Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im Rückstand. Soweit ich weiß, habe ich u. A. folgende Möglichkeiten: 1. Ausserordentliche Kündigung einreichen. Der Arbeitgeber wäre verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der sonst gültigen Kündigungsfrist weiter zu zahlen. 2. Verweigern der Arbeitsleistung mit vorheriger Fristsetzung (7 Tage). Die Arbeit müsste nicht nachgeholt werden. Lohn wäre weiter zu zahlen. Habt Ihr schon einmal vor einer ähnlichen Entscheidung gestanden? Wie ist es Euch ergangen? Gruß, Magnetus Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_(Deutschland)#Verzug_der_Lohnzahlung http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung#Au.C3.9Ferordentliche_K.C3.BCndigung
Tja, zu den angegebenen Maßnahmen bist du sicher berechtigt. Nur stehtst du im ersten Fall dann ohne Job da, im zweiten vllt. auch. Kann oder will der AG nicht zahlen? Wenn er nicht kann, wird 2. nix bringen. Dann ist eine Kündigung ja der einzig vernünftige Weg, oder nicht?
Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, ob die schon ihre Beiträge bekommen hat. Krankenkassen sind normalerweise ziemlich rabiat beim Einfordern. Bespreche Dein Vorgehen am Besten auch noch mit Deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Zum Einen kommst Du damit Deiner Pflicht nach, eine drohende Arbeitslosigkeit rechtzeitig anzuzeigen, zum anderen könnte der auch Tipps und Infos für Dich haben. fchk
Magnus Müller schrieb: > Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im > Rückstand. Soweit ich weiß, habe ich u. A. folgende Möglichkeiten: > > 1. Ausserordentliche Kündigung einreichen. Der Arbeitgeber wäre > verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der sonst gültigen > Kündigungsfrist weiter zu zahlen. > > 2. Verweigern der Arbeitsleistung mit vorheriger Fristsetzung (7 Tage). > Die Arbeit müsste nicht nachgeholt werden. Lohn wäre weiter zu > zahlen. > > Habt Ihr schon einmal vor einer ähnlichen Entscheidung gestanden? Wie > ist es Euch ergangen? > > Gruß, > Magnetus Wenn es schon drei Monate keinen Lohn gab ist das aber nicht sehr vernünftig auf Versprechungen der Zahlung zu vertrauen. Da wäre es sicher sinnvoll einen Anwalt einzuschalten und den Lohn anzumahnen, gegebenenfalls die Pfändung, oder sogar die Insolvenz nebs Anzeige der Insolvenzverschleppung anzuschieben, denn hier scheint es dringenden Handlungsbedarf zu geben. Bei Insolvenz zahlt dann die Arbeitsagentur drei Monate Insolvenzausfallgeld. Natürlich sollte man die Arbeits- leistung dann auch verweigern, aber selber kündigen könnte eine Sperre von der Arbeitsagentur zur Folge haben, wenn man nicht besondere Umstände glaubhaft machen kann. Das würde ich da aber mit dem Amt klären. Außerdem würde man ja dann auch weitere rechtliche Ansprüche die nur mit einer Abfindung aus der Welt geschafft würden, riskieren. Wegen der Komplexität dieses Rechtsgebiets ist einen Anwalt zu konsultieren dringendst angeraten.
Roland B. schrieb: > Kann oder will der AG nicht zahlen? Hauptsächlich wohl "kann". Ein bisschen "will" ist aber wohl auch dabei. Zum "kann nicht zahlen": Die Geschäfte laufen schon lange schleppend bis schlecht. In den vergangenen Jahren gab es gelegentlich schon Phasen, in denen mein AG beim Gehalt bis zu 1,5 Monaten im Verzug war. Mittlerweile verzögert sich die Erledigung von Aufträgen (Reparaturen), weil Ersatzteile (welche bei einem Hersteller seit jeher nur gegen Vorauskasse geliefert werden) aufgrund fehlender Vorauszahlung nicht geliefert werden. Zum "will nicht zahlen": Ich habe das Gefühl, dass er meine Gehaltszahlungen immer weiter hinauszögern will um das Geld für Geschäftszwecke nutzen zu können. Vor ein paar Tagen hat er mir erzählt, dass er für einen Kunden ein Rechnersystem im Gesamtwert von rund 11.000 EUR geordert hat... ...ohne Worte...
Läuft die Firma schlecht? Vielleicht mal umhören in der Richtung, damit du rechtzeitig Bescheid weißt (Bewerbung, Arbeitsagentur,...)
Floh schrieb: > Läuft die Firma schlecht? siehe: Magnus Müller schrieb: > Die Geschäfte laufen schon lange schleppend bis schlecht. Was noch zu erwähnen wäre: Ausser meinem Chef und mir gibt es nur noch unsere Halbtagssekretärin. Das "noch" ist übrigens wörtlich zu nehmen, da sie mittlerweile gekündigt hat.
Wie du selbst festgestellt hast, wird immer zuerst bei den AN nicht gezahlt, weil es sonst keine Lieferungen mehr gibt. Wenn du in der Gewerkschaft bist geh zu denen. Wenn nicht lohnt es sich wahrscheinlich nicht einen Anwalt einzuschalten. Der möchte sein Honorar aber bei deinem Betrieb gibt es nichts mehr zu hohlen!!! Beließ dich noch ein bisschen über Insolvensgelt und besprich deine Situation mit dem Arbeitsamt. Nutze Möglichkeit 2 und such dir neue Arbeit in der Zeit.
Floh schrieb: > Läuft die Firma schlecht? Über den wirtschaftlichen Zustand einer Firma erfährt man doch so gut wie nix. Ist eben das am besten gehütete Geheimnis im Unternehmen. Da würde ich ganz schnell einen Termin beim Anwalt machen und jede Aussage vom Arbeitgeber ignorieren, selbst wenn der glaubhaft versichert das das Geld die nächsten Tage gezahlt würde. Das wäre unglaubhaft.
Wenn nur noch Chef und du da bist, kann man wohl mal Klartext reden, heißt: Karten auf den Tisch und besprechen, ob die Firma so noch überlebensfähig ist. Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten lassen. Wenn sich der Chef anstellt, weißt du sowieso woran du bist und musst dich nasch was Neuem umschauen.
Karl schrieb: > Wenn du in der Gewerkschaft bist geh zu denen. Negativ. > Wenn nicht lohnt es sich wahrscheinlich nicht einen Anwalt > einzuschalten. Der möchte sein Honorar... Muss mit meiner Rechtsschutzversicherung abklären, ob sie im Falle eines Falles einspringen würde. > ...aber bei deinem Betrieb gibt es nichts mehr zu hohlen!!! Hmmm... hab da noch einen Funken Hoffnung: Mittlerweile läuft seine Scheidung und sein Haus wird verkauft. Da er offensichtlich Einzelunternehmer ist, müsste er mit seinem Privatvermögen haften. > Beließ dich noch ein bisschen über Insolvensgelt und besprich deine > Situation mit dem Arbeitsamt. Nutze Möglichkeit 2 und such dir neue > Arbeit in der Zeit. Die Möglichkeit mit der Insolvenzgeschichte möchte ich (im Moment) nur ungern wahrnehmen, da ich für sein Geschäft prinzipiell noch Chancen sehe und ich ihm nicht den Todesstoß versetzen möchte. Andererseits frage ich mich, ob ich mich dann nicht womöglich selbst strafbar mache...
1.Schriftliche Gehaltsnachforderung mit Nennung der Gesamtsumme und Fristsetzung. 2.Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt auch unter Berücksichtigung einer möglichen Insolvenz. 3.Gehaltsnachforderung durch einen Anwalt vorbereiten lassen. 4.Ab sofort einen neuen Arbeitgeber suchen ! Entweder ist die Fa. pleite oder der Chef kriminell. Oder beides! Viel Erfolg
Frank K. schrieb: > Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, ob die schon ihre Beiträge > bekommen hat. Krankenkassen sind normalerweise ziemlich rabiat beim > Einfordern. Guter Ansatz > Bespreche Dein Vorgehen am Besten auch noch mit Deinem Sachbearbeiter > bei der Agentur für Arbeit. Zum Einen kommst Du damit Deiner Pflicht > nach, eine drohende Arbeitslosigkeit rechtzeitig anzuzeigen, zum anderen > könnte der auch Tipps und Infos für Dich haben. Kann nicht verkehrt sein. Magnus Müller schrieb: > Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im > Rückstand. Was hast du bereits egmacht? Lebst du vom Erspartem? Magnus Müller schrieb: > 1. Ausserordentliche Kündigung einreichen. Der Arbeitgeber wäre > verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der sonst gültigen > Kündigungsfrist weiter zu zahlen. > > 2. Verweigern der Arbeitsleistung mit vorheriger Fristsetzung (7 Tage). > Die Arbeit müsste nicht nachgeholt werden. Lohn wäre weiter zu > zahlen. ZU 1.) was für einen Lohn, Du bekommst seiot 3 Monaten nichts, damit wäre auch der Rechtsanspruch bei einer Insolvenz hinfällig (3 Monate wäre dein Lohn gesichert). Wenn dein Chef nicht zahlen, will, kann, möchte, ... abmahnen. Dann fristlose Kündigung sofern man was anderes hat. Überstunden (150 Ü-Stunden sind Insolvenz gesichert). Urlaubsanspruch, Urlaub nehmen. Belastet dich das psychisch, ab zum Arzt, sage was Sache ist und dich krank schreiben lassen. Kein Lohn, keine Leistung.
Michael S. schrieb: > Über den wirtschaftlichen Zustand einer Firma erfährt man > doch so gut wie nix. Ist eben das am besten gehütete Geheimnis > im Unternehmen. In meinem Fall lässt sich da nicht viel verheimlichen. Dafür ist der Betrieb zu klein. > Da würde ich ganz schnell einen Termin beim Anwalt > machen und jede Aussage vom Arbeitgeber ignorieren, selbst wenn > der glaubhaft versichert das das Geld die nächsten Tage gezahlt > würde. Das wäre unglaubhaft. In der Vergangenheit war es in der tat oft so, dass er umgehende Gehaltszahlungen zugesagt hatte, wenn man ihn auf den Zahlungsverzug aufmerksam gemacht hat. Meistens kam dann doch kein Geld. Floh schrieb: > Wenn nur noch Chef und du da bist, kann man wohl mal Klartext reden, > heißt: Karten auf den Tisch und besprechen, ob die Firma so noch > überlebensfähig ist. Dieser Schritt steht mir kurz bevor. > Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten > lassen. So isses.
Magnus Müller (magnetus) > Die Möglichkeit mit der Insolvenzgeschichte möchte ich (im Moment) nur > ungern wahrnehmen, da ich für sein Geschäft prinzipiell noch Chancen > sehe und ich ihm nicht den Todesstoß versetzen möchte. Andererseits > frage ich mich, ob ich mich dann nicht womöglich selbst strafbar > mache... Warum solltest du? Du bist doch normaler Arbeitnehmer und nicht irgendwie Teilhaber der Firma oder? Insolvenzverschleppung kann denke ich kein Arbeitnehmer begehen, das ist Sache bzw. das Problem deines Chefs. http://www.experto.de/b2b/unternehmen/insolvenz-droht-tipps-fuer-arbeitnehmer-insolvenz-experte-norbert-malsbenden-im-interview.html
Wie schon genannt, im Falle einer Insolvenz gibts max. 3 Monatsgehälter "Insolvenzgeld", aufgrund des Insolvenzgesetzes, bzw. hast Du Anspruch drauf. Mehr Geld gibts nicht (einfach gesagt), d.h., wenn der AG mit >3 Gehältern in Rückstand gerät, wirds ernst. Ich habe eine solche Situation auch schon erlebt bzw. mitgemacht, und letztendlich hilft nur, sich nach was neuem umzuschauen. Geduld oder Mitleid mit dem AG sind dann einfach irgendwann vorbei bzw. müssen es sein, es geht ja auch um dich und nicht nur um den AG. Und nein, in einer solchen Situation ist auch nicht baldige Besserung in Sicht, sonst wäre die längst schon eingetreten.
Ihr redet euch alle gut, und wer zahlt die Zeche wenn alles plötzlivh noch beschi.sener läuft? Klar kann man da nicht den Kopf in den Sand stecken, aber wer hier von Anzeige bzgl. Insolvenz laufend daherredet, schon mal drüber nachgedacht, dass derjenige dann auch die Kosten dafür aufbringen muß > Insolvenzantragskosten! Magnus sag deinem "Chef" so bald als möglich die offene Meinung, dass du das so nicht mehr tolerrieren kannst, und drück ihm die Pistole auf die Brust, enweder umgehend den gesamten Lohn oder tschüß. Da brauchst du unter solchen Umständen auch erstmal nur einen "Urlaub" auf Krankenschein, denn dann wird jemand ganz schnell handeln müssen. Todgeweihte länger durchpäppeln oder stützen ziehen dich dann auch noch tiefer runter. Nutze die Zeit und geh aufs Amt und kläre dort die Lage und nächsten Schritte. Alles andere ist Wunschdenken und Augenwíscherei.
