Hallo, ich bin gerade dabei mir eine Domain anzumelden, vorher bin ich natürlich am überlegen welchen Namen ich verwende, bzw. verwenden darf. Es gibt ja unzählige fachkundige Seiten die rechtshinweise geben, aber schlau bin ich noch nicht ganz geworden. Also, meine Name lautet Thomas Muster (als Beispiel), Muster ist natürlich als Domain längst vergeben. Zumindest alle bekannten TLDs. Ich könnte natürlich TMuster oder MusterT oder ThomasMuster nehmen, gefällt mir aber nicht so. Mit diesen Namenskombinationen habe ich auch rechtlich überhaupt keine Probleme und biete keine Angriffsfläche. Jetzt meine Frage wie sieht es mit z.B. ThomxMus, Thom-Mus ...also eine Kombination aus Namensbruchstücken, z.B. getrennt mit einem x oder Bindestrich, oder was auch immer, aus? Ist hier eine eindeutige Zuordnung zu meinem Namen noch erkennbar? vielleicht könnt Ihr mir ja ein wenig helfen? vielen Dank Thomas
Denk dir irgend einen Domain Namen aus, er muss nichts mit dem Eigennamen zu tun haben. Dann mach eine Google suche danach. Und wenn's gut ist, oder wenn's ein anderes subjektmaessiges Gebiet betrifft ist gut. Anmelden und gut ist. Sinnvollerwise beschreibt der Domainname worum's geht. Worum soll's denn gehen ? Etwas privates, freizeit oder etwas berufliches ?
nichts wildes, einfach eine private Domain, ich habe noch keinen konkreten Gedanken. Naja man hört halt viele Geschichten mit Abmahnung und sonstwas, auch bei Fantasienamen. Also Fantasienamen habe ich mir auch schon überlegt und gegoogelt, nichts gefunden, oder nur Schmarrn. Was ist jetzt wenn einer sich den Namen schnappt und ein Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster darauf anmelden, dann könnte er mir ans Bein pinkeln, oder? ich will halt einfach relativ sicher sein mit der Domain. Und leider habe ich so einen Standardnamen, dass es bereits jede sinnvolle Kombination schon gibt. Gruss Tom
thomas thom schrieb: > Was ist jetzt wenn einer sich den > Namen schnappt und ein Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster darauf > anmelden, dann könnte er mir ans Bein pinkeln, oder? Wenn der Name erst nach deiner Domainregistrierung geschützt wurde, sieht es für den Rechteinhaber schlecht aus. > ich will halt einfach relativ sicher sein mit der Domain. Überleg dir was und google danach. Allgemeingültige Begriffe kann man auch kaum schützen. > Und leider > habe ich so einen Standardnamen, dass es bereits jede sinnvolle > Kombination schon gibt. Starte eine/n Textverarbeitung/editor, lege den Kopf auf die Tastatur und roll ihn hin und her. Einen Teil von dem, was da entsteht, kannst du als Domainame verwenden.
thomas thom schrieb: > Was ist jetzt wenn einer sich den > Namen schnappt und ein Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster darauf > anmelden, dann könnte er mir ans Bein pinkeln, oder? Wenn du deinen Domainnamen hast, und ein anderer es als Geschmacksmuster haben will, muß er dir deinen Domainnamen abkaufen. Egal, welcher Provider, bei der Anmeldung bzw. aussuchen deines Domainnamens, wird überprüft, ob dieser schon vergeben ist. Ich habe einen Allerweltsnamen, schon bei mir im Ort gib es zwei mit gleichem Vor UND Zuname. Als ich 1997 mit dem Internet begann, gab es mit meinem Namen nicht mal eine e-mail Adresse. Deswegen griff ich auf mein "Logo" zurück, dass ich vor der Internetzeit kreiert hatte. Dieses "Logo" hab ich auf sämtliche Werkzeugkisten und Maschinenkoffer damals angebracht. Heute, ist es mein "Zeichen" im Internet, und auch meine Homepage heißt so. Damals gab es noch nichts mit meinem "Logo" im internet, auch das hat sich geändert. Meine Homepage: www.hm-electric.de Inzwischen gibt es aber auch www.hm-electric.com. hm-electric
Eine private Domain. Dann wuerde ich mir nicht viel Gedanken machen und eine gratis Domain bei www.dyndns.com nehmen. Die heisst dann: Irgendwas.homelinux.org, oder sonstwie. Der erste der drei ist nach eigenem Belieben, die anderen Zwei relativ fest vorgegeben. Dann einen Rechner zuhause als Server hinstellen und weiter arbeiten. Solange man nicht grad einen Markennamen, oder Firmennamen belegt sollte gut sein.
