Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektronik verkaufen


von Freddy (Gast)


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Hallo,

ich habe mir eine kleine Platine gebaut die an ein elektronisches 
Musikinstrument angeschlossen wird. Seit ich das in einem Internet-Forum 
gezeigt habe bekomme ich immer mehr Anfragen weitere Platinen zu bauen. 
Inzwischen sind sogar Anfragen von Firmen dabei.

Was brauche ich bzw. was müsste ich tun um diese Platinen offiziell und 
legal zu verkaufen? Stichworte die mir auf Anhieb einfallen würden:

- Gewerbeanmeldung
- CE Deklaration
- ROHS
- WEEE
- EMV

Gibt es eine Möglichkeit die Platinen legal zu verkaufen ohne einen 
großen Verwaltungsaufwand dafür zu betreiben? Die oben genannten Punkte 
hören sich für mich ehrlichgesagt schon abschreckend an. Allerdings kann 
ich nicht abschätzen wieviel Aufwand diese Punkte bedeuten.

Wir reden dabei von zweistelligen Stückzahlen im Jahr und Jahresumsatz 
von weniger als 3000,-€. Gibt es einen Unterschied ob ich nur an Firmen 
oder auch an Privatpersonen verkaufe?

Die meisten Anfragen kommen übrigens aus dem Ausland.

Gruß, Freddy

von troll (Gast)


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Freddy schrieb:
> Stichworte die mir auf Anhieb einfallen würden:
Suchfunktion, Frage kommt alle drei Monate.

von Pst, Pst, (Gast)


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nicht lange fragen! Schnell verkaufen !

Wenn Du hier im Forum  mal rumsuchts, was alles zu dem Thema geschrieben 
wurde,
hast Du sicher keine Lust (Mut) mehr, was zu verkaufen.

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Verkaufe das Ding doch als Bausatz.

Dadurch entfallen die tollen Pflichten CE, EMV, etc...

von Bernhard S. (b_spitzer)


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Verkaufe es als "Bausatz" mit vorbestückter Platine (eventuell ICs nicht 
im Sockel) und ein paar Kabel zum selberlöten. Dann kannst Du schon mal 
den Elektronikschrott abhaken. Bleifrei sollte auch privat machbar sein, 
eventuell lässt Du den Kram von einem Bestücker machen.
Gewerbeanmeldung + Umsatzsteuer ist klar.
EMV-Test wird dann wichtig, wenn jemand meckert. Generierst Du 
Hochfrequenz (Quarztakt auf langer Leitung kann da schon reichen), hast 
Du Antennen drin, Funkt das Gerät? Dann mal mit einer Schnüffelsonde + 
Oszi über das Gerät gehen. Geschirmtes Gehäuse kann helfen.
CE heißt nur, dass Du die geltenden Vorschriften beachtet hast. (über 
das Ergebnis der Beachtung sagt CE nix aus... solange keiner meckert)
Wenn Netzversorgung benötigt wird sollte ein fertiges Netzteil zum 
Einsatz kommen. Sonst steht evtl. noch TÜV/GS auf der Liste.

tschuessle
Bernhard

von Hans (Gast)


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Wenn das Firmen kaufen wollen, frage doch mal an ob Sie das nicht 
handeln wollen, sprich du gibst einer Firma das Recht diese Dinger zu 
verkaufen, und du bekommst x% oder € pro verkauftes Stück.
Bis auf eventuell Gewerbeanmeldung kannst du alles der Firma übertragen.

von Freddy (Gast)


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Frank N. Stein schrieb:
> Verkaufe das Ding doch als Bausatz.
>
> Dadurch entfallen die tollen Pflichten CE, EMV, etc...

Das wäre natürlich praktisch. Die Platine ansich nützt auch nicht 
allzuviel ohne das man sie entsprechend einbaut. Da ist ein Hall-Sensor 
drauf und der Endanwender muss sich noch eine Mechanik dazu basteln die 
einen Magnet annähert/entfernt. Den Magnet würde ich nicht mit 
verkaufen.

Reicht das schon um das als Bausatz zu definieren? Wenn nicht könnte ich 
einfach den Anschlusstecker weglassen und lose beilegen damit der 
Endanwender ihn anlöten muss?

Gruß, Freddy

von Freddy (Gast)


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Ach ja, die Platinen würde ich bei einem Bestücker fertigen lassen. 
Zumindest die SMD-Komponenten. Von daher sollte das mir ROHS kein 
Problem sein.

Gruß, Freddy

von MaWin (Gast)


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Stellt deine Platine ein eigenständiges Gerät mit eigenständiger 
Funktion dar ?

Das ist schlecht, dann brauchst du CE, weil es ja gemessen werden kann.

Oder funktioniert die nur eingebaut in eine Gerät, weil es deren 
Netzteil und gehäuse verwendet ?

Wenn letzteres ist es einfach: Kein CE, nur RoHS. Natürlich muß die 
Paltine geeignet sein, CE zu erfüllen, falls also 230V drauf anliegen 
keine zu kleinen Isolationsabstände, keine unzertifizierten Optokopller 
etc.


Auf jeden Fall aber VerpackVerod weil du es in einer Verpackung 
verkaufst, z.B. einer Papiertüte, es gibt Verpackungen auf denen die 
Abgaben bereits enthalten sind.


> Inzwischen sind sogar Anfragen von Firmen dabei

Da ist diese Firma für all das zuständig wenn sie auch ihren Namen als 
Hersteller draufstempelt, möchte aber von dir dazu Belege daß deine 
Bauteile RoHS sind, das Lötzinn bleifrei war, etc.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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Bei 3000.- Jahresumsatz einfach verkaufen und nicht viel fragen, das 
macht nur Probleme. Allerdings sollte das Zeug einigermassen sicher 
sein.CE kannst du dir selbst draufmachen. Wenn irgend ein Amt dahinter 
kommt, lässt sich das dann immer noch deichseln. Gut wär aber eine 
Rechtsschutzversicherung.

Viel Erfolg und Grüsse

von Freddy (Gast)


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Hallo,

danke für die vielen Antworten. Ein eigenständiges Gerät ist es sicher 
nicht. Es hängt an dem Musikinstrument und bekommt auch die 
Versorgungsspannung davon (ca. 4V, <10mA). Ohne das ist es ziemlich 
nutzlos. Sicherheitstechnisch ist es jedenfalls unbedenklich.

Allerdings wird es vom Endbenutzer in der Regel in einem extra Gehäuse 
untergebracht. Mit dem Instrument wird es dann mit einem 
Klinke/Klinke-Kabel verbunden.

Wenn ich es dann noch als Bausatz definiere scheint sich der Aufwand ja 
in Grenzen zu halten.

Danke nochmal.

Freddy

von Thomas E. (thomase)


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Freddy schrieb:
> Wenn ich es dann noch als Bausatz definiere scheint sich der Aufwand ja
> in Grenzen zu halten.
Den Unsinn glaubst du jetzt also auch.

Wenn du ein elektrisches Gerät in den Verkehr bringst, muss es ein 
CE-Zeichen haben und du musst es auch wieder zurücknehmen, dafür dient 
dann die EAR, das heisst, du musst am Sammelsystem teilnehmen. Und es 
ist völlig egal, ob da jemand noch dran löten muss oder nicht.
Genauso ist es egal, ob das Gerät eigenständig funktioniert oder nur in 
Verbindung mit einem anderen Gerät. Ein DVD-Player funktioniert auch 
nicht ohne Fernseher. Da stellen sich solche Fragen doch auch nicht.

Veröffentliche das Ganze als Open Source, dann kann sich das jeder 
nachbauen und du kannst stolz darauf sein, daß das auch viele tun.
Bei deinem zu erwartenden Umsatz, wirst du ohnehin nichts damit 
verdienen.

Ist da noch ein µC drin?
Wenn ja, kannst du immerhin noch fertig programmierte Chips verkaufen.

Freddy schrieb:
> Inzwischen sind sogar Anfragen von Firmen dabei.
Wenn die dir allerdings den Auftrag erteilen, für sie deine Platinen zu 
fertigen, bist du ein OEM. Dann hast du mit EAR gar nichts zu tun. Wer 
das CE-Zeichen, besser gesagt die nicht zwingend vorgeschriebene 
Konformitätsprüfung, bezahlt, ist dann Verhandlungssache.

Aber vergiss diesen Quatsch, den du hier bislang gelesen hast. Die, die 
das geschrieben haben, haben noch nie etwas hergestellt, geschweige denn 
verkauft. Sonst würden sie nicht so einen Blödsinn von sich geben.

mfg.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Suche ein Firma, die Dir Deine Entwicklung produziert und verkauft und 
lasse Dich im Gegenzug auf 400 EUR Basis einstellen und gut ist.
Kein Finanzamt, keine Gewerbesteuer, kein IHK, kein EAR, kein garnichts.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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Freddy, laß dich von den Zwänglern hier im Forum nicht ins Bockshorn 
jagen.Solange sich bei deinem Produkt niemand ernsthaft verletzen kann, 
und dein Umsatz nicht mehr als 10.000.-Euro beträgt, wird das niemanden 
kümmern, daß du dein Produkt verkaufst(mit oder ohne CE, GS,TÜV und dem 
ganzen Schrott). Falls dein Umsatz so über 20.000.- Euro liegt, ist's 
zumindest ratsam, eine Steuernummer zu beantragen. Eine Gewerbeanmeldung 
sollte so lange wie möglich hinausgezögert werden, da hast du dann alle 
möglichen Idioten von der Behörde am Hals und an deiner Brieftasche.

Grüsse

von Thomas E. (thomase)


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Gebhard Raich schrieb:
> nicht mehr als 10.000.-Euro beträgt
> Falls dein Umsatz so über 20.000.- Euro liegt,
Wo hast du Schlauberger denn die "Grenzwerte" her?
Irgendwo im Internet gelesen?

mfg.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Gebhard Raich schrieb:
> Freddy, laß dich von den Zwänglern hier im Forum nicht ins Bockshorn
> jagen.Solange sich bei deinem Produkt niemand ernsthaft verletzen kann,
> und dein Umsatz nicht mehr als 10.000.-Euro beträgt, wird das niemanden
> kümmern, daß du dein Produkt verkaufst(mit oder ohne CE, GS,TÜV und dem
> ganzen Schrott). Falls dein Umsatz so über 20.000.- Euro liegt, ist's
> zumindest ratsam, eine Steuernummer zu beantragen. Eine Gewerbeanmeldung
> sollte so lange wie möglich hinausgezögert werden, da hast du dann alle
> möglichen Idioten von der Behörde am Hals und an deiner Brieftasche.

Ist dir eigentlich bewusst, was für einen Mist du von dir gibst? Das 
liest sich wie eine Anleitung zum Steuerbetrug. Ansonsten zum Thema "man 
ignoriert einfach mal das ElektroG":

Ein Verstoß gegen das ElektroG kann nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 
ElektroG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € belegt werden. Dafür 
reicht es aus, dass ein Konkurrent dich bei der EAR anschwärzt.

