Darf ich eine Blu-ray, die jeweils eine 2D- und 3D-Version eines Films enthält, auseinander reißen und die beiden Teile separat verkaufen? Oder bekomme ich Probleme mit dem Urheberrecht, da ich vermutlich (?) nur eine Lizenz besitze? Wo kann ich das konkret nachlesen? Danke schon mal für alle Tipps.
Das Problem bei zerrissenen Bluerays wird sein, dass sie wegen der dadurch auftretenden Unwucht den Player beschädigen. Korrigiere: Wegen der konzentrischen Anordnung der Spuren müssen die äusseren Spuren mit einem Laserschneidegerät vorsichtig als vollständiger Ring von der Scheibe getrennt und akkurat zentriert auf einen dünnen Träger geklebt werden. Korrigiere: Was Du da wohl anfertigen möchtest, ist eine Kopie, und die Frage danach, ob eine Raubkopie verkauft werden darf, ist schwerlich ernsthaft gemeint. Oder?
Ich meine, sind solche Auktionen zuulässig: http://www.ebay.de/itm/CAPTAIN-AMERICA-FIRST-AVENGER-3D-Blu-ray-im-Schuber-neuwertig-TOP-/140749956739?pt=DE_DVDs&hash=item20c559e683 in Verbindung mit http://www.ebay.de/itm/CAPTAIN-AMERICA-FIRST-AVENGER-Blu-ray-only-neuwertig-TOP-/140749954445?pt=DE_DVDs&hash=item20c559dd8d
> Ich meine, sind solche Auktionen zuulässig:
Natürlich.
Gekauft ist Eigentum, ob er es dann mit Gewinn weiterverkauft,
oder die Summe beider Teile nicht mal den Gesamtpreis ausmacht,
ist sein Bier.
Auch wenn die Contentmafia gerne gegenteilige Parolen in die
Welt setzt.
Es handelt sich um keine Kopie, insofern stellt sich die Frage
nach einer unzulssigen Kopie zu gewerblichen Zwecken auch nicht.
MaWin schrieb: > Es handelt sich um keine Kopie, insofern stellt sich die Frage > nach einer unzulssigen Kopie zu gewerblichen Zwecken auch nicht. Ich habe dazu keine Hinweise gefunden. Wo steht das?
MaWin schrieb: >> Ich meine, sind solche Auktionen zuulässig: > > Natürlich. > > Gekauft ist Eigentum, ob er es dann mit Gewinn weiterverkauft, > oder die Summe beider Teile nicht mal den Gesamtpreis ausmacht, > ist sein Bier. > > Auch wenn die Contentmafia gerne gegenteilige Parolen in die > Welt setzt. > > Es handelt sich um keine Kopie, insofern stellt sich die Frage > nach einer unzulssigen Kopie zu gewerblichen Zwecken auch nicht. das hört sich doch mal wirklich fundiert an... alleine deine 08/15 standard contentmafia formulierungen zeigen ja schon auf, in welche richtung das ganze geht. im gegensatz zum z.b. einer doppel-cd ist das bei solchen kombi-paketen ja doch ein wenig anders gelagert. man kauft den 3d film, und als dreingabe gibts die 2d variante für alte player welche mit dem 3d format nix anfangen können. (3d player können den 3d film ja auch in 2d wiedergeben) somit könnten danach zwei unterschiedliche personen den gleichen film gleichzeitig sehen, was z.b. bei der doppel cd/dvd nicht gehen würde.
A. B. schrieb im Beitrag #2684674 > somit könnten danach zwei unterschiedliche personen den gleichen film > gleichzeitig sehen, was z.b. bei der doppel cd/dvd nicht gehen würde. Ja, und? Würde mich interessieren, gegen welches Recht dies verstösst. Die Scheiben sind mein Eigentum, also kann ich damit tun und lassen, was ich will. Das Urheberrecht verbietet mir bloss, nicht-autorisierte Kopien zu veräussern.
P. M. schrieb: > A. B. schrieb im Beitrag #2684674 >> somit könnten danach zwei unterschiedliche personen den gleichen film >> gleichzeitig sehen, was z.b. bei der doppel cd/dvd nicht gehen würde. > > Ja, und? Würde mich interessieren, gegen welches Recht dies verstösst. > Die Scheiben sind mein Eigentum, also kann ich damit tun und lassen, was > ich will. Das Urheberrecht verbietet mir bloss, nicht-autorisierte > Kopien zu veräussern. Sicherlich gibt es eine Klausel, wonach man den Film auch nur alleine ansehen darf. Das Urheberrecht sollte schnellstens mal überholt werden. Statt dessen brüsten sich die Brüssel-Bürokraten, wenn sie die Roaming-Preise senken. Ich vermute, dass die Qualität der einzelnen Hälften durch den Trennvorgang ziemlich leidet und würde schon allein deswegen die Finger davon lassen. Wenn das Mode macht werden die Hersteller halt auf einen nicht-lösbaren Kleber umschwenken und dann ist auch dieser Käse gegessen.
