Vor kurzem(ca. 2 Monaten) habe ich mir einen MP3 Player einer nicht sehr unbekannten Marke gekauft. Der Mp3 Player war vom ersten Tag an defekt. Der Akku hielt kaum länger als 3h - zwei Wochen später keine 15min mehr. Wie auch immer wollte ich den Mp3 PLayer gegen einen neuen umtauschen und man sagte mir: 1. Die besagte Firma erlaubt/will dies nicht sondern man müßte den Mp3 einsenden und abwarten ob was Gerät repariert werden kann oder ob ich , und das ist wahrscheinlich, ein neues erhalte. 2. Die Garantie für dieses Produkt nur ein Jahr beträgt. Können beide Punkte mit rechten dingen zu gehen. Wenn ich etwas kaputtes kaufe kann es doch nicht sein das dieses Gerät ggf. erst repariert wird bevor ich es nutzen kann. Außerdem muss ich 3 mal anfahren(kauf, einschicken, neus Gerät abholen) Was mache wenn die Garantie um ist ? Ist das der Elektronik laden verpflichtet, im Rahmen der Gewährleistung das Gerät umzutauschen ?
Gewährleistung bedeutet, der Käufer darf nach seiner Wahl verlangen: a) das der Mangel behoben wird b) ein mangelfreies Produkt geliefert wird ausserdem "Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen." http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html Das Recht auf Mängelbeseitigung erlischt in 2 zwei Jahren http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html Die können da viel im Laden erzählen, aber wenn tatsächlich ein Mangel besteht und du kein Haftungsausschluss vereinbart hast bist du im Recht. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html P.S.: bei wiki ist es eigentlich auch gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung P.P.S: Gewährleistung hat mit Garantie nichts zu tun. Die Gewährleistung greift wenn du von Anfang an einen Mangel hast, die Garantie sichert dir darüber hinaus, dass dein Mp3-Player über die garantierte Zeit hält ( und danach sofort kaputt geht ) MfG mice
Frag einen Anwalt oder den Verbraucherschutz wenn du eine Rechtsberatung brauchst.
Selsbt schuld... wer Apple-Dreck kauf hats nicht anders verdient.
Dirk J. schrieb: > M. S. schrieb: >> Der Mp3 Player war vom ersten Tag an defekt. > > Und da wartest Du 2 Monate? Jo. Warum nicht
M. S. schrieb: > Jo. Warum nicht Weil die meisten Händler auch ein 14-Tage Rückgaberecht geben (wie im Internet). D.h. Umtausch oder Geld zurück ohne irgendwelches Theater. Das Gerät sollte nur optisch nicht gebraucht wirken. Am besten läßt man die Displayfolie noch drauf und geht etwas sorgfältig mit um. Peter
Und die Schachtel aufheben, falls man es nicht zu eng hat. Ich hab mal einen 99-Euro-Luftenfeuchter nach knapp 2 Jahren zum Praktiker zurückgebracht - der Kompressor war ausgefallen. Originalverpackung + Rechnung haben genügt, dass ich anstandlos die Kohle rausbekommen habe.
M. S. schrieb: > 2. Die Garantie für dieses Produkt nur ein Jahr beträgt. Da bist Du noch gut bedient, für solche Micky Mouse Geräte reicht eigentlich ein halbes Jahr, dann kommt nämlich schon das Nachfolgemodell. M. S. schrieb: > das dieses Gerät ggf. erst repariert wird bevor ich es nutzen kann Du hast es doch schon 2 Monate genutzt, ein sechstel der Garantiezeit! M. S. schrieb: > muss ich 3 mal anfahren(kauf, einschicken, neus Gerät abholen) Auf die Idee, die Anfahrt zum Kauf des Gerätes - wenn es um eine Reklamation geht - mitzuzählen, können nur Erbsenzähler und notorische Querulanten kommen.
Dirk J. schrieb: > Auf die Idee, die Anfahrt zum Kauf des Gerätes - wenn es um eine > Reklamation geht - mitzuzählen, können nur Erbsenzähler und notorische > Querulanten kommen. Naja, wenn der Billigmarkt in der Innenstadt ist muß man entweder rumorgeln bis man einen Parkplatz findet oder man kommt mit Bus/Bahn und das kann kostspielig werden wenn man keine Monatskarte hat.
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