Forum: Offtopic Neuer Versuch der Abzocke


von Michael K. (charles_b)


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Was ist DAS denn?

Ein sehr offiziell wirkendes Schreiben, sogar auf Umweltpapiert, 
frankiert mit 25 Cent.

Inhalt: Ein Abzockversuch um jedes Jahr an mehr als 500 Euro 
heranzukommen.

Die Hoffnung der Burschen wird sein, dass so manche Sekretärin den Text 
nicht ganz liest und das Dings ausgefüllt zurückfaxt.

Vor den Buschen kann man nur warnen - rechtlich wird das wohl 
einwandfrei sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Nicht neu, solche Branchenbuch-Abzocke gibt es schon lange. Grad dieser 
Verein ist freilich schon vor Gericht gelandet und gescheitert:
http://www.channelpartner.de/news/2577006/

von Purzel H. (hacky)


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Kennen wir. Zumindest ist die Rueckantwort gebuehrenfrei...

von Georg W. (gaestle)


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Habe ich auch  bekommen, nur 7 Tage nach der Gewerbeanmeldung / 5 Tage 
nach Eintragung ins Handelsregister. Da sieht man mal schön wie unsere 
Behörden mit zwangsweise erhobenen Daten Kasse machen. Das geht gezielt 
an neue und unerfahrene Unternehmer. Da kommt noch mehr von anderen 
Schlangenfangern.

Später kommt das dann in loser Folge, auch in einer ähnlichen Form wie 
Erinnerungen und Mahnungen von Behörden. Da wird wohl darauf spekuliert 
dass es eine überlastete Sekretärin zurückschickt. Es gibt nur einen 
Platz dafür: Die Rundablage.

Vor Gericht landen solche Sachen immer wieder, aber oft werden die 
betroffenen zur Zahlung verurteilt. Wenn doch mal ein Richter wie jetzt 
etwas an den Schreiben rügt wird es in Details angepasst.

Das ist nach dem Urteil des OLG Düsseldorf nur unlauter, es hat nicht 
entschieden ob die Forderungen rechtens sind. Das Urteil betrifft nur 
das Wettbewerbsrecht (geklagt hat der DSW-Schutzverband) und hat keine 
direkten Auswirkungen auf bestehende Verträge. Es wurde nur die 
Aufmachung des "Angebotes" beanstandet. 
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/I_20_U_100_11urteil20120214.html

von (prx) A. K. (prx)


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Georg W. schrieb:
> Habe ich auch  bekommen, nur 7 Tage nach der Gewerbeanmeldung / 5 Tage
> nach Eintragung ins Handelsregister. Da sieht man mal schön wie unsere
> Behörden mit zwangsweise erhobenen Daten Kasse machen.

Anders als das Melderegister ist das Handelsregister mit gutem Grund 
seit jeher eine öffentliche Datenbank.

Diese Angaben wurden auch nicht nicht zwangsweise erhoben, weil du 
vermutlich nicht an den Ohren zur Anmeldung geschleift wurdest, sondern 
dein Gewerbe ganz freiwillig angemeldet hast. Und damit deine 
Geschäftspartner auch nachprüfen können, ob es dich wirklich gibt, 
existiert das Handelsregister.

Wikipedia: "In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im 
Internet (§ 10 HGB) bekanntgegeben. Bis zum 31. Dezember 2008 wurden die 
Eintragungen auch in einem Printmedium, beispielsweise der örtlichen 
Tageszeitung (Art. 61 Abs. 4 Satz 1 EGHGB) bekanntgegeben."

Diese Abzocker müssen also nur die per Gesetz stattfindende 
Veröffentlichung lesen. Zahlen müssen sie dafür nichts und die Behörden 
kassieren dafür nichts - bis 2008 mussten die Behörden vermutlich sogar 
für die Veröffentlichung im Printmedium Geld hinlegen.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Meine Hausnummer ist im Telefonbuch falsch eingetragen worden. Zuerst 
habe ich versucht das zu ändern. Da die T-Com das damals nicht 
hinbekommen hat habe ich es aufgegeben. Mittlerweile ist die Lösung für 
mich genial. Post mit verkehrter Hausnummer kommt direkt ungeöffnet in 
Ablage P. Wichtige Post kommt mit der richtigen Hausnummer und wird auch 
gelesen. Wenn man nun noch bei einmaligen Bestellungen die falsche 
Hausnummer angibt, hat man fast kein Problem mit Abzocke und Werbung. 
Hätte ich z.b. bei "Gewinnspielen" freiwillig mitgemacht, hätten die 
auch die korrekte Hausnummer.

von Georg W. (gaestle)


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A. K. schrieb:

> Anders als das Melderegister ist das Handelsregister mit gutem Grund
> seit jeher eine öffentliche Datenbank.
>
> Diese Angaben wurden auch nicht nicht zwangsweise erhoben, weil du
> vermutlich nicht an den Ohren zur Anmeldung geschleift wurdest, sondern
> dein Gewerbe ganz freiwillig angemeldet hast. Und damit deine
> Geschäftspartner auch nachprüfen können, ob es dich wirklich gibt,
> existiert das Handelsregister.
>
> Diese Abzocker müssen also nur die per Gesetz stattfindende
> Veröffentlichung lesen. Zahlen müssen sie dafür nichts und die Behörden
> kassieren dafür nichts - bis 2008 mussten die Behörden vermutlich sogar
> für die Veröffentlichung im Printmedium Geld hinlegen.

Die brauchen diese Veröffentlichungen gar nicht lesen, da das 
Handelsregister gegen Bezahlung einen direkten Zugang zur Datenbank 
anbietet. Ich habe aber auch das hiesige Gewerbeamt im Verdacht, da 
diese Briefe teilweise vor der Rechnung des Handelsregister kamen. Und 
die Eintragung wird erst nach Begleichung dieser Rechnung 
veröffentlicht.

Ich nehme mal an das du dir auch ganz freiwillig eine Wohnung genommen 
hast...

von (prx) A. K. (prx)


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Georg W. schrieb:
> Ich nehme mal an das du dir auch ganz freiwillig eine Wohnung genommen
> hast...

Was hat das mit dieser Sache zu tun? Eine Gewerbeanmeldung ist damit 
nicht vergleichbar.

Zu den Informationen im Handelsregister gehört beispielsweise, ob ein 
Geschäftspartner bereits Konkurs angemeldet hat. Ich halte es für 
durchaus sinnvoll, wenn diese Information tagesaktuell öffentlich 
verfügbar ist. Hingegen ist deine Religionszugehörigkeit nicht 
öffentlich relevant.

von Timm T. (Gast)


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Jörg P. R. schrieb:
> Wenn man nun noch bei einmaligen Bestellungen die falsche
> Hausnummer angibt, hat man fast kein Problem mit Abzocke und Werbung.

Und die Bestellung kommt auch gar nicht erst an. Zumindest bei uns würde 
das dann sonstwo landen. Und ich hab auch schon Rechnungen 
zurückbekommen, weil die Hausnummer 2 Häuser weiter lag.

Dagegen hat die englische Post einen Brief zugestellt, wo ich vom 
Empänger nur Name und Ort hatte. Das würde hier nie passieren...

von (prx) A. K. (prx)


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Kommt wohl drauf an, wie gross der Ort ist. London oder 
Hinterposemuckel.

von Georg W. (gaestle)


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A. K. schrieb:

>
> Zu den Informationen im Handelsregister gehört beispielsweise, ob ein
> Geschäftspartner bereits Konkurs angemeldet hat. Ich halte es für
> durchaus sinnvoll, wenn diese Information tagesaktuell öffentlich
> verfügbar ist. Hingegen ist deine Religionszugehörigkeit nicht
> öffentlich relevant.

