Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Hilfe! Firma bezahlt mich nicht mehr.


von Jürgen W. (lovos)


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Hallo,
ich arbeite freiberuflich schon seit 2 Jahren mit Unterbrechungen für 
eine Firma, ca 400 Mitarbeiter, AG. Die Branche ist in der Krise, aber 
das merkt man hier nicht. Manchmal kommen Bewerber, Entlassungen (wie 
2011) gibt es nicht.
Ich stehe mit der Firma in direktem Vertragsverhältnis, der Vermittler 
(ein bekannter mit 4 Buchstaben) kassiert eine geringe Provision von der 
Firma.
Meine Rechnungen wurden bisher immer pünktlich bezahlt, d.h. 30 Tage 
nach Rechnungsstellung.
Jetzt ist die Rechnung vom 29. Februar immer noch nicht bezahlt.
Anfragen werden beantwortet wie "wir überprüfen das und melden uns asap,
aber das ist sicherlich ein Versehen, Kollegin xy ist in Urlaub, ..."
Der Vermittler hat interessanterweise seine Provision bekommen und rät 
mir, Druck zu machen.
In meinen 8-jährigen freiberuflichen Tätigkeiten hatte ich noch nicht so 
einen Fall.
Wie kann man vorgehen?

von Chris (Gast)


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Mahnung schreiben, auf Verzug setzen und weiter Druck machen.

von Yoschka (Gast)


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Täglich jeden Morgen anrufen und den Stand der Dinge abfragen.
Egal was einem erzählt wird(übermorgen ist das Geld da), trotzdem morgen 
wieder anrufen und nachhaken.
Nerven!
Solange bis die Deppen reagieren.

von Jürgen W. (lovos)


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> Täglich jeden Morgen anrufen

Anrufen? Ich bin in der Firma, mein Projekt dauert noch ein paar 
Monate.
Ich überlege, die Arbeit niederzulegen und weitermachen, wenn Kohle 
eintrifft.

Die Firma wurde letztes Jahr von einem chinesischen Investor unterstützt 
und seit ein paar Wochen hat dieser Investor über 50% aller Aktien.
Ob das einen Unterschied macht?

von Rudi Radlos (Gast)


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Jürgen G. schrieb:
> Kollegin xy ist in Urlaub, ..."

1.Dann geben Sie mir bitte den Vertreter!!
2.Das beste Mittel gegen Zahlungsausfälle ist rechtzeitiges Nachfragen 
===> Das Telefon ist Dein Freund. Mahnungen git es auch.
3.Folgerechnungen rechtzeitig nachfragen!
4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig 
Beschäftigter.

von Jürgen W. (lovos)


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> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig
> Beschäftigter.

Quelle?

von Chris (Gast)


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Jürgen G. schrieb:
> Quelle?

Gesunder Menschenverstand?

von Jürgen W. (lovos)


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> Gesunder Menschenverstand?

und was hat das mit meinem Problem zu tun (Leistungsverzug)?
Müssen abhängig beschäftige nicht bezahlt werden oder was?

von Chris (Gast)


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Jürgen G. schrieb:
>> Gesunder Menschenverstand?
>
> und was hat das mit meinem Problem zu tun (Leistungsverzug)?
> Müssen abhängig beschäftige nicht bezahlt werden oder was?

Nein, aber der gesunde Menschenverstand hätte einem sagen müssen, dass 
man sich in die finanzielle Abhängigkeit eines Unternehmens begibt wenn 
man über Monate hinweg für ein einziges Projekt für einen einzigen 
Kunden arbeitet. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit treten 
Zahlungsausfälle nunmal auf und man muss immer mit so etwas rechnen.
Geh den üblichen Weg: Schreibe eine Mahnung und setze den Schuldner auf 
Verzug. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner u.a. für deinen 
Zinsschaden aufkommen. Das habe ich immer getan wenn eine Zahlung eine 
Woche überfällig war. Meist geht es dann recht schnell. Dann folgt 
irgendwann das gerichtliche Mahnverfahren usw. und so fort...

von AG (Gast)


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>> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig
>> Beschäftigter.