ok,...klingt alles ganz gut was Ihr schreibt, schon mal vielen Dank für eure Hilfe. Also nochmal, wenn ich einen Fantasienamen (den es aktuell nirgends bei google gibt) verwende, kann später keiner kommen eine Geschmacksmuster anmelden und mir Probleme bereiten? ....Pech habe ich natürlich sollte ich schlecht gegoogelt haben, bzw. so ein Geschmacksmuster vor meiner Anmeldung bestand. RICHTIG? danke Tom
Seit wann kann man jemanden für einen Fantasie-Domainnamen verklagen?! Häh?
Eigentlich nicht. Aber falls denn jemand Vorrang haette, musst du abschalten, resp umbenennen. Abgemahnt wird man nur in Deutschland. Anderswo gibt es einen netten Brief. Auf Nummer sicher wuerde man daher keine .de Domain nehmen. Die sind aber eh viel zu teuer. Ich hatte kuerzlich einen solchen Fall. Als Namens-aeltester habe ich Vorrang. Ein Anderer hat aber eine aehnliche Domain eher in Betrieb gehabt, das soll auch noch was bedeuten.. ich hab mit dem Aufsetzen etwas Zeit verstreichen lassen. Naja. Jedenfalls kam ein Dritter mit einem aehnlichen Namen. Der war im Prozess vom zweiten platt gemacht werden als der meine Domain fuer 30000 kaufen wollte. Schliesslich musste er umbenennen, da ich von den juristischen Huerden ueberfordert war und es sein liess.
Simon K. schrieb: > Seit wann kann man jemanden für einen Fantasie-Domainnamen verklagen?! > Häh? Aber klaro! Markenrecht ist Markenrecht. SIEMENS mag so heißen, weil es mal einen Werner von Siemens gab, das ist also kein Fantasiename. ZALANDO ist aber zum Beispiel so ein Fantasiename, für dessen falsche Verwendung, das muss nicht zwangsweise eine gewerbliche Verwendung sein, man sehr wohl verklagt werden kann.
Na. Deswegen macht macht man zu Beginn ja eine Recherche. Und wenn die nichts findet traegt man den Domainnamen ein. Was ist das Problem?
Drei von Vier schrieb: > Na. Deswegen macht macht man zu Beginn ja eine Recherche. Und wenn die > nichts findet traegt man den Domainnamen ein. Was ist das Problem? Es ist aber durchaus möglich dass andere deine Domain anderst als Du interpretieren, und das ruft dann immer wieder unerwartet unseriöse Zeitgenossen auf den Plan: Die TLD für Polen ist .pl Der erste Buchstaben im Alphabet ist das "a" Zusammen ergibt das "a.pl" ..und jetzt ratet mal wer hier einen polnischen Gemüsehändler aus der Warschauer Vorstadt verklagt.... http://www.computerbase.de/news/2012-09/apple-beansprucht-markennamen-a.pl-fuer-sich/ und wenn wir gerade beim Thema sind, überlege dir gut wie Dein Logo aussieht: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13680040/Apples-absurder-Angriff-auf-das-Bonner-Apfelkind.html
Jeffrey Lebowski schrieb: > Der erste Buchstaben im Alphabet ist das "a" > Zusammen ergibt das "a.pl" APL - das ist doch diese völlig unlesbare Programmiersprache. Beanspruchen die Affen die jetzt auch schon für sich?
Uhu Uhuhu schrieb: > APL - das ist doch diese völlig unlesbare Programmiersprache. > Beanspruchen die Affen die jetzt auch schon für sich? Wär schwierig, da die schon seit den 60ern existiert. Weiss auch nicht, ob es für Apple klug wäre, ausgerechnet IBM ans Bein zu pinkeln.
Jeffrey Lebowski schrieb: > ..und jetzt ratet mal wer hier einen polnischen Gemüsehändler aus der > Warschauer Vorstadt verklagt.... > http://www.computerbase.de/news/2012-09/apple-beansprucht-markennamen-a.pl-fuer-sich/ > > > > und wenn wir gerade beim Thema sind, überlege dir gut wie Dein Logo > aussieht: > http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13680040/Apples-absurder-Angriff-auf-das-Bonner-Apfelkind.html Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen. Nicht bei allem, auf dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr. Schön langsam wirds absurd, was Apfel hier abzieht. Ist dasselbe wie bei Jack Wolfskin. Meine Kröten kann ich auch einer anderen Firma geben. Erst suchen sie sich ein Allerweltslogo aus und dann verklagen sie alle Welt wegen Ähnlichkeit. Meine Meinung: Logos, die auf Dingen aus der Natur basieren, können nur insofern geschützt werden, als die Ähnlichkeit mit anderen Logos schon sehr groß sein muss. Bei einem angebissenen Apfel ist die Grauzone schon erreicht, wenn der Anbiss weggelassen wird. Alles darüber hinausgehende ist schon nicht mehr ähnlich genug. Kann man aus 3 Meter Entfernung klar auseinanderhalten, wer wer ist, dann wird die Klage abgewiesen.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen > hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen. Das bringt mich auf was... Wär das nicht eine Traumnummer, wenn Apple sich aufgrund unüberhörbarer Verwechselungsgefahr mit dem viel älteren und zur gleichen Branche gehörenden APL umbenennen müsste? ;-)
A. K. schrieb: > wenn Apple > sich aufgrund unüberhörbarer Verwechselungsgefahr mit dem viel älteren > und zur gleichen Branche gehörenden APL umbenennen müsste? Nur dass mit APL halt kein Blumentopp zu gewinnen ist, wer soll da einen Millionenprozess anstrengen?
Jörg Wunsch schrieb: > A. K. schrieb: >> wenn Apple >> sich aufgrund unüberhörbarer Verwechselungsgefahr mit dem viel älteren >> und zur gleichen Branche gehörenden APL umbenennen müsste? > > Nur dass mit APL halt kein Blumentopp zu gewinnen ist, wer soll da > einen Millionenprozess anstrengen? Schon wahr. Aber es geht ums Prinzip. Es wird doch wohl irgendeinen "Apfel" geben, den es schon vor Apple gab. Ein Schuss vor den Bug wäre da mal nicht schlecht. (Obwohl: so wie ich die Rechtsverdreher kenne, stecken die das weg und machen weiter wie bisher. Aber es wäre zumindest mal ein Signal)
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Nicht bei allem, auf > dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr. Ob sie ein Logo mit einem Haufen Pferdeäpfel auch für sich beanspruchen?
Uhu Uhuhu schrieb: > Ob sie ein Logo mit einem Haufen Pferdeäpfel auch für sich beanspruchen? Wenn sie angebissen sind? :-)
Uhu Uhuhu schrieb: > Karl Heinz Buchegger schrieb: >> Nicht bei allem, auf >> dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr. > > Ob sie ein Logo mit einem Haufen Pferdeäpfel auch für sich beanspruchen? Steck ein Blatt rein, das nach rechts zeigt und du kriegst Probleme.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Steck ein Blatt rein, das nach rechts zeigt und du kriegst Probleme. Dann können die Richter darüber sinnieren, was sich der Gaul wohl dabei gedacht hat...
