Forum: Offtopic Absichtliches zerstören lassen einer Waschmaschine


von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit eine Waschmaschine durch 
irgendein Mittel was man in den Weichspüler kippt (oder diesen ersetzt) 
final ausser Betrieb zu setzen. Hintergrund ist eine Nachbarin meiner 
Schwiegermutter welche sich ohne mit der Wimper zu zucken an deren 
Weichspüler bedient, bis dieser leer ist. Auf Nachfrage wurde empört 
reagiert und einen Monat später munter weitergeklaut. Prinzipiell hatte 
ich erstmal an ein Färbemittel gedacht, aber da die Maschine 
entsprechender Nachbarin auch noch besonders alt und laut ist, würde ich 
gerne zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.

Mir ist klar das es nicht unbedingt in dieses Unterforum gehört, denke 
aber das ich hier am ehesten fündig werde.

: Gesperrt durch Moderator
von Troll (Gast)


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Wie wäre es denn damit den Weichspüler einfach wegzuschließen? Ts ts, 
auf Ideen kommen die Leut...

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Klar, und wer sein Auto Nachts nicht in die Garage steckt sollte sich 
nicht wundern wenn es mit nem Polenschlüssel entfernt wird.

von Daniel H. (Firma: keine) (commander)


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Tim T. schrieb:
> Auf Nachfrage wurde empört
> reagiert und einen Monat später munter weitergeklaut.

Na dann mal ganz schnell zur Polizei ne Anzeige machen, kann ja nicht 
sein, dass solch niederträchtiges Volk unter uns weilt :D

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Illegal, möglicherweise gefährlich, und moralisch bedenklich. Belass es 
beim Färbemittel.

von A. R. (aandi)


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Ich muss grinsen, vor Jahren hat mir ein Bekannter von so einem Fall 
erzählt.
Der hat Maschinenöl zum Weichspüler gekippt, dann war Ruhe.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Andreas Schwarz schrieb:
> Illegal, möglicherweise gefährlich, und moralisch bedenklich. Belass es
> beim Färbemittel.

Illegal, nein was ich in meine Waschmittelflasche stecke ist meine 
Sache.
Gefährlich, kommt drauf an was es ist, ich wäge da schon ab.
Moralisch bedenklich, sicherlich aber die Problematik habe ich nicht.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Einige Körnchen Kaliumpermanganat ... ;)

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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A. R. schrieb:
> Ich muss grinsen, vor Jahren hat mir ein Bekannter von so einem Fall
> erzählt.
> Der hat Maschinenöl zum Weichspüler gekippt, dann war Ruhe.

Für die Wäsche sicherlich eine Idee, aber wo kommt die mechanische 
Beschädigung?
Ansonsten hatte ich an Sand für die Pumpe gedacht, der ist aber nicht so 
gut in der Flüssigkeit verteilt.

von A. R. (aandi)


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Ablauf verstopfen oder ein paar gehärtete Stahlstifte in den Zulauf 
fädeln, das müsste der Laugenpumpe den Garaus machen, oder Stahlkugeln, 
die durch die Löcher in der Trommel gehen.
Hau rein!

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Nein, ich will keinesfalls selber eine Sachbeschädigung begehen, die 
Sachbeschädigung muss von der Besitzerin, durch Diebstahl, selber 
verursacht werden.

von A. R. (aandi)


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Hm, das Öl müsste reichen, dass sie die Finger vom Weichspüler lässt, 
doch die Wama zerstören, schwierig.....

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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A. R. schrieb:
> Der hat Maschinenöl zum Weichspüler gekippt, dann war Ruhe.

hm, und was bewirkt das? Wie äußert sich das bei der Wäsche?

von Ben _. (burning_silicon)


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Schmeiß einen Stein während des Schleuderns rein... ;)

Etwas Schwefelsäure für Autobatterien würde sich anbieten. Hauptsache 
sie kippt sich das Zeug nicht über die Finger. Würde ich aus diesem 
Grund sein lassen und rate Dir auch nicht dazu. Der Wäsche würde das auf 
jeden Fall den Rest geben, ob's Edelstahl angreift weiß ich nicht.

