Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Weisungskompetenzen der Betreuungsperson bei Studienarbeiten


von .... (Gast)


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Welche Weisungskompetenzen hat eigentlich die Betreuungsperson einer 
Studienarbeit (Bachelor-, Master-, Semesterarbeit usw.) typischerweise, 
so lange nichts konkret in den entsprechenden Verordnungen steht?

Darf sie z.B. Präsenzzeiten und Arbeitsort anordnen? ("Du bist von 9 bis 
16 Uhr in diesem Arbeitsraum anzutreffen, ansonsten erwarte ich eine 
Meldung." - "Ich will nicht, dass du etwas von der Arbeit auf deinen 
privaten Laptop mitnimmst.")

Wie genau darf sie vorschreiben, was ich machen muss? ("Ich will, dass 
du den Algorithmus so und so implementierst." - "Ich will bis nächsten 
Donnerstag diese und diese und diese Plots." - "Ich will, dass du dieses 
oder jene in deiner Arbeit nicht verwendest." usw.)

In vielen Fällen sind obengenannte Situationen ja nicht als "Befehl" zu 
verstehen, sondern ergeben sich sinnvoll aus dem Kontext. Aber wenn ich 
ganz und gar nicht einverstanden bin, wenn es hart auf hart kommt, ab 
wann darf man mal Stop sagen? Ich ärgere mich in dieser Beziehung 
manchmal etwas, möchte meinen Betreuer aber nicht komplett vor den Kopf 
stossen.

von Christian B. (luckyfu)


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definitiv darfst du nichts was dem Arbeitgeber gehört mit heim nehmen, 
esseidenn er hat es erlaubt. Die Arbeitszeiten können sicherlich 
angeordnet werden. Üblich ist (ausser Schichtsystem nat.) ein gewisses 
Wochenstundenminimum und eine Kernarbeitszeit. In dieser hat der 
Arbeitnehmer sich (esseidenn es gibt eine entsprechende Anweisung wie 
eine Dienstreise o.ä.) an der Arbeitsstätte zu befinden.

Die anderen dinge sind Wünsche, die sich durchaus aus der Erfahrung des 
Verantwortlichen ergeben können. Wenn du hier der Meinung bist, es geht 
anders besser: Geh zu deinem Betreuer und konfrontiere ihn mit deiner 
Meinung, es sollte sich dabei jedoch auch wirklich um Sinnvolle Fragen 
handeln. Üblicherweise stellst du dann fest, daß es einen Grund gibt den 
du nur noch nicht überblicken kontest.
Terminangaben für Teile eines Projektes sind absolut normal. Wenn du 
merkst, es wird eng: gehe schon eine ausreichende Zeit vorher zu deinem 
Betreuer, nicht einfach laufen lassen und am Abgabetermin dastehen mit 
unfertigen Aufgaben. Ein, zwei mal kann das sicher passieren aber danach 
sollte man sein Arbeitstempo und die Komplexität der Teilaufgabe 
durchaus überblicken.
Das gehört zum strukturierten Arbeiten, für welches du ausgebildet 
wurdest.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Diese Situation beschreibt das normale Verhältnis eines Untergebenen zu 
einem Vorgesetzten.

Im Prinzip ist alles verhandelbar mit der Vereinbarung das sich an 
Absprachen gehalten wird.

Dein Vorgesetzter kann grundsätzlich festlegen welche Arbeiten wie genau 
zu welchem Zeitpunkt zu erledigen sind.

Abweichungen müssen begründet werden.

von Mine Fields (Gast)


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.... schrieb:
> "Du bist von 9 bis
> 16 Uhr in diesem Arbeitsraum anzutreffen, ansonsten erwarte ich eine
> Meldung."

Solange nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, ist das auf 
jeden Fall in Ordnung. Allein aus versicherungstechnischen Gründen muss 
der Betreuer wissen, wo sich der Praktikant aufhält.

