Hallo, ich lade, wie viele von Euch auch, gelegentlich Bilder auf µC.net hoch, die ich selbst erstellt habe. Was mache ich, wenn ein findiger Rechtsverdreher auf die Idee kommt das von mir erstelle Bild herunterzuladen und zu behaupten, dass das Bild von Ihm sei? Wie macht Ihr das? Hebt Ihr von jedem Bild das Ihr für µC.net macht das Original auf, um beweisen zu können, dass das Uhrheberrecht bei Euch liegt? Mit freundlichen Grüßen Guido
Hmmm... By the way: Gib mir endlich mal die 1000 Euro zurück, die ich Dir voriges Jahr geliehen habe! ;-) Ist es nicht so, dass der findige Rechtsverdreher beweisen muss, dass das Bild NICHT von Dir ist?
Simon Huwyler schrieb: > Ist es nicht so, dass der findige Rechtsverdreher beweisen muss, dass > das Bild NICHT von Dir ist? Ne, er muss beweisen das das Bild von ihm oder eines Mandanten ist und das es schon mal früher veröffentlicht wurde. Da in der Regel immer ein Datum dazu vorhanden ist, dürfte das für den Rechtsverdreher vergeudete Zeit, Mühe und Geld sein, es sein denn, er bekommt ein Versäumnisurteil was dann aus Unrecht Recht macht. Wenn du dich allerdings wehrst, hat der ganz schlechte Karten.
Also irgendwo reicht es. :D Bist du paranoid?
Hallo, Arsch Gwaf schrieb: > Bist du paranoid? Es soll schon Leute gegeben haben, die eine Abmahnung für die Veröffentlichung der eigenen Bilder erhalten haben. http://www.traum-projekt.com/forum/94-recht-and-co/82289-bilder-veroeffentlicht-abmahnung-erhalten.html Klar ist die Gegenseite in der Beweispflicht. Das Problem an der Sache ist doch auch eher der unnötige Arger, der damit einher geht. Ich denke, wenn das Originalbild noch auf der Festplatte liegt kann man sich beruhigt zurücklehnen. Allerdings habe ich auch nicht immer Lust von allen Bildern die ich hier hochlade die Originaldateien zu archivieren. Daher meine Frage. Mit freundlichen Grüßen Guido
Mach doch einfach ein Wasserzeichen (watermark) auf Deine Bilder, bevor Du sie hochlädtst. Am besten ist aber immernoch, im Netz einigermassen anonym unterwegs zu sein. Also auf keinen Fall Deinen realen Namen benutzen. So kann ein Bösewicht auch nicht so einfach herausfinden, wer der Urheber des Bildes ist.
Außerdem genügt es den verlinkten Tread zuende zu lesen. Es wir alles erklärt. Bishin zum Platzen der Blase. Der bonbon ist lange gelutscht.
Guido C. schrieb: > Ich denke, > wenn das Originalbild noch auf der Festplatte liegt kann man sich > beruhigt zurücklehnen. Allerdings habe ich auch nicht immer Lust von > allen Bildern die ich hier hochlade die Originaldateien zu archivieren. Hä? Und was soll das für ein Beweis sein? Was ist denn bei einem digitalen Bild bitte das Original? Wenn du 2011 hier ein Bild hochgeladen hast, dann kann ich es runterladen, das Datum auf 2010 ändern und habe damit bewiesen, dass es mein Bild ist, weil ich es eher auf der Platte hatte? Was ist das denn unlogisches?
