Hallo, bin grad an der steuererklärung und wollte wissen ob ich den bruttolohn von während meiner abschlussthesis auch mit einrechnen soll. ich habe januar/februear letzten jahren noch an meiner thesis gearbeitet (war also student zu dieser zeit). ab märz habe ich dann angefangen zu arbeiten. während meines abschlusssemesters wurden keine lohnsteuern abgeführt. ich habe den vollen betrag bekommen. ich weiss dass man als student die lohnsteuern wieder zurück bekommt (bei ferienjobs, etc.). muss ich diesen zeitraum mit einberechnen oder nicht? und wenn ja dann muss ich auf jedenfall nachweise mitschicken das ich zu diesem zeitraum student war. kann ich dass dann nicht einfach weglassen?? mfg andi
Andi Z. schrieb: > muss ich diesen zeitraum mit einberechnen oder nicht? Wenn er steuerlich in das Jahr der Erklärung fällt: Ja. Andi Z. schrieb: > nachweise mitschicken das ich zu diesem zeitraum > student war. Wurde bei mir nie gefordert, aber eine Exmatrikulationsbescheinigung, Studentenausweis oder Studienbescheinigung wirst du doch wohl haben...? Andi Z. schrieb: > kann ich dass dann nicht einfach weglassen?? Was versprichst du dir davon? Aufwand ist doch nahezu 0... Du kannst natürlich einfach mal zu deinem Sachbearbeiter gehen und dort fragen ob die Angabe entfallen kann.
hallo, also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe jahr ist. wegen den nachweisen habe ich kein problem. die hab ich ja. nur wenn ich da eh keine lohnsteuer zahlen musste dann kann ich das ja auch weglassen. brauche also auch keine nachweise mitschicken. d.h. ich muss diesen zeitraum/verdienst nicht angeben?! sehe ich das richtig? danke für die antwort
Andi Z. schrieb: > hallo, > > also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe > jahr ist. Womit begründest du deine Annahme? > wegen den nachweisen habe ich kein problem. die hab ich ja. nur wenn ich > da eh keine lohnsteuer zahlen musste dann kann ich das ja auch > weglassen. brauche also auch keine nachweise mitschicken. Lass das das Finanzamt entscheiden. Wenn du das Geld nicht bar auf die Hand bekommen hast sonder es auf dein Konto überwiesen wurde gibt es beim Bezahler eine Buchung und bei dir auch. Das kommt ggf. ohnehin ans Tageslicht. > d.h. ich muss diesen zeitraum/verdienst nicht angeben?! sehe ich das > richtig? > > danke für die antwort Frag die Leute am FA, die müssen dir da Auskunft geben. Grad wenn die Summe der Einkünfte ohnehin klein ist und du keine bis fast keine Steuer zahlst, lohnt sich ein Rumdrucksen schon überhaupt nicht.
>also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe >jahr ist FALSCH! Dein gesamter Jahresverdienst ist grundsätzlich und vollständig als Einkommen zu werten und daher der Name --> Einkommensteuerpflichtig! Es gibt keinen "steuerfreien Studentenjob" oder ähnliches. Das sind Märchen von Leuten, die Tatsachen vertauschen weil sie keien Ahnung von der Materie haben. Auch unterhalb von Steuerfreibeträgen ist man nämlich steuerpflichtig, lediglich mit einer Steuer von Null. Das Finanzamt interessiert dein Gesamt-Jahresverdienst und der ist relevant dafür ob du Steuern zu zahlen hast oder eben nicht. Kommst du mit allen Einkommensarten über die Grenzen, dann zahlst du Steuern>0 und sonst Steuern=0. Die Tatsache, dass bisher keine Lohnsteuer abgeführt wurde, ist einzig darauf zurückzuführen, dass du keine Steuern hättest zahlen müssen, wenn das Gehalt extrapoliert auf 12 Monatsgehälter unterhalb der Steuerfreigrenzen gelegen hätte. Da du aber offenbar noch weiteren Jobs nachgegangen bist, musst du alle Einkommensquellen angeben. PS.: Und glaub nicht, dass das Finanzamt von deinem Studijob nichts wüsste. Die bekommen nämlich von der Buchhaltung des Arbeitgebers und der Knappschaft mit, wer auf wessen Lohnzettel steht udn die werden sich wundern, wenn eine Einkommensteuererklärung eingeht in der die entsprechende "Anlage N" fehlt.
Guter Beitrag! Ich hatte doch tatsächlich mal eine freiberufliche Einnahme vergessen... Prompt kam ein Jahr später ein Schreiben, mit dem man auf das Fehlen der entsprechenden Angaben freundlich aufmerksam machte,...
achja und noch etwas: Es interessiert das Finanzamt nicht die Bohne, ob du Azubi, Arbeitnehmer, Säugling, Harzt-4er oder eben Student bist. Nur Bares ist Wahres! Das Finanzamt interessiert sich einzig für die Zahlen, die am Ende herauskommen. Der Säugling mit den (geerbten) dicken Aktiendividenden ist genauso einkommensteuerpflichtig wie der Professor oder eben dessen Studenten.
hallo, >> also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe >> jahr ist. > > Womit begründest du deine Annahme? meine annahme begründet sich aus meiner elektronischen lohnsteuerkarte vom arbeitgeber. hier ist wirklich nur der bruttolohn für das jahr (bzw diese 1-2 monate) angegeben und die lohnsteuern sind 0!!! wenn ich das ganze jedoch auf das jahr rechne muss ich für diesen zeitraum wohl noch etwas nachzahlen. also muss ich ich das ganze auch angeben sonst gibts ärger... werd wohl mal nachfragen müssen. mir ist die ganze geschichte nicht ganz klar. danke.
Andi Z. schrieb: > hallo, > >>> also steuerlich fällt er eben nicht mit hinein, obwohl es ja das selbe >>> jahr ist. >> >> Womit begründest du deine Annahme? > > meine annahme begründet sich aus meiner elektronischen lohnsteuerkarte > vom arbeitgeber. hier ist wirklich nur der bruttolohn für das jahr (bzw > diese 1-2 monate) angegeben und die lohnsteuern sind 0!!! > wenn ich das ganze jedoch auf das jahr rechne muss ich für diesen > zeitraum wohl noch etwas nachzahlen. also muss ich ich das ganze auch > angeben sonst gibts ärger... > > werd wohl mal nachfragen müssen. mir ist die ganze geschichte nicht ganz > klar. > > danke. Alles was auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 20xx ist, gehört auch ins Jahr 20xx. Bezüglich deiner Sorgen wg. Steuern: Du hattest ja auch Werbungskosten, Fahrten etc. etc. Frage ist natürlich, warum dir z. B. keine Sozialbeiträge wie KV etc. abgezogen wurden.
Andi Z. schrieb: > meine annahme begründet sich aus meiner elektronischen lohnsteuerkarte Lohnsteuer != Einkommensteuer! Wenn keine Lohnsteuer gezahlt wurde kannst du nix zurückbekommen, angeben musst du das trotzdem.
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