.... schrieb:
> "Ich will nicht, dass du etwas von der Arbeit auf deinen
> privaten Laptop mitnimmst."

Das ist in den meisten Firmen generell verboten, auch für die fest 
Angestellten.

.... schrieb:
> Wie genau darf sie vorschreiben, was ich machen muss? ("Ich will, dass
> du den Algorithmus so und so implementierst." - "Ich will bis nächsten
> Donnerstag diese und diese und diese Plots." - "Ich will, dass du dieses
> oder jene in deiner Arbeit nicht verwendest." usw.)

Wenn der Betreuer die Aufgabe gestellt hat, hat er auch das Recht, genau 
zu bestimmen, wie diese Aufgabe gelöst wird. Du kannst andere Vorschläge 
machen, wenn diese aber ignoriert werden, musst du den Anweisungen Folge 
leisten. Das ist innerhalb eines normalen Arbeitsverhältnisses Alltag, 
dort haben die Mitarbeiter das zu tun, was der Chef bestimmt. Auch wenn 
sie denken, es besser zu wissen.

.... schrieb:
> Aber wenn ich
> ganz und gar nicht einverstanden bin, wenn es hart auf hart kommt, ab
> wann darf man mal Stop sagen?

Es spielt keine Rolle, ob du einverstanden bist oder nicht, ein 
Beschäftigungsverhältnis ist kein Wunschkonzert. Natürlich darf nicht 
gegen den Vertrag oder geltende Gesetze (eben z.B. Arbeitszeitgesetz) 
verstoßen werden.

von Stefanie B. (sbs)


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@....
Redest du über eine Studienarbeit in einer Firma oder in der Uni?

@all:
Es geht um eine Studienarbeit, nicht um reguläre Arbeit oder 
Praktikanten!

von Cyblord -. (cyblord)


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Leute es geht hier sicher um die Studienarbeit an einer Uni/FH oder so. 
Und da ist es ganz klar: Es gibt einen "offiziellen" Betreuer, meist 
einen Prof. der am Ende die Arbeit abnimmt und benotet. Ob er sie liest 
oder das auf einen Mitarbeiter abschiebt sei dahingestellt.

Meist wird man aber von einem wiss. Mitarbeiter des LS betreut, und 
dieser hat natürlich keine Weisungskompetenz, denn man muss sich auch 
nicht betreuen lassen. Das ist eher sehr positiv wenn man sowas hat. Man 
kann auch die Arbeit komplett allein schreiben und innerhalb der Frist 
abgebeben.

Entscheidend ist, was will der Prof. So muss man es machen. Und meist 
wissen die Mitarbeiter was gefordert wird. Ansonsten direkt mit dem 
Prof. reden.

Man muss sich nichtmal an die Vorgaben des Prof. halten, am Ende bekommt 
man dann halt eine schlechte Note oder fällt gar durch.

Falls nun natürlich solche "Arbeitszeiten" oder sonstiges direkt vom 
Prof. kommt, hat man nicht viele Chancen, da er ja am Ende benotet. 
Allerdings wäre mir neu dass es Profs. juckt wann man wo als Student ist 
und wie lange.

gruß cyblord

von Schiller72 (Gast)


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Zu der Sache mit: beruflichen Daten, Tools, Algorithmen, etc. auf den 
privaten Rechner mitzunehmen wurde schon etwas geschrieben. Es versteht 
sich eigentlich von selbst, dass dies aus Geheimhaltungsgründen i.d.R. 
untersagt ist. Außer der betrieblich Betreuer erlaubt es Teile von 
Daten, etc. für den Zweck der Bearbeitung im Rahmen der Studienarbeit 
TEMPORÄR auch @home nutzen zu dürfen.

