Frage zum Zeugnis

Gast #2636551
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Hallo!

Ich analysiere gerade mein Arbeitszeugnis und habe 2 Formulierungen zu 
denen ich nichts im Netz finde:

1.) "Er war stets bestrebt, sich fachlich weiterzubilden"

2.) "Gegenüber Kunden und Kollegen trat er stets außerordentlich höflich 
und natürlich auf und zeichnete sich durch geschickten Umgang aus"



In dem 2. Satz stört mich hauptsächlich das "natürlich". Kann evtl. 
jemand was dazu sagen? Ist es OK?

Danke!

Helge.
Gast #2636567
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Helge schrieb:
> 1.) "Er war stets bestrebt, sich fachlich weiterzubilden"

Klingt nach "Hat die Arbeit für die Klolektüre liegen lassen".


> 2.) "Gegenüber Kunden und Kollegen trat er stets außerordentlich höflich
> und natürlich auf und zeichnete sich durch geschickten Umgang aus"

Und gegenüber Vorgesetzten? "natürlich" klingt aber nach unbeherrscht.
Gast #2636578
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Ja, das stört mich auch.
Man kann es sowohl positiv, als auch negativ interpretieren in meinen 
Augen. Liegt mir zu sehr im Auge des Betrachters.

Schade, dass es scheinbar in keiner Liste steht. Leute, die sich danach 
erkundigen gibt es einige, aber scheinbar nie eine Belastbare Antwort :(
Gast #2636646
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Im Zeugnis zu schreiben "Er tritt natürlich auf und zeichnete sich durch 
geschickten Umgang aus" finde ich aber schon unverschämt. Das klingt ja 
nach beamtendeutsch für "Er hat keine Manieren und trickst rum".

"war stets bestrebt" heisst ganz klar dass es nicht so gut war. 
"Bestrebt" heisst ja du hast es versucht und nicht hinbekommen - also 
mangelhaft. :(

Red vielleicht nochmal mit dem Chef darüber, wenn das geht. Aber 
freundlich bleiben. ;)
#2637226
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Helge schrieb:
> Er war stets bestrebt...

Das sagt doch schon genau das aus, wo nach es klingt.
Versucht, aber nix erreicht.

Helge schrieb:
> und natürlich

Und so was klingt nach zu kumpelig oder übertrieben vertraulich,
schlimmstenfalls das Ansehen der Firma geschädigt zu haben.

Kann aber auch sein das der Arbeitgeber in Sachen Zeugnisschreiben
ne Null ist und alles fehlinterpretierbar ist.

Auch wenn es wahr ist, würde ich es löschen bzw. ändern lassen.
Sollte allerdings ein Abmahnung vorliegen und eine weitere
Zuwiderhandlung dieser Art, die zur Kündigung führte, wird es
schwierig werden, denn ein Arbeitszeugnis muss WAHR sein und
muss vom verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers handeln,
damit der weitere berufliche Werdegang nicht behindert wird.
Wenn die Firma sich querlegt, wäre ohnehin ein Fachanwalt
für Arbeitsrecht angesagt, der darin auch mehr Erfahrung hat.
Leider können sich Firmen auch untereinander verbal über einen
Mitarbeiter/Bewerber austauschen und was da so besprochen
wird, das erfährt man so gut wie nie.
Gast #2637674
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Naja, alle anderen sachen lassen sich laut den verbreiteten Tabellen 
durchweg mit 1-2 bewerten und die Gesamtnote (letzen paar Sätze) ist 
auch ne 1-2. Sind nur diese 2 Sätze, die aus der Reihe fallen.

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