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen > hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen. Da geht es nicht um Stehvermögen, sondern um das Geld, was die Verfahren kosten. > Nicht bei allem, auf > dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr. Schön > langsam wirds absurd, was Apfel hier abzieht. Da Konsumvieh dumm ist und Konzerne nichts lieber wollen als dummes Konsumvieh argumentieren die immer damit, dass der Über-DAU = Lieblingskunde das sehr wohl verwechseln wird. Der Rest, den du am Ende vorschlägst, funktioniert deshalb so einfach leider nicht. > Ist dasselbe wie bei Jack Wolfskin. Meine Kröten kann ich auch einer > anderen Firma geben. Erst suchen sie sich ein Allerweltslogo aus und > dann verklagen sie alle Welt wegen Ähnlichkeit. Dazu habe ich folgendes in Erinnerung: Eine Beratungsfirma hat Jack Wolfskin dahingehend "beraten", dass man die Marke/Logo rechtlich schützen müsse. Dann kam eben diese Beratungsfirma auf die Idee, auch private (natürliche) Personen zu verklagen für dieses Trivial-Logo. Das ging dann sowas von negativ durch die Medien, dass Jack Wolfskin schnellstmöglich die Büchse der Pandorra, die die Beraterfirma geöffnet hatte, wieder schließen wollte. Man wollte sich zwar rechtlich schützen, aber nicht so. Man hat sich dann auch höflich bei den Betroffenen entschuldigt. Ob es so war weiß ich nicht, aber auf jeden Fall hat die Beraterfirma ihr Geschäft gemacht. Da kann man sich also mal wieder fragen, welchen Sinn solche Berater haben, außer einem das Geld aus der Tasche zu ziehen. BTW: Ich würde nie auf die Idee kommen mir Klamotten anzuziehen, mit der ich Werbung für den Hersteller mache. Da zieh ich mir lieber ein Bier-T-Shirt an.
Andi $nachname schrieb: > Da Konsumvieh dumm ist und Konzerne nichts lieber wollen als dummes > Konsumvieh argumentieren die immer damit, dass der Über-DAU = > Lieblingskunde das sehr wohl verwechseln wird. Ein Glück, daß du uns das so leicht verständlich erklären kannst...
Andi $nachname schrieb: > Karl Heinz Buchegger schrieb: >> Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen >> hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen. > > Da geht es nicht um Stehvermögen, sondern um das Geld, was die Verfahren > kosten. Genau das mein ich mit Stehvermögen. Große Konzerne sind da einfach im Vorteil, weil sie den Prozess so lange in die Länge ziehen können, bis dem Gegner das Geld ausgeht. > Dazu habe ich folgendes in Erinnerung: Eine Beratungsfirma hat > Jack Wolfskin dahingehend "beraten", dass man die Marke/Logo > rechtlich schützen müsse. Dann kam eben diese Beratungsfirma auf > die Idee, auch private (natürliche) Personen zu verklagen für > dieses Trivial-Logo Das wusste ich gar nicht, das da wieder mal so eine Beratungsfirma dahinter steckte. > Man hat sich dann auch höflich bei den Betroffenen entschuldigt. Ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Die letzte Entscheidung lag sicherlich bei J.W. Und die hätten da schon von vorne herein mit mehr Augenmass agieren müssen.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Karl Heinz Buchegger schrieb: >>> Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen >>> hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen. >> >> Da geht es nicht um Stehvermögen, sondern um das Geld, was die Verfahren >> kosten. > > Genau das mein ich mit Stehvermögen. > Große Konzerne sind da einfach im Vorteil, weil sie den Prozess so lange > in die Länge ziehen können, bis dem Gegner das Geld ausgeht. Auch Unternehmen können Prozesskostenhilfe beantragen. Im Gegensatz zu der falschen Formulierung auf Wikipedia ist das NICHT auf Personen beschränkt (siehe §§ 114 ZPO ff.). Allerdings kenne ich das nur in Deutschland, hier kann man bis zum BGH klagen, ohne schon vorher aus Finanznot umzukippen. In den USA aber nicht. Dort wird ja auch die Schadenersatzsumme anhand der der Molekülanzahl im Kaffeesatz des Klägers festgelegt, ebenso die Kosten für Anwälte. > Ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Die letzte Entscheidung lag > sicherlich bei J.W. Und die hätten da schon von vorne herein mit mehr > Augenmass agieren müssen. So ist das, wenn man die Berater unkontrolliert walten lässt! Nicht nur in diesem Fall.
