Hallo, ich bin Berufseinsteiger (jetzt kommt bestimmt gleich ein Glückwunsch..) und werde nach ERA bezahlt. Nach welchem Zeitraum erklimmt man denn die nächst höhere ERA Stufe? Muss mann denn in die Gewerkschaft eintreten um den vollen Tarifvertrag ausnutzen zu können? Viele Grüße
Hallo Peter, du steigst immer mit einer "A" ein, die sich automatisch nach 18 Monaten in eine "B" Stufe verwandelt. Allerdings ist dieser Wechsel i.d.R. nicht mit einer Gehaltserhöhung verbunden, da du über den Grundbetrag hinaus von Beginn an eine übertarifliche Zulage bekommst. Wenn die hoch genug ist, wird der Sprung auf B mit der verrechnet. Die Gewerkschaften kämpfen für die guten Stufen und etwaige Erhöhungen, insofern wärs wohl fair einzutreten. Bekommen tust du's aber auch ohne Mitglied zu sein. Gruß
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte vergessen zu sagen das es sich um BaWü - Metall handelt. Wie das genau alles funktioniert weis ich noch nicht.
>Allerdings ist dieser Wechsel i.d.R. nicht >mit einer Gehaltserhöhung verbunden, da du über den Grundbetrag hinaus >von Beginn an eine übertarifliche Zulage bekommst. Wenn die hoch genug >ist, wird der Sprung auf B mit der verrechnet. Äh, ne, das stimmt so wohl nicht ganz. Es bekommt ja nicht jeder automatisch eine übertarifliche Zulage, von daher ist ein Stufenüberganng auch mit mehr Gehalt verbunden. Cheers
ERA-Bezieher schrieb: > Hallo Peter, > > du steigst immer mit einer "A" ein, die sich automatisch nach 18 Monaten > in eine "B" Stufe verwandelt. Unsinn. In Baden-Württemberg gibt es so eine Unterteilung meines Wissens nach überhaupt nicht, in manch anderem Bundesland vielleicht schon. In meiner Firma gibt es im übrigen keinen "automatischen" Aufstieg, das wird alles individuell verhandelt und in der Regel ist die Arbeitgeberseite sehr unwillig wenn es um höheres Gehalt geht :-( Ich würde mal sagen, das ist von Firma zu Firma verschieden. Wenn es im Arbeitsvertrag steht dass es nach X Monaten oder Jahren eine Stufe nach oben geht, dann ist es so. Ansonsten wird es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.
Meiner Meinung nach wollte Peter K. wissen, wie schnell sich die ERA-Hochstufung auf dem Weg zur Zieleinstufung vollzieht. zB.: von EG13 zur EG 14 und dann zur EG15-Zieleinstufung.
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