Magnus Müller schrieb: > Michael S. schrieb: >> Über den wirtschaftlichen Zustand einer Firma erfährt man >> doch so gut wie nix. Ist eben das am besten gehütete Geheimnis >> im Unternehmen. > > In meinem Fall lässt sich da nicht viel verheimlichen. Dafür ist der > Betrieb zu klein. Ach ja? Hast du Einblick in die Betriebsfinanzen? Das haben gewöhnlich nur Teilhaber, Steuerberater aber sicher nicht einfache Beschäftigte. >> Da würde ich ganz schnell einen Termin beim Anwalt >> machen und jede Aussage vom Arbeitgeber ignorieren, selbst wenn >> der glaubhaft versichert das das Geld die nächsten Tage gezahlt >> würde. Das wäre unglaubhaft. > > In der Vergangenheit war es in der tat oft so, dass er umgehende > Gehaltszahlungen zugesagt hatte, wenn man ihn auf den Zahlungsverzug > aufmerksam gemacht hat. Meistens kam dann doch kein Geld. Dann frage ich mich worauf du noch wartest? Ich hätte schon nach einem Monat was unternommen als mich so ausnutzen zu lassen. Arbeitgeber sind nicht deine Freunde, sondern deine Ausbeuter, immer. > Floh schrieb: >> Wenn nur noch Chef und du da bist, kann man wohl mal Klartext reden, >> heißt: Karten auf den Tisch und besprechen, ob die Firma so noch >> überlebensfähig ist. > > Dieser Schritt steht mir kurz bevor. Ohne das die Gefahr besteht wieder weiche Knie zu bekommen und sich vertrösten zu lassen? Das würde ich mal bei der Vorgeschichte schön bleiben lassen und anwaltliche Hilfe einholen. Wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du darüber Rechtsschutz. Ansonsten sind die Kosten für Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten eher gering. Das kann aber einem der Anwalt verbindlicher sagen. >> Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten >> lassen. > > So isses. Das hast du ja bereits getan und wo stehst du nun? Morgen ist Freitag, vielleicht kannst du noch einen Termin bekommen denn Zeit ist im Moment nicht dein Freund.
Ich schrieb: > Magnus Müller schrieb: >> Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im >> Rückstand. > > Was hast du bereits egmacht? Abgesehen von mündlichen Nachfragen.... nichts Nennenswertes. > Lebst du vom Erspartem? Gewissermaßen. Meine Frau ist auch voll erwerbstätig und das Guthaben auf dem Girokonto nimmt stetig ab. Unsere "eisernen Reserven" (Sparbuch u.Ä.) haben wir noch nicht angreifen müssen. Aber allmählich wird es eng. Immerhin haben wir noch zwei Kinder zu versorgen. > ZU 1.) was für einen Lohn, Du bekommst seiot 3 Monaten nichts, damit > wäre auch der Rechtsanspruch bei einer Insolvenz hinfällig (3 Monate > wäre dein Lohn gesichert). Wie gesagt: Als Einzelunternehmer müsste er (offensichtlich) mit seinem Privatvermögen haften. Da er für sein Haus mittlerweile einen Käufer gefunden hat, sollte das die finanzielle Situation demnächst entspannen. > Wenn dein Chef nicht zahlen, will, kann, möchte, ... abmahnen. > Dann fristlose Kündigung sofern man was anderes hat. Tja... sofern man etwas Anderes hat... > Belastet dich das psychisch, Aber sicher doch! > ab zum Arzt, sage was Sache ist und dich krank schreiben lassen. So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren würde. > Kein Lohn, keine Leistung. Siehe 1. Link in meinem Anfangsposting. Zitat:
1 | Gerät der Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum in Verzug, kann |
2 | der Arbeitnehmer - nach vorheriger Ankündigung (7 Tage) - seine |
3 | Arbeitsleistung zurückbehalten. Der Arbeitgeber bleibt gleichwohl |
4 | zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet, der Arbeitnehmer |
5 | muss (im Anschluss an den Wegfall des Zurückbehaltungsrechts durch |
6 | Ausgleich der Lohnforderungen) diese Zeiträume nicht nacharbeiten. |
7 | Ein erheblicher Zahlungsverzug des Arbeitgebers berechtigt den |
8 | Arbeitnehmer darüber hinaus zur fristlosen Kündigung des |
9 | Arbeitsverhältnisses. In diesem Falle ist der Arbeitgeber dem |
10 | Arbeitnehmer zum Ersatz des durch die fristlose Kündigung bedingten |
11 | Lohnausfalls (bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist) |
12 | verpflichtet. |
Adler schrieb: > http://www.experto.de/b2b/unternehmen/insolvenz-dr... Ein recht informativer Link. Vielen Dank dafür. Ahnungsloser schrieb: > Magnus sag deinem "Chef" so bald als möglich die offene Meinung, dass du > das so nicht mehr tolerrieren kannst, und drück ihm die Pistole auf die > Brust, enweder umgehend den gesamten Lohn oder tschüß. Wie gesagt: Steht kurz bevor. > Da brauchst du unter solchen Umständen auch erstmal nur einen "Urlaub" > auf Krankenschein, Wie gesagt: Ist nicht meine Art. > denn dann wird jemand ganz schnell handeln müssen. Das würde er auch müssen, wenn ich von meinem Arbeitsverweigerungsrecht Gebrauch machen würde.
Das Problem ist, dass du an der Firma hängst wie an einer Jugenerinnerung. Und du möchtest auch noch vermeiden, dass du die Firma in den Abgrund stürzt. Wenn das wirklich dein Ziel ist, bring doch noch etwas Bargeld mit und gib es deinem Chef. Und du könntest Zusatzstunden leisten, dass die Firma am Ende wirklich viel von dir gehabt hast. Oder du siehst, dass du da ein totes Pferd reitest und den Chef dich um den Lohn betrügt. Er ist damit nicht besser als einer, der dir an der Haustür nen überteurerten Teppich andreht. Dann solltest du zu einem Anwalt gehen und vorab nach dem zu erwartenden Honorar fragen. Es ist durchaus so, dass man bei einem Anwalt vorsprechen kann und er ne Kostenprognose macht. Also nicht gleich meinen, der erste Besuch macht einen schon arm und das ganze lohnt sich nicht. Arbeitsagentur, Krankenkasse etc. auch gleich informieren, wurde ja schon erwähnt. Das ganze funktioniert aber nur, wenn du dich innerlich frei machst, dass das Wohl und Weh der Firma in DEINEN Händen liegt.
Michael S. schrieb: > Ach ja? Hast du Einblick in die Betriebsfinanzen? Das haben gewöhnlich > nur Teilhaber, Steuerberater aber sicher nicht einfache Beschäftigte. Ich habe natürlich keinen Einblick in die Betriebsfinanzen. Meine (noch-) Kollegin jedoch schon. Mein Chef war von Zeit zu Zeit auch recht mitteilsam, wenn es darum ging sich über Banken aufzuregen, die keine Kredite vergeben wollen... > Dann frage ich mich worauf du noch wartest? Ich hätte schon nach einem > Monat was unternommen als mich so ausnutzen zu lassen. Habe mich leider lange Zeit unterbuttern lassen. Speziell in der Zeit, als ich gewissermaßen Alleinverdiener in meiner Familie war. Hatte speziell damals Angst meinen Job zu verlieren. Und das war noch zu den Zeiten, als in der Firma noch ausreichend Geld vorhanden war. > Ohne das die Gefahr besteht wieder weiche Knie zu bekommen und sich > vertrösten zu lassen? Aus diesem Grunde versuche ich mich auf diese Situation vorzubereiten, indem ich recherchiere und u. A. diesen Thread ins Leben gerufen habe. > Das würde ich mal bei der Vorgeschichte schön bleiben lassen und > anwaltliche Hilfe einholen. Das kommt auch noch. > Wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du darüber Rechtsschutz. Wie gesagt: Ich bin in keiner Gewerkschaft >>> Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten >>> lassen. >> >> So isses. > > Das hast du ja bereits getan und wo stehst du nun? Willst du es genau wissen?
Magnus Müller schrieb: > Wie gesagt: Als Einzelunternehmer müsste er (offensichtlich) mit seinem > Privatvermögen haften. Da er für sein Haus mittlerweile einen Käufer > gefunden hat, sollte das die finanzielle Situation demnächst entspannen. Auf solche Möglichkeiten würde ich mich nicht verlassen, denn eine Immobilie die man als Privathaftender an der Backe hat, kann man bei einer Insolvenz kaum vor dem Gerichtsvollzieher schützen und der verschachert so ein Vermögensobjekt weit unter Wert wenn sich dadurch auch nur ein paar Rechnungen bezahlen lassen. Wenn dein Chef die Immobilie verkauft hat, kann er die Kohle die er dafür bekommen hat vor dem Zugriff durch den Gerichtsvollziehers verbergen, egal ob legal oder nicht. Das Geld ist dann plötzlich unauffindbar und eine Garantie das es in den Betrieb gesteckt wird, gibts dann auch nicht. Das ist mitunter ein Sumpf den man sich nicht vorstellen kann, wenn man das nicht selbst mal erlebt hat. Was die Insolvenz angeht, würden Banken, Krankenkassen, die Rentenkasse usw. keinerlei Hemmungen haben die Insolvenz gerichtlich anzuschieben um an ihr Geld zu kommen. Warum sollte der Arbeitnehmer mit seinen Ansprüchen das nicht auch können? Außerdem heißt eine Insolvenz ja nicht, das der Laden in jedem Fall dicht gemacht wird, sondern das das Gericht einen Insolvenzverwalter beauftragt der dann prüft ob der Laden noch zu retten ist oder besser aufgelöst wird durch Gerichtsbeschluss. Aber man sollte das wirklich nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen. Wenn du nichts unternimmst, musst du nicht jammern und bist dann auch selbst schuld an deiner Situation. Magnus Müller schrieb: > So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum > rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren > würde. Was ist dir wichtiger? Ein temporäre Gefühlsduselei oder das Wohlergehen deiner Familie? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Vielleicht noch ein Link hierzu Stichwort "Insolvenzgeld" http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf
Adler schrieb: > Vielleicht noch ein Link hierzu Stichwort "Insolvenzgeld" > > http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf Leider ist der gut gemeinte Link ne taube Nuss die nicht funzt. Nachtrag: Wenn das Geld für einen Anwalt knapp ist, könnte folgende Vorgehensweise möglich sein: Dann würde ich mal überlegen ob du nicht über die Arbeitsagentur beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst(Wert etwa 100Euro) wo du noch nen 10er dazu gibst und das du einem Anwalt für einen verlässlichen Rechtsrat geben kannst, denn finanziell siehts bei dir wohl nicht so rosig aus, hab ich den Eindruck.
Michael S. schrieb: > Nachtrag: > Wenn das Geld für einen Anwalt knapp ist, könnte folgende Vorgehensweise > möglich sein: > Dann würde ich mal überlegen ob du nicht über die Arbeitsagentur beim > Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst(Wert etwa 100Euro) wo du > noch nen 10er dazu gibst und das du einem Anwalt für einen verlässlichen > Rechtsrat geben kannst, denn finanziell siehts bei dir wohl nicht so > rosig aus, hab ich den Eindruck. 1. Um solche Summen geht es erst einmal - ist zwar auch Geld, aber nur der Bruchteil der ausstehenden Forderungen. Noch morgen solltest du dich um nen Anwalt kümmern. 2. Auf jeden Fall mit der AA Kontakt aufnehmen. Krankenkasse und Berufsgenossenschaft dann am Montag. Wenn der Chef womöglich auch keine BG-Beiträge abführt, hast du nicht mal ne Versicherung in der Hinterhand, falls dir auf der Arbeit was passiert.
Michael S. schrieb: > Aber man sollte das wirklich nicht ohne anwaltliche Rückendeckung > versuchen. WAS sollte man nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen? Die Insolvenzgeschichte, oder überhaupt alles Andere? > Wenn du nichts unternimmst, musst du nicht jammern und bist > dann auch selbst schuld an deiner Situation. Sicher. Ich möchte ja auch was dagegen unternehmen, jedoch möchte ich das eben nicht unvorbereitet angehen. > Magnus Müller schrieb: >> So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum >> rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren >> würde. > > Was ist dir wichtiger? Ein temporäre Gefühlsduselei oder das Wohlergehen > deiner Familie? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne > Ende. Unrecht bleibt Unrecht. Wenn ich mich auf ein ähnliches Niveau wie das meines "Gegners" herab lasse, gerate ich unweigerlich in einen Gewissenskonflikt, welcher widerum (aus meiner Sicht) definitiv kontraproduktiv ist. P.S.: Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens bei all Denen bedanken, welche hier nicht "anonym" als Gast posten, da Dies (aus meiner Sicht) vertrauenswürdiger ist. Ich selbst habe mir lange überlegt, ob ich diesen Thread selbst als anonymer Gast starte. Immerhin "lasse ich hier die Hosen runter" und gebe hier einiges über meine persönlichen Verhältnisse preis. Letztendlich habe ich mich dagegen entschieden, da ich das ewige Versteckspiel und die Geheimniskrämerei satt habe.
Michael S. schrieb: > Adler schrieb: >> Vielleicht noch ein Link hierzu Stichwort "Insolvenzgeld" >> >> > http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ver... > > Leider ist der gut gemeinte Link ne taube Nuss die nicht funzt. Bei mir funzt der Link sehr wohl. Im Anhang findest du das verlinkte PDF.