Zu Fragen von Präsenzarbeitszeit muss man eigentlich schauen, was 
vertraglich vereinbart ist und auch was dir in welcher Form vergütet 
wird. I.d.R. gehen den Studienarbeiten Praxissemester oder Praxisphasen 
in Unternehmen voran. In diesem Fall ist eine Kernarbeitszeit nicht 
unüblich. In den meisten Fällen wird das in "vernüftigen" Unternehmen 
aber rel. flexibel gehandhabt.
Mir als Chef wäre es rel. egal, ob wann, wie und wo ein entsprechender 
Kandidat seine Sachen erledigt, Hauptsache er macht vernüftig das, was 
ich von ihm haben will. Zu Absprachen etc. ist natürlich Präsenz 
erforderlich. Das hängt aber auch von der Aufgabenstellung ab. Es gibt 
sicher auch eine ganze Reihe von Themen mit Hardware, z.B. Messungen, 
die man ganz einfach nur im Unternehmen machen kann, weil man @home die 
Technik nicht zur Verfügung hat.
Aber hier gibt es sicher auch Chefs, die das anders sehen. Bei vielen 
Ausschreibungen für Studienarbeiten / Praxissemester steht eine Angabe 
für Arbeits- und Präsenzzeiten aber häufig mit drin.

Solltest du lediglich ein Thema bekommen haben, das du im Rahmen einer 
Studienarbeit @home bearbeiten kannst und dafür keine nennenswerte 
Vergütung erhalten oder aber eine Art Erfolgsprämie (beide Modelle gibt 
es auch und diese sind ebenfalls nicht ganz unüblich) sehe ich 
persönlich keinen Grund, dass du dich täglich z.b. von 8 - 16 Uhr an 
einem Arbeitsplatz "befinden" mußt.

von .... (Gast)


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Ähm...um es klarzustellen: Es geht um Studienarbeiten, nicht um ein 
Arbeitsverhältnis mit einer Firma oder einer Uni. Es gibt also keine 
Bezahlung und keinen Arbeitsvertrag o.ä. Ich gehe schwer davon aus, dass 
man in diesem Fall nicht einfach die Regeln für ein 
Beschäftigungsverhältnis hernehmen kann. (Was nicht heisst, dass sie 
nicht gleich sein könnten.)

Für mich wesentliche Unterschiede:
- Da ich eine Bewertung bekomme, muss mir der Betreuer grundsätzlich die 
Freiheit lassen, wie ich eine Arbeit inhaltlich erledige. Er kann zwar 
Vorgaben und Rahmenbedingungen machen, aber diese sollten erstens vor 
dem Start der Arbeit bekannt sein und zweitens muss ich mich innerhalb 
derer frei bewegen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die 
Qualität der Arbeit unter seinen Vorschriften leidet, besonders dann, 
wenn ich in meinem Teilfachgebiet mehr weiss als er. Das kommt in 
interdisziplinären Projekten auch durchaus vor.
- Ich schulde meine Arbeitsleistung ja nicht (gegen Geld) einem 
Arbeitgeber, sondern gewissermassen der Studienverordnung. Also sind 
betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Zeitaufwand die dort gemachten 
Bestimmungen zwingend. Zusätzliche Bedingungen müssten ebenfalls vor dem 
Start der Arbeit bekannt gegeben werden, z.B. Geheimhaltung oder 
Arbeitszeiten. Das macht man ja in einem Arbeitsvertrag auch.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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cyblord ---- schrieb:
> Meist wird man aber von einem wiss. Mitarbeiter des LS betreut, und
> dieser hat natürlich keine Weisungskompetenz, denn man muss sich auch
> nicht betreuen lassen. Das ist eher sehr positiv wenn man sowas hat. Man
> kann auch die Arbeit komplett allein schreiben und innerhalb der Frist
> abgebeben.

Interessant! Jemand der keine Ahnung hat wovon er spricht.

Die Beurteilung macht immer der welcher die Person auch betreut hat.
Die Weisungskompetenz wird mit der Übertragung der Betreuung auch 
übertragen.

Man ist sich in der Backstage bewusst mit wem man es zu tun hat.

von Cyblord -. (cyblord)


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Michael Lieter schrieb:
>
> Interessant! Jemand der keine Ahnung hat wovon er spricht.