Guido C. schrieb: > Klar ist die Gegenseite in der Beweispflicht. Das Problem an der Sache > ist doch auch eher der unnötige Arger, der damit einher geht. Musst du nicht so eng sehen. Wenn du absolut sicher bist, dass das Bild von dir ist und auch sonst kein Tatbestand vorliegt, dann schreib einen geharnischten Brief (EMail) zurück, in dem du erklärst, dass das alles Rechtens ist, dass du das Bild gemacht hast und das er erst mal mit der Information rausrücken soll in wessen Auftrag er handelt und warum sie denken, dir da jetzt eine Abmahnung schicken zu können. Und das du dich im übrigen an die Anwaltskammer wenden wirst. Im Regelfall hörst du dann nie wieder etwas von diesen Leuten. Vor einigen Jahren waren das Abos, die du angeblich abgeschlossen hast, heute ist es das Urheberrecht. Es gibt halt immer ein paar Anwälte, die nach dem Muster vorgehen "Probieren kann mans ja". Die ziehen dann aber auch ganz schnell wieder zurück, wenn man ihnen Paroli bietet. Das lohnt sich für den nicht, es darauf ankommen zu lassen. Da schreibt er lieber 50 weitere Abmahnungen, ein paar werden schon dabei sein, die zahlen.
Lord Ziu schrieb: > Guido C. schrieb: >> Ich denke, >> wenn das Originalbild noch auf der Festplatte liegt kann man sich >> beruhigt zurücklehnen. Allerdings habe ich auch nicht immer Lust von >> allen Bildern die ich hier hochlade die Originaldateien zu archivieren. > > Hä? > > Und was soll das für ein Beweis sein? Was ist denn bei einem digitalen > Bild bitte das Original? ganz einfach. Das mit der höheren Auflösung. Hast du dasselbe Bild mit 1024 mal 768 Pixel vorliegen (und zwar ohne Hochrechenartefakte), die Gegenseite kann aber beim besten Willen keine höhere Auflösung als 640*480 vorlegen (so wie sie auch veröffentlicht wurde), dann ist ziemlich klar, dass deine hohe Auflösung wohl das Original sein muss. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man dann den Moderatoren auch mal dankbar sein, wenn sie 4MB große Bilder auf vernünftige Grössen zurechtstutzen :-)
Hallo, Winfried J. schrieb: > Außerdem genügt es den verlinkten Tread zuende zu lesen. Es wir alles > erklärt. Bishin zum Platzen der Blase. ja, ich habe den Thread bis zu Ende gelesen. Lord Ziu schrieb: > Und was soll das für ein Beweis sein? Was ist denn bei einem digitalen > Bild bitte das Original? Ich lade meine Bilder nie im Originalformat hoch, da die Bilder zu groß wären. Auch wenn ich nur meine 3 Megapixel Kamera verwende. Ich weiß manch einer hier sieht dies nicht so eng. Bitte jetzt keine Diskussion über Bildformate. Hierfür gibt es einen anderen Thread ;-) Lord Ziu schrieb: > Was ist das denn unlogisches? Ich hoffe durch die oben gemachte Aussage von mir wird die Sache logischer. Karl Heinz Buchegger schrieb: > Musst du nicht so eng sehen. Du hast wohl recht. Mir ging es eigentlich nur darum im Fall der Fälle so wenig Stress wie möglich zu haben. Mit freundlichen Grüßen Guido
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Wenn du absolut sicher bist, dass das Bild von dir ist und auch sonst > kein Tatbestand vorliegt, dann schreib einen geharnischten Brief (EMail) > zurück Im Prinzip kann man sich die Arbeit auch sparen. Die Leute gehen ja offenbar ohnehin nur auf Dummfang. Wenn man sich völlig sicher ist, dann ist es ja auch klar, dass die Gegenseite nie in der Lage sein wird, einen gerichtsfesten Beweis zu erbringen, dass das Bild von jemandem anders sei. Einfach ignorieren. Lediglich falls sie so dreist sind, auch noch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu versuchen, dem muss man natürlich unbedingt widersprechen. Ist aber sehr zweifelhaft, denn der kostet ja Geld und widerspricht damit dem "Geschäftsmodell".
