Forum: Offtopic ;-) Braucht jemand ein Messgerät ?


von Andreas M. (elektronenbremser)


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Dann schaut mal da!
http://www.ebay.de/itm/Messgerat-/320906169069?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item4ab77f8aed

Das ganze ist 2 mal drin. läuft mit 18 s Differenz aus.

Lest mal den Text drunter, von wegen Spassbieter und Kleinstbeträgen und 
so.


Edit
Plötzlich 10 min vor Schluss vom Verkäufer beendet wiel Artikel nicht 
mehr verfügbar.
Jetzt werden wir nie erfahren was wir verpasst haben. Ich brauch doch 
dringend ein Messgerät. War bestimmt gut "für den Preis"

von Paul B. (paul_baumann)


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Der Gegenstand ist nicht mehr verfügbar, weil der freundliche Verkäufer
das Angebot beendet hat. War wohl nicht das Richtige....

>Lest mal den Text drunter, von wegen Spassbieter

Wenn man einmal erlebt hat, wie ein Spaßbieter blitzschnell die 100%
guten Bewertungen in 96% verwandeln kann, ist das vollkommen 
verständlich.
Wenn dieser Spaßbieter dann auch noch sein Bewertungsprofil auf "privat"
gesetzt hat, ist die Freude doppelt so groß. Ebay interessiert sich 
nicht
dafür und kippt zum Dank mehrere Tonnen Textbausteine in Dein Postfach.

Das hier wird ein Standardtext gewesen sein, den er immer drin stehen 
hat,
denn ein Apparat für 2200 Euro überschreitet den Kleinstbetrag doch ein
wenig.
;-)

MfG Paul

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Wenn ich etwas für diesen "Kleinstbetrag" verkaufen will, gebe ich mir 
mehr Mühe und stelle die Auktion erst ein wenn dsie komplett ist. Da hat 
ja alles gefehlt, ausser dem Standardtext.
Da dachte dieser, in diesem Fall, "Nichtverkäufer" wohl anders.

Andreas

von Michael K. (charles_b)


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WYSIWYG

von Michael S. (technicans)


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Paul Baumann schrieb:
> Der Gegenstand ist nicht mehr verfügbar, weil der freundliche Verkäufer
> das Angebot beendet hat. War wohl nicht das Richtige....
Die Beweggründe werden da wohl meist im Dunkeln bleiben aber
ein Sofortkauf könnte der Grund sein.
>>Lest mal den Text drunter, von wegen Spassbieter
Ist doch auch nur ein Standard-Textblock, ob juristisch haltbar
ist dann wieder eine andere Sache, insbesondere wenn es schon falsch
irgendwo abgekupfert wurde. ...nach EU-Recht... dürfte mit der
schon seit Jahren ins nationale Recht des BGB übernommene Regelung
zumindest fragwürdig sein. Gerichte nehmen das normal äußerst genau.
> Wenn man einmal erlebt hat, wie ein Spaßbieter blitzschnell die 100%
> guten Bewertungen in 96% verwandeln kann, ist das vollkommen
> verständlich.
Der Verkäufer kann das ja dokumentieren wenn der Sachverhalt nicht sein
Verschulden war.
> Wenn dieser Spaßbieter dann auch noch sein Bewertungsprofil auf "privat"
> gesetzt hat, ist die Freude doppelt so groß. Ebay interessiert sich
> nicht
> dafür und kippt zum Dank mehrere Tonnen Textbausteine in Dein Postfach.
Wer die Option "Privat" nutzt und das können ja nur Käufer, signalisiert
damit, das er oder sie an dem Bewertungssystem nicht teilnehmen will.
Manche sind da richtig Bewertungsgeil und sammelt die als wären es 
Briefmarken. Einige durchgeknallte Leute mahnen die sogar mehrfach an.
> Das hier wird ein Standardtext gewesen sein, den er immer drin stehen
> hat,
> denn ein Apparat für 2200 Euro überschreitet den Kleinstbetrag doch ein
> wenig.
> ;-)

Nicht für einen Millionär, aber die werden sich wohl kaum mit ebay
abgeben und sind dann eher bei Sotheby's  oder christie's aktiv.

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