Hallo, ich arbeite freiberuflich schon seit 2 Jahren mit Unterbrechungen für eine Firma, ca 400 Mitarbeiter, AG. Die Branche ist in der Krise, aber das merkt man hier nicht. Manchmal kommen Bewerber, Entlassungen (wie 2011) gibt es nicht. Ich stehe mit der Firma in direktem Vertragsverhältnis, der Vermittler (ein bekannter mit 4 Buchstaben) kassiert eine geringe Provision von der Firma. Meine Rechnungen wurden bisher immer pünktlich bezahlt, d.h. 30 Tage nach Rechnungsstellung. Jetzt ist die Rechnung vom 29. Februar immer noch nicht bezahlt. Anfragen werden beantwortet wie "wir überprüfen das und melden uns asap, aber das ist sicherlich ein Versehen, Kollegin xy ist in Urlaub, ..." Der Vermittler hat interessanterweise seine Provision bekommen und rät mir, Druck zu machen. In meinen 8-jährigen freiberuflichen Tätigkeiten hatte ich noch nicht so einen Fall. Wie kann man vorgehen?
Mahnung schreiben, auf Verzug setzen und weiter Druck machen.
Täglich jeden Morgen anrufen und den Stand der Dinge abfragen. Egal was einem erzählt wird(übermorgen ist das Geld da), trotzdem morgen wieder anrufen und nachhaken. Nerven! Solange bis die Deppen reagieren.
> Täglich jeden Morgen anrufen
Anrufen? Ich bin in der Firma, mein Projekt dauert noch ein paar
Monate.
Ich überlege, die Arbeit niederzulegen und weitermachen, wenn Kohle
eintrifft.
Die Firma wurde letztes Jahr von einem chinesischen Investor unterstützt
und seit ein paar Wochen hat dieser Investor über 50% aller Aktien.
Ob das einen Unterschied macht?
Jürgen G. schrieb: > Kollegin xy ist in Urlaub, ..." 1.Dann geben Sie mir bitte den Vertreter!! 2.Das beste Mittel gegen Zahlungsausfälle ist rechtzeitiges Nachfragen ===> Das Telefon ist Dein Freund. Mahnungen git es auch. 3.Folgerechnungen rechtzeitig nachfragen! 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig Beschäftigter.
> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig > Beschäftigter. Quelle?
> Gesunder Menschenverstand?
und was hat das mit meinem Problem zu tun (Leistungsverzug)?
Müssen abhängig beschäftige nicht bezahlt werden oder was?
Jürgen G. schrieb: >> Gesunder Menschenverstand? > > und was hat das mit meinem Problem zu tun (Leistungsverzug)? > Müssen abhängig beschäftige nicht bezahlt werden oder was? Nein, aber der gesunde Menschenverstand hätte einem sagen müssen, dass man sich in die finanzielle Abhängigkeit eines Unternehmens begibt wenn man über Monate hinweg für ein einziges Projekt für einen einzigen Kunden arbeitet. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit treten Zahlungsausfälle nunmal auf und man muss immer mit so etwas rechnen. Geh den üblichen Weg: Schreibe eine Mahnung und setze den Schuldner auf Verzug. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner u.a. für deinen Zinsschaden aufkommen. Das habe ich immer getan wenn eine Zahlung eine Woche überfällig war. Meist geht es dann recht schnell. Dann folgt irgendwann das gerichtliche Mahnverfahren usw. und so fort...
>> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig >> Beschäftigter. > Quelle? laufende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die bisher nicht entrichteten Sozialabgaben musst NICHT Du bezahlen, sondern der AG!
Stichwort "Scheinselbständigkeit", da reagieren die Sozialversicherungsträger äusserst sauer (den Ärger hat dann der AG mit plötzlicher Unterlagenprüfung, ggf. Bussgeld etc ...)
AG schrieb: >>> 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig >>> Beschäftigter. > >> Quelle? http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html Kann nicht ganz so Pauschal gesagt werden, dass die Anzahl der Arbeitgeber ausschlag gebend ist. Vielmehr wird die Tätigkeit und die Eingliederung ins Unternehmen beleuchtet.
