[S] BASCOM-AVR Vollversion

Gast #2732457
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so einfach geht das nicht. Ein Bascom ist auf einen persönlich 
registriert worden. Ich weiß nicht, ob man die so einfach weitergeben 
kann, denn nur unter den persönlichen Daten ist dann später ein Update 
abrufbar.
Gast #2733478
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Oliver schrieb:
> Na, da wird der Bascom-Hersteller aber sehr beeindruckt sein - vor
> allem, da er in Holland sitzt ;)

In der Regel kann in Deutschland ein unbeschränktes Nutzungsrecht an 
einer Softwarelizenz an Dritte veräußert werden. Das Recht schränkt der 
Firmensitz des BASCOM-Herstellers nicht ein.
Gast #2733721
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Na ja, die alten Weisheiten "Recht haben, heisst nicht Recht bekommen" 
und "Vor Gericht und auf hoher See..." gelten auch da.

Und wenn die Software in Holland gekauft wurde, viel Spaß beim "Recht 
bekommen" ;)

Oliver
Gast #2733731
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Oliver schrieb:
> Na ja, die alten Weisheiten "Recht haben, heisst nicht Recht bekommen"
> und "Vor Gericht und auf hoher See..." gelten auch da.
>
> Und wenn die Software in Holland gekauft wurde, viel Spaß beim "Recht
> bekommen" ;)
>
> Oliver

Wenn ein deutscher Staatsbürger eine Lizenz an einen deutschen 
Staatsbürger veräußert, hat er mit Holland überhaupt nichts zu schaffen.
Gast #2733879
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Weil er mit diesem keinen "Vertrag" hat! Das geht sogar bei uns, wenn 
jemand ein Gerät verkauft und der Käufer beim Händler/Hersteller einen 
Garantiefall einreicht, der Hersteller/Händler ablehnt weil der Käufer 
dem Händler/Hersteller unbekannt ist oder keine Geschäftsbeziehung auf 
diesen Artikel besteht.

Es geht sogar soweit das Wiederverkäufer und Hersteller sie einigen das 
Kunden beim Hersteller abgeleht werden müssen!
Gast #2734233
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Alex W. schrieb:
> Weil er mit diesem keinen "Vertrag" hat!

Der neue Eigentümer erlangt das von dem Hersteller ausgegebene 
Nutzungsrecht durch den Kauf der Lizenz. Er braucht keinen gesonderten 
Vertrag mit dem Hersteller, um dieses Recht einzufordern zu können. 
Nachdem eine Softwarelizenz in den Verkehr gebracht wurde, ist sie zur 
Weiterverbreitung frei (Erschöpfungsgrundsatz). Das gilt übrigens für 
den EWR und somit auch für Holland.

Alex W. schrieb:
> Das geht sogar bei uns, wenn
> jemand ein Gerät verkauft und der Käufer beim Händler/Hersteller einen
> Garantiefall einreicht, der Hersteller/Händler ablehnt weil der Käufer
> dem Händler/Hersteller unbekannt ist oder keine Geschäftsbeziehung auf
> diesen Artikel besteht.

Dieses Beispiel hat mit Softwarelizenzen nichts zu tun. Hier wird eine 
Sache erworben und kein Nutzungsrecht.
Gast #2734264
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...
bla bla bla
...

Spricht etwas dagegen, mit den Damen und Herren von MCS per Email oder 
Telefon Kontakt aufzunehmen und die Frage der Übertragbarkeit einer 
Lizens zu klären?

Meine Erfahrung mit "den Holländern" sind sehr positiv. Man gibt sich 
dort wirklich Mühe den Kunden zufriedenzustellen!

MfG
Bla
Gast #2734268
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was? schrieb:

> Dieses Beispiel hat mit Softwarelizenzen nichts zu tun. Hier wird eine
> Sache erworben und kein Nutzungsrecht.

Deine Antwort ist ueberfluessig, dass das Nutzungsrecht weiterverkauft 
werden kann, stand ausser Frage. Es ging um die Rechte auf Updates.
Gast #2734303
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Marwin schrieb:
> Deine Antwort ist ueberfluessig, dass das Nutzungsrecht weiterverkauft
> werden kann, stand ausser Frage. Es ging um die Rechte auf Updates.

Die Updates sind doch Teil des Nutzungsrechts.

blabla schrieb:
> Spricht etwas dagegen, mit den Damen und Herren von MCS per Email oder
> Telefon Kontakt aufzunehmen und die Frage der Übertragbarkeit einer
> Lizens zu klären?

Natürlich nicht.

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