Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, der folgende Formulierung enthält: "... Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers in Musterstadt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..." Nächste Woche habe ich einen Termin, bei dem ich Fragen zu dem Vertrag stellen kann. Vorher wollte ich mich aber erkundigen, was ihr von dieser Formulierung haltet: 1. Ist dies üblich? Mir ist so etwas bislang noch nicht begegnet 2. Ist damit 6 Monate pro Jahr gemeint? 3. Müsste der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme entstehende Umkosten ersetzen? 4. Hat schon mal jemand von euch vorübergehend seinen Arbeitsplatz wechseln müssen?
Bewerber schrieb: > 4. Hat schon mal jemand von euch vorübergehend seinen Arbeitsplatz > wechseln müssen? Kommt durchaus vor, je nach Auftrag. Es wäre jedoch genauer zu hinterfragen WER die Hotels auswählt und WIE die Spesen geregelt sind! Wenn der AG das finsterste Loch am Ende der Welt auswählt, könnte das ungünstig sein. Anzahl der regelmäßigen, kostenlosen Heimfahrten wäre auch genauer zu erfragen. Eine Arbeit ZEITweise an einem anderen Ort kann durchaus interessant sein.
Also ein paar kritische Fragen, aus meiner eigenen Erfahrung. Das bedeutet noch nicht, dass alles schlecht ist. Wenn man sich darauf einlässt, kann ein Einsatz an einem anderen Ort sehr bereichernd sein. Aber Du musst wissen was evtl. auf Dich zukommen kann und das man auch Dinge erlebt, die man noch seinen Enkeln erzählen kann... Wie viel Vorwarnzeit hast Du, bis man Dich ans Ende der Welt schickt? Das kann ganz schnell gehen. Wenn Dein Vorgesetzter selbst unter Druck steht, nimmt er keine Rücksicht auf Deine persönlichen Wünsche. Dann kannst Du Dich Anfang kommender Woche ins Flugzeug setzen. Es kann durchaus hart sein, wenn Zuhause der Bär steppt und man selbst in einem schlechten Hotel an einem langweiligen Vorort festsitzt. Sich in einem halben Jahr zu integrieren - vielleicht auch noch im anders-sprachigen Ausland - kann schwer sein. Außerdem mag man sich nicht zu sehr festsetzen, wenn man schon weiß, dass es bald wieder zurück nach Hause geht. Mit "Umzug" ist da nichts - Du kannst soviel Gepäck mitnehmen, wie Du tragen kannst/wie die Fluggesellschaft erlaubt. Das Projekt kann auch ganz schnell zu Ende sein, d.h. wenn Du vor Ort zu viel bunkerst, bekommst Du es am Ende nicht mehr zurück. Bei einem halben Jahr kann es auch sein, dass Du Dir mit einem Kollegen ein Appartement teilen musst. Viel Privatsphäre bleibt da nicht. Und nach Feierabend die Firma komplett ausklammern wird auch schwer wenn man mit dem Kollegen im gemeinsamen Wohnzimmer sitzt. Wenn dann im Winter der Boiler kaputt geht, kannst Du erst mal selbst Ersatz organisieren. Ist die Reisezeit wirklich Arbeitszeit - wird das auch so gelebt oder steht das nur auf dem Papier? Wie willst Du das ggf. durchsetzen?
Von anderen Arbeitgebern her hin ich Dienstreisen gewohnt und hatte auch nie Probleme damit, nur gingen diese nur max. 4 Wochen am Stück. Ich frage mich halt nur, ob ich, wenn mein Chef sagt, ab morgen sei mein Arbeitsort für die nächsten 6 Monate Hintertupfingen, Am Eselspfad 1, überhaupt Anspruch auf Reisekostenerstattung habe.
Steht in meinem AV auch so drin, vermutlich auch bei meinen Kollegen. Wirklich passiert ist das aber noch keinem von uns. Glaube auch kaum, dass ein Betrieb ein wirkliches Interesse an einer "Zwangsversetzung" hätte; ein unglücklicher Ingenieur macht schlechte Arbeit. Falls es bei uns mal dazu kommen sollte, bestimmt nicht ohne vorherige genaue Abstimmung und mit ausreichender Vorlaufzeit.
Bewerber schrieb: > "... Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers > in Musterstadt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer > vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit > auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..." Frei übersetzt: Bück dich Fee! Wunsch ist Wunsch!
Bewerber schrieb: > Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer > vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit > auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..." Würde ich mal versuchen das so abzuändern: > Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer, mit ihm abstimmend, > vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit > auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..." Man kann als Arbeitnehmer in einer vorteilhaften Situation auch Vorbehalte aushandeln. Natürlich sollte man das Thema ansprechen und wenn es vom Unternehmen bagatellisiert wird, streichen oder verzichten. Auf der Bagatellmasche reiten nämlich einige ganz gern. Die Chancen stehen aber auch gut, das man dann den Job gar nicht bekommt, wenn man dem nicht vorbehaltlos zustimmt. Solche Klauseln erinnern immer etwas an Leibeigenschaft. Stellt sich nur die Frage wer wen nötiger hat. Umständehalber kann man als Arbeitnehmer auch "unter Vorbehalt" den Vertrag unterschreiben und lässt sich so ein Hintertürchen offen. Ob die Firma da dann noch mit spielt steht auf einem anderen Blatt.
Bewerber schrieb: > er Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers > in Musterstadt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer > vorübergehend bis zu einer Dauer von höchstens 6 Monaten eine Tätigkeit > auch in einem anderen Betrieb der Firmengruppe zuzuweisen ..." Bewerber schrieb: > 1. Ist dies üblich? Mir ist so etwas bislang noch nicht begegnet Ich kenne die Formulierung eher - der AN ist bundesweit einsetzbar. > 2. Ist damit 6 Monate pro Jahr gemeint? Eine gute Frage. > 3. Müsste der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme entstehende Umkosten > ersetzen? Es sollten vertragliche Regelungen geben Würdest du für 6 Monate komplett umziehen? > 4. Hat schon mal jemand von euch vorübergehend seinen Arbeitsplatz > wechseln müssen? War im Bereich Ingenierdienstleister häufiger unterwegs, ist aber dann ein anderes Ding
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