Hallo, ich hab heute von meinem erfahren dass ich die Probezeit nicht bestanden habe. obwohl das kommisch klingt aber er hat mir die Möglichkeit angeboten entweder selber zu kündigen, Aufhebungsvertrag abzuschließen(31.07) oder von ihm die Kündigung bekommen. Der Aufhebungsvertrag ist am 31.07 damit ich in Ruhe anderen Job suchen kann. Ich bekomme weiter bis zu dieser Zeit meinen Lohn... Ich frage mich aber was ist besser für mein Lebenslauf? was meint ihr? Gruß
In der Probezeit abzubrechen und einen anderen Job zu suchen ist nicht schlimm. Es sollte nur nicht zur Regelmäßigkeit werden.
>In der Probezeit abzubrechen und einen anderen Job zu suchen ist nicht >schlimm. Es sollte nur nicht zur Regelmäßigkeit werden Das habe ich nicht freiwilig getan:-((
Kündige selber, das kommt besser als in die Probezeit nicht bestanden zu haben. Probezeit nicht bestanden heißt du hast Mist gebaut oder bist unfähig oder was weis ich. Wenn du selber kündigst kannst mit "Differenzen mit Arbeitgeber" oder "Job enstprach nicht den Erwartungen" begründen mfg thomas
Hast du Ansprüche auf Arbeitslosengeld? -> dann kündigen lassen. (man muss es ja auch nicht in den Lebenslauf schreiben). Hast du keine oder brauchst das Geld nicht -> selbst kündigen.
>Kündige selber, das kommt besser als in die Probezeit nicht bestanden zu >haben. Es wird nirgendwo sethen dass ich die Probezeit nicht bestanden habe. Es wird im Vertrag einen anderen Grund geben. Wenn ich selber kündige dann muss ich heute machen aber wenn ich den Vertrag unterschreibe dann habe ich Zeit in Ruhe nach anderen Job zu suchen bis Ende Juli.. Die Frage ist wenn ich diesen Vertrag unterschreibe, was soll ich in der Bewerbung schriebe: ich bin tätig oder ?
Sven schrieb: > habe. obwohl das kommisch klingt aber er hat mir die Möglichkeit > angeboten entweder selber zu kündigen, Aufhebungsvertrag > abzuschließen(31.07) oder von ihm die Kündigung bekommen. Auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben hast du hinterher Ärger hast du sehr schlecht Karten vor Gericht. NIE, ABSOLUT NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. > Der Aufhebungsvertrag ist am 31.07 damit ich in Ruhe anderen Job suchen > kann. Ich bekomme weiter bis zu dieser Zeit meinen Lohn... > > was ist besser für mein Lebenslauf? Spielt dort keine Rolle. > Gruß
Sven schrieb: > wenn ich diesen Vertrag unterschreibe Evtl. eine "Verlängerung der Befristung" versuchen?, Deine eigene AUfhebung gibt bestimmt eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Sven schrieb: > Hallo, > ich hab heute von meinem erfahren dass ich die Probezeit nicht bestanden > habe. obwohl das kommisch klingt aber er hat mir die Möglichkeit > angeboten entweder selber zu kündigen, Aufhebungsvertrag > abzuschließen(31.07) oder von ihm die Kündigung bekommen. > Der Aufhebungsvertrag ist am 31.07 damit ich in Ruhe anderen Job suchen > kann. Ich bekomme weiter bis zu dieser Zeit meinen Lohn... > > Ich frage mich aber was ist besser für mein Lebenslauf? was meint ihr? > > Gruß Deine Schreibweise und Rechtschreibung gibt da etwas zu denken, aber das soll nicht das Thema sein warum der AG dich los werden will. Hört sich ja, wie du schon selbst