Welche Weisungskompetenzen hat eigentlich die Betreuungsperson einer Studienarbeit (Bachelor-, Master-, Semesterarbeit usw.) typischerweise, so lange nichts konkret in den entsprechenden Verordnungen steht? Darf sie z.B. Präsenzzeiten und Arbeitsort anordnen? ("Du bist von 9 bis 16 Uhr in diesem Arbeitsraum anzutreffen, ansonsten erwarte ich eine Meldung." - "Ich will nicht, dass du etwas von der Arbeit auf deinen privaten Laptop mitnimmst.") Wie genau darf sie vorschreiben, was ich machen muss? ("Ich will, dass du den Algorithmus so und so implementierst." - "Ich will bis nächsten Donnerstag diese und diese und diese Plots." - "Ich will, dass du dieses oder jene in deiner Arbeit nicht verwendest." usw.) In vielen Fällen sind obengenannte Situationen ja nicht als "Befehl" zu verstehen, sondern ergeben sich sinnvoll aus dem Kontext. Aber wenn ich ganz und gar nicht einverstanden bin, wenn es hart auf hart kommt, ab wann darf man mal Stop sagen? Ich ärgere mich in dieser Beziehung manchmal etwas, möchte meinen Betreuer aber nicht komplett vor den Kopf stossen.
definitiv darfst du nichts was dem Arbeitgeber gehört mit heim nehmen, esseidenn er hat es erlaubt. Die Arbeitszeiten können sicherlich angeordnet werden. Üblich ist (ausser Schichtsystem nat.) ein gewisses Wochenstundenminimum und eine Kernarbeitszeit. In dieser hat der Arbeitnehmer sich (esseidenn es gibt eine entsprechende Anweisung wie eine Dienstreise o.ä.) an der Arbeitsstätte zu befinden. Die anderen dinge sind Wünsche, die sich durchaus aus der Erfahrung des Verantwortlichen ergeben können. Wenn du hier der Meinung bist, es geht anders besser: Geh zu deinem Betreuer und konfrontiere ihn mit deiner Meinung, es sollte sich dabei jedoch auch wirklich um Sinnvolle Fragen handeln. Üblicherweise stellst du dann fest, daß es einen Grund gibt den du nur noch nicht überblicken kontest. Terminangaben für Teile eines Projektes sind absolut normal. Wenn du merkst, es wird eng: gehe schon eine ausreichende Zeit vorher zu deinem Betreuer, nicht einfach laufen lassen und am Abgabetermin dastehen mit unfertigen Aufgaben. Ein, zwei mal kann das sicher passieren aber danach sollte man sein Arbeitstempo und die Komplexität der Teilaufgabe durchaus überblicken. Das gehört zum strukturierten Arbeiten, für welches du ausgebildet wurdest.
Diese Situation beschreibt das normale Verhältnis eines Untergebenen zu einem Vorgesetzten. Im Prinzip ist alles verhandelbar mit der Vereinbarung das sich an Absprachen gehalten wird. Dein Vorgesetzter kann grundsätzlich festlegen welche Arbeiten wie genau zu welchem Zeitpunkt zu erledigen sind. Abweichungen müssen begründet werden.
.... schrieb: > "Du bist von 9 bis > 16 Uhr in diesem Arbeitsraum anzutreffen, ansonsten erwarte ich eine > Meldung." Solange nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, ist das auf jeden Fall in Ordnung. Allein aus versicherungstechnischen Gründen muss der Betreuer wissen, wo sich der Praktikant aufhält. .... schrieb: > "Ich will nicht, dass du etwas von der Arbeit auf deinen > privaten Laptop mitnimmst." Das ist in den meisten Firmen generell verboten, auch für die fest Angestellten. .... schrieb: > Wie genau darf sie vorschreiben, was ich machen muss? ("Ich will, dass > du den Algorithmus so und so implementierst." - "Ich will bis nächsten > Donnerstag diese und diese und diese Plots." - "Ich will, dass du dieses > oder jene in deiner Arbeit nicht verwendest." usw.) Wenn der Betreuer die Aufgabe gestellt hat, hat er auch das Recht, genau zu bestimmen, wie diese Aufgabe gelöst wird. Du kannst andere Vorschläge machen, wenn diese aber ignoriert werden, musst du den Anweisungen Folge leisten. Das ist innerhalb eines normalen Arbeitsverhältnisses Alltag, dort haben die Mitarbeiter das zu tun, was der Chef bestimmt. Auch wenn sie denken, es besser zu wissen. .... schrieb: > Aber wenn ich > ganz und gar nicht einverstanden bin, wenn es hart auf hart kommt, ab > wann darf man mal Stop sagen? Es spielt keine Rolle, ob du einverstanden bist oder nicht, ein Beschäftigungsverhältnis ist kein Wunschkonzert. Natürlich darf nicht gegen den Vertrag oder geltende Gesetze (eben z.B. Arbeitszeitgesetz) verstoßen werden.
