ERA Tarif im Vorstelungespräch

Gast #2645002
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Hi, Harry,

> Ich habe gelogen und gesagt, dass ich  ERA10 habe
> (wirklich habe ich 9). Kann der Arbeitsgeber diese Info prüfen? Oder
> Meine aktuelle ERA ist geschützt?

Er könnte den alten Arbeitgeber fragen - aber wozu?
Aus Deinem Arbeitszeugnis dürfte die Einstufung hervor gehen, denn 
Einstufung, Leistungsbeschreibung und ggf. Anlässe für höhere Einstufung 
müssen zusammen passen.

Solch eine Falschauskunft ist ein Kündigungsgrund.

Wer stellt schon freiwillig einen Guttenberg ein?

Ciao
Wolfgang Horn
Gast #2645094
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Naja zum einen ist die Frage nach dem aktuellen Gehalt hoch unseriös und 
muss nicht beantwortet werden. Zum anderen bekommen sie nicht direkt 
dein Gehalt raus.
ABER Ag halten ja gerne zusammen, wenn jetzt der neue AG beim alten AG 
anfragt, darf der alte AG dein Gehalt imho nicht nennen. Aber er kann ja 
sowas sagen wie "Wir wussten die Kenntnisse, die Herr XYZ durch seine 
Ausbildung an der Fachhochschule in unser Unternehmen einbrachte, 
angemessen zu schätzen. Er erledigte die ihm vorgegebenen Aufgaben zu 
unserer Zufriedenheit. Herr XYZ bemühte sich um eine reibungslose 
Kummunikation mit seinen Ansprechpartnern"

Dann weiß der neue AG, alles klar FH Abschluss, Aufgaben waren 
vordefiniert und benötigen keine Selbständigkeit und es hat weder 
Kummunikation erfordert, noch wurde sie von ihm gewünscht. Dann schlägt 
er den era Bewertungsbogen auf und schaut nach bei welcher Stufe du 
damit bist.
Gast #2645099
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Wenn du so eine unseriöse Frage schon beantwortest solltest du ehrlich 
sagen bei welchem Gehalt und warst und begründen können, warum nun ein 
höheres angemessen ist. Kannst du das nicht, hast du auch kein höheres 
Gehalt verdient.
Gast #2645104
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PostMortem schrieb:
> Wolfgang Horn schrieb:
>> Solch eine Falschauskunft ist ein Kündigungsgrund.
>
> Ich denke nicht, denn die Frage nach dem Gehlat bei der alten Firma ist
> mit Sicherheit nicht zulässig und darf wahrscheinlich ausdrücklich mit
> einer Lüge beantwortet werden.

Die Frage ist tatsächlcih nicht zulässig, aber deswegen darfst du auch 
nicht Lügen, du darfst nur die Beantwortung verweigern. Unrecht und 
Unrecht != Recht
Gast #2645296
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Ingibär schrieb:
> Die Frage ist tatsächlcih nicht zulässig, aber deswegen darfst du auch
> nicht Lügen, du darfst nur die Beantwortung verweigern. Unrecht und
> Unrecht != Recht

Es ist ausdrücklich per geltender Rechtssprechung erlaubt, unzulässige 
Fragen im Bewerbungsgespräch mit einer Lüge zu beantworten, um sich 
nicht durch Verweigerung der Auskunft schlechterzustellen. Bitte 
informiere dich über die Rechtslage.

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