Hallo! Ein von einem Hersteller gebautes Gerät enthält Komponenten, die mit der Schutzklasse II gekennzeichnet sind. Trotzdem ist das Metallgehäuse an den Schutzleiter des Anschlusskabels angeschlossen, lt. Hersteller nur als Potentialausgleich. Ist das so zulässig? Andreas
Nochmal langsam für mich zum mitdenken. Gegeben ist ein Metallgehäuse. In dem Gehäuse befindet sich ein Schutzisoliertes Gerät? Vom gleichen Hersteller?
@AndreasB (Gast) Enthält das Gerät mit Metallgehäuse ausschließlich SchutzklasseII-Komponenten? JA: Dann muss der PE am Gehäuse nicht angeschlossen sein, kann aber; NEIN: Dann muß der PE am Gehäuse angeschlossen sein. PE ist ein Schutzleiteranschluß und darf primär nicht als Potentialausgleichsanschluss (im Wortsinn) verwendet werden. Dazu ist ein separater (Schraub-)Anschluss am Gehäuse notwendig.
>Ein von einem Hersteller gebautes Gerät enthält Komponenten, die mit der >Schutzklasse II gekennzeichnet sind. Trotzdem ist das Metallgehäuse an >den Schutzleiter des Anschlusskabels angeschlossen, lt. Hersteller nur >als Potentialausgleich. >Ist das so zulässig? Kann man machen. Aber wenn das Metallgehäuse an den Schutzleiter angeschlossen wird, mutiert das ganze Gerät automatisch zur Schutzklasse I. Die Schutzklasse II bleibt erhalten, wenn der Schutzleiter nur als Funktionserde in das Gerät geführt wird. Das Gehäuse darf dann aber nicht an den Schutzleiter angeschlossen werden und der Schutzleiter muß intern gehandhabt werden wie eine gefährliche Netzspannung.
Kai K. schrieb: > Die Schutzklasse II bleibt erhalten, wenn der Schutzleiter nur als > Funktionserde in das Gerät geführt wird. Das Gehäuse darf dann aber > nicht an den Schutzleiter angeschlossen werden und der Schutzleiter muß > intern gehandhabt werden wie eine gefährliche Netzspannung. Stimmt diese Aussage von 2012 noch? Kann man also für SK II Geräte mit Metallgehäuse auch die leichter erhältlichen Stecker/Schalter/Sicherungskombinationen für SK I (mit C14 Stecker) verwenden, wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind? Es geht hier um einen noch zu bauenden Audio Leistungsverstärker mit Metallgehäuse. SK I möchte ich - wenn es geht - wegen der Gefahr der Brummschleife vermeiden. Da nehme ich lieber die aufwändigere Isolation der Netzseite auf mich. Grüße Peter
Peter schrieb: > Stimmt diese Aussage von 2012 noch? Ja. In ein SKII-Gerät darf der PE ein- oder durchgeführt werden. Er darf dort nicht frei "herumhängen", sondern muss wie ein Netzleiter behandelt werden. Also z.B. auf eine Klemme legen. Er darf nicht an berührbare leitfähige Teile - wie das Gehäuse - angeschlossen werden. Meines Wissens nach gibt es die C14-Stecker auch ohne PE-Kontakt: das sind dann C18-Stecker
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Falls Du alles nach SKII auslegst, aber wegen Verfügbarkeit C14 (mit PE-Pin) statt C18 nimmst, den Pin aber innen offen lässt (bzw mit Schrumpfschlauch isolierst), dann bringe einen Hinweis an der Rückseite neben dem Einbaustecker an. Wenn Du das nicht machst wird Dein Verstärker durch die nächste Geräteprüfung fallen oder es gibt zumindest lange Diskussionen. Wo ein PE-Pin ist erwartet der Prüfer <0,3 Ohm zum Gehäuse.
Danke Route 6. und ZF für eure Antworten. Dann kann ich ohne schlechtes Gewissen auf meine Vorräte zurückgreifen. Und auf dem Gerät bringe ich noch den Hinweis an. Gute Idee, dann ist das eindeutig. Grüße Peter
Unter welchen Umständen müssen denn eigentlich Geräte mit dem Symbol für die Schutzklasse 1, 2 oder wahlweise auch 3 gekennzeichnet werden? Ich habe hier zum Beispiel ein mobiles Oszilloskop von Fluke, in dem ein Akku verbaut ist. Die Schutzklasse ist aber nicht aufgedruckt. Und dann hätte ich hier noch einen Solarregler für's Wohnmobil. Da können Solarpanels mit 60V angeschlossen werden. Ist aber auch keine Schutzklasse draufgedruckt. Am Panel auch nicht. Oder müssen die Symbole garnicht auf's Gerät, sondern allenfalls in eine Anleitung? Nur interessehalber... habe damit eigentlich nix am Hut. ;)
Peter schrieb: > Und auf dem Gerät bringe ich noch den Hinweis an Noch besser wäre ein Schalter "Ground lift". Damit lässt sich die Anlage mit dem Schutzleiter verbinden, wenn es nicht schon an einer anderen Stelle im System so ist. Denn: Wenn sekundär völlig isoliert ist, bei allen Geräten, die Trafos bis 2.5kV isolieren, und nun jemand die Sekundäre Verkabelung statisch auflädt (Teppich, Kunststoffschuhe und Funken beim Anfassen) auf über 2.5kV, dann schlagen die Trafoisolierungen durch, denn es gibt ja keinen Potentialausgleich.