@.... Redest du über eine Studienarbeit in einer Firma oder in der Uni? @all: Es geht um eine Studienarbeit, nicht um reguläre Arbeit oder Praktikanten!
Leute es geht hier sicher um die Studienarbeit an einer Uni/FH oder so. Und da ist es ganz klar: Es gibt einen "offiziellen" Betreuer, meist einen Prof. der am Ende die Arbeit abnimmt und benotet. Ob er sie liest oder das auf einen Mitarbeiter abschiebt sei dahingestellt. Meist wird man aber von einem wiss. Mitarbeiter des LS betreut, und dieser hat natürlich keine Weisungskompetenz, denn man muss sich auch nicht betreuen lassen. Das ist eher sehr positiv wenn man sowas hat. Man kann auch die Arbeit komplett allein schreiben und innerhalb der Frist abgebeben. Entscheidend ist, was will der Prof. So muss man es machen. Und meist wissen die Mitarbeiter was gefordert wird. Ansonsten direkt mit dem Prof. reden. Man muss sich nichtmal an die Vorgaben des Prof. halten, am Ende bekommt man dann halt eine schlechte Note oder fällt gar durch. Falls nun natürlich solche "Arbeitszeiten" oder sonstiges direkt vom Prof. kommt, hat man nicht viele Chancen, da er ja am Ende benotet. Allerdings wäre mir neu dass es Profs. juckt wann man wo als Student ist und wie lange. gruß cyblord
Zu der Sache mit: beruflichen Daten, Tools, Algorithmen, etc. auf den privaten Rechner mitzunehmen wurde schon etwas geschrieben. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass dies aus Geheimhaltungsgründen i.d.R. untersagt ist. Außer der betrieblich Betreuer erlaubt es Teile von Daten, etc. für den Zweck der Bearbeitung im Rahmen der Studienarbeit TEMPORÄR auch @home nutzen zu dürfen. Zu Fragen von Präsenzarbeitszeit muss man eigentlich schauen, was vertraglich vereinbart ist und auch was dir in welcher Form vergütet wird. I.d.R. gehen den Studienarbeiten Praxissemester oder Praxisphasen in Unternehmen voran. In diesem Fall ist eine Kernarbeitszeit nicht unüblich. In den meisten Fällen wird das in "vernüftigen" Unternehmen aber rel. flexibel gehandhabt. Mir als Chef wäre es rel. egal, ob wann, wie und wo ein entsprechender Kandidat seine Sachen erledigt, Hauptsache er macht vernüftig das, was ich von ihm haben will. Zu Absprachen etc. ist natürlich Präsenz erforderlich. Das hängt aber auch von der Aufgabenstellung ab. Es gibt sicher auch eine ganze Reihe von Themen mit Hardware, z.B. Messungen, die man ganz einfach nur im Unternehmen machen kann, weil man @home die Technik nicht zur Verfügung hat. Aber hier gibt es sicher auch Chefs, die das anders sehen. Bei vielen Ausschreibungen für Studienarbeiten / Praxissemester steht eine Angabe für Arbeits- und Präsenzzeiten aber häufig mit drin. Solltest du lediglich ein Thema bekommen haben, das du im Rahmen einer Studienarbeit @home bearbeiten kannst und dafür keine nennenswerte Vergütung erhalten oder aber eine Art Erfolgsprämie (beide Modelle gibt es auch und diese sind ebenfalls nicht ganz unüblich) sehe ich persönlich keinen Grund, dass du dich täglich z.b. von 8 - 16 Uhr an einem Arbeitsplatz "befinden" mußt.