Michael S. schrieb: > Nachtrag: > Wenn das Geld für einen Anwalt knapp ist, könnte folgende Vorgehensweise > möglich sein: > Dann würde ich mal überlegen ob du nicht über die Arbeitsagentur beim > Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst(Wert etwa 100Euro) wo du > noch nen 10er dazu gibst und das du einem Anwalt für einen verlässlichen > Rechtsrat geben kannst, Das wird vermutlich nicht notwendig und auch nicht möglich sein, da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, welche ich in Anspruch nehmen kann. > denn finanziell siehts bei dir wohl nicht so rosig aus, hab ich den > Eindruck. Rein subjektiv finde ich meine derzeitige (u.A. finanzielle) Situation auch nicht rosig. Allerdings glaube ich, dass ich noch nicht so ganz am Limit kratze ;)
Magnus Müller schrieb: > Michael S. schrieb: >> Aber man sollte das wirklich nicht ohne anwaltliche Rückendeckung >> versuchen. > > WAS sollte man nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen? Die > Insolvenzgeschichte, oder überhaupt alles Andere? Sowohl das eine wie das andere, oder auch beides zusammen. >> Wenn du nichts unternimmst, musst du nicht jammern und bist >> dann auch selbst schuld an deiner Situation. > > Sicher. Ich möchte ja auch was dagegen unternehmen, jedoch möchte ich > das eben nicht unvorbereitet angehen. Na, dann mach mal und lass was hören was aus der Sache wurde, auch wenn dir dein Anwalt sehr wahrscheinlich einen Maulkorb verpassen wird, was normal ist. >> Magnus Müller schrieb: >>> So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum >>> rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren >>> würde. >> >> Was ist dir wichtiger? Ein temporäre Gefühlsduselei oder das Wohlergehen >> deiner Familie? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne >> Ende. > > Unrecht bleibt Unrecht. Wenn ich mich auf ein ähnliches Niveau wie das > meines "Gegners" herab lasse, gerate ich unweigerlich in einen > Gewissenskonflikt, welcher widerum (aus meiner Sicht) definitiv > kontraproduktiv ist. Ich sehe nicht das du dich auf das gleiche Niveau herunter begibst. Ich halte das für Einbildung. Entweder man ist im Recht oder nicht. Letztendlich entscheiden in diesem Land immer noch die Gerichte. Da du deine fehlenden Einkünfte leicht nachweisen kannst, stehen die Chancen für deinen Chef eher schlecht. Ist doch nicht deine Schuld. > > > P.S.: > > Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens bei all Denen bedanken, welche > hier nicht "anonym" als Gast posten, da Dies (aus meiner Sicht) > vertrauenswürdiger ist. Ich selbst habe mir lange überlegt, ob ich > diesen Thread selbst als anonymer Gast starte. Immerhin "lasse ich hier > die Hosen runter" und gebe hier einiges über meine persönlichen > Verhältnisse preis. Letztendlich habe ich mich dagegen entschieden, da > ich das ewige Versteckspiel und die Geheimniskrämerei satt habe. Da niemand weiß wo du wohnst, oder weiß das hier einer, ist das doch kein Problem, oder? Außerdem bist du ja schon mit über tausend Posts in diesem Forum aktiv gewesen. Du solltest dich also auskennen. So, Feierabend für heute.
Magnus Müller schrieb: > WAS sollte man nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen? Die > Insolvenzgeschichte, oder überhaupt alles Andere? Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann kriegst du dort deinen Anwalt. Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten aufgefressen. Du mußt die Gehälter bei deinem AG mit Terminsetzung einfordern. Einschreiben mit Rückantwort! Das läßt du dann über den Anwalt einklagen. Natürlich kündigen! Sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Die Krankenkasse brauchst du nicht informieren. Die wissen alles und geben auch keine Auskünfte, ob der AG bezahlt hat. Die informatieren dich schriftlich wenn sie die Leistung einstellen. Wegen 1-2 Monate brauchst du dir aber keine Sorgen machen. Trotzdem nett zu deinem AG sein. Es ist ja möglich, das es in ein paar Wochen unter neuen Bedingungen weitergeht. Es kommt mir sehr bekannt vor, zwei mal habe ich das erlebt. Trotz mehrerer Treffen auf dem Arbeitsgericht habe ich ein gutes Verhältnis zu den damaligen Geschäftsführern und es haben sich danach auch neue Perspektiven eröffnet. Entschuldige bitte, das ich einer von dir verachteten Anonymen bin!
Hallo Magnus hast Du dich eigentlich mal, ins stille Kämmerlein gesetzt, und Dir genau überlegt was Du eigentlich willst. Natürlich ist die große Keule das Sicherste. Ansprüche sichern und schnell weg. Das Hauptstichwort hierbei ist aber weg. Manche Menschen mögen aber ihren Arbeitsplatz, die Kollegen, das Umfeld oder die Arbeit als solches. Deshalb habe ich, in ähnlicher Situation, das Gespräch gesucht. Dabei kann man ja klipp-und-klar sagen wie man die Sache sieht, trotzdem die Ansprüche sichern und feste Fristen setzen. Ich war damals in einem 5-Mann-Betrieb, bei dem ein Konkurs, eines Kunden, die Firmenkasse durcheinandergebracht hat. Zugegeben das sollte nicht dein Problem sein und bei einem Betrieb mit 100000 Mitarbeitern, ist so was fast ausgeschlossen, aber ein Kleinbetrieb, vor allem in der heutigen Situation (Die Banken geben keine Kredite mehr), hat oft wenig Reserven. Übrigens siehst Du die Geier, auf dem langen, kahlen Ast am Horizont? Das sind die Anwälte, die Dir alle (ganz selbstlos) helfen wollen. Die sind aber auf der sicheren Seite, denn die vereinbaren Vorkasse.
Michael_ schrieb: > Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten > aufgefressen. Das sind immer diese Warnungen. Hat unser Problemer vielleicht eine Rechtsschutzversicherung? Ich hatte vor mehreren Jahren arbeitsrechtliche Probleme und hab mich an meine Rechtsschutzversicherung gewandt. Die hat den Prozess dann auch gezahlt - habe nie ne Rechung vom Anwalt gesehen. Also letzte Schleife: Rechtsschutzversicherung anrufen, ob solche Fälle gedeckt sind. Aber mir schein, dass unser Problemer gar keine Lösung will sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung. Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist. Dass der Chef kein Geld zahlt ist schlichtweg Betrug. Wenn er absehen kann, dass er dir die Kohle ohnehin NIE wird geben können (anwaltlich abzuklären), dann ist es womöglich noch eine Ausnutzung von Abhängigen. Hier mit Anstand und Gefühlsduselei zu argumentieren ist fahrlässig. Morgen fällt dir in der Firma ein Hammer auf den Kopf und es stellt sich heraus, dass der Chef nicht mal die BG-Beiträge bezahlt hat - dann riskierst du deine Gesundheit und letzten Endes auch deine Familie - überleg dir, ob es dir DAS wert sein würde.
> Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im > Rückstand. Soweit ich weiß, habe ich u. A. folgende Möglichkeiten: Den Fall hatte ich auch mal. Wenn ich nicht in Thailand gewesen währe hätte ich schon früher zusammengepackt. Hatte mich aber recht gut mit meiner thailändischen Dolmetscherin verstanden, deshalb hatte ich so lange ausgehalten. Habe dann die Prozessoren ausgebaut und bin nach Hause geflogen. Die Kündigung war schneller zu Hause als ich, was aber auch in meinem Sinne war. Mein Geld habe ich bei der folgenden Gerichtsverhandlung bekommen, der Laden war glücklicherweise noch nicht insolvenz, die Rückgabe der Prozessoren muss ich wohl vergessen haben.
Michael_ schrieb: > Magnus Müller schrieb: > Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann kriegst du dort deinen Anwalt. Nochmals für Alle, die es immer noch nicht gelesen haben: ICH BIN KEIN GEWERKSCHAFTSMITGLIED ! > Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten > aufgefressen. Das glaube ich nicht. Die Begründung folgt weiter unten. > Natürlich kündigen! > Sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Schon mal über das Risiko einer Sperrfrist nachgedacht? > Die Krankenkasse brauchst du nicht informieren. Die wissen alles und > geben auch keine Auskünfte, ob der AG bezahlt hat. Das kann ich nicht bestätigen. Mein heutiger Anruf bei der Krankenkasse hat ergeben, dass er die Beiträge ordnungsgemäß zahlt. > Die informatieren dich schriftlich wenn sie die Leistung einstellen. Das wird nicht geschehen, da (laut Aussage der KK) die Leistungen der KK trotz eventuell nicht geleisteten Beitragszahlungen des Arbeitgebers nicht versagt werden dürften. Schließlich kann der Versicherte nicht dafür haftbar gemacht werden. > Trotzdem nett zu deinem AG sein. Das ist meine Absicht. > Es ist ja möglich, das es in ein paar Wochen unter neuen Bedingungen > weitergeht. Diese Hoffnung habe ich nicht mehr. > Entschuldige bitte, das ich einer von dir verachteten Anonymen bin! Ich verachte die "Anonymen" nicht. Ich finde es nur schön, wenn Jemand nicht ganz anonym seinen Senf dazu gibt. (Auch als angemeldeter User muss man nicht zwingend unter seinem realen Namen auftreten) Dr.Who schrieb: > Hallo Magnus, na schon mit dem Chef gesprochen? Leider ergab sich heute keine Gelegenheit, da er den Ganzen Tag bei Kunden war... Michael K-punkt schrieb: > Das sind immer diese Warnungen. Hat unser Problemer vielleicht eine > Rechtsschutzversicherung? Ja, hat er. > Also letzte Schleife: Rechtsschutzversicherung anrufen, ob solche Fälle > gedeckt sind. Schon geschehen. > Aber mir schein, dass unser Problemer gar keine Lösung will Nein, ich erwarte keine fertige Lösung. Den Weg, welchen ich gehen werde, muss ich nach Abwägung aller Pro und Kontras letzendlich selbst bestimmen. > sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag > Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung. Korrekt und freundlich: Ja Ohne Bezahlung: Nein > Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist. Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin hat auch er eine Familie.
Magnus Müller schrieb: > Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im > Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die > letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin > hat auch er eine Familie. Ähnliche Gesschichte hatte ich auch. Deine alte Firma hat die selben Kunden, den selben Chef und die selben Probleme wenn Du weiterwurstelst. Bewirb Dich baldigst irgendwo oder schaffe notfalls ganz schnell Aufträge ran, die aus dieser Bude eine blühende Firma machen. Bei 3 Monaten Lohnrückstand wird aber nicht viel blühen außer Phantasie.
Magnus Müller schrieb: > ICH BIN KEIN GEWERKSCHAFTSMITGLIED ! > >> Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten >> aufgefressen. > > Das glaube ich nicht. Die Begründung folgt weiter unten. Manchmal werden aber bestimmte Streitigkeiten bei der RS ausgeschlossen, z.Bsp. Familienrecht, ich glaube auch mal was von Arbeitsrecht gehört. Geht die Fa. pleite, kriegst du dein Geld über das AA, aber da gehst du ja nicht hin. Ansonsten mußt du klagen, kriegst dein Papier aber noch kein Geld. Magnus Müller schrieb: > Das wird nicht geschehen, da (laut Aussage der KK) die Leistungen der KK > trotz eventuell nicht geleisteten Beitragszahlungen des Arbeitgebers > nicht versagt werden dürften. Schließlich kann der Versicherte nicht > dafür haftbar gemacht werden. Wenn du einen neuen Job hast, ist es gut. Aber wenn du sonst nicht zum AA gehst, fliegst du bei der KK raus! Magnus Müller schrieb: >> Es ist ja möglich, das es in ein paar Wochen unter neuen Bedingungen >> weitergeht. > > Diese Hoffnung habe ich nicht mehr. Also die Pleite. Dann brauchst du keinen Anwalt und kriegst dein Konkursausfallgeld. Klagen lohnt da kaum noch. Beim Konkursverwalter bist du der letzte, der was kriegt. Trotzdem viel Glück, am besten ein neuer Job.
Magnus Müller schrieb: >> Natürlich kündigen! >> Sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. > > Schon mal über das Risiko einer Sperrfrist nachgedacht? So einen Fall hatte ich in der Familie. Der Betroffene konnte dem Arbeitsamt die fehlenden Zahlungen nachweisen, darüber hinaus die psychische Belastung der Situation (Familie versorgen, Armutsangst ect.) glaubhaft machen. Es gab keine Sperre. Die Situation wurde als ausserordentlicher Kündigungsgrund angenommen. Sachbearbeiter sind auch nur Menschen. Rede mit denen. Viel Erfolg! Dirk
Man kriegt doch in so einem Fall keine Sperre! Eigentlich kann man ohne Sperre kündigen, wenn 1x das Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt ist. Es gilt dann auch keine Kündigungsfrist.
Moin, wieso hast Du eigentlich den Eindruck, dass Du Deinem Chef den "Todesstoß" versetzt? Wenn der Dir dein Gehalt 3 Monat nicht zahlt, müsste er wissen, das er Deine Familie -sofern vorhanden - in Gefahr bringt. Das kann auch Dein "Todesstoß" sein! Diese Risiko geht er offensichtlich ein, weil ihn Deine Probleme am Arsch vorbei gehen. Ich würde Dir raten, Deine Rechtschutz in Anspruch zu nehmen und einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Der Rest ergiebt sich aus dem Gespräch.. Rosa
Magnus Müller schrieb: >> Aber mir schein, dass unser Problemer gar keine Lösung will > > Nein, ich erwarte keine fertige Lösung. Den Weg, welchen ich gehen > werde, muss ich nach Abwägung aller Pro und Kontras letzendlich selbst > bestimmen. > >> sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag >> Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung. > > Korrekt und freundlich: Ja > > Ohne Bezahlung: Nein > >> Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist. > > Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im > Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die > letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin > hat auch er eine Familie. ...wie schon erwähnt, du fühlst dich in der Rolle des ewigen Dulders und absolut Unschuldigen wohl. Es bereitet dir insgeheim Freude, dass du momentan keine Kohle für deine ehrenhalber verrichtete Arbeit bekommst. Wenn du dir in der Rolle gefällst ist das auch in Ordnung - du solltest dir nur im klaren sein, WAS da für ne Nummer abläuft. Für nen Rat HIER ist es dann schwierig, weil die Story so ein wenig geht wie: Frage: Was soll ich tun, R5 wackelt auf der Platine. Rat: Löt ihn halt wieder fest. Antwort: Aber er hat so schöne Anschlussdrähte....
