Forum: Offtopic Ausfuhrkontrolle


von Markus (Gast)


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Hallo,

vielleicht hat ja jemand schonmal davon gehört:


VERORDNUNG (EG) Nr.  428 /2009 DES RATES
vom 5. Mai 2009
über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der 
Verbringung, der Vermittlung und
der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Hört sich prima an, oder?!?
Was mich interessiert ist Abschnitt 3A001: Mikrocontroller.
Da wird ein System bei einer Taktfrequenz von >40MHz unter 
Ausfuhrkontrolle gestellt. Aber was bzw. wo sind nun diese 40MHz? 
Externe Clock? Interne Systemclock?

Hat da jemand Erfahrung mit?

Wahrscheinlich wäre ich in einem Juristen-Forum da fast besser 
aufgehoben...?!?!

von berliner (Gast)


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ja, würd mich jetzt auch interessieren..
Gruß berliner

von Peter (Gast)


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Ich würde sagen die im Datenblatt angegeben Taktfrequenz, wobei 40 Mhz 
lächerlich ist. Jeder 0815 Prozessor geht heute drüber. Das Blatt ist 
von 2009, wer weiss wie lange die daran rumgeschreibselt haben. Vor ein 
paar Jahren war 40 MHz noch viel.

von Markus (Gast)


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Peter schrieb:
> Ich würde sagen die im Datenblatt angegeben Taktfrequenz

das beantwortet aber nicht meine Frage: im Datenblatt stehen sowohl die 
maximale interne als auch externe Frequenz.


> , wobei 40 Mhz
> lächerlich ist. Jeder 0815 Prozessor geht heute drüber. Das Blatt ist
> von 2009, wer weiss wie lange die daran rumgeschreibselt haben. Vor ein
> paar Jahren war 40 MHz noch viel.

Die ursprünglich Fassung ist von 2000 - da waren 40-µC-MHz noch 'ne 
ganze Menge.

von Tommi (Gast)


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Wörtlich:
"″Mikroprozessoren″, ″Mikrocomputer″ und Mikrocontroller, hergestellt 
aus einem Verbindungs­halbleiter und mit einer Taktfrequenz größer als 
40 MHz"

Da die Controller bei der Ausfuhr meistens sowieso nicht takten, müsste 
die höchst mögliche Taktfrequenz gelten. D.h. nicht die 
Datenblattangabe, da diese ja zum Umgehen der Verordnung niedrig gewählt 
werden könnte. Also besser keine Eigenbau-CPU nach Nordkorea schicken, 
wenn die 50MHz kann~~

von Reinhard Kern (Gast)


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Tommi schrieb:
> Wörtlich:
> "″Mikroprozessoren″, ″Mikrocomputer″ und Mikrocontroller, hergestellt
> aus einem Verbindungs­halbleiter und mit einer Taktfrequenz größer als
> 40 MHz"

WENN das stimmt, war die ganze Aufregung umsonst: Verbindungs­halbleiter 
ist sowas wie z.B. GaAs, gewöhnliches Silizium ist garnicht betroffen.

Es gab aber Zeiten, das stand ein 8088 auf der Cocom-Liste. Das ist aber 
nicht nur schon lange her, auch die Liste der Länder ist viel kürzer 
geworden, u.a. um die DDR.

Gruss Reinhard

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