Darum geht es nicht. Hier geht es darum dass diese Daten für unlautere 
Zwecke verwandt werden und manche Behörden (und die Post, sie betreibt 
auch Adresshandel) das auch noch befördern. Ich habe mal etwas 
recherchiert: Dieses Angebot wird entgegen der Nutzungsbedingungen 
automatisiert abgefragt. Das Handelsregister versucht das durch 
IP-Sperren zu beschränken. Sie leiden selbst unter der dadurch 
verursachten hohen Serverlast.
Es muss mehrere Datenquellen geben, da auch vereinzelt bereits seit 
längerem erloschene Betriebe angeschrieben wurden.

N.B. Zu einem Konkurs findet sich nichts im deutschen Handelsregister, 
das gibt es nur in der Schweiz und in Österreich. Es gibt auch sog. 
Firmenbestatter, dann wird nur ein Strohmann gebrandmarkt und der 
eigentliche Übeltäter dreht sein nächstes Ding.

Das Einwohnermeldeamt beteiligt sich mancherorts auch an diesem Handel. 
Zur Anmeldung bist du ebenfalls verpflichtet.

von Michael K. (charles_b)


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Georg W. schrieb:

>
> Das Einwohnermeldeamt beteiligt sich ...
>

Jetzt versteh ich das Wort Einwohnermeldeamt: Es ist das Amt, welches 
die Einwohner an die werbetreibende Wirtschaft meldet! Aha!

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Timm Thaler schrieb:
> Und die Bestellung kommt auch gar nicht erst an. Zumindest bei uns würde
> das dann sonstwo landen. Und ich hab auch schon Rechnungen
> zurückbekommen, weil die Hausnummer 2 Häuser weiter lag.

Als Firma hast du bei deinem Postboten auch einen gewissen 
Bekanntheitsgrad. Deswegen habe ich ja auch keine Probleme damit. Wenn 
Rechnungen die falsche Hausnummer haben, ist es in deinem Fall jedoch 
ärgerlich.

von Michael K. (charles_b)


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...ich hab den Wisch jetzt in Ablage P einsortiert.

von Timm T. (Gast)


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Jörg P. R. schrieb:
> Als Firma hast du bei deinem Postboten auch einen gewissen
> Bekanntheitsgrad.

Haha, dann darf der aber nie Urlaub machen. Dann kommen irgendwelche 
Aushilfskräfte, die auch gern mal 3 verschiedene Empänger in einen 
Kasten stecken. Die Leute kennen sich ja und tauschen die Briefe dann 
untereinander.

Oder Du darfst Dir das Paket abholen, weil angeblich keiner da war, Du 
aber den ganzen Tag im Büro gesessen hast.

Dafür ist die Aushilfe dann aber doppelt so schnell fertig. Vielleicht 
bekommen die da Prämie für...

Und wenn dann die Gemeinde noch meint, bescheuerte Straßennamen über 
mehrere Ortsteile neu verteilen zu müssen, ist das passende 
Aufeinandertreffen von UPS-Fahrer und Empfänger immer ein erfreuliches 
Ereignis.

Nene, da muss ich nicht noch Spielchen mit meiner Adresse machen.

von Hannes L. (hannes)


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Timm Thaler schrieb:
> Und wenn dann die Gemeinde noch meint, bescheuerte Straßennamen über
> mehrere Ortsteile neu verteilen zu müssen,

Die Gebietsreformen, die Straßenumbenennungen nötig machen, sind aber 
nicht von den Gemeinden angezettelt worden, die sind von oben herab 
diktiert, ääähh "demokatiert"...

...

von Bernd F. (metallfunk)


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Ja die Sache mit Umbennenungen und Neunummerierung.

Vor 2 Jahren wollte unser Bürgermeister unsere Sraße neu
nummerieren.

Enstanden ist die Sache so: In der Planung ( vor 30 Jahren ),
gab es 16 Grundstücke für Großfirmen.

Heute gibt es 50 Firmen mit mehr oder weniger großen Einheiten.

Die vormals festgelegten Hausnummern sind durch a, b, c, d, usw.
ergänzt. Eine zusätzliche Straße hat komplett andere Nummern
erhalten.

Etwas chaotisch, aber händelbar.

