Schaltung Sicherheitsaspekt

OP #2674395
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Moin,

mich interessiert folgendes:

Wenn man irgend eine Schaltung baut und die dann bei sich zu Hause 
laufen lässt, die dann anfängt zu brennen und das Haus fackelt ab oder 
sonst was. Dann bezahlt doch keine Versicherung oder?

Bräuchte man dafür dann irgendwelche Siegel GS und TÜV Prüfungen für 
viel Geld oder gibts da auch andere Wege, das es als "sicher" gilt?
Oder ist es doch ganz anders als von mir beschrieben?

Gruß
Gast #2674422
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Hans W. schrieb:
> Bräuchte man dafür dann irgendwelche Siegel GS und TÜV Prüfungen für
> viel Geld oder gibts da auch andere Wege, das es als "sicher" gilt?

Ob eine TÜV-Prüfung irgendeine rechtliche Wikrung hat, wird sich noch 
zeigen. Dazu muß erstmal der Streit um die vom TÜV Rheinland geprüften 
Brustimplantate durch die Gerichtsmühlen laufen.
OP #2674451
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Aber es ist doch so oder?

Wenn ich was baue nach bestem Wissen und Gewissen und das brennt mir 
dann aus irgendeinem Grund was ab, z.B ein Bewegungsmelder oder sonst 
was einfaches -dann trage ich doch komplett die Schuld und keine 
Versicherung zahlt, oder?
Was müsste man denn machen damit es nicht so ist.
Gast #2675341
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Hm, was passiert, wenn das Essen bei Kerzenlicht oder der Weihnachtbaum 
außer Kontrolle gerät ? Wozu die Versicherung, wenn sie alles ablehnt?
Es läuft darauf raus, ob grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, 
oder besser vom Gericht festgestellt wird.
Was ist mit dem Selbstbaugerät ? Ein Selbstbaugerät, dessen Zweck das 
Abbrennen ist, wird sicher Probleme bereiten.
Das Gesetz sagt dazu, daß die sog. allgemeinen Regeln der Technik 
einzuhalten sind. Über die juristische Krücke der Vermutungswirkung 
werden diese arT mit den VDE Normen verknüpft. Der Haken dabei: Diese 
Regeln sind nicht öffentlich, und du mußt sie für ein Höllengeld kaufen 
und darfst nix kopieren. Die Kampagnen der Verbände haben den Sinn diese 
Normen als quasi Gesetze zu verkaufen, dem Anwender/Konstrukteur Angst 
einzujagen, so daß er 1500+ Eu für einen Leitz Ordner ausgibt und ihn 
gleichzeitig eine "elegante" Möglichkeit unterzujubeln, sich nämlich mit 
überteuerten Prüfzeugnissen, Zertifakten etc. das Gewissen zu beruhigen. 
Gleichzeitig findet man solche Prüfaufkleber manchmal auf Importgeräten, 
die -einmal aufgeschraubt- einem die Haare zu Berge stehen lassen. Und 
falls doch was passiert, ist der Prüfer nicht verantwortlich ?? - sehr 
schön.....
So, wenn Du diese arT eingehalten hast, muß man Dir grobe Fahrlässigkeit 
beweisen. Wenn nicht, dann mußt Du beweisen, daß du nicht grob 
fahrlässig gehandelt hast. Ob die arT eingehalten sind, das obliegt 
einem Gutachter. Natürlich kann man auch noch ein Gegengutachten 
einholen. -> Juristenkrieg mit offenem Ausgang, nach dem Juristenmotto: 
Der Weg ist das Ziel (und das Honorar).

Interessanterweise hat der BGH im Oktober 2008 festgestellt: Die DIN/VDE 
Normen besitzen nur Empfehlungscharakter.

So einfach: Selbst gebaut- Pech gehabt ists also nicht. Nachweisbare 
Technik-Kenntnisse sind im "Kriegsfall" sicher von Vorteil.

Diese Aussagen sind meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
(muss man das darunterschreiben ? - Deutschland, Deutschland, oje....)
Gast #2675455
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Ich kann dir keinen wasserdichten juristischen Rat geben (den wirst du 
in in Foren sowieso nie erhalten).

Mein persönlicher Ansatz: Eine Prüfung durch ein Institut ist teuer und 
zeitaufwendig. Auch ist sie im Streitfall auch keine 100%ig Garantie 
nicht auf den Schadenskosten sitzen zu bleiben.
Daher setze ich auf eine gute Dokumentation des Aufbaues. Dies 
inkludiert Schaltpläne, Layoutplots, Konstruktionszeichnungen, 
Berechnungen und vor Allem: ausführliche Fotos (von Konstruktionsdetails 
bis hin zur Dokumentation des tatsächlichen Aufstellungsort des Geräts). 
Das hilft, die Beweislast mehr zur Versicherung hin zu schieben.

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