Michael_ schrieb: > Klagen lohnt da kaum noch. Beim Konkursverwalter bist du der letzte, der > was kriegt. > Trotzdem viel Glück, am besten ein neuer Job. Ist es nicht so, dass Lohnforderungen höher rangieren als z. B. unbezahlte Rechnungen für Kopierpapier?
Nein, ich glaube es gibt 3 Kategorien. - Banken , Aktionäre - Unbezahlte Rechnungen - Lohn u. sonstiger Kleinkram Meist reicht die Masse nur für ersteres.
Michael_ schrieb: > Nein, ich glaube es gibt 3 Kategorien. > - Banken , Aktionäre > - Unbezahlte Rechnungen > - Lohn u. sonstiger Kleinkram > Meist reicht die Masse nur für ersteres. Ok, bei uns gab es das Insolvenzgeld, insofern hatten wir damals das Problem nicht. Unter: http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Arbeitsrecht/Allgemeines/Insolvenzgeld.html findet man was mit einer 3-Monatsfrist, zweiter oder dritter Abschnitt, wo es um Insolvenzgeld VOR der angemeldeten Insolvenz geht. Vielleicht ist die ja noch nicht ganz abgelaufen und daher ein SOFORTIGER Gang zur Arbeitsagentur DRINGEND angeraten.
Magnus Müller schrieb: > Schon mal über das Risiko einer Sperrfrist nachgedacht? Wenn du ohne triftigen Grund kündigst, aber niemand kann dich daran hindern dich im Servicecenter der AA oder des Jobcenters beraten zu lassen und wenn die grünes Licht geben bist du doch auf der sicheren Seite. Magnus Müller schrieb: > Das kann ich nicht bestätigen. Mein heutiger Anruf bei der Krankenkasse > hat ergeben, dass er die Beiträge ordnungsgemäß zahlt. Die sagen dir aber nichts über die Höhe. Da gibts nämlich Tricks, die dir die KK natürlich nicht mitteilt. Das die KK da überhaupt so eine Aussage macht deutet doch darauf hin, das dein Chef schwer kriminell ist, weil er nämlich bei dir einen Irrtum erregt und somit Betrug begeht. Du kannst zwar gute Mine zu diesem bösen Spiel machen, aber sehr selbstbewußt scheinst du dadurch nicht auf deine Umwelt zu wirken. Dann ist es nämlich kein Wunder wenn man so was mit dir macht. Magnus Müller schrieb: > Das wird vermutlich nicht notwendig und auch nicht möglich sein, da ich > eine Rechtsschutzversicherung habe, welche ich in Anspruch nehmen kann. Hole mal erst eine Deckungszusage von denen ein ob die Streitigkeit von denen überhaupt vertraglich abgedeckt wird. Wenn du eine Selbstbeteiligung hast, was heute eigentlich die Regel ist, musst du eh was zuschießen, falls die Sache für dich ungünstig läuft, was ich aber nicht glaube, aber es kommt wie so oft im Leben auf die Details an. Sollte die Rechtsschutzversicherung nicht eintreten, kann man auch im Prozessfall Prozesskostenhilfe beantragen, aber dann muss man schon Erwerbslos mit gewissen Einkommensgrenzen sein. Für den Fall kann man die Details relativ leicht in Erfahrung bringen. Magnus Müller schrieb: > Nein, ich erwarte keine fertige Lösung. Den Weg, welchen ich gehen > werde, muss ich nach Abwägung aller Pro und Kontras letzendlich selbst > bestimmen. Da musst du nicht viel abwägen, sondern du musst dich umfassend informieren bevor du eine Entscheidung triffst. >> sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag >> Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung. > > Korrekt und freundlich: Ja Ich würde es aber nicht übertreiben, denn dadurch wirst du nämlich nicht für voll genommen und deshalb hast du auch die Probleme. > Ohne Bezahlung: Nein > >> Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist. > > Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im > Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die > letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin > hat auch er eine Familie. Selbst wenn es deine Schuld wäre, ist es egal weil DU der Abhängige bist. Über die Familie meines Chefs würde ich mir nie Gedanken machen, das ist allein Sache deines Chefs. Man, bist du ein Weichei. Zeig mal ein bisschen Selbstvertrauen und Mut. Kein Wunder das du jetzt so tief in der Sch... steckst. Michael K-punkt schrieb: > Ich hatte vor mehreren Jahren > arbeitsrechtliche Probleme und hab mich an meine > Rechtsschutzversicherung gewandt. Die hat den Prozess dann auch gezahlt > - habe nie ne Rechung vom Anwalt gesehen. Zunächst mal prüft die Rechtschutz ob die Sache überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Wenn dann prozessiert wird und die Sache verloren geht, zahlt dann auch der Rechtsschutz mit Ausnahme der Selbstbeteiligung. Wenn die Sache dagegen gewonnen wurde, zahlt der, der verloren hat alle Anwälte und die Gerichtskosten und die eigene Rechtschutz- versicherung GAR NICHTS. Sollte ein Fall aussichtslos sein gibts erst gar keine Deckungszusage, die man selbst einholen sollte. Wenn man das seinem Anwalt überlässt, könnten schon Honorare fällig werden wenn eben keine Deckung erfolgt und da besteht die Gefahr das man dann den Anwalt selbst bezahlen muss. Allerdings bieten die Rechtsschutzversicherung auch die Möglichkeit diese Honorare zu erstatten wenn die Angelegenheit mit einer vorbefasslichen Rechtsberatung abgeschlossen werden kann. Leicht ist diese Wirrwarr von Regeln wirklich nicht, aber schlimm wäre es wenn man aus Unwissenheit von einer Sche... in die nächste schlittert. Michael K-punkt schrieb: > Vielleicht ist die ja noch nicht ganz abgelaufen und daher ein > SOFORTIGER Gang zur Arbeitsagentur DRINGEND angeraten. Würde ich auch empfehlen, aber nicht heute, sondern am Montag, versteht sich.
Ich würde mich als erstes nach einem neuen Job umsehen und mich unter Schilderung der besonderen Umstände arbeitsuchend melden. Wenn du dann was hast und die 3 Löhne immer noch ausstehen kannst du außerodentlich kündigen. Wenn du jetzt kündigst handelt du dir wahrscheinlich nur Ärger (Sperrfrist) ein. Das selbe gilt für die Geschichte mit der Krankenkasse. Falls die dann tatsächlich Geld nachfordern schmälert das letzten Endes nur deine Chance an Geld zu kommen. Wenn deine Rechtsschutzversicherung einspringt kannst du mal zum Anwalt (der wird vor allem für zusätzliche Kosten sorgen), für die daraus entstehenden Kosten gilt wieder das Selbe wie oben. Aber das erste Gespräch musst du selber bezahlen. Außerdem ist dann das Tischtuch endgültig zerschnitten. Ev. ist dein Chef auch einer der vorrangig die Rechnungen bezahlt wo der stärkste Druck kommt (Krankenkasse). Dann könnte die Androhung der Arbeitsverweigerung ziehen. Zahlt er sich womöglich noch ein dickes Gehalt aus und werden Vermögensgegenstände an Angehörige überschrieben? Hat die Scheidung finanzielle Gründe? Das wären alles Indizien für eine Vorbereitung auf eine Insolvenz. Alles in allem hat das keine Zukunft, du brauchst einen neuen Job! Oder du könntest Chef werden, wenn du dir das zutraust und das Geschäftsmodell an sich tragfähig ist.
Georg W. schrieb: > Ich würde mich als erstes nach einem neuen Job umsehen und mich unter > Schilderung der besonderen Umstände arbeitsuchend melden. Nur das das finden heute nicht mehr so fix geht, aber der Tipp ist so gesehen nicht der verkehrteste, nur das das kaum auf die Schnelle klappen dürfte, aber man hat ja schon Pferde k... sehen. > Wenn du dann > was hast und die 3 Löhne immer noch ausstehen kannst du außerodentlich > kündigen. > Wenn du jetzt kündigst handelt du dir wahrscheinlich nur Ärger > (Sperrfrist) ein. Nicht wenn man erst mal das Gespräch mit dem Amt sucht und deren Ratschläge befolgt. Die AA soll nämlich vorrangig Arbeitnehmerinteressen dienen. > Das selbe gilt für die Geschichte mit der > Krankenkasse. Falls die dann tatsächlich Geld nachfordern schmälert das > letzten Endes nur deine Chance an Geld zu kommen. Außerdem ist dann das > Tischtuch endgültig zerschnitten. Für Nachforderungen aller Art aus den Rechtspflichten ist allein der Arbeitgeber zuständig. Ich hab noch nie gehört das der Arbeitnehmer hier ersatzweise in die Pflicht genommen werden könnte. > Wenn deine Rechtsschutzversicherung einspringt kannst du mal zum Anwalt > (der wird vor allem für zusätzliche Kosten sorgen), für die daraus > entstehenden Kosten gilt wieder das Selbe wie oben. Aber das erste > Gespräch musst du selber bezahlen. Glaube ich nicht und scheint auch widersprüchlich daher mit der Versicherung klären. Wenn die ne Deckungszusage macht kostet der Anwalt erst mal nichts. Wäre allerdings mal interessant ob der Rechtsschutz auch eine zweite oder dritte Meinung bezahlt, denn Rechtsauffassungen sind so verbindlich wie der Wetterbericht. > Ev. ist dein Chef auch einer der vorrangig die Rechnungen bezahlt wo der > stärkste Druck kommt. Dann könnte die Androhung der Arbeitsverweigerung > ziehen. Bei dem was der Magnus hier so an seiner persönlichen Einstellung gezeigt hat, hab ich da ernste Zweifel das er sich da durchsetzen kann. > Zahlt er sich womöglich noch ein dickes Gehalt aus und werden > Vermögensgegenstände an Angehörige überschrieben? Hat die Scheidung > finanzielle Gründe? Das wären alles Indizien für eine Vorbereitung auf > eine Insolvenz. Schlimmer, eher auf eine Insolvenzverschleppung und die ist strafbar. > Alles in allem hat das keine Zukunft, du brauchst einen neuen Job! Oder > du könntest Chef werden, wenn du dir das zutraust und das > Geschäftsmodell an sich tragfähig ist. Träumen darf man und das folgenlos.
Sag mal hast du keinen guten Rechtsschutzversicher? Anstatt dich hier von Amateuren beraten zu lassen, würde ich da mal anrufen. Wenn du dich auf die Amateure hier verlässt, bist du verlassen, aber du machst eh den Eindruck, nicht besonders helle zu sein.
Michael S. schrieb: >> Alles in allem hat das keine Zukunft, du brauchst einen neuen Job! Oder >> du könntest Chef werden, wenn du dir das zutraust und das >> Geschäftsmodell an sich tragfähig ist. > Träumen darf man und das folgenlos. Das geht, wenn man ein Jahr vorher angefangen hat am Stuhlbein des Chefs zu sägen :-) Eine Kündigung bedeutet ja nicht, das man aufhört zu arbeiten. Einmal kann der Chef die Groschen zusammenkratzen und es ist erledigt. Zum anderen ist man dann in der Lage sich nicht mehr zu ducken und kann auf Augenhöhe verhandeln. Und "arbeitssuchend" melden ist nicht zu verwechseln mit "arbeitslos" melden. Man ist sogar verpflichtet, bei drohender Insolvenz das zu tun. Vollidiot schrieb: > Sag mal hast du keinen guten Rechtsschutzversicher? > > Anstatt dich hier von Amateuren beraten zu lassen, würde ich da mal > anrufen. Seit wann berät eine RV darüber, ob und wie man kündigen soll?
Georg W. schrieb: > Ich würde mich als erstes nach einem neuen Job umsehen.... Nein, ich würde mich schlau machen, wann die AA am Montag aufmacht und dann ne Viertelstunde vorher dort sein, dass ich möglichst schnell drankomme. Hier ist was am anbrennen!
