folgender Sachverhalt Mein Mieter ist durch einen unverschuldeten Unfall ums Leben gekommen. Meien Probleme sind nun folgende. Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Ich glaube aber in einem Urteil vor längerer Zeit gelesen zu haben, daß die Versicherung für solche Schäden haftbar gemacht werden kann. Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden. Eine Kaution wurde leider auch nicht verlangt. Wer kann helfen? Erwin
Erwin Vogl schrieb: > Wer kann helfen? Haus&Grund?! Ein Anwalt, der auf Mietangelegenheiten spezialisiert ist?!
Erwin Vogl schrieb: > Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden. Warum nicht? Die schuldige Partei muß doch entschädigen und das dürfte bei Tod ein recht erkleckliches Sümmchen sein. Davon können dann Außenstände beglichen werden und den Rest kriegt der Erbe bzw. der Staat. Nur weil der Geschädigte selber keinen Nutzen mehr davon hat, erlischt doch nicht die Pflicht, den Schaden zu regulieren. Peter
Der Fall ist wohl zu speziell, dass dir irgendjemand einen allgemeinen Rat geben könnte, der dir weiterhilft und nichts mit Rechtsberatung zu tun hat. Mal abgesehen davon, ist das hier auch das völlig falsche Forum. Erwin Vogl schrieb: > Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich ... Das machen die meistens, besonders gern wenn kein Anwalt sich darum kümmert.
>Warum nicht? Als Erbberechtigter kann man das Erbe auch ausschlagen. >...und das dürfte bei Tod ein recht erkleckliches Sümmchen sein. Schon mal daran gedacht, daß es auch Leute gibt, die Schulden hinterlassen?
Da wird der Vermieter wohl die Kosten als allgemeines Lebensrisiko selbst tragen müssen. MfG Paul
Erwin Vogl schrieb: > Ich glaube aber in einem Urteil vor längerer Zeit gelesen zu haben, daß > die Versicherung für solche Schäden haftbar gemacht werden kann. Selbst wenn: ein fremdes Urteil allein hilft dir ohnehin nicht, denn es ist in keiner Weise bindend. Du wirst also wohl oder übel kaum umhin kommen, die Versicherung zu verklagen, wenn du diese Schiene fahren willst.
Das dürfte klar sein, ohne Klage geht es nicht, wenn die sagen sie zahlen nicht. Und für die Klage brauchst Du einen Anwalt. Also musst Du eh da hin. Such Dir einen und stell dem diese Frage, dann hast Du Klarheit. Vielleicht kannst Du hinterher ja posten, wie es ausgegangen ist...
welche Miete soll denn genau bezahlt werden? Mietrückstände? und welche "Schönheitsreparaturen " (sowas zahlen Mieter normalerweise ja nicht..)
Falsches Forum für dieses Problem. Entweder Anwalt konsultieren oder beim Vermieter-Bund anfragen: http://www.deutscher-vermieterschutzbund.de/start.html Es gibt solche Vermieter-Bunde auch regional. Kostet Beitrag, dafür erhält man juristische Beratung und ggfs. auch Vertretung.
Schüttelreim für Vermieter: Wenn ein Ebay-Bieter mietet: Erst hören, was der Mieter bietet! ;-) MfG Paul
Erwin Vogl schrieb: > Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie > notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen mit starren Fristen (meist alle drei Jahre) stehen, braucht sowieso kein Mieter mehr Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisse auszuführen. Das ist geltende Rechtsprechung des BGH seid bald über einem Jahrzehnt. Das gilt dann auch für Erben und sonstige Rechtsnachfolger. Wenn es einen Verursacher gibt und es schuldhaft war wäre da ohnehin ein Freiheitsentzug nach dem Strafrecht zu erwarten. Demnoch müsste für den Schaden an der Sache gehaftet werden und gewöhnlich übernehmen das die Versicherungen auch, aber Schönheitsreparaturen betreffen ja gewöhnlich die ganze Wohnung und nicht ein nicht näher definierter Schaden. Miete braucht die Versicherung dann auch nicht zahlen, weil die Versicherung ja da nicht Erbe und Rechtsnachfolger ist. Wenn es keine Erben gibt, aber eine Lebensversicherung des Verstorbenen, könnte man da seine Ansprüche geltend machen, aber das alles heraus zu bekommen um Forderungen zu stellen wird ohne Anwalt sowieso nicht gehen. Für Rechtsberatungen sind Anwälte zuständig und da ich keiner bin ist das auch keine.
>Wenn es einen Verursacher gibt und es schuldhaft war wäre da >ohnehin ein Freiheitsentzug nach dem Strafrecht zu erwarten. Tote einzulochen ist nicht so toll, allein schon wegen des Geruchs. >..und gewöhnlich übernehmen das die Versicherungen auch, Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel: "Sollten darüber hinaus weitere Forderungen des Vermieters mangels Masse nicht beglichen werden können, bleibt der Vermieter auf diese Kosten sitzen" aus http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/rechtliche-besonderheiten-beim-tod-des-mieters.html
Kara Benemsi schrieb: > Tote einzulochen ist nicht so toll, allein schon wegen des Geruchs. Ich bin davon ausgegangen das eine dritte Person Verursacher war, aber ich habe das wohl missverstanden.
Kara Benemsi schrieb: > Tote einzulochen ist nicht so toll, allein schon wegen des Geruchs. Es sei denn, man schüttet das Loch hinterher ordentlich mit Erde zu. ;-) Erwin Vogl schrieb: > Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie > notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Derlei Ansprüche - außer den Schönheitsreparaturen, die sind eigentlich mit der Miete abgegolten und sowieso nicht eintreibbar - mußt du wohl gegen den Nachlaß geltend machen. Wenn der nicht vorhanden ist, daß schreibs ab. Sich wegen ein paar hundert Euro mit der Versichrung rumzukloppen und am Ende womöglich noch auf einem Haufen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben, lohnt sich nicht.
Kara Benemsi schrieb: > Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel: Das ist mein Spruch!
Also haben alle pot. Erben das Erbe ausgeschlagen? Dann müsste doch von Amts wegen ein Verwalter bestellt werden? Dieser ist dann dein Ansprechpartner. Befindet sich der Nachlass noch in der Wohnung? Gggfs. kannst du ein Pfandrecht geltend machen. Bevor du einen Rechtsanwalt beauftragst könntet du auch mal beim Amtsgericht nachfragen.
Erwin Vogl schrieb: > Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie > notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Was für eine Versicherung ist das? Also nicht die Gesellschaft, sondern die Art der Versicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas von irgendeiner Versicherung abgedeckt ist. > Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden. Mangels Masse? Ist da ein Insolvenzverfahren beteiligt? > Eine Kaution wurde leider auch nicht verlangt. Fürs nächste Mal lernst du jetzt hoffentlich dazu!
>Das ist mein Spruch!
Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel ;)
j. c. schrieb: > Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel ;) How, die geistige Elite hat gesprochen.
Sieh es positiv: Der Mieter ist halt schnell ausgezogen. Keine Räumungsklage, kein Kündigungsschreiben. So hast du Platz für neue Mieter, die gleich eine geschmeidige Mieterhöhung mitbekommen. Tipp: Verlagere die leidlichen Schönheitsreparaturen auf den Anfang der Mietzeit. Wer hat schon Lust, beim Auszug noch mal ein Kunstwerk zu schaffen. Die Leute, die die Wohnung haben wollen, sollen sie sich so herrichten, wie sie es haben wollen.
Michael K-punkt schrieb: > Die Leute, die die Wohnung haben wollen, sollen sie sich so herrichten, > wie sie es haben wollen. Früher (TM) war das vielleicht mal cool. Heute sind die meisten Bewohner dieser Republik eher angenervt, wenn sie in einer fremden Wohnung was selber machen sollen, die meisten können es nicht und außerdem haben sie schon nicht mal Zeit daheim zu frühstücken, das macht man lieber unterwegs (ich hasse diese Leute, die jeden Morgen im ÖPNV versuchen mit zwei Händen aus der Tüte zu frühstücken, dabei einen Coffe2go halten und noch smartfonen oder Zeitung lesen "müssen"). Glaubst du da haben die Zeit eine Wohnung zu malern? Und überhaupt: Als Vermieter muss man teilweise schon sehr starke Nerven haben, um den Mietern ein "so herrichten, sie sie es haben wollen" unkommentiert durchgehen zu lassen. Bei der Rückgabe besteht auch das Problem, wie soll die Wohnung denn zurückgegeben werden, wenn man sie unrenoviert übernommen hat?
