Händler, Gewährleitsung, Garantie und eine kaputte SSD

OP #2669504
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Hallo,

bräuchte mal eure Meinung zu einer Sache: Nach nur 3 Monaten ist meine 
SSD gestorben, leider. Also den Händler angemailt bzgl. 
GEWÄHRLEISTUNGsfall. Rücksendeaufkleber erhalten, SSD eingetütet und hin 
damit - in der Email gabs noch den Hinweis, dass die Abwicklung ca. 1 
Woche dauert bis ich Ersatz habe. Der Händler verkauft die SSD's ja auch 
noch momentan und hat sie lagernd.
So, heute nicht schlecht gestaunt als ne Email kam, dass die SSD an den 
Hersteller zur Reparatur in die USA gesendet wird. Der Hersteller selbst 
gibt 3-4 Wochen Reparaturzeit an, dazu kommt noch Hin- und Rückversand. 
Zudem wird der Händler auch erst mal sammeln und nicht wegen einer SSD 
ein Paket schnüren. Heißt im Endeffekt: 2-3 Monate bis ich ne neue SSD 
bekomme - unzumutbar, zumal System"platte" in nem Notebook.
Geld zurück verweigert er, ebenso wie mir eine neue SSD aus seinem 
Bestand zu schicken. So war ich es gewohnt von früheren Reklamationen, 
dass der Händler da unkompiziert und schnell Ersatz leistet wenn es sich 
nicht gerade um was hochpreisiges oder spezielles handelt und er es noch 
auf Lager hat. Nur dieser Shop stellt sich quer und schiebt seine 
Gewährleistung auf die Garantie des Herstellers ab. Was kann ich tun?
#2669517
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Sebastian R. schrieb:
> Was kann ich tun?

Kommt darauf an wo Du bist.
In der Schweiz als Beispiel ist der Händler dazu verpflichtet, die Ware 
unverzüglich umzutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Eine 
Reparatur muss man sich während der Garantiezeit nicht gefallen lassen. 
Mann darf es sich nur nicht von einem Verkäufer ausschwatzen lassen und 
sich mit der Reparatur zufrieden geben.
Wie es in anderen Ländern ist weiss ich nicht.
#2669678
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Sebastian R. schrieb:
> Nur dieser Shop stellt sich quer und schiebt seine
> Gewährleistung auf die Garantie des Herstellers ab.

Das ist natürlich Unsinn, rechtlich ist erstmal er in der Pflicht wegen 
Gewährleistung, unabhängig von der Herstellergarantie.
Was natürlich nicht bedeutet, dass er nicht den Reperaturservice des 
Herstellers nutzen kann. Macht er natürlich auch, schließlich will er ja 
die defekte SSD auch vom Hersteller ersetzt haben und nicht auf den 
Kosten sitzen bleiben. Rein nach Hausverstand sind solche Fristen für 
Artikel, die sowiso zu 99% ausgetauscht werden, natürlich nicht 
akzeptabel, aber was bleibt dir anderes übrig?
OP #2669995
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Kaufentscheidend war seinerzeit nicht der Preis sondern die 
Verfügbarkeit. Und bis auf den Fall jetzt hatte ich auch noch keine 
Probleme mit Versandhändlern im Reklamationsfall.
Früher hatte ich auch zweimal was bei "Computerfachhhändlern" in meiner 
Stadt gekauft: total überteuert, null Service und im Reklamationsfall 
auch auf den Hersteller abschieben. Nicht mal Ersatz durch den Distri. 
Nicht mal nen Anruf oder Email gabs als die Ersatzware da war.
Zum Glück ist der Alternate nicht weit...und da hab ich mir auch vorhin 
noch ne neue SSD gekauft.

Bleibt aber immer noch die Frage ob man ein solches Verhalten seitens 
des Händlers tolerieren muss und was hier als angemessene Frist für die 
Nachbesserung zu sehen ist - wenn der Händler den Artikel vorrätig hat.

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