Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und wurde nun von einem anderen, in Spanien ansaessigen Unternehmen gefragt ob ich fuer sie Produkte aus Asien importiere, entsprechend Verpacke und diese dann an Kunden des Spanischen Unternehmens weiterversende. Ich wuerde fuer die Dienstleistung lagern, verpacken und versenden bezahlt. Frage: Wie laeuft es mit der Umsatzsteuer in diesem Fall ? Da ich an die Kunden nichts verkaufe laeuft der Zahlungsverkehr nicht ueber mich, muss sich das spanische Unternehmen dann am deutschen Zoll anmelden, um importieren zu koennen ? Wie zahlt das spanische Unternehmen die Umsatzsteuer und den Import ?
Das kommt mir ziemlich spanisch vor. Sollst du evtl. die Importe zunächst bezahlen?
So wie es aussieht, bist du dann der Inverkehrbringer innerhalb der EU. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen Da gehts nicht nur um Steuern und Zoll, reicht die Bezahlung dafür aus? Arno
Denke auch, dass die auf ner krummen Tour unterwegs sind, die teuer für dich werden könnte. Muss nicht so sein (es kann durchaus lohnenswert für alle sein, den Einzelversand für Deutschland auch aus Deutschland zu machen für geringwertige Güter), aber die Möglichkeit des "Dummenfangs" besteht schon. Mach dich richtig schlau, nicht hier.
Juergen P. schrieb: > (...) in Spanien ansaessigen Unternehmen gefragt ob ich fuer sie > Produkte aus Asien importiere, entsprechend Verpacke und diese > dann an Kunden des Spanischen Unternehmens weiterversende. (...) Vor kurzem kam im Fernsehen ein Bericht über Angestellte eines Unternehmens, die zuhause Pakete annehmen, umverpacken und dann an Adressen in ganz Europa weiterversenden. Hintergrund war eine Betrugsmasche, bei der Waren die mit gestohlenen Kreeditkartendaten bestellt und an einen dummen Empfänger geschickt wurden. Warum fragt ein spanisches Unternehmen ein deutsches Unternehmen für diese Aufgabe an?? Es gibt Unternehmen, sicher auch in Spanien, die diese Aufgabe (Verzollung etc.) erledigen können, wenn das spanische Unternehmen diese Kapazitäten nicht frei hat. @Juergen P. Was ist das für ein Kleingewerbe? Hast du die (Lager-)Kapazitäten und die Zollstelle vor der Tür? Sieht mir eher nach Auslagerung von Verantwortung (Inverkehrbringen s.o.) aus : CE-Kennzeichnung, Produkthaftung, Garantie, Umtausch, .... Sehr abenteuerlich.
Es geht noch um mehr: Falls es sich um elektronische Geräte handelt musst du dich bei der spanischen Organisation für die Altgeräterücknahme anmelden, wenn du als Inverkehrbringer giltst. Zu klären sind Einfuhrumsatzsteuer, ggfs. Zoll und CE. Dann solltest du dich über die sog. Gelangenheitserklärung informieren, falls es sich um gewerbliche Kunden handelt. Am besten klärst du das bei dem für dich zuständigen Zollamt ab. Die können dir auch gleich sagen wer als Inverkehrbringer gilt und wie das mit der spanische Märchensteuer geht.
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