Forum: Ausbildung, Studium & Beruf dipl.ing. darf ich jetzt studieren?


von walter (Gast)


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Mich würde mal interessieren ob ich als Dipl.Ing. Elektrotechnik auch 
Fächer wie Geschichte, Philosophie, Kunst usw. studieren darf?
Habe ich als Dipl.Ing. immer ein allgemeines Abitur, auch wenn ich durch 
das Fachabitur zum Dipl.Ing. geworden bin?

von KST (Gast)


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Welches Abitur haste denn? Fachabi == nein, darfst Du nicht. Richtiges 
Abi == Ja, darfst du.

von Marek N. (Gast)


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Stimmt nicht!
Mit der Graduierung, d.h. erfolgreichem Abschluss eines Fachhochschul- 
oder Universitätsstudiums bekommt man das Abitur (== allgemeine 
Hochschulreife) nachgereicht, sofern noch nicht vorhanden.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Hochschulreife
/"Mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss wird die 
Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, falls zuvor eine eingeschränkte 
Studienberechtigung vorgelegen hat."/

von walter (Gast)


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Ich hab Fachabi, dachte vielleicht man bekommt durch den Titel 
automatisch allgemeines Abitur ;)

von Dorfschullehrer (Gast)


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walter schrieb:
> Ich hab Fachabi, dachte vielleicht man bekommt durch den Titel
> automatisch allgemeines Abitur ;)

Was für ein "Titel"?

von Kunstgeschichtler in deiner Stammwurstbude (Gast)


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walter schrieb:
> Mich würde mal interessieren ob ich als Dipl.Ing. Elektrotechnik auch
> Fächer wie Geschichte, Philosophie, Kunst usw. studieren darf?
Und warum willst du so eine brotlose Kunst nachträglich studieren?

Kauf dir ein paar Bücher zu den Fächern und nutze die restliche Zeit 
sinnvoller als diesen Müll zu studieren. Ja ich weiss wovon ich rede, 
ich habe selber 1,5 brotlose Künste studiert bevor ich in die Technik 
gewechselt bin.

von walter (Gast)


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Titel war das falsche Wort, es wäre aber das Diplom gemeint ;)
Habe ich nun durch das Diplom ein allgemeines Abitur oder sagen wir die 
gleichen Rechte oder nicht?

von walter (Gast)


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Ich würde es als eine Art Hobby sehen ;)

von Wilhelm F. (Gast)


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KST schrieb:

> Welches Abitur haste denn? Fachabi == nein, darfst Du nicht. Richtiges
> Abi == Ja, darfst du.

Eine interessante Frage wäre noch: Darf ich als Dipl. Ing. (FH) denn 
anschließend was beliebiges anderes studieren?

von walter (Gast)


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@ Wilhelm Ferkes: Genau das möchte ich eigentlich auch wissen ;)

von Dr. Sommer (Gast)


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walter schrieb:
> @ Wilhelm Ferkes: Genau das möchte ich eigentlich auch wissen ;)

Wenn, wäre das eine Schande für Deutschland - stellt euch vor, jeder 
dahergelaufene E-Techniker (eine niedere Ingenieurswissenschaft) könnte, 
ohne zuvor umfangreiche Bildung in den Bereichen Literatur 
(Interpretation), Kunst und Geschichte erhalten zu haben, einfach so ein 
Fach wie Mathematik an einer Universtität studieren? Das würde 
zweifelsohne den Zerfall der Gesellschaft bewirken. Wie soll ich meinen 
Kindern erklären, dass ihr 1.0er Abitur derart entwertet wird?

von Marx W. (Gast)


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walter schrieb:
> Mich würde mal interessieren ob ich als Dipl.Ing. Elektrotechnik auch
>
> Fächer wie Geschichte, Philosophie, Kunst usw. studieren darf?
>
> Habe ich als Dipl.Ing. immer ein allgemeines Abitur, auch wenn ich durch
>
> das Fachabitur zum Dipl.Ing. geworden bin?