> Quelle?

laufende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die bisher nicht 
entrichteten Sozialabgaben musst NICHT Du bezahlen, sondern der AG!

von AG (Gast)


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Stichwort "Scheinselbständigkeit", da reagieren die 
Sozialversicherungsträger äusserst sauer (den Ärger hat dann der AG mit 
plötzlicher Unterlagenprüfung, ggf. Bussgeld etc ...)

von chrizz (Gast)


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AG schrieb:
>>> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig
>>> Beschäftigter.
>
>> Quelle?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

Kann nicht ganz so Pauschal gesagt werden, dass die Anzahl der 
Arbeitgeber ausschlag gebend ist. Vielmehr wird die Tätigkeit und die 
Eingliederung ins Unternehmen beleuchtet.

von Harald W. (wilhelms)


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Jürgen G. schrieb:

> Die Firma wurde letztes Jahr von einem chinesischen Investor unterstützt
> Ob das einen Unterschied macht?

Vielleicht mag der keine Langnasen. :--)
Gruss
Harald

von Michael S. (technicans)


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Harald Wilhelms schrieb:
>> Die Firma wurde letztes Jahr von einem chinesischen Investor unterstützt
>> Ob das einen Unterschied macht?

Dann werden die wohl das Sagen haben. Um so mehr wäre da jetzt angesagt
aktiv zu werden und zu mahnen.

Jürgen G. schrieb:
> Ich überlege, die Arbeit niederzulegen und weitermachen, wenn Kohle
> eintrifft.

Da wäre ich vorsichtig weil du wahrscheinlich noch mehr haftest als
ein abhängiger Beschäftigter auch wenn das bei dir eher nach Schein-
selbständigkeit riecht.
Ich würde da ohnehin Abschlagzahlungen bei Projektarbeit vereinbaren,
je nach Projektfortschritt.

AG schrieb:
> Stichwort "Scheinselbständigkeit", da reagieren die
> Sozialversicherungsträger äusserst sauer (den Ärger hat dann der AG mit
> plötzlicher Unterlagenprüfung, ggf. Bussgeld etc ...)

Ist das nicht etwas riskant? Angenommen die Firma ist pleite, wer
zahlt dann die Abgaben? Wohl der den man noch greifen und belangen kann,
vermute ich mal, also den TO.

Chris schrieb:
> setze den Schuldner auf Verzug.
IN Verzug, möchte ich mal meinen. Irrtum vorbehalten.

von Jürgen W. (lovos)


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>auch wenn das bei dir eher nach Schein-
>selbständigkeit riecht.

Denke ich nicht, da ich einen Platform-Umstieg vorbereite und nichts an 
der Kernsoftware mache. Die Aufgabe ist typisch zeitlich begrenzt.
Aber wie das ein Richter sieht, ist noch eine ganz andere Sache ...

von was? (Gast)


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Chris schrieb:
> Geh den üblichen Weg: Schreibe eine Mahnung und setze den Schuldner auf
> Verzug.

Der Schuldner ist schon in Verzug.

von H. Bunse (Gast)


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Ein Forum ist wohl der denkbar ungeeignetste Ort, diese Sache zu klären.

von H.B. (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> .Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig
> Beschäftigter

Das ist falsch. Alle Freberufler haben in der Regel den Fall, dass sie 
nur an einem Aufrag gleichzeitg arbeiten. Nur, wenn  das über Jahre 
geht, ergibt sich daraus ein Indiz.

Andere Indizien bleiben davon natürlich unberührt.

von Jürgen W. (lovos)


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> Das ist falsch. Alle Freberufler haben in der Regel den Fall, dass sie

Es spricht auch nichts dagegen, dass auf einmal eine ganz große Anzahl 
von Freiberuflern als scheinselbständig eingestuft werden, und auf einen 
Schlag die Sozialkassen saniert sind.

von Chris (Gast)


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was? schrieb:
> Chris schrieb:
>> Geh den üblichen Weg: Schreibe eine Mahnung und setze den Schuldner auf
>> Verzug.
>
> Der Schuldner ist schon in Verzug.

Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht 
beantworten.

von Jürgen W. (lovos)


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> Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht
> beantworten.

Doch, doch, das kann man schon.
http://www.akademie.de/wissen/richtig-mahnen

Einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Geschäfts-Irrtümer verdient 
das "Mahnungsmärchen", wonach man an säumige Schuldner drei förmliche 
Mahnungen versenden muss. Diese Mahnstufen bei Geldforderungen sind aus 
juristischer Sicht schon seit Jahren völlig überfüssig. Korrekte 
Mahnungen sind aber trotzdem weiter wichtig und sinnvoll. Wir erklären 
die Rechtslage und haben Tipps für ein effektives Mahnverfahren.

Seitdem kommt der Schuldner einer Geldforderung grundsätzlich spätestens 
(!) "30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung" in Verzug. 
Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass die Leistung, aus der sich die 
Geldforderung ergibt, unstrittig und vollständig erbracht ist.

von Chris (Gast)


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Das ist prinzipiell alles richtig was Du schreibst. Du alleine wirst ja 
auch alle Fakten kennen :-)

Dennoch kann man das aus meiner Sicht nicht genau beurteilen. Schau dir 
mal 286 BGB an und Du wirst genug Beispiele konstruieren können in denen 
dies nicht "automatisch" der Fall ist ;-)

Wichtig ist jetzt erstmal nur, dass Du denen auf die Füße trittst und 
Dich informierst inwiefern es dir möglich ist die Einstellung deiner 
Arbeit als Druckmittel einzusetzen. In Zukunft wird es bei diesem Kunden 
sicherlich auch ratsam sein so viele Zwischenrechnungen wie möglich zu 
stellen. Falls es zu einem zweiten Projekt kommen sollte, würde ich 
gleich einen höheren Tagessatz verlangen. Quasi als Kompensation zum 
offensichtlich erhöhten Ausfallrisiko :-)

von H.B. (Gast)


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Jürgen G. schrieb:
> Es spricht auch nichts dagegen, dass auf einmal eine ganz große Anzahl
> von Freiberuflern als scheinselbständig eingestuft werden

Doch, die Zeit! Nämlich die, die es dauert, den Fall 
durchzuprozessieren. DIe RV kann nur eine begrenzte Zahl von Fällen 
durchziehen, zudem hat erst jüngst ein Gericht einem Programmierer Recht 
gegeben, der 4 Jahre in der selben Firma tätig war.

von was? (Gast)


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Chris schrieb:
> Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht
> beantworten.

§ 286 Absatz 3 BGB

von Chris (Gast)


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was? schrieb:
> Chris schrieb:
>> Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht
>> beantworten.
>
> § 286 Absatz 3 BGB

Und wenn Du dir genau diesen Absatz durchliest und auch verstehst(!) 
kannst Du dir - auch mit nur minimaler Fantasie - genügend Fälle 
konstruieren in denen der Schuldner nicht "automatisch" in Verzug 
geraten ist. Aber egal. Hier weiß ja sowieso jeder alles besser ;-)

Ich wünsche dem TO viel Erfolg!

von Gästle (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig
> Beschäftigter.
Das ist nur ein Indiz: 
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/

von was? (Gast)


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Chris schrieb:
> Und wenn Du dir genau diesen Absatz durchliest und auch verstehst(!)
> kannst Du dir - auch mit nur minimaler Fantasie - genügend Fälle
> konstruieren in denen der Schuldner nicht "automatisch" in Verzug
> geraten ist

Nein kann ich nicht. Alle Einschränkungen für Verbraucher  entfallen. 
Das einzig strittige wäre die Fälligkeit und die wäre mit der bisherigen 
Abrechnungspraxis einfach zu begründen. Das der Vermittler bereits seine 
Provision erhalten hat, ist dafür ein weiteres Anzeichen.

von Michael K. (charles_b)


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Jürgen G. schrieb:
>>auch wenn das bei dir eher nach Schein-
>>selbständigkeit riecht.
>
> Denke ich nicht, da ich einen Platform-Umstieg vorbereite und nichts an
> der Kernsoftware mache. Die Aufgabe ist typisch zeitlich begrenzt.
> Aber wie das ein Richter sieht, ist noch eine ganz andere Sache ...