Ich kann ansonsten Thomas nur zustimmen. "Kleine" Entwicklungen wie ein 
Gitarren-Effekt-Gerät oder ähnliches lohnen sich so nicht. Entweder man 
ist der Meinung, dass man das ganze professionell angehen kann (dann 
auch mit allem was dazu gehört, sowohl auf der technischen und 
administrativen Ebene) und kann das nötige Kleingeld (wie beispielsweise 
500€ für die EAR bei Abwicklung über Take-e-Way) für die Startphase 
aufbringen, oder man lässt es. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage 
sehe ich da keine anderen Möglichkeiten derzeit.

von tobi (Gast)


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MaWin schrieb:
> Wenn letzteres ist es einfach: Kein CE, nur RoHS. Natürlich muß die
> Paltine geeignet sein, CE zu erfüllen, falls also 230V drauf anliegen
> keine zu kleinen Isolationsabstände, keine unzertifizierten Optokopller
> etc.

CE braucht man immer.

von Jobst M. (jobstens-de)


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Lass es in China fertigen - die machen auch ein CE drauf :-)


Gruß

Jobst

von MaWin (Gast)


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> CE braucht man immer.

Nicht als OEM

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Hallo!

Ich verstehe einfach nicht, warum sich nicht mal jemand hinsetzt, und 
einen Artikel darüber verfasst. Diese Frage kommt ja wirklich öfter, und 
man liest ständig völlig unterschiedliche Sachen. Und der TO kann hier 
einfach nicht unterscheiden, wer denn nun recht hat, und wer nicht. Ich 
denke, für jemanden, der selbst solche Entwicklungen offiziell als 
Gewerbe verkauft könnte dazu einiges schreiben und sicherlich auch 
entsprechend mit Paragraphen belegen. Wenn dann jemand gewillt ist, 
gewisse Paragraphen außer acht zu lassen ist das sein Ding, aber ich 
denke die aktuelle Rechtslage einfach mal auf den Punkt bringen wäre ein 
sehr lohnender Artikel. Ich selbst kann den Artikel nicht verfassen, 
weil mir dazu sämtliches Hintergrundwissen fehlt. Über die WEEE gibts ja 
schon einen Artikel, der aber leider jemanden, der noch gar nix damit zu 
tun hat nicht zuviel sagt, außer es kostet Geld, vielleicht viel Geld. 
Ich denke, einen Artikel aus Sicht eines totalen Anfängers, wie er 
vorgehen müsste wenn er wirklich ein Produkt verkaufen will. Und ich 
denke durchaus, das es hier den einen oder anderen gibt, der in der Lage 
dazu wäre.

MfG Dennis

von Unglaublich (Gast)


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Christoph Budelmann (Firma: Budelmann Elektronik GmbH) schrieb:

> Ein Verstoß gegen das ElektroG kann nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2
> ElektroG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € belegt werden. Dafür
> reicht es aus, dass ein Konkurrent dich bei der EAR anschwärzt.

Jaja, mit dem "Big Brother" der permanent alle kontrolliert und nur 
darauf wartet, jeden an den Galgen zu bringen, der sich was wagt, ist 
natürlich immer leicht zu argumentieren.

Ehrlich gesagt kotzt mich das so langsam an, wie hier von Leuten die 
sich bereits im Markt bewegen (ich nehme mal an, dass ist bei dir der 
Fall) andere BEWUSST abgehalten werden eigene Ideen diesbezüglich 
umzusetzen.

Also DEIN RAT an den TE lautet also als Fazit: "LASS ES"!!

"Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage
sehe ich da keine anderen Möglichkeiten derzeit."

Jetzt sage ich mal meine Meinung dazu. Wann immer Menschen versucht 
haben etwas aufzubauen sind sie RISIKEN eingegangen. In der 
Vergangenheit der vorindustriellen Phase haben viele KOPF und KRAGEN 
riskiert, um etwas auf die Beine zu stellen. Ich gehe jede Wette mit dir 
ein, dass ein Großteil der später erfolgreichen Unternehmer irgendwann 
in ihrer Gründungsphase auch ungesetztlich gehandelt haben und darüber 
heute lieber nicht mehr reden möchten. Da ist das bisschen EAR, das hier 
stets als DIE GROSSE KEULE ausgepackt wird schlicht lächerlich. Wie 
viele Verfahren gibt es pro Jahr, wo solche Verstöße mit dem Höchstsatz 
geahndet wurden? Gibt es zehn davon? Oder gar einhundert bei 40 
Millionen Erwerbstätigen? Wieviel müsste es geben, wenn JEDER Fall vor 
dem Kadi landen würde? Wahrscheinlich Zehntausende. Ebenso verhält sich 
das mit Dingen die man an gute Bekannte verkauft und zwar ganz ohne das 
es Dritte erfahren. Was meinst du was alles verscherbelt wird, wovon der 
große Bruder NIE etwas mitbekommt?! Was meinst du was auch im 
Steuerrecht alles "gedeichselt" wird von deinen Mitmenschen?!

Für solche Kleckergeschäfte wie die des TE interessiert sich keine Sau, 
das zeigt die Erfahrung in ähnlichen Fällen. Nur übertreiben sollte man 
es nicht. Die EAR kann er sich leicht schenken, wenn er kein Gerät 
herstellt. Und wenn die EAR meinen SOLLTE, dass eine Tüte Bauteile 
bereits ein Gerät darstellt, dann ist das deren Meinung, aber noch lange 
kein Recht das ein Richter bestätigt hat (URteile sind sowieso meist 
sehr individuell und selten allgemein auf andere Fälle übertragbar). Und 
um Grenzfälle, die zudem Bagatellen darstellen lohnt es nicht die große 
Rechtskeule auszupacken. Die sind dort auch nicht blöde und verschwenden 
ihre Ressourcen an unbedeutende Bagatellfälle. Schau dir mal an wie 
selbst das Glühbirnenverkaufsverbot (andere Baustelle) hierzulande 
unterlaufen wird und zwar im großen Stil (darüber wurde bereits mehrfach 
berichtet; dass noch immer Elektroschrott illegal als Gebrauchtware 
deklariert Deutschland verlässt ist ebenfalls eine bekannte Tatsache; 
mir fällt gerade noch das Beispiel eines französichen Anbieters der 
seine DSO ohne MwST bzw. Umsatzsteuer aufzuschlagen verscherbelt (keine 
Ahnung, ob der das noch macht)).

Die kleinen Leute sollten ihrem Arsch in der Hose sich bewahren und 
nicht alle kleinen Freiheiten zugunsten des etablierten (= den Markt 
fest im Griff habenden) Mittelstandes und der Großkonzerne sich 
aberziehen lassen. Es gibt auch kein Gesetz, das das sog. "Kontainern" 
erlaubt und doch wird es gemacht und ich sehe darin keine moralische 
Verwerflichkeit, eher im Unterlassen des selben.

So jetzt darfst du mit der Überheblichkeit des "Rechtschaffenden, 
gesetzestreuen Spießbürgers" mir eins argumentativ überbraten. Wer das 
Recht (wie du) auf seiner Seite hat, darf über andere herziehen, etwa 
genau so wie die Blockwarte, die aus einer Mischung aus Eifer und 
Langeweile durch Deutschlands Gassen schlendern, um Falschparker 
aufzuschreiben und anzuschwärzen. Die sind IMMER IM Recht und doch haben 
sie selten (Auto blockiert Rettungswege) bis gar nicht recht. Oder 
windige Anwälte, die darauf lauern, den kleinen Downloader vor den Kadi 
zu ziehen (illegale Downloads gibt es trotzdem millionenfach - dieser 
Erziehungsversuch durch die Rechtskaste hierzulande wird NIE fruchten). 
All das d.h. diese kleinen Alltags-Bagatellvergehen der sog. kleinen 
Leute geschieht im Fahrwasser des unentwegten Betruges im Großen des 
ganz normalen Wirtschaftslebens, wo ein Konzern den anderen abzieht, wo 
ein Kaufmann den anderen übervorteilt, wo Banken ihre Kunden reihenweise 
abzocken und niemand, niemand kann es verhindern, weil es nie aufhört, 
nur jedesmal von anderen begangen wird. Herr Schäuble schließt ein 
Abkommen mit der Schweiz zur Staatlich-legitimierten Steuerhinterziehung 
von Bundesbürgern die soviel Geld besitzen, dass ihr Leben gar nicht 
ausreichen wird selbiges für sich zu verbrauchen. Die Großen bescheißen 
das die Schwarte kracht. Und die Kleinen? Die sollen ihre paar mikrigen, 
lächerlichen Kröten stets gesetztestreu an Eid erwirtschaften und JA 
NICHT die kleinste Verordnung übertreten - Big Brother passt auf - 
10.000.-Euro STRAFE - das sollst du wissen, das behalte im Gedächtnis, 
Bürger! Daran wird dich deinesgleichen erinnern, wenn du danach fragen 
solltest und das wirst du (fragen), weil du unsicher bist und andere 
wollen, dass es auch so bleibt, denn das das ist DEREN Markt und du 
störst!

Übrigens die besten Tipps was zu tun ist um etwas (ganz korrekt) 
gewerblich auf die Beine zu stellen hat hier im Forum noch immer Chris 
D. (myfairtux) gegeben (nur mal so nebenbei erwähnt). Und nein, ich 
erwarte nicht, dass er hier meine kleine Meinungsäußerung (mein 
Stimmungsbild) teilt. Ich erwarte auch von einer Ursel von der Leyen 
nicht, dass sie bei Jauch vor laufender Kamera das sagt, was sie 
vertrauensseeligen Leuten beim Candlelight-Dinner samt Schlückchen Sekt 
so alles mitteilt. ;)

von Export (Gast)


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Es gibt für dieses Problem eine simple Lösung: das Produkt wird in ein 
nicht-EU Land exportiert und von dort zum Endkunden gesendet 
(importiert). Dadurch werden die Lasten vom Hersteller/Vertreiber auf 
den Kunden/Importeur umgewälzt.
Hierdurch können fast alle EU Verpflichtungen, an denen vor allem 
Anfänger schwer zu kauen haben, umgangen werden. Evtl. kann dies sogar 
steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Ich kenne ein Ing-Büro welches u.A. ein Versandgeschäft betreibt und 
ggf. den Versand von problematischen Artikeln zum Endkunden abwickeln 
könnte.

von Thomas E. (thomase)


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Export schrieb:
> Es gibt für dieses Problem eine simple Lösung:...
Eine geniale Lösung.
Das geht natürlich nur solange gut, bis dem NRW-Umweltministerium die 
erste EAR-Sünder-CD angeboten wird.

mfg.

von Export (Gast)


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Um es gleich noch zu schreiben bevor hier ein Aufschreit zu hören ist, 
es ist ein Ing-Büro welches sich mit Sicherheit nicht seinen Ruf mit 
Produkten versauen möchte die nicht einem gewissen Sicherheits-Standard 
entsprechen.

von Alexander L. (alexander_l)


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Also besser nicht in die Schweiz exportieren ;D

von Ralph (Gast)


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Das einzig sinnvolle.
Investiere ein paar Euro und geh zu einem Rechtsanwalt für diesen 
Fachbereich und lass dich beraten.
So eine Beratung wird nicht die Welt kosten, aber dann weißt du was 
WIRKLICH  in den gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist.

von Harald (Gast)


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Ich liebe dieses Forum!
Leider kann man hier fachlich kaum etwas hinzulernen, aber es ist 
einfach MEGA-unterhaltsam! Einfach geil. Unerfahrene oder unvorsichtige 
Fragensteller treffen hier auf urdeutsche Mentalität. FUD pur. Herrlich.

