Hallo allerseits, ich habe am Freitag eine Mietwohnung besichtigt. Diese gefällt mir soweit recht gut, aber nachdem ich nun das Wochenende drüber nachgedacht habe sind mir doch ein paar Dinge aufgefallen. Die Wohnung wurde angeboten als modernisiert, d.h. Bad und Gäste-WC wurden neu gemacht (Fliesen + Sanitär), neues Laminat wurde verlegt, neue Türen eingesetzt und die Elektroinstallation "komplett neu" (Zitat) gemacht. Um Letztere geht es mir eigentlich primär. Was ich sehen kann ist, dass der Sicherungskasten neu bestückt wurde ( 8 x 16A Sicherungen + 1 x 30mA FI) und alle Steckdosen und Lichtschalter ersetzt wurden. Allerdings ist mir aufgefallen, dass scheinbar die Leitungen nicht erneuert wurden, die Wände sind noch untapeziert und es sah nirgends so aus, als wenn die Wände aufgestemmt worden wären. An den Deckenanschlüssen für die Lampen kann man erkennen, dass zumindest diese als Stegleitung ausgeführt sind und dass auch im Badezimmer (dort auch über dem Waschbecken). In die Wände kann ich nun natürlich nicht schauen, aber da ich vorher das Glück hatte nur Neubauten zu bewohnen bin ich bisher nicht mit Stegleitungen in "Berührung" gekommen. Da mir die leitung daher als solche komisch vorkam habe ich mal etwas recherchiert und dabei festgestellt, dass Stegleitungen im Badezimmer wohl mittlerweile komplett verboten sind. Ist dies soweit korrekt oder gibt es dazu Ausnahmeregeln, so dass solche Leitungen nicht erneuert werden müssen? Sollte ich darauf bestehen, dass auch die Leitungen (zumindest im Bad) erneuert werden? Das genaue Baujahr des Gebäudes kenne ich leider nicht (müsste ich noch erfragen), ich schätze es aber auf etwa 1970 - 1980. Ich will dem Vermieter nichts Böses, aber spätestens bei Strom + Feuchtigkeit verstehe ich keinen Spaß mehr. Viele Grüße, Daniel
Hallo Daniel Es gibt einen sogenannten Bestandsschutz. Aber das ist nicht "neu" und eine gößere Reparatur oder Modernisierung hebt diesen auch auf. Am besten den Vermieter darauf ansprechen und Fragen "Welcher Norm das entspricht und in welcher Fassung, der aktuellen VDE jawohl nicht?" Dann wirst du jemanden schwimmen sehen. Und er wird reagiegen ev. war auch der Strippenzieher zu faul oder der Vermieter wollte das nicht bezahlen. Aber das ist nicht dein Problem, sofern du zahlst. Dann hast du auch einen Anspruch auf fachgerechte Installation. Namaste
Es gibt für Elektroanlagen keinen Bestandsschutz! Es gibt bei Änderungen der Normforderung eine Nachrüstpflicht (z.B. Kragensteckvorrichtungen) oder aber keine Nachrüstpflicht (z.B. FI - Schutzschalter) für bestehende Anlagen. Bei Erweiterungen oder Änderungen ist die Anlage an die aktuellen Normforderungen anzupassen. Da die Erneuerung der Verteilung eine wesentliche Änderung der Anlage darstellt, hätte die Stegleitung im Bad auch ausgetauscht werden müssen.
@tex Tex Avery schrieb: > Es gibt für Elektroanlagen keinen Bestandsschutz! Wo kann ich mich über diese aussage auf stand bringen sprich wo finde ich dies belastbar belegt? Mich interessiert das auch beruflich. Bei uns in der Aufzugtechnik ist eine Evaluierng durch staatlich geprüfte Sachverständge nötig um die Nachrüstpflicht mit Fristen durchzusetzen, ich darf nur beraten. Namaste
Tex Avery schrieb: > Es gibt für Elektroanlagen keinen Bestandsschutz! > >[...] oder aber keine Nachrüstpflicht (z.B. FI - > Schutzschalter) für bestehende Anlagen. Genau das ist i.A. mit Bestandsschutz gemeint.
