Forum: Offtopic Wie später beweisen, dass man der Urheber des auf µC.net hochgeladenen Bilds ist?


von Guido C. (guidoanalog)


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Hallo,

ich lade, wie viele von Euch auch, gelegentlich Bilder auf µC.net hoch, 
die ich selbst erstellt habe. Was mache ich, wenn ein findiger 
Rechtsverdreher auf die Idee kommt das von mir erstelle Bild 
herunterzuladen und zu behaupten, dass das Bild von Ihm sei?

Wie macht Ihr das? Hebt Ihr von jedem Bild das Ihr für µC.net macht das 
Original auf, um beweisen zu können, dass das Uhrheberrecht bei Euch 
liegt?

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Simon H. (simi)


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Hmmm... By the way: Gib mir endlich mal die 1000 Euro zurück, die ich 
Dir voriges Jahr geliehen habe! ;-)

Ist es nicht so, dass der findige Rechtsverdreher beweisen muss, dass 
das Bild NICHT von Dir ist?

von Michael S. (technicans)


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Simon Huwyler schrieb:
> Ist es nicht so, dass der findige Rechtsverdreher beweisen muss, dass
> das Bild NICHT von Dir ist?

Ne, er muss beweisen das das Bild von ihm oder eines Mandanten ist und
das es schon mal früher veröffentlicht wurde. Da in der Regel immer ein 
Datum dazu vorhanden ist, dürfte das für den Rechtsverdreher vergeudete 
Zeit, Mühe und Geld sein, es sein denn, er bekommt ein Versäumnisurteil
was dann aus Unrecht Recht macht. Wenn du dich allerdings wehrst, hat
der ganz schlechte Karten.

von Arsch G. (arschgwaf)


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Also irgendwo reicht es. :D Bist du paranoid?

von Guido C. (guidoanalog)


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Hallo,

Arsch Gwaf schrieb:
> Bist du paranoid?

Es soll schon Leute gegeben haben, die eine Abmahnung für die 
Veröffentlichung der eigenen Bilder erhalten haben.
http://www.traum-projekt.com/forum/94-recht-and-co/82289-bilder-veroeffentlicht-abmahnung-erhalten.html

Klar ist die Gegenseite in der Beweispflicht. Das Problem an der Sache 
ist doch auch eher der unnötige Arger, der damit einher geht. Ich denke, 
wenn das Originalbild noch auf der Festplatte liegt kann man sich 
beruhigt zurücklehnen. Allerdings habe ich auch nicht immer Lust von 
allen Bildern die ich hier hochlade die Originaldateien zu archivieren. 
Daher meine Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Johnny B. (johnnyb)


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Mach doch einfach ein Wasserzeichen (watermark) auf Deine Bilder, bevor 
Du sie hochlädtst.
Am besten ist aber immernoch, im Netz einigermassen anonym unterwegs zu 
sein. Also auf keinen Fall Deinen realen Namen benutzen. So kann ein 
Bösewicht auch nicht so einfach herausfinden, wer der Urheber des Bildes 
ist.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Außerdem genügt es den  verlinkten Tread zuende zu lesen. Es wir alles 
erklärt. Bishin zum Platzen der Blase.

Der bonbon ist lange gelutscht.

von Lord Z. (lordziu)


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Guido C. schrieb:
> Ich denke,
> wenn das Originalbild noch auf der Festplatte liegt kann man sich
> beruhigt zurücklehnen. Allerdings habe ich auch nicht immer Lust von
> allen Bildern die ich hier hochlade die Originaldateien zu archivieren.

Hä?

Und was soll das für ein Beweis sein? Was ist denn bei einem digitalen 
Bild bitte das Original?
Wenn du 2011 hier ein Bild hochgeladen hast, dann kann ich es 
runterladen, das Datum auf 2010 ändern und habe damit bewiesen, dass es 
mein Bild ist, weil ich es eher auf der Platte hatte?

Was ist das denn unlogisches?

von Karl H. (kbuchegg)


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Guido C. schrieb:

> Klar ist die Gegenseite in der Beweispflicht. Das Problem an der Sache
> ist doch auch eher der unnötige Arger, der damit einher geht.

