Parallel zu diesem Thread: http://www.juraforum.de/forum/urheberrecht/privates-videostreaming-404672 dachte ich mir, dass es vielleicht auch hier ein paar Rechtsexperten gibt. Die Thematik nochmals angehängt: Angenommen man hat sich einen Server (Standort in Wien) gemietet. Der Mieter des Servers besitzt eine relativ große digitale Filmesammlung (natürlich legal erworben), welche auf mobilen Geräten nicht ausreichend Platz findet. Deshalb würde er die Filme gerne auf seinen (gemieteten) Server stellen, um diese dann über das Internet auf alle Geräte zu Streamen. Den Spreaming-Service würde nur der Käufer der Filme nutzen. Der Server ist natürlich durch kryptographische Verfahren geschützt. Wie oben schon erwähnt, würde Das Streaming in Österreich genutzt werden. Wie sieht die aktuelle Rechtslage bezüglich Privatkopien von DVDs aus? Darf man Privatkopien von Filmen auf einen gemieteten Server stellen? Muss man sich vorher mit dem Betreiber des Servers absprechen? Danke im vorraus
Also jetzt ohne Experte zu sein: Die Krypto ist egal. Du darfst in Deutschland beliebige Dateien mit Leuten zu denen Du eine persönliche Beziehung hast (z.Bsp. Familienmitglieder, Freunde, etc.) austauschen. Ob das Streaming oder Download ist ist da egal. Was Du nicht darfst ist eine "wirksamen Kopierschutz" auszuhebeln, was auch immer das meint. Deshalb wurde aber noch niemand verklagt. Ob Du Deine Rechner jetzt mietest oder kaufst ist auch völlig egal, auch wo die stehen. Wobei Du eventuell in Österreich so was wie die örtliche Rundfunkgebühr zahlen musst. (Müsstest Du Dich mal beim Rechnervermieter erkundigen)
Christian Berger schrieb: > Also jetzt ohne Experte zu sein: > > Die Krypto ist egal. Du darfst in Deutschland beliebige Dateien mit > Leuten zu denen Du eine persönliche Beziehung hast (z.Bsp. > Familienmitglieder, Freunde, etc.) austauschen. Ob das Streaming oder > Download ist ist da egal. Räusper... das klingt so, als würde der Freund das Teil dann auch beliebig kopieren. Das wäre verboten. Einen geliehenen Film ansehen darf er allerdings. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es der Verleih einer materiellen Scheibe oder eines Streams ist. Ein Download wäre eine Kopie und ist verboten - auch, wenn es der Freund ist. Allerdings gilt halt: Wo kein Kläger, da kein Richter. > Was Du nicht darfst ist eine "wirksamen Kopierschutz" auszuhebeln, was > auch immer das meint. Deshalb wurde aber noch niemand verklagt. Ich verstehe bis heute nicht, dass hier noch niemand vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist. Grundsätzlich darf man mit im privat befindlichem Eigentum anstellen, was man will. Dass die kommerzielle Verbreitung von Programmen, die einen Kopierschutz aushebeln, verboten ist, geht mir noch irgendwie ein. Dass dem Privatanwender allerdings dessen Nutzung verboten ist, finde ich eine unverschämtheit. Ich würde mir gerne mein DVD-Archiv digitalisieren (H2.64) und mit dem Rapi ein kleines Mediacenter bauen. Allerdings brauche ich dazu verbotene Software. Das ist ein Trauerspiel! Ich darf Filme, deren Lizenzen ich absolut legal und teuer erworben habe, nicht in meinem Sinne nutzen. Lächerlich! Lade ich den gleichen Film in annähernd gleicher Qualität von Kinox.to oder wie sie alle heißen, herunter, so habe ich keinen Vorspann, kein nerviges Menü, keine von diesen 1000enden Copyright-Meldungen, die man nicht vorspulen kann... Kein Wunder, dass diese Plattformen so beliebt sind. Beim Kauffilm wird dir ja quasi eingetrichtert, dass man ein Dieb ist. > Ob Du Deine Rechner jetzt mietest oder kaufst ist auch völlig egal, auch > wo die stehen. Wobei Du eventuell in Österreich so was wie die örtliche > Rundfunkgebühr zahlen musst. (Müsstest Du Dich mal beim Rechnervermieter > erkundigen) Es spielt sehr wohl eine Rolle, wo der Server steht, denn der Serverstandort entscheidet über das anzuwendende Recht. Wenn es in Österreich illegal ist, Filme auf einen Server zu packen (in Deutschland nebenbei nicht), dann würde man sich bei einem Server in Österreich diesem Recht unterwerfen müssen. Prinzipiell spricht nichts gegen einen Zugriffsschutz über htaccess. Wenn dieser vorhanden ist, kann niemand außer Dir darauf zugreifen und Du kannst de facto tun und lassen, was Du willst.