Man kann aber bei einem Audiogerät das Metallgehäuse und die von außen zugänglichen Metallbedienelemente von dem Ground des Audiogerätes isolieren und stattdessen mit dem Schutzleiter verbinden. Von mir aus kann man zusätzlich zwischen Schutzleiter ( und dem damit verbundenen Gehäuse ) und dem Audiogerät den besagten Groundliftschalter anordnen. Ralph Berres
Textmarker schrieb: > Ich habe hier zum Beispiel ein mobiles Oszilloskop von Fluke, in dem ein > Akku verbaut ist. Die Schutzklasse ist aber nicht aufgedruckt. > > Und dann hätte ich hier noch einen Solarregler für's Wohnmobil. Da > können Solarpanels mit 60V angeschlossen werden. Ist aber auch keine > Schutzklasse draufgedruckt Keine Netzstromversorgung, keine Schutzklasse.
> Keine Netzstromversorgung, keine Schutzklasse.
Das kann man so aber nicht unbedingt sagen.
Die Schutzklasse III z.B. gilt ja unter anderem für Geräte,die mit
elektro-chemischen Spannungsquellen versorgt werden. Also Akkus oder
Batterien z.B....
An Netzstrom sind solche Geräte also nicht unbedingt gebunden, eine
Schutzklasse haben sie trotzdem.
Wann und unter welchen Umständen allerdings eine Kennzeichnungspflicht
herrscht, weißich leider auch nicht.
Hallo "Die Schutzklasse II bleibt erhalten, wenn der Schutzleiter nur als Funktionserde in das Gerät geführt wird. Das Gehäuse darf dann aber nicht an den Schutzleiter angeschlossen werden und der Schutzleiter muß intern gehandhabt werden wie eine gefährliche Netzspannung." Und das Funktionsprinzip bzw. die Physik dahinter ändert sich? - Wenn einer der Netzspannung führenden Leiter es dann doch schafft am Metallgehäuse zu gelangen (obwohl es ja nach Vorschrift her unmöglich ist...) geschieht nichts und das Aussengehäuse steht unter Spannung? Wohl eher weniger. Wieder mal ein schönes Beispiel warum so mancher beim Begriff VDE, ÖVE, UL... die Augen verdreht. Na ja Hauptsache der richtige Aufkleber ist am Gerät, das Gerät ist in der richtigen Datenbank registriert und wird im beruflichen Umfeld alle Jahre kostenpflichtig, natürlich von einen Techniker, besser noch einen Ingenieur (die dann entsprechend motiviert sind denn dafür haben sie sich Jahrelang mit entsprechenden Stoff auseinander gesetzt) überprüft und hat einen neuen, schönen, Aufkleber und seinen Eintrag in eine weitere Datenbank erhalten...
Ralph B. schrieb: > Man kann aber bei einem Audiogerät das Metallgehäuse und die von außen > zugänglichen Metallbedienelemente von dem Ground des Audiogerätes > isolieren und stattdessen mit dem Schutzleiter verbinden. Habe ich das richtig verstanden: Gerät gem. SK I aufbauen, aber Ground der Elektronik vom Gehäuse isolieren? Dann müsste der Trafo die sichere Trennung von Netzspannung zur Elektronik garantieren. Also Trafo vorbereitet für SK II verwenden. Richtig?
Jemand schrieb: > Hallo > > "Die Schutzklasse II bleibt erhalten, wenn der Schutzleiter nur als > Funktionserde in das Gerät geführt wird. Das Gehäuse darf dann aber > nicht an den Schutzleiter angeschlossen werden und der Schutzleiter muß > intern gehandhabt werden wie eine gefährliche Netzspannung." > > Und das Funktionsprinzip bzw. die Physik dahinter ändert sich? - Wenn > einer der Netzspannung führenden Leiter es dann doch schafft am > Metallgehäuse zu gelangen (obwohl es ja nach Vorschrift her unmöglich > ist...) geschieht nichts und das Aussengehäuse steht unter Spannung? > > Wohl eher weniger. Die Schutzisolierung bei SKII soll sicherstellen, dass genau dies nicht passiert - und tut dies in der Regel auch. Über Jahrzehnte hat dies ganz brauchbar funktioniert, guck Dir CD-Spieler, Tape-Decks, Tuner, Verstärker im 44cm Raster an. Sicherheit ist immer eine Abwägung von Szenarien und Umständen, deren Wahrscheinlichkeit und möglichen Gegenmaßnahmen. Auch bei SKI können ziemlich gefährliche Situationen entstehen. Allgemein gilt: SKIII ist sicherer als SKII und SKII ist sicherer als SKI. > Wieder mal ein schönes Beispiel warum so mancher beim Begriff VDE, ÖVE, > UL... die Augen verdreht. > > Na ja Hauptsache der richtige Aufkleber ist am Gerät, das Gerät ist in > der richtigen Datenbank registriert und wird im beruflichen Umfeld alle > Jahre kostenpflichtig, natürlich von einen Techniker, besser noch einen > Ingenieur (die dann entsprechend motiviert sind denn dafür haben sie > sich Jahrelang mit entsprechenden Stoff auseinander gesetzt) überprüft > und hat einen neuen, schönen, Aufkleber und seinen Eintrag in eine > weitere Datenbank erhalten... In der Tat ist es Arbeit das alles nachzuhalten. Für den Bereich den ich überblicke kann ich grob sagen, dass geschätzt vielleicht 1% der Prüflinge berechtigt durchfallen. Meist Kaltgeräteleitungen oder Steckdosenleisten, also Sachen, die (bei uns) nicht in der Datenbank stehen. An Oszilloskopen, Tischmultimetern etc. gibt es selten was zu bemängeln.
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