Ansonsten halt was farbechtes...

Ist aber alles Sachbeschädigung wenn Du es wissentlich machst und jemand 
in die Falle rennt.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Joachim Drechsel schrieb:
> Einige Körnchen Kaliumpermanganat ... ;)

Hmm, hätte da sogar noch eine Dose irgendwo im Keller rumstehen. 
Blöderweise ist das nicht grade fürs Abwasser geeignet und kann 
Verätzungen verursachen.
Da könnte ich auch Eisen-3-Chlorid oder Natriumpersulfat reinmischen.

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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Geh in den indischen Supermarkt (oder die Gewürzabteilung deines 
Vertrauens) und kauf ne Packung Kurkumapulver. Das färbt Kleidung gelb 
wie nix gutes.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ben _ schrieb:
> Ist aber alles Sachbeschädigung wenn Du es wissentlich machst und jemand
> in die Falle rennt.

Nein ist es nicht.

1. Wurde explizit verboten den Weichspüler zu benutzen.
2. Wird der Weichspüler nicht exponierter als bislang üblich 
aufgestellt.
3. Bedingt die Eigentumsbeschädigung die illegale Entwendung des 
Weichspülerflascheninhaltes und schließt somit die Verantwortung für 
diesen aus.
4. Kommt Anstiftung nicht in Betracht.

von Michael K. (charles_b)


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Tim T. schrieb:

> Ansonsten hatte ich an Sand für die Pumpe gedacht, der ist aber nicht so
> gut in der Flüssigkeit verteilt.

Pumpen mögen es gar nicht, wenn sie stundenlang trocken laufen...

von Michael K. (charles_b)


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Auf keinen Fall sollte man Tapetenleim in Weichspülerflaschen 
aufbewahren...

von Peter F. (toto)


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Tim T. schrieb:
> Hallo,
>
> ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit eine Waschmaschine durch
> irgendein Mittel was man in den Weichspüler kippt (oder diesen ersetzt)
> final ausser Betrieb zu setzen. Hintergrund ist eine Nachbarin meiner
> Schwiegermutter welche sich ohne mit der Wimper zu zucken an deren
> Weichspüler bedient, bis dieser leer ist. Auf Nachfrage wurde empört
> reagiert und einen Monat später munter weitergeklaut. Prinzipiell hatte
> ich erstmal an ein Färbemittel gedacht, aber da die Maschine
> entsprechender Nachbarin auch noch besonders alt und laut ist, würde ich
> gerne zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.
>
> Mir ist klar das es nicht unbedingt in dieses Unterforum gehört, denke
> aber das ich hier am ehesten fündig werde.

Ich würde reinkacken, das müsste sie doch verstehen. Wenn man nicht 
völlig abgebrüht ist, ist die Maschine danach auch nicht mehr 
verwendbar...
Na gut, die finale Lösung ist das nicht, irgendein gekapselter 
Sprengstoff der mit Wasser reagiert, kenn ich mich nicht so aus...

von Günther N. (guenti)


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Mit etwas Nitroglyzerin wäre das Problem eventuell lösbar.Wenn es 
funktioniert ist allerdings nicht nur die Waschmaschine hinüber sondern 
auch die diebische Nachbarin.Also vergiss das mal schnell wieder.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Tim T. schrieb:
> 3. Bedingt die Eigentumsbeschädigung die illegale Entwendung des
> Weichspülerflascheninhaltes und schließt somit die Verantwortung für
> diesen aus.

Da dürftest du dich irren.

von Michael K. (charles_b)


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1. Zementpulver beimengen?

