Importfrage, Umsatzsteuer

OP #2640932
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Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und wurde nun von einem anderen, in 
Spanien ansaessigen Unternehmen gefragt ob ich fuer sie Produkte aus 
Asien importiere, entsprechend Verpacke und diese dann an Kunden des 
Spanischen Unternehmens weiterversende. Ich wuerde fuer die 
Dienstleistung lagern, verpacken und versenden bezahlt. Frage: Wie 
laeuft es mit der Umsatzsteuer in diesem Fall ? Da ich an die Kunden 
nichts verkaufe laeuft der Zahlungsverkehr nicht ueber mich, muss sich 
das spanische Unternehmen dann am deutschen Zoll anmelden, um 
importieren zu koennen ? Wie zahlt das spanische Unternehmen die 
Umsatzsteuer und den Import ?
#2641160
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Denke auch, dass die auf ner krummen Tour unterwegs sind, die teuer für 
dich werden könnte. Muss nicht so sein (es kann durchaus lohnenswert für 
alle  sein, den Einzelversand für Deutschland auch aus Deutschland zu 
machen für geringwertige Güter), aber die Möglichkeit des "Dummenfangs" 
besteht schon.
Mach dich richtig schlau, nicht hier.
#2641257
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Juergen P. schrieb:
> (...) in Spanien ansaessigen Unternehmen gefragt ob ich fuer sie
> Produkte aus Asien importiere, entsprechend Verpacke und diese
> dann an Kunden des Spanischen Unternehmens weiterversende. (...)

Vor kurzem kam im Fernsehen ein Bericht über Angestellte eines 
Unternehmens, die zuhause Pakete annehmen, umverpacken und dann an 
Adressen in ganz Europa weiterversenden.

Hintergrund war eine Betrugsmasche, bei der Waren die mit gestohlenen 
Kreeditkartendaten bestellt und an einen dummen Empfänger geschickt 
wurden.

Warum fragt ein spanisches Unternehmen ein deutsches Unternehmen für 
diese Aufgabe an??
Es gibt Unternehmen, sicher auch in Spanien, die diese Aufgabe 
(Verzollung etc.) erledigen können, wenn das spanische Unternehmen diese 
Kapazitäten nicht frei hat.


@Juergen P.
Was ist das für ein Kleingewerbe?
Hast du die (Lager-)Kapazitäten und die Zollstelle vor der Tür?

Sieht mir eher nach Auslagerung von Verantwortung (Inverkehrbringen 
s.o.) aus :
CE-Kennzeichnung, Produkthaftung, Garantie, Umtausch, ....

Sehr abenteuerlich.
#2641569
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Es geht noch um mehr:
Falls es sich um elektronische Geräte handelt musst du dich bei der 
spanischen Organisation für die Altgeräterücknahme anmelden, wenn du als 
Inverkehrbringer giltst.

Zu klären sind Einfuhrumsatzsteuer, ggfs. Zoll und CE. Dann solltest du 
dich über die sog. Gelangenheitserklärung informieren, falls es sich um 
gewerbliche Kunden handelt. Am besten klärst du das bei dem für dich 
zuständigen Zollamt ab. Die können dir auch gleich sagen wer als 
Inverkehrbringer gilt und wie das mit der spanische Märchensteuer geht.

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