Tex Avery schrieb: > Es gibt für Elektroanlagen keinen Bestandsschutz! Ich denke, man muss hier einfach mal den Begriff Bestandsschutz genauer definieren. Beim KFZ weis ich, das ab glabue ich 1959 ein Bremslicht angebracht sein musste, und da gab es keinen Bestandsschutz, das mussten zu diesem Zeitpunkt alle haben, auch KFZ's mit Baujahr vor 1959. Später kam dann das mit der dritten Bremsleuchte, keine Ahnung wann genau. Da gab es den Bestandsschutz. Da mussten einfach nur alle ab da erstzugelassenen diese dritte Bremsleuchte haben, davor erstzugelassene konnten nach wie vor ohne fahren. So ein Bestandsschutz gibt es auch laut VDE. Festgehalten ist das indirekt in zwei Normen. VDE 0100T600 regelt die Erstinbetriebnahme einer elektrischen Anlage. Darin steht, das zu überprüfen ist, ob die Installation nach den aktuellen Regeln der Technik, also den VDE's ausgeführt worden ist. Dazu ist auch ein Protololl anzufertigen. Dieses Protokoll wird dem Kunden ausgehändigt, der Elektriker behält eine Kopie. Also kannst du von dem Vermieter dieses Protokoll mal anfordern, das muss er haben. VDE0105 regelt die Wiederholungsprüfung. In dieser Norm steht nur, das die Elektrische Anlage den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen muss. Deswegen kann man auch so schön auf der VDE DVD nach Jahreszahlen suchen, also um rauszufinden, welche Normen eben zu diesem Zeitpunkt galten. Das ist für mich ein Bestandsschutz. Grob zusammengefasst heißt das also, wenn an einem Anlagenteil eine Änderung bemacht wird, muss es den aktuellen VDE's entsprechen. Anlagenteil heißt, das wenn eine Änderung in einer UV einer Wohnung in einem großen Wohnblock gemacht wird, muss nicht das ganze Haus auf den komplett neuen Stand gebracht werden. MfG Dennis
Hallo, vielen Dank für eure vielen Antworten, ich sehe schon, dass die Sache mit dem "Bestandsschutz" etwas kniffelig zu sein scheint. Soweit ich es beurteilen kann wurde die Elektronik eher "kosmetisch" erneuert, sprich neue Steckdosen und Schalter. Außerdem wurden im Sicherungskasten die Sicherungen erneuert und ein FI eingesetzt (oder ein alter ersetzt, das weiß ich nicht). Alles "tieferliegende" scheint aber nicht gemacht worden zu sein. Jetzt ist eben die Frage ob es da nicht irgendwelche Schlupflöcher gibt, weswegen man dann z.B. die Leitungen im Bad nicht machen muss (z.B. weil ja nichts geändert sondern nur ersetzt wurde). Insgesamt sind mir die Leitungen sogar eigentlich egal, am meisten ärgert mich gerade, dass gesagt wurde, dass die gesamte Installation neu wäre. Wobei das natürlich zusammenhängt, wenn wenn ich "neu" höre verstehe ich darunter halt nicht nur "nicht alt" sondern auch "auf dem Stand der Technik". Viele Grüße, Daniel
Das solltest du mit dem Vermieterausdiskutieren, was Sache ist siehst du besser als wir und wo der Has langläuft weist jetzt. Namaste
>> Wo kann ich mich über diese aussage auf stand bringen sprich wo finde ich dies belastbar belegt? Mich interessiert das auch beruflich. >>Bei uns in der Aufzugtechnik ist eine Evaluierng Sofern Dein Aufzug elektrisch betrieben wird, gibt es im Haus einen Ort, von dem er seinen Strom bekommt. Da solltest Du an der Wand mindestens eine blaue, eine grüne und eine gelbe Tafel finden. Die Gelbe Tafel fasst kurz die Pflichten des Betreibers einer elektrischen Anlage zusammen. Natürlich findet sich alles auch schön gestückelt und verklausuliert in der VDE 0100 in der TAB und natürlich in der TRBS und der BGV wieder. > In dieser Norm steht nur, das > die Elektrische Anlage den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung > entsprechen muss. Deswegen kann man auch so schön auf der VDE DVD nach > Jahreszahlen suchen, also um rauszufinden, welche Normen eben zu diesem > Zeitpunkt galten. Und genau da liegt eben der Fehler. Es gibt nämlich keinen Bestandsschutz (http://www.juraforum.de/lexikon/bestandsschutz-im-baurecht) in elektrischen Anlagen. Und darum sind die alten Kragensteckverbinder, obgleich dereinst legal und Normgerecht, absolut und ohne Einschränkung unzulässig, denn hierfür galt die Nachrüstpflicht.
@tex VDE Nachrüstpflichten etc war klar da selbst Elektromonteur Das Problem lag bei mir, wie bei wahrscheinlich vielen in der juristisch defierten Begriffsbestimmung und die klärt das baurecht ja wie dien link belastbar belegt Danke, das war nicht nur informativ sondern auch hilfreich für die zukunft auch wenn ich das für mein Aktionsgebiet verifizieren muss. MfG Winne
Hallo, danke für eure Antworten. Ich habe nun folgendes PDF gefunden: http://www.hirsch-elektrotechnik.at/download/Anlagenzustand%20bei%20Mieterwechsel.pdf Da nach meinem Kenntnisstand weder eine wesentliche Änderung, noch eine wesentliche Erweiterung gemacht wurde dürften die Stegleitungen im Bad dann wohl zulässig sein. Dennoch werde ich das mal ansprechen, mal sehen, was herauskommt. Gruß, Daniel
>> Da nach meinem Kenntnisstand weder eine wesentliche Änderung, noch eine >> wesentliche Erweiterung gemacht wurde ... Und Du hast nicht den Eindruck, dass Dein geposteter Text und Deine Beschreibung der Anlage in einem erheblichen Widerspruch zu dem Inhalt des von Dir verlinkten Dokuments (z.b. Seite 3 / Anstrich 3) steht ?!?