Andi $nachname schrieb: > Allerdings kenne ich das nur in Deutschland, hier kann man bis zum BGH > klagen, ohne schon vorher aus Finanznot umzukippen. In den USA aber > nicht. In den USA zahlt normalerweise jeder seine eigenen Prozesskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Andi $nachname schrieb: > Im Gegensatz zu > der falschen Formulierung auf Wikipedia ist das NICHT auf Personen > beschränkt (siehe §§ 114 ZPO ff.). Dann korrigier doch den Text bei Wikipedia, wenn du dir sicher bist.
Na ja, die Frau Römer hat wohl hochtrabende Pläne mit dem Apfelkind, neben der Kategorie 43 für Bewirtung hat sie noch Schutz für weitere 12 angemeldet: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100617829/DE "I wanted to do something like Starbucks, and have the logo as my trademark..." http://www.dailymail.co.uk/news/article-2055869/German-cafe-Apfelkind-logo-dispute-Apple.html?ITO=1490 Also nichts mit "Weltkonzern geht mit aller Härte gegen kleine Wirtin vor". Apple verlangt nur den Verzicht auf einige Klassen, wie die Welt im Gegensatz zu anderen Medien richtigerweise berichtet.
Andi $nachname schrieb: > Auch Unternehmen können Prozesskostenhilfe beantragen. Im Gegensatz zu > der falschen Formulierung auf Wikipedia ist das NICHT auf Personen > beschränkt (siehe §§ 114 ZPO ff.). Im Wikipedia-Artikel zu "Prozesskostenhilfe" steht unter "Voraussetzungen": Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen (vgl. § 116 ZPO) Prozesskostenhilfe erhalten, allerdings unter wesentlich engeren Voraussetzungen.
Jörg Wunsch schrieb: > Dann korrigier doch den Text bei Wikipedia, wenn du dir sicher bist. Weißt du was Löschadmins sind? Diese Seuche, von der die deutsche Wikipedia durchgehend befallen ist, hält mich konsequent davon ab, da jemals wieder was zu ändern oder einzustellen. Wer § 114 ZPO kennt weiß, dass es da um Parteien (Kläger, Beklagte, Nebenkläger, etc.) und nicht um Personen geht.
A. K. schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Allerdings kenne ich das nur in Deutschland, hier kann man bis zum BGH >> klagen, ohne schon vorher aus Finanznot umzukippen. In den USA aber >> nicht. > > In den USA zahlt normalerweise jeder seine eigenen Prozesskosten, > unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Mit dem kleinen Unterschied, dass diese gar nicht so fest vorgegeben sind wie man das aus der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung kennt, sondern weitgehend frei vereinbar. Bei Milliardenklagen, di ein den USA usus sind, sind diese Kosten regelmäßig exorbitant und wer seinen Anwalt nicht bezahlen kann knickt an der Stelle sofort ein. Man muss als Kläger also nur ein paar Quadrillion Gigadollar Schadenersatz einklagen, schon hat man den Prozes gewonnen bzw. der Beklagte unterschreibt freiwillig die Niederlageerklärung und die Unterlassenserklärung. Kann man immer schön bei Prozessen von MONSANTO beobachten.
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