Das gebe ich mal so zurück.
Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und da läuft das genauso und so 
läuft das hier auf der Uni immer.
Bei niederwertigeren Dingen (Seminare z.B.) geht das eine Hirarchie 
runter. Wiss. Mitarbeiter machen das Seminar und bewerten die Arbeiten, 
betreut wird durch Hiwis.

> Die Beurteilung macht immer der welcher die Person auch betreut hat.
So ein Quatsch. Das ist eine Prüfungsleistung, diese darf nur durch 
einen Prof. abgenommen werden. Kein wiss. Mitarbeiter o.ä. darf die 
benoten.

> Die Weisungskompetenz wird mit der Übertragung der Betreuung auch
> übertragen.
Quatsch hoch 3. Am Ende zählt was man abgibt. Wie dies zustande kam 
interessiert niemanden. Wenn der Lehrstuhl Betreuung anbietet ist das 
gut, nutzen muss das niemand.

Und nochmal. Es geht hier nicht um ein Arbeitsverhältniss.

von Jens (Gast)


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cyblord ---- schrieb:
> Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und da läuft das genauso und so
> läuft das hier auf der Uni immer.

Schön für dich. So wie Michael es beschreibt, läuft es allerdings an den 
allermeisten deutschen Unis ab. Aus meinem eigenen Erfahrungsschatz kann 
ich das für Elektrotechnik an der TU Darmstadt, Informatik an der Uni 
Bremen und BWL in Mannheim und Maschbau an der RWTH Aachen sagen - wenn 
ich jetzt andere Freunde anrufen würde, die noch am studieren sind, 
würde die Liste noch länger werden.

von Cyblord -. (cyblord)


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Erzähls deinem Schneider....

Wie läuft das dann, wenn dein Betreuer möchte dass du von 10-16 Uhr in 
Raum A234 arbeitest, und du tust es nicht, dann fällst du durch die 
(Diplom,Seminar usw.)-Arbeit durch? Steht da was zu in der 
Prüfungsordnung? Was ein Quatsch...

Wird euch da auch Händchen gehalten? Normalerweise bekommt man ein Thema 
und dann ciao man sieht sich in x Monaten bei der Abgabe. Warum sollte 
es jemand kümmern WIE man die Abgabe zustande bringt? Das hat dann halt 
auch mit Uni gar nichts mehr zu tun.

gruß cyblord

von Falk B. (falk)


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@  .... (Gast)

>- Da ich eine Bewertung bekomme, muss mir der Betreuer grundsätzlich die
>Freiheit lassen, wie ich eine Arbeit inhaltlich erledige.

Das ist, mit gewissen Grenzen, richtig.

> Er kann zwar
>Vorgaben und Rahmenbedingungen machen, aber diese sollten erstens vor
>dem Start der Arbeit bekannt sein und zweitens muss ich mich innerhalb
>derer frei bewegen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die
>Qualität der Arbeit unter seinen Vorschriften leidet, besonders dann,
>wenn ich in meinem Teilfachgebiet mehr weiss als er. Das kommt in
>interdisziplinären Projekten auch durchaus vor.

Jo.

>- Ich schulde meine Arbeitsleistung ja nicht (gegen Geld) einem
>Arbeitgeber, sondern gewissermassen der Studienverordnung. Also sind
>betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Zeitaufwand die dort gemachten
>Bestimmungen zwingend.

Im Prinzip ja, praktisch kann das aber von vielen als "Querulatentum" 
gesehen werden, wenn du viel zu hause machst. Nach dem Motto, der macht 
sich einen schönen Lenz und schusterst dann nur schnell was zusammen.

> Zusätzliche Bedingungen müssten ebenfalls vor dem
>Start der Arbeit bekannt gegeben werden, z.B. Geheimhaltung oder
>Arbeitszeiten. Das macht man ja in einem Arbeitsvertrag auch.

