Forum: Offtopic Domainname, welchen darf ich ohne Probleme verwenden


von thomas t. (t47)


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Hallo,

ich bin gerade dabei mir eine Domain anzumelden, vorher bin ich 
natürlich am überlegen welchen Namen ich verwende, bzw. verwenden darf.
Es gibt ja unzählige fachkundige Seiten die rechtshinweise geben, aber 
schlau bin ich noch nicht ganz geworden.
Also, meine Name lautet Thomas Muster (als Beispiel), Muster ist 
natürlich als Domain längst vergeben. Zumindest alle bekannten TLDs.
Ich könnte natürlich TMuster oder MusterT oder ThomasMuster nehmen, 
gefällt mir aber nicht so.
Mit diesen Namenskombinationen habe ich auch rechtlich überhaupt keine 
Probleme und biete keine Angriffsfläche.

Jetzt meine Frage wie sieht es mit z.B.

ThomxMus, Thom-Mus ...also eine Kombination aus Namensbruchstücken, z.B. 
getrennt mit einem x oder Bindestrich, oder was auch immer, aus?
Ist hier eine eindeutige Zuordnung zu meinem Namen noch erkennbar?

vielleicht könnt Ihr mir ja ein wenig helfen?

vielen Dank
Thomas

von Purzel H. (hacky)


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Denk dir irgend einen Domain Namen aus, er muss nichts mit dem 
Eigennamen zu tun haben. Dann mach eine Google suche danach. Und wenn's 
gut ist, oder wenn's ein anderes subjektmaessiges Gebiet betrifft ist 
gut. Anmelden und gut ist.
Sinnvollerwise beschreibt der Domainname worum's geht. Worum soll's denn 
gehen ? Etwas privates, freizeit oder etwas berufliches ?

von thomas t. (t47)


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nichts wildes, einfach eine private Domain, ich habe noch keinen 
konkreten Gedanken.
Naja man hört halt viele Geschichten mit Abmahnung und sonstwas, auch 
bei Fantasienamen.
Also Fantasienamen habe ich mir auch schon überlegt und gegoogelt, 
nichts gefunden, oder nur Schmarrn. Was ist jetzt wenn einer sich den 
Namen schnappt und ein Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster darauf 
anmelden, dann könnte er mir ans Bein pinkeln, oder?

ich will halt einfach relativ sicher sein mit der Domain. Und leider 
habe ich so einen Standardnamen, dass es bereits jede sinnvolle 
Kombination schon gibt.

Gruss
Tom

von A. $. (mikronom)


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thomas thom schrieb:
> Was ist jetzt wenn einer sich den
> Namen schnappt und ein Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster darauf
> anmelden, dann könnte er mir ans Bein pinkeln, oder?

Wenn der Name erst nach deiner Domainregistrierung geschützt wurde, 
sieht es für den Rechteinhaber schlecht aus.

> ich will halt einfach relativ sicher sein mit der Domain.

Überleg dir was und google danach. Allgemeingültige Begriffe kann man 
auch kaum schützen.

> Und leider
> habe ich so einen Standardnamen, dass es bereits jede sinnvolle
> Kombination schon gibt.

Starte eine/n Textverarbeitung/editor, lege den Kopf auf die Tastatur 
und roll ihn hin und her. Einen Teil von dem, was da entsteht, kannst du 
als Domainame verwenden.

von Hubert M. (hm-electric)


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thomas thom schrieb:
> Was ist jetzt wenn einer sich den
> Namen schnappt und ein Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster darauf
> anmelden, dann könnte er mir ans Bein pinkeln, oder?

Wenn du deinen Domainnamen hast, und ein anderer es als Geschmacksmuster 
haben will, muß er dir deinen Domainnamen abkaufen.
Egal, welcher Provider, bei der Anmeldung bzw. aussuchen deines 
Domainnamens, wird überprüft, ob dieser schon vergeben ist.