2. Die WaMa anheben und mal kräftig am Schlauchbalg der Laugenpumpe 
ziehen - mit Calgon wär das nicht passiert etc...

3. Papiertaschentücher kleinrupfen und in den Weichspüler mengen - merkt 
kein Mensch, wenn das Zeugs richtig klein ist.
Dann ist die ganze Wäsche schön gesprenkelt, macht sich immer gut. Das 
beste ist, dass es ja jedem Mal passieren kann, dass man ein Tempo in 
der Hose vergisst. Insofern würde sich der Spaß mehrere Male wiederholen 
bis überhaupt ein Verdacht aufkommt, es läge am Weichspüler...
Das Entfusseln der Wäsche ist dann sozusagen das kleine Fegefeuer...

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Andreas Schwarz schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> 3. Bedingt die Eigentumsbeschädigung die illegale Entwendung des
>> Weichspülerflascheninhaltes und schließt somit die Verantwortung für
>> diesen aus.
>
> Da dürftest du dich irren.

Verantwortung für illegal entwendete Stoffe, für den Fall das diese 
keinerlei besonderen Schutzvorkehrungen gegen Entwendung unterliegen 
mussten?
Ich lausche gespannt!

von Timm T. (Gast)


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Das Maschinenöl / Motoröl dürfte sich in der Waschmaschine festsetzten. 
Dann muss die zumindest paarmal durchlaufen, bis es wieder raus ist.

Andererseits merkt man ja eigentlich beim Reinkippen, dass das kein 
Weichspüler ist. Da ist ein dezentes Färbemittel vielleicht sinnvoller.

Man sollte natürlich tunlichst vermeiden, den "Weichspüler" dann noch 
selbst zu verwenden.

Und man sollte sich überlegen, ob man durch diese Aktion eine Eskalation 
zu einem Nachbarschaftskrieg riskieren will.

von Michael K. (charles_b)


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Timm Thaler schrieb:

> Man sollte natürlich tunlichst vermeiden, den "Weichspüler" dann noch
> selbst zu verwenden.

Ach nee!

> Und man sollte sich überlegen, ob man durch diese Aktion eine Eskalation
> zu einem Nachbarschaftskrieg riskieren will.

Solche Ballflachhalteparolen lege ich mir auch immer zurecht. Doch es 
scheint so zu sein, dass mit freundlichen Worten und Hinweisen auf 
eigentlich selbstverständliche Dinge man sich noch ein freches Mundwerk 
der Übeltäter einhandelt.

Vielleicht ist hier ein klares Wort durchaus sinnvoll - wenn die Leute 
auf gutes Zureden im Guten nicht reagieren.

von Ben _. (burning_silicon)


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Eine gute Ladung Natrium oder irgendein anderes alkalisches Metall 
(Kalium?) wäre auch die absolute Härte für eine Waschmaschine. 
Allerdings gibts wohl keinen grobgekörnten Weichspüler, der dann auch 
noch metallisch und wie unter Schutzflüssigkeit verpackt aussieht. Zu 
schade!

von John D. (Gast)


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(Feeding a troll)

Bring' dich um und schreib' in deinen Abschiedsbrief, du hättest es 
wegen des permanenten Weichspülerdiebstahls getan. Das wird der 
Nachbarin eine Lehre sein!

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Wie kommt die Nachbarin an den Weichspüler ran? Haben die einen 
gemeinsamen Waschraum? Wenn die Schwiegermutter ihr Waschpulver wieder 
mit in die Wohnung zurücknimmt (oder wird das auch geklaut?), dann kann 
sie den Weichspüler doch auch mitnehmen!

von Alex B. (Firma: Ucore Fotografie www.ucore.de) (alex22) Benutzerseite


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Michael K-punkt schrieb:
> Auf keinen Fall sollte man Tapetenleim in Weichspülerflaschen
> aufbewahren...

Sehr gut formuliert! :-)

1) Das Problem hast nicht nur du, Tim Taylor. Ganz allgemein ist es ein 
Zeichen für ein schlechtes Mietklima in einem Mehrfamilienhaus wenn die 
einzelnen Parteien keine Waschmittel im gemeinsamen Waschkeller 
aufbewahren, sondern diese immer mit in die eigene Wohnung nehmen.