Hallo, Michael K-punkt schrieb: > Hier ist was am anbrennen! nein, hier ist es schon angebrannt! Der OP meinte, sein Chef wäre schon mit drei Gehaltzahlungen im Verzug. Die Wenigsten bekommen ihren Lohn/Gehalt aber im Voraus. Insofern dürfte der OP bereits mehr als die drei Monate Arbeit, die die Arbeitsagentur als Insolvenzgeld zahlt, geleistet haben. Um Insolvenzgeld zu bekommen, muss diese aber erst einmal bei Gericht eingeleitet sein. Da die Lieferanten offenbar nur per Vorkasse liefern, sind das keine Gläubiger. Die Krankenkasse wird offenbar ebenfalls bedient. Offene Kredite/Verbindlichkeiten sind wahrscheinlich unbekannt. Bleibt somit der OP als Gläubiger. Magnus, du wirst da wohl dringest die Insolvenz eröffnen lassen müssen, damit Du wenigstens einen Gutteil Deiner Arbeitsleistung als Insolvenzgeld ausgezahlt bekommen kannst. Mehr als drei rückständige Lohn/Gehaltszahlungen sind ein sehr guter Kündigungsgrund, der wohl kaum zu eine Sperre beim Arbeitslosengeld führen kann. Selbst in dem Fall ist das erstens nicht weniger als das nicht erhaltene Arbeitsentgelt vom Chef, und zweitens ist beim Arbeitsamt nach erfolgreicher Klage gegen die Sperre durchaus etwas zu holen ... Erster Schritt am Montag sollte am ehesten ein Anwalt für Arbeitsrecht sein, zumal ja Rechtschutzversicherung besteht. Danach kann man das Arbeitsamt aufsuchen. Ehrlich gesagt bin ich aber von der Einstellung von Magnus regelrecht schockiert, es könnte ja eventuell noch irgendwie klappen, und er versucht sich nur auf den Fall der Fälle vorzubereiten. Das hätte man nach einem Monat ausstehendem Arbeitsentgelt machen müssen, nach zwei Monaten muss man handeln. Mathias
M. W. schrieb: > Hallo, > > Michael K-punkt schrieb: >> Hier ist was am anbrennen! > > nein, hier ist es schon angebrannt! > Ja, stimmt! Leider! Da sieht man was dabei rauskommt. Kriegt der OP sagen wir mal 5000 Euro pro Monat sind jetzt 15000 Euro in den Wind geschrieben. Tolle Sache, tolle Loyalität. > Magnus, du wirst da wohl dringest die Insolvenz > eröffnen lassen müssen, damit Du wenigstens einen Gutteil Deiner > Arbeitsleistung als Insolvenzgeld ausgezahlt bekommen kannst. Ja Magnus, fass dir ein Herz und TU WAS! > Mehr als drei rückständige Lohn/Gehaltszahlungen sind ein sehr guter > Kündigungsgrund, der wohl kaum zu eine Sperre beim Arbeitslosengeld > führen kann. To-do: Am Montag morgen die Situation dem AA erklären! > Erster Schritt am Montag sollte am ehesten ein Anwalt für Arbeitsrecht > sein, zumal ja Rechtschutzversicherung besteht. Danach kann man das > Arbeitsamt aufsuchen. Der Besuch beim Arbeitsamt kann schon früher stattfinden, den Anwalt würde ich Lauf der Tages kontaktieren - und heute schon mal raussuchen, welcher Anwalt in Frage käme. Parallel dazu natürlich auch der Versicherung den Fall schildern (telefonisch geht das sehr gut) und sich Deckungszusagen etc. geben lassen. > > Ehrlich gesagt bin ich aber von der Einstellung von Magnus regelrecht > schockiert, Ja bin ich auch. Magnus mag den Job an sich vielleicht und hofft, durch Aussitzen die Probleme zu lösen. Aber die werden dadurch nur noch größer. > ...muss man handeln. > > Mathias Ja! Magnus, mach was! Magnus, YES YOU MUST!
Michael K-punkt schrieb: > Der Besuch beim Arbeitsamt kann schon früher stattfinden, den Anwalt > würde ich Lauf der Tages kontaktieren - und heute schon mal raussuchen, Nein, unbedingt zuerst Anwalt bzw. Gericht wegen Insolvenzeröffnung. Die ist nämlich Voraussetzung für den Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt. Letzterer kann auch noch innerhalb von zwei Monaten gestellt werden. Aber eben erst nach Insolvenzantrag. Nicht nur die beschriebenen schlecht laufenden Geschäfte, sondern insbesondere auch die Umstände (Scheidung + vorhandene Familie -> Unterhaltspflichten?, Hausverkauf) sprechen nicht gerade für eine Motivation, das Geschäft am Laufen zu halten. Vobei das natürlich nur eine Einschätzung aufgrund der Beschreibung hier ist, die realen Umständen können natürlich anders liegen. @Magnus: Da hat Michael K-punkt völlig recht, wenn er sagt, mach etwas, nicht still sitzen. Mathias
M. W. schrieb: > Da hat Michael K-punkt völlig recht, wenn er sagt, mach etwas, nicht > still sitzen. Das sagen ja die meisten hier und das sicher nicht ohne Grund. Ein Besuch gleich am Montag bei der AA um sich schon mal verbindlich schlau zu machen ist gewiss nicht schädlich zumal man im Servicecenter ne Nummer zieht und noch am gleichen Tag dran kommt. Für einen Sachbearbeiter oder sogar Fallmanager braucht man dann schon einen Termin. Anwälte werden auch nicht sofort Zeit haben, weil die ja auch Termine haben und auch mal zum Gericht müssen. Da wird es ohne Termin nur mit viel Glück gehen. Hier ist Zeit wirklich nicht der Freund von Magnus. Außerdem sollte man sich da auch erst mal anhören ob die einer Fallschilderung Aussicht auf Erfolg geben. Wenn nicht, was soll man dann da? Da sollte man sich einen suchen der optimistischer ist. Einem Pessimisten braucht man da kein Geld in den Rachen werfen und nur anwaltliches Gerede ist doch wertlos. Sowas gehört niedergeschrieben wenn der Jurist ne Kostennote erstellen möchte. Mir ist klar das das bei diesen Leuten nicht so einfach zu steuern ist, aber ich halte das für zwingend da etwas Vorsicht walten zu lassen denn die sind nicht auf Erfolgshonorar ausgerichtet, denn Honorar bekommen die immer, egal ob die für ihre Klienten erfolgreich sind oder nicht. Leistung müssen die nämlich nicht bringen. Aber genug der Schwarzmalerei. Was gesagt werden sollte, wurde gesagt und dem ist eigentlich, wenn nicht noch was neues kommt, nichts weiter hinzuzufügen, oder? Michael K-punkt schrieb: > Der Besuch beim Arbeitsamt kann schon früher stattfinden, den Anwalt > würde ich Lauf der Tages kontaktieren Aber nicht ohne Deckungszusage, nicht das Magnus vom Regen in die Traufe gerät. Man kann durchaus erst mal mit dem Anwalt reden ohne das der gleich mit seiner Gebührenkeule kommt, aber das muss vorher geklärt sein. Im Sprachgebrauch nennt sich das dann Mandantanbahnungsgespräch. Ich hab da schon einige gehabt die erst mal komplette Daten nebs KONTONUMMER und Einzugsermächtigung von dir verlangten, aber vom Anwalt noch nichts zu sehen war. Also hier nicht zu sehr der Seriösität dieses Berufstandes vertrauen, sondern erst mal den gesunden Menschenverstand einschalten und nachdenken ob man in der Kanzlei gut aufgehoben ist oder nur das nächste Opfer?
Wenn der TO Rechtsschutz hat, kann man diese Leute auch nach einem Anwalt fragen. Die werden wohl einen nennen, der was taugt, denn dann ist die Gewinnchance höher, was für die Versicherung auch gut ist. Bei einem Arbeitsgerichtssprozess, den ich notgedrungen führen mußte, ließ ich mir mit der Deckungszusage auch gleich einen Anwalt nennen. Der war sehr erfolgreich für mich tätig. Später erfuhr ich daß der zu den Top-Anwälten für Arbeitsrecht gehörte.
3 Monate kein Lohn und Du hast Moral-Probleme? Willst keinen "Todesstoß" machen? Chef hat Familie? Und Du? Wie wär's denn umgekehrt? Du kommst 3 Monate lang nicht zur Arbeit? Würde Dein Chef dann auch noch Gewissensbisse haben? Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn der Lohn nicht mehr kommt, ist der Schuppen nicht vorm Ende, sondern er ist schon am Ende angekommen. Ansprüche sichern und durchsetzen, und nichts wie weg.
Irgendeiner schrieb: > Wie wär's denn umgekehrt? Du kommst 3 Monate lang nicht zur Arbeit? > Würde Dein Chef dann auch noch Gewissensbisse haben? Der Vergleich passt leider nicht so ganz. 3 Monate (ca. 514 Arbeitsstunden) könnte man schließlich auch nicht mal eben aufholen. Michael K-punkt schrieb: > Ja, stimmt! Leider! Da sieht man was dabei rauskommt. Kriegt der OP > sagen wir mal 5000 Euro pro Monat sind jetzt 15000 Euro in den Wind > geschrieben. 5000 wären für mich DER ABSOLUTE TRAUM ;) M. W. schrieb: > Da die Lieferanten offenbar nur per Vorkasse liefern, Der eine Lieferant mit der Vorkasse ist ein Ausnahmefall.
Brrrr.... habe mal eben die Zahlungseingänge der Gehälter seit Januar 2011 zusammengestellt. Sieht wirklich ernüchternd aus.
1 | Gehalt Zahlungs- Verzug |
2 | eingang (Tage) |
3 | |
4 | 01/2011 01.02.2011 0 |
5 | 02/2011 01.03.2011 0 |
6 | 03/2011 01.04.2011 0 |
7 | 04/2011 02.05.2011 1 |
8 | 05/2011 07.06.2011 6 |
9 | 06/2011 05.07.2011 4 |
10 | 07/2011 01.08.2011 0 |
11 | 08/2011 01.09.2011 0 |
12 | 09/2011 10.10.2011 9 |
13 | 10/2011 21.11.2011 20 |
14 | 11/2011 05.12.2011 4 |
15 | 12/2011 08.02.2012 38 |
16 | |
17 | |
18 | 01/2012 08.02.2012 7 |
19 | 02/2012 27.03.2012 26 |
20 | 03/2012 16.05.2012 45 |
21 | 04/2012 28.06.2012 58 |
22 | 05/2012 08.08.2012 68 |
23 | |
24 | 06/2012 ausstehend 76 ++ |
25 | 07/2012 ausstehend 45 ++ |
26 | 08/2012 ausstehend 14 ++ |
Von was lebst du denn? Selbst vor den drei ausgefallenen Gehälter liegen ja Abstände von weit über einem Monat. D.h. du lebst ja schon seit gut einem halben Jahr von deinen Reserven, oder nicht?
Michael S. schrieb: > Ein Besuch gleich am Montag bei der AA um sich schon mal verbindlich > schlau zu machen ist gewiss nicht schädlich zumal man im Servicecenter > ne Nummer zieht und noch am gleichen Tag dran kommt. Für einen > Sachbearbeiter oder sogar Fallmanager braucht man dann schon einen > Termin. Anwälte werden auch nicht sofort Zeit haben, weil die ja auch > Termine haben und auch mal zum Gericht müssen. Da wird es ohne Termin > nur mit viel Glück gehen. Hier ist Zeit wirklich nicht der Freund > von Magnus. > Außerdem sollte man sich da auch erst mal anhören ob die einer > Fallschilderung Aussicht auf Erfolg geben. Genau so habe ich es gemeint. Es ist ein Vorhaben, welches sich zu 100% umsetzen lässt, ohne dass man noch mal drüber schläft oder was abwägt etc. etc. Hingehen, Nummer ziehen, Unterlagen dabei haben und die Situation schildern. Bis der Anwalt dann Zeit hat... Witz: Frage an den Anwalt: Stimmt es, dass bei Ihnen jede Frage 500 Euro kostet? Anwalt: Ja, und jetzt bitte her mit den 500 Euro...
Mensch Magnus, mach endlich was vorher schon genannt wurde. - Schreibe deine Kündigung - Fordere deinen restlichen Lohn ein mit Empfangsbestätigung und Fristsetzung. Die Fristsetzung von üblich 2 Wochen ist unbedingter Bestandteil in einem Rechtsstreit. Entweder Einschreiben mit Rückantwort oder bei deinem Chef selbst mit Stempel und Unterschrift. Letzteres habe ich gemacht, ist ja billiger. Und erst wenn du die Empfangsbestätigung in den Händen hast, kannst du zum Advokaten gehen. - Sofort zum AA gehen, damit du keine Lücke in deinem Berufsleben hast. Das ist wichtig für spätere Bewerbungen. Das mit der verzögerten Lohnzahlung kenne ich. Ein halbes Jahr erst 1 Monat, dann 2 Monate ... Bleib aber locker und sage dir immer "Es ist nicht meine Schuld".
Tja, Magnus, wärst du mal gleich bei der ersten ausgefallenen Lohnzahlung zum A-Amt gegangen. Sicher hättest du von denen schon Lohnersatzleistung bekommen, und wärst auch noch beraten worden. Denn einen Monat unter dem Existenzminimum läßt man einen nicht im Regen stehen. Sperre, glaube ich in der Situation eher weniger. Das Amt ist eine Schlange mit vielen Köpfen, gute und weniger gute. Gute Berater, oder Bluthunde. Die Bluthunde aber eher bei Langzeitarbeitslosen. Ich bekam mal meinen ersten Job im Leben durchs Arbeitsamt. Ein Berater, der Jugendliche beriet, und Kontakte zur Industrie hatte. Daher, daß ich eben so einige verschiedene Begegnungen mit dem Amt hatte, nenne ich es Schlange mit vielen guten oder bösen Köpfen. Aber: Viel Glück.
Magnus Müller schrieb: > 06/2012 ausstehend 76 ++ > 07/2012 ausstehend 45 ++ > 08/2012 ausstehend 14 ++ Es sind nur 3 Monate Insolvenz gesichert. Du arbeitest jetzt bereits für lau.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Ein Berater, der Jugendliche beriet, und Kontakte zur > Industrie hatte. Das thematisiere ich immer wenn ich mal im Jobcenter antanzen muss, aber das was du da mal als erfreulich positive Aktion des Amtes erzählt bekamst, das gibts wohl nicht mehr. Statt dessen geben die so was nur noch extern an Trägergesellschaften die dann dafür sorgen sollen, aber das sind dann nach meinen Recherchen nur noch Billigjobs auf H4-Niveau. Mit Leuten die qualifiziert sind können die gar nichts anfangen. Die bleiben eben einfach sich selbst überlassen. Die Ü50-Geschichte hat sich wohl auch klammheimlich in Luft aufgelöst. Alles nur heiße Luft. Michael_ schrieb: > Und erst wenn du die Empfangsbestätigung in den Händen hast, kannst du > zum Advokaten gehen. Quatsch, das ist keine Voraussetzung, man kann sofort einen Anwalt konsultieren. Noch ist man nämlich nicht in Beweisnot als gäbe es einen Prozess und da sind Beweise zwingend. > - Sofort zum AA gehen, damit du keine Lücke in deinem Berufsleben hast. Auch Quatsch, denn ein paar Monate stören im Lebenslauf keinen, außer die Arbeitgeber die pingelige Erbsenzähler sind und für die sollte man eh nicht arbeiten. Man sollte sich aber schon mal ein Arbeitszeugnis geben lassen, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man den Chef in dieser Situation einen Schock versetzen möchte, wäre das vielleicht nicht das verkehrteste, um was zu bewegen. Bloß nicht drohen, denn das geht meist nach hinten los. > Das ist wichtig für spätere Bewerbungen. Wichtig für die spätere Bewerbung sind vollständige aussagekräftige Unterlagen. Kleine Lücken sind normal, da muss nichts lückenlos sein. Allerdings verändert sich der Arbeitsmarkt ständig und wie man früher zu einem neuen Job kam muss heute nicht mehr funktionieren. Wichtig ist, das man nicht einfach nur Bewerbungen schreibt, sondern das man eine, wie auch immer das aussehen mag, Beziehung aufbaut, in dem man zunächst persönlichen Kontakt zu einer potenziellen Firma auf nimmt und so sein Interesse zeigt. Wenn die dann auch Interesse signalisieren kommt die Bewerbung wahrscheinlich im Idealfall ganz oben auf den Stapel. Dann klappt das auch. Alles andere ist nur Papier- und Zeitverschwendung.
Michael S. schrieb: > Die Ü50-Geschichte hat sich > wohl auch klammheimlich in Luft aufgelöst. Alles nur heiße Luft. Ab und zu, alle paar Wochen oder Monate, wird hier in der Tageszeitung mal einer vorgeführt, der Ü50 eine Anstellung bei der Zeitarbeit bekam. Immer mit Foto und fröhlich strahlendem Gesicht bei einer angenehmen Tätigkeit. Meistens mit der Überschrift: "Es gibt noch Arbeit für Menschen Ü50, ihre Erfahrung ist sehr gefragt." Ohne weitere Worte... Meine Beraterin nennt sich Spezialabteilung 50+. Alleine das deutet schon darauf hin, daß es Ü50 Probleme gibt. Die wollte mich ja letztes mal auch gleich in einen 1-€-Job stecken. Das ist es aber auch, was der Mensch braucht. ;-) In den kommenden Tagen bin ich genau dort zum Rapport bestellt. Exakt 3 Monate nach Unterzeichnung der letzten EGV. Trotz Dauerkrankschreibung. Bin mal gespannt, was es neues gibt. Im Anschreiben steht jedenfalls: Besprechung meiner Arbeitssituation. Und 80% des Anschreibens Sanktionsandrohungen, wie immer. Die sollten sich freuen, daß ich aus der Arbeitslosenstatistik raus bin. Vielleicht gibts ja wieder einen Überrumpelungsversuch, mich im eigenen Interesse besser gesund schreiben zu lassen, wie beim letzten Besuch. Oder den Amtsarzt oder Amtspsychiater. Irgend eine Überraschung gibt es bei einer Einladung meistens. Mal sehen. ;-)
Kann eigentlich ein Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde schreiben/machen und damit durchkommen später vor Gericht ? Nicht nur bei 3-Monate gehaltsverzug sondern z.B. Mobbing sexuelle Belästigung Giftstoffvergiftungsgefahr usw.
Werner Schubert schrieb: > Kann eigentlich ein Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung aus > wichtigem Grunde schreiben/machen und damit durchkommen später vor > Gericht ? > > Nicht nur bei 3-Monate gehaltsverzug sondern z.B. > > Mobbing > sexuelle Belästigung > Giftstoffvergiftungsgefahr > usw. Bei so Dingen gibt es sicher auch beim "Amt" Beratung. Fristlos selbst kündigen kann man sicher, wenn einiges nicht stimmt, Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Es ist aber dann sicher gut, wenn man bereits eine neue Arbeitsstelle im Sack hat. Mir wurde kürzlich von verschiedenen Seiten nahe gelegt, doch Mitglied beim VdK zu werden. Ca. 60 Euronen Jahresbeitrag, und die machen einiges in Sozialfragen. Bei den 5 Euronen monatlich gäbe es mal 2 frische Brote aus der Bäckerei weniger, aber was solls. Beratung, stellen wohl auch Anwälte für Sozialgerichtsverfahren, wie eine Art Gewerkschaft für Bedürftige.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Bei den 5 Euronen monatlich gäbe es mal 2 frische Brote > aus der Bäckerei weniger Bei Lidl gibts ein Mehrpfünder-Brot (1250gr.)für 89Cent. Also verhungern muss keiner. Ist halt allenfalls eine Geschmacksfrage. Werner Schubert schrieb: > Kann eigentlich ein Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung aus > wichtigem Grunde schreiben/machen und damit durchkommen später vor > Gericht ? Gewöhnlich immer wenn der Arbeitgeber gegen Gesetze verstößt... Werner Schubert schrieb: > Mobbing > sexuelle Belästigung > Giftstoffvergiftungsgefahr ...und man die Verstöße auch beweisen kann. Zeugen sind da immer vorteilhaft aber nicht jeder spielt da mit wenns ums eigene Hemd geht. Verstöße können da schnell passieren wenn Arbeitgeber keine Moral haben und ihr weitreichendes Weisungsrecht missbrauchen. Wilhelm Ferkes schrieb: > Fristlos selbst kündigen kann man sicher, wenn einiges nicht stimmt, > Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Kündigen kann man, aber wenn, dann nur fristgerecht weil es ja anlässlich dann nur eine Vertragsstörung ist. Wenn die Weiterführung einem Arbeitnehmer allerdings nicht mehr zugemutet werden kann( z.B. bei stetigen Beleidigungen) kann auch fristlos gekündigt werden, aber man sollte das auch beweisen können. Arbeitsverträge habe große Bindungswirkung und ganz so einfach kommt man da nicht raus, es sei denn man erzwingt vorsorglich bei Abschluss Bedingungen die der Arbeitgeber akzeptiert was sicherlich nicht jeder mit macht. Wilhelm Ferkes schrieb: > Die sollten sich freuen, daß ich aus > der Arbeitslosenstatistik raus bin. Froh sind die erst wenn sie dich aus dem System raus gekickt haben, solange lassen die nicht locker. Du brauchst nur darauf bestehen das du fachlich aufgrund deiner Qualifikation behandelt wirst. Gabelstabler fahren oder Park kehren brauchste nicht. Der Trick liegt eben darin darauf zu bestehen, oder allen Maßnahmen "unter Vorbehalt" zuzustimmen. Was soll dann noch passieren? Macht schließlich die Behörde genauso. Und was dem einen Recht ist...
Michael S. schrieb: > Bei Lidl gibts ein Mehrpfünder-Brot (1250gr.)für 89Cent. > Also verhungern muss keiner. Ist halt allenfalls eine Geschmacksfrage. Geschmacksfrage allerdings. Bäh. Hab da auch bei Aldi manches versucht. Ich verlagere mich inzwischen mehr auf Kartoffelgerichte. Das ist zuverlässiger im Ergebnis. In meinem Ort bekommt man in der Dorfbäckerei ein halbes frisches Brot. Ich nehme das oft in Anspruch. Die haben viele Kunden wie mich. Sie sagten mir mal, sie verkaufen lieber ein halbes Brot, als gar keines. Jemand anderes kauft am selben Tag die zweite Hälfte, manchmal ich selbst, das haut da immer hin.
> Mir wurde kürzlich von verschiedenen Seiten nahe gelegt, doch Mitglied > beim VdK zu werden. Ca. 60 Euronen Jahresbeitrag, und die machen einiges > in Sozialfragen. Bei den 5 Euronen monatlich gäbe es mal 2 frische Brote > aus der Bäckerei weniger, aber was solls. Beratung, stellen wohl auch > Anwälte für Sozialgerichtsverfahren, wie eine Art Gewerkschaft für > Bedürftige. Ich bin beim SoVD. Der hat auch Ortsverbände in jedem größeren Dorf. Ich kann es empfehlen, die haben mir sehr bei meinem Schwerbehindertenantrag geholfen. Für Dich: http://www.sovd-rlp-saarland.de/
Michael S. schrieb: > Michael_ schrieb: >> Und erst wenn du die Empfangsbestätigung in den Händen hast, kannst du >> zum Advokaten gehen. > Quatsch, das ist keine Voraussetzung, man kann sofort einen Anwalt > konsultieren. Noch ist man nämlich nicht in Beweisnot als gäbe es einen > Prozess und da sind Beweise zwingend. Natürlich kannst du ihn konsultieren und auch Kaffee zusammen trinken. Michael S. schrieb: > Auch Quatsch, denn ein paar Monate stören im Lebenslauf keinen, außer > die Arbeitgeber die pingelige Erbsenzähler sind und für die sollte man > eh nicht arbeiten. Wen du dir so etwas leisten kannst? Arbeitsvermittler legen einen großen Wert darauf, das man sofort wieder Arbeit sucht. Einer der sagt, "Ich habe mir 4 Monate einen Bunten gemacht" der hat schlechtere Karten. Michael S. schrieb: > eh nicht arbeiten. Man sollte sich aber schon mal ein Arbeitszeugnis > geben lassen, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man den Chef > in dieser Situation einen Schock versetzen möchte, wäre das vielleicht > nicht das verkehrteste, um was zu bewegen. Bloß nicht drohen, denn das > geht meist nach hinten los. Du bist ein theoretischer Witzbold! Ein Chef, der in der Pleite ist, dem ist eine Beurteilung totale Nebensache. Und das, was da geschrieben ist, ist das Papier nicht wert. Uns wurde gesagt, schreibt etwas und wir unterschreiben alles. Ich habe darauf verzichtet. Oder glaubst du, wenn du den Chef vor das Arbeitsgericht zerrst, kriegst du eine positive Beurteilung?
100 Ratschläge "geh zum RA" bringen noch keinen Pfennig in die Kasse. Prio 1 hat IMHO Besuch beim AA um zu melden daß er von Arbeitslosigkeit wegen Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Damit hat er est mal eine Nummer gezogen und kann seinem lieben Chef mitteilen warum er heute später kam. Wer sich nicht meldet beim AA, hat auch keinen Anspruch auf Geld von dort!! Entweder wird der Chef wach und zahlt die ausstehende Kohle ganz flink nach oder Magnetus muß ihm freundlich verraten wo er seine Insolvenz anmelden soll. Mit selbst anmelden wäre ich vorsichtig, da evtl. Kosten damit verbunden sind. Besser wäre, wenn ein Amt/KK den Fall ins Rollen bringt. Den RA kann man immer noch besuchen.
Bin gespannt, ob Magnus so viel A... in der Hose hat, dass er am Montag wirklich mal was anleiert, sprich zum AA geht.
@Magnus Dein Chef ist aber nicht zufälliger der Holger??? Falls ja, ab zum Anwalt!
