Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Frage zu Arbeitsvertrag: Vorübergehende Änderung Arbeitsort


von Bewerber (Gast)


Lesenswert?

Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, der folgende 
Formulierung enthält:

"... Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers 
in Musterstadt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer 
vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit 
auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..."

Nächste Woche habe ich einen Termin, bei dem ich Fragen zu dem Vertrag 
stellen kann.
Vorher wollte ich mich aber erkundigen, was ihr von dieser Formulierung 
haltet:
1. Ist dies üblich? Mir ist so etwas bislang noch nicht begegnet
2. Ist damit 6 Monate pro Jahr gemeint?
3. Müsste der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme entstehende Umkosten 
ersetzen?
4. Hat schon mal jemand von euch vorübergehend seinen Arbeitsplatz 
wechseln müssen?

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Bewerber schrieb:
> 4. Hat schon mal jemand von euch vorübergehend seinen Arbeitsplatz
> wechseln müssen?
Kommt durchaus vor, je nach Auftrag. Es wäre jedoch genauer zu 
hinterfragen WER die Hotels auswählt und WIE die Spesen geregelt sind! 
Wenn der AG das finsterste Loch am Ende der Welt auswählt, könnte das 
ungünstig sein. Anzahl der regelmäßigen, kostenlosen Heimfahrten wäre 
auch genauer zu erfragen.
Eine Arbeit ZEITweise an einem anderen Ort kann durchaus interessant 
sein.

von Tom (Gast)


Lesenswert?

Also ein paar kritische Fragen, aus meiner eigenen Erfahrung. Das 
bedeutet noch nicht, dass alles schlecht ist. Wenn man sich darauf 
einlässt, kann ein Einsatz an einem anderen Ort sehr bereichernd sein. 
Aber Du musst wissen was evtl. auf Dich zukommen kann und das man auch 
Dinge erlebt, die man noch seinen Enkeln erzählen kann...

Wie viel Vorwarnzeit hast Du, bis man Dich ans Ende der Welt schickt? 
Das kann ganz schnell gehen. Wenn Dein Vorgesetzter selbst unter Druck 
steht, nimmt er keine Rücksicht auf Deine persönlichen Wünsche. Dann 
kannst Du Dich Anfang kommender Woche ins Flugzeug setzen.

Es kann durchaus hart sein, wenn Zuhause der Bär steppt und man selbst 
in einem schlechten Hotel an einem langweiligen Vorort festsitzt. Sich 
in einem halben Jahr zu integrieren - vielleicht auch noch im 
anders-sprachigen Ausland - kann schwer sein. Außerdem mag man sich 
nicht zu sehr festsetzen, wenn man schon weiß, dass es bald wieder 
zurück nach Hause geht.

Mit "Umzug" ist da nichts - Du kannst soviel Gepäck mitnehmen, wie Du 
tragen kannst/wie die Fluggesellschaft erlaubt. Das Projekt kann auch 
ganz schnell zu Ende sein, d.h. wenn Du vor Ort zu viel bunkerst, 
bekommst Du es am Ende nicht mehr zurück.

Bei einem halben Jahr kann es auch sein, dass Du Dir mit einem Kollegen 
ein Appartement teilen musst. Viel Privatsphäre bleibt da nicht. Und 
nach Feierabend die Firma komplett ausklammern wird auch schwer wenn man 
mit dem Kollegen im gemeinsamen Wohnzimmer sitzt. Wenn dann im Winter 
der Boiler kaputt geht, kannst Du erst mal selbst Ersatz organisieren.

Ist die Reisezeit wirklich Arbeitszeit - wird das auch so gelebt oder 
steht das nur auf dem Papier? Wie willst Du das ggf. durchsetzen?

von Bewerber (Gast)


Lesenswert?

Von anderen Arbeitgebern her hin ich Dienstreisen gewohnt und hatte auch 
nie Probleme damit, nur gingen diese nur max. 4 Wochen am Stück.

Ich frage mich halt nur, ob ich, wenn mein Chef sagt, ab morgen sei mein 
Arbeitsort für die nächsten 6 Monate Hintertupfingen, Am Eselspfad 1, 
überhaupt Anspruch auf Reisekostenerstattung habe.

von mutuputu (Gast)


Lesenswert?

Steht in meinem AV auch so drin, vermutlich auch bei meinen Kollegen. 
Wirklich passiert ist das aber noch keinem von uns. Glaube auch kaum, 
dass ein Betrieb ein wirkliches Interesse an einer "Zwangsversetzung" 
hätte; ein unglücklicher Ingenieur macht schlechte Arbeit. Falls es bei 
uns mal dazu kommen sollte, bestimmt nicht ohne vorherige genaue 
Abstimmung und mit ausreichender Vorlaufzeit.

von Ulrich S. (voodoofrei)


Lesenswert?

Bewerber schrieb:
> "... Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers
> in Musterstadt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer
> vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit
> auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..."

Frei übersetzt: Bück dich Fee! Wunsch ist Wunsch!

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Bewerber schrieb:
> Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer
> vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit
> auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..."

Würde ich mal versuchen das so abzuändern:
> Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer, mit ihm abstimmend,
> vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit
> auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..."

Man kann als Arbeitnehmer in einer vorteilhaften Situation
auch Vorbehalte aushandeln. Natürlich sollte man das Thema
ansprechen und wenn es vom Unternehmen bagatellisiert wird,
streichen oder verzichten. Auf der Bagatellmasche reiten
nämlich einige ganz gern.

Die Chancen stehen aber auch gut, das man dann den Job
gar nicht bekommt, wenn man dem nicht vorbehaltlos zustimmt.
Solche Klauseln erinnern immer etwas an Leibeigenschaft.
Stellt sich nur die Frage wer wen nötiger hat.

Umständehalber kann man als Arbeitnehmer auch "unter Vorbehalt"
den Vertrag unterschreiben und lässt sich so ein Hintertürchen offen.
Ob die Firma da dann noch mit spielt steht auf einem anderen Blatt.

von Rick M. (rick-nrw)


Lesenswert?

Bewerber schrieb:
> er Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers
> in Musterstadt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer
> vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit
> auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..."

Bewerber schrieb:
> 1. Ist dies üblich? Mir ist so etwas bislang noch nicht begegnet

Ich kenne die Formulierung eher - der AN ist bundesweit einsetzbar.

> 2. Ist damit 6 Monate pro Jahr gemeint?
Eine gute Frage.

> 3. Müsste der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme entstehende Umkosten
> ersetzen?
Es sollten vertragliche Regelungen geben
Würdest du für 6 Monate komplett umziehen?

> 4. Hat schon mal jemand von euch vorübergehend seinen Arbeitsplatz
> wechseln müssen?

War im Bereich Ingenierdienstleister häufiger unterwegs, ist aber dann 
ein anderes Ding

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.