@Unglaublich: 99% ACK, danke für den Beitrag ;-)

@Freddy: Geh einfach deinen Weg, den DU für richtig hälst. Versuche mit 
Leuten darüber zu reden, denen Du in Augen gucken kannst. Das wird Dir 
mehr Erhellung verschaffen!

von Deutch (Gast)


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"Geh zum Anwalt ..." typisch Deutsch ! Und das noch für ein paar Euros 
:-)

a) welcher Anwalt kennst sich ÜBERHAUPT mit dieser Materie aus ??
b) wenn es solch ein Anwalt geben sollte, dann heisst die Antwort immer: 
kommt darauf an !

Als ich würd einfach erstmal machen und ab einem gewissen Umsatz mir 
derartige Gedanken machen. Wenn die Mehrheit der Kunden sowieso im 
Ausland sitzt wird es noch problemloser. Oder wie beschrieben das ganze 
Zeug einem Fullfillment Center in USA oder Asien zusenden und nur noch 
die Bestellungen koordinieren !

Anwalt hilft, das war der Witz des Tages :-))))

von tobi (Gast)


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MaWin schrieb:
>> CE braucht man immer.
>
> Nicht als OEM

Derjenige der das Produkt als erstes in den Europäischen Markt in 
Verkehr bringt muss dafür sorgen das es eine EG-Konformitätserklärung 
gibt.
Egal ob OEM, ODM, Importeur oder sonstige Konstellation.

von tobi (Gast)


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Deutch schrieb:
> Als ich würd einfach erstmal machen und ab einem gewissen Umsatz mir
> derartige Gedanken machen.

Vorsicht!

Zitiert von:
http://www.stuttgart.ihk24.de/innovation/Innovation-Technologie/CE-Kennzeichnung/

Mit welchen Konsequenzen muss ich bei Nichtbeachtung der 
Kennzeichnungspflicht rechnen?
Sie haben zunächst die Möglichkeit, die Konformität Ihres Produktes 
herzustellen. Bei Gefahr von Gesundheit und Sicherheit können allerdings 
auch sofort Maßnahmen erforderlich werden. Wird keine ausreichende 
Konformität erzielt, wird die Marktaufsichtsbehörde das Inverkehrbringen 
oder die Inbetriebnahme des Produktes einschränken oder sogar 
untersagen. Je nach Grad der Nichtkonformität sind strafrechtliche 
Sanktionen möglich

von Deutch (Gast)


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"Je nach Grad" ...  "sind" ...  "möglich" ....

Ja was ? Das sind alles Einschränkungen.

Wie gesagt, typisch Deutsch ! Der Anwalt hilft und alle suchen nach 
einem Weg warum es nicht geht !

Vielleicht mal einen Realität-Check machen, der Deutsche Markt wird von 
ungeprüften, unzertifizierten und unversteuerten Produkten aus Richtung 
Asien überschwemmt. Zeigt mir den der dafür möglicherweise je nach Grad 
der Abweichung vielleicht bestraft wird.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Unglaublich schrieb:
> Ehrlich gesagt kotzt mich das so langsam an, wie hier von Leuten die
> sich bereits im Markt bewegen (ich nehme mal an, dass ist bei dir der
> Fall) andere BEWUSST abgehalten werden eigene Ideen diesbezüglich
> umzusetzen.

Der Großteil der Anfragen hier, wenn jemand etwas verkaufen will, 
beschäftigt sich mit Consumer-Geräten, die mir völlig egal sind. Wir 
bedienen da einen ganz anderen Markt. Ganz im Gegenteil, ich freue mich, 
wenn Leute den Schritt in eine solide Selbstständigkeit wagen, nur bitte 
in einem rechtlich unbedenklichen Rahmen.

> Also DEIN RAT an den TE lautet also als Fazit: "LASS ES"!!

Wie gesagt, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und das ganze gut 
durchdacht ist, finde ich den Schritt sinnvoll. Nur sind hier etliche 
Leute unterwegs, die garantiert noch nie etwas selber auf die Beine 
gestellt haben und anderen Tipps geben, wie sie sich garantiert strafbar 
oder mindestens abmahnfähig machen. Das ist schlicht verantwortungslos, 
zumal der Eindruck erweckt wird, man kenne sich aus. Keine dieser 
Personen postet hier unter seinem richtigen Namen, so viel zum Thema 
Glaubwürdigkeit...

> Jetzt sage ich mal meine Meinung dazu. Wann immer Menschen versucht
> haben etwas aufzubauen sind sie RISIKEN eingegangen. [...]

Natürlich muss man Risiken eingehen, aber doch keine, die vermeidbar 
sind und mit denen man sich strafbar macht...

> Übrigens die besten Tipps was zu tun ist um etwas (ganz korrekt)
> gewerblich auf die Beine zu stellen hat hier im Forum noch immer Chris
> D. (myfairtux) gegeben (nur mal so nebenbei erwähnt).

Wenn du schon auf Chris D. verweist, dann zeige mir doch bitte eine 
Stelle, wo seine Meinung zum Thema Selbstständigkeit explizit von meiner 
abweicht. Wie gesagt finde ich jede soliden Gründungsidee erstmal gut, 
aber doch nicht auf Basis von irgendwelchen Aussagen irgendwelcher 
Möchtegern-Unternehmer im Forum, die meinen, man könne sich da so 
irgendwie durch sämtliche Gesetze und Richtlinien mogeln, die es in 
Deutschland gibt.

Zu guter Letzt: Das komplette WEEE-Paket gibt es für ~500€ im Jahr. Wenn 
jemandem das seine Geschäftsidee nicht wert ist, dann gilt meine Aussage 
von oben, dass man es lieber lassen sollte. Weil wer das (finanzielle) 
Risiko bereits scheut, für den ist die Selbstständigkeit nichts.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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>Wie gesagt finde ich jede soliden Gründungsidee erstmal gut,
>aber doch nicht auf Basis von irgendwelchen Aussagen irgendwelcher
>Möchtegern-Unternehmer im Forum, die meinen, man könne sich da so
>irgendwie durch sämtliche Gesetze und Richtlinien mogeln, die es in
>Deutschland gibt.

Christoph, ich denke du meinst mich. Ich bin schon seit 25 Jahren 
selbständig, hab als Student mit Lötkolben, Multimeter und Oszi 
angefangen. Mittlerweile hab ich 2 Angestellte und ziemlich gut 
laufendes Geschäft. Wenn ich damals alle Gesetze auf Punkt und Beistrich 
befolgt hätte, hätte ich es wahrscheinlich aufgegeben. Es werden einem 
einfach zu viele Knüppel vor die Füsse geworfen und das in einem 
Stadium, wo das Geld hinten und vorne fehlt. Darum mein Rat an alle 
angehenden Selbständigen : Macht es einfach, und macht es mit 
Anständigkeit und Hausverstand. Letzteres scheint unseren Gesetzgebern 
völlig abhanden gekommen zu sein.
P.S. Ich bin aus Österreich

Grüsse

von Albert G (Gast)


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Vor 25 Jahren und Österreich... naja da lief der Hase wohl auch noch 
etwas anders.
Heute sinds halt noch ein paar mehr Gesetze geworden.
Anwälte und abmahnwütige Konkurrenten mit zuviel Langeweile gibts heute 
auch viel mehr als damals.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Na, es freut mich, dass ich mal lobend erwähnt werde ... ist besonders 
jetzt als Moderator nicht selbstverständlich ;-)

Viel Richtiges ist ja schon geschrieben worden, deswegen nur ein paar 
Punkte:

Christoph Budelmann schrieb:
> Zu guter Letzt: Das komplette WEEE-Paket gibt es für ~500€ im Jahr. Wenn
> jemandem das seine Geschäftsidee nicht wert ist, dann gilt meine Aussage
> von oben, dass man es lieber lassen sollte. Weil wer das (finanzielle)
> Risiko bereits scheut, für den ist die Selbstständigkeit nichts.

Da kann ich nur bedingt zustimmen. Viele Ideen und Unternehmen 
entwickeln sich aus einem Hobby heraus und da sind 500€ schon eine 
Stange Geld - insbesondere wenn nur 3000 Euro Umsatz erwartet werden.

500€ für vielleicht 10kg Elektroschrott stehen einfach in keinem 
Verhältnis.
Da muss sich dringend etwas ändern, denn so frustriert man innovative 
Leute.

Vielleicht noch zu den 3000 Euro und den OP:
Du wärst nicht das erste Unternehmen, das mit sehr geringen 
Umsatzerwartungen startet und sich dann immer weiter entwickelt. Ich 
hatte anfangs auch nur eine Idee und ein Produkt. Aber die Kunden sorgen 
sehr schnell dafür, dass man in der Entwicklung voranschreitet ("Ist 
eine tolle Sache. Jetzt brauchen wir noch .... haste nicht so etwas?").
Ab einer gewissen Kundenanzahl muss man sich selbst gar nicht mehr den 
Kopf zerbrechen, das machen die Kunden für einen.
Ich hatte irgendwo schon erwähnt, dass das Wertvollste in meinem 
Unternehmen ein paar Blatt Papier sind, auf denen die Ideen stehen, die 
mir Kunden zutragen - zusammen mit einer Art Strichliste. Für jede 
Kundenanfrage zu diesem "fiktiven Produkt" gibt es einen Strich.
Die Erfahrung über die Jahre zeigt, dass Produkte, die mehr als zehn 
Striche sammelten, laufen wie geschnitten Brot.

Und: lass Dich durch die Vorschriften nicht verrückt machen.
Das ist alles auch für einen alleine machbar.

An Kosten sehe ich bisher nur ElektroG und Verpackungsverordnung 
(preiswert) auf Dich zukommen.
Die Idee eines Bausatzes ist auch nicht schlecht - oder auch die eines 
programmierten Chips. Es ist die Frage, welche Zielgruppe Du hast.

Ansonsten bliebe wirklich nur die "Hongkong"-Schiene, also Versand von 
HK unter chinesischer Adresse - zumindest am Anfang. Das wäre zumindest 
für Dich vollkommen legal, aber damit wälzt Du eventuellen Ärger am Zoll 
natürlich auf Deine Kunden ab, wobei sich das erfahrungsgemäß in Grenzen 
hält. Also, wenn Du einen chinesischen Freund hast ... :-)
Wenn der dann auch noch für Deine Domäne eingetragen ist, dürfte da 
nichts passieren.

CE ist einfach (ich sag immer: im Zweifel ein gutes Alugehäuse und 
Ausgänge abblocken - fertig), RoHS sowieso.
IHK, Finanzamt, BG etc. ist am Anfang vernachlässigbar - Kosten 
entstehen da keine. Gewerbeanmeldung dauert 10 Minuten und kostet meist 
um die 20 Euronen.

Buchführung und Steuern kannst Du locker alleine stemmen - dafür 
benötigt man keinen Steuerberater!

