Gast
#2653424
Hallo, vielleicht hat ja jemand schonmal davon gehört: VERORDNUNG (EG) Nr. 428 /2009 DES RATES vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Hört sich prima an, oder?!? Was mich interessiert ist Abschnitt 3A001: Mikrocontroller. Da wird ein System bei einer Taktfrequenz von >40MHz unter Ausfuhrkontrolle gestellt. Aber was bzw. wo sind nun diese 40MHz? Externe Clock? Interne Systemclock? Hat da jemand Erfahrung mit? Wahrscheinlich wäre ich in einem Juristen-Forum da fast besser aufgehoben...?!?!