Erstmal muss man gar nichts tun. Wenn der Abmahnanwalt dann immer noch denkt, er könne bei dir etwas holen, so muss er dich vor Gericht zerren. Die Beweislast liegt dann aber bei ihm: "Eine behauptete Tatsache muss von demjenigen bewiesen werden, der daraus Ansprüche ableitet." Falls dir jemand ein Inkassobüro auf den Hals hetzt, hilft auch hier eine klipp und klare Ansage, dass man nicht im geringsten daran denkt, zu bezahlen. Denn auch hier muss ein Anspruch letztlich gerichtlich durchgesetzt werden. Bei dermassen erfundenen Vorwürfen werden sowohl Abwahnanwalt als auch Inkassobüro schnell das weite suchen, da die Erfolgsaussichten gleich 0 sind und man zudem eine teure Gerichtsverhandlung riskieren müsste. Wichtig ist deshalb immer, diesen Leuten klar und deutlich Bescheid zu sagen, dass man keinerlei Zweifel hat, im Recht zu sein und nicht im geringsten daran denkt, etwas zu bezahlen. Das letzte, was die für ihre Masche nämlich brauchen können, sind Leute mit etwas Kenntnis des Rechts und einer gewissen Portion Durchsetzungswille.
Arsch Gwaf schrieb: > Bist du paranoid? Nein, ich bin nicht paranoid! Aber sie verfolgen mich trotzdem!
Karl Heinz Buchegger schrieb: > heute ist es das Urheberrecht. Der Thread, den Guido C. hier: Beitrag "Re: Wie später beweisen, dass man der Urheber des auf µC.net hochgeladenen Bilds ist?" verlinkt hat, ist über 6 Jahre alt. Auf eigene Initiative darf ein Anwalt nur in eigener Sache tätig werden. Wenn er für Dritte tätig wird, muß er eine Vollmacht desjenigen vorlegen, in dessen Auftrag er handelt. Fehlt diese Vollmacht, dann kann man die Abmahnung vergessen.
Da stellt sich mir eine Frage: So ein Anwalt macht Kosten geltend. Ist das Ganze unbegründet, oder sogar kriminelle Abzocke, entstehen für den Beklagten Kosten durch das Abwehren. Kann man diese Kosten einklagen ? ( Mein Stundenlohn sind 300,- €, wenn ich mich also 2 Stunden mit so einem ungerechtfertigtem Scheiß beschäftige, wer zahlt die 600,- ? ) :)
Bernd Funk schrieb: > Kann man diese Kosten einklagen ? Ja. Hat in Karlsruhe mal einer gemacht, nachdem er von so einem Drecksack erfolglos verklagt wurde.
Dann wäre die Antwort an den RA: Dieses Bild ist mein Eigentum. Sollten sie mich weiter belästigen, müssen sie mit einer Schadensersatzforderung rechnen. Mit meiner aufgewendeten Arbeitszeit und dem Honorar meines Anwalts wird eine deutlich vierstellige Summe erreicht. mit freundlichen Grüßen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Fehlt diese Vollmacht, dann kann > man die Abmahnung vergessen. Die kann/muss der Anwalt zum Prozess vorlegen/nachreichen. Du kannst zwar die Vorlage einer Vollmacht vor prozessual verlangen, aber das bringt dir nicht das Recht die Angelegenheit oder das gerichtliche Mahnverfahren zu ignorieren oder zu bestreiten, wenn es verweigert wird. Bernd Funk schrieb: > Sollten sie mich weiter belästigen, müssen sie mit einer > Schadensersatzforderung rechnen. Glaube mal nicht das du als Selbständiger da eine fiktive Einkommenseinbusse gerichtlich einfordern kann. Lohnausfall soll dagegen sehr wohl möglich sein, muss aber belegt werden. Wer anderer Meinung ist darf sie gern behalten. Vor Gericht lernt man immer wieder was Neues.
