Hallo Forum, neben meinem Haus läuft ein kleiner Bach vorbei.. Ich würde gerne diesen nutzen um Strom zu erzeugen. Ich habe einen Regler der mit einem Syncrongenerator läuft. Nun meine frage, was ist der unterschied zwischen Synchrongenerator und Asynchrongenerator und wie erkenne ich das ? Danke!
Hallo Mark, neben der Elektrotechnik solltest Du noch wissen, dass die meisten Gewässer im Besitz der öffentlichen Hand (Gemeinde, Kreis, Bundesland) sind. Also mal schnell irgendwo einen Generator aufstellen wird nicht gehen, ist also mit Genehmigungsverfahren verbunden. Im Prinzip auch der kleine Bach hinterm Haus mit 10 l/s, nur wird da weniger jemand danach krähen. Der bringt Dir aber sicherlich nicht viel. Bei mir wären es etwa 30l/s und 1-2m Fallhöhe und ich hab da rechnerisch etwa 100W (in der Dimension so ich den richtig geschätzt habe) abgeschätzt. Damit habe ich das Vorhaben dann ad acta gelegt. Grüße
friedrich schrieb: > Bei mir wären es etwa > 30l/s und 1-2m Fallhöhe und ich hab da rechnerisch etwa 100W (in der > Dimension so ich den richtig geschätzt habe) abgeschätzt. Damit habe ich > das Vorhaben dann ad acta gelegt. Reicht doch immerhin zum Laden eines Elektrofahrrads. :-) Gruss Harald
friedrich schrieb: > Bei mir wären es etwa > 30l/s und 1-2m Fallhöhe und ich hab da rechnerisch etwa 100W (in der > Dimension so ich den richtig geschätzt habe) abgeschätzt. Müsste stimmen, 30l = 30kg Wasser bei 1m Fallhöhe also 300Nm. Das pro Sekunde wären 300W Wasserleistung. Bei einem Kleingenerator etwa 30% müsste hinkommen friedrich schrieb: > Also mal schnell irgendwo einen Generator aufstellen wird nicht > gehen, ist also mit Genehmigungsverfahren verbunden. Schlimmer noch eigentlich muss man die Wasserrechte erwerben, das heisst es kostet Geld. Allerdings hat der TO ja anscheinend keine wesentliche Höhenfifferenz und wird wohl eher im Watt Bereich rauskommen, ein kleiner Gleichstrommotor als Generator dürfte da wohl passender sein.
Wasserkraftwerke brauchen entweder ein größeres Gefälle (so drei Meter sollte man schon haben) oder eine große Wassermenge, dann gehts auch mit weniger Fallhöhe. Ein ruhig dahinfließender Bach reicht selbst mit ein paar Wasserwirbeln nicht. Das mit den Wasserrechten stimmt leider, man darf nicht einfach so Strom aus dem Bach ernten... Du bist hier in D, da kostet demnächst auch das Atmen Geld. Da kriegen wir alle eine ASU-Plakette auf den Arsch, die unseren CO2-Ausstoß angibt, müssen dafür Steuern zahlen und den Luftsauerstoff kaufen.
>Da kriegen wir alle eine ASU-Plakette auf den Arsch, die >unseren CO2-Ausstoß angibt, müssen dafür Steuern zahlen und den >Luftsauerstoff kaufen. Und wenn du noch ein paar Obstbäume in den Garten setzt dann gibt es dafür eine Gutschrift. Die muss allerdings auch wieder ganz einfach mit 50 Formularen/Durschlägen online beantragt werden. Und wehe, die Behörden merken per Satelitenbild dass jemand ein paar Äste von den Bäumen abgesägt und nicht gemeldet hat, dann muss man gleich Strafe dafür zahlen. Ist ja Steuerhinterziehung!