Da stellen sich doch erstmal zwei Fragen: * Darf ich eine Kopie vom Werk anfertigen? * Darf ich technische Schutzmaßnahmen umgehen? Und das "umgehen technischer Schutzmaßnahmen" scheint da weniger das Problem zu sein, sondern eher die erste Frage.
Danke schonmal für die vielen Antworten. Keiner kann mir Nachweisen, dass ich Privatkopien (nach aktuellem Recht illegal, wegen dem Kopierschutz) anfertige, wenn nur ich Diese nutze und nicht übers Netz verbreite. Auch wenn die Filme dann am Server liegen, würde nur ICH das Streaming nutzen. Auf den Server habe nur ich Zugriff, der Vermieter des Servers hätte Diesen auch, aber dann kriegt er Probleme mit Datenschutz.
Martin Schwaikert schrieb: > Lade ich den gleichen Film in annähernd > gleicher Qualität von Kinox.to oder wie sie alle heißen, herunter, so > habe ich keinen Vorspann, kein nerviges Menü, keine von diesen 1000enden > Copyright-Meldungen, die man nicht vorspulen kann... Kein Wunder, dass > diese Plattformen so beliebt sind. Beim Kauffilm wird dir ja quasi > eingetrichtert, dass man ein Dieb ist. Volle Zustimmung. Der ehrliche Kunde wird prophylaktisch kriminalisiert und zum Dank, daß er 'nen Haufen Geld ausgegeben hat, auch noch gegängelt und zu Tode genervt. Allein für diese Chuzpe gehört die Industrie massiv durch Raubkopierei bestraft.
Ich werf mal noch eine Frage in den Raum: Das Umgehen eines Kopierschutzes ist verboten, ist es auch Verboten einen Zugriffsschutz, wie Apples DRM, welcher bei Filmen aus dem iTunes Store verwendet wird zu Umgehen?
Grundsätzlich ja. Das hat die Lobby durchgesetzt. Bringen wird es ihnen nichts, da es so einfach ist, und keinem auffällt. Aber die Unterhaltungsindustrie hat bis heute nicht kapiert, wie der Hase anno 2012 läuft. Da darf man sich über solche Verbote nicht wundern.
Meine DRM geschützten Filme (von iTunes gekauft) sind jetzt am Server, Privatkopien von meinen DVDs bleiben erstmal zu Hause (wegen §90c des österreichischen Urheberrechts). Jetzt kann ich die Filme auf mein iPad (war das Gerät, wegen dem ich das Streaming eingerichtet habe) ohne Probleme streamen. Mal sehen, ob ich irgendwie auch einen Stream mit QuickTime am PC hinbekomme. Ich hätte noch eine technische Frage zum Streaming selbst: Ein SSL-Video-Stream ist zwar nicht recht sinnvoll für normale Filme, aber nehmen wir mal an es sind "extrem geheime" Inhalte in dem zu streamenden Film. Wie wirkt sich das auf die Geschwindigkeit des Streams aus, bzw. wirkt es sich überhaupt merklich aus? Danke im vorraus Fabian
Also wenn es "extrem geheim" sein soll, dann hilft nur VPN. Ich bezweifle allerdings, dass die Daten "extrem geheim" sind, denn wären sie das, dann wüsstest Du auch damit richtig umzugehen.
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