Hallo, Ich habe einem Vorstellungsgespräch gemacht und da haben mir gefragt nach meine ERA Tarif. Ich habe gelogen und gesagt, dass ich ERA10 habe (wirklich habe ich 9). Kann der Arbeitsgeber diese Info prüfen? Oder Meine aktuelle ERA ist geschützt? Gruß
Hi, Harry, > Ich habe gelogen und gesagt, dass ich ERA10 habe > (wirklich habe ich 9). Kann der Arbeitsgeber diese Info prüfen? Oder > Meine aktuelle ERA ist geschützt? Er könnte den alten Arbeitgeber fragen - aber wozu? Aus Deinem Arbeitszeugnis dürfte die Einstufung hervor gehen, denn Einstufung, Leistungsbeschreibung und ggf. Anlässe für höhere Einstufung müssen zusammen passen. Solch eine Falschauskunft ist ein Kündigungsgrund. Wer stellt schon freiwillig einen Guttenberg ein? Ciao Wolfgang Horn
Wolfgang Horn schrieb: > Solch eine Falschauskunft ist ein Kündigungsgrund. Ich denke nicht, denn die Frage nach dem Gehlat bei der alten Firma ist mit Sicherheit nicht zulässig und darf wahrscheinlich ausdrücklich mit einer Lüge beantwortet werden.
(Wer stellt schon freiwillig einen Guttenberg ein? ) Entschuldigung für mein Deutsch aber ich bin Ausländer...
Naja zum einen ist die Frage nach dem aktuellen Gehalt hoch unseriös und muss nicht beantwortet werden. Zum anderen bekommen sie nicht direkt dein Gehalt raus. ABER Ag halten ja gerne zusammen, wenn jetzt der neue AG beim alten AG anfragt, darf der alte AG dein Gehalt imho nicht nennen. Aber er kann ja sowas sagen wie "Wir wussten die Kenntnisse, die Herr XYZ durch seine Ausbildung an der Fachhochschule in unser Unternehmen einbrachte, angemessen zu schätzen. Er erledigte die ihm vorgegebenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. Herr XYZ bemühte sich um eine reibungslose Kummunikation mit seinen Ansprechpartnern" Dann weiß der neue AG, alles klar FH Abschluss, Aufgaben waren vordefiniert und benötigen keine Selbständigkeit und es hat weder Kummunikation erfordert, noch wurde sie von ihm gewünscht. Dann schlägt er den era Bewertungsbogen auf und schaut nach bei welcher Stufe du damit bist.
Wenn du so eine unseriöse Frage schon beantwortest solltest du ehrlich sagen bei welchem Gehalt und warst und begründen können, warum nun ein höheres angemessen ist. Kannst du das nicht, hast du auch kein höheres Gehalt verdient.
PostMortem schrieb: > Wolfgang Horn schrieb: >> Solch eine Falschauskunft ist ein Kündigungsgrund. > > Ich denke nicht, denn die Frage nach dem Gehlat bei der alten Firma ist > mit Sicherheit nicht zulässig und darf wahrscheinlich ausdrücklich mit > einer Lüge beantwortet werden. Die Frage ist tatsächlcih nicht zulässig, aber deswegen darfst du auch nicht Lügen, du darfst nur die Beantwortung verweigern. Unrecht und Unrecht != Recht
Ingibär schrieb: > Die Frage ist tatsächlcih nicht zulässig, aber deswegen darfst du auch > nicht Lügen, du darfst nur die Beantwortung verweigern. Unrecht und > Unrecht != Recht Halt doch einfach die Klappe, wenn du nichts weißt.
Ingibär schrieb: > Die Frage ist tatsächlcih nicht zulässig, aber deswegen darfst du auch > nicht Lügen, du darfst nur die Beantwortung verweigern. Unrecht und > Unrecht != Recht Es ist ausdrücklich per geltender Rechtssprechung erlaubt, unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch mit einer Lüge zu beantworten, um sich nicht durch Verweigerung der Auskunft schlechterzustellen. Bitte informiere dich über die Rechtslage.
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