Ist da nicht die Frage, ob es dein einziger Auftraggeber ist und ob du 
selbst wiederum Beschäftige hast eher bedeutend als die inhaltliche 
Ausgestaltung?

von Kurt (Gast)


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Welche Branche ist denn jetzt in der Kriese?!?!

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> Ist da nicht die Frage, ob es dein einziger Auftraggeber ist und ob du
> selbst wiederum Beschäftige hast eher bedeutend als die inhaltliche
> Ausgestaltung?

Als größter Stammkunde allein ist das juristisch wohl strittig, aber
mit einem kleinen Shop wo man gelegentlich zusätzlich mal was verkauft,
wäre man, was die Scheinselbständigkeit angeht, schnell aus dem 
Schneider. Zwei Kunden, denke ich, würden da wohl schon reichen, denke 
ich.

von H.B. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> aber
> mit einem kleinen Shop wo man gelegentlich zusätzlich mal was verkauft,
> wäre man, was die Scheinselbständigkeit angeht, schnell aus dem
> Schneider.
Nein, denn das wäre ein zusätzliches Gewerbe und es ist selbst bei 
Überspringen der UST-Grenze dann ein Nebengewerber, wenn man weniger als 
50% seines Lebensunterhaltes damit bestreitet und das wäre der Fall, 
wenn man noch hauptsächlich arbeitet.

Ich habe genau den Fall und bin ungeachtet des Gewerbes selbständig 
gewesen, wurde dann aber wieder Angestellter und muss ganz normal als 
Angestellter meine Sozisachen zahlen - Gewerbe geht extra.

von Axel (Gast)


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@Jürgen G.

du wirst arbeitslos... finde dich damit ab.

von Frank (Gast)


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Sichere dir sämtliche Unterlagen und Quallcodes deiner Arbeit und 
bereite ein maximales Löschen bzw. Entziehen dieser Daten aus dem 
Zugriff der Firma vor, soweit möglich. Setze eine Frist für die 
Honorarzahlung. Wird die nicht eingehalten, Stecker ziehen ...

Klingt böse und verbittert, aber glaube mir, ich kenne das. Die 
verstehen keine andere Sprache. Ein "ehrliches" Management hätte dir 
gesagt, dass es zur Zeit "dünne" ist und dich um Verständnis gebeten 
oder deine Stundenzahl vorübergehend reduziert. Wer mauert, will 
betrügen. Isso.

von Michael S. (technicans)


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Frank schrieb:
> Wer mauert, will betrügen. Isso.
Wer einen Irrtum erregt, will betrügen.

H.B. schrieb:
> Nein, denn das wäre ein zusätzliches Gewerbe und es ist selbst bei
> Überspringen der UST-Grenze dann ein Nebengewerber, wenn man weniger als
> 50% seines Lebensunterhaltes damit bestreitet und das wäre der Fall,
> wenn man noch hauptsächlich arbeitet.
>
> Ich habe genau den Fall und bin ungeachtet des Gewerbes selbständig
> gewesen, wurde dann aber wieder Angestellter und muss ganz normal als
> Angestellter meine Sozisachen zahlen - Gewerbe geht extra.

Auch wenn du schon ein Gewerbe hast? Wusste nicht das man für jedes
da ein neues Gewerbe anmelden muss. Wenn da man nicht ein
Missverständnis vorliegt?

von Jürgen W. (lovos)


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> du wirst arbeitslos... finde dich damit ab.

???
als selbständiger? heisst das nicht auftragslos?
Also ALG werde ich sicherlich nicht bekommen, da ich nichts in die 
Kassen einbezahlt habe seit 8 Jahren.

> Ist da nicht die Frage, ob es dein einziger Auftraggeber ist und ob du
> selbst wiederum Beschäftige hast eher bedeutend als die inhaltliche
> Ausgestaltung?

