Forum: PC Hard- und Software Privates Videostreaming?


von Fabian K. (fabian_k)


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Parallel zu diesem Thread:
http://www.juraforum.de/forum/urheberrecht/privates-videostreaming-404672
dachte ich mir, dass es vielleicht auch hier ein paar Rechtsexperten 
gibt.

Die Thematik nochmals angehängt:
Angenommen man hat sich einen Server (Standort in Wien) gemietet.
 Der Mieter des Servers besitzt eine relativ große digitale 
Filmesammlung (natürlich legal erworben), welche auf mobilen Geräten 
nicht ausreichend Platz findet.
Deshalb würde er die Filme gerne auf seinen (gemieteten) Server stellen, 
um diese dann über das Internet auf alle Geräte zu Streamen.

Den Spreaming-Service würde nur der Käufer der Filme nutzen.
 Der Server ist natürlich durch kryptographische Verfahren geschützt.
 Wie oben schon erwähnt, würde Das Streaming in Österreich genutzt 
werden.

Wie sieht die aktuelle Rechtslage bezüglich Privatkopien von DVDs aus?
 Darf man Privatkopien von Filmen auf einen gemieteten Server stellen?
 Muss man sich vorher mit dem Betreiber des Servers absprechen?

Danke im vorraus

von Christian B. (casandro)


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Also jetzt ohne Experte zu sein:

Die Krypto ist egal. Du darfst in Deutschland beliebige Dateien mit 
Leuten zu denen Du eine persönliche Beziehung hast (z.Bsp. 
Familienmitglieder, Freunde, etc.) austauschen. Ob das Streaming oder 
Download ist ist da egal.

Was Du nicht darfst ist eine "wirksamen Kopierschutz" auszuhebeln, was 
auch immer das meint. Deshalb wurde aber noch niemand verklagt.

Ob Du Deine Rechner jetzt mietest oder kaufst ist auch völlig egal, auch 
wo die stehen. Wobei Du eventuell in Österreich so was wie die örtliche 
Rundfunkgebühr zahlen musst. (Müsstest Du Dich mal beim Rechnervermieter 
erkundigen)

von Martin S. (sirnails)


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Christian Berger schrieb:
> Also jetzt ohne Experte zu sein:
>
> Die Krypto ist egal. Du darfst in Deutschland beliebige Dateien mit
> Leuten zu denen Du eine persönliche Beziehung hast (z.Bsp.
> Familienmitglieder, Freunde, etc.) austauschen. Ob das Streaming oder
> Download ist ist da egal.

Räusper... das klingt so, als würde der Freund das Teil dann auch 
beliebig kopieren. Das wäre verboten. Einen geliehenen Film ansehen darf 
er allerdings. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es der Verleih einer 
materiellen Scheibe oder eines Streams ist. Ein Download wäre eine Kopie 
und ist verboten - auch, wenn es der Freund ist. Allerdings gilt halt: 
Wo kein Kläger, da kein Richter.

> Was Du nicht darfst ist eine "wirksamen Kopierschutz" auszuhebeln, was
> auch immer das meint. Deshalb wurde aber noch niemand verklagt.

Ich verstehe bis heute nicht, dass hier noch niemand vor das 
Bundesverfassungsgericht gezogen ist. Grundsätzlich darf man mit im 
privat befindlichem Eigentum anstellen, was man will. Dass die 
kommerzielle Verbreitung von Programmen, die einen Kopierschutz 
aushebeln, verboten ist, geht mir noch irgendwie ein. Dass dem 
Privatanwender allerdings dessen Nutzung verboten ist, finde ich eine 
unverschämtheit.

Ich würde mir gerne mein DVD-Archiv digitalisieren (H2.64) und mit dem 
Rapi ein kleines Mediacenter bauen. Allerdings brauche ich dazu 
verbotene Software. Das ist ein Trauerspiel! Ich darf Filme, deren 
Lizenzen ich absolut legal und teuer erworben habe, nicht in meinem 
Sinne nutzen. Lächerlich! Lade ich den gleichen Film in annähernd 
gleicher Qualität von Kinox.to oder wie sie alle heißen, herunter, so 
habe ich keinen Vorspann, kein nerviges Menü, keine von diesen 1000enden 
Copyright-Meldungen, die man nicht vorspulen kann... Kein Wunder, dass 
diese Plattformen so beliebt sind. Beim Kauffilm wird dir ja quasi 
eingetrichtert, dass man ein Dieb ist.