Gottseidank sind viele Gewerbetreibende zur Einwohnerversammlung
erschienen, und haben die Idee runtergebügelt.

Denn das kostet ja nichts: Neue Briefbögen, Internetauftritt ändern,
Fahrzeugbeschriftung und mach mal deinem Stromlieferanten klar, daß
du eine neue Hausnummer hast. :(

von A. $. (mikronom)


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Timm Thaler schrieb:
> Jörg P. R. schrieb:
>> Wenn man nun noch bei einmaligen Bestellungen die falsche
>> Hausnummer angibt, hat man fast kein Problem mit Abzocke und Werbung.
>
> Und die Bestellung kommt auch gar nicht erst an.

Man verwendet die eigene Hausnummer und zählt dahinter für verschiedene 
Kontakte (Lieferant A, Lieferant B) Buchstaben hoch:

Doofstr. 1a
Doofstr. 1b
Doofstr. 1c
...

Geht natürlich nur, wenn man nicht schon Buchstaben in der Adresse hat 
und dem Briefträger könnte man auch mal Bescheid sagen.

Ich habe sogar meine Anschrift im Handelsregister (beim Notar) mehrfach 
so kodieren lassen, da weiß ich immer, wenn was mit 1b kommt, dass da 
wieder jemand beim Handelsregister kopiert hat.

Was ich bei Unternehmen noch empfehlen kann: Abkürzungen von 
Fantasieabteilungen als Kode verwenden. Werden diese Anschriften 
weitergegeben weiß man recht zuverlässig, bei wem sie durchgesickert 
sind.

Was mir noch auffällt: 11 Jahre nach Löschung einer GmbH aus dem 
Handelsregister kommt von diversen 08/15-Werbepostverwendern, da sind 
immer wieder neue dabei, immer noch Briefpost an die 1b-GmbH-Anschrift.

BTW: Conrad Elektronik ist auch so ein Adressverkäufer, die verscherbeln 
die Kundendaten an Hinz & Kunz.

von A. $. (mikronom)


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Hannes Lux schrieb:
> Timm Thaler schrieb:
>> Und wenn dann die Gemeinde noch meint, bescheuerte Straßennamen über
>> mehrere Ortsteile neu verteilen zu müssen,
>
> Die Gebietsreformen, die Straßenumbenennungen nötig machen, sind aber
> nicht von den Gemeinden angezettelt worden, die sind von oben herab
> diktiert, ääähh "demokatiert"...

Man kann bei der Straßenbenamung aber auch mal das Gehirn einschalten, 
da wird nämlich nichts "demokatiert"! Zwei Orte haben "fusioniert", 
beide haben einen Bahnhof und der Gesamtort heißt Ortsname1-Ortsname2 
(Doppelname). In Ort1 gibt es die "Bahnhofstraße" am stillgelegten 
Bahnhof und in Ort2 "Am Bahnhof", das Industriegebiet mit echtem 
Bahnhof. Immer wieder kommt es vor, dass ein 40-Tonner, der zu "Am 
Bahnhof in Ort1-Ort2" ins Industriegebiet will, in die kleine 
"Bahnhofstraße in Ort1-Ort2" fährt und dort, es ist eine schmale 
Sackgasse, nicht mehr vorwärts rauskommt. Die ist dann auch noch ein 
paar hundert Meter lang!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> In Ort1 gibt es die "Bahnhofstraße" am stillgelegten
> Bahnhof und in Ort2 "Am Bahnhof", das Industriegebiet mit echtem
> Bahnhof.

Naja, Bahnhofstraßen, bei denen nur noch der Straßenname erahnen
lässt, dass es da mal eine Eisenbahn gegeben haben muss, gibt's
aber wie Sand am Meer.  Zumindest haben beide Straßen unter-
schiedliche Namen.  Deshalb nun den Leuten, die vielleicht schon
seit Jahrzehnten in der Bahnhofstraße wohnen, einen neuen Namen
aufzubürden, wäre auch nicht sehr fair.