schreibst, komisch an. Wenn es dem Arbeitgeber drum geht, dich für Bewerbungen von der Arbeit frei zu stellen, kann er dich auch beurlauben und von der Arbeit freistellen, bezahlt, versteht sich. Andererseits will er damit auch nur schnell einen Schlussstrich ziehen und dich nicht noch durch die Kündigungsfrist schleppen(und bezahlen). Vielleicht hat der AG dich auch nur gebraucht um dich in der Probezeit bequem zu entsorgen, wie den Mohr der seine Schuldigkeit getan hat und nun gehen kann. In der Probezeit ist ein Aufhebungsvertrag VÖLLIG unnötig, da der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen kann, es sei denn eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat hemmt ihn daran, kann ich mir aber nicht vorstellen. Daher glaube ich, das der Arbeitgeber nur eine Lumperei im Sinn hat um dich kostengünstigst los zu werden. Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, eine bezahlte Kündigungsfrist und auf eine ordentliche schriftliche Kündigung (die aber nicht begründet sein muss). Man könnte versucht sein, wenn es sich für dich finanziell lohnen würde, drauf einzugehen, aber außer Zeit, scheint der AG dir nichts bieten zu wollen und die wirst du sowieso bald haben, mal abgesehen davon das man sich auch bewerben kann nach Feierabend. Ich bin da jetzt nicht sicher, aber für Vorstellungsgespräche musst du vermutlich auch freigestellt werden, kann mich diesbezüglich auch irren. Meist ist die Kündigungsfrist den Arbeitgebern nur ein Dorn im Auge, das sie sich gern ersparen wollen. Mein Tipp: Wenn der Arbeitgeber kündigen will, soll er doch, aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist, versteht sich. Außerdem ist jede Aktion die deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 gefährden kann, zu vermeiden und zu unterlassen und das kann ein Aufhebungsvertrag zur Folge haben, denn der AG muss dir ja eine Arbeitsbescheinigung ausstellen und da steht der Kündigungsgrund gewöhnlich drin, auch ob man eine Abfindung bekommen hat und dann gibts drei Monate kein Geld vom Amt. Da sind schon viele mit auf die Nase gefallen und juristisch war dann auch nichts mehr zu machen weil auch Aufhebungsverträge rechtsgültige Willenserklärungen sind an die man gebunden ist. Unwissenheit hat da noch keinem geholfen. Manche AG sind nämlich richtige Lumpen(nicht alle, aber viele). Einige haben das mit mir auch schon versucht, egal ob ne Klitsche oder ein Konzern. Daher äußerste Vorsicht weil die auf dem Gebiet viel mehr Kenntnisse und Erfahrungen haben als die meisten Arbeitnehmer.
pförtner des bundestages a.D. schrieb: > Auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben > hast du hinterher Ärger hast du sehr schlecht Karten vor Gericht. Die Maxime passt hier auf keinen Fall. Sie passt nur, wo das Kündigungsschutzgesetz greift und wo man zumindest grundsätzlich gegen eine Kündigung klagen könnte. > NIE, ABSOLUT NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Man sollte NIE, ABSOLUT NIE Lebensregeln reproduzieren, wenn man den juristischen Hintergrund nicht verstanden hat. Für das AA sollte man aber nachweisen können, daß man keine Wahl hatte, zu unterschreiben und sonst gekündigt worden wäre.