Jürgen G. schrieb: > Die Firma wurde letztes Jahr von einem chinesischen Investor unterstützt > Ob das einen Unterschied macht? Vielleicht mag der keine Langnasen. :--) Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: >> Die Firma wurde letztes Jahr von einem chinesischen Investor unterstützt >> Ob das einen Unterschied macht? Dann werden die wohl das Sagen haben. Um so mehr wäre da jetzt angesagt aktiv zu werden und zu mahnen. Jürgen G. schrieb: > Ich überlege, die Arbeit niederzulegen und weitermachen, wenn Kohle > eintrifft. Da wäre ich vorsichtig weil du wahrscheinlich noch mehr haftest als ein abhängiger Beschäftigter auch wenn das bei dir eher nach Schein- selbständigkeit riecht. Ich würde da ohnehin Abschlagzahlungen bei Projektarbeit vereinbaren, je nach Projektfortschritt. AG schrieb: > Stichwort "Scheinselbständigkeit", da reagieren die > Sozialversicherungsträger äusserst sauer (den Ärger hat dann der AG mit > plötzlicher Unterlagenprüfung, ggf. Bussgeld etc ...) Ist das nicht etwas riskant? Angenommen die Firma ist pleite, wer zahlt dann die Abgaben? Wohl der den man noch greifen und belangen kann, vermute ich mal, also den TO. Chris schrieb: > setze den Schuldner auf Verzug. IN Verzug, möchte ich mal meinen. Irrtum vorbehalten.
>auch wenn das bei dir eher nach Schein- >selbständigkeit riecht. Denke ich nicht, da ich einen Platform-Umstieg vorbereite und nichts an der Kernsoftware mache. Die Aufgabe ist typisch zeitlich begrenzt. Aber wie das ein Richter sieht, ist noch eine ganz andere Sache ...
Chris schrieb: > Geh den üblichen Weg: Schreibe eine Mahnung und setze den Schuldner auf > Verzug. Der Schuldner ist schon in Verzug.
Ein Forum ist wohl der denkbar ungeeignetste Ort, diese Sache zu klären.
Rudi Radlos schrieb: > .Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig > Beschäftigter Das ist falsch. Alle Freberufler haben in der Regel den Fall, dass sie nur an einem Aufrag gleichzeitg arbeiten. Nur, wenn das über Jahre geht, ergibt sich daraus ein Indiz. Andere Indizien bleiben davon natürlich unberührt.
> Das ist falsch. Alle Freberufler haben in der Regel den Fall, dass sie
Es spricht auch nichts dagegen, dass auf einmal eine ganz große Anzahl
von Freiberuflern als scheinselbständig eingestuft werden, und auf einen
Schlag die Sozialkassen saniert sind.
was? schrieb: > Chris schrieb: >> Geh den üblichen Weg: Schreibe eine Mahnung und setze den Schuldner auf >> Verzug. > > Der Schuldner ist schon in Verzug. Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht beantworten.
> Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht > beantworten. Doch, doch, das kann man schon. http://www.akademie.de/wissen/richtig-mahnen Einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Geschäfts-Irrtümer verdient das "Mahnungsmärchen", wonach man an säumige Schuldner drei förmliche Mahnungen versenden muss. Diese Mahnstufen bei Geldforderungen sind aus juristischer Sicht schon seit Jahren völlig überfüssig. Korrekte Mahnungen sind aber trotzdem weiter wichtig und sinnvoll. Wir erklären die Rechtslage und haben Tipps für ein effektives Mahnverfahren. Seitdem kommt der Schuldner einer Geldforderung grundsätzlich spätestens (!) "30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung" in Verzug. Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass die Leistung, aus der sich die Geldforderung ergibt, unstrittig und vollständig erbracht ist.
Das ist prinzipiell alles richtig was Du schreibst. Du alleine wirst ja auch alle Fakten kennen :-) Dennoch kann man das aus meiner Sicht nicht genau beurteilen. Schau dir mal 286 BGB an und Du wirst genug Beispiele konstruieren können in denen dies nicht "automatisch" der Fall ist ;-) Wichtig ist jetzt erstmal nur, dass Du denen auf die Füße trittst und Dich informierst inwiefern es dir möglich ist die Einstellung deiner Arbeit als Druckmittel einzusetzen. In Zukunft wird es bei diesem Kunden sicherlich auch ratsam sein so viele Zwischenrechnungen wie möglich zu stellen. Falls es zu einem zweiten Projekt kommen sollte, würde ich gleich einen höheren Tagessatz verlangen. Quasi als Kompensation zum offensichtlich erhöhten Ausfallrisiko :-)
Jürgen G. schrieb: > Es spricht auch nichts dagegen, dass auf einmal eine ganz große Anzahl > von Freiberuflern als scheinselbständig eingestuft werden Doch, die Zeit! Nämlich die, die es dauert, den Fall durchzuprozessieren. DIe RV kann nur eine begrenzte Zahl von Fällen durchziehen, zudem hat erst jüngst ein Gericht einem Programmierer Recht gegeben, der 4 Jahre in der selben Firma tätig war.
