Hallo, wer benötigt seine aktuelle BASCOM-AVR nicht mehr und verkauft sie mir? Danke, Christoph
so einfach geht das nicht. Ein Bascom ist auf einen persönlich registriert worden. Ich weiß nicht, ob man die so einfach weitergeben kann, denn nur unter den persönlichen Daten ist dann später ein Update abrufbar.
Ich denke, dass das doch grds. gehen sollte: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software Naja, ich dachte, das hier jmd. vielleicht auf die "richtigen" Programmiersprachen umgestiegen ist ;-) und nun seine Lizenz verkaufen möchte...
Ch Sp schrieb: > Ich denke, dass das doch grds. gehen sollte: > > http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software Na, da wird der Bascom-Hersteller aber sehr beeindruckt sein - vor allem, da er in Holland sitzt ;) Oliver
Oliver schrieb: > Na, da wird der Bascom-Hersteller aber sehr beeindruckt sein - vor > allem, da er in Holland sitzt ;) In der Regel kann in Deutschland ein unbeschränktes Nutzungsrecht an einer Softwarelizenz an Dritte veräußert werden. Das Recht schränkt der Firmensitz des BASCOM-Herstellers nicht ein.
Na ja, die alten Weisheiten "Recht haben, heisst nicht Recht bekommen" und "Vor Gericht und auf hoher See..." gelten auch da. Und wenn die Software in Holland gekauft wurde, viel Spaß beim "Recht bekommen" ;) Oliver
Oliver schrieb: > Na ja, die alten Weisheiten "Recht haben, heisst nicht Recht bekommen" > und "Vor Gericht und auf hoher See..." gelten auch da. > > Und wenn die Software in Holland gekauft wurde, viel Spaß beim "Recht > bekommen" ;) > > Oliver Wenn ein deutscher Staatsbürger eine Lizenz an einen deutschen Staatsbürger veräußert, hat er mit Holland überhaupt nichts zu schaffen.
Das einzige was passieren kann ist das der Hersteller den Support einstellt! Also der neue Lizenzinhaber kein UpDate mehr laden kann.
Alex W. schrieb: > Das einzige was passieren kann ist das der Hersteller den Support > einstellt! Also der neue Lizenzinhaber kein UpDate mehr laden kann. Warum sollte der Lizenzgeber einem Lizenznehmer den Support verweigern?
Weil er mit diesem keinen "Vertrag" hat! Das geht sogar bei uns, wenn jemand ein Gerät verkauft und der Käufer beim Händler/Hersteller einen Garantiefall einreicht, der Hersteller/Händler ablehnt weil der Käufer dem Händler/Hersteller unbekannt ist oder keine Geschäftsbeziehung auf diesen Artikel besteht. Es geht sogar soweit das Wiederverkäufer und Hersteller sie einigen das Kunden beim Hersteller abgeleht werden müssen!
Ich hatte in einem anderen Forum gelesen, dass dann keine Updates mehr möglich seien... Fraglich ist, wass passiert, wenn die Lizenz ursprünglich in D erworben wurde, was ja möglich ist.. Egal, ich kaufe sie mir neu.
Alex W. schrieb: > Weil er mit diesem keinen "Vertrag" hat! Der neue Eigentümer erlangt das von dem Hersteller ausgegebene Nutzungsrecht durch den Kauf der Lizenz. Er braucht keinen gesonderten Vertrag mit dem Hersteller, um dieses Recht einzufordern zu können. Nachdem eine Softwarelizenz in den Verkehr gebracht wurde, ist sie zur Weiterverbreitung frei (Erschöpfungsgrundsatz). Das gilt übrigens für den EWR und somit auch für Holland. Alex W. schrieb: > Das geht sogar bei uns, wenn > jemand ein Gerät verkauft und der Käufer beim Händler/Hersteller einen > Garantiefall einreicht, der Hersteller/Händler ablehnt weil der Käufer > dem Händler/Hersteller unbekannt ist oder keine Geschäftsbeziehung auf > diesen Artikel besteht. Dieses Beispiel hat mit Softwarelizenzen nichts zu tun. Hier wird eine Sache erworben und kein Nutzungsrecht.
... bla bla bla ... Spricht etwas dagegen, mit den Damen und Herren von MCS per Email oder Telefon Kontakt aufzunehmen und die Frage der Übertragbarkeit einer Lizens zu klären? Meine Erfahrung mit "den Holländern" sind sehr positiv. Man gibt sich dort wirklich Mühe den Kunden zufriedenzustellen! MfG Bla
was? schrieb: > Dieses Beispiel hat mit Softwarelizenzen nichts zu tun. Hier wird eine > Sache erworben und kein Nutzungsrecht. Deine Antwort ist ueberfluessig, dass das Nutzungsrecht weiterverkauft werden kann, stand ausser Frage. Es ging um die Rechte auf Updates.
Marwin schrieb: > Deine Antwort ist ueberfluessig, dass das Nutzungsrecht weiterverkauft > werden kann, stand ausser Frage. Es ging um die Rechte auf Updates. Die Updates sind doch Teil des Nutzungsrechts. blabla schrieb: > Spricht etwas dagegen, mit den Damen und Herren von MCS per Email oder > Telefon Kontakt aufzunehmen und die Frage der Übertragbarkeit einer > Lizens zu klären? Natürlich nicht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.