Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Dienstessen als Arbeitszeit ansetzen?


von Sarah E. (meneymaus)


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Hey Leute,

setzt man für gewöhnlich ein Dienstessen als Arbeitszeit an?
Ich bin auf einer Sitzung gewesen und danach bin ich noch zum Essen 
eingeladen worden. Nun weiß ich nicht welche Zeiten ich angeben soll: 
Bis zum Ende der Sitzung oder Ende des Dienstessens?


Lg Sarah

von UR-Schmitt (Gast)


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Du bist zum Essen eingeladen worden. Es war kein Pflichtmeeting das in 
einem Restaurant stattgefunden hat, oder?

von Sarah E. (meneymaus)


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Nein es war freiwillig (Es wurde angeboten, noch mit zum Essen zu 
kommen) und die besprochenen Themen waren auch privater Natur und hatten 
nichts mit der Besprechung zu tun.

Demnach ganz klar nicht anzusetzen, oder?

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Sarah E. schrieb:
> Nun weiß ich nicht welche Zeiten ich angeben soll

Das wird m.E. von Firma zu Firma unterschiedlich gehandhabt. Bevor man 
sich mit dem Arbeitgeber in rechtliche Streitigkeiten begibt, würde ich 
den üblichen Weg entweder akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln. Die 
Empfehlung ist natürlich ersteres.

Ich hoffe, Ihr habt einen Betriebsrat, der kann neutral Infos geben, 
ohne dass die Frage beim Chef oder im Sekretariat unangenehm auffällt.

von Elektropunk (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Hey Leute,
>
> setzt man für gewöhnlich ein Dienstessen als Arbeitszeit an?
> Ich bin auf einer Sitzung gewesen und danach bin ich noch zum Essen
> eingeladen worden. Nun weiß ich nicht welche Zeiten ich angeben soll:
> Bis zum Ende der Sitzung oder Ende des Dienstessens?
>
>
> Lg Sarah

Nun, diese Frage lässt sich wohl hier nicht so einfach beantworten.
Ich denke hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Dies ist Sache deiner 
Firma. Eventuell gibt es Betriebsvereinbarungen. Ich erinnere ich, dass 
so etwas in einer Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit las.

UR-Schmitt kann ich nur bedingt zustimmen, da ein "Arbeitssessen" ja 
nicht unbedingt freiwillig ist und der Pflege der Geschäfstbedingung 
dienen kann.
Aber wie schon gesagt, deine Firma hat evtl. eine Regelung hierzu. Wenn 
nicht gibt es in deinem Betrieb möglicherweise ein ungeschriebenes 
Gesetz, wie so etwas gehandhabt wird.

von wurst (Gast)


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Ich würde als Arbeitszeit die normale Tages-Sollarbeitszeit angeben 
(z.B. 8h bei 40h-Woche). Zuschläge für Mehrarbeit oder Spätarbeit würde 
ich für ein Essen nicht anfordern. Außerdem sollte die Bewirtung bei der 
der Spesenabrechnung berücksichtigt werden.

von kroni (Gast)


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Hi Sarah,

frag Deinen Vorgesetzten bzw. den, der die Abrechnung genehmigen muss.

von Dr.Who (Gast)


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Ohne Spass, wo liegt dein Problem?
JEDER deiner Threads könnte dein Vorgesetzter 10 Mal besser beantworten 
als das Forum. Oder bist du zu schüchtern um zu sprechen?

von P. M. (o-o)


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Wenn du z.B. um 8 Uhr angefangen hast, dann zum Meeting gefahren bist, 
dann Mittagessen dort eingenommen hast und dann wieder zurückkommst, so 
würde ich halt ganz normal um 17 Uhr oder so Feierabend machen. Von dir 
wird ja wohl niemand verlangen, dass du Rechenschaft darüber ablegst, 
wie genau das Meeting verbracht wurde...? Bei längeren Meetings ist es 
ja auch üblich, dass zwischendurch ein Essen serviert wird, da kommt 
niemand auf die Idee, die Zeit zu stoppen... Und man muss dem 
Arbeitgeber ja nicht gerade unter die Nase reiben, dass das Essen rein 
privater Natur war.