Musst du nicht so eng sehen.
Wenn du absolut sicher bist, dass das Bild von dir ist und auch sonst 
kein Tatbestand vorliegt, dann schreib einen geharnischten Brief (EMail) 
zurück, in dem du erklärst, dass das alles Rechtens ist, dass du das 
Bild gemacht hast und das er erst mal mit der Information rausrücken 
soll in wessen Auftrag er handelt und warum sie denken, dir da jetzt 
eine Abmahnung schicken zu können. Und das du dich im übrigen an die 
Anwaltskammer wenden wirst.

Im Regelfall hörst du dann nie wieder etwas von diesen Leuten. Vor 
einigen Jahren waren das Abos, die du angeblich abgeschlossen hast, 
heute ist es das Urheberrecht. Es gibt halt immer ein paar Anwälte, die 
nach dem Muster vorgehen "Probieren kann mans ja". Die ziehen dann aber 
auch ganz schnell wieder zurück, wenn man ihnen Paroli bietet. Das lohnt 
sich für den nicht, es darauf ankommen zu lassen. Da schreibt er lieber 
50 weitere Abmahnungen, ein paar werden schon dabei sein, die zahlen.

von Karl H. (kbuchegg)


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Lord Ziu schrieb:
> Guido C. schrieb:
>> Ich denke,
>> wenn das Originalbild noch auf der Festplatte liegt kann man sich
>> beruhigt zurücklehnen. Allerdings habe ich auch nicht immer Lust von
>> allen Bildern die ich hier hochlade die Originaldateien zu archivieren.
>
> Hä?
>
> Und was soll das für ein Beweis sein? Was ist denn bei einem digitalen
> Bild bitte das Original?

ganz einfach. Das mit der höheren Auflösung.
Hast du dasselbe Bild mit 1024 mal 768 Pixel vorliegen (und zwar ohne 
Hochrechenartefakte), die Gegenseite kann aber beim besten Willen keine 
höhere Auflösung als 640*480 vorlegen (so wie sie auch veröffentlicht 
wurde), dann ist ziemlich klar, dass deine hohe Auflösung wohl das 
Original sein muss.

Unter diesem Gesichtspunkt sollte man dann den Moderatoren auch mal 
dankbar sein, wenn sie 4MB große Bilder auf vernünftige Grössen 
zurechtstutzen :-)

von Guido C. (guidoanalog)


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Hallo,

Winfried J. schrieb:
> Außerdem genügt es den  verlinkten Tread zuende zu lesen. Es wir alles
> erklärt. Bishin zum Platzen der Blase.

ja, ich habe den Thread bis zu Ende gelesen.

Lord Ziu schrieb:
> Und was soll das für ein Beweis sein? Was ist denn bei einem digitalen
> Bild bitte das Original?

Ich lade meine Bilder nie im Originalformat hoch, da die Bilder zu groß 
wären. Auch wenn ich nur meine 3 Megapixel Kamera verwende. Ich weiß 
manch einer hier sieht dies nicht so eng. Bitte jetzt keine Diskussion 
über Bildformate. Hierfür gibt es einen anderen Thread ;-)

Lord Ziu schrieb:
> Was ist das denn unlogisches?

Ich hoffe durch die oben gemachte Aussage von mir wird die Sache 
logischer.

Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Musst du nicht so eng sehen.

Du hast wohl recht. Mir ging es eigentlich nur darum im Fall der Fälle 
so wenig Stress wie möglich zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Wenn du absolut sicher bist, dass das Bild von dir ist und auch sonst
> kein Tatbestand vorliegt, dann schreib einen geharnischten Brief (EMail)
> zurück

Im Prinzip kann man sich die Arbeit auch sparen.  Die Leute gehen ja
offenbar ohnehin nur auf Dummfang.  Wenn man sich völlig sicher ist,
dann ist es ja auch klar, dass die Gegenseite nie in der Lage sein
wird, einen gerichtsfesten Beweis zu erbringen, dass das Bild von
jemandem anders sei.  Einfach ignorieren.  Lediglich falls sie so
dreist sind, auch noch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu versuchen,
dem muss man natürlich unbedingt widersprechen.  Ist aber sehr
zweifelhaft, denn der kostet ja Geld und widerspricht damit dem
"Geschäftsmodell".

von P. M. (o-o)


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Erstmal muss man gar nichts tun. Wenn der Abmahnanwalt dann immer noch 
denkt, er könne bei dir etwas holen, so muss er dich vor Gericht 
zerren. Die Beweislast liegt dann aber bei ihm: "Eine behauptete 
Tatsache muss von demjenigen bewiesen werden, der daraus Ansprüche 
ableitet."

