Hi, ist es immer noch so, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung / neuer Arbeitgeber für drei Monate der Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann? mfg
Verpflegungsmehraufwand gibt es dann, wenn man arbeitet und sich dabei außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält. In den meisten Fällen dürfte es also um Dienstreisen gehen.
Aufwand schrieb: > Hi, > > > > ist es immer noch so, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung / > > neuer Arbeitgeber für drei Monate der Verpflegungsmehraufwand geltend > > gemacht werden kann? > > > > mfg Kommt darauf an, wie der Finanzer das sieht. Gehört hab ich den obigen Sachverhalt auch schon. Aber eigentlich wiederspricht der oben genannte Zusammenhang den Sinn der Steuerfreiheit den Mehraufwand steuerfrei in den ersten 3 Monaten zu erstatten. Dieser besteht darin, bei wechselnden Einsatzstellen, die Versteuerung einfacher zu gestalten. Hier wird die Einsatzstelle ja nicht gewechselt.
Aufwand schrieb: > ist es immer noch so, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung / > neuer Arbeitgeber für drei Monate der Verpflegungsmehraufwand geltend > gemacht werden kann? Nein, das ist nicht nur nicht "immer so", sondern nie! so. Eine neue Arbeitsstelle ist eine neue Arbeitsstelle und kein temporärer Einsatzort. Tom schrieb: > das geht bei der doppelten Haushaltsführung. Es geht auch nicht bei der doppelten Haushaltsführung. Dopplete Haushaltsführung ist was anderes, was mit dem VMA rein gar nichts zu tun hat. VMA ist etwas Dienstliches, DHF etwas Privates. Entweder, man fährt für die Firma einige Wochen zu einem Kunden: 1) VMA 2) Fahrtkosten volle km, reale Fahrten 3) Hotelkosten pauschale oder real oder ma arbeitet für eine andere Firma: 1) DHF 2) Umzugskosten
>Nein, das ist nicht nur nicht "immer so", sondern nie! so. >Eine neue Arbeitsstelle ist eine neue Arbeitsstelle und kein temporärer >Einsatzort. Doch, wenn es sich um eine Dienstleisterklitsche handelt, habe ich selbst schon mal gehabt.
>Tom schrieb: >> das geht bei der doppelten Haushaltsführung. >Es geht auch nicht bei der doppelten Haushaltsführung. >Dopplete Haushaltsführung ist was anderes, was mit dem VMA rein gar >nichts zu tun hat. VMA ist etwas Dienstliches, DHF etwas Privates. Hast Du schonmal eine Steuererklärung für DHF gemacht? Offensichtlich nicht, bei der DHF ist neben der wöchentlichen Heimfahrt (alternativ ein Ferngespräch) auch der Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate absetzbar. Bitte zuerst informieren und dann negieren.... DANKE!
Tom schrieb: > bei der DHF ist neben der wöchentlichen Heimfahrt (alternativ ein > Ferngespräch) auch der Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate > absetzbar. Das würde dann heißen: Ohne doppelte Haushaltsführung gibt es das ganze nicht. Die weitaus meisten Leute haben aber nun mal nur einen Wohnsitz. http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung#Verpflegungsmehraufwendungen
>Das würde dann heißen: Ohne doppelte Haushaltsführung gibt es das ganze >nicht. Die weitaus meisten Leute haben aber nun mal nur einen Wohnsitz. Hä? Son quatsch, hat doch niemand gesagt. Ich habe festgestellt, dass es neben den normalen Dienstreisen auch und ich betone auch bei einer DHF den VMA gibt. Grüße
Mit "das ganze" war der Zeitraum von drei Monaten gemeint. Die allermeisten Dienstreisen dürften nicht solange dauern ;-) Wir halten fest: Wer sich von Ort A abmeldet und nach Ort B umzieht, um dort dauerhaft zu arbeiten, der erhält keinen VMA dafür. Einverstanden?
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