Andi $nachname schrieb: > Glaubst du da haben die > Zeit eine Wohnung zu malern? Was wäre daran beim Auszug anders? Wer keine Zeit hat, beschäftigt halt einen Maler damit. Nur: wenn ich anschließend darin wohne, sehe ich zu, dass der Maler mir alles schön nach meinen Wünschen macht und es mir gefällt. Wenn ich den Maler nur beim Auszug brauche, um der Pflicht genüge zu tun, dass alles i. O. ist, dann nehme ich den billigsten, den ich bekommen kann, irgendwelche Initiative lege ich da nicht rein. > Bei der Rückgabe besteht auch das > Problem, wie soll die Wohnung denn zurückgegeben werden, wenn man sie > unrenoviert übernommen hat? "Besenrein" ist da das Stichwort.
Michael K-punkt schrieb: > Die Leute, die die Wohnung haben wollen, sollen sie sich so herrichten, > wie sie es haben wollen. Wäre schön, wenn sich diese Weisheit bei den Damen und Herren Vermieter durchsetzen würde. Ich fühle mich in den üblichen Wohnungen mit ihrer weißen Rauhfasertapete wie im Krankenhaus. Und selbst da ist es mittlerweile farbenfroher...
Andi $nachname schrieb: > Und überhaupt: Als Vermieter muss man teilweise schon sehr starke Nerven > haben, um den Mietern ein "so herrichten, sie sie es haben wollen" > unkommentiert durchgehen zu lassen. Was ist daran so schlimm? Weil die Farbe vielleicht etwas kräftiger / ausgefallener ist? Aber so sind sie halt, unsere Vermieter. Nach 20 Jahren rummotzen weil der PVC-Fußbodenbelag etwas ausgeblichen und abgenutzt ist. Die sollten sich mal überlegen, für was der Mieter eigentlich die Miete zahlt und was damit so alles abgegolten ist (sein sollte).
Andi $nachname schrieb: > ich hasse diese Leute, die jeden Morgen im ÖPNV versuchen mit > zwei Händen aus der Tüte zu frühstücken, dabei einen Coffe2go halten und > noch smartfonen oder Zeitung lesen "müssen" ich hasse ÖPNV
Erwin Vogl schrieb: > folgender Sachverhalt > > Mein Mieter ist durch einen unverschuldeten Unfall ums Leben gekommen. > Meien Probleme sind nun folgende. > Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie > notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen. > Ich glaube aber in einem Urteil vor längerer Zeit gelesen zu haben, daß > die Versicherung für solche Schäden haftbar gemacht werden kann. > Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden. > Eine Kaution wurde leider auch nicht verlangt. > Wer kann helfen? > > Erwin Na, es ist doch erst mal schlimm, daß ein Mensch gestorben ist!!! Wie denn? Was für eine Versicherung sollte das denn sein? Privathaftpflicht? Ich habe noch nie davon gehört, daß es eine Versicherung gegen Abwohnen einer Wohnung gäbe. Das Abwohnen ist doch in der Miete mit drin. Dafür ist die Miete ja höher, als sie in Wirklichkeit sein müßte. Klar, man wälzt es gerne zu Lasten des Mieters um. Übrigens: Mein Privatvermieter ist Top. Ich durfte zum Einzug selbst renovieren, und brauche es beim Auszug nicht mehr. Das erleichtert einen Umzug ungemein, wenn es mal sein muß. Außerdem gibt er mir eine Menge Tipps, z.B. zu Erwerbsunfähigkeitsrente oder Rente überhaupt, ist Versicherungsmann. Er weiß, wie es bei Hartzens geht, und daß ich gesundheitlich KO bin. Aber auch, daß ich ein klarer zuverlässiger Mann bin. Er bekam seine Miete immer, und auch pünktlich. Es hätten schon wenigstens drei mal in 15 Jahren Mieterhöhungen angestanden, aber der Mann drückte auf Grund meiner Situationen auch alle Augen zu. Der ist echt und fair. Der Mietspiegel meiner Stadt änderte sich aber über 15 Jahre auch nicht. Er hat dann bei mir eben mal nur 4,0% Rendite, statt 5,0%. Das schadet einem Geldmenschen nicht groß. In Nachbarwohnungen meines Blocks hat ein Vermieter schon mal von 500€ auf 700€ angehoben, innerhalb der gesetzlich maximalen Zulässigkeit. Ich glaube, pro Halbjahr sind 10% zulässig. Der Besitzer ist ein Frankfurter Banker weit weg. Die Fluktuationsrate dieser Wohnungen liegt schon mal bei 3 Mietern im Jahr. Dem entsprechend sieht dort im Nachbargebäude das Treppenhaus mit Ramponierschäden wegen häufiger Umzüge aus.
Jens PICler schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Und überhaupt: Als Vermieter muss man teilweise schon sehr starke Nerven >> haben, um den Mietern ein "so herrichten, sie sie es haben wollen" >> unkommentiert durchgehen zu lassen. > > Was ist daran so schlimm? Weil die Farbe vielleicht etwas kräftiger / > ausgefallener ist? Ausgefallen ist unkritisch, aber kräftige Farben lassen sich nur schwer wieder übermalern, das schimmert auch bei vielen Schichten weißer Farbe später wieder durch. DESHALB ist es unschön, wenn der Mieter beliebig malern will. Ist auch oft bei Kettenrauchern so, da muss man dann quasi die Wand abschleifen, um den Gestand und die gelbbrauen Farbe wieder rauszukriegen. > Aber so sind sie halt, unsere Vermieter. Nach 20 > Jahren rummotzen weil der PVC-Fußbodenbelag etwas ausgeblichen und > abgenutzt ist. Einen PVC-Belag (da würde ich nicht mal einziehen, weil ich nicht wissen will, was unter dem Belag alles kriecht und wohnt) kann man "schnell" austauschen, bei einer Wand ist das etwas komplizierter.
Jörg Wunsch schrieb: > Andi $nachname schrieb: > >> Glaubst du da haben die >> Zeit eine Wohnung zu malern? > > Was wäre daran beim Auszug anders? Wenn die Wohnung bei Übergabe schei*e aussah, gibst du sie dann auch schei*e zurück? Aus Prinzip: Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben, ggf. auch frisch gemalert, weiß. Das hält auch viel mehr Interessenten bei Mietlaune. > Wer keine Zeit hat, beschäftigt > halt einen Maler damit. Klar. > Nur: wenn ich anschließend darin wohne, sehe ich zu, dass der Maler > mir alles schön nach meinen Wünschen macht und es mir gefällt. Wenn > ich den Maler nur beim Auszug brauche, um der Pflicht genüge zu tun, > dass alles i. O. ist, dann nehme ich den billigsten, den ich bekommen > kann, irgendwelche Initiative lege ich da nicht rein. Ich hatte mal Anfang der 90er einen Vermieter, der meinte der Maler sollte die Wohnung "billigst weißen" zu meinem Einzug. Der Maler hat das als billig=kalken interpretiert, also wie im Kuhstall. Jedes Mal, wenn man die Wand angefasste hatte man weiße Pfoten und du willst gar nicht wissen wie die Klamotten aussahen, wenn man sich mal angelehnt hat. Das endete in Haufen Ärger, weil ich zum "richtigen Malern" ein paar Tage nach meinem Einzug alle Möbel wieder wegrücken musste. >> Bei der Rückgabe besteht auch das >> Problem, wie soll die Wohnung denn zurückgegeben werden, wenn man sie >> unrenoviert übernommen hat? > > "Besenrein" ist da das Stichwort. Siehe Mietvertrag. Besenrein betrifft aber nur den Fußboden, Schmierereien an der Wand, die du mit dem Besen nicht wegbekommst, hast du trotzdem zu entfernen, wenn dir die Wohnung ohne Schmierereien übergeben worden ist. Wenn sich der Vermieter auf was anderes einlässt sei froh. Mich würde ja immer noch interessieren, welche Versicherung der TO beim toten Mieter in Anspruch nehmen will.
