Forum: Offtopic Urheberrecht bei Blu-ray mit 2D- und 3D-Inhalt


von Horst (Gast)


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Darf ich eine Blu-ray, die jeweils eine 2D- und 3D-Version eines Films 
enthält, auseinander reißen und die beiden Teile separat verkaufen?

Oder bekomme ich Probleme mit dem Urheberrecht, da ich vermutlich (?) 
nur eine Lizenz besitze?

Wo kann ich das konkret nachlesen?

Danke schon mal für alle Tipps.

von BoeserFisch (Gast)


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Das Problem bei zerrissenen Bluerays wird sein, dass sie wegen der 
dadurch auftretenden Unwucht den Player beschädigen.
Korrigiere: Wegen der konzentrischen Anordnung der Spuren müssen die 
äusseren Spuren mit einem Laserschneidegerät vorsichtig als 
vollständiger Ring von der Scheibe getrennt und akkurat zentriert auf 
einen dünnen Träger geklebt werden.
Korrigiere: Was Du da wohl anfertigen möchtest, ist eine Kopie, und die 
Frage danach, ob eine Raubkopie verkauft werden darf, ist schwerlich 
ernsthaft gemeint. Oder?

von Horst (Gast)


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von MaWin (Gast)


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> Ich meine, sind solche Auktionen zuulässig:

Natürlich.

Gekauft ist Eigentum, ob er es dann mit Gewinn weiterverkauft,
oder die Summe beider Teile nicht mal den Gesamtpreis ausmacht,
ist sein Bier.

Auch wenn die Contentmafia gerne gegenteilige Parolen in die
Welt setzt.

Es handelt sich um keine Kopie, insofern stellt sich die Frage
nach einer unzulssigen Kopie zu gewerblichen Zwecken auch nicht.

von Horst (Gast)


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MaWin schrieb:
> Es handelt sich um keine Kopie, insofern stellt sich die Frage
> nach einer unzulssigen Kopie zu gewerblichen Zwecken auch nicht.

Ich habe dazu keine Hinweise gefunden. Wo steht das?

von U.Jost (Gast)


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Horst schrieb:
> solche Auktionen

Das ist ja eine tolle Geschäftsidee ;-)

von A. B. (funky)


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MaWin schrieb:
>> Ich meine, sind solche Auktionen zuulässig:
>
> Natürlich.
>
> Gekauft ist Eigentum, ob er es dann mit Gewinn weiterverkauft,
> oder die Summe beider Teile nicht mal den Gesamtpreis ausmacht,
> ist sein Bier.
>
> Auch wenn die Contentmafia gerne gegenteilige Parolen in die
> Welt setzt.
>
> Es handelt sich um keine Kopie, insofern stellt sich die Frage
> nach einer unzulssigen Kopie zu gewerblichen Zwecken auch nicht.

das hört sich doch mal wirklich fundiert an...
alleine deine 08/15 standard contentmafia formulierungen zeigen ja schon 
auf, in welche richtung das ganze geht.

im gegensatz zum z.b. einer doppel-cd ist das bei solchen kombi-paketen 
ja doch ein wenig anders gelagert.

man kauft den 3d film, und als dreingabe gibts die 2d variante für alte 
player welche mit dem 3d format nix anfangen können. (3d player können 
den 3d film ja auch in 2d wiedergeben)

somit könnten danach zwei unterschiedliche personen den gleichen film 
gleichzeitig sehen, was z.b. bei der doppel cd/dvd nicht gehen würde.

von P. M. (o-o)


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A. B. schrieb im Beitrag #2684674
> somit könnten danach zwei unterschiedliche personen den gleichen film
> gleichzeitig sehen, was z.b. bei der doppel cd/dvd nicht gehen würde.

Ja, und? Würde mich interessieren, gegen welches Recht dies verstösst. 
Die Scheiben sind mein Eigentum, also kann ich damit tun und lassen, was 
ich will. Das Urheberrecht verbietet mir bloss, nicht-autorisierte 
Kopien zu veräussern.

von Michael K. (charles_b)


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P. M. schrieb:
> A. B. schrieb im Beitrag #2684674
>> somit könnten danach zwei unterschiedliche personen den gleichen film
>> gleichzeitig sehen, was z.b. bei der doppel cd/dvd nicht gehen würde.
>
> Ja, und? Würde mich interessieren, gegen welches Recht dies verstösst.
> Die Scheiben sind mein Eigentum, also kann ich damit tun und lassen, was
> ich will. Das Urheberrecht verbietet mir bloss, nicht-autorisierte
> Kopien zu veräussern.

Sicherlich gibt es eine Klausel, wonach man den Film auch nur alleine 
ansehen darf.

Das Urheberrecht sollte schnellstens mal überholt werden. Statt dessen 
brüsten sich die Brüssel-Bürokraten, wenn sie die Roaming-Preise senken.

Ich vermute, dass die Qualität der einzelnen Hälften durch den 
Trennvorgang ziemlich leidet und würde schon allein deswegen die Finger 
davon lassen.

Wenn das Mode macht werden die Hersteller halt auf einen nicht-lösbaren 
Kleber umschwenken und dann ist auch dieser Käse gegessen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Michael K-punkt schrieb:
> Ich vermute, dass die Qualität der einzelnen Hälften durch den
> Trennvorgang ziemlich leidet und würde schon allein deswegen die Finger
> davon lassen.