Zu Gebhard: Recht hat er. Fang klein an. Auch wenn hier gerne über sog. 
"Klitschen" und "Garagenfirmen" hergezogen wird, sollte Dir die Meinung 
anderer dazu wirklich sch....egal sein.
Ich war immer stolz darauf, in einer Garage begonnen zu haben. Dafür 
braucht man sich nicht zu schämen. Anfangs ist das Geld eben knapp und 
da muss man sich halt einschränken. Man muss auch nicht direkt ein 
Agilent auf dem Labortisch stehen haben. Dafür musste ich nie eine 
Bank anbetteln, konnte immer nachts ruhig schlafen (unbezahlbar!) und 
kann sämtliche Finanzierungen selbst stemmen - immer aus reinvestierten 
Gewinnen und Rücklagen. Und selbst wenn jetzt ein Jahr genau NULL Euro 
eingingen. Das wäre weder für mich noch meinen Angestellten ein Problem 
- entsprechender Rücklagen sei Dank.

Langsames, stetiges Wachstum (wenn man möchte) und Sparsamkeit ist das 
Geheimnis eines guten Unternehmens.

Wenn es bei Dir genug Anfragen gibt, ist das größte Problem doch schon 
gelöst - mach et!

Chris D.

Edit: nicht zu vergessen - Unternehmer zu sein macht richtig Spaß. Nicht 
andere vorschicken - selbst entscheiden, und zwar jetzt, sofort. Einfach 
machen! Wenn man mal in einem größeren Unternehmen angestellt war, weiss 
man, wie gut man es da als Einzelunternehmer hat :-)

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Da kann ich nur bedingt zustimmen. Viele Ideen und Unternehmen
> entwickeln sich aus einem Hobby heraus und da sind 500€ schon eine
> Stange Geld - insbesondere wenn nur 3000 Euro Umsatz erwartet werden.

Ok, da vertreten wir vielleicht einfach andere Ansichten. Bei dem Umsatz 
würde ich nicht wirklich von einer Unternehmung sprechen, das geht für 
mich eher in die Richtung Liebhaberei.

> 500€ für vielleicht 10kg Elektroschrott stehen einfach in keinem
> Verhältnis.
> Da muss sich dringend etwas ändern, denn so frustriert man innovative
> Leute.

Dem möchte ich nicht widersprechen. Die derzeitige Umsetzung der 
EU-Direktive ist in Deutschland ziemlich grausam.

> Dafür musste ich nie eine
> Bank anbetteln, konnte immer nachts ruhig schlafen (unbezahlbar!) und
> kann sämtliche Finanzierungen selbst stemmen - immer aus reinvestierten
> Gewinnen und Rücklagen.

Ja, definitiv.

> Langsames, stetiges Wachstum (wenn man möchte) und Sparsamkeit ist das
> Geheimnis eines guten Unternehmens.

Ja, und durchaus die Erkenntnis, dass man sich für manche Sachen 
durchaus Hilfe von außen holen sollte. Ingenieure sind meistens super 
Entwickler und Problemlöser, aber für viele betriebswirtschaftliche 
Angelegenheiten nur bedingt zu gebrauchen. Wirtschaftlicher Erfolg ist 
aber eben mehr als nur ein technisch gutes Produkt zu haben, die 
Kombination aus beiden Welten macht es aus - und ganz abgesehen davon, 
hat man dann mehr Zeit zum Entwickeln, um mal ein Argument für 
Steuerberater & Co. zu nennen. ;-)

von MaWin (Gast)


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> Derjenige der das Produkt als erstes in den Europäischen Markt in
> Verkehr bringt muss dafür sorgen das es eine EG-Konformitätserklärung
> gibt. Egal ob OEM, ODM, Importeur oder sonstige Konstellation.

Als OEM bringt man nicht in Verkehr.

Das macht die nachfolgende Firma, die auf das Produkt ihren Namen 
stempelt.

> Die derzeitige Umsetzung der
> EU-Direktive ist in Deutschland ziemlich grausam.

Das ist natürlich von etablierten Elektronikkonzernen
zur Abschreckung von Konkurrenten so gewünscht.
Loobyismus funktioniert.

> 500€ für vielleicht 10kg Elektroschrott stehen einfach in keinem
> Verhältnis.

500 EUR für eine Firmengründung ist totaler Kleckerkram.
Jede Würstchenbude hat höhere Kosten.

> Investiere ein paar Euro und geh zu einem Rechtsanwalt für diesen
> Fachbereich und lass dich beraten.

Prust. Noch ein DAU ohne jegliche Erfahrung aus der Realität.
Sogar von Rechtsanwälten verfasste Dokumente sind so nutzlos,
weil insbesondere Rechtsanwälte sich nie festlegen.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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>Bei dem Umsatz
>würde ich nicht wirklich von einer Unternehmung sprechen, das geht für
>mich eher in die Richtung Liebhaberei.

So ist es, und dafür zahlt man keine Steuern oder sonstige Abgaben und 
braucht sich auch um sonst nichts zu kümmern. Ist ungefähr das Gleiche 
als wenn meine Mutter irgendwelche Dachbodenfunde auf ebay verklopft.

>Die derzeitige Umsetzung der
>EU-Direktive ist in Deutschland ziemlich grausam.

wenn das alle boykottieren würden, gäbe es diese Direktiven nicht lange. 
Aber hinter diesen Direktiven stecken wieder geldgierige Lobbys, denen 
man eigentlich den Krieg erklären müsste.
So, jetzt lass ich's aber, sonst gleitet das Ganze zu sehr ab.

Grüsse

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Christoph Budelmann schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Da kann ich nur bedingt zustimmen. Viele Ideen und Unternehmen
>> entwickeln sich aus einem Hobby heraus und da sind 500€ schon eine
>> Stange Geld - insbesondere wenn nur 3000 Euro Umsatz erwartet werden.
>
> Ok, da vertreten wir vielleicht einfach andere Ansichten. Bei dem Umsatz
> würde ich nicht wirklich von einer Unternehmung sprechen, das geht für
> mich eher in die Richtung Liebhaberei.

Würde ich nicht am Umsatz festmachen - tut das Finanzamt auch nicht :-)
Liebhaberei wäre für mich, ohne Gwinnerzielung zu arbeiten.

> Ja, und durchaus die Erkenntnis, dass man sich für manche Sachen
> durchaus Hilfe von außen holen sollte. Ingenieure sind meistens super
> Entwickler und Problemlöser, aber für viele betriebswirtschaftliche
> Angelegenheiten nur bedingt zu gebrauchen. Wirtschaftlicher Erfolg ist
> aber eben mehr als nur ein technisch gutes Produkt zu haben, die
> Kombination aus beiden Welten macht es aus

Wichtiger Hinweis!

 - und ganz abgesehen davon,
> hat man dann mehr Zeit zum Entwickeln, um mal ein Argument für
> Steuerberater & Co. zu nennen. ;-)

Natürlich :-)
Aber für ein Ein-Mann-Unternehmen mit 3000 Euro Umsatz benötigt man 
wirklich keinen Stuerberater, der dann am eh schmalen Gewinn knabbert.

Das soll er mal schön selbst machen. Vorteil dabei: er arbeitet sich 
dort ein und behält den Überblick über sein Unternehmen.

MaWin schrieb:
>> 500€ für vielleicht 10kg Elektroschrott stehen einfach in keinem
>> Verhältnis.
>
> 500 EUR für eine Firmengründung ist totaler Kleckerkram.
> Jede Würstchenbude hat höhere Kosten.

Die Frage ist: was erhalte ich dafür.
Die Würstchenbude hat dann eben 1000 Würstchen, er noch nicht ein 
einziges funktionsfähiges Gerät.

10kg Schrott für 500 Euro sind mMn nicht mehr verhältnismäßig und führen 
dazu, dass es viele nicht versuchen.

Chris D.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Würde ich nicht am Umsatz festmachen - tut das Finanzamt auch nicht :-)
> Liebhaberei wäre für mich, ohne Gwinnerzielung zu arbeiten.

Ich war jetzt auch nicht davon ausgegangen, dass bei 3000€ Jahresumsatz 
noch irgendein Gewinn übrig bleibt... ;-) Ansonsten hast du natürlich 
Recht.

von Paul Baumann (Gast)


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Normalerweise müßte man es so machen, wie Udo Lindenberg auch.

Zitat:
Und…Ich mach mein Ding,
egal was die anderen sagen
Ich geh meinen Weg,
ob gerade ob schräg, das ist egal
ich mach mein Ding
egal was die anderen labern,
Was die Schwachmaten einem so raten,
das ist egal
ich mach mein Ding…

meint
Paul

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Paul Baumann schrieb:
> Normalerweise müßte man es so machen, wie Udo Lindenberg auch.

Der hat vorher aber auch nicht hier im Forum gefragt... ;-)

von 123-Entwickler (Gast)


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> aber doch nicht auf Basis von irgendwelchen Aussagen irgendwelcher
> Möchtegern-Unternehmer im Forum, die meinen, man könne sich da so
> irgendwie durch sämtliche Gesetze und Richtlinien mogeln, die es in
> Deutschland gibt
doch genau darum geht es für Leute, die auf Kleinstniveau etwas dazu 
verdienen wollen ohne gleich eine Selbstständigkeit (mit allen negativen 
Folgen) anzufangen.
Diesbezüglich (in der Schaffung neuer Normen und überflüssiger Gesetze - 
Stichwort Glühbirnenverbot) ist die EU bzw. Deutschland echt Spitze.
Einige sicherlich sinnvolle Normen und Gesetze behindern nämlich 
Kleinstunternehmen ... man kann es auch übertreiben.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch eine LTD. als Geschäftsform, wenn 
Dein Umsatz stimmt - inwieweit Du das Normungsrecht damit umgehen kannst 
weiß ich leider nicht.
Kann ich CE z.B. durch Verwendung eines externen Netzteils (wo dann 
diese Norm sicherlich auch sinnvoll ist) umgehen?
Ich fürchte nicht, da ja jede Kleinstspannung auf der Platine wegen 
Ihrer "Lebensgefährlichkeit" dieser Norm unterliegt ... irgendwo wird es 
dann schnell lächerlich.
Die Aussage wo kein Kläger, da kein Beklagter ist dann ein sehr 
schwacher Trost, wenn es dann wirklich knallt.

Ansonsten Deine Idee gegen Gewinnbeteiligung an eine Firma übergeben.
Bausatz könnte auch funktionieren, um Dir viel Elend zu ersparen.

Oder - wenn es wirklich nur Liebhaberei ist, kannst Du den Schaltpland 
und die Layouts ja auch für jedermann offenlegen, was soll's?

von Albert G (Gast)


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123-Entwickler schrieb:
> Kann ich CE z.B. durch Verwendung eines externen Netzteils (wo dann
> diese Norm sicherlich auch sinnvoll ist) umgehen?

Alles unter 50V ist nicht gefährlich soweit ich weiss.
Bei CE ist für den Elektronikentwickler hauptsächlich Abstrahlung/EMV 
und Störfestigkeit relevant.

Wenn Dein Gerät nämlich Flugzeuge vom Himmel fallen lässt weils zufällig 
auf der passenden Frequenz sendet wäre das halt eher ungünstig.

von Edson (Gast)


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Albert G schrieb:
> Alles unter 50V ist nicht gefährlich soweit ich weiss.