Ähm...um es klarzustellen: Es geht um Studienarbeiten, nicht um ein Arbeitsverhältnis mit einer Firma oder einer Uni. Es gibt also keine Bezahlung und keinen Arbeitsvertrag o.ä. Ich gehe schwer davon aus, dass man in diesem Fall nicht einfach die Regeln für ein Beschäftigungsverhältnis hernehmen kann. (Was nicht heisst, dass sie nicht gleich sein könnten.) Für mich wesentliche Unterschiede: - Da ich eine Bewertung bekomme, muss mir der Betreuer grundsätzlich die Freiheit lassen, wie ich eine Arbeit inhaltlich erledige. Er kann zwar Vorgaben und Rahmenbedingungen machen, aber diese sollten erstens vor dem Start der Arbeit bekannt sein und zweitens muss ich mich innerhalb derer frei bewegen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Qualität der Arbeit unter seinen Vorschriften leidet, besonders dann, wenn ich in meinem Teilfachgebiet mehr weiss als er. Das kommt in interdisziplinären Projekten auch durchaus vor. - Ich schulde meine Arbeitsleistung ja nicht (gegen Geld) einem Arbeitgeber, sondern gewissermassen der Studienverordnung. Also sind betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Zeitaufwand die dort gemachten Bestimmungen zwingend. Zusätzliche Bedingungen müssten ebenfalls vor dem Start der Arbeit bekannt gegeben werden, z.B. Geheimhaltung oder Arbeitszeiten. Das macht man ja in einem Arbeitsvertrag auch.
cyblord ---- schrieb: > Meist wird man aber von einem wiss. Mitarbeiter des LS betreut, und > dieser hat natürlich keine Weisungskompetenz, denn man muss sich auch > nicht betreuen lassen. Das ist eher sehr positiv wenn man sowas hat. Man > kann auch die Arbeit komplett allein schreiben und innerhalb der Frist > abgebeben. Interessant! Jemand der keine Ahnung hat wovon er spricht. Die Beurteilung macht immer der welcher die Person auch betreut hat. Die Weisungskompetenz wird mit der Übertragung der Betreuung auch übertragen. Man ist sich in der Backstage bewusst mit wem man es zu tun hat.
Michael Lieter schrieb: > > Interessant! Jemand der keine Ahnung hat wovon er spricht. Das gebe ich mal so zurück. Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und da läuft das genauso und so läuft das hier auf der Uni immer. Bei niederwertigeren Dingen (Seminare z.B.) geht das eine Hirarchie runter. Wiss. Mitarbeiter machen das Seminar und bewerten die Arbeiten, betreut wird durch Hiwis. > Die Beurteilung macht immer der welcher die Person auch betreut hat. So ein Quatsch. Das ist eine Prüfungsleistung, diese darf nur durch einen Prof. abgenommen werden. Kein wiss. Mitarbeiter o.ä. darf die benoten. > Die Weisungskompetenz wird mit der Übertragung der Betreuung auch > übertragen. Quatsch hoch 3. Am Ende zählt was man abgibt. Wie dies zustande kam interessiert niemanden. Wenn der Lehrstuhl Betreuung anbietet ist das gut, nutzen muss das niemand. Und nochmal. Es geht hier nicht um ein Arbeitsverhältniss.
cyblord ---- schrieb: > Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und da läuft das genauso und so > läuft das hier auf der Uni immer. Schön für dich. So wie Michael es beschreibt, läuft es allerdings an den allermeisten deutschen Unis ab. Aus meinem eigenen Erfahrungsschatz kann ich das für Elektrotechnik an der TU Darmstadt, Informatik an der Uni Bremen und BWL in Mannheim und Maschbau an der RWTH Aachen sagen - wenn ich jetzt andere Freunde anrufen würde, die noch am studieren sind, würde die Liste noch länger werden.
