Hallo, bräuchte mal eure Meinung zu einer Sache: Nach nur 3 Monaten ist meine SSD gestorben, leider. Also den Händler angemailt bzgl. GEWÄHRLEISTUNGsfall. Rücksendeaufkleber erhalten, SSD eingetütet und hin damit - in der Email gabs noch den Hinweis, dass die Abwicklung ca. 1 Woche dauert bis ich Ersatz habe. Der Händler verkauft die SSD's ja auch noch momentan und hat sie lagernd. So, heute nicht schlecht gestaunt als ne Email kam, dass die SSD an den Hersteller zur Reparatur in die USA gesendet wird. Der Hersteller selbst gibt 3-4 Wochen Reparaturzeit an, dazu kommt noch Hin- und Rückversand. Zudem wird der Händler auch erst mal sammeln und nicht wegen einer SSD ein Paket schnüren. Heißt im Endeffekt: 2-3 Monate bis ich ne neue SSD bekomme - unzumutbar, zumal System"platte" in nem Notebook. Geld zurück verweigert er, ebenso wie mir eine neue SSD aus seinem Bestand zu schicken. So war ich es gewohnt von früheren Reklamationen, dass der Händler da unkompiziert und schnell Ersatz leistet wenn es sich nicht gerade um was hochpreisiges oder spezielles handelt und er es noch auf Lager hat. Nur dieser Shop stellt sich quer und schiebt seine Gewährleistung auf die Garantie des Herstellers ab. Was kann ich tun?
Sebastian R. schrieb: > Was kann ich tun? Kommt darauf an wo Du bist. In der Schweiz als Beispiel ist der Händler dazu verpflichtet, die Ware unverzüglich umzutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Eine Reparatur muss man sich während der Garantiezeit nicht gefallen lassen. Mann darf es sich nur nicht von einem Verkäufer ausschwatzen lassen und sich mit der Reparatur zufrieden geben. Wie es in anderen Ländern ist weiss ich nicht.
Hier in D hat man erst nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf Wandlung = Rückerstattung. Nur welche Fristen sind akzeptabel bei diesen Nachbesserungsversuchen?!
Sebastian R. schrieb: > Nur dieser Shop stellt sich quer und schiebt seine > Gewährleistung auf die Garantie des Herstellers ab. Das ist natürlich Unsinn, rechtlich ist erstmal er in der Pflicht wegen Gewährleistung, unabhängig von der Herstellergarantie. Was natürlich nicht bedeutet, dass er nicht den Reperaturservice des Herstellers nutzen kann. Macht er natürlich auch, schließlich will er ja die defekte SSD auch vom Hersteller ersetzt haben und nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Rein nach Hausverstand sind solche Fristen für Artikel, die sowiso zu 99% ausgetauscht werden, natürlich nicht akzeptabel, aber was bleibt dir anderes übrig?
Bei ihm ne neue SSD bestellen und ne entsprechende Bewertung reindrücken ;)
Uhu Uhuhu schrieb: > Was war das denn für ein Shop? okluge.de tritt in der Bucht mit mehreren Accounts auf.
Solches Verhalten ist halt der Preis für die Billigheimerei. Bei denen zahlst du kräftig drauf, wenn schief geht, während du bei den seriösen Anbietern etwas mehr zahlst - sozusagen als Versicherung.
Kaufentscheidend war seinerzeit nicht der Preis sondern die Verfügbarkeit. Und bis auf den Fall jetzt hatte ich auch noch keine Probleme mit Versandhändlern im Reklamationsfall. Früher hatte ich auch zweimal was bei "Computerfachhhändlern" in meiner Stadt gekauft: total überteuert, null Service und im Reklamationsfall auch auf den Hersteller abschieben. Nicht mal Ersatz durch den Distri. Nicht mal nen Anruf oder Email gabs als die Ersatzware da war. Zum Glück ist der Alternate nicht weit...und da hab ich mir auch vorhin noch ne neue SSD gekauft. Bleibt aber immer noch die Frage ob man ein solches Verhalten seitens des Händlers tolerieren muss und was hier als angemessene Frist für die Nachbesserung zu sehen ist - wenn der Händler den Artikel vorrätig hat.
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