Suche Logo Absturzgefahr

OP #2690277
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" Kleines" Problem:

In einem historischen ( 1885 ) Garten gibt es eine Grotte.
Gemauert aus Korallen und mit Erde überdeckt.

Die Grotte ist am Scheitelpunkt ca. 3 Meter hoch.

Nun ist da ein Restaurant eingezogen und die Kinder benutzen
das als Abenteuerspielplatz.

Auch noch kein Problem.

Wir haben einen Zaun gezogen, der ca. 2 m
von der möglichen Absturzkante entfernt ist.

Dumm ist jetzt nur, daß es Kinder gibt, die sich auf der
anderen Seite des Zauns hochhangeln und natürlich gefährdet sind.

Es gibt Schilder mit einfachen Logos, die eine abstürzende Person
zeigen. In meinen Schilderkatalogen finde ich leider nichts.

Alternative: Den kritischen Bereich ( Hinter dem Zaun, bis zur
Absturzkante) mit Stacheldraht füllen.

Ist bestimmt wirkungsvoll, entspricht aber nicht meinem Verständniss
im Umgang mit Kindern.
( Den verzogenen Rotzlöffeln, den Elenden  :)
OP #2690309
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Markus Müller schrieb:
> Sollte man nicht besser 2m Höhe anstatt 2m Abstand machen?

Das ist egal.

Irgendwo, im fast senkrechten Bereich steht halt der letzte
Zaunpfosten.

Als Erwachsener denkst du, da kommt keiner mehr hoch. :(
( Auf der anderen Seite des Zaunes )

Mir widerstrebt es, Kinder mit Stacheldraht disziplinieren
zu müssen. Aber es fällt mir nichts mehr ein.

Bleiben Verbotschilder, Logos ohne Text.

Und wenn dann doch so ein verzogener Fratz meint,
alles ignorieren zu können und stürzt ab ?
OP #2690325
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Und natürlich haben wir ( Gartenarchitekt, Schlosser ( Ich ) und
Gärtner) schon versucht, dieses Problem biologisch zu lösen.

Angedacht waren möglichst stachlige Pflanzen im verbotenen
Bereich.

Dumm ist nur, daß die Erdüberdeckung minimal ist. Wenn da
was wachsen soll, müßte eine Bewässerung hin.

Dann tropft es aber dauernd in der Grotte :(
OP #2690454
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Markus Müller schrieb:
> Stelle ein Schild auf, nach dem Motto:
>
> "Eltern müssen selbst auf ihre Kinder aufpassen. Haftungen jeglicher Art
> ausgeschlossen."
>
> und
>
> "Übertreten der Absperrungen verboten.


Das geht gar nicht.

In einem privaten Park, der geschäftlich ( Restaurant ) genutzt
wird, muß" Alles" sicher sein.

Hier ist ja das Problem, dass es eine denkmalgeschützte alte
Anlage ist, andererseits man sich gegen klagewütige ( recht-
schutzversicherte ) Eltern von unerzogenen Rotzlöffeln schützen
können.

Eine sehr einfache Aufgabe.
OP #2690469
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Da wird ja auch mit zweierlei Maß gemessen.

Wenn die Kinder meinen, es wäre eine Mutprobe, die Autobahnbrücke
auf der Außenseite des Geländers zu überqueren, ( selbst gesehen )
wird niemand unsere Strassenverwaltung verklagen, wenn es danebengeht.

In Sichtweite der speisenden Eltern von der gesperrten Kante
der Grotte zu plotzen, wird als Mangel in der Ausführung ein
gerichtliches Nachspiel haben.
#2690957
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Guido B. schrieb:
> Na dann, Brombeeren an den Zaun. Do losse die Kinner die Finger von.

Läubi .. schrieb:
> Silberdiestel wächst eigentlich überall, mach doch mal ein Bild von der
> Örtlichkeit.