Ben _ schrieb: > Das mit den Wasserrechten stimmt leider und es wurde mal verfügt, dass keine neuen Genehmigungen für Wasserkraftwerke mehr erteilt werden sollen , weder für sinnvolle noch für sinnlose. Das war zwar noch zu Zeiten der allmächtigen Atomlobby, aber ich glaube nicht dass der Beschluss zurückgenommen wurde. Gruss Reinhard
Ob sich das halten lässt ist eine andere Frage. Im Zuge des Umstellens auf erneuerbare Energien und dem damit einhergehenden Mix aus vielen kleinen Energiequellen die aber leider alle das selbe Manko teilen (Stichwort Grundlastfähigkeit) wird man um große Speichermöglichkeiten nicht umhin kommen. Neben neuen noch zu entwickelnden Speichern wird man auch bestehende / bewährte Systeme erweitern oder neu errichten müssen. In dem Fall wird es kaum ohne PSW gehen und diese wiederum sind nunmal Wasserkraftwerke.
Hallo Markus,
>Und wenn du noch ein paar Obstbäume in den Garten setzt
(Off Topic) Und auch das geht inzwischen nicht mehr überall. Wenn Du
nämlich in deinem Garten ein Bodendenkmal hast musst Du das Landesamt
für Denkmalschutz fragen ob Du unter die Deckschicht (so etwa 50cm)
darfst. Ein Baum oder Gartenteich wäre somit Anzeige- und
Genehmigungspflichtig. Und noch besser: Wenn Du dann die Genehmigung
bekommst muss beim Buddeln prinzipiell ein Archäloge beim Abtrag der
Bodenschicht dabei sein - klar auf Deine Kosten. Ich hoffe aber dass bei
Bäumen mit dem Archäologen da schon eine Ausnahme gemacht wird, alles
andere habe ich schon erlebt.
Grüße
Und um beim Topic zu bleiben: Annahme: 30 l/s, 1-2m Fallhöhe, 30% Wirkungsgrad = ca. 100W 100W/h sind 2,4kWh/d. Sind grob gerechnet 1000kWh/a. Sind 200EUR/a die an Strom "geerntet" wedgen können. Dem gegenüber stehen: Investkosten Generator, Turbine (auch wenn selber gebaut), Fundament, Zuleitung, Schweiß. Und Unterhaltkosten. Die nächste Frage bleibt: Was mit 100W anfangen. Zum Heizen zu wenig, für Beleuchtung zu kompliziert (Strom speichern in Batterien, Wechselrichter Weitere Investkosten). Wohin mit den zugegebenermaßen doch attraktiven 100W? Grüße
Reinhard Kern schrieb: > Ben _ schrieb: >> Das mit den Wasserrechten stimmt leider > > und es wurde mal verfügt, dass keine neuen Genehmigungen für > Wasserkraftwerke mehr erteilt werden sollen , weder für sinnvolle noch > für sinnlose. Das war zwar noch zu Zeiten der allmächtigen Atomlobby, > aber ich glaube nicht dass der Beschluss zurückgenommen wurde. > > Gruss Reinhard Das klingt eher nach FUD der Ökolobby. Das es kaum noch Zuwachs gibt liegt wohl eher daran, dass an allen Standorten wo es sich lohnt inzwischen ein Kraftwerk steht. Hier mal für Bayern: http://www.lfu.bayern.de/wasser/wasserkraft/anlagenstatistik/index.htm Ausbaupotential noch 10%...
Mike schrieb: > Das es kaum noch Zuwachs gibt > liegt wohl eher daran, dass an allen Standorten wo es sich lohnt > inzwischen ein Kraftwerk steht. Und an der EU. Es gibt eine Ökorichtlinie die besagt das ein Fluß für den Fischbesatz durchgehend sein muß. Daher muß zwingend bei Neubauten auch eine Fischtreppe oder ähnlich eingebaut sein. Das treibt die Kosten in die Höhe, teilweise soweit das die gesammte Anlage unrentable wird!
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