Falls dir jemand ein Inkassobüro auf den Hals hetzt, hilft auch hier 
eine klipp und klare Ansage, dass man nicht im geringsten daran denkt, 
zu bezahlen. Denn auch hier muss ein Anspruch letztlich gerichtlich 
durchgesetzt werden.

Bei dermassen erfundenen Vorwürfen werden sowohl Abwahnanwalt als auch 
Inkassobüro schnell das weite suchen, da die Erfolgsaussichten gleich 0 
sind und man zudem eine teure Gerichtsverhandlung riskieren müsste. 
Wichtig ist deshalb immer, diesen Leuten klar und deutlich Bescheid zu 
sagen, dass man keinerlei Zweifel hat, im Recht zu sein und nicht im 
geringsten daran denkt, etwas zu bezahlen. Das letzte, was die für ihre 
Masche nämlich brauchen können, sind Leute mit etwas Kenntnis des Rechts 
und einer gewissen Portion Durchsetzungswille.

von Johann L. (gjlayde) Benutzerseite


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Arsch Gwaf schrieb:
> Bist du paranoid?

Nein, ich bin nicht paranoid! Aber sie verfolgen mich trotzdem!

von Uhu U. (uhu)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> heute ist es das Urheberrecht.

Der Thread, den Guido C. hier: 
Beitrag "Re: Wie später beweisen, dass man der Urheber des auf µC.net hochgeladenen Bilds ist?" verlinkt hat, ist 
über 6 Jahre alt.

Auf eigene Initiative darf ein Anwalt nur in eigener Sache tätig werden. 
Wenn er für Dritte tätig wird, muß er eine Vollmacht desjenigen 
vorlegen, in dessen Auftrag er handelt. Fehlt diese Vollmacht, dann kann 
man die Abmahnung vergessen.

von Bernd F. (metallfunk)


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Da stellt sich mir eine Frage:

So ein Anwalt macht Kosten geltend.
Ist das Ganze unbegründet, oder sogar kriminelle Abzocke,
entstehen für den Beklagten Kosten durch das Abwehren.
Kann man diese Kosten einklagen ?

 ( Mein Stundenlohn sind 300,- €, wenn ich mich also 2 Stunden
mit so einem ungerechtfertigtem Scheiß beschäftige, wer zahlt
die 600,- ? ) :)

von Uhu U. (uhu)


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Bernd Funk schrieb:
> Kann man diese Kosten einklagen ?

Ja. Hat in Karlsruhe mal einer gemacht, nachdem er von so einem 
Drecksack erfolglos verklagt wurde.

von Bernd F. (metallfunk)


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Dann wäre die Antwort an den RA:


Dieses Bild ist mein Eigentum.

Sollten sie mich weiter belästigen, müssen sie mit einer
Schadensersatzforderung rechnen.

Mit meiner aufgewendeten Arbeitszeit und dem Honorar meines
Anwalts wird eine deutlich vierstellige Summe erreicht.

mit freundlichen Grüßen.

von Michael S. (technicans)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Fehlt diese Vollmacht, dann kann
> man die Abmahnung vergessen.

Die kann/muss der Anwalt zum Prozess vorlegen/nachreichen.
Du kannst zwar die Vorlage einer Vollmacht vor prozessual
verlangen, aber das bringt dir nicht das Recht die
Angelegenheit oder das gerichtliche Mahnverfahren
zu ignorieren oder zu bestreiten, wenn es verweigert wird.

Bernd Funk schrieb:
> Sollten sie mich weiter belästigen, müssen sie mit einer
> Schadensersatzforderung rechnen.

Glaube mal nicht das du als Selbständiger da eine fiktive
Einkommenseinbusse gerichtlich einfordern kann. Lohnausfall
soll dagegen sehr wohl möglich sein, muss aber belegt werden.

