiker, wenn sie denn als Ingenieur arbeiten auch 
so nennen dürfen - vorausgesetzt sie erfüllen die restlichen Vorgaben.

Das ist ein Schuss ins blaue. Kann auch falsch sein.

Grüße
Gast #2613806
Lesenswert?

Ich habe Informatik (Uni, M.Sc.) studiert und darf mich auch Ingenieur 
schimpfen. Die Informatik ist an meiner Uni auch in den 
Ingenieurswissenschaften angesiedelt, keine Ahnung ob das überall so ist 
und sich jeder Informatiker Ing nennen darf?!
Gast #2613835
Lesenswert?

Moin, entscheident ist doch was auf der letzlich von der 
Bildungseinrichtung vergebene Urkunde steht. Dort wird doch explizit der 
akademische Grad genannt.

Z.B. Hiermit wird der akademische Grad des Diplo-Meteorologen (FH) 
verliehen.

(Viele lassen ja mal gerne das (FH) weg, was aber nicht zulässig ist 
;-)).


Wie man sich sonst bezeichnet ist doch egal.


Cheffe
#2613965
Lesenswert?

Cheffe schrieb:
> Moin, entscheident ist doch was auf der letzlich von der
> Bildungseinrichtung vergebene Urkunde steht. Dort wird doch explizit der
> akademische Grad genannt.
>
> Z.B. Hiermit wird der akademische Grad des Diplo-Meteorologen (FH)
> verliehen.


 darum geht es doch gar nicht, sondern um die Berufsbezeichnung 
Ingenieur, ohne irgendwelchen Grad-Zusatz wie Diplom-...
Gast #2613978
Lesenswert?

Ingenieur ist m.E. nur eine Berufsbezeichnung. Bei uns in der Firma 
werden Hinz und Kunz als Blafasel-"Engineer" bezeichnet, oder in der 
deutschen Version  wahlweise "Software-Ingenieur", "Antriebs-Ingenieur" 
oder was weiß ich noch wie, auch wenn es nur Leute mit einer 
entsprechenden Berufsausbildung (Fachinformatiker, Mechatroniker, etc.) 
sind. Aber was solls, irgendwann lernt sowieso jeder, dass man sich auf 
Abschlüsse nicht verlassen kann.
Gast #2614228
Lesenswert?

Natürlich ist Ingenieur (ohne Zusätze wie Dipl. oder M.Sc.) nur eine 
Berufsbezeichnung und kein akademischer Grad. Jeder akademische Grad ist 
bereits an sich geschützt, Berufsbezeichnungen nur in Ausnahmefällen 
(Arzt, Anwalt). Deshalb haben die Bundesländer (!) die 
Ingenieursgesetze, die auch die Berufsbezeichnung Ingenieur schützen.

Beispiel bayerisches IngG:
Auch "Software-Ingenieur", "Antriebs-Ingenieur" und Dein 
Blafasel-"Engineer" fallen unter dem Schutz, denn wer "[...] genannte 
Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung führt" muss die 
Bedingungen erfüllen! Das ist aber von Bundesland zu Bundesland 
verschieden. Und meistens passiert aber dennoch nichts - denn wo kein 
Kläger, da keine Strafe. Dennoch würde ich es mir als Fachinformatiker 
zweimal überlegen, ob ich mich als Ingenieur bezeichne.
Gast #2614244
Lesenswert?

Ich kennen einen "Netzwerk-Ingenieur". Der hat sein ET-Studium nach dem 
3. Semester geschmissen und sich damals mit einem Studienkollegen 
selbstständig gemacht (Programmierung).

Wird der "Netzwerk-Ingenieur" durch irgendwelche Zertifizierungen 
"verliehen"? Klar, er arbeitet nun in dem Bereich, hat auch sicher genug 
Zertifikate, aber ohne abgeschlossenes Studium "...-Ingenieur" nennen?

Das hat für mich was von Etikettenschwindel.
Gast #2614288
Lesenswert?

Bay. Ingenieurgesetz... was es alles gibt. Das ist da aber ziemlich 
eindeutig. Nur mit einer technischen Berufsausbildung sollte man sich 
definitiv nicht als Ingenieur bezeichnen, zumal auch staatl. geprüfte 
Techniker (Absolventen von Techniker-Fachschulen) sich laut Wikipedia 
nicht als Ing. bezeichnen dürfen. Dann mit nur-Ausbildung gleich dreimal 
nicht, auch wenns wehtut.

Bleibt ja noch der "Quality-Engineer"... auch schon gesehen.
Gast #2614360
Lesenswert?

>Natürlich ist Ingenieur (ohne Zusätze wie Dipl. oder M.Sc.) nur eine
>Berufsbezeichnung und kein akademischer Grad.

Das stimmt nicht. Die Absolventen der früheren Ingenieurschulen hießen 
Ingenieur ohne Suffix oder Präfix. Es was ein staatlicher Titel.

>Wird der "Netzwerk-Ingenieur" durch irgendwelche Zertifizierungen
>"verliehen"? Klar, er arbeitet nun in dem Bereich, hat auch sicher genug
>Zertifikate, aber ohne abgeschlossenes Studium "...-Ingenieur" nennen?

>Das hat für mich was von Etikettenschwindel.

Er macht sich strafbar, so einfach ist das. Aber wo kein Kläger, da...
Gast #2614501
Lesenswert?

Dr. Ing schrieb:
> Wer was auf sich hällte, hat mindestens einen Doktortitel und der wird
>
> in der Wirtschaft auch ordentlich bezahlt.

Ist ja auch gerecht nachdem man ca. 5 Jahre länger für einen hungerlohn 
den Hampelmann im Elfenbeinturm gemacht hat und für 90% der 
Ingenieurstellen nun "überqualifiziert" aka zu teuer ist.
Gast #2615389
Lesenswert?

>Wer was auf sich hällte, hat mindestens einen Doktortitel und der wird
>in der Wirtschaft auch ordentlich bezahlt.

Sowie 3% der Ingenieure. Klar ist die breite Masse. Mich würde wirklich 
interessieren, was Dr.-Ing. wirklich ist.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren