Welche Brandschutzbestimmungen sind für Signalanlagen zu beachten, die mit 12 V und einer Strombegrenzung auf 200 mA arbeiten? Die Signale sollen über ein Kabel u.a. durch Gewerberäume (ohne Explosionsgefahr) geleitet werden und am Ende über einen Schalter, der mit 3 LEDs in ein Metallgehäuse eingebaut ist, in einem Müllcontainer-Raum "erzeugt" werden. Die Stromversorgung ist am anderen Ende in einem gewöhnlichen Treppenhaus. Brandschutz: - elektrisch - an Geschoßdurchführungen
geht es durch verschiedene brandabschnitte? geht es durch fluchtwege?
Ulrich E. schrieb: > geht es durch verschiedene brandabschnitte? Verschiedene Stockwerke - welchen Status die haben, muß ich noch rausbekommen > geht es durch fluchtwege? Nein.
Uhu Uhuhu schrieb: >> geht es durch fluchtwege? > > Nein. Glück gehabt, auf Fluchtwegen (Treppenhaus) müssen selbst Glasfaserkabel mit halogenfreier Ummantelung in Brandschutzkanälen verleget werden!
Dieter Werner schrieb: > Glück gehabt, auf Fluchtwegen (Treppenhaus) müssen selbst Glasfaserkabel > mit halogenfreier Ummantelung in Brandschutzkanälen verleget werden! Der Sinn dahinter ist aber, dass einerseits Datenleitungen austauschbar verlegt werden müssen, andererseits keine Öffnungen zwischen den Brandschutzbereichen sein dürfen, durch die z.B. Gase ziehen. Brandmelderkabel müssen aber wohl nicht austauschbar sein, zumindest hab ich die auch schon direkt eingeputzt gesehen. Was aber nix heissen muss...
Wie muß denn eine Kabeldurchführung zwischen Brandschutzbereichen ausgeführt sein?
Dicht! Sag mal, ist Dein Google kaputt: https://www.google.de/search?q=kabeldurchf%C3%BChrung+brandschutz&hl=de&prmd=imvns&source=lnms&tbm=isch&sa=X&biw=1920&bih=913&sei=ZqtFUPrhF8XZtAbDlYG4AQ Es gibt verschiedene Systeme, wichtig ist, dass im Brandfall für die vorgeschriebene Zeit die Durchführung standhält. Häufig wird das dadurch erreicht, dass die Kabel / Leitungen mit einem Brandschutzmörtel vergossen werden, der sich bei Erwärmung ausdehnt und die durch die wegschmelzenden Isolierungen freiwerdenden Hohlräume füllt. Das widerspricht zwar der geforderten Austauschbarkeit einiger Kabel, zumal nach Austausch eventuell die Öffnungen nicht wieder fachgerecht verschlossen werden, wird aber trotzdem oft gemacht, weil andere Lösungen (Brandschutzkanäle, mit feuerfesten Gipskarton verkastete Leitungsführungen viel teuerer werden. Btw: Sowas schreibt Dir aber eigentlich der Planer vor...
Timm Thaler schrieb: > Btw: Sowas schreibt Dir aber eigentlich der Planer vor... Beim Neubau vielleicht, aber kaum, wenn nachträglich eine Strippe gezogen werden soll. Das soll ein Elektriker machen und ich will wissen, worauf ich dabei achten muß. Wegen einer einzelnen Leitung im Telefonstrippenformat kann man wohl auf Austauschbarkeit verzichten.
Guten Tag Uhu, Siehe doch mal in die DIN 4102! Dort geht es um brandschutz ebenso könnte die Musterleitungsanlagenrichtlinie (Mlar) dir eine HIlfe sein. Mfg Funkenschlosser
Funkenschlosser Kurzschluss schrieb: > Siehe doch mal in die DIN 4102! Das ist leichter gesagt, als getan. Aber die Mlar gibts im Web - danke für den Tipp!
Gebäude mit gewerblich genutzten Räumen ----> Brandschottungen sind in F60 auszuführen das macht normal nicht der elektriker der verlegt nur die Leitungen die Abschottung darf nur von einer Fachfirma ausgeführt werden. z.B. http://www.roth.ch/index.cfm?id=51&CFID=18473659&CFTOKEN=36439086 Leitung ev. halogenfrei --- Brandschtuzbeauftragter beim Bauamt sollte die Vorschrift kennen.
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