Ich hatte in den letzten 9 Jahren über 10 Kunden, manchmal ganz kurze 
Projekte, auch viele Nachfolgeprojekte.
Auch die "ganz große Wirtschaftskrise" 2008/2009 habe ich souverän 
gemeistert ohne pleite zu gehen.
Über den Gesamtzeitraum betrachtet würde ich sagen: "echter 
selbständiger".
Pickt man nur die letzten 2 Jahren heraus, dann könnte man das anders 
sehen.

von Martin S. (sirnails)


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Also erstmal zum Verzug: Dieser tritt nach einer besagten Frist ein. 
Steht auf der Rechnung 01.03., und die Formulierung "Zahlbar binnen 30 
Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge", dann ist man ab dem 01.04. 
nicht automatisch im Verzug. Automatischer Verzug tritt nur bei der 
Nennung eines Zahlungsziel in expliziter Form ein, z.B. "Zahlungsfrist 
bis zum 15.03 (...)".

Ein gerichtliches Mahnverfahren setzt den Verzug voraus. Ohne Verzug ist 
ein Mahnverfahren nicht möglich. Wer trotzdem eines anstrebt, riskiert 
verliert.

Abgesehen davon wurden Dienstleistung im Voraus geleistet. D.h., es 
bestünde ein Pfandrecht auf die Forderung. Ausschlaggebend hierfür ist 
allerdings, dass die Höhe der Forderung dem AG bekannt ist. Sollte er - 
trotz Zahlungsaufforderung und Fristsetzung - nicht zum angegebenen 
Zeitpunkt bezahlt haben, so kann vom Pfandrecht gebrauch gemacht, und 
Waren des Projektes im Gegenwert der Forderung bis zur Bezahlung der 
Rechnung einbehalten werden.

von Jürgen W. (lovos)


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> "Zahlbar binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge"

Genau diesen Formulierung steht auf der Rechnung.

> "Zahlungsfrist bis zum 15.03 (...)".

Welche Frist kann ich noch wählen? Nächster Werktag (22.4.)?

> allerdings, dass die Höhe der Forderung dem AG bekannt ist.

Das ist sie, er hat die Provision dem Vermittler bezahlt.

von was? (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Also erstmal zum Verzug: Dieser tritt nach einer besagten Frist ein.
> Steht auf der Rechnung 01.03., und die Formulierung "Zahlbar binnen 30
> Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge", dann ist man ab dem 01.04.
> nicht automatisch im Verzug. Automatischer Verzug tritt nur bei der
> Nennung eines Zahlungsziel in expliziter Form ein, z.B. "Zahlungsfrist
> bis zum 15.03 (...)".

Also nochmal: nach § 286 Absatz 3 BGB ist die Rechnung automatisch im 
Verzug.

von Martin S. (sirnails)


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was? schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Also erstmal zum Verzug: Dieser tritt nach einer besagten Frist ein.
>> Steht auf der Rechnung 01.03., und die Formulierung "Zahlbar binnen 30
>> Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge", dann ist man ab dem 01.04.
>> nicht automatisch im Verzug. Automatischer Verzug tritt nur bei der
>> Nennung eines Zahlungsziel in expliziter Form ein, z.B. "Zahlungsfrist
>> bis zum 15.03 (...)".
>
> Also nochmal: nach § 286 Absatz 3 BGB ist die Rechnung automatisch im
> Verzug.

Also nochmal: Die geltende Rechtssprechung sagt was anderes.

von was? (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Also nochmal: Die geltende Rechtssprechung sagt was anderes.

Tut sie nicht. Genau für den hier geschilderten Fall wurde dieses Gesetz 
im Ramen "der Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" 
geändert.

von Michael S. (technicans)


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was? schrieb:
> Tut sie nicht. Genau für den hier geschilderten Fall wurde dieses Gesetz
> im Ramen "der Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr"
> geändert.

