Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verpflegungsmehraufwand


von Aufwand (Gast)


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Hi,

ist es immer noch so, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung / 
neuer Arbeitgeber für drei Monate der Verpflegungsmehraufwand geltend 
gemacht werden kann?

mfg

von Mark B. (markbrandis)


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Verpflegungsmehraufwand gibt es dann, wenn man arbeitet und sich dabei 
außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält. In den meisten Fällen 
dürfte es also um Dienstreisen gehen.

von Marx W. (Gast)


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Aufwand schrieb:
> Hi,
>
>
>
> ist es immer noch so, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung /
>
> neuer Arbeitgeber für drei Monate der Verpflegungsmehraufwand geltend
>
> gemacht werden kann?
>
>
>
> mfg

Kommt darauf an, wie der Finanzer das sieht.

Gehört hab ich den obigen Sachverhalt auch schon.

Aber eigentlich wiederspricht der oben genannte Zusammenhang
den Sinn der Steuerfreiheit
den Mehraufwand steuerfrei in den ersten 3 Monaten zu erstatten.
Dieser besteht darin, bei wechselnden Einsatzstellen, die Versteuerung 
einfacher zu gestalten.
Hier wird die Einsatzstelle ja nicht gewechselt.

von Tom (Gast)


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Moin,

das geht bei der doppelten Haushaltsführung.

Cheers

von Bertram (Gast)


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Aufwand schrieb:
> ist es immer noch so, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung /
> neuer Arbeitgeber für drei Monate der Verpflegungsmehraufwand geltend
> gemacht werden kann?
Nein, das ist nicht nur nicht "immer so",  sondern nie! so.
Eine neue Arbeitsstelle ist eine neue Arbeitsstelle und kein temporärer 
Einsatzort.

Tom schrieb:
> das geht bei der doppelten Haushaltsführung.
Es geht auch nicht bei der doppelten Haushaltsführung.

Dopplete Haushaltsführung ist was anderes, was mit dem VMA rein gar 
nichts zu tun hat. VMA ist etwas Dienstliches, DHF etwas Privates.

Entweder, man fährt für die Firma einige Wochen zu einem Kunden:
1) VMA
2) Fahrtkosten volle km, reale Fahrten
3) Hotelkosten pauschale oder real

oder
ma arbeitet für eine andere Firma:
1) DHF
2) Umzugskosten

von Alex (Gast)


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>Nein, das ist nicht nur nicht "immer so",  sondern nie! so.
>Eine neue Arbeitsstelle ist eine neue Arbeitsstelle und kein temporärer
>Einsatzort.

Doch, wenn es sich um eine Dienstleisterklitsche handelt, habe ich 
selbst schon mal gehabt.

von Tom (Gast)


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>Tom schrieb:
>> das geht bei der doppelten Haushaltsführung.
>Es geht auch nicht bei der doppelten Haushaltsführung.

>Dopplete Haushaltsführung ist was anderes, was mit dem VMA rein gar
>nichts zu tun hat. VMA ist etwas Dienstliches, DHF etwas Privates.

Hast Du schonmal eine Steuererklärung für DHF gemacht? Offensichtlich 
nicht, bei der DHF ist neben der wöchentlichen Heimfahrt (alternativ ein 
Ferngespräch) auch der Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate 
absetzbar. Bitte zuerst informieren und dann negieren....

DANKE!

von Mark B. (markbrandis)


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Tom schrieb:
> bei der DHF ist neben der wöchentlichen Heimfahrt (alternativ ein
> Ferngespräch) auch der Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate
> absetzbar.

Das würde dann heißen: Ohne doppelte Haushaltsführung gibt es das ganze 
nicht. Die weitaus meisten Leute haben aber nun mal nur einen Wohnsitz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung#Verpflegungsmehraufwendungen

von Tom (Gast)


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>Das würde dann heißen: Ohne doppelte Haushaltsführung gibt es das ganze
>nicht. Die weitaus meisten Leute haben aber nun mal nur einen Wohnsitz.

Hä? Son quatsch, hat doch niemand gesagt. Ich habe festgestellt, dass es 
neben den normalen Dienstreisen auch und ich betone auch bei einer DHF 
den VMA gibt.

Grüße

von Mark B. (markbrandis)


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Mit "das ganze" war der Zeitraum von drei Monaten gemeint. Die 
allermeisten Dienstreisen dürften nicht solange dauern ;-)

Wir halten fest: Wer sich von Ort A abmeldet und nach Ort B umzieht, um 
dort dauerhaft zu arbeiten, der erhält keinen VMA dafür. Einverstanden?

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