Der Threadstarter wird sich nur ungeschickt ausgedrückt haben und in 
einer Blu-Ray-Hülle zwei Scheiben haben, von denen er jetzt eine 
loswerden möchte.

Das tatsächliche Trennen der verschiedenen Layer einer 
Mehrschicht-Blu-Ray ist gleichbedeutend mit deren Zerstörung.

von A. B. (funky)


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P. M. schrieb:
> Ja, und? Würde mich interessieren, gegen welches Recht dies verstösst.
> Die Scheiben sind mein Eigentum, also kann ich damit tun und lassen, was
> ich will. Das Urheberrecht verbietet mir bloss, nicht-autorisierte
> Kopien zu veräussern.

Ich kann die rechtliche Seite nicht beurteilen und wollte auch nur 
aufzeigen wo meiner Meinung nach das Problem liegen könnte. Ich weiss 
auch nicht was das ganze unbedingt mit einer Kopie zu tun haben muss.
Software kann ich auch 10 mal installieren, ohne auch nur einmal kopiert 
zu haben und darf sie trotzdem nur auf einem Rechner gleichzeitig 
benutzen(je nach Lizenz) Also war der Hinweis/die Frage bezüglich der 
Lizenz sicherlich nicht ganz verkehrt vom Threadstarter
Das Urheberrecht wird hier wohl nicht das einzig gültige bzw. anwendbare 
Gesetz sein...

Und die Idee, die Layer der Blueray/DVD auseinander zu schnippeln war 
jetzt wirklich süss :D

von Axel L. (axel_5)


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Meines Wissens gibt es keine Lizenzen an solchen Filmen, auch wenn die 
Filmindustrie das gerne so sehen würde. Filme oder Software werden im 
deutschen Rechtswesen (im Gegensatz zum amerikanischen) wie eine Sache 
behandelt, in dem Fall eben zwei DVD auf der sich zufällig ein Film 
befindet.

Und genauso wie Du ein Auto zerlegen und in Einzelteilen verkaufen 
darfst darfst Du das auch mit einer oder mehreren DVD. Mit dem Kauf sind 
beide in Dein Eigentum übergegangen und Du darfst damit (mit der Sache 
DVD) machen, was Du willst. Mal davon abgesehen, dass Du den 
Kopierschutz nicht knacken darfst.

Gruss
Axel

von Michael K. (charles_b)


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Was ist, wenn ich ne Bibel mit neuem und altem Testament 
auseinanderschneide und NT und AT getrennt verkaufe?

Um Gottes Willen!

von Michael K. (charles_b)


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A. B. schrieb:

>
> Und die Idee, die Layer der Blueray/DVD auseinander zu schnippeln war
> jetzt wirklich süss :D

Hab noch keine BR-Player, insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich da 
die technischen Detaile nicht kenne.

Was mir bei dem ganzen Medienwahn abgeht: Da wird über Auslösung, 
Bildschirmdiagonale und Farbraum geredet - aber um INHALTE geht es schon 
lange nicht mehr.

Da taucht Peter Pan dann eben in 3 D oder in HD auf - das macht den 
Streifen keinen Deut besser.

von Michael B. (laberkopp)


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> genauso wie Du ein Auto zerlegen und in Einzelteilen verkaufen
> darfst darfst

Schlechtes Beispiel, gerade das darfst du nicht,
das darf nur ein Autoverwerter (Schrotthändler).

Klar, es wird weitgehend geduldet, aber lies halt mal
ein paar Gesetze...

von A. B. (funky)


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Michael K-punkt schrieb:
> Da taucht Peter Pan dann eben in 3 D oder in HD auf - das macht den
> Streifen keinen Deut besser.

Naja, Geschmäcker sind eben verschieden. Das soll jetzt nicht heissen 
das ich Peter Pan für einen tollen Film halte und in 3D alles doppelt so 
gut ist...aber dieses Geschrei "Heute werden nur noch Scheiss Filme 
gemacht" kann ich nicht unterschreiben. Heute werden halt gewisse Filme 
mit sehr viel mehr Aufwand beworben als früher, so das die Menschen 
welche sich nicht extrem für Filme interessieren, dann genau diese 
vermehrt wahrnehmen. Aber Filmperlen gibts heute genauso. Und irgendwo 
werden eben diese Filmperlen ja auch durch die Megasuperduperblockbuster 
subventioniert



Und bezüglich der ich habe etwas gekauft und dann darf ich damit alles 
machen Diskussion:
Man kann sich mal ein teures Bürogebäude von einem super Stararchtekten 
designen und bauen lassen, dafür ein schweine Geld bezahlen und dann 
versuchen, Zeiterfassungsgeräte hinzuhängen. Der Laien&gesunde 
Menschenverstand sagt einem sicherlich, dass das kein Problem ist. Dem 
ist aber mitnichten so. Der Architekt hat dagegen geklagt, weil das 
ganze dann sein Design "zerstört" und er hat Recht bekommen.

Nur weil man irgendwas kauft, heisst das eben nicht unbedingt , das 
man damit alles machen kann

von Robert L. (lrlr)


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wo kein richter da kein kläger..

aber, du kannst es mal bei ebay melden, wenn es tatsächlich 
Urheberrechte verletzt (was ich jetzt garnicht so abwegig finde) werden 
sie es (vermultich) löschen..

dann weißt du es..

von D. I. (Gast)


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eBay ist keine rechtliche Instanz

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