Dann weist du eben nicht viel (oder weit, so wie du es ausdrückst). Du 
meinst also, ein zu dünner Draht kann bei <50V nicht glimmen und einen 
Brand auslösen? Interessant, oder vielmehr: gefährlich!

von Albrecht (Gast)


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Pflichte denen bei, die pro Selbständigkeit sind, d.h. eine etwas 
erträglicher Form des Sklavendaseins , für das man glaubt , selbst 
wenigsten ein bischen verantwortlich sein zu können, solange es man 
nicht allzusehr hinterfragt. Zieht man jedoch z.B. die nunmehr wieder 
anstehende Verschärfung des WEEE- Gesetztes  in Betracht,
dann wird ganz schnell klar, wie absurd das System ist: Erfindet, 
konstruiert, produziert, verkauft, konsumiert, zahlt Steuern/ Abgaben 
davon, aber bitte macht dabei keinerlei Müll, sonst bezahlt ihr für den 
nochmal !

von Albert G (Gast)


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Edson schrieb:
> Albert G schrieb:
>> Alles unter 50V ist nicht gefährlich soweit ich weiss.
>
> Dann weist du eben nicht viel (oder weit, so wie du es ausdrückst). Du
> meinst also, ein zu dünner Draht kann bei <50V nicht glimmen und einen
> Brand auslösen? Interessant, oder vielmehr: gefährlich!


Man kann auch mit 1V ein Feuer machen darum ging es nicht.
Ich meinte für Berührschutz und CE Regularien nicht relevant.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung

von Andreas H. (ahz)


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Freddy schrieb:
> Wir reden dabei von zweistelligen Stückzahlen im Jahr und Jahresumsatz
> von weniger als 3000,-€. Gibt es einen Unterschied ob ich nur an Firmen
> oder auch an Privatpersonen verkaufe?

Hi Freddy

Lass Dich nicht irre machen.

Die grundlegende Frage ist, ob Du das Ganze gewerblich aufziehen willst.
Für mich sieht das nach Deinen Worten nicht so aus.

Insbesondere die "planmäßig auf gewisse Dauer angelegte" (also nicht nur 
gelegentliche) "Gewinnerzielungsabsicht" kann ich eher nicht erkennen.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe)

Folgen (Beispiel Rücknahme von Altgeräten):
Du bist kein Hersteller im Sinne von $3, Abs. 11 ElektroG, denn dort 
wird nur auf Gewerbliche gezielt.
Nur Die werden in $6 ElektroG zu den hier immer hervorgezerrten 
Rücknahmen & Kosten verpflichtet.

CE ist, wenn ich mich richtig erinnere, ähnlich.

Ich bin kein Anwalt und das oben Geschriebene ist das Ergebnis einer 
5min. Googlesuche.

Wenn Du sicher gehen willst dann geh zur Rechtsberatung, die Du in 
Deinem Rathaus kostenlos kriegst.
Oder besuch einen RA. Eine "normale" Rechtsberatung kostet nur so um die 
20 Euro.

von Thomas E. (thomase)


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Andreas H. schrieb:
> Folgen (Beispiel Rücknahme von Altgeräten):
> Du bist kein Hersteller im Sinne von $3, Abs. 11 ElektroG, denn dort
> wird nur auf Gewerbliche gezielt.
> Nur Die werden in $6 ElektroG zu den hier immer hervorgezerrten
> Rücknahmen & Kosten verpflichtet.
> CE ist, wenn ich mich richtig erinnere, ähnlich.
Ach, so einfach ist das. Das hättest du auch mal vorher schreiben 
können. Dann hätte man sich die Aufregung in den 48 Posts davor sparen 
können.

mfg.

von Albert G (Gast)


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Andreas H. schrieb:
> Insbesondere die "planmäßig auf gewisse Dauer angelegte" (also nicht nur
> gelegentliche) "Gewinnerzielungsabsicht" kann ich eher nicht erkennen.

Also wenn ich nur gelegentlich mal 1000 Stück produziere und an einen 
Distri verkaufe ist das nicht gewerblich?
Au fein! ;-)

von Pfnott (Gast)


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>Investiere ein paar Euro und geh zu einem Rechtsanwalt für diesen
Fachbereich und lass dich beraten.

Anwaelte haben keine Ahnung, ein Jurastudium ist ungenuegend. Ein 
Testcenter ist da besser, die kennen die Normen und deren Anwendung.

von Ralph (Gast)


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Hol dir da professionelle Hilfe um diese Punkte zu klären.
RA, HWK, IHK,.....

Danach weißt du was du machen musst, kannst, oder auch nicht brauchst.
Dann du weißt was es dich kostet wenn du es nicht machst und es 
auffällt.

Die ganzen Posts hier von all denen die bestenfalls Halbwissen haben, 
machen es bestimmt nicht einfacher.

Das in Euopa vieles Überreguliert ist , darüber brauchen wir nicht zu 
streiten.
ABER  wer in diesem Umfeld etwas machen will, MUSS sehen was und wie es 
geht.

Es macht keinen Sinn hier erst mal zu sparen weil "das ist doch alles 
Unsinn" und hinterher kann man Jahrzehnte die Zeche dafür bezahlen.

Bei den ganzen Punkten wie CE. WEE,.... vergiss auch nicht die 
Produkthaftung.
Das ist ein Punkt der RICHTIG teuer werden kann falls durch das Teil 
irgend jemand oder irgend etwas geschädigt wird.


Deshalb hol dir erst alle Infos zu diesem Themen von PROFIS in diesen 
Bereichen und entscheide dann WAS und WIE du es machst.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bevor das unwidersprochen bleibt:

Andreas H. schrieb:
> Die grundlegende Frage ist, ob Du das Ganze gewerblich aufziehen willst.
> Für mich sieht das nach Deinen Worten nicht so aus.
>
> Insbesondere die "planmäßig auf gewisse Dauer angelegte" (also nicht nur
> gelegentliche) "Gewinnerzielungsabsicht" kann ich eher nicht erkennen.
>
> (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe)

Das ist falsch.
Zur Eigenschaft eines Unternehmens/Gewerbes zählt schon lange keine 
Gewinnerzielungsabsicht mehr - siehe UStG §2:

"(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 
selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder 
berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist 
jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die 
Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur 
gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."

Also: nicht immer alles glauben, was in der Wikipedia steht ;-)

> Folgen (Beispiel Rücknahme von Altgeräten):
> Du bist kein Hersteller im Sinne von $3, Abs. 11 ElektroG, denn dort
> wird nur auf Gewerbliche gezielt.

Siehe oben. Er handelt so mit Sicherheit gewerblich, damit fällt er auch 
unter das ElektroG.

> CE ist, wenn ich mich richtig erinnere, ähnlich.

Nein. Alle elektronischen Geräte, die innerhalb der EU betrieben werden, 
müssen diese Konformität aufweisen. Nur weil man sich zu hause etwas 
eigenes bastelt, kann das Gerät nicht "Wildsau" spielen ;-)

Aber: CE ist bei seiner Schaltung vermutlich wirklich kein großes 
Problem.

> Ich bin kein Anwalt und das oben Geschriebene ist das Ergebnis einer
> 5min. Googlesuche.

Wie man sieht ist so etwas ziemlich gefährlich.

> Wenn Du sicher gehen willst dann geh zur Rechtsberatung, die Du in
> Deinem Rathaus kostenlos kriegst.
> Oder besuch einen RA. Eine "normale" Rechtsberatung kostet nur so um die
> 20 Euro.

Oder er geht zu seiner IHK - hier bieten sie z.B. kostenlose 
Steuerberater- und auch Anwaltssprechtage für Einsteiger an.

Chris D.

von Edson (Gast)


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Ralph schrieb:
> Deshalb hol dir erst alle Infos zu diesem Themen von PROFIS in diesen
> Bereichen und entscheide dann WAS und WIE du es machst.

Binsenweisheiten...

von Andreas H. (ahz)


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Thomas Eckmann schrieb:
> Das hättest du auch mal vorher schreiben
> können. Dann hätte man sich die Aufregung in den 48 Posts davor sparen
> können.

Du hättest ja auch mal selber googlen können^^

von Thomas E. (thomase)


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Andreas H. schrieb:
> Du hättest ja auch mal selber googlen können^^
Das hatte ich auch schon. Aber mir sind die Zusammenhänge erst durch 
deine kompetente Analyse klar geworden.

mfg.

von Andreas H. (ahz)


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Chris D. schrieb:
> Das ist falsch.
> Zur Eigenschaft eines Unternehmens/Gewerbes zählt schon lange keine
> Gewinnerzielungsabsicht mehr - siehe UStG §2:
>
> "(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
> selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder
> berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist
> jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die
> Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur
> gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."
>
Das ist die Definition eines Unternehmers i.S. des UStG. Das hat erst 
mal nichts mit der Gewerbeeigenschaft zu tun. Du kannst z.B. als Ingi 
Freiberufler sein (und damit schon per Definition nicht 
Gewerbetreibender) und trotzdem Unternehmer i.S.d. UStG, also 
Umsatzsteuerpflichtig, sein.

Aufgrund welches Urteils erkennst Du daraus, dass die 
Gewinnerziehlungsabsicht für Gewerbetreibende als Kriterium entfällt ?


>
>> CE ist, wenn ich mich richtig erinnere, ähnlich.
>
> Nein. Alle elektronischen Geräte, die innerhalb der EU betrieben werden,
> müssen diese Konformität aufweisen. Nur weil man sich zu hause etwas
> eigenes bastelt, kann das Gerät nicht "Wildsau" spielen ;-)
>
Hast Du dafür mal eine Quellenangabe ? Dann wäre nämlich auch die 
Inbetriebnahme eines "Eigenbaus" nicht legal.

> Aber: CE ist bei seiner Schaltung vermutlich wirklich kein großes
> Problem.
Denk ich eigentlich auch. Obwohl, wenn da ein 1GHz DSP rumwerkelt 
stürzen bestimmt die Flugzeuge ab :-D

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Andreas H. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Das ist falsch.
>> Zur Eigenschaft eines Unternehmens/Gewerbes zählt schon lange keine
>> Gewinnerzielungsabsicht mehr - siehe UStG §2:
>>
>> "(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
>> selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder
>> berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist
>> jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die
>> Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur
>> gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."
>>
> Das ist die Definition eines Unternehmers i.S. des UStG. Das hat erst
> mal nichts mit der Gewerbeeigenschaft zu tun.

Doch, steht doch im letzten Satz drin: "Gewerblich oder beruflich"
Und da steht nicht (wie bei vielen anderen Gesetzen) "im Sinne dieses 
Gesetzes".

> Du kannst z.B. als Ingi
> Freiberufler sein (und damit schon per Definition nicht
> Gewerbetreibender) und trotzdem Unternehmer i.S.d. UStG, also
> Umsatzsteuerpflichtig, sein.

Schon klar - das schließt das obige ja nicht aus. Aber er verkauft ja 
nur seine Schaltungen, handelt damit also klar gewerblich und nicht 
freiberuflich.

Und: nur weil z.B. ein Teil eines Konzernes (durchaus gewollt) auf Dauer 
Miese macht, ist das keine Liebhaberei oder ähnlich.

> Aufgrund welches Urteils erkennst Du daraus, dass die
> Gewinnerziehlungsabsicht für Gewerbetreibende als Kriterium entfällt ?

Musst Du mal googlen - ich habe schon beim Überfliegen einige Urteile 
gefunden.