Etwas mehr Eier und Abgebrühtheit bitte, meine Herren!

von Roland B. (geldler)


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Ausschlaggebend ist, ob hierbei Dienstkleidung getragen wurde, ob es an 
einem Dienstag war und wieviele Bedienstete zugegen waren.

von Dipl-Inf (Gast)


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Um kurz ernsthaft zu bleiben: Zum Essen mit Ranghöheren geht man nicht 
um sich die Stunden gutzuschreiben, sondern um wahrgenommen zu werden 
also quasi Vitamin B aufzubauen.

Ich warte dann aber noch konsequenterweise auf den Thread mit 
"Dienstreise mit Chef, haben uns ein Bett geteilt obwohl zwei Zimmer 
reserviert - darf ich das nicht genutzte Hotelzimmer trotzdem auf die 
Spesenrechnung setzen? (Und die gemeinsamen Stunden aufschreiben?)"

von Michael R. (mexman) Benutzerseite


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> Ich warte dann aber noch konsequenterweise auf den Thread mit
> "Dienstreise mit Chef, haben uns ein Bett geteilt obwohl zwei Zimmer
> reserviert - darf ich das nicht genutzte Hotelzimmer trotzdem auf die
> Spesenrechnung setzen? (Und die gemeinsamen Stunden aufschreiben?)"

Der war gut.



Sarah: Bitte beachten: Wenn Du das Essen als Arbeitszeit anrechnest, 
wird Dir Dir "Haushaltsersparnis" vom Gehalt abgezogen, denn Du musstest 
dann ja nicht selber kochen !!!


Gruss

Michael

von Michael K. (charles_b)


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Dipl-Inf schrieb:
> Um kurz ernsthaft zu bleiben: Zum Essen mit Ranghöheren geht man nicht
> um sich die Stunden gutzuschreiben, sondern um wahrgenommen zu werden
> also quasi Vitamin B aufzubauen.
>
> Ich warte dann aber noch konsequenterweise auf den Thread mit
> "Dienstreise mit Chef, haben uns ein Bett geteilt obwohl zwei Zimmer
> reserviert - darf ich das nicht genutzte Hotelzimmer trotzdem auf die
> Spesenrechnung setzen? (Und die gemeinsamen Stunden aufschreiben?)"

Da bekommt der Begriff "Gleitzeit" gleich ne ganz andere Bedeutung...

von Michael K. (charles_b)


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Michael Roek schrieb:

> Sarah: Bitte beachten: Wenn Du das Essen als Arbeitszeit anrechnest,
> wird Dir Dir "Haushaltsersparnis" vom Gehalt abgezogen, denn Du musstest
> dann ja nicht selber kochen !!!
>
>
> Gruss
>
> Michael

Also, wenn der Chef die Rechnung beim Finanzamt als Dienstessen 
einreicht, bestätigt er ja, dass es sich um einen beruflich veranlassten 
Termin gehandelt hat.... Dann sind die Stunden beim Essen auch beruflich 
veranlasst...   rein theoretisch.

von Michael_ (Gast)


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Der Begriff Dienstessen sagt eigentlich doch alles.
Stell dich dumm und warte ab, was passiert. Es kann sicher mit treuem 
Hundeblick korrigiert werden.
Und wenn man da eingeladen wird, ist man sicher Gehaltsempfänger. Da 
spielen die Stunden eine untergeordnete Rolle.
Der Frage nach, bist du da neu. Es werden sich ganz bestimmt viel 
Plusstunden ansammeln. Ob du die hast, ist egal. Oder frag vertraulich 
deinen Chef, wie zu verfahren und wie es üblich ist.
Oder kriegst du die Überstunden wirklich bezahlt?

von Linda (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Nein es war freiwillig (Es wurde angeboten, noch mit zum Essen zu
> kommen) und die besprochenen Themen waren auch privater Natur und hatten
> nichts mit der Besprechung zu tun.