Soll das ein Witz sein?
Ich schäm mich dafür sowas überhaupt kommentiern zu müssen!

Mit den Abschluß  an einer FH hat man immer die allgemeine 
Hochschulreife!

Oh Gott lass auf die Scheiße einfach mal einem MEGA-Meterioiten 
ruterprasseln. Ist echt ned mehr zum aushalten hier!

von Wilhelm F. (Gast)


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Dr. Sommer schrieb:

> Wenn, wäre das eine Schande für Deutschland - stellt euch vor, jeder
> dahergelaufene E-Techniker

Erstens mal, ich bin nicht jeder daher gelaufene E-Techniker, um das 
klar zu stellen. Und eine Schande schon gar nicht. Aber wenn ich mich 
dann mal in Kunstgeschichte interessiere? Immerhin habe ich schon ein 
Studium absolviert.

von Dorfschullehrer (Gast)


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Mit ALG II kann man nicht studieren!

von Falk B. (falk)


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@  Wilhelm Ferkes (ferkes-willem)

>klar zu stellen. Aber wenn ich mich dann mal in Kunstgeschichte
>interessiere? Immerhin habe ich schon ein Studium absolviert.

Seniorenstudium ist doch der neueste Trend!

von Wilhelm F. (Gast)


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Dorfschullehrer schrieb:

> Mit ALG II kann man nicht studieren!

Geh weiter trollen.



Falk Brunner schrieb:

> Seniorenstudium ist doch der neueste Trend!

Da ich augenblicklich ziemlich früh knapp Ü50 erwerbsunfähig bin, was 
sich noch amtlich als dauerhaft heraus stellen muß, die ganze Chose 
läuft noch, könnte das für mich auch noch mal interessant werden.

von Dorfschullehrer (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Dorfschullehrer schrieb:
>
>> Mit ALG II kann man nicht studieren!
>
> Geh weiter trollen.

Wenn du dich an einer Uni immatrikulierst, dann fällt das ALG II weg. 
Kannst es ja ausprobieren, wenn du mir nicht glaubst!

von Wilhelm F. (Gast)


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Dorfschullehrer schrieb:

> Wenn du dich an einer Uni immatrikulierst, dann fällt das ALG II weg.
> Kannst es ja ausprobieren, wenn du mir nicht glaubst!

Ich weiß. Die Bedingungen kenne ich. Aber nicht, wenn ich über Hartz 
später Frührentner geworden bin. Bei Frührentner wird mein Zuverdienst 
von 165 Euro auf 400 Euro monatlich größer. Und auch die sonstigen 
Beschränktheiten, z.B. kein Studium mehr aufnehmen zu dürfen.

von Marx W. (Gast)


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Dorfschullehrer schrieb:
> Wenn du dich an einer Uni immatrikulierst, dann fällt das ALG II weg.
>
> Kannst es ja ausprobieren, wenn du mir nicht glaubst!

Nein, so ist wieder nicht!
Nur wenn das Studium mehr als 15 Wochenstunden beträgt, ist von einer 
Tätigkeit auszugehen bei der man nicht mehr voll und uneingeschränkt den 
Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Ist halt immer eine Frage der Definition!

von oc (Gast)


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Was wäre denn wenn ich es per Abendschule bzw. Fernuni mache? Da dürften 
die Stunden wohl kein Problem sein, was heißt es gibt z.B. volles ALG?

von Wilhelm F. (Gast)


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oc schrieb:

> Was wäre denn wenn ich es per Abendschule bzw. Fernuni mache? Da dürften
> die Stunden wohl kein Problem sein, was heißt es gibt z.B. volles ALG?

ALG und Präsenz-Studium schließen sich gegenseitig aus, schon aus dem 
Grunde, daß man dem Hartz-Amt rund um die Uhr für Jobvermittlungen zur 
Verfügung zu stehen hat. Wenn du es dennnoch machst, und du mußt auch 
mal das Geld für die Semestergebühr haben, ist es Privatvergnügen, was 
du dem Hartz-Amt besser nicht mit teilst.