Wie gesagt: Gewinnerzielungsabsicht war mal nötig, aber der 
entsprechende Passus wurde vor ein paar Jahren ergänzt - um genau so 
etwas auszuschließen.

>>> CE ist, wenn ich mich richtig erinnere, ähnlich.
>>
>> Nein. Alle elektronischen Geräte, die innerhalb der EU betrieben werden,
>> müssen diese Konformität aufweisen. Nur weil man sich zu hause etwas
>> eigenes bastelt, kann das Gerät nicht "Wildsau" spielen ;-)
>>
> Hast Du dafür mal eine Quellenangabe ? Dann wäre nämlich auch die
> Inbetriebnahme eines "Eigenbaus" nicht legal.

Wenn er die Grenzwerte nicht einhält, ist das in der Tat so. Denn die 
Grenzwerte gelten natürlich für alle. Da steht nirgendwo: "Heimische 
Basteleien nehmen wir aus" ;-)

Aber natürlich gilt auch hier: wo kein Richter ...

>> Aber: CE ist bei seiner Schaltung vermutlich wirklich kein großes
>> Problem.
> Denk ich eigentlich auch. Obwohl, wenn da ein 1GHz DSP rumwerkelt
> stürzen bestimmt die Flugzeuge ab :-D

;-) Ja, man sollte die Kriche im Dorf lassen - wenn ich überlege, was 
ich damals so an "bösen" Sendern gebaut habe ...

Chris D.

von Hui (Gast)


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Ist eigentlich schonmal bei irgendeinem Hobbybastler der Peilwagen 
vorgefahren weil seine Teslaspule  Knallbummdings  ...
"zu laut" war? ;-)

von Andreas H. (ahz)


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Pfnott schrieb:
> Anwaelte haben keine Ahnung, ein Jurastudium ist ungenuegend. Ein
> Testcenter ist da besser, die kennen die Normen und deren Anwendung.

Super Idee. ABER

haften die auch für falsche Aussagen ?

Der Trick ist doch, dass ein (niedergelassener !) Anwalt für die 
Korrektheit seine Auskünfte haftet (und dafür übrigens auch versichert 
ist).

Wenn Du also den Fall vollständig (!) beschreibst und er Deine Frage(n) 
beantwortet, dann darfst Du Dich darauf verlassen (Treu & Glauben 
Grundsatz).

Wenn ein Testcenter irgendwas erzählt, dann ist das vermutlich richtig 
aber im Zweifelsfall müsstest Du nachweisen, dass Du Dich von der 
"Kompetenz" des Gesprächspartners (der natürlichen (!!!) Person) 
überzeugt hast. Erst dann könntest Du Dich auf T&G zurückziehen. Wer 
dann aber haftet ... kA

von Max D. (max_d)


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Verkaufs als "defekt" auf eBay.....
Wer ein defektes gerät in Betrieb nimmt ist selber schuld :)

von Andreas H. (ahz)


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Chris D. schrieb:
>> Das ist die Definition eines Unternehmers i.S. des UStG. Das hat erst
>> mal nichts mit der Gewerbeeigenschaft zu tun.
>
> Doch, steht doch im letzten Satz drin: "Gewerblich oder beruflich"
> Und da steht nicht (wie bei vielen anderen Gesetzen) "im Sinne dieses
> Gesetzes".
>
§2 ist ja die Begriffsdefinition des Unternehmers. Aber eben nur für das 
UStG, oder ?
Darum steht da nicht "im Sinne dieses Gesetzes".

> Aber er verkauft ja
> nur seine Schaltungen, handelt damit also klar gewerblich und nicht
> freiberuflich.
Nein, eigentlich entwickelt er Schaltungen udn damit wäre er 
Freiberufler. Und in "geringem Umfang" darf er die dann auch Verkaufen. 
Aber da verlassen mich die juristischen Detailkenntnisse endgültig.

>
> Und: nur weil z.B. ein Teil eines Konzernes (durchaus gewollt) auf Dauer
> Miese macht, ist das keine Liebhaberei oder ähnlich.
>
- Planmässige regelmässige Tätigkeit
- GewinnerziehlungsABSICHT (das heisst ja nicht, dass es auch klappt ;-)

>> Aufgrund welches Urteils erkennst Du daraus, dass die
>> Gewinnerziehlungsabsicht für Gewerbetreibende als Kriterium entfällt ?
>
> Musst Du mal googlen - ich habe schon beim Überfliegen einige Urteile
> gefunden.
>
Ich leider nicht. Nur im Zusammenhang mit Umsatzsteuer. Und das ist halt 
etwas Anderes :/


>
> Wenn er die Grenzwerte nicht einhält, ist das in der Tat so. Denn die
> Grenzwerte gelten natürlich für alle. Da steht nirgendwo: "Heimische
> Basteleien nehmen wir aus" ;-)
>
Darum wird sowas "normalerweise" für Gewerbliche gefordert.
Ein Gewerbebetrieb muss ja auch alle 2 Jahre die Kaffemaschine auf 
elektrische Sicherheit prüfen. Das muss man zuhause auch nicht ;-)

> ;-) Ja, man sollte die Kriche im Dorf lassen - wenn ich überlege, was
> ich damals so an "bösen" Sendern gebaut habe ...
Ich hab deswegen mal als Kid die AFU Lizenz gemacht. Damit meine Mutter 
nicht immer Angst bekommt, wenn mal ein Peilwagen vorbeifuhr :-D

von Zensi (Gast)


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Wenn ich mal etwas zum Thema Anwalt einwerfen darf: War mal bei einem 
Anwalt und wollte mich wg. CE / Produkthaftung usw. beraten lassen und 
habe ihn gefragt,
ob ich das Gespräch (für das ich ja dann Honorar bezahlen mußte) mit 
einem Diktiergerät aufnehmen darf, damit ich mir keine Notizen machen 
muß, da hat er die Aufzeichnung nicht gestattet.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Hui schrieb:
> Ist eigentlich schonmal bei irgendeinem Hobbybastler der Peilwagen
> vorgefahren weil seine Teslaspule  Knallbummdings  ...
> "zu laut" war? ;-)

Ich kenne persönlich aus den 80ern einen Fall, bei dem der Postmesswagen 
bei meinem Amateurfunkkumpel vorfuhr, weil der sich einen 10 Watt 
CW-Sender mit C-Arbeitspunkt aufgebaut hatte - ohne Filter dahinter. Die 
entsprechenden Oberwellen hauten dann direkt in den UKW-Radiobereich, 
aber so richtig - hörte man im gesamten Ort ;-)

Aber da gab es dann nur ein "Du, Du, Du!" - und eigentlich freuten sich 
die beiden Messingenieure (einer war auch Amateurfunker), dass jemand 
sich selbst ein Funkgerät gebaut hatte (war ja auch damals schon eher 
selten).

Entscheidend ist bei den Bastelaktionen halt immer: stört es jemanden?

Chris D.

von Ha (Gast)


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OT wenn es nur das UKW-Radio ist, gehts ja noch.
Knapp daneben ist BOS-Funk, Polizei Feuerwehr und Rettungsdienst.
Bei uns im Kreis hats einer geschafft unmittelbar neben der 
Relaisstation zu stören, und die hat es dann richtig verstärkt und dann 
war der ganze still.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Zensi schrieb:
> Wenn ich mal etwas zum Thema Anwalt einwerfen darf: War mal bei einem
> Anwalt und wollte mich wg. CE / Produkthaftung usw. beraten lassen und
> habe ihn gefragt,
> ob ich das Gespräch (für das ich ja dann Honorar bezahlen mußte) mit
> einem Diktiergerät aufnehmen darf, damit ich mir keine Notizen machen
> muß, da hat er die Aufzeichnung nicht gestattet.

Er hat daran das Urheberrecht oder glaubt zumindest daran.

Andererseits haben Hemden extra Taschen vorne in Brusthöhe.

von tobi (Gast)


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Albert G schrieb:
> Alles unter 50V ist nicht gefährlich soweit ich weiss.

Mag zwar richtig sein das mit etwas Glück 50V nicht viel machen, aber es 
gibt hier trotzdem anwendbare Sicherheitsnormen, die z.B Kriech- und 
Luftstrecken definieren -- deutlich unter 50V.

Chris D. schrieb:
>>>> CE ist, wenn ich mich richtig erinnere, ähnlich.
>>>
>>> Nein. Alle elektronischen Geräte, die innerhalb der EU betrieben werden,

Es heist "in Verkehr bringen" nicht "betrieben".
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/ce-kennzeichen.html?page=0#anchor_0_21

>>> müssen diese Konformität aufweisen. Nur weil man sich zu hause etwas
>>> eigenes bastelt, kann das Gerät nicht "Wildsau" spielen ;-)
>>>
>> Hast Du dafür mal eine Quellenangabe ? Dann wäre nämlich auch die
>> Inbetriebnahme eines "Eigenbaus" nicht legal.

Auch für Eigenbauten gibt es Gesetze die eingehalten werden müssen.
z.B EMVG
>
> Wenn er die Grenzwerte nicht einhält, ist das in der Tat so. Denn die
> Grenzwerte gelten natürlich für alle. Da steht nirgendwo: "Heimische
> Basteleien nehmen wir aus" ;-)


Andreas H. schrieb:
> Der Trick ist doch, dass ein (niedergelassener !) Anwalt für die
> Korrektheit seine Auskünfte haftet (und dafür übrigens auch versichert
> ist).
Man bedenke das Strafrechtliche Haftung nicht abgetreten werden kann.
Und Vermögensschäden ist nach §303 StGB strafbar. Ich will gar nicht von 
§223 oder §227 reden. Beim letzteren geht man in Knast.

Wegen der Definition von Gewerblich:
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer.htm

von tobi (Gast)


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PS: Einem Websitenbertreiber der (zur Kostenreduzierung) Werbung 
schaltet, wird schon seit langem "gewerblichkeit" unterstellt.

von Paul Baumann (Gast)


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Auf der einen Seite gibt es nicht mal eine Rücknahmepflicht für zum 
Teufel
gegangene sog. Energiesparlampen, auf der anderen Seite legt man den
hiesigen Leuten Steine in den Weg, wo es nur geht. Wichtig ist vor
Allem, jeden Rotz aus dem Ausland hierher zu importieren und die Sicher-
heit dieses Gelumpes ist völlig egal.

:-((
Paul

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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Jetzt habt ihr es wohl endgültig geschafft, den armen Freddy mit 
Paragraphen vollzumüllen. Es ist scheinbar besser von der Sozialhilfe zu 
leben, als sich mit einer eigenen Bastelei ein paar Kröten zu verdienen. 
Die deutsche Mentalität ist für mich oft schwer zu verstehen.