Erzähls deinem Schneider.... Wie läuft das dann, wenn dein Betreuer möchte dass du von 10-16 Uhr in Raum A234 arbeitest, und du tust es nicht, dann fällst du durch die (Diplom,Seminar usw.)-Arbeit durch? Steht da was zu in der Prüfungsordnung? Was ein Quatsch... Wird euch da auch Händchen gehalten? Normalerweise bekommt man ein Thema und dann ciao man sieht sich in x Monaten bei der Abgabe. Warum sollte es jemand kümmern WIE man die Abgabe zustande bringt? Das hat dann halt auch mit Uni gar nichts mehr zu tun. gruß cyblord
@ .... (Gast) >- Da ich eine Bewertung bekomme, muss mir der Betreuer grundsätzlich die >Freiheit lassen, wie ich eine Arbeit inhaltlich erledige. Das ist, mit gewissen Grenzen, richtig. > Er kann zwar >Vorgaben und Rahmenbedingungen machen, aber diese sollten erstens vor >dem Start der Arbeit bekannt sein und zweitens muss ich mich innerhalb >derer frei bewegen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die >Qualität der Arbeit unter seinen Vorschriften leidet, besonders dann, >wenn ich in meinem Teilfachgebiet mehr weiss als er. Das kommt in >interdisziplinären Projekten auch durchaus vor. Jo. >- Ich schulde meine Arbeitsleistung ja nicht (gegen Geld) einem >Arbeitgeber, sondern gewissermassen der Studienverordnung. Also sind >betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Zeitaufwand die dort gemachten >Bestimmungen zwingend. Im Prinzip ja, praktisch kann das aber von vielen als "Querulatentum" gesehen werden, wenn du viel zu hause machst. Nach dem Motto, der macht sich einen schönen Lenz und schusterst dann nur schnell was zusammen. > Zusätzliche Bedingungen müssten ebenfalls vor dem >Start der Arbeit bekannt gegeben werden, z.B. Geheimhaltung oder >Arbeitszeiten. Das macht man ja in einem Arbeitsvertrag auch. In der Tat. Es ist immer eine Katastrophe, wenn im Nachhinein grundlegende Dinge bei solchen Studienarbeiten geändert werden und der Praktikant als Universalschraubenschlüssel mißbraucht wird. Ich hatte mal ein Angebot zu einer Diplomarbeit, bei welcher der Lösungsweg schon vorgegeben war. Habe ich dankend abgelehnt. MFG Falk
Wenn es um das Anfertigen einer Studienarbeit an Uni oder FH geht dann ist das natürlich ganz etwas anderes als die Gepflogenheiten bei Industriearbeiten und/oder Industriepraktika. Also bei einer Studienarbeit an der FH/Uni, die ja i.d.R. nicht vergütet wird (außer im Rahmen von Drittmittelprojekten, da ist die Sache dann anders) ist das doch eigentlich immer absolut frei, quasi so wie das cyblord auch schrieb. Ich war selber 2 Jahre wiss. Mitarbeiter an einer FH und kenne auch die Abläufe an Unis. Meine Studenten (solche, die ich gegen Geld im Drittmittelprojekt beschäftigte und auch solche, die ohne Entgeld an einem Thema arbeiteten) hatten eigentlich immer "Narrenfreiheit" in Bezug auf ihre Arbeitszeiten und ihre Büroanwesenheit. Sicher hatte ich auch Arbeitsplätze und Rechner für sie, aber wenn sie es lieber im Wohnheim arbeiten wollten oder @home (und das waren die meisten) - warum nicht, da hatte ich nie etwas dagegen. Sie kamen halt alle 1 bis 2 Wochen zu Absprachen und auch zur Auswertung und Diskussion über das was sie bereits erledigten aber das war es dann auch schon. Und ich bin mit dieser Handhabung immer sehr gut gefahren, die Ergebnisse waren eigentlich immer so wie ich es wollte. Und rein rechtlich ich kann den Studenten nicht zu irgendetwas "zwingen", wenn ich ihn nicht bezahle. Wenn ich Studenten auf Stundenbasis als HIWI anstelle kann ich seine Anwesenheit fordern. Wenn ich mit dem Studenten einen Werkvertrag abschließe kann ich seine Anwesenheit fordern und eine Abgabeleistung, die dem Lasten-/Pflichtenheft entspricht. Bei einer nicht vergüteten Studienarbeit kann ich nichts fordern, ich kann und muss diese lediglich bewerten. Die Bewertung erfolgt dann an Hand dessen, was schriftlich abgegeben wird. So sind die Maßgaben der Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit. "Fassbare" Dinge, wie ein lauffähiges Programm oder einer aufgebaute und funktionierende Hardware fließen zwar indirekt in die Bewertung ein spielen aber eine untergeordnete Rolle. Der Student kann auch Beschreiben, warum etwas nicht realisiert werden konnte. Es handelt sich ja um eine wiss. Arbeit an einer Hochschule und nicht eine Arbeitsprobe ! Wie, wann und wo ein Student seine Studienarbeit anfertigt darf in jedem Fall absolut keine Rolle spielen, außer er wird für Arbeiten per Vertrag bezahlt, die mit dem Thema der Studienarbeit zu tun haben. Aber auch dann sind bezahlte Arbeit und Studienarbeitsleistung auseinander zu halten. Ich könnte dem Studenten dann ein schlechtes Arbeistzeugnis ausstellen (sofern er eines von der Hochschule haben mag) aber die Studienarbeitsbewertung als Note fließen niemals Kriterien wie Pünktlichkeit oder Zuverlässigkeit ein. @cyblord eines ist aber nicht ganz richtig. Ein wiss. Mitarbeiter kann sehr wohl Studienarbeiten bewerten, sofern er mind. den akad. Grad selber inne hat, wie den den er bewerten soll. Das kann als Zweitprüfer aber in einigen Fällen auch als Erstprüfer sein. In den meisten Fällen (aus meiner Erfahrung) übernimmt ein Prof. die Funktion des Erstbetreuers und der wiss. Mitarbeiter macht den Zwietbetreuer. Rein formell werden beide Meinung gemittelt und ergeben eine Gesamtnote für die Studienarbeit/Praxissem./etc.
cyblord ---- schrieb: > Das ist eine Prüfungsleistung, diese darf nur durch > einen Prof. abgenommen werden. Kein wiss. Mitarbeiter o.ä. darf die > benoten. Hier an der Uni gehe ich zu einem wiss. Mitarbeiter (Doktorand oder Postdoc), der ein interessantes Thema anbietet und arbeite dann unter seiner Betreuung. Ich gebe die Arbeit auch bei ihm ab und bekomme von ihm eine Bewertung. Zwar muss ich mich beim Prof des jeweiligen Mitarbeiters einschreiben, allerdings hat der rein gar nichts mit der Arbeit zu tun. Kann sein, dass er "offiziell" die Note setzt/bewilligt, aber de facto macht das ganz klar meine Betreuungsperson. Der Prof kann es ja auch gar nicht, da er wenig bis nichts über meine Arbeit weiss.
Kommt drauf an, was für eine Arbeit. Seminararbeiten, Studienarbeiten, son Zeug, da geht das genau so. Die darf ein wiss. Mitarbeiter benoten. Aber bei Diplom/Bachelor/Master-Arbeiten sieht das anders aus. Eben genau wie bei einer Diplomprüfung. Da muss offiziell der Prof. lesen und benoten und natürlich der Zweitkorrektor. Aber das kann ja alles von Uni zu Uni verschieden sein. Trotzdem seh ich da keine "Weisungskompetenz" wie sie oben angesprochen wurde. Sowas kann es im Uni Umfeld schlecht geben. Wie soll das gehen? gruß cyblord
cyblord ---- schrieb: > Aber bei Diplom/Bachelor/Master-Arbeiten sieht das anders aus. Eben > genau wie bei einer Diplomprüfung. Da muss offiziell der Prof. lesen und > benoten und natürlich der Zweitkorrektor. Aber das kann ja alles von Uni > zu Uni verschieden sein. In der Praxis ist es aber trotzdem üblich, dass der WiMi einen Notenvorschlag macht und der Prof. je nach Eindruck im Abschlussvortrag +- 0,3 darauf gibt und sich im Wesentlichen auf die Einschätzung des Mitarbeiters verlässt. Im Speziellen bei uns gibt es einmal pro Woche eine Gruppensitzung in der Studenten und Mitarbeiter kurz über den Stand ihrer Arbeit berichten, aber Studenten sind nicht gezwungen am Lehrstuhl zu arbeiten außer Tools oder Hardware machen es erforderlich dass es faktisch nicht anderst geht ;)
Wenn ein Lehrstuhl eine Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit ausgibt, dann verpflichtet er sich, diese Arbeit zu bewerten. Also kann der Student im Grunde arbeiten wie/wann/wo er will. Zumindest habe ich noch nie von einer Prüfungsordnung gehört in der etwas anderes festgelegt wäre. Ein Sonderfall ist es natürlich, wenn die Arbeit in einer Firma geschrieben wird, dann können weitere Vereinbarungen gelten (-> Arbeitsvertrag).