Wer anderer Meinung ist darf sie gern behalten.
Vor Gericht lernt man immer wieder was Neues.

von Uhu U. (uhu)


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Michael S. schrieb:
> Die kann/muss der Anwalt zum Prozess vorlegen/nachreichen.
> Du kannst zwar die Vorlage einer Vollmacht vor prozessual
> verlangen, aber das bringt dir nicht das Recht die
> Angelegenheit oder das gerichtliche Mahnverfahren
> zu ignorieren oder zu bestreiten, wenn es verweigert wird.

Er muß beim ersten Kontakt offenbaren, für wen er tätig wird. Tut er das 
nicht, ist das ein Hinweis darauf, daß die Sache faul ist.

Das gerichtliche Mahnverfahren zu ignorieren, ist eine grobe Dummheit, 
aber darum gehts hier nicht.

von Michael S. (technicans)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Tut er das
> nicht, ist das ein Hinweis darauf, daß die Sache faul ist.

Ein Hinweis vielleicht, aber noch keine Gewissheit.
Und Anwälte lieben es, den Leuten damit auf die Nerven zugehen.
Manchmal haben die damit nämlich Erfolg und dann klingelt bei
denen die Kasse.


Anmerk. Uhu, hast du wieder prima gemacht mit deinem überlangen Link.
Jetzt ist die Formatierung wieder zum Teufel und die Kommandos wieder
schön weit rechts verrückt.

von Uhu U. (uhu)


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Michael S. schrieb:
> Anmerk. Uhu, hast du wieder prima gemacht mit deinem überlangen Link.
> Jetzt ist die Formatierung wieder zum Teufel und die Kommandos wieder
> schön weit rechts verrückt.

Was hast du für einen Schrottrechner? Hier ist die Formatierung so wie 
man sie erwartet.

von Jens M. (Gast)


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Guido C. schrieb:
> Hallo,
>
> ich lade, wie viele von Euch auch, gelegentlich Bilder auf µC.net hoch,
> die ich selbst erstellt habe. Was mache ich, wenn ein findiger
> Rechtsverdreher auf die Idee kommt das von mir erstelle Bild
> herunterzuladen und zu behaupten, dass das Bild von Ihm sei?

Dann haust du ihm eine negative Feststellungsklage rein. Wenn du die 
Originale hast wird das vor Gericht auch beweisbar sein. Er darf dann 
die Gerichtskosten und deinen Anwaltes gleich mit bezahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage

Strafrechtlich wird das wohl unter versuchtem Betrug laufen, also ist 
eine entsprechende Strafanzeige mit Kopie an die Anwaltskammer (die aber 
nicht bringt weil da die gleichen Hyänen sitzen) fällig. Kostet dich 
nichts und der Staatsanwalt darf das dann nach ein paar Monaten 
einstellen.

Ohne Rechtsberatung (obiges ist keine) ist das allerdings kaum machbar.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Was hast du für einen Schrottrechner? Hier ist die Formatierung so wie
> man sie erwartet.

auf meinem 1280px breiten Nebenbildschirmkann ich das Problem gut 
nachvollziehen. Ich hab eigentlich immer noch eine sidebar auf, so dass 
für die Webseite ~1000px bleiben, mehr als genug für die meisten Seiten.

von Michael S. (technicans)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Was hast du für einen Schrottrechner? Hier ist die Formatierung so wie
> man sie erwartet.

Entschuldigung das ich mir nicht den gleichen Luxus leisten kann wie
die meisten anderen. Ich habe auch nur w2k und da klemmt es eben.
An der Hardware wird das sehr wahrscheinlich nicht liegen.

von Uhu U. (uhu)


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Michael S. schrieb:
> Entschuldigung das ich mir nicht den gleichen Luxus leisten kann wie
> die meisten anderen.

Mein Schirm ist auch nur 1280 x 1024 und FF ist noch nichtmal ganz 
aufgezogen. Trotzdem kein Problem.

Im Übrigen: Seit wann bin ich für die kleinen Unzulänglichkeiten der 
Forensoftware verantwortlich?

> Ich habe auch nur w2k und da klemmt es eben.

Dann nimm Linux, statt mir auch noch die Schuld an M$s 
Internetalleingängen von anno tobak anzuhängen. Oder überfordert das 
deine schlichte Weltsicht?

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