Michael K-punkt schrieb: > Bin gespannt, ob Magnus so viel A... in der Hose hat, Das Sprichwort heißt richtig:"...Eier in... Was lehrst du eigentlich bei solchen Wissenslücken? Rudi Radlos schrieb: > Den RA kann man immer noch besuchen. Um ihm dann zu erzählen was man alles versiebt hat, nette Idee. Anwalt und Amt können parallel bewältigt werden, Hauptsache man tritt bei beiden in Aktion. >Mit selbst anmelden wäre ich vorsichtig, da evtl. Kosten >damit verbunden sind. Völlig okay wenn man sich in seinen Aktionen mit einem Juristen abspricht um da nicht in einen Schlamassel rein zu geraten weil man keine Ahnung hatte. Wenn man zur AA geht ist das vernachlässigbar, aber wenn man einen Insolvenzantrag stellen will, ist da schon was ganz anderes und derjenige den es betrifft kann sich dann auch wehren, also erst informieren, dann entscheiden. Michael_ schrieb: > Natürlich kannst du ihn konsultieren und auch Kaffee zusammen trinken. Sich dabei rechtlich beraten zu lassen ist wohl nichts? > Michael S. schrieb: >> Auch Quatsch, denn ein paar Monate stören im Lebenslauf keinen, außer >> die Arbeitgeber die pingelige Erbsenzähler sind und für die sollte man >> eh nicht arbeiten. > Wen du dir so etwas leisten kannst? > Arbeitsvermittler legen einen großen Wert darauf, das man sofort wieder > Arbeit sucht. Einer der sagt, "Ich habe mir 4 Monate einen Bunten > gemacht" der hat schlechtere Karten. Die Arbeitsplatzsuche ist weder ein Poker- noch eine Lotteriespiel, es ist ein Geschäft, das der eine besser und der andere weniger gut kann. > Michael S. schrieb: >> eh nicht arbeiten. Man sollte sich aber schon mal ein Arbeitszeugnis >> geben lassen, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man den Chef >> in dieser Situation einen Schock versetzen möchte, wäre das vielleicht >> nicht das verkehrteste, um was zu bewegen. Bloß nicht drohen, denn das >> geht meist nach hinten los. > Du bist ein theoretischer Witzbold! Ein Chef, der in der Pleite ist, dem > ist eine Beurteilung totale Nebensache. Und das, was da geschrieben ist, > ist das Papier nicht wert. Ist es meist auch nicht, wenn Personaler telefonieren und sich bei früheren Arbeitgebern erkundigen können. Wenn viel Geld dabei eine Rolle spielt, wem kann man das übelnehmen? Wohl nur denen, die einem was übles nachsagen, so das man dann auf dem Arbeitsmarkt auf der Strecke bleibt. > Uns wurde gesagt, schreibt etwas und wir unterschreiben alles. Ich habe > darauf verzichtet. Nur auf das selber schreiben oder gleich auf das ganze Zeugnis? > Oder glaubst du, wenn du den Chef vor das Arbeitsgericht zerrst, kriegst > du eine positive Beurteilung? Auf dem Papier schon und da gebe ich dir Recht ist dann das Papier nicht wert. Da müsste der alte Chef gänzlich von der Bildfläche verschwinden dann kann er auch keinen Schaden im Nachhinein mehr zufügen. Da ist man bei so machen Chef ein Nestbeschmutzer und Verräter und versaut sich wegen so einem die ganze Zukunft.
Peter schrieb: > Einem Kind (TO) die Welt erklären .. Es soll Leute geben, die tatsächlich noch was von moralischen Werten wie "Solidarität", "Loyalität" und vielleicht sogar "Mitgefühl" halten. Solch eine pauschale (dümmliche) Aussage deinerseits lässt mich vermuten, dass man eher dir die Welt erklären sollte.
@Magnus, Chuck Norris stirbt nach de Hoffnung. Was Deine Hoffnung angeht, so denke bitte daran, dass neben dir auch noch ein paar andere Gläubiger die Hand aufhalten, z.B. die Steuer, die Krankenkassen, die Banken für die Kredite, Lieferanten usw. Wenn Du seit 3 Monaten keinen Lohn bekommen hast, ist der Kreditrahmen ausgeschöpft, d.h. die Schulden sind größer als der Wert von der Bank geschätzte Wert der Firma. Es wäre sinnvoll sich sofort abzusetzen, denn auch Du musst Deine Rechnungen bezahlen. Ob du den Weg zu einem Anwalt gehst, musst Du wissen. Bei einem so kleinen unternehmen ist meist wenig zu holen und die Steuer sitzt am längeren Hebel. Da ist u.U eine einvernehmliche Lösung die bessere und wirtschaftlichere Alternative.
Ich finde sowieso, einige hier unterschätzen das Ganze etwas. So aus der Ferne zu sagen "Kündigen, zum Anwalt, zum AA, etc." ist verdammt einfach. Wie viele von euch würden das wirklich machen? Klar, sind sicher welche dabei. In einem 2-Mann Betrieb ist wohl (in der Regel) das Verhältnis von AG und AN nicht so "förmlich" wie in einem Betrieb mit 300 Leuten. Einige hier scheinen das partout nicht zu verstehen. Schon mal darüber nachgedacht, dass der AG ihn nicht bewusst prellt? Klar, die Möglichkeit besteht, aber das Gegenteil in Betracht gezogen haben die Wenigsten hier. Diese vollkommen realitätsfremde Einstellung ist schon sehr stressig.
Peter schrieb: > Dann gehe doch raus an die fische Luft, bisschen spielen, Kollege. Ist ja gleich Mittagspause :)
Dem AG müsste aber schon bewusst sein, dass der Angestellte auf ein geregeltes Einkommen angewiesen ist. Ich sehe dahingehend schon einen gewissen Vertrauensbruch, die Leute über 12 Wochen nicht zu bezahlen und sie, wie oben beschrieben, bewusst zu verschaukeln, indem Zahlungen versprochen, dann aber doch nicht geleistet werden. Wäre das Verhältnis so vertrauensvoll, wie man es annehmen könnte, dann wären hier sicherlich auch schon seitens des AG Maßnahmen erfolgt. Im Ernstfall erwachsen einem Angestellten zusätzliche Kosten für Überziehungskredite oder zurückgehende Abbuchungsaufträge. Der Arbeitgeber gönnt sich hier zu Lasten seines Angestellten ein zinsloses Darlehen. Das kann in Abspreche mit diesem vollkommen legitim sein, aber danach liest sich das hier nicht.
Tex Avery schrieb: > Dem AG müsste aber schon bewusst sein, dass der Angestellte auf ein > geregeltes Einkommen angewiesen ist. Dem wird das schon bewusst sein, aber auch was der Magnus für eine Mentalität hat und das Bewusstsein das man sowas mit sich machen kann. Ist übrigens ziemlich verbreitet die Mitmenschen so auszunutzen.
Michael S. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Bin gespannt, ob Magnus so viel A... in der Hose hat, > > Das Sprichwort heißt richtig:"...Eier in... > Was lehrst du eigentlich bei solchen Wissenslücken? http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~keinen%20Arsch%20in%20der%20Hose%20haben&suchspalte[]=rart_ou ...die Uhu-Tour kennen wir schon.
Michael K-punkt schrieb: > Und Magnus, wie war es heute beim Arbeitsamt? War heute nicht dort. Werde morgen Vormittag versuchen dort hin zu gehen. Hatte letzte Nacht schon nen Albtraum (dass mein Chef mir kündigt). Habe mich heute auch nicht dazu überwinden können, ihn darauf anzusprechen. Konnte mich auch nicht so recht auf die Arbeit konzentrieren. War innerlich sehr unruhig und musste zeitweise das Händezittern unterdrücken. Ich pack das nicht mehr lange...
Das schaffst Du schon, du musst nur durchhalten, das wird sich sicher alles bald bereinigen. Immer weiter machen!
Dr.Who schrieb: > Ich finde sowieso, einige hier unterschätzen das Ganze etwas. So aus der > Ferne zu sagen "Kündigen, zum Anwalt, zum AA, etc." ist verdammt > einfach. Wie viele von euch würden das wirklich machen? Klar, sind > sicher welche dabei. Es ist einfach der normale Ablauf, der gemacht werden muß. Beim zweiten mal wie bei mir ist es schon Routine gewesen. Gerade in einer kleinen Fa. sollte man miteinander sprechen, damit für beide Seiten kein Schaden entsteht. Und dein Chef weiß doch was los ist! Entweder er sagt kündige, oder wir machen es soundso. Nur den Lohn muß er zahlen! Dort hört die beste Freundschaft auf.
Magnus M. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Und Magnus, wie war es heute beim Arbeitsamt? > > War heute nicht dort. Werde morgen Vormittag versuchen dort hin zu > gehen. Hatte letzte Nacht schon nen Albtraum (dass mein Chef mir > kündigt). Habe mich heute auch nicht dazu überwinden können, ihn darauf > anzusprechen. Konnte mich auch nicht so recht auf die Arbeit > konzentrieren. War innerlich sehr unruhig und musste zeitweise das > Händezittern unterdrücken. > > Ich pack das nicht mehr lange... Ich kann mir gut vorstellen, dass das jetzt ne total schwere Zeit für dich ist. Du liebst die Arbeit, in der Firma fühlst du dich (von der Kohle mal abgesehen) wohl und nichts liegt dir ferner, als an was anderes als an die schöne Zeit in der Firma zu denken... Ging mir genauso, als die Firma, bei der ICH angestellt war, in Schwierigkeiten kam. Insolvenz, weil der doofe Chef, anders kann man es nicht sagen, "vergessen" hat, die Forderungen auch einzuziehen, d.h. mal ne Rechnung zu schreiben etc. etc. Die Insolvenzquote war dann bei 85%, es war also genug Kohle da... Aber was solls, das sind vergangene Zeiten. Leider ist das Leben nicht immer so, dass WIR die alleinigen Treiber für notwendige Entscheidungen sind - was in deiner Firma passiert, hast du nicht zu vertreten und trotzdem musst du damit klarkommen und die Konsequenzen ziehen. Dein Leiden kannst du noch ein oder zwei Monate verlängern aber du wirst noch mehr schlaflose Nächte haben. Deine Frau wird dich fürn Weichei halten und dein Wesen und dein Charakter wird sich durch diesen Stress auch verändern. Zum Schluß kannst du dich nicht mal mehr im Supermarkt zwischen Havarti und Edamer entscheiden.. Das Leben wird dir die jetzt anstehenden Entscheidungen abnehmen, denn lange geht das nicht mehr weiter so. Was dir helfen könnte ist, dass du dir über den Angst-Mechanismus bei dir Gedanken machst. Ein aktuelles Hörbuch: http://www.amazon.de/Tools-wirklich-Selbstvertrauen-Lebensfreude-Gelassenheit/dp/3442339693/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1347917099&sr=8-2 setzt sich u.a. genau mit diesem Thema auseinander: Wie zu Entscheidungen finden. Bei mir ist es so, dass wir seit knapp 10 Jahren das alte Klavier neben dem Flügel stehen haben und jeder sagt, dass das Sch... aussieht und da doch eh keiner mehr drauf spielt etc. etc. Doch das Klavier war sehr schön, klassische Bauform mit Jugendstilschnitzereien. Es wurde kurz vor unserer Hochzeit gekauft etc. etc. Ich habs dann mal bei quoka rein und der erste Interessent kam mit einem Klavierbauer und rückte dann vom Kauf ab, weil halt auch ne Menge zu richten ist. Da war ich aber froh! Dass das Dings dann doch dableibt.... Jetzt habe ich nochmal annonciert und es meldete sich ein Interessent, ich hatte schlaflose Nächte, hab ihm geraten, sich auch noch andere Klaviere anzusehen ete. etc. Aber dann habe zwei Freunde gefragt, die meinten "Weg damit!" und da habe ich mir ein Herz genommen und dem Käufer zugesagt. Jetzt ist das Klavier WEG, ein Lücke an der Wand, es vermisst niemand und ich fühle mich SAUWOHL, dass ich es endlich geschafft habe, auch mal loszulassen und Platz für neues zu schaffen. Wenn du also überlegst, warum du was unternehmen sollst - denke daran, dass du dich danach VIEL BESSER fühlen wirst. Sprich den Chef also an, dass die Buchhaltung ggf. übersehen hat, dir deine Gehälter zu überweisen, kann ja mal vorkommen, und dass du jetzt finanziell klamm darsteht, gerade jetzt, wo deine Frau noch ein Baby erwartet und dann natürlich auch Babypause macht.... dass schon mal das am längsten ausstehende Gehalt überwiesen wird. Danach wirst du dich prächtig fühlen. Wenn der Chef unwirsch wird, weißt du, dass kein Weg daran vorbeiführt, professionelle Hilfe herbeizuholen und weitere Konsequenzen zu ziehen. Aber MACH WAS!
Michael K-punkt schrieb: > Sprich den Chef also an, dass die Buchhaltung ggf. übersehen hat, dir > deine Gehälter zu überweisen, Die Überweisungen werden seit je her vom Chef persönlich getätigt. > kann ja mal vorkommen, Kann ja offensichtlich mal ziemlich oft vorkommen. > gerade jetzt, wo deine Frau noch ein Baby erwartet Er weiss dass kein Baby unterwegs ist und wir auch keine weiteren Kinder haben wollen.
Magnus M. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Sprich den Chef also an, dass die Buchhaltung ggf. übersehen hat, dir >> deine Gehälter zu überweisen, > > Die Überweisungen werden seit je her vom Chef persönlich getätigt. > >> kann ja mal vorkommen, > > Kann ja offensichtlich mal ziemlich oft vorkommen. > >> gerade jetzt, wo deine Frau noch ein Baby erwartet > > Er weiss dass kein Baby unterwegs ist und wir auch keine weiteren Kinder > haben wollen. Sei halt mal ein wenig emotional... Woher soll der wissen, dass kein Baby unterwegs ist? Und wenn er selber überweist, frag ihn ob ER es übersehen hat.
Magnus M. schrieb: > Hatte letzte Nacht schon nen Albtraum (dass mein Chef mir > kündigt). Mensch Junge, seh der Realität ins Auge. Wenn er dir kündigt, dann hast du wenigstens mehr Zeit nach einen neuen Job zu suchen. Es bringt nichts, am allerwenigsten deiner Gesundheit, das weiter rauszuschieben. Du arbeitest im Moment für nix und weisst nicht ob du das Geld je sehen wirst. Ohne Druck passiert nichts, selbst wenn ihr mal gute Kumpels wart. Wenn dein Chef dich so verlädt, dann ist er KEIN guter Kumpel mehr. Viel Glück Udo
Ehrlich sein und ehrlich bleiben muss man schon. Ich kann es auch ein
bischen Verstehen: Mein Vater hat einen kleinen Handwerksbetrieb mit 3
Angestellten. Da hat einer nach 6 Jahren bei der Firma angefangen zu
klauen. Klar gab das die Kündigung, aber bis mein Vater innerlich
Frieden hatte wars ein harter innerlicher Kampf.
