Gewährleistung defekter Mp3 player

OP #2708373
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Vor kurzem(ca. 2 Monaten) habe ich mir einen MP3 Player einer nicht sehr 
unbekannten Marke gekauft. Der Mp3 Player war vom ersten Tag an defekt. 
Der Akku hielt kaum länger als 3h - zwei Wochen später keine 15min mehr.

Wie auch immer wollte ich den Mp3 PLayer gegen einen neuen umtauschen 
und man sagte mir:

1. Die besagte Firma erlaubt/will dies nicht  sondern man müßte den Mp3 
einsenden und abwarten ob was Gerät repariert werden kann oder ob ich , 
und das ist wahrscheinlich, ein neues erhalte.

2. Die Garantie für dieses Produkt nur ein Jahr beträgt.

Können beide Punkte mit rechten dingen zu gehen. Wenn ich etwas kaputtes 
kaufe kann es doch nicht sein das dieses Gerät ggf. erst repariert wird 
bevor ich es nutzen kann. Außerdem muss ich 3 mal anfahren(kauf, 
einschicken, neus Gerät abholen)

Was mache wenn die Garantie um ist ? Ist das der Elektronik laden 
verpflichtet, im Rahmen der Gewährleistung das Gerät umzutauschen ?
#2708414
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Gewährleistung bedeutet, der Käufer darf nach seiner Wahl verlangen:
a) das der Mangel behoben wird
b) ein mangelfreies Produkt geliefert wird

ausserdem

"Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen 
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und 
Materialkosten zu tragen."

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Das Recht auf Mängelbeseitigung erlischt in 2 zwei Jahren

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

Die können da viel im Laden erzählen, aber wenn tatsächlich ein Mangel 
besteht und du kein Haftungsausschluss vereinbart hast bist du im Recht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html

P.S.: bei wiki ist es eigentlich auch gut erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

P.P.S: Gewährleistung hat mit Garantie nichts zu tun. Die Gewährleistung 
greift wenn du von Anfang an einen Mangel hast, die Garantie sichert dir 
darüber hinaus, dass dein Mp3-Player über die garantierte Zeit hält ( 
und danach sofort kaputt geht )

MfG

mice
#2712768
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M. S. schrieb:
> 2. Die Garantie für dieses Produkt nur ein Jahr beträgt.

Da bist Du noch gut bedient, für solche Micky Mouse Geräte reicht 
eigentlich ein halbes Jahr, dann kommt nämlich schon das 
Nachfolgemodell.

M. S. schrieb:
> das dieses Gerät ggf. erst repariert wird bevor ich es nutzen kann

Du hast es doch schon 2 Monate genutzt, ein sechstel der Garantiezeit!

M. S. schrieb:
> muss ich 3 mal anfahren(kauf, einschicken, neus Gerät abholen)

Auf die Idee, die Anfahrt zum Kauf des Gerätes - wenn es um eine 
Reklamation geht - mitzuzählen, können nur Erbsenzähler und notorische 
Querulanten kommen.
#2712882
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Dirk J. schrieb:
> Auf die Idee, die Anfahrt zum Kauf des Gerätes - wenn es um eine
> Reklamation geht - mitzuzählen, können nur Erbsenzähler und notorische
> Querulanten kommen.

Naja, wenn der Billigmarkt in der Innenstadt ist muß man entweder 
rumorgeln bis man einen Parkplatz findet oder man kommt mit Bus/Bahn und 
das kann kostspielig werden wenn man keine Monatskarte hat.

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