Allerdings könnte man ja an der Bahnhofstraße mal ein Schild
"Achtung! Keine Wendemöglichkeit für LKW" anbringen ...  Das
sollte einen LKW-Fahrer schon stutzig machen, oder?

von Uhu U. (uhu)


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Andi $nachname schrieb:
> Man kann bei der Straßenbenamung aber auch mal das Gehirn einschalten,

Soso.

> da wird nämlich nichts "demokatiert"!

Aha. Und wenn das par Ordre du Mufti verfügt wird, wie das eher die 
Regel, als die Ausnahme ist?

> Zwei Orte haben "fusioniert",

Dann passen wenigstens die Anführungszeichen... Aber das entbindet dich 
nicht davon, den Rat, den du Hannes gegeben hast, selbst zu befolgen.

von Hannes L. (hannes)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Aber das entbindet dich
> nicht davon,

Ach Uhu, nimm das doch nicht ernst, lass' ihn doch, von einem "Mikronom" 
erwartet man doch eh' nix Gescheites...

...

von Thomas E. (thomase)


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A. K. schrieb:
> Nicht neu, solche Branchenbuch-Abzocke gibt es schon lange. Grad dieser
> Verein ist freilich schon vor Gericht gelandet und gescheitert:
> http://www.channelpartner.de/news/2577006/
Was die aber nicht darin hindert, ihre Dienste weiterhin anzubieten. Das 
gleiche Schreiben wie der TO habe ich mit Datum vom 03.07. auch 
bekommen. Die Kosten stehen kleingedruckt auf der Rückseite dieser 
"Datenerhebung".

Da frage ich natürlich wie abgewichst die sind, nach einem 
Gerichtsurteil vom Anfang des Jahres mit dieser Masche einfach weiter zu 
machen.
Oder welches unverständliche Winkeladvokatenwischiwaschi dieses Urteil 
überhaupt darstellt.

Oder in welcher Bananenrepublik wir hier eigentlich leben, in der der 
Gesetzgeber nicht in der Lage ist, solchen Kriminellen ein für alle Mal 
das Handwerk zu legen. Aber da scheitert es wohl eher am guten Willen.

mfg.

von Michael K. (charles_b)


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Thomas Eckmann schrieb:

> Oder in welcher Bananenrepublik wir hier eigentlich leben, in der der
> Gesetzgeber nicht in der Lage ist, solchen Kriminellen ein für alle Mal
> das Handwerk zu legen. Aber da scheitert es wohl eher am guten Willen.
>
> mfg.

Ich versteh das auch nicht. Vor 100 Jahren wäre eine Polizeieinheit bei 
der entsprechenden Wohnung vorstellig geworden, der Typ wäre verhaftet 
und wegen groben Unfugs zu einer Strafe verurteilt worden.

Heute wird alles schöngeredet und die Betrügerei geht munter weiter. 
Statt sich mit Glühlampen und Handykosten zu beschäftigen, könnte sich 
die EU auch mal um so etwas kümmern.

von A. $. (mikronom)


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Thomas Eckmann schrieb:
> Oder in welcher Bananenrepublik wir hier eigentlich leben,

In einer demokratisch gewählten! Du hast sie gewählt, denk mal immer 
schön daran.

von Uhu U. (uhu)


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Andi $nachname schrieb:
> In einer demokratisch gewählten!

Mit verfassungswidrigem Wahlrecht, ha ha ha...

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> In einer demokratisch gewählten!
>
> Mit verfassungswidrigem Wahlrecht, ha ha ha...

Alle Wahlen seit 1933 müssen wiederholt werden!

von A. $. (mikronom)


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Ist das hier nichts für euch Betroffene:

BGH-Urteil für Gewerbemurksregister: Überraschende Kostenklausel ist 
unwirksam

http://heise.de/-1653639

von Thomas E. (thomase)


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Andi $nachname schrieb:
> n einer demokratisch gewählten! Du hast sie gewählt, denk mal immer
> schön daran.
Laber laber laber.
Woran ich zu denken habe, musst du mir ganz bestimmt nicht erzählen.

mfg.

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