Aha, die Ex-Stadtkinder... Mich hat im entsprechenden Lebensabschnitt 
keine Form von Bio-Stacheldraht von irgendwas abhalten können... (Den 
Riesenbärenklau gabs damals hierzulande noch nicht - das ist aber 
weniger Bio-Stacheldraht, als Biochemischer Krieg.)
Persönliche Seite #2691065
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Denkt keiner mehr zurück an seine Kindheit? Zäune mit Stacheldraht haben 
doch geradzu dazu eingeladen drüber zu klettern.
"Wetten ich schaff es über den Zaun mit Stacheldraht?"
"Glaub ich nicht, zeig!"
...

Schilder werden doch gar nicht beachtet. Oder hat einer von euch damals 
das Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" an Baustellen beachtet? Nö, 
man ist Abends trotzdem auf die Baustelle gegangen und hat dort 
gespielt.
#2695248
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Bernd Funk schrieb:

>Nun ist da ein Restaurant eingezogen und die Kinder benutzen
>das als Abenteuerspielplatz.

>Auch noch kein Problem.

Doch, das ist doch das Problem an sich!

Es muss ein klares "Betreten verboten, Eltern Haften für ihre Kinder" 
Schild dort aufgestellt werden, sonst kann man die für das Gelände 
verantwortlichen Personen / Firmen stets haftbar machen.

Ist die Grotte Denkmalgeschützt? Dann wäre ein Verbot besonders leicht 
zu rechtfrtigen.

Ich denke, jede physikalische Barriere die die Kinder daran hindert ist 
gut gemeint, nützt rechtlich aber schliesslich garnichts.
#2695322
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Moin,

Stefan M. schrieb:
> Doch, das ist doch das Problem an sich!
>
> Es muss ein klares "Betreten verboten, Eltern Haften für ihre Kinder"
> Schild dort aufgestellt werden, sonst kann man die für das Gelände
> verantwortlichen Personen / Firmen stets haftbar machen.


hier in DE gilt die "Verkehrssicherungspflicht"

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht

ein Schild hilft nichts.

MfG
#2695337
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Joachim Rath schrieb:

>hier in DE gilt die "Verkehrssicherungspflicht".

Stimmt, aber für welche Art von Gelände, Grundstück?

Es fehlen ein paar Details bei der Frage. Ich bin kein Jurist, aber wenn 
das Gelände zum Restaurant gehört, ist es doch wohl Privatbesitz, und 
keine von der Öffentlichen Hand verwaltete Fläche.

Als Besitzer bzw Verantwortlicher der Fläche / Anlage kann ich doch wohl 
rechtlich wirksame Verbotsschilder aufstellen, oder?

Jede Baustelle hat ja auch solche "Eltern haften für ihre Kinder" 
Schilder.
Selbst dann, wenn die Baustelle nur mit Flatterband abgesichert ist.

Sollte das etwa rechtlich unwirksam sein? Ich denke nicht.
#2695376
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Stefan M. schrieb:

> Ich bin kein Jurist
... Ich auch nicht, aber Eigentümer einer Immobilie

> Jede Baustelle hat ja auch solche "Eltern haften für ihre Kinder"
> Schilder.
> Selbst dann, wenn die Baustelle nur mit Flatterband abgesichert ist.
>
> Sollte das etwa rechtlich unwirksam sein? Ich denke nicht.

kommt drauf an, für die "Verkehrssicherung" ist der Nutzer/Eigentümer 
verantwortlich. Wenn Flatterband ausreicht (frisch angepflanzter Rasen) 
ist das o.k, wenn ein großes Loch gebaggert wurde oder am Dach 
rumgeschraubt wird nicht.

MfG
#2695604
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Stefan M. schrieb:
> Jede Baustelle hat ja auch solche "Eltern haften für ihre Kinder"
> Schilder.
> Selbst dann, wenn die Baustelle nur mit Flatterband abgesichert ist.
>
> Sollte das etwa rechtlich unwirksam sein? Ich denke nicht.

An diesen Schildern haben sich schon Generationen von Anwälten 
gesundgestoßen und die Aufsteller von diesen Schildern mussten sich von 
Richtern sagen lassen, dass die ihnen wenig nützen.