Chris schrieb: > Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht > beantworten. § 286 Absatz 3 BGB
was? schrieb: > Chris schrieb: >> Ohne den Vertrag und die Rechnung des TO zu kennen lässt sich das nicht >> beantworten. > > § 286 Absatz 3 BGB Und wenn Du dir genau diesen Absatz durchliest und auch verstehst(!) kannst Du dir - auch mit nur minimaler Fantasie - genügend Fälle konstruieren in denen der Schuldner nicht "automatisch" in Verzug geraten ist. Aber egal. Hier weiß ja sowieso jeder alles besser ;-) Ich wünsche dem TO viel Erfolg!
Rudi Radlos schrieb: > 4.Ein Mann, der nur einen Auftraggeber hat ist ein abhängig > Beschäftigter. Das ist nur ein Indiz: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
Chris schrieb: > Und wenn Du dir genau diesen Absatz durchliest und auch verstehst(!) > kannst Du dir - auch mit nur minimaler Fantasie - genügend Fälle > konstruieren in denen der Schuldner nicht "automatisch" in Verzug > geraten ist Nein kann ich nicht. Alle Einschränkungen für Verbraucher entfallen. Das einzig strittige wäre die Fälligkeit und die wäre mit der bisherigen Abrechnungspraxis einfach zu begründen. Das der Vermittler bereits seine Provision erhalten hat, ist dafür ein weiteres Anzeichen.
Jürgen G. schrieb: >>auch wenn das bei dir eher nach Schein- >>selbständigkeit riecht. > > Denke ich nicht, da ich einen Platform-Umstieg vorbereite und nichts an > der Kernsoftware mache. Die Aufgabe ist typisch zeitlich begrenzt. > Aber wie das ein Richter sieht, ist noch eine ganz andere Sache ... Ist da nicht die Frage, ob es dein einziger Auftraggeber ist und ob du selbst wiederum Beschäftige hast eher bedeutend als die inhaltliche Ausgestaltung?
Michael K-punkt schrieb: > Ist da nicht die Frage, ob es dein einziger Auftraggeber ist und ob du > selbst wiederum Beschäftige hast eher bedeutend als die inhaltliche > Ausgestaltung? Als größter Stammkunde allein ist das juristisch wohl strittig, aber mit einem kleinen Shop wo man gelegentlich zusätzlich mal was verkauft, wäre man, was die Scheinselbständigkeit angeht, schnell aus dem Schneider. Zwei Kunden, denke ich, würden da wohl schon reichen, denke ich.
Michael S. schrieb: > aber > mit einem kleinen Shop wo man gelegentlich zusätzlich mal was verkauft, > wäre man, was die Scheinselbständigkeit angeht, schnell aus dem > Schneider. Nein, denn das wäre ein zusätzliches Gewerbe und es ist selbst bei Überspringen der UST-Grenze dann ein Nebengewerber, wenn man weniger als 50% seines Lebensunterhaltes damit bestreitet und das wäre der Fall, wenn man noch hauptsächlich arbeitet. Ich habe genau den Fall und bin ungeachtet des Gewerbes selbständig gewesen, wurde dann aber wieder Angestellter und muss ganz normal als Angestellter meine Sozisachen zahlen - Gewerbe geht extra.
Sichere dir sämtliche Unterlagen und Quallcodes deiner Arbeit und bereite ein maximales Löschen bzw. Entziehen dieser Daten aus dem Zugriff der Firma vor, soweit möglich. Setze eine Frist für die Honorarzahlung. Wird die nicht eingehalten, Stecker ziehen ... Klingt böse und verbittert, aber glaube mir, ich kenne das. Die verstehen keine andere Sprache. Ein "ehrliches" Management hätte dir gesagt, dass es zur Zeit "dünne" ist und dich um Verständnis gebeten oder deine Stundenzahl vorübergehend reduziert. Wer mauert, will betrügen. Isso.
