Hallo, vielleicht hat ja jemand schonmal davon gehört: VERORDNUNG (EG) Nr. 428 /2009 DES RATES vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Hört sich prima an, oder?!? Was mich interessiert ist Abschnitt 3A001: Mikrocontroller. Da wird ein System bei einer Taktfrequenz von >40MHz unter Ausfuhrkontrolle gestellt. Aber was bzw. wo sind nun diese 40MHz? Externe Clock? Interne Systemclock? Hat da jemand Erfahrung mit? Wahrscheinlich wäre ich in einem Juristen-Forum da fast besser aufgehoben...?!?!
Ich würde sagen die im Datenblatt angegeben Taktfrequenz, wobei 40 Mhz lächerlich ist. Jeder 0815 Prozessor geht heute drüber. Das Blatt ist von 2009, wer weiss wie lange die daran rumgeschreibselt haben. Vor ein paar Jahren war 40 MHz noch viel.
Peter schrieb: > Ich würde sagen die im Datenblatt angegeben Taktfrequenz das beantwortet aber nicht meine Frage: im Datenblatt stehen sowohl die maximale interne als auch externe Frequenz. > , wobei 40 Mhz > lächerlich ist. Jeder 0815 Prozessor geht heute drüber. Das Blatt ist > von 2009, wer weiss wie lange die daran rumgeschreibselt haben. Vor ein > paar Jahren war 40 MHz noch viel. Die ursprünglich Fassung ist von 2000 - da waren 40-µC-MHz noch 'ne ganze Menge.
Wörtlich: "″Mikroprozessoren″, ″Mikrocomputer″ und Mikrocontroller, hergestellt aus einem Verbindungshalbleiter und mit einer Taktfrequenz größer als 40 MHz" Da die Controller bei der Ausfuhr meistens sowieso nicht takten, müsste die höchst mögliche Taktfrequenz gelten. D.h. nicht die Datenblattangabe, da diese ja zum Umgehen der Verordnung niedrig gewählt werden könnte. Also besser keine Eigenbau-CPU nach Nordkorea schicken, wenn die 50MHz kann~~
Tommi schrieb: > Wörtlich: > "″Mikroprozessoren″, ″Mikrocomputer″ und Mikrocontroller, hergestellt > aus einem Verbindungshalbleiter und mit einer Taktfrequenz größer als > 40 MHz" WENN das stimmt, war die ganze Aufregung umsonst: Verbindungshalbleiter ist sowas wie z.B. GaAs, gewöhnliches Silizium ist garnicht betroffen. Es gab aber Zeiten, das stand ein 8088 auf der Cocom-Liste. Das ist aber nicht nur schon lange her, auch die Liste der Länder ist viel kürzer geworden, u.a. um die DDR. Gruss Reinhard
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