Hallo, ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit eine Waschmaschine durch irgendein Mittel was man in den Weichspüler kippt (oder diesen ersetzt) final ausser Betrieb zu setzen. Hintergrund ist eine Nachbarin meiner Schwiegermutter welche sich ohne mit der Wimper zu zucken an deren Weichspüler bedient, bis dieser leer ist. Auf Nachfrage wurde empört reagiert und einen Monat später munter weitergeklaut. Prinzipiell hatte ich erstmal an ein Färbemittel gedacht, aber da die Maschine entsprechender Nachbarin auch noch besonders alt und laut ist, würde ich gerne zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Mir ist klar das es nicht unbedingt in dieses Unterforum gehört, denke aber das ich hier am ehesten fündig werde.
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Wie wäre es denn damit den Weichspüler einfach wegzuschließen? Ts ts, auf Ideen kommen die Leut...
Klar, und wer sein Auto Nachts nicht in die Garage steckt sollte sich nicht wundern wenn es mit nem Polenschlüssel entfernt wird.
Tim T. schrieb: > Auf Nachfrage wurde empört > reagiert und einen Monat später munter weitergeklaut. Na dann mal ganz schnell zur Polizei ne Anzeige machen, kann ja nicht sein, dass solch niederträchtiges Volk unter uns weilt :D
Illegal, möglicherweise gefährlich, und moralisch bedenklich. Belass es beim Färbemittel.
Ich muss grinsen, vor Jahren hat mir ein Bekannter von so einem Fall erzählt. Der hat Maschinenöl zum Weichspüler gekippt, dann war Ruhe.
Andreas Schwarz schrieb: > Illegal, möglicherweise gefährlich, und moralisch bedenklich. Belass es > beim Färbemittel. Illegal, nein was ich in meine Waschmittelflasche stecke ist meine Sache. Gefährlich, kommt drauf an was es ist, ich wäge da schon ab. Moralisch bedenklich, sicherlich aber die Problematik habe ich nicht.
A. R. schrieb: > Ich muss grinsen, vor Jahren hat mir ein Bekannter von so einem Fall > erzählt. > Der hat Maschinenöl zum Weichspüler gekippt, dann war Ruhe. Für die Wäsche sicherlich eine Idee, aber wo kommt die mechanische Beschädigung? Ansonsten hatte ich an Sand für die Pumpe gedacht, der ist aber nicht so gut in der Flüssigkeit verteilt.
Ablauf verstopfen oder ein paar gehärtete Stahlstifte in den Zulauf fädeln, das müsste der Laugenpumpe den Garaus machen, oder Stahlkugeln, die durch die Löcher in der Trommel gehen. Hau rein!
Nein, ich will keinesfalls selber eine Sachbeschädigung begehen, die Sachbeschädigung muss von der Besitzerin, durch Diebstahl, selber verursacht werden.
Hm, das Öl müsste reichen, dass sie die Finger vom Weichspüler lässt, doch die Wama zerstören, schwierig.....
A. R. schrieb: > Der hat Maschinenöl zum Weichspüler gekippt, dann war Ruhe. hm, und was bewirkt das? Wie äußert sich das bei der Wäsche?
Schmeiß einen Stein während des Schleuderns rein... ;) Etwas Schwefelsäure für Autobatterien würde sich anbieten. Hauptsache sie kippt sich das Zeug nicht über die Finger. Würde ich aus diesem Grund sein lassen und rate Dir auch nicht dazu. Der Wäsche würde das auf jeden Fall den Rest geben, ob's Edelstahl angreift weiß ich nicht. Ansonsten halt was farbechtes... Ist aber alles Sachbeschädigung wenn Du es wissentlich machst und jemand in die Falle rennt.
Joachim Drechsel schrieb: > Einige Körnchen Kaliumpermanganat ... ;) Hmm, hätte da sogar noch eine Dose irgendwo im Keller rumstehen. Blöderweise ist das nicht grade fürs Abwasser geeignet und kann Verätzungen verursachen. Da könnte ich auch Eisen-3-Chlorid oder Natriumpersulfat reinmischen.
Geh in den indischen Supermarkt (oder die Gewürzabteilung deines Vertrauens) und kauf ne Packung Kurkumapulver. Das färbt Kleidung gelb wie nix gutes.