2) Ich bin kein Rechtsexperte, denke die von dir beschriebene 
Vorgehensweise ist jedoch dennoch strafbar. Fahrlässige Sachbeschädigung 
wird meines Wissens nach nicht geahndet, ich denke deine Idee könnte man 
jedoch unter den Begriff des Eventualvorsatzes fassen: "Der 
Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn 
der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich 
hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt und sich 
damit abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger 
Rechtsprechung - Billigungstheorie).".

von A. R. (aandi)


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Was habt ihr denn mit strafbar?
Egal was er in die Weichspülerflasche reinkippt, das muss ihm dann 
erstmal nachgewiesen werden, könnte ja auch jemand anders gewesen sein 
und wenn der präparierte Weichspüler benutzt wird und Schaden 
verursacht, ist die Nachbarin des Diebstahls überführt.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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A. R. schrieb:
> Was habt ihr denn mit strafbar?
> Egal was er in die Weichspülerflasche reinkippt, das muss ihm dann
> erstmal nachgewiesen werden, könnte ja auch jemand anders gewesen sein
> und wenn der präparierte Weichspüler benutzt wird und Schaden
> verursacht, ist die Nachbarin des Diebstahls überführt.

Ich vermute mal, der Nachbar soll schon "wissen" warum seine
Waschmaschine die Pumpe geworfen hat ... ;)

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Alex Bürgel schrieb:
>
> 1) Das Problem hast nicht nur du, Tim Taylor. Ganz allgemein ist es ein
> Zeichen für ein schlechtes Mietklima in einem Mehrfamilienhaus wenn die
> einzelnen Parteien keine Waschmittel im gemeinsamen Waschkeller
> aufbewahren, sondern diese immer mit in die eigene Wohnung nehmen.

Ja, bevor besagte Nachbarin eingezogen ist war es wohl nie (>25 Jahre) 
ein Problem. Meine Schwiegermutter will einfach nicht immer alles 
wegräumen müssen, als nächstes braucht sie dann Schlösser auf der 
Steckdose usw.

> 2) Ich bin kein Rechtsexperte, denke die von dir beschriebene
> Vorgehensweise ist jedoch dennoch strafbar. Fahrlässige Sachbeschädigung
> wird meines Wissens nach nicht geahndet, ich denke deine Idee könnte man
> jedoch unter den Begriff des Eventualvorsatzes fassen: "Der
> Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn
> der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich
> hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt und sich
> damit abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger
> Rechtsprechung - Billigungstheorie).".

Da unterscheiden sich unsere Auffassungen. Es ist gar keine 
Fahrlässigkeit sondern Vorsatz ersten Grades (Absicht). Die 
Kausalitätskette wird jedoch durch den notwendigen Diebstahl 
unterbrochen, ohne diesen wäre eine Sachbeschädigung nicht möglich. 
Somit ist die Täterschaft bei der Eigentümerin der Sache zu sehen, 
welche allerdings keine Sachbeschädigung (im Rechtssinne) begehen kann 
da es kein fremdes Eigentum ist.

Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären.

Die Beweisbarkeit spielt ansich keine Rolle, sobald die Möglichkeit 
besteht das es strafbar ist, wäre es wohl gestorben da meine 
Schwiegermutter bei sowas etwas zimperlich ist; auch unter 90 
Tagessätzen.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Tim T. schrieb:
> Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären.

Mach das. Ich gehe davon aus, dass die Manipulation des Weichspülers 
strafbar ist, da Du ihn in der gemeinsamen Waschküche aufstellst und die 
Nachbarin davon ausgehen kann, dass da normaler Weichspüler in der 
Flasche ist. Ob sie den Weichspüler klaut oder nicht, ist eine ganz 
andere Geschichte. Es ist nun mal nicht üblich, dass man Motorenöl o.ä. 
in einer gemeinsamen Waschküche in einer Weichspülerflasche ohne 
besondere Kennzeichnung aufbewahrt.