Weder müssen Eltern für ihre Kinder haften, noch erlaubt so ein Schild, 
dass ein Bauherr seiner Pflicht, die Baustelle anständig abzusichern, 
nicht nachkommen muss.

http://www.rechtsanwalt-juestel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=89:vorsicht-baustelle-eltern-haften-fuer-ihre-kinder&catid=4:sonstiges-recht&Itemid=15
#2695650
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Simon K. schrieb:
> Denkt keiner mehr zurück an seine Kindheit? Zäune mit Stacheldraht haben
>
> doch geradzu dazu eingeladen drüber zu klettern.
>
> "Wetten ich schaff es über den Zaun mit Stacheldraht?"
>
> "Glaub ich nicht, zeig!"
>
> ...
>
>
>
> Schilder werden doch gar nicht beachtet. Oder hat einer von euch damals
>
> das Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" an Baustellen beachtet? Nö,
>
> man ist Abends trotzdem auf die Baustelle gegangen und hat dort
>
> gespielt.

Natürlich haben wir das auch gemacht aber wenn etwas passiert ist haben 
wir von den eigenen Eltern (zu Recht) eines hinter die Löffel bekommen.
Und schon garnicht hat man versucht den Grundstückeigentümer zu 
verklagen und ihm jeden (kleinsten) Fehler nachzuweisen.

Sogar ganz im Gegenteil hat man sich beim Grundstückseigentümer noch 
entschuldigen müßen.

Hans
Gast #2695807
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Mach unten an den Zaun Scharniere ;) wen ein Kind hochklettert fällt der 
Zaun drauf ;-)

Nein im ernst ich würde mit dem Restaurantbesitzer mal nett Plauschen 
und zusammen ne Lösung suchen immerhin sorgt er dafür das die Plagen 
auftauchen.
#2696025
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Stefan M. schrieb:
> Als Besitzer bzw Verantwortlicher der Fläche / Anlage kann ich doch wohl
> rechtlich wirksame Verbotsschilder aufstellen, oder?
>
> Jede Baustelle hat ja auch solche "Eltern haften für ihre Kinder"
> Schilder.
> Selbst dann, wenn die Baustelle nur mit Flatterband abgesichert ist.
>
> Sollte das etwa rechtlich unwirksam sein? Ich denke nicht

Unsinn.

Stefan M. schrieb:
> Es fehlen ein paar Details bei der Frage. Ich bin kein Jurist, aber wenn
> das Gelände zum Restaurant gehört, ist es doch wohl Privatbesitz, und
> keine von der Öffentlichen Hand verwaltete Fläche.

Und?

Stefan M. schrieb:
> Es muss ein klares "Betreten verboten, Eltern Haften für ihre Kinder"
> Schild dort aufgestellt werden, sonst kann man die für das Gelände
> verantwortlichen Personen / Firmen stets haftbar machen.

Unfug.

Hannes Jaeger schrieb:
> Weder müssen Eltern für ihre Kinder haften, noch erlaubt so ein Schild,
> dass ein Bauherr seiner Pflicht, die Baustelle anständig abzusichern,
> nicht nachkommen muss.

Die Eltern müssen u.U. schon haften, was aber unabhängig vom Schild ist. 
Entweder die Eltern verletzen ihre Pflichten oder nicht. Analoges gilt 
für den Baustellenbetreiber oder Restaurantbesitzer.
#2696052
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vn nn schrieb:
> Die Eltern müssen u.U. schon haften, was aber unabhängig vom Schild ist.

Müssen sie nicht. Haften muß das Kind und wenn es nicht strafmündig ist 
und den Eltern keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachzuweisen 
ist, dann sieht es für den Geschädigten schlecht aus.

Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" ist eine völlig substanz- und 
folgenlose Drohung.
OP #2696128
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Die bisher beste Lösung scheint der biologische Stacheldraht
zu sein.

Das Gelände ist riesig, die 10 Quadratmeter, die nicht bespielt
werden dürfen, weil hier eine Absturzgefahr ist, müssen halt
uninteressant werden.

