Forum: Offtopic Tod des Mieters durch Unfall


von Erwin V. (erwin1954)


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folgender Sachverhalt

Mein Mieter ist durch einen unverschuldeten Unfall ums Leben gekommen.
Meien Probleme sind nun folgende.
Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie 
notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen.
Ich glaube aber in einem Urteil vor längerer Zeit gelesen zu haben, daß 
die Versicherung für solche Schäden haftbar gemacht werden kann.
Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden.
Eine Kaution wurde leider auch nicht verlangt.
Wer kann helfen?

Erwin

von Rahul D. (rahul)


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Erwin Vogl schrieb:
> Wer kann helfen?

Haus&Grund?!
Ein Anwalt, der auf Mietangelegenheiten spezialisiert ist?!

von Peter D. (peda)


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Erwin Vogl schrieb:
> Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden.

Warum nicht?
Die schuldige Partei muß doch entschädigen und das dürfte bei Tod ein 
recht erkleckliches Sümmchen sein.
Davon können dann Außenstände beglichen werden und den Rest kriegt der 
Erbe bzw. der Staat.

Nur weil der Geschädigte selber keinen Nutzen mehr davon hat, erlischt 
doch nicht die Pflicht, den Schaden zu regulieren.


Peter

von Rick M. (rick-nrw)


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Der Fall ist wohl zu speziell, dass dir irgendjemand einen allgemeinen 
Rat geben könnte, der dir weiterhilft und nichts mit Rechtsberatung zu 
tun hat.

Mal abgesehen davon, ist das hier auch das völlig falsche Forum.

Erwin Vogl schrieb:
> Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich ...

Das machen die meistens, besonders gern wenn kein Anwalt sich darum 
kümmert.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Warum nicht?

Als Erbberechtigter kann man das Erbe auch ausschlagen.

>...und das dürfte bei Tod ein recht erkleckliches Sümmchen sein.

Schon mal daran gedacht, daß es auch Leute gibt, die Schulden 
hinterlassen?

von Paul B. (paul_baumann)


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Da wird der Vermieter wohl die Kosten als allgemeines Lebensrisiko
selbst tragen müssen.

MfG Paul

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Erwin Vogl schrieb:
> Ich glaube aber in einem Urteil vor längerer Zeit gelesen zu haben, daß
> die Versicherung für solche Schäden haftbar gemacht werden kann.

Selbst wenn: ein fremdes Urteil allein hilft dir ohnehin nicht, denn
es ist in keiner Weise bindend.  Du wirst also wohl oder übel kaum
umhin kommen, die Versicherung zu verklagen, wenn du diese Schiene
fahren willst.

von j. c. (jesuschristus)


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Das dürfte klar sein, ohne Klage geht es nicht, wenn die sagen sie 
zahlen nicht. Und für die Klage brauchst Du einen Anwalt. Also musst Du 
eh da hin. Such Dir einen und stell dem diese Frage, dann hast Du 
Klarheit. Vielleicht kannst Du hinterher ja posten, wie es ausgegangen 
ist...

von Robert L. (lrlr)


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welche Miete soll denn genau bezahlt werden?

Mietrückstände?

und welche "Schönheitsreparaturen " (sowas zahlen Mieter normalerweise 
ja nicht..)

von Icke ®. (49636b65)


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Falsches Forum für dieses Problem. Entweder Anwalt konsultieren oder 
beim Vermieter-Bund anfragen:

http://www.deutscher-vermieterschutzbund.de/start.html

Es gibt solche Vermieter-Bunde auch regional. Kostet Beitrag, dafür 
erhält man juristische Beratung und ggfs. auch Vertretung.

von Paul B. (paul_baumann)


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Schüttelreim für Vermieter:

Wenn ein Ebay-Bieter mietet:
Erst hören, was der Mieter bietet!

;-)
MfG Paul

von Michael S. (technicans)


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Erwin Vogl schrieb:
> Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie
> notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen.

Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen mit starren Fristen
(meist alle drei Jahre) stehen, braucht sowieso kein Mieter mehr
Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisse
auszuführen. Das ist geltende Rechtsprechung des BGH seid bald
über einem Jahrzehnt. Das gilt dann auch für Erben und sonstige
Rechtsnachfolger.
Wenn es einen Verursacher gibt und es schuldhaft war wäre da
ohnehin ein Freiheitsentzug nach dem Strafrecht zu erwarten.
Demnoch müsste für den Schaden an der Sache gehaftet werden
und gewöhnlich übernehmen das die Versicherungen auch, aber
Schönheitsreparaturen betreffen ja gewöhnlich die ganze Wohnung
und nicht ein nicht näher definierter Schaden. Miete braucht die
Versicherung dann auch nicht zahlen, weil die Versicherung ja da
nicht Erbe und Rechtsnachfolger ist.
Wenn es keine Erben gibt, aber eine Lebensversicherung des
Verstorbenen, könnte man da seine Ansprüche geltend machen,
aber das alles heraus zu bekommen um Forderungen zu stellen
wird ohne Anwalt sowieso nicht gehen.
Für Rechtsberatungen sind Anwälte zuständig und da ich keiner bin
ist das auch keine.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Wenn es einen Verursacher gibt und es schuldhaft war wäre da
>ohnehin ein Freiheitsentzug nach dem Strafrecht zu erwarten.

Tote einzulochen ist nicht so toll, allein schon wegen des Geruchs.

>..und gewöhnlich übernehmen das die Versicherungen auch,

Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel:

"Sollten darüber hinaus weitere Forderungen des Vermieters mangels Masse 
nicht beglichen werden können, bleibt der Vermieter auf diese Kosten 
sitzen"

aus
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/rechtliche-besonderheiten-beim-tod-des-mieters.html

von Michael S. (technicans)


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Kara Benemsi schrieb:
> Tote einzulochen ist nicht so toll, allein schon wegen des Geruchs.

Ich bin davon ausgegangen das eine dritte Person Verursacher
war, aber ich habe das wohl missverstanden.

von Uhu U. (uhu)


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Kara Benemsi schrieb:
> Tote einzulochen ist nicht so toll, allein schon wegen des Geruchs.

Es sei denn, man schüttet das Loch hinterher ordentlich mit Erde zu. ;-)

Erwin Vogl schrieb:
> Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie
> notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen.

Derlei Ansprüche - außer den Schönheitsreparaturen, die sind eigentlich 
mit der Miete abgegolten und sowieso nicht eintreibbar - mußt du wohl 
gegen den Nachlaß geltend machen. Wenn der nicht vorhanden ist, daß 
schreibs ab.

Sich wegen ein paar hundert Euro mit der Versichrung rumzukloppen und am 
Ende womöglich noch auf einem Haufen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen 
zu bleiben, lohnt sich nicht.

von A. $. (mikronom)


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Kara Benemsi schrieb:
> Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel:

Das ist mein Spruch!

von Georg W. (gaestle)


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Also haben alle pot. Erben das Erbe ausgeschlagen? Dann müsste doch von 
Amts wegen ein Verwalter bestellt werden? Dieser ist dann dein 
Ansprechpartner.

Befindet sich der Nachlass noch in der Wohnung? Gggfs. kannst du ein 
Pfandrecht geltend machen.

Bevor du einen Rechtsanwalt beauftragst könntet du auch mal beim 
Amtsgericht nachfragen.

von A. $. (mikronom)


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Erwin Vogl schrieb:
> Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie
> notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen.

Was für eine Versicherung ist das? Also nicht die Gesellschaft, sondern 
die Art der Versicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas von 
irgendeiner Versicherung abgedeckt ist.

> Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden.

Mangels Masse? Ist da ein Insolvenzverfahren beteiligt?

> Eine Kaution wurde leider auch nicht verlangt.

Fürs nächste Mal lernst du jetzt hoffentlich dazu!

von j. c. (jesuschristus)


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>Das ist mein Spruch!

Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel ;)

von Michael S. (technicans)


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j. c. schrieb:
> Wie so oft hast du absolut keine Ahnung, davon aber ziemlich viel ;)

How, die geistige Elite hat gesprochen.

von Michael K. (charles_b)


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Sieh es positiv: Der Mieter ist halt schnell ausgezogen. Keine 
Räumungsklage, kein Kündigungsschreiben.

So hast du Platz für neue Mieter, die gleich eine geschmeidige 
Mieterhöhung mitbekommen.

Tipp: Verlagere die leidlichen Schönheitsreparaturen auf den Anfang der 
Mietzeit. Wer hat schon Lust, beim Auszug noch mal ein Kunstwerk zu 
schaffen.

Die Leute, die die Wohnung haben wollen, sollen sie sich so herrichten, 
wie sie es haben wollen.

von A. $. (mikronom)


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Michael K-punkt schrieb:
> Die Leute, die die Wohnung haben wollen, sollen sie sich so herrichten,
> wie sie es haben wollen.

Früher (TM) war das vielleicht mal cool. Heute sind die meisten Bewohner 
dieser Republik eher angenervt, wenn sie in einer fremden Wohnung was 
selber machen sollen, die meisten können es nicht und außerdem haben sie 
schon nicht mal Zeit daheim zu frühstücken, das macht man lieber 
unterwegs (ich hasse diese Leute, die jeden Morgen im ÖPNV versuchen mit 
zwei Händen aus der Tüte zu frühstücken, dabei einen Coffe2go halten und 
noch smartfonen oder Zeitung lesen "müssen"). Glaubst du da haben die 
Zeit eine Wohnung zu malern?

Und überhaupt: Als Vermieter muss man teilweise schon sehr starke Nerven 
haben, um den Mietern ein "so herrichten, sie sie es haben wollen" 
unkommentiert durchgehen zu lassen. Bei der Rückgabe besteht auch das 
Problem, wie soll die Wohnung denn zurückgegeben werden, wenn man sie 
unrenoviert übernommen hat?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:

> Glaubst du da haben die
> Zeit eine Wohnung zu malern?

Was wäre daran beim Auszug anders?  Wer keine Zeit hat, beschäftigt
halt einen Maler damit.

Nur: wenn ich anschließend darin wohne, sehe ich zu, dass der Maler
mir alles schön nach meinen Wünschen macht und es mir gefällt.  Wenn
ich den Maler nur beim Auszug brauche, um der Pflicht genüge zu tun,
dass alles i. O. ist, dann nehme ich den billigsten, den ich bekommen
kann, irgendwelche Initiative lege ich da nicht rein.

> Bei der Rückgabe besteht auch das
> Problem, wie soll die Wohnung denn zurückgegeben werden, wenn man sie
> unrenoviert übernommen hat?

"Besenrein" ist da das Stichwort.

von Jens P. (picler)


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Michael K-punkt schrieb:
> Die Leute, die die Wohnung haben wollen, sollen sie sich so herrichten,
> wie sie es haben wollen.

Wäre schön, wenn sich diese Weisheit bei den Damen und Herren Vermieter 
durchsetzen würde. Ich fühle mich in den üblichen Wohnungen mit ihrer 
weißen Rauhfasertapete wie im Krankenhaus. Und selbst da ist es 
mittlerweile farbenfroher...

von Jens P. (picler)


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Andi $nachname schrieb:
> Und überhaupt: Als Vermieter muss man teilweise schon sehr starke Nerven
> haben, um den Mietern ein "so herrichten, sie sie es haben wollen"
> unkommentiert durchgehen zu lassen.

Was ist daran so schlimm? Weil die Farbe vielleicht etwas kräftiger / 
ausgefallener ist? Aber so sind sie halt, unsere Vermieter. Nach 20 
Jahren rummotzen weil der PVC-Fußbodenbelag etwas ausgeblichen und 
abgenutzt ist. Die sollten sich mal überlegen, für was der Mieter 
eigentlich die Miete zahlt und was damit so alles abgegolten ist (sein 
sollte).

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> ich hasse diese Leute, die jeden Morgen im ÖPNV versuchen mit
> zwei Händen aus der Tüte zu frühstücken, dabei einen Coffe2go halten und
> noch smartfonen oder Zeitung lesen "müssen"

ich hasse ÖPNV

von Wilhelm F. (Gast)


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Erwin Vogl schrieb:
> folgender Sachverhalt
>
> Mein Mieter ist durch einen unverschuldeten Unfall ums Leben gekommen.
> Meien Probleme sind nun folgende.
> Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich Miete, sowie
> notwendige Schönheitsreparaturen zu übernehmen.
> Ich glaube aber in einem Urteil vor längerer Zeit gelesen zu haben, daß
> die Versicherung für solche Schäden haftbar gemacht werden kann.
> Ein Erbe des verstorbenes ist Mieters mangels Masse nicht vorhanden.
> Eine Kaution wurde leider auch nicht verlangt.
> Wer kann helfen?
>
> Erwin

Na, es ist doch erst mal schlimm, daß ein Mensch gestorben ist!!!

Wie denn? Was für eine Versicherung sollte das denn sein? 
Privathaftpflicht?

Ich habe noch nie davon gehört, daß es eine Versicherung gegen Abwohnen 
einer Wohnung gäbe.

Das Abwohnen ist doch in der Miete mit drin. Dafür ist die Miete ja 
höher, als sie in Wirklichkeit sein müßte. Klar, man wälzt es gerne zu 
Lasten des Mieters um.



Übrigens: Mein Privatvermieter ist Top.

Ich durfte zum Einzug selbst renovieren, und brauche es beim Auszug 
nicht mehr. Das erleichtert einen Umzug ungemein, wenn es mal sein muß.

Außerdem gibt er mir eine Menge Tipps, z.B. zu Erwerbsunfähigkeitsrente 
oder Rente überhaupt, ist Versicherungsmann. Er weiß, wie es bei 
Hartzens geht, und daß ich gesundheitlich KO bin. Aber auch, daß ich ein 
klarer zuverlässiger Mann bin. Er bekam seine Miete immer, und auch 
pünktlich.

Es hätten schon wenigstens drei mal in 15 Jahren Mieterhöhungen 
angestanden, aber der Mann drückte auf Grund meiner Situationen auch 
alle Augen zu. Der ist echt und fair. Der Mietspiegel meiner Stadt 
änderte sich aber über 15 Jahre auch nicht. Er hat dann bei mir eben mal 
nur 4,0% Rendite, statt 5,0%. Das schadet einem Geldmenschen nicht groß.

In Nachbarwohnungen meines Blocks hat ein Vermieter schon mal von 500€ 
auf 700€ angehoben, innerhalb der gesetzlich maximalen Zulässigkeit. Ich 
glaube, pro Halbjahr sind 10% zulässig. Der Besitzer ist ein Frankfurter 
Banker weit weg. Die Fluktuationsrate dieser Wohnungen liegt schon mal 
bei 3 Mietern im Jahr. Dem entsprechend sieht dort im Nachbargebäude das 
Treppenhaus mit Ramponierschäden wegen häufiger Umzüge aus.

von A. $. (mikronom)


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Jens PICler schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Und überhaupt: Als Vermieter muss man teilweise schon sehr starke Nerven
>> haben, um den Mietern ein "so herrichten, sie sie es haben wollen"
>> unkommentiert durchgehen zu lassen.
>
> Was ist daran so schlimm? Weil die Farbe vielleicht etwas kräftiger /
> ausgefallener ist?

Ausgefallen ist unkritisch, aber kräftige Farben lassen sich nur schwer 
wieder übermalern, das schimmert auch bei vielen Schichten weißer Farbe 
später wieder durch. DESHALB ist es unschön, wenn der Mieter beliebig 
malern will.

Ist auch oft bei Kettenrauchern so, da muss man dann quasi die Wand 
abschleifen, um den Gestand und die gelbbrauen Farbe wieder 
rauszukriegen.

> Aber so sind sie halt, unsere Vermieter. Nach 20
> Jahren rummotzen weil der PVC-Fußbodenbelag etwas ausgeblichen und
> abgenutzt ist.

Einen PVC-Belag (da würde ich nicht mal einziehen, weil ich nicht wissen 
will, was unter dem Belag alles kriecht und wohnt) kann man "schnell" 
austauschen, bei einer Wand ist das etwas komplizierter.

von A. $. (mikronom)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>
>> Glaubst du da haben die
>> Zeit eine Wohnung zu malern?
>
> Was wäre daran beim Auszug anders?

Wenn die Wohnung bei Übergabe schei*e aussah, gibst du sie dann auch 
schei*e zurück?

Aus Prinzip: Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben, ggf. auch 
frisch gemalert, weiß. Das hält auch viel mehr Interessenten bei 
Mietlaune.

> Wer keine Zeit hat, beschäftigt
> halt einen Maler damit.

Klar.

> Nur: wenn ich anschließend darin wohne, sehe ich zu, dass der Maler
> mir alles schön nach meinen Wünschen macht und es mir gefällt.  Wenn
> ich den Maler nur beim Auszug brauche, um der Pflicht genüge zu tun,
> dass alles i. O. ist, dann nehme ich den billigsten, den ich bekommen
> kann, irgendwelche Initiative lege ich da nicht rein.

Ich hatte mal Anfang der 90er einen Vermieter, der meinte der Maler 
sollte die Wohnung "billigst weißen" zu meinem Einzug. Der Maler hat das 
als billig=kalken interpretiert, also wie im Kuhstall. Jedes Mal, wenn 
man die Wand angefasste hatte man weiße Pfoten und du willst gar nicht 
wissen wie die Klamotten aussahen, wenn man sich mal angelehnt hat. Das 
endete in Haufen Ärger, weil ich zum "richtigen Malern" ein paar Tage 
nach meinem Einzug alle Möbel wieder wegrücken musste.

>> Bei der Rückgabe besteht auch das
>> Problem, wie soll die Wohnung denn zurückgegeben werden, wenn man sie
>> unrenoviert übernommen hat?
>
> "Besenrein" ist da das Stichwort.

Siehe Mietvertrag. Besenrein betrifft aber nur den Fußboden, 
Schmierereien an der Wand, die du mit dem Besen nicht wegbekommst, hast 
du trotzdem zu entfernen, wenn dir die Wohnung ohne Schmierereien 
übergeben worden ist. Wenn sich der Vermieter auf was anderes einlässt 
sei froh.

Mich würde ja immer noch interessieren, welche Versicherung der TO beim 
toten Mieter in Anspruch nehmen will.

von Timm T. (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> bei einer Wand ist das etwas komplizierter.

Schon mal was von Tapete gehört?

Bevor dieser unsägliche Raufaserwahn aufkam, hatten die Zimmer mehr oder 
weniger schöne Tapeten. Und die wurden durchaus alle 3-5 Jahre mal 
erneuert. Was soll daran so schlimm sein? Man muss da nicht den Putz 
komplett abhacken, hab ich mir sagen lassen.

von A. $. (mikronom)


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Timm Thaler schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> bei einer Wand ist das etwas komplizierter.
>
> Schon mal was von Tapete gehört?

Klar, dient auch der Wärme- und Schallisolation.

> Bevor dieser unsägliche Raufaserwahn aufkam, hatten die Zimmer mehr oder
> weniger schöne Tapeten.

Nicht nur! Es gab auch so Gummirollen, mit denen man farbige Muster auf 
die weiße Wand gerollert hat.

Raufaser finde ich trotzdem am besten, das kann man jederzeit die Farbe 
(in Grenzen) variieren und es wieder rückgängig machen.

> Und die wurden durchaus alle 3-5 Jahre mal
> erneuert. Was soll daran so schlimm sein?

Heute zählt Rendite. Tapezieren = Aufwand = Kosten. Malern geht viel 
schneller. Weiterhin kann ich beim Malern besser hinter einen Schrank 
(der nicht weggerückt wird, weil er zu schwer ist). Da muss nämlich nur 
der Pinsel hin und nichts hingeklebt werden, und weil nichts geklebt 
wird ist beim Auszug des Mieters auch keine Kante vorhanden. Deshalb: 
Malern, auf welchem Untergrund auch immer.

> Man muss da nicht den Putz
> komplett abhacken, hab ich mir sagen lassen.

Irgendwann ist auch die Raufasertapete so vollgemalt, dass sie 
ausgetauscht werden muss. Und die Wohnung eines richtigen Kettenrauchers 
braucht auch eine besondere Kur.

von Wilhelm F. (Gast)


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Andi $nachname schrieb:

> Aus Prinzip: Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben, ggf. auch
> frisch gemalert, weiß. Das hält auch viel mehr Interessenten bei
> Mietlaune.

Nein. Nur auf den ersten Augenblick.

Mich hält mehr bei Laune, wenn ich mir eine Wohnung beim Einzug selbst 
gestalte, und beim Auszug abgewohnt hinterlasse. Dann habe ich überhaupt 
keine Schuld übrig. Der Nachmieter hat dann wieder die Ehre der 
Neugestaltung, und man ist beim Auszug niemandem was schuldig.

Na, es ist schon besser, wenn man sich beim Einzug die Wohnung selbst 
renoviert. Schimmel ist da nicht übertüncht.

So sah ich in meiner jetzigen Wohnung eine Schimmelecke. Der Vormieter 
lüftete nie, und hatte auch noch einen großen Hund, Schäferhund, etwa 
ein Zentner. Der atmet ja auch, und produziert Luftfeuchte. Das war aber 
harter Fertigbaubeton, die Tapete schimmelte wohl nur. Mit abgezogener 
Tapete und reichlich Alkohol bekam ich das am Beton beseitigt, es kam 
nichts wieder, nie mehr.

Verputzt sind die Wände in meiner Wohnung gar nicht. Nur reiner 
Fertigbeton mit direkt Tapete drauf. Mehr hatten sie da beim Bau nicht 
gemacht.

von Michael K. (charles_b)


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Winfried J. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> ich hasse diese Leute, die jeden Morgen im ÖPNV versuchen mit
>> zwei Händen aus der Tüte zu frühstücken, dabei einen Coffe2go halten und
>> noch smartfonen oder Zeitung lesen "müssen"
>
> ich hasse ÖPNV

Immerhin tauchen in dem o.a. Beispiel keine Nagelschere, kein 
Schminkspiegel, kein Nagellack und kein Zahnbürste auf. Bis auf die 
Zahnbürste haben wir das in MÜnchen schon alles beobachten müssen.

von Michael K. (charles_b)


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Jens PICler schrieb:
> ? Aber so sind sie halt, unsere Vermieter. Nach 20
> Jahren rummotzen weil der PVC-Fußbodenbelag etwas ausgeblichen und
> abgenutzt ist. Die sollten sich mal überlegen, für was der Mieter
> eigentlich die Miete zahlt und was damit so alles abgegolten ist (sein
> sollte).

Kenne ich, eine Bekannte meiner Mutter mantelte sich maßlos auf, weil 
die Mieterin in IHRER Wohnung 20 Jahre nichts an den Fenster hat machen 
lassen... Fenster sind Mietsache. Aber das spielen wohl viele Emotionen 
mit.

Beim Renovieren beim Auszug wird alle auf billig gemacht. Also billige 
Farbe, mögliche feuchte Stellen schnell drübergepinsel (bis zur 
Wohnungsabnahme reicht es schon). In die Bohrlöcher kommt Zahnkreme. 
Kratzer im dunklen Holz werden mit Nutella abgezogen - und fertig ist 
die Renovierung.

Und natürlich gibt es Mieter, die sich ne 30000-Euro-Küche einbauen, 
aber dann nur auswärts essen - damit die Küche länger schön bleibt.

Das muss man sich dann aber auch als Vermieter überlegen, ob man solche 
Leute haben will, die sicherlich am Samstag abend wegen einer defekten 
Glühlampe im Flur anrufen und unverzüglich erwarten, dass der 
Elektronotdienst mit Blaulicht anrückt.

von Georg W. (gaestle)


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Ich treffe nachher noch jemanden der beruflich mit dem eigentlichen 
Thema zu tun hat, aber ihn zu befragen ist wohl vergebliche Liebesmüh', 
denn ich befürchte dass wir einem Troll aufgesessen sind:
Vorname          Erwin
Nachname  Vogl
Firma
Angemeldet seit  07.09.2012 11:46
Beiträge  1

Wir vermieten auch Wohnungen und Gewerbeflächen. Übergeben wird 
funktionstüchtig, aber unrenoviert. Dann kann jeder die Bude gleich so 
herrichten wie es ihm gefällt. Renovierung bei Auszug führt dazu dass es 
nur schlampig und billig gemacht wird und der neue Mieter nach kurzer 
Zeit den Ärger hat und wir die Kosten haben.
Lieber etwas weniger Rendite aber dafür einen zuverlässigen langjährigen 
Mieter. Jeder Wechsel kostet schließlich auch Zeit und Geld.

von A. $. (mikronom)


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Georg W. schrieb:
> denn ich befürchte dass wir einem Troll aufgesessen sind:
> Vorname          Erwin
> Nachname  Vogl
> Firma
> Angemeldet seit  07.09.2012 11:46
> Beiträge  1

Schade. Dann werden wir wohl nie erfahren, welche Versicherung er in 
Anspruch nehmen wollte.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Er schrieb: "Unverschuldeter Unfall". Somit meinte er die Versicherung 
des Unfallverursachers. Das kann z.b. eine KFZ-Versicherung sein.

von Klaus W. (mfgkw)


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Paul Baumann schrieb:
> Wenn ein Ebay-Bieter mietet:
> Erst hören, was der Mieter bietet!

Du schwächelst heute aber!
Wenn ich mal ergänzen darf:

Der Bieter begann den Satz "Ich biet..."
wobei er mittendrin verschied.

von Paul B. (paul_baumann)


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@Klaus

Ich schwächele doch nicht. Meiner war ein Schüttelreim, Deiner nicht!

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCttelreim

Versuche mal, Schüttelreime zu finden- das ist gar nicht so einfach....

:-)

MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


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Paul Baumann schrieb:
> Versuche mal, Schüttelreime zu finden- das ist gar nicht so einfach....

Man muß aufpassen, daß man kein Schütteltrauma davonträgt...

von Michael S. (technicans)


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Andi $nachname schrieb:
> Schade. Dann werden wir wohl nie erfahren, welche Versicherung er in
> Anspruch nehmen wollte

Wenn ihr die Leute immer gleich so anpisst, ist das ja auch kein
Wunder. Der wird wohl auch längst beim Anwalt sein.

von Uhu U. (uhu)


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Michael S. schrieb:
> Der wird wohl auch längst beim Anwalt sein.

Das ist in dem Fall ja wohl auch die bessere Informationsquelle...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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... wenn nicht, die teurere.

von Michael K. (charles_b)


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Jörg P. R. schrieb:
> Er schrieb: "Unverschuldeter Unfall". Somit meinte er die Versicherung
> des Unfallverursachers. Das kann z.b. eine KFZ-Versicherung sein.

Stell dir mal vor, dein Mieter wäre unverschuldet einfach so an 
Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben, also in DEINER Wohnung. Nach 
Wochen strömt Verwesungsgeruch durchs Haus und die Maden arbeiten sich 
durch dick und dünn.

DANN hast du ein Problem, wenn der Gestank dann richtig in den Putz 
eingezogen ist und du erst mal ein Räumkomando bestellen (und bezahlen) 
darfst, die die Wohnung unter Vollatemschutz leerräumen.

Also sei froh, dass es ein Unfall war und die Wohnung nix abgekommen 
hat.

Um noch eins draufzusetzen: Wenn der Mietvertrag für ihn und seinen 
Lebensgefährtin war, die zur Zeit ne Weltreise macht und wegen Überfalls 
und Mittellosigkeit im Südsudan festsitzt - dann kannst du nicht mal die 
Wohnung renovieren und weitervermieten, da du der Lebensgefährtin ja 
erst mal kündigen musst.

von P. M. (o-o)


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Du hast auf jeden Fall KEINERLEI Ansprüche aus einer Versicherung des 
Mieters oder des Unfallverursachers. Grund: Es besteht kein direkter 
Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Schaden für den 
Vermieter.

Du kannst NUR Ansprüche gegen den Mieter direkt bzw. jetzt natürlich 
seinen Nachlass erheben. Kann natürlich sein, dass da aus Lebens- oder 
anderer Versicherung etwas reinfliesst. Aber du selbst kannst keinen 
Schaden bei einer Versicherung des Mieters oder des Unfallverursachers 
geltend machen.

von Michael K. (charles_b)


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P. M. schrieb:
> Du hast auf jeden Fall KEINERLEI Ansprüche

Wenn einer stirbt, können die Angehörigen ja auch sofort Verträge z.B. 
für Bahncard, Telefon etc. kündigen und müssen nicht ewig weiterzahlen. 
So kann ich mich zumindest erinnern. Gibt es da was Neues?

von A. $. (mikronom)


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Michael K-punkt schrieb:
> P. M. schrieb:
>> Du hast auf jeden Fall KEINERLEI Ansprüche
>
> Wenn einer stirbt, können die Angehörigen ja auch sofort Verträge z.B.
> für Bahncard, Telefon etc. kündigen

Ja, aber ...

> und müssen nicht ewig weiterzahlen.

Das ist ein Irrtum! Verträge haben kein Sonderkündigungsrecht wegen 
eines abgegebenen Löffels. Die Erben haben zum Beispiel keinen 
Rechtsanspruch darauf, dass ein Sparbrief mit 10 Jahren Laufzeit sofort 
zurückgezahlt wird, wenn der Sparbriefinhaber ablebt.

Kündigen können die Erben alles, aber die Laufzeiten der Verträge sind 
dennoch zu beachten!

von Timm T. (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:
> So kann ich mich zumindest erinnern.

Nein, die Kündigungsfristen für den Mietvertrag bleiben trotzdem, das 
heisst die Erben müssen noch meist 3 Monate nachzahlen, wenn sie nicht 
schneller einen Nachmieter finden. Kulanzregelung mit schnellerer 
Kündigung ist möglich.

von Guido C. (guidoanalog)


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Hallo,

Timm Thaler schrieb:
> Nein, die Kündigungsfristen für den Mietvertrag bleiben trotzdem, das
> heisst die Erben müssen noch meist 3 Monate nachzahlen, wenn sie nicht
> schneller einen Nachmieter finden. Kulanzregelung mit schnellerer
> Kündigung ist möglich.

steht hier aber anders:
http://www.bestattungsplanung.de/bestattung/todesfall/kuendigung-bei-todesfall.html
Zitat: "Bei Mietverträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn 
niemand den gemieteten Wohnraum übernimmt, haben sowohl die Erben als 
auch der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag mit einem 
Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme vom 
Tod des Mieters zu kündigen."

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Timm T. (Gast)


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Falsch verstanden: Die Erben (und auch der Vermieter) haben 1 Monat nach 
Kenntnisnahme des Todes (also auch vor Antritt des Erbes) Frist, den 
Mietvertrag zu kündigen, sonst geht der Mietvertrag auf die Erben über. 
Aber die Restlaufzeit des Vertrages beträgt trotzdem 3 Monate, 
allerdings werden vereinbarte längere Kündigungsfristen auf diese 3 
Monate begrenzt.

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/rechtliche-besonderheiten-beim-tod-des-mieters.html 
im 3. Viertel des Textes unter "Kündigungsrecht des Erben und des 
Vermieters (§§ 564, 580 BGB)".

von Guido C. (guidoanalog)


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Hallo,

Timm Thaler schrieb:
> Falsch verstanden

stimmt, da habe ich mich wohl durch das Wort "Sonderkündigungsrecht" 
blenden lassen. Das "Sonder" besteht wohl darin, dass man mit 
gesetzlicher Frist kündigen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> unverschuldet einfach so an
> Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben

Und wie stirbt man verschuldet an Altersschwäche?
Manchmal schon witzig was Lehrer so von sich geben. ;-))
Sind auch nur Menschen.

von Michael S. (technicans)


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Guido C. schrieb:
> Hallo,
>
> Timm Thaler schrieb:
>> Falsch verstanden
>
> stimmt, da habe ich mich wohl durch das Wort "Sonderkündigungsrecht"
> blenden lassen. Das "Sonder" besteht wohl darin, dass man mit
> gesetzlicher Frist kündigen kann.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Guido

Timm Thaler schrieb:
> (also auch vor Antritt des Erbes)

Quark, mit dem Tod tritt ein Erbe unverzüglich die Erbschaft an.
(D.h. alle Rechte und Pflichten bzw. alle Vermögensteile und Schulden).
Er hat aber sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Das
kann ja auch sofort durch fristgerechte Willenserklärung dem 
Nachlassgericht gegenüber passieren, dann geht das Erbe an den
Staat wenn kein weiterer Erbe verfügbar ist (bis zu welchem
Verwandschaftsgrad das wirkt, weiß ich nicht).
In dem Fall kann/braucht der Erbe ja auch nicht das Mietverhältnis
kündigen und der Mietvertrag wäre weiterhin gültig. Die Fristen
sind da doch etwas kontraproduktiv und sagen nichts eindeutiges
darüber aus ob Verpflichtungen so ohne weiteres bis zur Ausschlagung
einer Erbschaft Bestand haben oder die Rückwirkend nichtig werden,
dann wäre nämlich auch jede Kündigung nichtig, weil ein ausschlagender
Erbe ja dann rechtlich diesen Rechtsstand gar nicht führen kann.
Alles ziemlich verwirrend.
Problematisch ist es wenn ein Erbe keinen Kontakt zum Erblasser
pflegt und erst nach Monaten von diesem Schicksal erfährt und
die Fristen längst Geschichte sind. Es soll sehr schwierig sein
Fristen wiederzubeleben.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> unverschuldet einfach so an
>> Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben
>
> Und wie stirbt man verschuldet an Altersschwäche?
> Manchmal schon witzig was Lehrer so von sich geben. ;-))
> Sind auch nur Menschen.

Wie sagt man da in Hessen: "in de Krimmel suche..."

Es war die Alternative zu "unverschuldet beim Unfall ums Leben 
gekommen". Für die Fragen der anstehenden Zahlungen dürfte auch ein 
"verschuldet beim Unfall ums Leben gekommen" zu den gleichen Fragen 
führen - unserem Fragesteller war es aber wichtig, dass der Unfall 
unverschuldet war.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> unverschuldet einfach so an
>> Altersschwäche in seiner Wohnung gestorben
>
> Und wie stirbt man verschuldet an Altersschwäche?
> Manchmal schon witzig was Lehrer so von sich geben. ;-))
> Sind auch nur Menschen.

Alternative: Man erkennt seine Alterschwäche und lässt sich 
verantwortungsvolerweise in ein Heim einliefern. Damit man nicht den 
absehbaren Todeszeitpunkt so "plant", dass man dann zu Hause ist und der 
Rest der buckeligen Verwandschaft monatelang im Ausland.

Insofern kann man schon auch "verschuldet" an Altersschwäche in seiner 
Wohnung sterben.

von Baldrian D. (baldrian)


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Mein Mieter stirbt. Hmm. Wo frag ich den mal nach rechtlichen Rat.
Hmm. Genau! Im Microcontroller Forum. Da hängen bestimmt jede Menge 
Juristen rum die mir helfen können.

Kopf->Wand

von Michael K. (charles_b)


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Baldrian Der iv schrieb:
> Mein Mieter stirbt. Hmm. Wo frag ich den mal nach rechtlichen Rat.
> Hmm. Genau! Im Microcontroller Forum. Da hängen bestimmt jede Menge
> Juristen rum die mir helfen können.
>
> Kopf->Wand

Hm, vielleicht war so ein Tipp wie bei USB-Sticks erwartet worden: Im 
Backofen bei 120° für ne halbe Stunde (oder ähnlich) und dann geht das 
Teil wieder...

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