Der Kerl wollte dich flach legen, so was gehört auch zum Geschäft, also 
lass es als Arbeitszeit bezahlen.

von Lebenskünstler (Gast)


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> Autor: Linda (Gast)
> Datum: 31.08.2012 12:34

> Der Kerl wollte dich flach legen, so was gehört auch zum Geschäft, also
> lass es als Arbeitszeit bezahlen.

Natürlich !

Zumindest währe dies bei mir der Fall gewesen.

von nn (Gast)


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Lebenskünstler aka Zuckerle auf dem allabendlichen Amoklauf durch die
verschiedenen Threads. Krank, richtig krank!


Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 17:59

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:05

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:08

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:11

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:12

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:17

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:19

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:20

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:24

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:25

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:27

Autor: Lebenskünstler (Gast)
Datum: 31.08.2012 18:28

von Leschlasch (Gast)


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Michael Roek schrieb:
> Sarah: Bitte beachten:

Hallo Sarah,

gib mir mal bitte Deine Sozialversicherungsnummer und Deine SteuerID, 
ich will mal prüfen, ob das Dienstessen richtig mit dem Vorsteuerabzug 
berücksichtigt und in der Magenscheidewand genügend Säurebeständigkeit 
gegen Oberflächenpolituren vorhanden sind.

von Lebenskünstler (Gast)


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nn schrieb:
>Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 17:59

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:05

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:08

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:11

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:12

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:17

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:19

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:20

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:24

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:25

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:27

 Autor: Lebenskünstler (Gast)
 Datum: 31.08.2012 18:28
ch habe so viel Essen gegessen, mir ist sehr schlecht. Ich bin aus 
Frankfurt an der Havel.

von Lebenskünstler (Gast)


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machen eigentlich zu viele Abendessen dick? Ist Bratwurst vom 
dickheitsgrad eher belastender als ein Glas mit Honig und Mottenkugeln?

von Lebenskünstler (Gast)


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Elektropunk schrieb:
> UR-Schmitt kann ich nur bedingt zustimmen, da ein "Arbeitssessen" ja
> nicht unbedingt freiwillig ist und der Pflege der Geschäfstbedingung
> dienen kann.
> Aber wie schon gesagt, deine Firma hat evtl. eine Regelung hierzu. Wenn
> nicht gibt es in deinem Betrieb möglicherweise ein ungeschriebenes
> Gesetz, wie so etwas gehandhabt wird.

ich schieße mich dieser Lehrmeinung an. Hast Du etwas dagegen?

von dicker Elektriker (Gast)


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Lebenskünstler schrieb:
> machen eigentlich zu viele Abendessen dick?

es sind nicht nur die Abendessen. Auch viele gute Mittagspausen mit 
dicken Schnitzeln und fettreichem Ballast wirkt wunder. Und dann 
wunderst Du Dich, wenn Du nciht mehr die Leiter hochkommst, weil ich zu 
dick bin. Dick ist Schick und eine Modeerscheinung

von Kontrapunkt (Gast)


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Lebenskünstler schrieb:
> Elektropunk schrieb:
>> UR-Schmitt kann ich nur bedingt zustimmen, da ein "Arbeitssessen" ja
>> nicht unbedingt freiwillig ist und der Pflege der Geschäfstbedingung
>> dienen kann.
>> Aber wie schon gesagt, deine Firma hat evtl. eine Regelung hierzu. Wenn
>> nicht gibt es in deinem Betrieb möglicherweise ein ungeschriebenes
>> Gesetz, wie so etwas gehandhabt wird.
>
> ich schieße mich dieser Lehrmeinung an. Hast Du etwas dagegen?

Ich, der Kontrapunkt, denke nicht, dass Elektropunkt mit seinem Dogma 
recht hat.

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