Andi $nachname schrieb: > bei einer Wand ist das etwas komplizierter. Schon mal was von Tapete gehört? Bevor dieser unsägliche Raufaserwahn aufkam, hatten die Zimmer mehr oder weniger schöne Tapeten. Und die wurden durchaus alle 3-5 Jahre mal erneuert. Was soll daran so schlimm sein? Man muss da nicht den Putz komplett abhacken, hab ich mir sagen lassen.
Timm Thaler schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> bei einer Wand ist das etwas komplizierter. > > Schon mal was von Tapete gehört? Klar, dient auch der Wärme- und Schallisolation. > Bevor dieser unsägliche Raufaserwahn aufkam, hatten die Zimmer mehr oder > weniger schöne Tapeten. Nicht nur! Es gab auch so Gummirollen, mit denen man farbige Muster auf die weiße Wand gerollert hat. Raufaser finde ich trotzdem am besten, das kann man jederzeit die Farbe (in Grenzen) variieren und es wieder rückgängig machen. > Und die wurden durchaus alle 3-5 Jahre mal > erneuert. Was soll daran so schlimm sein? Heute zählt Rendite. Tapezieren = Aufwand = Kosten. Malern geht viel schneller. Weiterhin kann ich beim Malern besser hinter einen Schrank (der nicht weggerückt wird, weil er zu schwer ist). Da muss nämlich nur der Pinsel hin und nichts hingeklebt werden, und weil nichts geklebt wird ist beim Auszug des Mieters auch keine Kante vorhanden. Deshalb: Malern, auf welchem Untergrund auch immer. > Man muss da nicht den Putz > komplett abhacken, hab ich mir sagen lassen. Irgendwann ist auch die Raufasertapete so vollgemalt, dass sie ausgetauscht werden muss. Und die Wohnung eines richtigen Kettenrauchers braucht auch eine besondere Kur.
Andi $nachname schrieb: > Aus Prinzip: Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben, ggf. auch > frisch gemalert, weiß. Das hält auch viel mehr Interessenten bei > Mietlaune. Nein. Nur auf den ersten Augenblick. Mich hält mehr bei Laune, wenn ich mir eine Wohnung beim Einzug selbst gestalte, und beim Auszug abgewohnt hinterlasse. Dann habe ich überhaupt keine Schuld übrig. Der Nachmieter hat dann wieder die Ehre der Neugestaltung, und man ist beim Auszug niemandem was schuldig. Na, es ist schon besser, wenn man sich beim Einzug die Wohnung selbst renoviert. Schimmel ist da nicht übertüncht. So sah ich in meiner jetzigen Wohnung eine Schimmelecke. Der Vormieter lüftete nie, und hatte auch noch einen großen Hund, Schäferhund, etwa ein Zentner. Der atmet ja auch, und produziert Luftfeuchte. Das war aber harter Fertigbaubeton, die Tapete schimmelte wohl nur. Mit abgezogener Tapete und reichlich Alkohol bekam ich das am Beton beseitigt, es kam nichts wieder, nie mehr. Verputzt sind die Wände in meiner Wohnung gar nicht. Nur reiner Fertigbeton mit direkt Tapete drauf. Mehr hatten sie da beim Bau nicht gemacht.
Winfried J. schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> ich hasse diese Leute, die jeden Morgen im ÖPNV versuchen mit >> zwei Händen aus der Tüte zu frühstücken, dabei einen Coffe2go halten und >> noch smartfonen oder Zeitung lesen "müssen" > > ich hasse ÖPNV Immerhin tauchen in dem o.a. Beispiel keine Nagelschere, kein Schminkspiegel, kein Nagellack und kein Zahnbürste auf. Bis auf die Zahnbürste haben wir das in MÜnchen schon alles beobachten müssen.