Hi, Karli schrieb: > Die Maxime passt hier auf keinen Fall. Sie passt nur, wo das > Kündigungsschutzgesetz greift und wo man zumindest grundsätzlich gegen > eine Kündigung klagen könnte. genau, unsere Abteilung erhielt "einen" Aufhebungsvertrag mit 18 Monaten Laufzeit, der natürlich eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausschloss. Hätten wir diesen Vertrag nicht unterschrieben, wären wir alle zu einem deutlichst früheren Termin gekündigt worden und somit gibt es dadurch kein Problem mit der Arbeitsagentur. Nur: Wenn Sven heute schon seine Kündigung zum 31.07. (?) schreiben muss (in der Probezeit gelten ja häufig gerade 2 Wochen als Kündigungsfrist), bleiben da Fragen offen (wie lange ist die Kündigungsfrist, zu wann möchte/soll er kündigen). Ansonsten: - Wenn gekündigt wurde, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freistellen (wir haben das in unserer Abteilung natürlich intensiv genutzt). - Bei Bewerbungen hat man immer bessere Karten, wenn man (zumindest nach aussen hin) nicht unter Druck steht, d.h. natürlich ist man da in "ungekündigter Position"... - in einem Monat (nicht gerade wenige Firmen benötigen schon zum Aussortieren/Lesen/Beantworten von Bewerbungen so lange) einen ordentlichen Job zu finden, ist sportlich (ich habe mir ein gutes Jahr Zeit gelassen) - für den Lebenslauf wird es keine Rolle spielen, ob Aufhebungsvertrag, eigene Kündigung oder ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers. In jedem Fall warst immer Du derjenige, der sich "verändern" wollte... nobody
nobody schrieb: > Bei Bewerbungen hat man immer bessere Karten, wenn man (zumindest nach > aussen hin) nicht unter Druck steht, d.h. natürlich ist man da in > "ungekündigter Position"... > für den Lebenslauf wird es keine Rolle spielen, ob Aufhebungsvertrag, > eigene Kündigung oder ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers. In > jedem Fall warst immer Du derjenige, der sich "verändern" wollte... Alles hängt daran, wie lange die Kündigungsfrist ist (im BGB afaik mindestens 6 Wochen zum ME, kann soweit ich weiß vertraglich nur verlängert werden). Der Fall könnte u. U. Spuren im Zeugnis und damit auch in den Bewerbungsunterlagen im späteren Leben hinterlassen. Nur bei Eigenkündigung steht bei Beendigungsgrund drin "verläßt uns auf eigenen Wunsch", ein "im gegenseitigen Einvernehmen" hingegen sagt jedem Kundigen, daß die Initiative vom Arbeitgeber ausging. Nachdem die Arbeitgeber aber oft bereit sind, in das Zeugnis reinzuschreiben, was der Mitarbeiter will, wenn sie ihn nur streßfrei loswerden können, kann vielleicht auch bei Aufhebungsvertrag ein "auf eigenen Wunsch" reingeschrieben werden. Das wäre dann ein Vorteil gegenüber der Arbeitgeberkündigung. Wie gesagt, muß das AA aber über die wirklichen Hintergründe Bescheid wissen.
Hi, in der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen: http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit Wenn er jetzt schon zu Ende Juli kündigen muss, müsste im Vertrag etwas anderes vereinbart sein. Sven scheibt doch, dass im Zeugnis nichts von den Gründen drinnstehen wird und es ist inzwischen durchaus üblich, dass man mehr oder minder selbst sein Zeugnis zusammenbastelt. nobody
nobody schrieb: > Wenn er jetzt schon zu Ende Juli kündigen muss, müsste im Vertrag etwas > anderes vereinbart sein. Solange die vertragliche Kündigungsfrist unter 6 Wochen ist, stellt er sich mit dem Aufhebungsvertrag nicht schlechter. Bevor ich den Arbeitgeber als "Lumpen" (wie der Kollege weiter oben) verdächtige, würde ich eher meinen, daß er dem Mitarbeiter entgegenkommt. Unwiderrufliche und bezahlte Freistellung ist nicht schlecht.
nobody schrieb: > Wenn er jetzt schon zu Ende Juli kündigen muss, müsste im Vertrag etwas > anderes vereinbart sein. In der Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden. der AG ist hier bereit mehr zu leisten als er müsste. Da das Ende der Tätigkeit nicht vorgezogen wird gibt es auch keine Sperrzeit. Sven sollte sich aber auf jeden Fall morgen arbeitsuchend melden.