Ich habe einen Allerweltsnamen, schon bei mir im Ort gib es zwei mit 
gleichem Vor UND Zuname. Als ich 1997 mit dem Internet begann, gab es 
mit meinem Namen nicht mal eine e-mail Adresse. Deswegen griff ich auf 
mein "Logo" zurück, dass ich vor der Internetzeit kreiert hatte. Dieses 
"Logo" hab ich auf sämtliche Werkzeugkisten und Maschinenkoffer damals 
angebracht.
Heute, ist es mein "Zeichen" im Internet, und auch meine Homepage heißt 
so. Damals gab es noch nichts mit meinem "Logo" im internet, auch das 
hat sich geändert. Meine Homepage: www.hm-electric.de Inzwischen gibt es 
aber auch www.hm-electric.com.

hm-electric

von Purzel H. (hacky)


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Eine private Domain. Dann wuerde ich mir nicht viel Gedanken machen und 
eine gratis Domain bei www.dyndns.com nehmen. Die heisst dann: 
Irgendwas.homelinux.org, oder sonstwie. Der erste der drei ist nach 
eigenem Belieben, die anderen Zwei relativ fest vorgegeben. Dann einen 
Rechner zuhause als Server hinstellen und weiter arbeiten. Solange man 
nicht grad einen Markennamen, oder Firmennamen belegt sollte gut sein.

von thomas t. (t47)


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ok,...klingt alles ganz gut was Ihr schreibt, schon mal vielen Dank für 
eure Hilfe.
Also nochmal, wenn ich einen Fantasienamen (den es aktuell nirgends bei 
google gibt) verwende, kann später keiner kommen eine Geschmacksmuster 
anmelden und mir Probleme bereiten? ....Pech habe ich natürlich sollte 
ich schlecht gegoogelt haben, bzw. so ein Geschmacksmuster vor meiner 
Anmeldung bestand. RICHTIG?

danke
Tom

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Seit wann kann man jemanden für einen Fantasie-Domainnamen verklagen?! 
Häh?

von Purzel H. (hacky)


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Eigentlich nicht. Aber falls denn jemand Vorrang haette, musst du 
abschalten, resp umbenennen.
Abgemahnt wird man nur in Deutschland. Anderswo gibt es einen netten 
Brief. Auf Nummer sicher wuerde man daher keine .de Domain nehmen. Die 
sind aber eh viel zu teuer.

Ich hatte kuerzlich einen solchen Fall. Als Namens-aeltester habe ich 
Vorrang. Ein Anderer hat aber eine aehnliche Domain eher in Betrieb 
gehabt, das soll auch noch was bedeuten.. ich hab mit dem Aufsetzen 
etwas Zeit verstreichen lassen. Naja. Jedenfalls kam ein Dritter mit 
einem aehnlichen Namen. Der war im Prozess vom zweiten platt gemacht 
werden als der meine Domain fuer 30000 kaufen wollte. Schliesslich 
musste er umbenennen, da ich von den juristischen Huerden ueberfordert 
war und es sein liess.

von A. $. (mikronom)


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Simon K. schrieb:
> Seit wann kann man jemanden für einen Fantasie-Domainnamen verklagen?!
> Häh?

Aber klaro! Markenrecht ist Markenrecht. SIEMENS mag so heißen, weil es 
mal einen Werner von Siemens gab, das ist also kein Fantasiename. 
ZALANDO ist aber zum Beispiel so ein Fantasiename, für dessen falsche 
Verwendung, das muss nicht zwangsweise eine gewerbliche Verwendung sein, 
man sehr wohl verklagt werden kann.

von Purzel H. (hacky)


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Na. Deswegen macht macht man zu Beginn ja eine Recherche. Und wenn die 
nichts findet traegt man den Domainnamen ein. Was ist das Problem?

von Jeffrey L. (the_dude)


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Drei von Vier schrieb:
> Na. Deswegen macht macht man zu Beginn ja eine Recherche. Und wenn die
> nichts findet traegt man den Domainnamen ein. Was ist das Problem?

Es ist aber durchaus möglich dass andere deine Domain anderst als Du 
interpretieren, und das ruft dann immer wieder unerwartet unseriöse 
Zeitgenossen auf den Plan:

Die TLD für Polen ist .pl
Der erste Buchstaben im Alphabet ist das "a"
Zusammen ergibt das "a.pl"

..und jetzt ratet mal wer hier einen polnischen Gemüsehändler aus der 
Warschauer Vorstadt verklagt....
http://www.computerbase.de/news/2012-09/apple-beansprucht-markennamen-a.pl-fuer-sich/



und wenn wir gerade beim Thema sind, überlege dir gut wie Dein Logo 
aussieht:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13680040/Apples-absurder-Angriff-auf-das-Bonner-Apfelkind.html

von Uhu U. (uhu)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Der erste Buchstaben im Alphabet ist das "a"
> Zusammen ergibt das "a.pl"

APL - das ist doch diese völlig unlesbare Programmiersprache. 
Beanspruchen die Affen die jetzt auch schon für sich?

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> APL - das ist doch diese völlig unlesbare Programmiersprache.
> Beanspruchen die Affen die jetzt auch schon für sich?

Wär schwierig, da die schon seit den 60ern existiert. Weiss auch nicht, 
ob es für Apple klug wäre, ausgerechnet IBM ans Bein zu pinkeln.

von Karl H. (kbuchegg)


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Jeffrey Lebowski schrieb:

> ..und jetzt ratet mal wer hier einen polnischen Gemüsehändler aus der
> Warschauer Vorstadt verklagt....
> 
http://www.computerbase.de/news/2012-09/apple-beansprucht-markennamen-a.pl-fuer-sich/
>
>
>
> und wenn wir gerade beim Thema sind, überlege dir gut wie Dein Logo
> aussieht:
> 
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13680040/Apples-absurder-Angriff-auf-das-Bonner-Apfelkind.html


Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen 
hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen. Nicht bei allem, auf 
dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr. Schön 
langsam wirds absurd, was Apfel hier abzieht.
Ist dasselbe wie bei Jack Wolfskin. Meine Kröten kann ich auch einer 
anderen Firma geben. Erst suchen sie sich ein Allerweltslogo aus und 
dann verklagen sie alle Welt wegen Ähnlichkeit. Meine Meinung: Logos, 
die auf Dingen aus der Natur basieren, können nur insofern geschützt 
werden, als die Ähnlichkeit mit anderen Logos schon sehr groß sein muss. 
Bei einem angebissenen Apfel ist die Grauzone schon erreicht, wenn der 
Anbiss weggelassen wird. Alles darüber hinausgehende ist schon nicht 
mehr ähnlich genug. Kann man aus 3 Meter Entfernung klar 
auseinanderhalten, wer wer ist, dann wird die Klage abgewiesen.

von (prx) A. K. (prx)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen
> hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen.

Das bringt mich auf was... Wär das nicht eine Traumnummer, wenn Apple 
sich aufgrund unüberhörbarer Verwechselungsgefahr mit dem viel älteren 
und zur gleichen Branche gehörenden APL umbenennen müsste? ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> wenn Apple
> sich aufgrund unüberhörbarer Verwechselungsgefahr mit dem viel älteren
> und zur gleichen Branche gehörenden APL umbenennen müsste?

Nur dass mit APL halt kein Blumentopp zu gewinnen ist, wer soll da
einen Millionenprozess anstrengen?

von Karl H. (kbuchegg)


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Jörg Wunsch schrieb:
> A. K. schrieb:
>> wenn Apple
>> sich aufgrund unüberhörbarer Verwechselungsgefahr mit dem viel älteren
>> und zur gleichen Branche gehörenden APL umbenennen müsste?
>
> Nur dass mit APL halt kein Blumentopp zu gewinnen ist, wer soll da
> einen Millionenprozess anstrengen?

Schon wahr.
Aber es geht ums Prinzip.
Es wird doch wohl irgendeinen "Apfel" geben, den es schon vor Apple gab.
Ein Schuss vor den Bug wäre da mal nicht schlecht. (Obwohl: so wie ich 
die Rechtsverdreher kenne, stecken die das weg und machen weiter wie 
bisher. Aber es wäre zumindest mal ein Signal)

von Uhu U. (uhu)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Nicht bei allem, auf
> dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr.

Ob sie ein Logo mit einem Haufen Pferdeäpfel auch für sich beanspruchen?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Ob sie ein Logo mit einem Haufen Pferdeäpfel auch für sich beanspruchen?

Wenn sie angebissen sind? :-)

von Karl H. (kbuchegg)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Karl Heinz Buchegger schrieb:
>> Nicht bei allem, auf
>> dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr.
>
> Ob sie ein Logo mit einem Haufen Pferdeäpfel auch für sich beanspruchen?

Steck ein Blatt rein, das nach rechts zeigt und du kriegst Probleme.

von Uhu U. (uhu)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Steck ein Blatt rein, das nach rechts zeigt und du kriegst Probleme.