Jens PICler schrieb: > ? Aber so sind sie halt, unsere Vermieter. Nach 20 > Jahren rummotzen weil der PVC-Fußbodenbelag etwas ausgeblichen und > abgenutzt ist. Die sollten sich mal überlegen, für was der Mieter > eigentlich die Miete zahlt und was damit so alles abgegolten ist (sein > sollte). Kenne ich, eine Bekannte meiner Mutter mantelte sich maßlos auf, weil die Mieterin in IHRER Wohnung 20 Jahre nichts an den Fenster hat machen lassen... Fenster sind Mietsache. Aber das spielen wohl viele Emotionen mit. Beim Renovieren beim Auszug wird alle auf billig gemacht. Also billige Farbe, mögliche feuchte Stellen schnell drübergepinsel (bis zur Wohnungsabnahme reicht es schon). In die Bohrlöcher kommt Zahnkreme. Kratzer im dunklen Holz werden mit Nutella abgezogen - und fertig ist die Renovierung. Und natürlich gibt es Mieter, die sich ne 30000-Euro-Küche einbauen, aber dann nur auswärts essen - damit die Küche länger schön bleibt. Das muss man sich dann aber auch als Vermieter überlegen, ob man solche Leute haben will, die sicherlich am Samstag abend wegen einer defekten Glühlampe im Flur anrufen und unverzüglich erwarten, dass der Elektronotdienst mit Blaulicht anrückt.
Ich treffe nachher noch jemanden der beruflich mit dem eigentlichen Thema zu tun hat, aber ihn zu befragen ist wohl vergebliche Liebesmüh', denn ich befürchte dass wir einem Troll aufgesessen sind: Vorname Erwin Nachname Vogl Firma Angemeldet seit 07.09.2012 11:46 Beiträge 1 Wir vermieten auch Wohnungen und Gewerbeflächen. Übergeben wird funktionstüchtig, aber unrenoviert. Dann kann jeder die Bude gleich so herrichten wie es ihm gefällt. Renovierung bei Auszug führt dazu dass es nur schlampig und billig gemacht wird und der neue Mieter nach kurzer Zeit den Ärger hat und wir die Kosten haben. Lieber etwas weniger Rendite aber dafür einen zuverlässigen langjährigen Mieter. Jeder Wechsel kostet schließlich auch Zeit und Geld.
Georg W. schrieb: > denn ich befürchte dass wir einem Troll aufgesessen sind: > Vorname Erwin > Nachname Vogl > Firma > Angemeldet seit 07.09.2012 11:46 > Beiträge 1 Schade. Dann werden wir wohl nie erfahren, welche Versicherung er in Anspruch nehmen wollte.
Er schrieb: "Unverschuldeter Unfall". Somit meinte er die Versicherung des Unfallverursachers. Das kann z.b. eine KFZ-Versicherung sein.
Paul Baumann schrieb: > Wenn ein Ebay-Bieter mietet: > Erst hören, was der Mieter bietet! Du schwächelst heute aber! Wenn ich mal ergänzen darf: Der Bieter begann den Satz "Ich biet..." wobei er mittendrin verschied.
@Klaus Ich schwächele doch nicht. Meiner war ein Schüttelreim, Deiner nicht! http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCttelreim Versuche mal, Schüttelreime zu finden- das ist gar nicht so einfach.... :-) MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Versuche mal, Schüttelreime zu finden- das ist gar nicht so einfach.... Man muß aufpassen, daß man kein Schütteltrauma davonträgt...
Andi $nachname schrieb: > Schade. Dann werden wir wohl nie erfahren, welche Versicherung er in > Anspruch nehmen wollte Wenn ihr die Leute immer gleich so anpisst, ist das ja auch kein Wunder. Der wird wohl auch längst beim Anwalt sein.
Michael S. schrieb: > Der wird wohl auch längst beim Anwalt sein. Das ist in dem Fall ja wohl auch die bessere Informationsquelle...