Grüsse

von MaWin (Gast)


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> gibt es nicht mal eine Rücknahmepflicht für zum
> Teufel gegangene sog. Energiesparlampen

Doch, gibt es, dafür registrieren sich die Importeure und
Hersteller bei der Stiftung EAR und bezahlen wernn
angerufen davon die Entworgung eines Containers bei
deiner städtischen "Wertstoff"sammelstelle, und wenn
ich mich recht erinnere jammern gerade hier im Forum
jeden zweiten Tag irgendwelche "Inverkehrbringer" von
Elektronikschrott daß die EAR so umständlich wäre, so
teuer und so arbeitsverhindernd.

http://www.stiftung-ear.de/download/011105_03-005_alt.pdf

von Paul Baumann (Gast)


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@MaWin
Zitat von dieser Seite:
http://click.eon-thueringerenergie.com/pages/artikel/artikel.php?headline=Nordpol-Eis%20schmilzt&;
Das Umweltbundesamt PLANT, den Einzelhandel zur Rücknahme von 
Energiesparlampen zu verpflichten. "Die Verbraucher müssen die alten 
Lampen ohne großen Aufwand in den Geschäften wieder abgeben könne", 
fordert Jochen Flasbarth, Präsident der Umweltbehörde. "Leider entsorgen 
viele Verbraucher hunderttausende quecksilberhaltige Energiesparlampen 
über den normalen Hausmüll", so Flasbarth weiter.

Nach Angaben des Einzelhandels sind viele Händler gar nicht in der Lage, 
die quecksilberhaltigen Lampen fachgerecht zu lagern, sagte der 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes, Stefan Genth, "Ein Gesetz zur 
Rücknahmepflicht muss das letzte Mittel sein." Bisher gibt es für 
Energiesparlampen nur eine freiwillige Rücknahme durch den Handel.

Gebhard schrob:
>Es ist scheinbar besser von der Sozialhilfe zu
>leben, als sich mit einer eigenen Bastelei ein paar Kröten zu verdienen.
>Die deutsche Mentalität ist für mich oft schwer zu verstehen.

Nein, diese Mentalität wird den Leuten durch die verquere Gesetzgebung
aufgezwungen. Das ist das Problem.

MfG Paul

von MaWin (Gast)


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> Zitat von dieser Seite:
> http://click.eon-thueringerenergie.com/pages/artik...
> Das Umweltbundesamt PLANT, den Einzelhandel zur Rücknahme von
> Energiesparlampen zu verpflichten. "Die Verbraucher müssen die alten
> Lampen ohne großen Aufwand in den Geschäften wieder abgeben könne",
> fordert Jochen Flasbarth, Präsident der Umweltbehörde. "Leider entsorgen
> viele Verbraucher hunderttausende quecksilberhaltige Energiesparlampen
> über den normalen Hausmüll", so Flasbarth weiter.

Du hast den Artikel missverstanden.
Er war wohl auch absichtlich so geschrieben worden.
Natürlich existiert ein Rücknahmesystem für Energiesparlampen.
Der Verbraucher ist sogar verpflichtet es zu benutzen.
Nur eben nicht Rücknahme durch den Handel dort wo es verkauft wurde, 
sondern Rücknahme an den kommunalen Sammelstellen, also da wo du deinen 
Müll abgibst.

Was denn Autoren des Artikels zu wenig ist, die wollen daß du sie (auch) 
dort abgeben klannst, wo du sie kaufen konntest, wie bei Altöl und 
Batterien.


> Nach Angaben des Einzelhandels sind viele Händler gar nicht in der Lage,
> die quecksilberhaltigen Lampen fachgerecht zu lagern, sagte der
> Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes

Das ist natürlich grobe Volksveraschung und strunzdummer Humbug: Wenn 
die nicht geeignet sind, Energiesparlampen zu lagern, dürften sie auch 
keine zum Verkauf angebotenen Energiesparlampen lagern.

Aber vermutlich wird der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes dafür 
bezahlt, groben Humbug vom Stapel zu lassen um das Volk zu verarschen.

von ---- (Gast)


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MaWin (Gast) schrieb:

>> Nach Angaben des Einzelhandels sind viele Händler gar nicht in der Lage,
>> die quecksilberhaltigen Lampen fachgerecht zu lagern, sagte der
>> Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes

> Das ist natürlich grobe Volksveraschung und strunzdummer Humbug: Wenn
> die nicht geeignet sind, Energiesparlampen zu lagern, dürften sie auch
> keine zum Verkauf angebotenen Energiesparlampen lagern.

Eher ist dein Einlass hier strunzdumm! Oder kennst du tatsächlich nicht 
den Unterschied zwischen NEUWARE die sachgerecht VOM HERSTELLER verpackt 
und damit palettenweise lagerfähig ist und dem alten halbkaputten 
Schmodder an EINZELWARE, den Kunden dann dem Discounter auf die 
Fensterbank beim betreten des Ladens werfen?

> Aber vermutlich wird der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes dafür
> bezahlt, groben Humbug vom Stapel zu lassen um das Volk zu verarschen.

Nein, der hat wohl keine Lust sich die Kosten für Rücknahmesysteme aufs 
Auge drücken zu lassen, die im übrigen dann wieder beim Verbraucher 
landen und die ESL noch teurer werden lassen.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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>Nein, diese Mentalität wird den Leuten durch die verquere Gesetzgebung
>aufgezwungen.

Die gibt es auch in Ö. Steht auf'n Papier und das ist bekanntlich 
geduldig. Will heissen,man nimmt die Gesetzgebung nicht sonderlich 
ernst. Einfamilienhäuser z.B. werden hierzulande zu geschätzt 60% in 
Schwarzarbeit errichtet. Das wird irgendwie stillschweigend akzeptiert. 
Nur wenn's dann gar zu arg wird, oder ein Neidhammel wen anschwärzt, 
schreitet die Behörde ein.
Bei den Deutschen orte ich einfach ein gewisses Duckmäusertum, so 
ungefähr "huch, halte ich auch alle Gesetze ein, müsste ich nicht...". 
Das verschlingt einfach viel zu viele Resourcen.

Grüsse

von Ralph (Gast)


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Gebhard Raich schrieb:
> Jetzt habt ihr es wohl endgültig geschafft, den armen Freddy mit
> Paragraphen vollzumüllen. Es ist scheinbar besser von der Sozialhilfe zu
> leben, als sich mit einer eigenen Bastelei ein paar Kröten zu verdienen.

Das ist Unsinn.

Es gibt auch in D genug Möglichkeiten sich etwas aufzubauen.
Nur es muss ja nicht sein das man mit geschlossenen Augen gegen die 
gleichen Wände rennt die schon viele vorher auch getroffen haben.

Klar gibt es viele Risiken, vorgegebene Rahmenbedingungen bei so etwas.
Aber wenn man sich VORHER bei den richtigen Stellen ( und das ist nicht 
das Forum) detaillierte Informationen und Hintergrundwissen aneignet 
wird damit viel Ärger und Schwierigkeiten verhindern.

Es macht doch keinen Sinn erst die Strafe zu bezahlen und danach zu 
lernen das man mit vielleicht minimalem Aufwand den ganze Ärger hätte 
vermeiden können.

Und ja , Wenn man etwas in dieser Richtung machen will, MUSS man 
gewissen Regeln beachten. Und diese sollte man kennen.

Wer Autofahren will muss ja auch VORHER in die Fahrschule .

Also wo ist da das Problem ??????

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Das Problem in DE ist bei den Leuten die hier fragen, schlicht dies: Sie 
können sich die Fahrschule nicht finanziell leisten!

Die anderen fragen nämlich nicht, sondern bekommen das notwendige 
Kapital sich abzusichern.


Mal zurück zur ESL:
Wie stellt man sich eigentlich die Entsorgung zerschlagener ESL vor? Was 
wird aus dem Quecksilber, das dabei in die Gegend verstreut wird?
Als guter Staatsbürger muß ich ja wissen, was ich zu tun habe.

von mhh (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Was
> wird aus dem Quecksilber, das dabei in die Gegend verstreut wird?
> Als guter Staatsbürger muß ich ja wissen, was ich zu tun habe.

Mehrmals tief einatmen, sichtbare Kügelchen mit dem Strohhalm aufsaugen 
- der Umwelt zu liebe...   ;)

von Amir Troglodym (Gast)


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>Der Trick ist doch, dass ein (niedergelassener !) Anwalt für die
Korrektheit seine Auskünfte haftet (und dafür übrigens auch versichert
ist).


Autsch... Traeum weiter... Jura ist was fuer Studierende, die's nicht 
draufhaben Technik oder Naturwissenschaft zu studieren.

von ????? (Gast)


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> Die ganzen Posts hier von all denen die bestenfalls Halbwissen haben,

Ja wo soll denn auch ein halbwegs brauchbares Wissen zum Thema 
herkommen? Weder in Schule noch im Studium hört man von der Existenz 
hier genannter Vorschriften. Wenn also noch nicht mal die Existenz der 
Vorschriften bekannt ist, kann man nach selbigen auch nicht suchen und 
kommt nichtmal auf die Idee, danach zu suchen. Selbst Rechtsanwälte 
wissen nicht Bescheid!
Das ist ein großes Defizit unseres Bildungssystems. Zu diesem Thema hört 
man in der Schule genauso wenig wie über Betriebswirtschaftslehre und 
Recht - nämlich garnix.

von ????? (Gast)


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> Das Problem in DE ist bei den Leuten die hier fragen, schlicht dies: Sie
> können sich die Fahrschule nicht finanziell leisten!

Nein. Sie wissen weder, von der Existenz obiger Vorschriften noch von 
den "Fahrschulen" wo man diese Vorschriften lernen könnte!

Welche Schulen kannst du empfehlen?

von 123-Entwickler (Gast)


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> Die gibt es auch in Ö. Steht auf'n Papier und das ist bekanntlich
> geduldig. Will heissen,man nimmt die Gesetzgebung nicht sonderlich
> ernst. Einfamilienhäuser z.B. werden hierzulande zu geschätzt 60% in
> Schwarzarbeit errichtet. Das wird irgendwie stillschweigend akzeptiert.
In Ö wird das wohl alles etwas relaxter gesehen, in D aber nicht - da 
kann Dich eine Behörde sehr schnell in den Ruin treiben ... und die 
Konkurrenz, wenn sie will auch!
Z.B. gab es mal einen Fall, da hat jemand sein Haus mit der falschen 
Farbe (der Dachpfannen) bedeckt ... die mußte er wieder entfernen und 
das wurde dann zum wirtschaftlichen Ruin für den Häuslebauer.
Insbesondere Produkthaftung kann richtig schön teuer werden!
Schön, wenn das in Ö anders ist, aber in D würde ich mich nicht darauf 
verlassen.

>Denk ich eigentlich auch. Obwohl, wenn da ein 1GHz DSP rumwerkelt
>stürzen bestimmt die Flugzeuge ab :-D
es gibt genug Deppen, die lassen Ihre Handys und sonstiges 
elektronisches Spielzeug im Flugzeug trotz Ansage dieses zu unterlassen, 
bewußt eingeschaltet, rauchen auf der Flugzeugtoilette, usw., usw.
Da sind nichteingehaltene Normen (solange sie nur einen selbst 
betreffen) fast schon ein Witz.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ja, es wird das Falsche in den Schulen gelehrt. Sage ich auch immer 
wieder. Wen interessierts außer Geschichtsfanatikern, wer 1817 starb? 
Mir scheint, Schulwissen wird oft nach der Brauchbarkeit zur Prüfung 
ausgesucht. Ist halt nicht so einfach, Nichtfaktenwissen abzufragen. 
Oder gar Soft Skills. Oder Psychologie. Was macht man, wenn der 
Gerichtsvollzieher klingelt?? usw.

Schulen?? Erstmal Kombistudium z.B. BWL mit Ingenieur. Und dann brauch 
man eben viel Geld oder viel Glück für eine Unternehmensgründung.

von Ralph (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Erstmal Kombistudium z.B. BWL mit Ingenieur.