Michael S. schrieb: > Die kann/muss der Anwalt zum Prozess vorlegen/nachreichen. > Du kannst zwar die Vorlage einer Vollmacht vor prozessual > verlangen, aber das bringt dir nicht das Recht die > Angelegenheit oder das gerichtliche Mahnverfahren > zu ignorieren oder zu bestreiten, wenn es verweigert wird. Er muß beim ersten Kontakt offenbaren, für wen er tätig wird. Tut er das nicht, ist das ein Hinweis darauf, daß die Sache faul ist. Das gerichtliche Mahnverfahren zu ignorieren, ist eine grobe Dummheit, aber darum gehts hier nicht.
Uhu Uhuhu schrieb: > Tut er das > nicht, ist das ein Hinweis darauf, daß die Sache faul ist. Ein Hinweis vielleicht, aber noch keine Gewissheit. Und Anwälte lieben es, den Leuten damit auf die Nerven zugehen. Manchmal haben die damit nämlich Erfolg und dann klingelt bei denen die Kasse. Anmerk. Uhu, hast du wieder prima gemacht mit deinem überlangen Link. Jetzt ist die Formatierung wieder zum Teufel und die Kommandos wieder schön weit rechts verrückt.
Michael S. schrieb: > Anmerk. Uhu, hast du wieder prima gemacht mit deinem überlangen Link. > Jetzt ist die Formatierung wieder zum Teufel und die Kommandos wieder > schön weit rechts verrückt. Was hast du für einen Schrottrechner? Hier ist die Formatierung so wie man sie erwartet.
Guido C. schrieb: > Hallo, > > ich lade, wie viele von Euch auch, gelegentlich Bilder auf µC.net hoch, > die ich selbst erstellt habe. Was mache ich, wenn ein findiger > Rechtsverdreher auf die Idee kommt das von mir erstelle Bild > herunterzuladen und zu behaupten, dass das Bild von Ihm sei? Dann haust du ihm eine negative Feststellungsklage rein. Wenn du die Originale hast wird das vor Gericht auch beweisbar sein. Er darf dann die Gerichtskosten und deinen Anwaltes gleich mit bezahlen. http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage Strafrechtlich wird das wohl unter versuchtem Betrug laufen, also ist eine entsprechende Strafanzeige mit Kopie an die Anwaltskammer (die aber nicht bringt weil da die gleichen Hyänen sitzen) fällig. Kostet dich nichts und der Staatsanwalt darf das dann nach ein paar Monaten einstellen. Ohne Rechtsberatung (obiges ist keine) ist das allerdings kaum machbar.
Uhu Uhuhu schrieb: > Was hast du für einen Schrottrechner? Hier ist die Formatierung so wie > man sie erwartet. auf meinem 1280px breiten Nebenbildschirmkann ich das Problem gut nachvollziehen. Ich hab eigentlich immer noch eine sidebar auf, so dass für die Webseite ~1000px bleiben, mehr als genug für die meisten Seiten.
Uhu Uhuhu schrieb: > Was hast du für einen Schrottrechner? Hier ist die Formatierung so wie > man sie erwartet. Entschuldigung das ich mir nicht den gleichen Luxus leisten kann wie die meisten anderen. Ich habe auch nur w2k und da klemmt es eben. An der Hardware wird das sehr wahrscheinlich nicht liegen.
Michael S. schrieb: > Entschuldigung das ich mir nicht den gleichen Luxus leisten kann wie > die meisten anderen. Mein Schirm ist auch nur 1280 x 1024 und FF ist noch nichtmal ganz aufgezogen. Trotzdem kein Problem. Im Übrigen: Seit wann bin ich für die kleinen Unzulänglichkeiten der Forensoftware verantwortlich? > Ich habe auch nur w2k und da klemmt es eben. Dann nimm Linux, statt mir auch noch die Schuld an M$s Internetalleingängen von anno tobak anzuhängen. Oder überfordert das deine schlichte Weltsicht?
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