Frank schrieb: > Wer mauert, will betrügen. Isso. Wer einen Irrtum erregt, will betrügen. H.B. schrieb: > Nein, denn das wäre ein zusätzliches Gewerbe und es ist selbst bei > Überspringen der UST-Grenze dann ein Nebengewerber, wenn man weniger als > 50% seines Lebensunterhaltes damit bestreitet und das wäre der Fall, > wenn man noch hauptsächlich arbeitet. > > Ich habe genau den Fall und bin ungeachtet des Gewerbes selbständig > gewesen, wurde dann aber wieder Angestellter und muss ganz normal als > Angestellter meine Sozisachen zahlen - Gewerbe geht extra. Auch wenn du schon ein Gewerbe hast? Wusste nicht das man für jedes da ein neues Gewerbe anmelden muss. Wenn da man nicht ein Missverständnis vorliegt?
> du wirst arbeitslos... finde dich damit ab. ??? als selbständiger? heisst das nicht auftragslos? Also ALG werde ich sicherlich nicht bekommen, da ich nichts in die Kassen einbezahlt habe seit 8 Jahren. > Ist da nicht die Frage, ob es dein einziger Auftraggeber ist und ob du > selbst wiederum Beschäftige hast eher bedeutend als die inhaltliche > Ausgestaltung? Ich hatte in den letzten 9 Jahren über 10 Kunden, manchmal ganz kurze Projekte, auch viele Nachfolgeprojekte. Auch die "ganz große Wirtschaftskrise" 2008/2009 habe ich souverän gemeistert ohne pleite zu gehen. Über den Gesamtzeitraum betrachtet würde ich sagen: "echter selbständiger". Pickt man nur die letzten 2 Jahren heraus, dann könnte man das anders sehen.
Also erstmal zum Verzug: Dieser tritt nach einer besagten Frist ein. Steht auf der Rechnung 01.03., und die Formulierung "Zahlbar binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge", dann ist man ab dem 01.04. nicht automatisch im Verzug. Automatischer Verzug tritt nur bei der Nennung eines Zahlungsziel in expliziter Form ein, z.B. "Zahlungsfrist bis zum 15.03 (...)". Ein gerichtliches Mahnverfahren setzt den Verzug voraus. Ohne Verzug ist ein Mahnverfahren nicht möglich. Wer trotzdem eines anstrebt, riskiert verliert. Abgesehen davon wurden Dienstleistung im Voraus geleistet. D.h., es bestünde ein Pfandrecht auf die Forderung. Ausschlaggebend hierfür ist allerdings, dass die Höhe der Forderung dem AG bekannt ist. Sollte er - trotz Zahlungsaufforderung und Fristsetzung - nicht zum angegebenen Zeitpunkt bezahlt haben, so kann vom Pfandrecht gebrauch gemacht, und Waren des Projektes im Gegenwert der Forderung bis zur Bezahlung der Rechnung einbehalten werden.
> "Zahlbar binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge" Genau diesen Formulierung steht auf der Rechnung. > "Zahlungsfrist bis zum 15.03 (...)". Welche Frist kann ich noch wählen? Nächster Werktag (22.4.)? > allerdings, dass die Höhe der Forderung dem AG bekannt ist. Das ist sie, er hat die Provision dem Vermittler bezahlt.
Martin Schwaikert schrieb: > Also erstmal zum Verzug: Dieser tritt nach einer besagten Frist ein. > Steht auf der Rechnung 01.03., und die Formulierung "Zahlbar binnen 30 > Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge", dann ist man ab dem 01.04. > nicht automatisch im Verzug. Automatischer Verzug tritt nur bei der > Nennung eines Zahlungsziel in expliziter Form ein, z.B. "Zahlungsfrist > bis zum 15.03 (...)". Also nochmal: nach § 286 Absatz 3 BGB ist die Rechnung automatisch im Verzug.
was? schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> Also erstmal zum Verzug: Dieser tritt nach einer besagten Frist ein. >> Steht auf der Rechnung 01.03., und die Formulierung "Zahlbar binnen 30 >> Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge", dann ist man ab dem 01.04. >> nicht automatisch im Verzug. Automatischer Verzug tritt nur bei der >> Nennung eines Zahlungsziel in expliziter Form ein, z.B. "Zahlungsfrist >> bis zum 15.03 (...)". > > Also nochmal: nach § 286 Absatz 3 BGB ist die Rechnung automatisch im > Verzug. Also nochmal: Die geltende Rechtssprechung sagt was anderes.
