Moin, mich interessiert folgendes: Wenn man irgend eine Schaltung baut und die dann bei sich zu Hause laufen lässt, die dann anfängt zu brennen und das Haus fackelt ab oder sonst was. Dann bezahlt doch keine Versicherung oder? Bräuchte man dafür dann irgendwelche Siegel GS und TÜV Prüfungen für viel Geld oder gibts da auch andere Wege, das es als "sicher" gilt? Oder ist es doch ganz anders als von mir beschrieben? Gruß
Hans W. schrieb: > Bräuchte man dafür dann irgendwelche Siegel GS und TÜV Prüfungen für > viel Geld oder gibts da auch andere Wege, das es als "sicher" gilt? Ob eine TÜV-Prüfung irgendeine rechtliche Wikrung hat, wird sich noch zeigen. Dazu muß erstmal der Streit um die vom TÜV Rheinland geprüften Brustimplantate durch die Gerichtsmühlen laufen.
Aber es ist doch so oder? Wenn ich was baue nach bestem Wissen und Gewissen und das brennt mir dann aus irgendeinem Grund was ab, z.B ein Bewegungsmelder oder sonst was einfaches -dann trage ich doch komplett die Schuld und keine Versicherung zahlt, oder? Was müsste man denn machen damit es nicht so ist.
Hm, was passiert, wenn das Essen bei Kerzenlicht oder der Weihnachtbaum außer Kontrolle gerät ? Wozu die Versicherung, wenn sie alles ablehnt? Es läuft darauf raus, ob grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, oder besser vom Gericht festgestellt wird. Was ist mit dem Selbstbaugerät ? Ein Selbstbaugerät, dessen Zweck das Abbrennen ist, wird sicher Probleme bereiten. Das Gesetz sagt dazu, daß die sog. allgemeinen Regeln der Technik einzuhalten sind. Über die juristische Krücke der Vermutungswirkung werden diese arT mit den VDE Normen verknüpft. Der Haken dabei: Diese Regeln sind nicht öffentlich, und du mußt sie für ein Höllengeld kaufen und darfst nix kopieren. Die Kampagnen der Verbände haben den Sinn diese Normen als quasi Gesetze zu verkaufen, dem Anwender/Konstrukteur Angst einzujagen, so daß er 1500+ Eu für einen Leitz Ordner ausgibt und ihn gleichzeitig eine "elegante" Möglichkeit unterzujubeln, sich nämlich mit überteuerten Prüfzeugnissen, Zertifakten etc. das Gewissen zu beruhigen. Gleichzeitig findet man solche Prüfaufkleber manchmal auf Importgeräten, die -einmal aufgeschraubt- einem die Haare zu Berge stehen lassen. Und falls doch was passiert, ist der Prüfer nicht verantwortlich ?? - sehr schön..... So, wenn Du diese arT eingehalten hast, muß man Dir grobe Fahrlässigkeit beweisen. Wenn nicht, dann mußt Du beweisen, daß du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. Ob die arT eingehalten sind, das obliegt einem Gutachter. Natürlich kann man auch noch ein Gegengutachten einholen. -> Juristenkrieg mit offenem Ausgang, nach dem Juristenmotto: Der Weg ist das Ziel (und das Honorar). Interessanterweise hat der BGH im Oktober 2008 festgestellt: Die DIN/VDE Normen besitzen nur Empfehlungscharakter. So einfach: Selbst gebaut- Pech gehabt ists also nicht. Nachweisbare Technik-Kenntnisse sind im "Kriegsfall" sicher von Vorteil. Diese Aussagen sind meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. (muss man das darunterschreiben ? - Deutschland, Deutschland, oje....)
Hans W. schrieb: > Oder ist es doch ganz anders als von mir beschrieben? http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt
Ich kann dir keinen wasserdichten juristischen Rat geben (den wirst du in in Foren sowieso nie erhalten). Mein persönlicher Ansatz: Eine Prüfung durch ein Institut ist teuer und zeitaufwendig. Auch ist sie im Streitfall auch keine 100%ig Garantie nicht auf den Schadenskosten sitzen zu bleiben. Daher setze ich auf eine gute Dokumentation des Aufbaues. Dies inkludiert Schaltpläne, Layoutplots, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen und vor Allem: ausführliche Fotos (von Konstruktionsdetails bis hin zur Dokumentation des tatsächlichen Aufstellungsort des Geräts). Das hilft, die Beweislast mehr zur Versicherung hin zu schieben.
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