Wenn schon nichts wachsen will ( Das mit den Silberdisteln
muss man halt probieren ), könnte ich mir auch vorstellen,
den Bereich hinter dem Zaun mit abgeschnittenen Weißdorn-
ästen zu belegen.

Nur Masochisten wollen da rein.
#2696133
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Uhu Uhuhu schrieb:
> vn nn schrieb:
>> Die Eltern müssen u.U. schon haften, was aber unabhängig vom Schild ist.
>> *Entweder die Eltern verletzen ihre Pflichten oder nicht.*
>
> Müssen sie nicht. Haften muß das Kind und wenn es nicht strafmündig ist
> *und den Eltern keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachzuweisen
> ist*, dann sieht es für den Geschädigten schlecht aus.

Gratuliere. Wenigstens ist es nicht so, dass du relevante Teile des 
Zitates weglässt. Ich habe sie dir deswegen noch einmal hervorgehoben.
#2696156
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Ich würde nach wie vor mit einem kompetenten Anwalt reden. Ein Zaun, der 
ein ausreichend schwer zu überwindendes Hindernis darstellt, sollte 
Rechtssicherheit bringen. Andernfalls wären so ziemlich alle Schutzzäune 
rechtlich wirkungslos. Irgendwer wirds nämlich immer drüberschaffen.
Gast #2697836
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Dann hätten wir noch:

- pinkfarbene Leuchtstoffröhren, hilft aber nur Nachts
- Pfeiftöne (Mosquito), so hoch dass sie die speisenden Erwachsenen 
nicht hören
- einen festinstallierten Parkwächter inkl. "Rasen betreten 
verboten"-Schilder

Feuerdorn ist doof, aber wirkungsvoll.
Weissdorn wächst langsam, kommt aber mit kargen Böden und wenig Wasser 
klar.
Robinie macht schnell zu, kann aber groß werden, muss man halt 
schneiden.
Wacholder (der einheimische) kommt auch gut mit kargen Böden klar und 
könnte sogar gut zum "Landschaftsbild" passen.
Kiefern machen nicht dicht genug und laden eher zum Durchsteigen ein.
Schlehdorn könnte man auch probieren, macht gut und schnell dicht, aber 
bildet Ausläufer.

Wenn Du was niedriges Kratziges suchst, wirst Du Dich eher bei den 
nordamerikanischen Gewächsen umsehen müssen, die haben da einige nette 
Sachen. Mal nen Galabauer befragen...

Kannst Du ein Bild vom Gelände reinstellen?
#2697887
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Timm Thaler schrieb:
> Weissdorn wächst langsam, kommt aber mit kargen Böden und wenig Wasser
> klar.

> Schlehdorn könnte man auch probieren, macht gut und schnell dicht, aber
> bildet Ausläufer.

Weißdorn und Schlehdorn haben keine gescheiten Dornen, das bringt nix. 
(Da bin ich füher immer rein, um meine Mausefallen zustellen: beim 
ersten mal einfach Arsch voran durch und schon hat man einen 
Trampelpfad, den man schon beim nächsten mal einfach so nehmen kann.)

> Robinie macht schnell zu, kann aber groß werden, muss man halt
> schneiden.

Ist ein Baum. Hat zwar ansehnliche Dornen, aber die brechen an der Basis 
ähnlich leicht, wie Rosendornen weg.

Richtig fies und dazu nicht all zu schnellwüchsig ist Feuerdorn. Der 
sieht dazu auch noch recht hübsch aus mit Blüten und Beeren. Letztere 
sind im Winter bei den Vögeln beliebt.
#2697990
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Guido B. schrieb:
> vn nn schrieb:
>> Ich würde nach wie vor mit einem kompetenten Anwalt reden.
>
> Boah Bernd, hast du den Ernst deiner Lage langsam verstanden?
> Die GSG9 könnte ev. noch helfen. :-))

Wo liegt das Problem, einen Anwalt zu fragen, wenn Rechtsunsicherheiten 
bestehen? Wobei ein ordentlicher Zaun rechtlich wohl eine bessere 
Absicherung als Pflanzen sein könnte...

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