Dann können die Richter darüber sinnieren, was sich der Gaul wohl dabei 
gedacht hat...

von A. $. (mikronom)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen
> hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen.

Da geht es nicht um Stehvermögen, sondern um das Geld, was die Verfahren 
kosten.

> Nicht bei allem, auf
> dem ein Apfel abgebildet ist, gibt es eine Verwechslungsgefahr. Schön
> langsam wirds absurd, was Apfel hier abzieht.

Da Konsumvieh dumm ist und Konzerne nichts lieber wollen als dummes 
Konsumvieh argumentieren die immer damit, dass der Über-DAU = 
Lieblingskunde das sehr wohl verwechseln wird. Der Rest, den du am Ende 
vorschlägst, funktioniert deshalb so einfach leider nicht.

> Ist dasselbe wie bei Jack Wolfskin. Meine Kröten kann ich auch einer
> anderen Firma geben. Erst suchen sie sich ein Allerweltslogo aus und
> dann verklagen sie alle Welt wegen Ähnlichkeit.

Dazu habe ich folgendes in Erinnerung: Eine Beratungsfirma hat Jack 
Wolfskin dahingehend "beraten", dass man die Marke/Logo rechtlich 
schützen müsse. Dann kam eben diese Beratungsfirma auf die Idee, auch 
private (natürliche) Personen zu verklagen für dieses Trivial-Logo. Das 
ging dann sowas von negativ durch die Medien, dass Jack Wolfskin 
schnellstmöglich die Büchse der Pandorra, die die Beraterfirma geöffnet 
hatte, wieder schließen wollte. Man wollte sich zwar rechtlich schützen, 
aber nicht so. Man hat sich dann auch höflich bei den Betroffenen 
entschuldigt.

Ob es so war weiß ich nicht, aber auf jeden Fall hat die Beraterfirma 
ihr Geschäft gemacht. Da kann man sich also mal wieder fragen, welchen 
Sinn solche Berater haben, außer einem das Geld aus der Tasche zu 
ziehen.

BTW: Ich würde nie auf die Idee kommen mir Klamotten anzuziehen, mit der 
ich Werbung für den Hersteller mache. Da zieh ich mir lieber ein 
Bier-T-Shirt an.

von Uhu U. (uhu)


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Andi $nachname schrieb:
> Da Konsumvieh dumm ist und Konzerne nichts lieber wollen als dummes
> Konsumvieh argumentieren die immer damit, dass der Über-DAU =
> Lieblingskunde das sehr wohl verwechseln wird.

Ein Glück, daß du uns das so leicht verständlich erklären kannst...

von Karl H. (kbuchegg)


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Andi $nachname schrieb:
> Karl Heinz Buchegger schrieb:
>> Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen
>> hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen.
>
> Da geht es nicht um Stehvermögen, sondern um das Geld, was die Verfahren
> kosten.

Genau das mein ich mit Stehvermögen.
Große Konzerne sind da einfach im Vorteil, weil sie den Prozess so lange 
in die Länge ziehen können, bis dem Gegner das Geld ausgeht.

> Dazu habe ich folgendes in Erinnerung: Eine Beratungsfirma hat
> Jack Wolfskin dahingehend "beraten", dass man die Marke/Logo
> rechtlich schützen müsse. Dann kam eben diese Beratungsfirma auf
> die Idee, auch private (natürliche) Personen zu verklagen für
> dieses Trivial-Logo

Das wusste ich gar nicht, das da wieder mal so eine Beratungsfirma 
dahinter steckte.

> Man hat sich dann auch höflich bei den Betroffenen entschuldigt.

Ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Die letzte Entscheidung lag 
sicherlich bei J.W. Und die hätten da schon von vorne herein mit mehr 
Augenmass agieren müssen.

von A. $. (mikronom)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Karl Heinz Buchegger schrieb:
>>> Es wird Zeit, dass Apfel mal an jemanden gerät, der das Stehvermögen
>>> hat, solche Dinge im Rechtsstreit durchzuziehen.
>>
>> Da geht es nicht um Stehvermögen, sondern um das Geld, was die Verfahren
>> kosten.
>
> Genau das mein ich mit Stehvermögen.
> Große Konzerne sind da einfach im Vorteil, weil sie den Prozess so lange
> in die Länge ziehen können, bis dem Gegner das Geld ausgeht.