Stell Dir vor, Du wohnst in einer WG und man klaut Dir in der Küche 
immer den selbstgebackenen Kuchen. Deshalb darfst Du noch lange nicht 
den Kuchen vergiften, um herauszufinden, wer das denn immer war.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Auch ich bin kein Jurist, möchte aber noch einen anderen Aspekt in die
Runde schmeißen:

Könnte dein Vorhaben vielleicht ein Akt von Selbstjustiz sein? Das wäre
dann ebenfalls strafbar.

Zwar erfolgen nach dem Diebstahl von dir oder deiner Schwiegermutter
keine diesbezüglichen Aktionen mehr, da alles Nötige ja schon vorher
eingefädelt wird, die Selbstjustiz wird also sozusagen "programmiert".
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass diese "Programmierung" nichts
am Straftatbestand ändert.

> Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären.

Das solltest du auf jeden Fall tun. Und ich hoffe, dass es wenigstens
ihm gelingt, dich von deinem zweifelhaften Vorhaben abzubringen.

Warum lässt du nicht einfach den Weichspüler in der Flasche drin,
streichst das Wort "Weichspüler" auf dem Etikett durch und schreibst
groß "Abflussreiniger extra stark, stark ätzend!!!" darunter? Damit
befriedigst du zwar nicht deine Rachegelüste, aber die Hemmschwelle,
den Inhalt mitzubenutzen, wäre für die Nachbarin deutlich erhöht.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Frank M. schrieb:
> dass man Motorenöl o.ä.
> in einer gemeinsamen Waschküche in einer Weichspülerflasche ohne
> besondere Kennzeichnung aufbewahrt.

Naja, dann schreib doch deutlich einfach irgendwas auf der Flasche drauf 
(z.B: "Enthält Motoröl, KEIN Weichspüler")

Entweder die Nachbarin läßt dann die Finger davon, oder sie hat halt 
pech gehabt, wenn sie sich (beim zweiten Versuch, wo halt KEIN 
Weichspüler mehr drin ist) selber Motoröl einfüllt

von Manfred F. (manfred_f)


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Tim T. schrieb:
> Werde das aber bei Gelegenheit mal mit meinem Anwalt abklären.

DAS ist wirklich die beste Idee, die du bis jetzt hattest.
Der wird dich nämlich sehr schnell auf den Boden der Tatsachen 
zurückholen...

von Peter L. (Gast)


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Hühnereiweiß evt. mit etwas Lebensmittelfarbe einfärben.
Gibt zusammen mit Wasser eine schöne Sauerei.

von Christian L. (cyan)


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Was ist den hier los?
Ist es jetzt schon in Ordnung, Hilfe zur Begehung einer Straftat zu 
leisten? Denn um was anderes geht es hier doch gar nicht. Der TO hat 
doch in seinem ersten Post klar gemacht, dass es ihm um dir mutwillige 
Zerstörung fremden Eigentums geht.
Und selbst wenn man davon ausgeht, dass dies einen Diebstahl einer 
anderen Person bedarf. So nimmt der TO die Sachbeschädigung billigend in 
kauf. Wenn man jetzt noch weiter argumentiert, dass der TO vermutet, 
dass diese Flasche von dritten genutzt wird, so ist es erst recht 
fahrlässig eine solche Flasche unbeschriftet stehen zu lassen. Aber 
nicht nur das. Er erzählt uns allen, dass es sein anliegen ist das 
Eigentum einer anderen Person zu zerstören. Wer darin kein Problem 
sieht, hat irgendwie ein sehr gestörtes Rechtsverständnis.

Und an alle die, die hier so "wertvolle" Tipps geben. Seht ihr nicht, 
dass diese Person nicht in der Lage ist, diesen Streit mit den 
einfachsten Mitteln, wie dem weg sperren des Waschmittels oder mitnehmen 
selbigen zu beenden? Stattdessen gebt ihr ihm auch noch Tipps teilweise 
gesundheitsschädliche Chemikalien zu verwenden.

Ich bin dafür, den Thread zu sperren oder möglichst gleich zu löschen. 
Ein solches Verhalten muss hier im Forum nicht noch unterstützt werden.

LG Christian

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