In der Tat. Es ist immer eine Katastrophe, wenn im Nachhinein 
grundlegende Dinge bei solchen Studienarbeiten geändert werden und der 
Praktikant als Universalschraubenschlüssel mißbraucht wird.

Ich hatte mal ein Angebot zu einer Diplomarbeit, bei welcher der 
Lösungsweg schon vorgegeben war. Habe ich dankend abgelehnt.

MFG
Falk

von Schiller72 (Gast)


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Wenn es um das Anfertigen einer Studienarbeit an Uni oder FH geht dann 
ist das natürlich ganz etwas anderes als die Gepflogenheiten bei 
Industriearbeiten und/oder Industriepraktika.

Also bei einer Studienarbeit an der FH/Uni, die ja i.d.R. nicht vergütet 
wird (außer im Rahmen von Drittmittelprojekten, da ist die Sache dann 
anders) ist das doch eigentlich immer absolut frei, quasi so wie das 
cyblord auch schrieb.

Ich war selber 2 Jahre wiss. Mitarbeiter an einer FH und kenne auch die 
Abläufe an Unis. Meine Studenten (solche, die ich gegen Geld im 
Drittmittelprojekt beschäftigte und auch solche, die ohne Entgeld an 
einem Thema arbeiteten) hatten eigentlich immer "Narrenfreiheit" in 
Bezug auf ihre Arbeitszeiten und ihre Büroanwesenheit. Sicher hatte ich 
auch Arbeitsplätze und Rechner für sie, aber wenn sie es lieber im 
Wohnheim arbeiten wollten oder @home (und das waren die meisten) - warum 
nicht, da hatte ich nie etwas dagegen. Sie kamen halt alle 1 bis 2 
Wochen zu Absprachen und auch zur Auswertung und Diskussion über das was 
sie bereits erledigten aber das war es dann auch schon. Und ich bin mit 
dieser Handhabung immer sehr gut gefahren, die Ergebnisse waren 
eigentlich immer so wie ich es wollte.

Und rein rechtlich ich kann den Studenten nicht zu irgendetwas 
"zwingen", wenn ich ihn nicht bezahle. Wenn ich Studenten auf 
Stundenbasis als HIWI anstelle kann ich seine Anwesenheit fordern. Wenn 
ich mit dem Studenten einen Werkvertrag abschließe kann ich seine 
Anwesenheit fordern und eine Abgabeleistung, die dem 
Lasten-/Pflichtenheft entspricht.

Bei einer nicht vergüteten Studienarbeit kann ich nichts fordern, ich 
kann und muss diese lediglich bewerten. Die Bewertung erfolgt dann an 
Hand dessen, was schriftlich abgegeben wird. So sind die Maßgaben der 
Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit. "Fassbare" Dinge, wie ein 
lauffähiges Programm oder einer aufgebaute und funktionierende Hardware 
fließen zwar indirekt in die Bewertung ein spielen aber eine 
untergeordnete Rolle. Der Student kann auch Beschreiben, warum etwas 
nicht realisiert werden konnte. Es handelt sich ja um eine wiss. Arbeit 
an einer Hochschule und nicht eine Arbeitsprobe ! Wie, wann und wo ein 
Student seine Studienarbeit anfertigt darf in jedem Fall absolut keine 
Rolle spielen, außer er wird für Arbeiten per Vertrag bezahlt, die mit 
dem Thema der Studienarbeit zu tun haben. Aber auch dann sind bezahlte 
Arbeit und Studienarbeitsleistung auseinander zu halten. Ich könnte dem 
Studenten dann ein schlechtes Arbeistzeugnis ausstellen (sofern er eines 
von der Hochschule haben mag) aber die Studienarbeitsbewertung als Note 
fließen niemals Kriterien wie Pünktlichkeit oder Zuverlässigkeit ein.