Wäre bei mir auch so gewesen mit anwesenheitspflicht. Das war mir zu doof, also habe ich mein Dipl. in der Industrie geschrieben. Da musste ich auch anwesend sein, aber immerhin wurde er vergütet und ich hatte den Fuß in der Tür von einer richtig geilen Firma. Studienarbeit hört sich aber so ein bisschen nach Projektarbeit / Semesterprojekt an. Generell würde ich sagen "kein Vertrag" = "keine Verpflichtung". Wenn es allerdings ein Projekt ist, welches quasi Standard im Lehrplan ist und evt. begleitend zu einer Vorlesung ist, dann kann die Betreuende Person denke ich schon Präsenzzeiten anordnen, je nachdem wie der Inhalt des Projekts definiert ist. Sonst wäre es sicherlich möglich die Person als "nicht teilgenommen" zu bewerten.
Ich hoffe Du konntest meinen Beitrag noch lesen, bevor die Forumspolizei diesen gelöscht hat....
Wie soll der TO sich eine selbständige und wissenschaftliche Arbeitsweise aneignen wenn ihm alles wie einem Lehrling im ersten Jahr vorgeschrieben wird? In der Prüfungsordnung wird sicher etwas zu diesen Punkten stehen. Sinn und Zweck dieser Veranstaltungen ist schließlich dass er etwas lernt und nicht dass er kostenlos seine Arbeitskraft stellt. zu meiner Studienzeit waren wir bei den Projektarbeiten frei bei der Wahl der Arbeitszeit und der Herangehensweise. Es war lediglich eine wöchentliche Besprechung vorgegeben. Praxissemester und interne Diplomarbeiten waren an meiner Hochschule unüblich. Die Arbeitszeiten waren bei mir stets durch einen Arbeitsvertrag geregelt, in der PO war jeweils ein zeitlicher Mindestumfang vorgegeben. Praktisch lief das so ab dass man sich z.B. eine Diplomarbeit besorgt hat, dann die beiden Betreuer seitens der Hochschule (hat man dann alle paar Wochen zu einer Besprechung getroffen) beschafft hat und sie dann beim Prüfungsamt eingereicht hat. Der Inhalt wurde mit dem Betreuer vor Ort festgelegt, der nicht mit benotet hat.
Der Arbeitgeber konnte Arbeitszeiten nicht einfach so festlegen dh es gab in der PO den Passus das der Student für universitäre Belange z.B. (Wiederholungs-)prüfungen, Praktika etc frei zustellen ist. Zudem war es so das die ECTS für das Praktikum zB vor und nach Bearbeitung enthalten dh sollte das Praktikum 22Wochen gehen (und der Studennt hat für die Bewerbunbgen schon einges an Zeit investiert) dann kann nicht meher davon ausgegangen werden das jedes betriebliche Belangen zu 100% erfüllt werden kann;) (Bewerbungensunterlagen anfertigen Foto, Bewerbungsgeschräch + Anreise das alles gehört zum Praktikum dazu und muss dem entsprechend von den ECTS abgezogen werden;) (Wenn der Student zB 3 Vorstellungsgespräche quer in Deutschland hatte dann macht sich das natürlich bemerkbar!))
@yannik: Du sprichst jetzt aber von einem Praktikum, also gewissermassen einem Arbeitsverhältnis. Ich gehe davon aus, dass du auch einen Vertrag unterschrieben hast, der die Weisungskompetenz regelt bzw. aus dem Arbeitsrecht übernimmt. Bei Studienarbeiten (wobei ich das als Überbegriff aller Arbeiten im Studium sehe, Semester-, Bachelor-, Master-, usw.) ist das ja nicht so.
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