Auch Unternehmen können Prozesskostenhilfe beantragen. Im Gegensatz zu 
der falschen Formulierung auf Wikipedia ist das NICHT auf Personen 
beschränkt (siehe §§ 114 ZPO ff.).

Allerdings kenne ich das nur in Deutschland, hier kann man bis zum BGH 
klagen, ohne schon vorher aus Finanznot umzukippen. In den USA aber 
nicht. Dort wird ja auch die Schadenersatzsumme anhand der der 
Molekülanzahl im Kaffeesatz des Klägers festgelegt, ebenso die Kosten 
für Anwälte.

> Ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Die letzte Entscheidung lag
> sicherlich bei J.W. Und die hätten da schon von vorne herein mit mehr
> Augenmass agieren müssen.

So ist das, wenn man die Berater unkontrolliert walten lässt! Nicht nur 
in diesem Fall.

von (prx) A. K. (prx)


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Andi $nachname schrieb:
> Allerdings kenne ich das nur in Deutschland, hier kann man bis zum BGH
> klagen, ohne schon vorher aus Finanznot umzukippen. In den USA aber
> nicht.

In den USA zahlt normalerweise jeder seine eigenen Prozesskosten, 
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> Im Gegensatz zu
> der falschen Formulierung auf Wikipedia ist das NICHT auf Personen
> beschränkt (siehe §§ 114 ZPO ff.).

Dann korrigier doch den Text bei Wikipedia, wenn du dir sicher bist.

von Georg W. (gaestle)


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Na ja, die Frau Römer hat wohl hochtrabende Pläne mit dem Apfelkind, 
neben der Kategorie 43 für Bewirtung hat sie noch Schutz für weitere 12 
angemeldet: 
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100617829/DE

"I wanted to do something like Starbucks, and have the logo as my 
trademark..." 
http://www.dailymail.co.uk/news/article-2055869/German-cafe-Apfelkind-logo-dispute-Apple.html?ITO=1490

Also nichts mit "Weltkonzern geht mit aller Härte gegen kleine Wirtin 
vor". Apple verlangt nur den Verzicht auf einige Klassen, wie die Welt 
im Gegensatz zu anderen Medien richtigerweise berichtet.

von Josef G. (bome) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> Auch Unternehmen können Prozesskostenhilfe beantragen. Im Gegensatz zu
> der falschen Formulierung auf Wikipedia ist das NICHT auf Personen
> beschränkt (siehe §§ 114 ZPO ff.).

Im Wikipedia-Artikel zu "Prozesskostenhilfe"
steht unter "Voraussetzungen":

Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen
(vgl. § 116 ZPO) Prozesskostenhilfe erhalten, allerdings unter
wesentlich engeren Voraussetzungen.

von A. $. (mikronom)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Dann korrigier doch den Text bei Wikipedia, wenn du dir sicher bist.

Weißt du was Löschadmins sind? Diese Seuche, von der die deutsche 
Wikipedia durchgehend befallen ist, hält mich konsequent davon ab, da 
jemals wieder was zu ändern oder einzustellen.

Wer § 114 ZPO kennt weiß, dass es da um Parteien (Kläger, Beklagte, 
Nebenkläger, etc.) und nicht um Personen geht.

von A. $. (mikronom)


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A. K. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Allerdings kenne ich das nur in Deutschland, hier kann man bis zum BGH
>> klagen, ohne schon vorher aus Finanznot umzukippen. In den USA aber
>> nicht.
>
> In den USA zahlt normalerweise jeder seine eigenen Prozesskosten,
> unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Mit dem kleinen Unterschied, dass diese gar nicht so fest vorgegeben 
sind wie man das aus der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung kennt, 
sondern weitgehend frei vereinbar. Bei Milliardenklagen, di ein den USA 
usus sind, sind diese Kosten regelmäßig exorbitant und wer seinen Anwalt 
nicht bezahlen kann knickt an der Stelle sofort ein.

Man muss als Kläger also nur ein paar Quadrillion Gigadollar 
Schadenersatz einklagen, schon hat man den Prozes gewonnen bzw. der 
Beklagte unterschreibt freiwillig die Niederlageerklärung und die 
Unterlassenserklärung. Kann man immer schön bei Prozessen von MONSANTO 
beobachten.

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