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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>Welches Abitur haste denn? Fachabi == nein, darfst Du nicht. Richtiges
>Abi == Ja, darfst du.
Selten so'n SCHEISS gehört!!!
Rosa

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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>Oh Gott lass auf die Scheiße einfach mal einem MEGA-Meterioiten
>ruterprasseln. Ist echt ned mehr zum aushalten hier!
MEGA-Meteorit?? Du weisst, was das bedeutet, die Technik-Genie? Es 
heisst: "Lass einen MEGA-Meteoriten auf die Honks dieser Welt 
runterprasseln"

von gewaff der wildsau (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Erstens mal, ich bin nicht jeder daher gelaufene E-Techniker, um das
> klar zu stellen. Und eine Schande schon gar nicht. Aber wenn ich mich
> dann mal in Kunstgeschichte interessiere? Immerhin habe ich schon ein
> Studium absolviert.
Sach mal du hast doch ganz andere Sorgen. Sich in deiner Situation 
Gedanken über ein Kunstgeschichtsstudium oder ähnlichen Quark zu 
machen,.... ich glaube du hast den Hartzer-4 Lagerkoller, da kommt man 
dann auf solche wirre Gedanken.

Seh mal zu dass du wieder gesund wirst und endlich nen Job findest mit 
dem du aus Hartz-4 rauskommst. An deiner Stelle würde ich mich 
selbstständig machen wenn es mit dem Angestelltendasein nicht klappt.

von gewaff der wildsau (Gast)


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Dorfschullehrer schrieb:
> Wenn du dich an einer Uni immatrikulierst, dann fällt das ALG II weg.
> Kannst es ja ausprobieren, wenn du mir nicht glaubst!

Das ist so pauschal falsch.

von Psychofreak (Gast)


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> Wenn du dich an einer Uni immatrikulierst, dann fällt das ALG II weg.
> Kannst es ja ausprobieren, wenn du mir nicht glaubst!
nicht ganz richtig. Wenn Du einen Psychologen Deiner Wahl findest ist 
beides möglich (vorher natürlich ALGII und danach mit dem Schrieb vom 
Psychologen Immatrikulation an der Uni) - allerdings könnte auch ein 
Aufenthalt in einer Psychatrie folgen ... im Leben gibt es nun mal 
nichts geschenkt, das sollte man bedenken.

von Marx W. (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> du dem Hartz-Amt besser nicht mit teilst.

oc schrieb:
> Was wäre denn wenn ich es per Abendschule bzw. Fernuni mache? Da dürften
>
> die Stunden wohl kein Problem sein, was heißt es gibt z.B. volles ALG?

Wenn die Argentur für A. zum Bohren anfängt und dir Sperrzeiten oder gar 
schlimmer,  dich zum Teilzeitarbeitslosen macht, muß du nachweisen  voll 
dem Arbeitsmarkt (also Problemlos eine Vollzeitstelle anzunehmen zu 
können) zur Verfügung zu stehen.
Einfach ist es wenn du während deiner Berufstätigkeit auch die 
Abenschule oder Fernstudium besucht hast. Da haste den Nachweis ja 
selbst schon erbracht, das Berufstätigkeit  und Weiterbildung bei dir 
kein Problem waren.

von Lebenskünstler (Gast)


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> Autor: Wilhelm Ferkes (ferkes-willem)
> Datum: 10.08.2012 23:36

> Da ich augenblicklich ziemlich früh knapp Ü50 erwerbsunfähig

Du bist nicht erwerbsunfähig , du bist erwerbsunwillig !

von Baldrian D. (baldrian)


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Dorfschullehrer schrieb:
> Was für ein "Titel"?

Damit hast du dir den Titel
"Haarspalter und Erbsenzähler" verdient.

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