Jörg P. R. schrieb: > Er schrieb: "Unverschuldeter Unfall". Somit meinte er die Versicherung > des Unfallverursachers. Das kann z.b. eine KFZ-Versicherung sein. Stell dir mal vor, dein Mieter wäre unverschuldet einfach so an Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben, also in DEINER Wohnung. Nach Wochen strömt Verwesungsgeruch durchs Haus und die Maden arbeiten sich durch dick und dünn. DANN hast du ein Problem, wenn der Gestank dann richtig in den Putz eingezogen ist und du erst mal ein Räumkomando bestellen (und bezahlen) darfst, die die Wohnung unter Vollatemschutz leerräumen. Also sei froh, dass es ein Unfall war und die Wohnung nix abgekommen hat. Um noch eins draufzusetzen: Wenn der Mietvertrag für ihn und seinen Lebensgefährtin war, die zur Zeit ne Weltreise macht und wegen Überfalls und Mittellosigkeit im Südsudan festsitzt - dann kannst du nicht mal die Wohnung renovieren und weitervermieten, da du der Lebensgefährtin ja erst mal kündigen musst.
Du hast auf jeden Fall KEINERLEI Ansprüche aus einer Versicherung des Mieters oder des Unfallverursachers. Grund: Es besteht kein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Schaden für den Vermieter. Du kannst NUR Ansprüche gegen den Mieter direkt bzw. jetzt natürlich seinen Nachlass erheben. Kann natürlich sein, dass da aus Lebens- oder anderer Versicherung etwas reinfliesst. Aber du selbst kannst keinen Schaden bei einer Versicherung des Mieters oder des Unfallverursachers geltend machen.
P. M. schrieb: > Du hast auf jeden Fall KEINERLEI Ansprüche Wenn einer stirbt, können die Angehörigen ja auch sofort Verträge z.B. für Bahncard, Telefon etc. kündigen und müssen nicht ewig weiterzahlen. So kann ich mich zumindest erinnern. Gibt es da was Neues?
Michael K-punkt schrieb: > P. M. schrieb: >> Du hast auf jeden Fall KEINERLEI Ansprüche > > Wenn einer stirbt, können die Angehörigen ja auch sofort Verträge z.B. > für Bahncard, Telefon etc. kündigen Ja, aber ... > und müssen nicht ewig weiterzahlen. Das ist ein Irrtum! Verträge haben kein Sonderkündigungsrecht wegen eines abgegebenen Löffels. Die Erben haben zum Beispiel keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Sparbrief mit 10 Jahren Laufzeit sofort zurückgezahlt wird, wenn der Sparbriefinhaber ablebt. Kündigen können die Erben alles, aber die Laufzeiten der Verträge sind dennoch zu beachten!
Michael K-punkt schrieb: > So kann ich mich zumindest erinnern. Nein, die Kündigungsfristen für den Mietvertrag bleiben trotzdem, das heisst die Erben müssen noch meist 3 Monate nachzahlen, wenn sie nicht schneller einen Nachmieter finden. Kulanzregelung mit schnellerer Kündigung ist möglich.
Hallo, Timm Thaler schrieb: > Nein, die Kündigungsfristen für den Mietvertrag bleiben trotzdem, das > heisst die Erben müssen noch meist 3 Monate nachzahlen, wenn sie nicht > schneller einen Nachmieter finden. Kulanzregelung mit schnellerer > Kündigung ist möglich. steht hier aber anders: http://www.bestattungsplanung.de/bestattung/todesfall/kuendigung-bei-todesfall.html Zitat: "Bei Mietverträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn niemand den gemieteten Wohnraum übernimmt, haben sowohl die Erben als auch der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag mit einem Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme vom Tod des Mieters zu kündigen." Mit freundlichen Grüßen Guido
Falsch verstanden: Die Erben (und auch der Vermieter) haben 1 Monat nach Kenntnisnahme des Todes (also auch vor Antritt des Erbes) Frist, den Mietvertrag zu kündigen, sonst geht der Mietvertrag auf die Erben über. Aber die Restlaufzeit des Vertrages beträgt trotzdem 3 Monate, allerdings werden vereinbarte längere Kündigungsfristen auf diese 3 Monate begrenzt. http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/rechtliche-besonderheiten-beim-tod-des-mieters.html im 3. Viertel des Textes unter "Kündigungsrecht des Erben und des Vermieters (§§ 564, 580 BGB)".