Ben _ schrieb: > Ist aber alles Sachbeschädigung wenn Du es wissentlich machst und jemand > in die Falle rennt. Nein ist es nicht. 1. Wurde explizit verboten den Weichspüler zu benutzen. 2. Wird der Weichspüler nicht exponierter als bislang üblich aufgestellt. 3. Bedingt die Eigentumsbeschädigung die illegale Entwendung des Weichspülerflascheninhaltes und schließt somit die Verantwortung für diesen aus. 4. Kommt Anstiftung nicht in Betracht.
Tim T. schrieb: > Ansonsten hatte ich an Sand für die Pumpe gedacht, der ist aber nicht so > gut in der Flüssigkeit verteilt. Pumpen mögen es gar nicht, wenn sie stundenlang trocken laufen...
Auf keinen Fall sollte man Tapetenleim in Weichspülerflaschen aufbewahren...
Tim T. schrieb: > Hallo, > > ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit eine Waschmaschine durch > irgendein Mittel was man in den Weichspüler kippt (oder diesen ersetzt) > final ausser Betrieb zu setzen. Hintergrund ist eine Nachbarin meiner > Schwiegermutter welche sich ohne mit der Wimper zu zucken an deren > Weichspüler bedient, bis dieser leer ist. Auf Nachfrage wurde empört > reagiert und einen Monat später munter weitergeklaut. Prinzipiell hatte > ich erstmal an ein Färbemittel gedacht, aber da die Maschine > entsprechender Nachbarin auch noch besonders alt und laut ist, würde ich > gerne zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen. > > Mir ist klar das es nicht unbedingt in dieses Unterforum gehört, denke > aber das ich hier am ehesten fündig werde. Ich würde reinkacken, das müsste sie doch verstehen. Wenn man nicht völlig abgebrüht ist, ist die Maschine danach auch nicht mehr verwendbar... Na gut, die finale Lösung ist das nicht, irgendein gekapselter Sprengstoff der mit Wasser reagiert, kenn ich mich nicht so aus...
Mit etwas Nitroglyzerin wäre das Problem eventuell lösbar.Wenn es funktioniert ist allerdings nicht nur die Waschmaschine hinüber sondern auch die diebische Nachbarin.Also vergiss das mal schnell wieder.
Tim T. schrieb: > 3. Bedingt die Eigentumsbeschädigung die illegale Entwendung des > Weichspülerflascheninhaltes und schließt somit die Verantwortung für > diesen aus. Da dürftest du dich irren.
1. Zementpulver beimengen? 2. Die WaMa anheben und mal kräftig am Schlauchbalg der Laugenpumpe ziehen - mit Calgon wär das nicht passiert etc... 3. Papiertaschentücher kleinrupfen und in den Weichspüler mengen - merkt kein Mensch, wenn das Zeugs richtig klein ist. Dann ist die ganze Wäsche schön gesprenkelt, macht sich immer gut. Das beste ist, dass es ja jedem Mal passieren kann, dass man ein Tempo in der Hose vergisst. Insofern würde sich der Spaß mehrere Male wiederholen bis überhaupt ein Verdacht aufkommt, es läge am Weichspüler... Das Entfusseln der Wäsche ist dann sozusagen das kleine Fegefeuer...
Andreas Schwarz schrieb: > Tim T. schrieb: >> 3. Bedingt die Eigentumsbeschädigung die illegale Entwendung des >> Weichspülerflascheninhaltes und schließt somit die Verantwortung für >> diesen aus. > > Da dürftest du dich irren. Verantwortung für illegal entwendete Stoffe, für den Fall das diese keinerlei besonderen Schutzvorkehrungen gegen Entwendung unterliegen mussten? Ich lausche gespannt!
Das Maschinenöl / Motoröl dürfte sich in der Waschmaschine festsetzten. Dann muss die zumindest paarmal durchlaufen, bis es wieder raus ist. Andererseits merkt man ja eigentlich beim Reinkippen, dass das kein Weichspüler ist. Da ist ein dezentes Färbemittel vielleicht sinnvoller. Man sollte natürlich tunlichst vermeiden, den "Weichspüler" dann noch selbst zu verwenden. Und man sollte sich überlegen, ob man durch diese Aktion eine Eskalation zu einem Nachbarschaftskrieg riskieren will.
Timm Thaler schrieb: > Man sollte natürlich tunlichst vermeiden, den "Weichspüler" dann noch > selbst zu verwenden. Ach nee! > Und man sollte sich überlegen, ob man durch diese Aktion eine Eskalation > zu einem Nachbarschaftskrieg riskieren will. Solche Ballflachhalteparolen lege ich mir auch immer zurecht. Doch es scheint so zu sein, dass mit freundlichen Worten und Hinweisen auf eigentlich selbstverständliche Dinge man sich noch ein freches Mundwerk der Übeltäter einhandelt. Vielleicht ist hier ein klares Wort durchaus sinnvoll - wenn die Leute auf gutes Zureden im Guten nicht reagieren.