Karli schrieb: > Bevor ich den > Arbeitgeber als "Lumpen" (wie der Kollege weiter oben) verdächtige, > würde ich eher meinen, daß er dem Mitarbeiter entgegenkommt. dummschwaetzer schrieb: > kündigen lassen, wegen der ARGE Wegen der AA auch.
nach meinem Studium stieg ich bei einem großen Mittelständler ein. Dort waren die Umgangsformen sehr militärisch, gefallen hat es mir da nicht. Das Gehalt war aber Spitze ( Inbetriebnahme ). Man sagte mir am letzen Tag der Probezeit, dass ich die Probezeit nach jetzigem Stand nicht bestanden habe. Aber man sehe potenzial und würde mir eine zweite Probezeit anbieten. Da das nicht legal ist, würde man das so machen : ich unterschreibe einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis nach weiteren 6 Monaten beendet ohne das es einer Kündigung bedarf. Ansonsten hätte ich direkt die Kündigung bekommen, da ja letzter Tag der Probezeit, ohne KÜndigungsgrund und fristlos. Wenn die Chefs in den 6 Monaten mit mir zufrieden sind, könne man jederzeit den Aufhebungsvertrag beenden und in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln. Darum hab ich unterschrieben. Die Zustände auf der Arbeit änderten sich nicht, mein Chef sagte zwar er sehe Potenzial aber hier und da wären seiner Meinung noch Lücken meinerseits da. Ich nutze daher die 6 Monate um mir was besseres zu suchen und fand auch einen super Job in einem Konzern, ohne viele Bewerbungen. Daher sagte ich nach 5 Monaten meinem Chef, dass ich kein Interesse an einer Beendigung des Aufhebungsvertrages habe. Bin anschließend zum Konzern gewechselt, wo ich nun seit 3 Jahren super zufrieden bin ! also daher kann man sowas gut als Chance nutzen. Dem Konzern sagte ich nix vom Aufhebungsvertrag, sondern sagte ich möchte lieber weg von IBN, sondern eben einen normalen Konzernjob und nannte eben mein frühstmöglichstes Eintrittsdatum. Nachteile ggf. bei einem Aufhebungsvertrag : man wird beim Arbeitsamt behandelt als hätte man selbst gekündigt ! daher 3 Monate Sperre beim ALG1 ! da ich aber keine 12 Monate zuvor soz.vers. beschäftigt war ( sondern Student ) hätte ich nur anspruch auf ALG2 gehabt. Allerdings waren meine Ersparnisse dank gut bezahlten IBN Job sowieso zu hoch ( andererseits hätte ich damit sehr lange über die Runden kommen können )
Sven schrieb: > Ich frage mich aber was ist besser für mein Lebenslauf? was meint ihr? Geh mal zum A-Amt, denn da mußt du sowieso hin, so bald du vom AG über die Kündigung in Kenntnis gesetzt wurdest, da es garantiert ein Ende geben wird. Für solche Fälle hatten die sogar extra eine Broschüre, und es ist nicht gesagt, daß man dort schlecht beraten wird. Wo sonst sollte man zu Arbeitsangelegenheiten denn besser beraten werden? Auch wenn ich gelegentlich über die Agentur fluche, aber sie taten für mich schon eine Menge Gutes, z.B. früher mal bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Möchtest du das Arbeitsamt meiden, umgehen, können dir erhebliche Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Beispielsweise, wenn da im zeitlichen Verlauf eine Lücke auftritt. Und die wird auftreten, wenn du nicht zum Amt gehst, sowie bei einer Sperre des Amtes ebenfalls. Sie kann z.B. im Krankheitsfall oder Erwerbsminderung eine erhebliche Rolle spielen, daß gewisse Teile nicht mehr anerkannt werden. Nicht nur, daß mal nur ein paar Wochen nichts eingezahlt wird. Lückenlos einen neuen Job zu finden, ist sehr sportlich, wie etwas weiter oben schon jemand schrieb.
Sven schrieb: > Ich frage mich aber was ist besser für mein Lebenslauf? was meint ihr? > > > > Gruß Wer so ne Frage stellt ist ein Hirnloser! (@Moderatoren: hat einfach gesagt werden "müssen"!) Ansonsten: Wähl CDU/CSU weiter!
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