Hallo, Ich arbeite momentan bei Siemens in der Schweiz als Softwareingenieur und schliesse bald meinen Bachelor in ET ab. Ich möchte später mal nach München oder so, um an der TU den Master zu machen. Ich frage mich: hat man mit einem Schweizer FH Abschluss gute Chancen? Ist hier evtl. Sogar jemand, der Siemens intern schon mal ins Ausland gewechselt hat? Ich kenne keinen :-) So allgemein: gemäss Auskunft der TUM kann man neben dem Masterstudium arbeiten. Hat das jemand hier schonmal gemacht? Funktioniert das gut? Für mich kommt nichts anderes in Frage, mache ich jetzt beim Bachelor chon so.
Frage: Wieso arbeitest Du bereits als Softwareingenieur, wenn Du erst in Zukunf Deinen Bachelor abschließt?
Ingenieur ist man meines Erachtens erst nach dem Abschluss des Studiums ;-) Du meinst sicher sowas wie ein Werksstudent. Wenn du bisher im Bachelor damit klar kamst warum nicht. Man kann die Arbeitszeit ja variabel gestalten. Müsstest du selber am besten wissen ob du das schaffst...
Hi zusammen, Nein ich bin eben NICHT Werkstudent oder Praktikant. Ich bin normaler Angestellter. Software entwickeln kann man ja auch u.U. Wenn man die FH noch nicht hat; zudem habe ich bereits mehr als die Hälfte des Studiums hinter mir, eine gewisse BE im Bereich Embedded SW und einwandfreie Zeugnisse. Wieso habtihr ein Problem damit? :o Meine Frage war eigentlich eine ganz andere...
> Wieso habtihr ein Problem damit? :o
Naja, in Deutschland hättest Du eine Anzeige wegen Titelmißbrauch an der
Backe.
Ist so nicht richtig. Softwareingenieur ist keine geschützte Bezeichnung. Bei Diplom Ingenieur oder B.Sc. ist das was anders.
Epi schrieb: > Ist so nicht richtig. Softwareingenieur ist keine geschützte > Bezeichnung. Bei Diplom Ingenieur oder B.Sc. ist das was anders. Da kann man noch 'ne Weile diskutieren.. Warum willst du nach Deutschland? Wohnst du bereits in der Schweiz?
Paul, Mein Arbeitgeber nennt mich so. Und ganz klar ist das NICHT rechtswidrig, ich gebe mich weder als B.Sc. Noch als Dipl.-Ing. Aus. Aber ich sehe schon: ihr habt ein riesen Problem damit. Kann ich so leider nicht nachvollziehen... :-(
Epi schrieb: > Ist so nicht richtig. Softwareingenieur ist keine geschützte > Bezeichnung. Bei Diplom Ingenieur oder B.Sc. ist das was anders. Doch das ist auch geschützt. Dafür gibt es sogar ein eigenes Gesetz. http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm
software engineer würde hingegen zutreffen. - Klingt aber nur ähnlich!
Nun, wie gesagt bin ich noch in der Schweiz. Ich denke nicht dass hier dieses deutsche Gesetz gilt. Aber lassen wir diese Haarspaltereien; ich klinke mich hier aus -_-
Ja, neben dem Master an der TUM kann man leicht arbeiten. Mache das selbst auch so (16h/Woche)
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