@cyblord eines ist aber nicht ganz richtig. Ein wiss. Mitarbeiter kann 
sehr wohl Studienarbeiten bewerten, sofern er mind. den akad. Grad 
selber inne hat, wie den den er bewerten soll. Das kann als Zweitprüfer 
aber in einigen Fällen auch als Erstprüfer sein. In den meisten Fällen 
(aus meiner Erfahrung) übernimmt ein Prof. die Funktion des 
Erstbetreuers und der wiss. Mitarbeiter macht den Zwietbetreuer. Rein 
formell werden beide Meinung gemittelt und ergeben eine Gesamtnote für 
die Studienarbeit/Praxissem./etc.

von P. M. (o-o)


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cyblord ---- schrieb:
> Das ist eine Prüfungsleistung, diese darf nur durch
> einen Prof. abgenommen werden. Kein wiss. Mitarbeiter o.ä. darf die
> benoten.

Hier an der Uni gehe ich zu einem wiss. Mitarbeiter (Doktorand oder 
Postdoc), der ein interessantes Thema anbietet und arbeite dann unter 
seiner Betreuung. Ich gebe die Arbeit auch bei ihm ab und bekomme von 
ihm eine Bewertung. Zwar muss ich mich beim Prof des jeweiligen 
Mitarbeiters einschreiben, allerdings hat der rein gar nichts mit der 
Arbeit zu tun. Kann sein, dass er "offiziell" die Note setzt/bewilligt, 
aber de facto macht das ganz klar meine Betreuungsperson. Der Prof kann 
es ja auch gar nicht, da er wenig bis nichts über meine Arbeit weiss.

von Cyblord -. (cyblord)


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Kommt drauf an, was für eine Arbeit. Seminararbeiten, Studienarbeiten, 
son Zeug, da geht das genau so. Die darf ein wiss. Mitarbeiter benoten. 
Aber bei Diplom/Bachelor/Master-Arbeiten sieht das anders aus. Eben 
genau wie bei einer Diplomprüfung. Da muss offiziell der Prof. lesen und 
benoten und natürlich der Zweitkorrektor. Aber das kann ja alles von Uni 
zu Uni verschieden sein.

Trotzdem seh ich da keine "Weisungskompetenz" wie sie oben angesprochen 
wurde. Sowas kann es im Uni Umfeld schlecht geben. Wie soll das gehen?

gruß cyblord

von D. I. (Gast)


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cyblord ---- schrieb:
> Aber bei Diplom/Bachelor/Master-Arbeiten sieht das anders aus. Eben
> genau wie bei einer Diplomprüfung. Da muss offiziell der Prof. lesen und
> benoten und natürlich der Zweitkorrektor. Aber das kann ja alles von Uni
> zu Uni verschieden sein.

In der Praxis ist es aber trotzdem üblich, dass der WiMi einen 
Notenvorschlag macht und der Prof. je nach Eindruck im Abschlussvortrag 
+- 0,3 darauf gibt und sich im Wesentlichen auf die Einschätzung des 
Mitarbeiters verlässt.
Im Speziellen bei uns gibt es einmal pro Woche eine Gruppensitzung in 
der Studenten und Mitarbeiter kurz über den Stand ihrer Arbeit 
berichten, aber Studenten sind nicht gezwungen am Lehrstuhl zu arbeiten 
außer Tools oder Hardware machen es erforderlich dass es faktisch nicht 
anderst geht ;)

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Wenn ein Lehrstuhl eine Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit ausgibt, dann 
verpflichtet er sich, diese Arbeit zu bewerten. Also kann der Student im 
Grunde arbeiten wie/wann/wo er will. Zumindest habe ich noch nie von 
einer Prüfungsordnung gehört in der etwas anderes festgelegt wäre. Ein 
Sonderfall ist es natürlich, wenn die Arbeit in einer Firma geschrieben 
wird, dann können weitere Vereinbarungen gelten (-> Arbeitsvertrag).

von Mr. Pong (Gast)


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Wäre bei mir auch so gewesen mit anwesenheitspflicht. Das war mir zu 
doof, also habe ich mein Dipl. in der Industrie geschrieben. Da musste 
ich auch anwesend sein, aber immerhin wurde er vergütet und ich hatte 
den Fuß in der Tür von einer richtig geilen Firma.

