Forum: Offtopic Steuererklärung / Bruttolohn bei Abschlussthesis


von Andi Z. (duderino65)


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Hallo,

bin grad an der steuererklärung und wollte wissen ob ich den bruttolohn 
von während meiner abschlussthesis auch mit einrechnen soll. ich habe 
januar/februear letzten jahren noch an meiner thesis gearbeitet (war 
also student zu dieser zeit). ab märz habe ich dann angefangen zu 
arbeiten. während meines abschlusssemesters wurden keine lohnsteuern 
abgeführt. ich habe den vollen betrag bekommen. ich weiss dass man als 
student die lohnsteuern wieder zurück bekommt (bei ferienjobs, etc.).

muss ich diesen zeitraum mit einberechnen oder nicht? und wenn ja dann 
muss ich auf jedenfall nachweise mitschicken das ich zu diesem zeitraum 
student war.
kann ich dass dann nicht einfach weglassen??

mfg andi

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Andi Z. schrieb:
> muss ich diesen zeitraum mit einberechnen oder nicht?
Wenn er steuerlich in das Jahr der Erklärung fällt: Ja.

Andi Z. schrieb:
> nachweise mitschicken das ich zu diesem zeitraum
> student war.
Wurde bei mir nie gefordert, aber eine Exmatrikulationsbescheinigung, 
Studentenausweis oder Studienbescheinigung wirst du doch wohl haben...?

Andi Z. schrieb:
> kann ich dass dann nicht einfach weglassen??
Was versprichst du dir davon? Aufwand ist doch nahezu 0... Du kannst 
natürlich einfach mal zu deinem Sachbearbeiter gehen und dort fragen ob 
die Angabe entfallen kann.

von Andi Z. (duderino65)


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hallo,

also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe 
jahr ist.

wegen den nachweisen habe ich kein problem. die hab ich ja. nur wenn ich 
da eh keine lohnsteuer zahlen musste dann kann ich das ja auch 
weglassen. brauche also auch keine nachweise mitschicken.

d.h. ich muss diesen zeitraum/verdienst nicht angeben?! sehe ich das 
richtig?

danke für die antwort

von Michael K. (charles_b)


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Andi Z. schrieb:
> hallo,
>
> also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe
> jahr ist.

Womit begründest du deine Annahme?

> wegen den nachweisen habe ich kein problem. die hab ich ja. nur wenn ich
> da eh keine lohnsteuer zahlen musste dann kann ich das ja auch
> weglassen. brauche also auch keine nachweise mitschicken.

Lass das das Finanzamt entscheiden. Wenn du das Geld nicht bar auf die 
Hand bekommen hast sonder es auf dein Konto überwiesen wurde gibt es 
beim Bezahler eine Buchung und bei dir auch. Das kommt ggf. ohnehin ans 
Tageslicht.

> d.h. ich muss diesen zeitraum/verdienst nicht angeben?! sehe ich das
> richtig?
>
> danke für die antwort

Frag die Leute am FA, die müssen dir da Auskunft geben. Grad wenn die 
Summe der Einkünfte ohnehin klein ist und du keine bis fast keine Steuer 
zahlst, lohnt sich ein Rumdrucksen schon überhaupt nicht.

von Großes F. (112)


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>also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe
>jahr ist

FALSCH!

Dein gesamter Jahresverdienst ist grundsätzlich und vollständig als 
Einkommen zu werten und daher der Name --> Einkommensteuerpflichtig!

Es gibt keinen "steuerfreien Studentenjob" oder ähnliches. Das sind 
Märchen von Leuten, die Tatsachen vertauschen weil sie keien Ahnung von 
der Materie haben. Auch unterhalb von Steuerfreibeträgen ist man nämlich 
steuerpflichtig, lediglich mit einer Steuer von Null.