Martin Schwaikert schrieb: > Also nochmal: Die geltende Rechtssprechung sagt was anderes. Tut sie nicht. Genau für den hier geschilderten Fall wurde dieses Gesetz im Ramen "der Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" geändert.
was? schrieb: > Tut sie nicht. Genau für den hier geschilderten Fall wurde dieses Gesetz > im Ramen "der Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" > geändert. Vielleicht hat sich der Auftraggeber der neuen Rechtssituation einfach noch gar nicht angepasst(weil lernresistens) und wartet erst mal drei Mahnungen ab bis es für ihn kritisch wird? Besonders Leistungsfördernd ist das aber nicht. Was spricht eigentlich dagegen mal anwaltlichen Rat einzuholen? Wenn der dann allerdings mit Schriftsätzen aktiv wird, dürfte das Geschäftsverhältnis so zerrüttet sein das man da keinen Blumentopf mehr gewinnen kann. Wird wohl für den TO Zeit sich neue Auftraggeber zu suchen.
Jürgen G. schrieb: > Wie kann man vorgehen? Warum nicht einfach mal andeuten, dass man bei berechtigten aber unbezahlt gebliebenen Rechnungen beim zuständigen Amtsgericht Insolvenzantrag gegen die AG wegen vermutlicher Illiquidität stellen kann? Und gleichzeitig nicht ausschliessen, dass man mit der eigenen Bank über eine Verlängerung von Zahlungsfristen verhandeln muß, weil die AG wohl nicht mehr zahlungsfähig ist. Um Firmen aus dem Verkehr ziehen zu können, die über ihre Verhältnisse leben, ist das Insolvenzrecht geschaffen worden. Ab dem Moment der Drohung läuft die Firma in Gefahr, ein Bankrottdelikt zu begehen, wenn sie andere Gläubiger bezahlt, d.h. bevorzugt. Dieses Vorgehen hat Vor- und Nachteile, auch wegen der Kosten.
Michael S. schrieb: > Was spricht eigentlich dagegen mal anwaltlichen Rat > einzuholen? Wenn der dann allerdings mit Schriftsätzen aktiv wird, > dürfte > das Geschäftsverhältnis so zerrüttet sein das man da keinen Blumentopf > mehr gewinnen kann. Das einfachste ist natürlich, erstmal zum zuständigen Sachbearbeiter gehen und dem den Schreibtisch gerade rücken. Vielleicht gleich eine Mahnung mit Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren übergeben. Wenn aber weiterhin nicht gezahlt wird, dann wird es komisch. Es laufen ja immer mehr unbezahlte Arbeitsstunden auf.
was? schrieb: > Schreibtisch gerade rücken Geht schneller als RA und man erkennt die Ursache der Verzögerung. Frag einfach die Leute da, ob sie noch pünktilich ihren Lohn bekommen. Falls das Geld schon immer schleppender kam, sind sie knapp bei Kasse.
Schoen, wie sich wieder alle reinsteigern, obwohl es sich offensichtlich nur um die uebliche Inkompetenz handelt. Die zustaendige Sachbearbeiterin hat die Zahlung verschlampt, nun ist sie im Urlaub und keiner fuehlt sich verantwortlich, an ihrer Stelle den Fehler im Namen der Firma zu beheben. Passiert so hundertausend Mal in Deutschland, Monat fuer Monat.
Marwin schrieb: > Schoen, wie sich wieder alle reinsteigern, obwohl es sich offensichtlich > nur um die uebliche Inkompetenz handelt. Die zustaendige > Sachbearbeiterin hat die Zahlung verschlampt, nun ist sie im Urlaub und > keiner fuehlt sich verantwortlich, an ihrer Stelle den Fehler im Namen > der Firma zu beheben. Passiert so hundertausend Mal in Deutschland, > Monat fuer Monat. Das passiert mir auch öfter. Aber gerade das Nachhaken ( am Telefon ) mit einer gewissen Sturheit, bringt die Leute dazu, sich die Rechnung nochmal vorzunehmen. Stillhalten ist keine Lösung. Jedoch sollte immer eine halbwegs freundliche Form gewahrt bleiben. ( Vieleicht kann der Telefonpartner wirklich nichts dafür )
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