Hallo, Timm Thaler schrieb: > Falsch verstanden stimmt, da habe ich mich wohl durch das Wort "Sonderkündigungsrecht" blenden lassen. Das "Sonder" besteht wohl darin, dass man mit gesetzlicher Frist kündigen kann. Mit freundlichen Grüßen Guido
Michael K-punkt schrieb: > unverschuldet einfach so an > Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben Und wie stirbt man verschuldet an Altersschwäche? Manchmal schon witzig was Lehrer so von sich geben. ;-)) Sind auch nur Menschen.
Guido C. schrieb: > Hallo, > > Timm Thaler schrieb: >> Falsch verstanden > > stimmt, da habe ich mich wohl durch das Wort "Sonderkündigungsrecht" > blenden lassen. Das "Sonder" besteht wohl darin, dass man mit > gesetzlicher Frist kündigen kann. > > Mit freundlichen Grüßen > Guido Timm Thaler schrieb: > (also auch vor Antritt des Erbes) Quark, mit dem Tod tritt ein Erbe unverzüglich die Erbschaft an. (D.h. alle Rechte und Pflichten bzw. alle Vermögensteile und Schulden). Er hat aber sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Das kann ja auch sofort durch fristgerechte Willenserklärung dem Nachlassgericht gegenüber passieren, dann geht das Erbe an den Staat wenn kein weiterer Erbe verfügbar ist (bis zu welchem Verwandschaftsgrad das wirkt, weiß ich nicht). In dem Fall kann/braucht der Erbe ja auch nicht das Mietverhältnis kündigen und der Mietvertrag wäre weiterhin gültig. Die Fristen sind da doch etwas kontraproduktiv und sagen nichts eindeutiges darüber aus ob Verpflichtungen so ohne weiteres bis zur Ausschlagung einer Erbschaft Bestand haben oder die Rückwirkend nichtig werden, dann wäre nämlich auch jede Kündigung nichtig, weil ein ausschlagender Erbe ja dann rechtlich diesen Rechtsstand gar nicht führen kann. Alles ziemlich verwirrend. Problematisch ist es wenn ein Erbe keinen Kontakt zum Erblasser pflegt und erst nach Monaten von diesem Schicksal erfährt und die Fristen längst Geschichte sind. Es soll sehr schwierig sein Fristen wiederzubeleben.
Michael S. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> unverschuldet einfach so an >> Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben > > Und wie stirbt man verschuldet an Altersschwäche? > Manchmal schon witzig was Lehrer so von sich geben. ;-)) > Sind auch nur Menschen. Wie sagt man da in Hessen: "in de Krimmel suche..." Es war die Alternative zu "unverschuldet beim Unfall ums Leben gekommen". Für die Fragen der anstehenden Zahlungen dürfte auch ein "verschuldet beim Unfall ums Leben gekommen" zu den gleichen Fragen führen - unserem Fragesteller war es aber wichtig, dass der Unfall unverschuldet war.
Michael S. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> unverschuldet einfach so an >> Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben > > Und wie stirbt man verschuldet an Altersschwäche? > Manchmal schon witzig was Lehrer so von sich geben. ;-)) > Sind auch nur Menschen. Alternative: Man erkennt seine Alterschwäche und lässt sich verantwortungsvolerweise in ein Heim einliefern. Damit man nicht den absehbaren Todeszeitpunkt so "plant", dass man dann zu Hause ist und der Rest der buckeligen Verwandschaft monatelang im Ausland. Insofern kann man schon auch "verschuldet" an Altersschwäche in seiner Wohnung sterben.
Mein Mieter stirbt. Hmm. Wo frag ich den mal nach rechtlichen Rat. Hmm. Genau! Im Microcontroller Forum. Da hängen bestimmt jede Menge Juristen rum die mir helfen können. Kopf->Wand
Baldrian Der iv schrieb: > Mein Mieter stirbt. Hmm. Wo frag ich den mal nach rechtlichen Rat. > Hmm. Genau! Im Microcontroller Forum. Da hängen bestimmt jede Menge > Juristen rum die mir helfen können. > > Kopf->Wand Hm, vielleicht war so ein Tipp wie bei USB-Sticks erwartet worden: Im Backofen bei 120° für ne halbe Stunde (oder ähnlich) und dann geht das Teil wieder...
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