> Ob Du Deine Rechner jetzt mietest oder kaufst ist auch völlig egal, auch
> wo die stehen. Wobei Du eventuell in Österreich so was wie die örtliche
> Rundfunkgebühr zahlen musst. (Müsstest Du Dich mal beim Rechnervermieter
> erkundigen)

Es spielt sehr wohl eine Rolle, wo der Server steht, denn der 
Serverstandort entscheidet über das anzuwendende Recht. Wenn es in 
Österreich illegal ist, Filme auf einen Server zu packen (in Deutschland 
nebenbei nicht), dann würde man sich bei einem Server in Österreich 
diesem Recht unterwerfen müssen.

Prinzipiell spricht nichts gegen einen Zugriffsschutz über htaccess. 
Wenn dieser vorhanden ist, kann niemand außer Dir darauf zugreifen und 
Du kannst de facto tun und lassen, was Du willst.

von Martin S. (sirnails)


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von was? (Gast)


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Da stellen sich doch erstmal zwei Fragen:
* Darf ich eine Kopie vom Werk anfertigen?
* Darf ich technische Schutzmaßnahmen umgehen?

Und das "umgehen technischer Schutzmaßnahmen" scheint da weniger das 
Problem zu sein, sondern eher die erste Frage.

von Fabian K. (fabian_k)


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Danke schonmal für die vielen Antworten.
Keiner kann mir Nachweisen, dass ich Privatkopien (nach aktuellem Recht 
illegal, wegen dem Kopierschutz) anfertige, wenn nur ich Diese nutze und 
nicht übers Netz verbreite.
Auch wenn die Filme dann am Server liegen, würde nur ICH das Streaming 
nutzen. Auf den Server habe nur ich Zugriff, der Vermieter des Servers 
hätte Diesen auch, aber dann kriegt er Probleme mit Datenschutz.

von Icke ®. (49636b65)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Lade ich den gleichen Film in annähernd
> gleicher Qualität von Kinox.to oder wie sie alle heißen, herunter, so
> habe ich keinen Vorspann, kein nerviges Menü, keine von diesen 1000enden
> Copyright-Meldungen, die man nicht vorspulen kann... Kein Wunder, dass
> diese Plattformen so beliebt sind. Beim Kauffilm wird dir ja quasi
> eingetrichtert, dass man ein Dieb ist.

Volle Zustimmung. Der ehrliche Kunde wird prophylaktisch kriminalisiert 
und zum Dank, daß er 'nen Haufen Geld ausgegeben hat, auch noch 
gegängelt und zu Tode genervt. Allein für diese Chuzpe gehört die 
Industrie massiv durch Raubkopierei bestraft.

von Fabian K. (fabian_k)


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Ich werf mal noch eine Frage in den Raum:
Das Umgehen eines Kopierschutzes ist verboten, ist es auch Verboten 
einen Zugriffsschutz, wie Apples DRM, welcher bei Filmen aus dem iTunes 
Store verwendet wird zu Umgehen?

von Martin S. (sirnails)


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Grundsätzlich ja. Das hat die Lobby durchgesetzt. Bringen wird es ihnen 
nichts, da es so einfach ist, und keinem auffällt. Aber die 
Unterhaltungsindustrie hat bis heute nicht kapiert, wie der Hase anno 
2012 läuft. Da darf man sich über solche Verbote nicht wundern.

von Fabian K. (fabian_k)


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Meine DRM geschützten Filme (von iTunes gekauft) sind jetzt am Server, 
Privatkopien von meinen DVDs bleiben erstmal zu Hause (wegen §90c des 
österreichischen Urheberrechts).
Jetzt kann ich die Filme auf mein iPad (war das Gerät, wegen dem ich das 
Streaming eingerichtet habe) ohne Probleme streamen.
Mal sehen, ob ich irgendwie auch einen Stream mit QuickTime am PC 
hinbekomme.

Ich hätte noch eine technische Frage zum Streaming selbst:
Ein SSL-Video-Stream ist zwar nicht recht sinnvoll für normale Filme, 
aber nehmen wir mal an es sind "extrem geheime" Inhalte in dem zu 
streamenden Film.
Wie wirkt sich das auf die Geschwindigkeit des Streams aus, bzw. wirkt 
es sich überhaupt merklich aus?

Danke im vorraus
Fabian

von Martin S. (sirnails)


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Also wenn es "extrem geheim" sein soll, dann hilft nur VPN. Ich 
bezweifle allerdings, dass die Daten "extrem geheim" sind, denn wären 
sie das, dann wüsstest Du auch damit richtig umzugehen.

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