Vielleicht hat sich der Auftraggeber der neuen Rechtssituation einfach
noch gar nicht angepasst(weil lernresistens) und wartet erst mal drei
Mahnungen ab bis es für ihn kritisch wird? Besonders Leistungsfördernd
ist das aber nicht. Was spricht eigentlich dagegen mal anwaltlichen Rat
einzuholen? Wenn der dann allerdings mit Schriftsätzen aktiv wird, 
dürfte
das Geschäftsverhältnis so zerrüttet sein das man da keinen Blumentopf
mehr gewinnen kann. Wird wohl für den TO Zeit sich neue Auftraggeber
zu suchen.

von pv (Gast)


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Jürgen G. schrieb:

> Wie kann man vorgehen?

Warum nicht einfach mal andeuten, dass man bei berechtigten aber 
unbezahlt gebliebenen Rechnungen beim zuständigen Amtsgericht 
Insolvenzantrag gegen die AG wegen vermutlicher Illiquidität stellen 
kann?

Und gleichzeitig nicht ausschliessen, dass man mit der eigenen Bank über 
eine Verlängerung von Zahlungsfristen verhandeln muß, weil die AG wohl 
nicht mehr zahlungsfähig ist.

Um Firmen aus dem Verkehr ziehen zu können, die über ihre Verhältnisse 
leben, ist das Insolvenzrecht geschaffen worden.

Ab dem Moment der Drohung läuft die Firma in Gefahr, ein Bankrottdelikt 
zu begehen, wenn sie andere Gläubiger bezahlt, d.h. bevorzugt.

Dieses Vorgehen hat Vor- und Nachteile, auch wegen der Kosten.

von was? (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Was spricht eigentlich dagegen mal anwaltlichen Rat
> einzuholen? Wenn der dann allerdings mit Schriftsätzen aktiv wird,
> dürfte
> das Geschäftsverhältnis so zerrüttet sein das man da keinen Blumentopf
> mehr gewinnen kann.

Das einfachste ist natürlich, erstmal zum zuständigen Sachbearbeiter 
gehen und dem den Schreibtisch gerade rücken. Vielleicht gleich eine 
Mahnung mit Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren übergeben. Wenn aber 
weiterhin nicht gezahlt wird, dann wird es komisch. Es laufen ja immer 
mehr unbezahlte Arbeitsstunden auf.

von Rudi Radlos (Gast)


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was? schrieb:
> Schreibtisch gerade rücken

Geht schneller als RA und man erkennt die Ursache der Verzögerung.

Frag einfach die Leute da, ob sie noch pünktilich ihren Lohn bekommen. 
Falls das Geld schon immer schleppender kam, sind sie knapp bei Kasse.

von Marwin (Gast)


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Schoen, wie sich wieder alle reinsteigern, obwohl es sich offensichtlich 
nur um die uebliche Inkompetenz handelt. Die zustaendige 
Sachbearbeiterin hat die Zahlung verschlampt, nun ist sie im Urlaub und 
keiner fuehlt sich verantwortlich, an ihrer Stelle den Fehler im Namen 
der Firma zu beheben. Passiert so hundertausend Mal in Deutschland, 
Monat fuer Monat.

von Bernd F. (metallfunk)


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Marwin schrieb:
> Schoen, wie sich wieder alle reinsteigern, obwohl es sich offensichtlich
> nur um die uebliche Inkompetenz handelt. Die zustaendige
> Sachbearbeiterin hat die Zahlung verschlampt, nun ist sie im Urlaub und
> keiner fuehlt sich verantwortlich, an ihrer Stelle den Fehler im Namen
> der Firma zu beheben. Passiert so hundertausend Mal in Deutschland,
> Monat fuer Monat.

Das passiert mir auch öfter.

Aber gerade das Nachhaken ( am Telefon ) mit einer gewissen
Sturheit, bringt die Leute dazu, sich die Rechnung nochmal
vorzunehmen.
Stillhalten ist keine Lösung.

Jedoch sollte immer eine halbwegs freundliche Form gewahrt bleiben.
( Vieleicht kann der Telefonpartner wirklich nichts dafür )

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