Studienarbeit hört sich aber so ein bisschen nach Projektarbeit / 
Semesterprojekt an. Generell würde ich sagen "kein Vertrag" = "keine 
Verpflichtung". Wenn es allerdings ein Projekt ist, welches quasi 
Standard im Lehrplan ist und evt. begleitend zu einer Vorlesung ist, 
dann kann die Betreuende Person denke ich schon Präsenzzeiten anordnen, 
je nachdem wie der Inhalt des Projekts definiert ist.

Sonst wäre es sicherlich möglich die Person als "nicht teilgenommen" zu 
bewerten.

von Hans (Gast)


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Ich hoffe Du konntest meinen Beitrag noch lesen, bevor die Forumspolizei 
diesen gelöscht hat....

von Georg W. (gaestle)


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Wie soll der TO sich eine selbständige und wissenschaftliche 
Arbeitsweise aneignen wenn ihm alles wie einem Lehrling im ersten Jahr 
vorgeschrieben wird? In der Prüfungsordnung wird sicher etwas zu diesen 
Punkten stehen. Sinn und Zweck dieser Veranstaltungen ist schließlich 
dass er etwas lernt und nicht dass er kostenlos seine Arbeitskraft 
stellt.

zu meiner Studienzeit waren wir bei den Projektarbeiten frei bei der 
Wahl der Arbeitszeit und der Herangehensweise. Es war lediglich eine 
wöchentliche Besprechung vorgegeben.

Praxissemester und interne Diplomarbeiten waren an meiner Hochschule 
unüblich. Die Arbeitszeiten waren bei mir stets durch einen 
Arbeitsvertrag geregelt, in der PO war jeweils ein zeitlicher 
Mindestumfang vorgegeben. Praktisch lief das so ab dass man sich z.B. 
eine Diplomarbeit besorgt hat, dann die beiden Betreuer seitens der 
Hochschule (hat man dann alle paar Wochen zu einer Besprechung 
getroffen) beschafft hat und sie dann beim Prüfungsamt eingereicht hat. 
Der Inhalt wurde mit dem Betreuer vor Ort festgelegt, der nicht mit 
benotet hat.

von yannik (Gast)


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Der Arbeitgeber konnte Arbeitszeiten nicht einfach so festlegen  dh es 
gab in der PO den Passus das der Student für universitäre Belange z.B. 
(Wiederholungs-)prüfungen, Praktika etc frei zustellen ist.
Zudem war es so das die ECTS für das Praktikum zB vor und nach 
Bearbeitung enthalten dh sollte das Praktikum 22Wochen gehen (und der 
Studennt hat für die Bewerbunbgen schon einges an Zeit investiert) dann 
kann nicht meher davon ausgegangen werden das jedes betriebliche 
Belangen zu 100% erfüllt werden kann;) (Bewerbungensunterlagen 
anfertigen Foto, Bewerbungsgeschräch + Anreise das alles gehört zum 
Praktikum dazu und muss dem entsprechend von den ECTS abgezogen werden;) 
(Wenn der Student zB 3 Vorstellungsgespräche quer in Deutschland hatte 
dann macht sich das natürlich bemerkbar!))

von P. M. (o-o)


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@yannik: Du sprichst jetzt aber von einem Praktikum, also gewissermassen 
einem Arbeitsverhältnis. Ich gehe davon aus, dass du auch einen Vertrag 
unterschrieben hast, der die Weisungskompetenz regelt bzw. aus dem 
Arbeitsrecht übernimmt. Bei Studienarbeiten (wobei ich das als 
Überbegriff aller Arbeiten im Studium sehe, Semester-, Bachelor-, 
Master-, usw.)  ist das ja nicht so.

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