Michael K-punkt schrieb: > Ich vermute, dass die Qualität der einzelnen Hälften durch den > Trennvorgang ziemlich leidet und würde schon allein deswegen die Finger > davon lassen. Der Threadstarter wird sich nur ungeschickt ausgedrückt haben und in einer Blu-Ray-Hülle zwei Scheiben haben, von denen er jetzt eine loswerden möchte. Das tatsächliche Trennen der verschiedenen Layer einer Mehrschicht-Blu-Ray ist gleichbedeutend mit deren Zerstörung.
P. M. schrieb: > Ja, und? Würde mich interessieren, gegen welches Recht dies verstösst. > Die Scheiben sind mein Eigentum, also kann ich damit tun und lassen, was > ich will. Das Urheberrecht verbietet mir bloss, nicht-autorisierte > Kopien zu veräussern. Ich kann die rechtliche Seite nicht beurteilen und wollte auch nur aufzeigen wo meiner Meinung nach das Problem liegen könnte. Ich weiss auch nicht was das ganze unbedingt mit einer Kopie zu tun haben muss. Software kann ich auch 10 mal installieren, ohne auch nur einmal kopiert zu haben und darf sie trotzdem nur auf einem Rechner gleichzeitig benutzen(je nach Lizenz) Also war der Hinweis/die Frage bezüglich der Lizenz sicherlich nicht ganz verkehrt vom Threadstarter Das Urheberrecht wird hier wohl nicht das einzig gültige bzw. anwendbare Gesetz sein... Und die Idee, die Layer der Blueray/DVD auseinander zu schnippeln war jetzt wirklich süss :D
Meines Wissens gibt es keine Lizenzen an solchen Filmen, auch wenn die Filmindustrie das gerne so sehen würde. Filme oder Software werden im deutschen Rechtswesen (im Gegensatz zum amerikanischen) wie eine Sache behandelt, in dem Fall eben zwei DVD auf der sich zufällig ein Film befindet. Und genauso wie Du ein Auto zerlegen und in Einzelteilen verkaufen darfst darfst Du das auch mit einer oder mehreren DVD. Mit dem Kauf sind beide in Dein Eigentum übergegangen und Du darfst damit (mit der Sache DVD) machen, was Du willst. Mal davon abgesehen, dass Du den Kopierschutz nicht knacken darfst. Gruss Axel
Was ist, wenn ich ne Bibel mit neuem und altem Testament auseinanderschneide und NT und AT getrennt verkaufe? Um Gottes Willen!
A. B. schrieb: > > Und die Idee, die Layer der Blueray/DVD auseinander zu schnippeln war > jetzt wirklich süss :D Hab noch keine BR-Player, insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich da die technischen Detaile nicht kenne. Was mir bei dem ganzen Medienwahn abgeht: Da wird über Auslösung, Bildschirmdiagonale und Farbraum geredet - aber um INHALTE geht es schon lange nicht mehr. Da taucht Peter Pan dann eben in 3 D oder in HD auf - das macht den Streifen keinen Deut besser.
> genauso wie Du ein Auto zerlegen und in Einzelteilen verkaufen > darfst darfst Schlechtes Beispiel, gerade das darfst du nicht, das darf nur ein Autoverwerter (Schrotthändler). Klar, es wird weitgehend geduldet, aber lies halt mal ein paar Gesetze...
Michael K-punkt schrieb: > Da taucht Peter Pan dann eben in 3 D oder in HD auf - das macht den > Streifen keinen Deut besser. Naja, Geschmäcker sind eben verschieden. Das soll jetzt nicht heissen das ich Peter Pan für einen tollen Film halte und in 3D alles doppelt so gut ist...aber dieses Geschrei "Heute werden nur noch Scheiss Filme gemacht" kann ich nicht unterschreiben. Heute werden halt gewisse Filme mit sehr viel mehr Aufwand beworben als früher, so das die Menschen welche sich nicht extrem für Filme interessieren, dann genau diese vermehrt wahrnehmen. Aber Filmperlen gibts heute genauso. Und irgendwo werden eben diese Filmperlen ja auch durch die Megasuperduperblockbuster subventioniert Und bezüglich der ich habe etwas gekauft und dann darf ich damit alles machen Diskussion: Man kann sich mal ein teures Bürogebäude von einem super Stararchtekten designen und bauen lassen, dafür ein schweine Geld bezahlen und dann versuchen, Zeiterfassungsgeräte hinzuhängen. Der Laien&gesunde Menschenverstand sagt einem sicherlich, dass das kein Problem ist. Dem ist aber mitnichten so. Der Architekt hat dagegen geklagt, weil das ganze dann sein Design "zerstört" und er hat Recht bekommen. Nur weil man irgendwas kauft, heisst das eben nicht unbedingt , das man damit alles machen kann
wo kein richter da kein kläger.. aber, du kannst es mal bei ebay melden, wenn es tatsächlich Urheberrechte verletzt (was ich jetzt garnicht so abwegig finde) werden sie es (vermultich) löschen.. dann weißt du es..
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.