Das Finanzamt interessiert dein Gesamt-Jahresverdienst und der ist 
relevant dafür ob du Steuern zu zahlen hast oder eben nicht. Kommst du 
mit allen Einkommensarten über die Grenzen, dann zahlst du Steuern>0 und 
sonst Steuern=0.

Die Tatsache, dass bisher keine Lohnsteuer abgeführt wurde, ist einzig 
darauf zurückzuführen, dass du keine Steuern hättest zahlen müssen, wenn 
das Gehalt extrapoliert auf 12 Monatsgehälter unterhalb der 
Steuerfreigrenzen gelegen hätte.
Da du aber offenbar noch weiteren Jobs nachgegangen bist, musst du alle 
Einkommensquellen angeben.

PS.: Und glaub nicht, dass das Finanzamt von deinem Studijob nichts 
wüsste. Die bekommen nämlich von der Buchhaltung des Arbeitgebers und 
der Knappschaft mit, wer auf wessen Lohnzettel steht udn die werden sich 
wundern, wenn eine Einkommensteuererklärung eingeht in der die 
entsprechende "Anlage N" fehlt.

von Michael K. (charles_b)


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Guter Beitrag!

Ich hatte doch tatsächlich mal eine freiberufliche Einnahme vergessen... 
Prompt kam ein Jahr später ein Schreiben, mit dem man auf das Fehlen der 
entsprechenden Angaben freundlich aufmerksam machte,...

von Großes F. (112)


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achja und noch etwas:

Es interessiert das Finanzamt nicht die Bohne, ob du Azubi, 
Arbeitnehmer, Säugling, Harzt-4er oder eben Student bist.

Nur Bares ist Wahres!
Das Finanzamt interessiert sich einzig für die Zahlen, die am Ende 
herauskommen.
Der Säugling mit den (geerbten) dicken Aktiendividenden ist genauso 
einkommensteuerpflichtig wie der Professor oder eben dessen Studenten.

von Andi Z. (duderino65)


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hallo,

>> also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe
>> jahr ist.
>
> Womit begründest du deine Annahme?

meine annahme begründet sich aus meiner elektronischen lohnsteuerkarte 
vom arbeitgeber. hier ist wirklich nur der bruttolohn für das jahr (bzw 
diese 1-2 monate) angegeben und die lohnsteuern sind 0!!!
wenn ich das ganze jedoch auf das jahr rechne muss ich für diesen 
zeitraum wohl noch etwas nachzahlen. also muss ich ich das ganze auch 
angeben sonst gibts ärger...

werd wohl mal nachfragen müssen. mir ist die ganze geschichte nicht ganz 
klar.

danke.

von Michael K. (charles_b)


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Andi Z. schrieb:
> hallo,
>
>>> also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe
>>> jahr ist.
>>
>> Womit begründest du deine Annahme?
>
> meine annahme begründet sich aus meiner elektronischen lohnsteuerkarte
> vom arbeitgeber. hier ist wirklich nur der bruttolohn für das jahr (bzw
> diese 1-2 monate) angegeben und die lohnsteuern sind 0!!!
> wenn ich das ganze jedoch auf das jahr rechne muss ich für diesen
> zeitraum wohl noch etwas nachzahlen. also muss ich ich das ganze auch
> angeben sonst gibts ärger...
>
> werd wohl mal nachfragen müssen. mir ist die ganze geschichte nicht ganz
> klar.
>
> danke.

Alles was auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 20xx ist, gehört auch ins 
Jahr 20xx.

Bezüglich deiner Sorgen wg. Steuern: Du hattest ja auch Werbungskosten, 
Fahrten etc. etc.

Frage ist natürlich, warum dir z. B. keine Sozialbeiträge wie KV etc. 
abgezogen wurden.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Andi Z. schrieb:
> meine annahme begründet sich aus meiner elektronischen lohnsteuerkarte

Lohnsteuer != Einkommensteuer! Wenn keine Lohnsteuer gezahlt wurde 
kannst du nix zurückbekommen, angeben musst du das trotzdem.

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