Das kann auf jeden Fall schon mal helfen.
Eine Meisterausbildung tut es da aber auch schon, hat ebenfalls BWL 
Teile, und zwar gerade die die man als kleiner Selbstständiger braucht.

Abdul K. schrieb:
> Und dann brauch
> man eben viel Geld oder viel Glück für eine Unternehmensgründung.

Geld schadet natürlich nicht, Glück brauch man für sowas immer.
ABER was man auf jeden Fall brauch ist das WISSEN über die 
Rahmenbedingungen die für den gewählten Geschäftsbereich gültig sind.
Und JA, das ist Wissen das man sich aneignen muss, zb Schulen, IHK, HWK, 
Studium,...........   ==> das ist Aufwand sowohl Zeit als auch Geld.

Und gerade Steuerstrafen oder auch Produkthaftung kann von der Summe her 
schnell in die 10 tausende an € gehen.
Wenn sich das mit einigen Hundert € an Ausbildungs-, Informations- 
kosten vermeiden lässt, ist das eine SEHR GUTE Investition.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph schrieb:

> Geld schadet natürlich nicht, Glück brauch man für sowas immer.

Das Wichtigste ist aber eine gute Idee, ein Alleinstellungsmerkmal.
Man kann durchaus auch mit sehr wenig Geld anfangen. BTDT

> ABER was man auf jeden Fall brauch ist das WISSEN über die
> Rahmenbedingungen die für den gewählten Geschäftsbereich gültig sind.
> Und JA, das ist Wissen das man sich aneignen muss, zb Schulen, IHK, HWK,
> Studium,...........   ==> das ist Aufwand sowohl Zeit als auch Geld.

Vor allem zeitlich. Aber man sollte auch wirklich seine IHK nutzen - die 
bieten vieles kostenfrei an (auch für Nochnichtmitglieder).

> Und gerade Steuerstrafen oder auch Produkthaftung kann von der Summe her
> schnell in die 10 tausende an € gehen.

Ach, da wird auch viel erzählt, wenn der Tag lang ist.
Tausende von Horrorgeschichten gibt es da - und wenn man mal dahinter 
guckt, dann weiss man es doch nicht so genau oder derjenige hat es ganz 
bewusst gemacht. Bei Fahrlässigkeit wandert keiner in den Knast - das 
sind alles ganz bewusste Steuerhinterziehungen.

Das FA beisst nicht, wenn man sich rechtzeitig um seine Sachen kümmert 
(was gerade, wenn man EÜR macht, wirklich machbar ist).
Im Gegenteil helfen die durchaus, wenn man nicht direkt "Ihr seid mein 
Feind!" auf die Stirn geschrieben hat.

Zur Produkthaftung:
Auch da hört man immer wieder wahre Horrorgeschichten.

Und dann  frage ich immer: wer kennt denn hier persönlich einen echten 
konkreten Fall, bei dem ein Konsumergerät (es geht ja hier um eine 
kleine Platine für Musikgeräte, auch noch Niederspannungsbereich) eine 
Produkthaftung ausgelöst hätte?

Ich kenne nämlich keinen einzigen (nicht einen!) im Bereich der 
Kleinelektronik und meine Unternehmerkollegen auch nicht.

Wenn man sich so in die Hosen macht bzgl. Produkthaftung ("Oh Gott, ich 
brauche eine Versicherung!"), der sollte nicht darüber nachdenken 
sondern sein Produkt entsprechend vernünftig gestalten.

Gerade bei solchen Konsumerkleingeräten (wir reden hier nicht von 
Herzschrittmachern, ABS oder Airbusssteuerungen) kann man mit auch nur 
etwas Nachdenken bei der Entwicklung einen Produkthaftungsfall 
ausschließen.

Risiken sind da - das gehört zur Selbstständigkeit, aber sicher nicht 
bei der Produkthaftung.

Chris D.

von Andreas H. (ahz)


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tobi schrieb:
> Man bedenke das Strafrechtliche Haftung nicht abgetreten werden kann.
> Und Vermögensschäden ist nach §303 StGB strafbar. Ich will gar nicht von
> §223 oder §227 reden.

Ja, ich denke auch das es besser ist, wenn Du nicht darüber redest ;-)

Ob eine "Vermögensschädigung" eine Sachbeschädigung i.S.d. §303 StGB 
ist, hätte ich aber mal gerne belegt. Ich dachte immer, §303 greift nur 
bei "physikalischen Gegenständen". Aber ich bin juristischer Laie und 
lerne gern dazu.

Und, wenn Du gerade dabei bist mir was beizubringen, dann grenz das 
bitte auch gegen $16 StGB ab, nur damit wir wieder zur Anwaltshaftung 
zurückkommen ;-)

von Andreas H. (ahz)


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Amir Troglodym schrieb:
> Autsch... Traeum weiter... Jura ist was fuer Studierende, die's nicht
> draufhaben Technik oder Naturwissenschaft zu studieren.

§§ 280, 278, 823 831 BGB

Für alle Interessierte (ausser Amir, der es ja "drauf hat") noch die 
kurze Anmerkung, dass das alles allgemeine Haftungsparagraphen sind, die 
auch bei anderen Verträgen gelten können.

von b35 (Gast)


Angehängte Dateien:

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Die EU verabschiedet sogenannte EG-Richtlinien (RL), z. Zt. gibt es 28 
davon. Sinn ist es den freien Warenverkehr innerhalb der EU 
sicherzustellen. In einer RL werden die grundlegenden Sicherheits- und 
Gesundheitsanforderungen benannt. Umsetzung und Details sind in den 
entsprechenden Normen beschrieben.

Die wichtigsten für den Bereich Maschinenbau / Elektrotechnik sind

-Maschinenrichtlinie    2006/42/EG
-Explosionsschutzrichtlinie  94/9/EG
-Niederspannungsrichtlinie  2006/95/EG
-EMV Richtlinie      2004/108/EG
-Druckgeräterichtlinie    97/23/EG
-...
(Es gibt eine gewisse Hirachie, ist in der Auflistung berücksichtigt)

Jeder Staat in der EU ist verpflichtet diese umzusetzen, dies erfolgt 
durch nationale Gesetze.
Die Umsetzung der MaschRL findet in D durch das Produktsicherheitsgesetz 
(ProdSG) statt.
Die Umsetzung der Niederspg. RL findet durch die erste Verordnung zum 
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (1. GPSGV) statt (als Niederspg. 
ist in der RL definiert 50...1000VAC, 75...1500VDC)
Die Umsetzung der EMV RL findet im EMV Gesetz statt (EMVG).

Sehr empfehlenswert ist es die jeweils dazugehörigen Leitlinien zu 
lesen. Diese erklären wesentlich verständlicher den Inhalt.

Fällt ein Produkt unter eine oder mehrere RL, muß sie angewendet werden 
(eine Kennzeichnung [CE Zeichen] ist anzubringen, und nur dann!).
Zu jeder RL gibt es eine Liste sogenanter „harmonisierter Normen“. Wenn 
das Produkt diese (entsprechenden unzuwendenen) Normen erfüllt, wird die 
sogenannte Konformitätsvermutung ausgelöst. Dann wird angenommen das 
Gerät ist konform zur Richtlinie. Man nennt in der 
„EG-Konformitätserklärung“ jene Normen, Richtlinien und technische 
Regeln welche man angewendet hat.

Den korrekten Weg einer „Produktentstehung“ kann man kurz so 
beschreiben:

1. Ein Produkt soll hergestellt werden
2. Die Anwendungsprüfung durchführen: Gibt es eine (mehrere) EU 
Richtlinie welche auf dieses Produkt zutrifft?
3. Gestaltungsleitsätze beachten, Risikoanalyse durchführen, 
Sicherheitsanforderungen definieren, anzuwendende Normen (A, B1, B2, C) 
beachten, Produkt bauen
4. Eine Benutzerinformation (Betriebsanleitung) und technische 
Dokumentation erstellen
5. Die Konformität bewerten
6. Das Produkt mit dem CE Zeichen kennzeichnen (falls eine RL anzuwenden 
ist, es gibt Ausnahmen)
7. In Verkehr bringen

Noch etwas zu einigen Stichworten aus dem Thread:

Bausatz:
Wird CE (Niederspg. / EMV) gekennzeichnet (muß die Anforderungen 
einhalten), zumindest nach meiner Lesart der Leitlinie zur EMV RL. Auch 
wenn ich damit falsch liegen würde, der Hersteller muß dennoch eine 
vollständige Konformitätsbewertung durchführen. Dort ist die ganze 
Arbeit versteckt...

Verkauf an Privat oder an Firmen:
Macht für „CE“ keinen Unterschied.

Einzel- oder 100.000 Stück:
Macht für „CE“ keinen Unterschied.

Verkauf durch Dritte (*in Verkehr bringen):
Der Dritte* muß die CE Regularien einhalten

Hongkong Schiene / China (*in Verkehr bringen)
Jetzt weiß ich endlich wer wirklich für den „China Schrott“ (CN bashing 
ist nicht meine Intension) verantwortlich ist: deutsche 
Bastler-Entwickler.
Und nochmal: Der Dritte* muß die CE Regularien einhalten.

Nicht EU Land:
Gilt das gleiche wie für China.

Umsatz (Umsatzsteuernummer, Steuer):
Hat etwas mit Steuerrecht zu tun, nicht mit „CE“.

Rechtsanwalt:
Dieser legt Dir in einem Beratungsgespräch nur die Rechtslage dar (und 
die eventuellen Konsequenzen falls Du dagegen verstößt), die ist aber 
absolut klar.
Möchtest Du (ordentlich) Geld ausgeben, nehme ein darauf spezialisiertes 
Ing. Büro in Anspruch oder einen sogenannten Consult, ist aber meines 
Erachtens aber unnötig. Freie Info aus dem Internet, EU, IHK usw. 
reichen aus.

„Defektes Gerät und Ebay“ und weitere / sonstige ähnliche qualifizierte 
Beiträge:
Darauf kommen nur Spaßvögel, Kinder oder Idn. (vorsorgliche 
Selbstzensur).

Zu WEEE und RoHS etc. kann ich nichts sagen (nicht mein wesentlicher 
Bereich).

*(wie ehrlich/ehrenwert bist Du?).

Ein Rat: Versuche es von Anfang an korrekt, anständig und richtig zu 
machen (nicht alles wird auf Anhieb und ohne Probleme gelingen), nicht 
zu tricksen, schummeln, lügen oder gar zu betrügen.
Ein gutes Produkt besteht nicht nur aus sauberem Code und durchdachter 
Hardware  sondern auch aus „dem darumherum“.

Noch etwas: häufig sind  hier gezeigten Schaltungsvorschläge von Ein- 
Ausgang zu Sensor und Aktor, Schnittstellen [besonders mit 
Netzanbindung]) aus EMV Gründen nicht verkaufsfähig oder 
industrietauglich. Hf, Burst und Surge Test würden nur so hinein pusten 
(„der E-Herd schaltet unerwartet den Ausgang des uC...“) / etwaiges 
Gekrümmel auf der Leiterplatte schwärzen.

von Andreas H. (ahz)


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b35 schrieb:

Das war ein toller Beitrag. Vielen Dank :-)

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