Eine gute Ladung Natrium oder irgendein anderes alkalisches Metall (Kalium?) wäre auch die absolute Härte für eine Waschmaschine. Allerdings gibts wohl keinen grobgekörnten Weichspüler, der dann auch noch metallisch und wie unter Schutzflüssigkeit verpackt aussieht. Zu schade!
(Feeding a troll) Bring' dich um und schreib' in deinen Abschiedsbrief, du hättest es wegen des permanenten Weichspülerdiebstahls getan. Das wird der Nachbarin eine Lehre sein!
Wie kommt die Nachbarin an den Weichspüler ran? Haben die einen gemeinsamen Waschraum? Wenn die Schwiegermutter ihr Waschpulver wieder mit in die Wohnung zurücknimmt (oder wird das auch geklaut?), dann kann sie den Weichspüler doch auch mitnehmen!
Michael K-punkt schrieb: > Auf keinen Fall sollte man Tapetenleim in Weichspülerflaschen > aufbewahren... Sehr gut formuliert! :-) 1) Das Problem hast nicht nur du, Tim Taylor. Ganz allgemein ist es ein Zeichen für ein schlechtes Mietklima in einem Mehrfamilienhaus wenn die einzelnen Parteien keine Waschmittel im gemeinsamen Waschkeller aufbewahren, sondern diese immer mit in die eigene Wohnung nehmen. 2) Ich bin kein Rechtsexperte, denke die von dir beschriebene Vorgehensweise ist jedoch dennoch strafbar. Fahrlässige Sachbeschädigung wird meines Wissens nach nicht geahndet, ich denke deine Idee könnte man jedoch unter den Begriff des Eventualvorsatzes fassen: "Der Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt und sich damit abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung - Billigungstheorie).".
Was habt ihr denn mit strafbar? Egal was er in die Weichspülerflasche reinkippt, das muss ihm dann erstmal nachgewiesen werden, könnte ja auch jemand anders gewesen sein und wenn der präparierte Weichspüler benutzt wird und Schaden verursacht, ist die Nachbarin des Diebstahls überführt.
A. R. schrieb: > Was habt ihr denn mit strafbar? > Egal was er in die Weichspülerflasche reinkippt, das muss ihm dann > erstmal nachgewiesen werden, könnte ja auch jemand anders gewesen sein > und wenn der präparierte Weichspüler benutzt wird und Schaden > verursacht, ist die Nachbarin des Diebstahls überführt. Ich vermute mal, der Nachbar soll schon "wissen" warum seine Waschmaschine die Pumpe geworfen hat ... ;)
Alex Bürgel schrieb: > > 1) Das Problem hast nicht nur du, Tim Taylor. Ganz allgemein ist es ein > Zeichen für ein schlechtes Mietklima in einem Mehrfamilienhaus wenn die > einzelnen Parteien keine Waschmittel im gemeinsamen Waschkeller > aufbewahren, sondern diese immer mit in die eigene Wohnung nehmen. Ja, bevor besagte Nachbarin eingezogen ist war es wohl nie (>25 Jahre) ein Problem. Meine Schwiegermutter will einfach nicht immer alles wegräumen müssen, als nächstes braucht sie dann Schlösser auf der Steckdose usw. > 2) Ich bin kein Rechtsexperte, denke die von dir beschriebene > Vorgehensweise ist jedoch dennoch strafbar. Fahrlässige Sachbeschädigung > wird meines Wissens nach nicht geahndet, ich denke deine Idee könnte man > jedoch unter den Begriff des Eventualvorsatzes fassen: "Der > Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn > der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich > hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt und sich > damit abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger > Rechtsprechung - Billigungstheorie).". Da unterscheiden sich unsere Auffassungen. Es ist gar keine Fahrlässigkeit sondern Vorsatz ersten Grades (Absicht). Die Kausalitätskette wird jedoch durch den notwendigen Diebstahl unterbrochen, ohne diesen wäre eine Sachbeschädigung nicht möglich. Somit ist die Täterschaft bei der Eigentümerin der Sache zu sehen, welche allerdings keine Sachbeschädigung (im Rechtssinne) begehen kann da es kein fremdes Eigentum ist. Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären. Die Beweisbarkeit spielt ansich keine Rolle, sobald die Möglichkeit besteht das es strafbar ist, wäre es wohl gestorben da meine Schwiegermutter bei sowas etwas zimperlich ist; auch unter 90 Tagessätzen.