Inwiefern besteht denn ein Widerspruch? Ich kann nur beurteilen, dass z.B. jetzt neue Sicherungen und ein neuer FI drin sind. Sofern vorher auch schon ein FI drin war wäre das doch keine wesentliche Änderung der Anlage, oder? Die Stromart wurde auch nicht geändert, die Nennspannung sollte gleich sein und die Maßnahmen gegen Berührungsschutz wurden (gegenüber dem Urzustand) auch nicht herabgesetzt. In meiner jetzigen Wohnung habe ich z.B. auch schon einen FI drin (das Haus wurde 1999 errichtet), wenn dort nun Stegleitungen im Badezimmer verlegt wären verstehe ich das so, dass es zulässig ist wenn ein neuer FI eingesetzt wird und die Stegleitungen nicht erneuert werden, da sich ja an der Schutzmaßnahme nichts ändert und der bau/die Ausrüstung nach dem Stand der Dinge von 1999 erfolgte. Wenn hingegen kein FI vorhanden wäre und er würde neu eingebaut, dann müssten auch die Stegleitungen raus. Ich bin einfach nicht vom Fach und auch kein Elektriker, daher kann es sein, dass ich das falsch verstanden habe.
Daniel H. schrieb: > Sollte ich darauf bestehen, dass > auch die Leitungen (zumindest im Bad) erneuert werden? Wenn Du die Wohnung nicht haben willst, bestehe ruhig darauf. Es gibt sicher andere Wohnraumbewerber, die das nicht stört (weil sie es nicht wissen).
> Bei Erweiterungen oder Änderungen ist die Anlage an die aktuellen > Normforderungen anzupassen. Kommt wohl auf den Umfang der Erweiterung an. Wenn nur eine neue Steckdose installiert wird, wird wohl niemand die komplette Elektroinstallation im Altbau rausreißen, selbst wenn es dort Stegleitungen ohne Schutzleiter gibt. Das Thema hatten wir hier im Forum ja schön öfter. Natürlich wird der Elektromeister etwas anderes erzählen, denn er wittert das große Geschäft.
> Natürlich wird der Elektromeister etwas anderes erzählen, denn er wittert das
große Geschäft.
@Paul
Wusste ich es doch. Und ich habe immer gedacht es wären die Anwälte,
Steuerberater, Oracle-Programmierer und sonstige Softwarefuzzies,Bänker
und Unternehmensberater, die mit den fetten Spritschleudern durch die
Stassen kurven. Nein, es sind diese hinterfuzzigen Elektromeister, die
mit den 80m NYM 3x1,5 und 7 Steckdosen das fette Geschäft machen und
nach jeder Altbauinstallation erst mal 8 Wochen 5 Sterne St. Moritz für
ihre eigenen Muschpoke und das ganze Familienpack Ihrer Gesellen buchen!
Mistvolk elendes, habgieriges!
@Daniel
Was genau schützt denn der FI? Alle Steckdosen oder nur die in Bad und
Küche?
Wenn er alle schützt, hat er das vorher dann in revolutionärer Weitsicht
auch schon getan? Und wann wurde der FI eingebaut?
Tex Avery schrieb: > Was genau schützt denn der FI? Alle Steckdosen oder nur die in Bad und > Küche? > Wenn er alle schützt, hat er das vorher dann in revolutionärer Weitsicht > auch schon getan? Und wann wurde der FI eingebaut? Das muss ich noch klären, allerdings bin ich aktuell in der komfortablen Situation, dass alle weiteren Besichtigungstermine abgesagt wurden weil man mich gerne als Mieter hätte. Heute habe ich noch einen Termin, da werde ich das Ganze nochmal abklopfen.
Tex Avery schrieb: > Und genau da liegt eben der Fehler. Es gibt nämlich keinen > Bestandsschutz > (http://www.juraforum.de/lexikon/bestandsschutz-im-baurecht) > in elektrischen Anlagen. Und darum sind die alten Kragensteckverbinder, > obgleich dereinst legal und Normgerecht, absolut und ohne Einschränkung > unzulässig, denn hierfür galt die Nachrüstpflicht. In Einzelfällen, wie deine genannten Kragensteckverbinder ist das richtig, das es da keinen Bestandsschutz gibt. Aber was Leitungen in Wänden betrifft, gibt es durchaus einen Bestandsschutz, wie beim großteil einer elektrischen Anlage. Oder hast du etwa 2007 deine ganzen Steckdosen über FI laufen lassen? Mag sein, das du das in deinem Eigenheim vielleicht vorher schon gemacht hast, aber z.B. irgend so eine Wohnbaugenossenschaft macht nur das, was unbedingt nötig ist. Die haben vor 2007 eben nicht alle Steckdosen über FI genommen, weil FI's nunmal viel Geld kosten, und die mussten 2007 auch nicht umrüsten, sondern erst, wenn sie wirklich eine Änderung in der elektrischen anlage vornehmen. Nenn es, wie du willst, für mich ist das Bestandsschutz. MfG Dennis
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