Tim T. schrieb: > Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären. Mach das. Ich gehe davon aus, dass die Manipulation des Weichspülers strafbar ist, da Du ihn in der gemeinsamen Waschküche aufstellst und die Nachbarin davon ausgehen kann, dass da normaler Weichspüler in der Flasche ist. Ob sie den Weichspüler klaut oder nicht, ist eine ganz andere Geschichte. Es ist nun mal nicht üblich, dass man Motorenöl o.ä. in einer gemeinsamen Waschküche in einer Weichspülerflasche ohne besondere Kennzeichnung aufbewahrt. Stell Dir vor, Du wohnst in einer WG und man klaut Dir in der Küche immer den selbstgebackenen Kuchen. Deshalb darfst Du noch lange nicht den Kuchen vergiften, um herauszufinden, wer das denn immer war.
Auch ich bin kein Jurist, möchte aber noch einen anderen Aspekt in die
Runde schmeißen:
Könnte dein Vorhaben vielleicht ein Akt von Selbstjustiz sein? Das wäre
dann ebenfalls strafbar.
Zwar erfolgen nach dem Diebstahl von dir oder deiner Schwiegermutter
keine diesbezüglichen Aktionen mehr, da alles Nötige ja schon vorher
eingefädelt wird, die Selbstjustiz wird also sozusagen "programmiert".
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass diese "Programmierung" nichts
am Straftatbestand ändert.
> Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären.
Das solltest du auf jeden Fall tun. Und ich hoffe, dass es wenigstens
ihm gelingt, dich von deinem zweifelhaften Vorhaben abzubringen.
Warum lässt du nicht einfach den Weichspüler in der Flasche drin,
streichst das Wort "Weichspüler" auf dem Etikett durch und schreibst
groß "Abflussreiniger extra stark, stark ätzend!!!" darunter? Damit
befriedigst du zwar nicht deine Rachegelüste, aber die Hemmschwelle,
den Inhalt mitzubenutzen, wäre für die Nachbarin deutlich erhöht.
Frank M. schrieb: > dass man Motorenöl o.ä. > in einer gemeinsamen Waschküche in einer Weichspülerflasche ohne > besondere Kennzeichnung aufbewahrt. Naja, dann schreib doch deutlich einfach irgendwas auf der Flasche drauf (z.B: "Enthält Motoröl, KEIN Weichspüler") Entweder die Nachbarin läßt dann die Finger davon, oder sie hat halt pech gehabt, wenn sie sich (beim zweiten Versuch, wo halt KEIN Weichspüler mehr drin ist) selber Motoröl einfüllt
Tim T. schrieb: > Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären. DAS ist wirklich die beste Idee, die du bis jetzt hattest. Der wird dich nämlich sehr schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen...
Hühnereiweiß evt. mit etwas Lebensmittelfarbe einfärben. Gibt zusammen mit Wasser eine schöne Sauerei.
Was ist den hier los? Ist es jetzt schon in Ordnung, Hilfe zur Begehung einer Straftat zu leisten? Denn um was anderes geht es hier doch gar nicht. Der TO hat doch in seinem ersten Post klar gemacht, dass es ihm um dir mutwillige Zerstörung fremden Eigentums geht. Und selbst wenn man davon ausgeht, dass dies einen Diebstahl einer anderen Person bedarf. So nimmt der TO die Sachbeschädigung billigend in kauf. Wenn man jetzt noch weiter argumentiert, dass der TO vermutet, dass diese Flasche von dritten genutzt wird, so ist es erst recht fahrlässig eine solche Flasche unbeschriftet stehen zu lassen. Aber nicht nur das. Er erzählt uns allen, dass es sein anliegen ist das Eigentum einer anderen Person zu zerstören. Wer darin kein Problem sieht, hat irgendwie ein sehr gestörtes Rechtsverständnis. Und an alle die, die hier so "wertvolle" Tipps geben. Seht ihr nicht, dass diese Person nicht in der Lage ist, diesen Streit mit den einfachsten Mitteln, wie dem weg sperren des Waschmittels oder mitnehmen selbigen zu beenden? Stattdessen gebt ihr ihm auch noch Tipps teilweise gesundheitsschädliche Chemikalien zu verwenden. Ich bin dafür, den Thread zu sperren oder möglichst gleich zu löschen. Ein solches Verhalten muss hier im Forum nicht noch unterstützt werden. LG Christian