Die Arbeitsamtsache halte ich für Dich am wichtigsten. Und ein Gespräch
mit dem Chef auch. Es ist nicht schön aber es muss einmal freundlich und
ernst mit offenen Karten geredet werden.
Du bekommst dein Geld nicht.
Dem Betrieb geht es nicht gut.
Wie soll es weitergehen.
Das kann man ja mal so ehrlich Fragen. Irgendeine Antwort muss Dein Chef
ja darauf haben. Ich würde mich dabei zu keiner eigenen Stellungnahme
verleiten lassen sondern auf Fragen nach Deinem Verhalten immer mit
"darüber schlafen" und "mit meiner Frau reden" antworten. Das ist
ehrlich und schafft gleichzeitig ein bischen Luft. Entscheiden und im
rechtlichen Sinne etwas machen müsstest Du eh schriftlich.
>Mittlerweile läuft seine Scheidung und sein Haus wird verkauft...
Das Ganze hat in einer 2 Mann Bude ja auch eine sagen wir mal
seelsorgerliche Dimension. Und da gibt es nur eine Regel: Fragen
stellen, Fragen Stellen, Fragen stellen. Nicht selbst Stellung beziehen,
nicht urteilen, keine Ratschläge geben, nur Fragen, Fragen, Fragen.
Aber mit Ihm reden musst Du. So schnell wie irgend möglich.
viel Erfolg
Hauspapa
Frage als 1. bei der Krankenkasse, ob die Beiträge eingegangen sind. (Falls nicht, bezahlst Du die auch noch aus eigener Tasche, um den Schutz nicht zu verlieren) Kündige auf keinen Fall selbst, sonst drückt Dir die sog. Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperre rein, weil Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. Mache eine detaillierte Aufstellung des Lohnes, den Du bis dato zu bekommen hast. Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für DICH ein!" Danach kannst Du zur Agentur gehen und Deiner Pflicht genügen, eine bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden. Was nicht im Guten geht, muß im Bösen gehen! gez. Zittermann (der diesen "Spaß" schon 2x erlebt hat)
Hauspapa schrieb: > Die Arbeitsamtsache halte ich für Dich am wichtigsten. Es kann (nicht muß) sein, daß die bei wissentlicher Verschleppung mal Ärger machen. Was noch sein kann: Daß sie einen amtlichen Fragebogen an den Firmeninhaber versenden. Dann kommen die Dinge anderweitig von Amts wegen in Fahrt, und du bist da nicht selbst für verantwortlich. Als ich gekündigt wurde, bekam die Firma zu mir auch so einen Fragebogen zur exakten Erfassung der Geschehnisse. Den ersten Fragebogen haben sie verschlampt, keine Ahnung ob absichtlich oder versehentlich. Das Arbeitszeugnis bekam ich auch erst nach 3 Monaten, das ist ja eine tolle Behinderung. Das Amt hat aber da für ihren Fragebogen eine Terminerinnerung von ca. 2 Wochen, und dann gibts den selben Bogen eben noch mal. Wenn dieser dann auch verschlampt wird, ahnen sie, daß da was im Busch ist.
Zittermann schrieb: > Frage als 1. bei der Krankenkasse, ob die Beiträge eingegangen sind. > (Falls nicht, bezahlst Du die auch noch aus eigener Tasche, um den > Schutz > nicht zu verlieren) > > Kündige auf keinen Fall selbst, sonst drückt Dir die sog. Agentur für > Arbeit eine 12-wöchige Sperre rein, weil Du Deine Arbeitslosigkeit > selbst > verschuldet hast. Lies doch bitte das was oben schon geschrieben wurde. Es muss nicht alles wiederholt werden. In Sachen AA war der Diskussionsfaden schon viel weiter. > Mache eine detaillierte Aufstellung des Lohnes, den Du bis dato zu > bekommen > hast. Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu > überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das > Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am > Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für *DICH* > ein!" Mal was ganz neues, für jemand anderen Insolvenzantrag stellen. > Danach kannst Du zur Agentur gehen und Deiner Pflicht genügen, eine > bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden. Das würde ich überprüfen lassen, ob bei Firmen, die der Mitarbeiter in Insolvenz geschickt hat, die Agentur zahlt... > Was nicht im Guten geht, muß im Bösen gehen! Es ist nicht "böse" wenn man die Erfüllung von Verträgen verlangt - im Gegenteil, es ist gut! > gez. Zittermann (der diesen "Spaß" schon 2x erlebt hat) Du hast also Firmen in die Insolvenz geschickt. Interessant! Gut dass du es getan hast, sonst hätten sie dich noch wegen Insolvenzverschleppung drangerkriegt....
Wilhelm Ferkes schrieb: > Was noch sein kann: Daß sie einen amtlichen Fragebogen an den > Firmeninhaber versenden Erzwingen kann die Behörde das Zurückschicken so eines Anhörungsbogen sowieso nicht. Zittermann schrieb: > Frage als 1. bei der Krankenkasse, ob die Beiträge eingegangen sind. > (Falls nicht, bezahlst Du die auch noch aus eigener Tasche, um den > Schutz > nicht zu verlieren) Hat der Magnus schon abgeklärt und auch weiter oben veröffentlicht. Über die Höhe der Beiträge ist nicht bekannt. Also hat der Chef eine Lohnabrechnung vorgenommen aber kein Geld an den Magnus gezahlt, dürfte auch der größte Batzen sein und das hat er sich selbst gestundet. > Kündige auf keinen Fall selbst, sonst drückt Dir die sog. Agentur für > Arbeit eine 12-wöchige Sperre rein, weil Du Deine Arbeitslosigkeit > selbst > verschuldet hast. Auf keinen Fall ist schon mal Quatsch. Wenn das Amt grünes Licht gibt, natürlich kündigen, alles andere bringt ja offensichtlich nichts mehr. Gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen wäre nicht sehr schlau. > Mache eine detaillierte Aufstellung des Lohnes, den Du bis dato zu > bekommen > hast. Eine detaillierte Stundenauflistung wäre wohl sinnvoller und hoffentlich auch nachweisbar, vor allem wenn noch Überstunden dazu kommen. Urlaubsansprüche sollte man mit in diese Liste aufnehmen, denn wenn das mehr ist als mit einer Kündigungsfrist ausgeglichen werden kann muss er ausbezahlt werden, notgedrungen. Da wird insgesamt ein ganz schönes Sümmchen zusammen kommen. Selbst muss der Magnus seine Forderung erst dann beziffern wenn die Forderung geltend gemacht wird. Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu > überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das > Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am > Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für DICH > ein!" Mit solchen Drohungen wäre ich vorsichtig, weil die als Grund für eine fristlose Kündigung wegen Nötigung missverstanden werden kann. So was überlässt man seinen Anwalt. > Danach kannst Du zur Agentur gehen und Deiner Pflicht genügen, eine > bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden. Jede Verzögerung, aus welchen Grund auch immer kann bares Geld kosten, wenn das nicht sogar schon passiert ist. Schon bei ersten Anzeichen von Problemen hätte man sich bei der AA melden müssen. > Was nicht im Guten geht, muß im Bösen gehen! Ist der Weg mit einem Anwalt wie reiten auf einem Ponyhof?
Michael K-punkt schrieb: > Zittermann schrieb: >> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für *DICH* >> ein!" > > Mal was ganz neues, für jemand anderen Insolvenzantrag stellen. Nichts neues. Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank. Und solange alle anderen Gläubiger außer Magnus irgendwie befriedigt werden, wer sollte dann außer Magnus Insolvenzantrag stellen, der Voraussetzung für die Zahlung von Insolvenzausfallgeld von maximal drei Monaten durch das Arbeitsamt ist? Michael S. schrieb: > Zittermann schrieb: >> Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu >> überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das >> Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am >> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für DICH >> ein!" > Mit solchen Drohungen wäre ich vorsichtig, weil die als Grund für eine > fristlose Kündigung wegen Nötigung missverstanden werden kann. > So was überlässt man seinen Anwalt. Nötigung setzt aber Drohung von Gewalt oder empfindlichen Übel voraus. Insolvenzantrag ist aber weder durch Gewalt gekennzeichnet noch ein empfindliches Übel, da vom Gericht "objektiv" die Voraussetzungen für eine Insolvenz geprüft werden. Und als Gläubiger hat man ja sehr wohl das Recht Insolvenzantrag auch für jemand anderen zu stellen. Mathias
M. W. schrieb: >> Mal was ganz neues, für jemand anderen Insolvenzantrag stellen. > > Nichts neues. Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung > nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die > Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank. Ok, wieder was gelernt. >> Mit solchen Drohungen wäre ich vorsichtig, weil die als Grund für eine >> fristlose Kündigung wegen Nötigung missverstanden werden kann. >> So was überlässt man seinen Anwalt. Magnus ist aber friedliebend und Anwalt kostet erst mal wieder...
Michael S. schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: > >> Was noch sein kann: Daß sie einen amtlichen Fragebogen an den >> Firmeninhaber versenden > > Erzwingen kann die Behörde das Zurückschicken so eines Anhörungsbogen > sowieso nicht. Nöö. Dann müssen sie mit den Rechtsbelehrungen klar kommen. Der Bogen, den ich für die Ex-Firma hatte, hatte das Format eines gerichtlichen Zustellungsbescheides. Es standen für den AG dort eine Menge Rechtsbehelfsbelehrungen drin. Die bekamen wohl echt Muffensausen, weil sie vor mir noch nie sowas sahen. Den zweiten nicht verschlampten Bogen mußten sie ans Amt zurück senden. Was drin stand, weiß ich nicht. Ich nannte das Amt kürzlich Schlange mit guten und bösen Köpfen. Das war wohl einer der guten.
M. W. schrieb: > Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung > nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die > Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank. Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber es ist ein Unterschied ob kapitalstarke Institutionen den Insolvenantrag stellen oder ein Mensch ohne Einkommen der von seinen Ersparnissen leben muss. Da sollte man schon auf der sicheren Seite sein, nicht das man noch Schadenersatz leisten muss für so einen Schnellschuß ohne vorherige Rechtsklärung. Das ist nämlich nicht gänzlich auszuschließen. M. W. schrieb: > oder empfindlichen Übel voraus. Also, wenn eine Insolvenz kein "empfindliches Übel" für einen Selbständigen ist, dann leben wir wohl in verschiedenen Dimensionen. Michael K-punkt schrieb: > Magnus ist aber friedliebend und Anwalt kostet erst mal wieder... Magnus hat doch Rechtsschutz. Wilhelm Ferkes schrieb: > Nöö. Dann müssen sie mit den Rechtsbelehrungen klar kommen. Der Bogen, > den ich für die Ex-Firma hatte, hatte das Format eines gerichtlichen > Zustellungsbescheides. Keine Ahnung was du meinst, gewöhnlich bekommt man vom Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung wo dann die Beschäftigungsdauer und der Grund fürs Ausscheiden und ob eine Abfindung gezahlt wurde, drin steht. Ob dieser Wisch auch erzwungen werden kann, hab ich noch nie erlebt. Ohne diesen Wisch gibts aber kein Geld vom Amt und einmal musste ich mal 14 Tage hinter so ein Ding her laufen. Übel ist das gerade in einer Insolvenz weil man gewöhnlich nicht weiß an wen man sich deswegen wenden. Kennt man ja vom Bewerben. Bei mir haben sich die Probleme mit dem Amt mittlerweile auch geregelt. Das ganze Chaos ist dadurch entstanden weil die Post und Citypost einfach mehrere Wochen nicht mehr alles korrekt zugestellt haben. Es kam nur sporadisch Post. Beschwerdebriefe an diese Dienste hab ich geschrieben, aber mit Antwort rechne ich eigentlich nicht wirklich. Im Moment muss ich das alles noch aufarbeiten was nicht gefunzt hat.
Ein an sich selbstverständliches Ding noch neben bei: Du darfst Dich jetzt neben allem Übel auch noch bewerben. Ist doof aber geht nicht anders. Zeugnisse scannt Dir heute jeder Copyshop, Lebenslauf ist nicht so schwer, muss man auch nur einmal machen, das Anschreiben frisst ein bischen Zeit. Und dann die Jobörsen durch. Nebenbei sind die Gelben Seiten, WerLiefertWas und die google.maps Suche Dein Freund. Google maps funktioniert recht gut wenn man eine Region darstellt und dann allgemeine Stichworte zum Fachgebiet suchen lässt. Keine Angst vor Blindbewerbungen, in Zeiten von email kosten die nichts als ein bischen Zeit. Eine Bewerbung per email am Tag kannst Du für den Anfang schaffen. Lass Deine Frau dafür Sorgen das Du Dich nicht davor drückst. Der freundliche Satz: "Da mein derzeitiger Arbeitgeber derzeit noch nicht über meine Wechselabsichten informiert ist bitte ich Sie die Sache vertraulich zu behandeln." Schafft Dir gleich noch Luft wegen des fehlenden Arbeitszeugnisses und den Bonus aus ungekündigter Stelle zu kommen. Keine leichten Tage die Du da hast. Hauspapa
Michael S. schrieb: > M. W. schrieb: >> Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung >> nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die >> Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank. > > Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber es ist ein Unterschied ob > kapitalstarke Institutionen den Insolvenantrag stellen oder ein > Mensch ohne Einkommen der von seinen Ersparnissen leben muss. > Da sollte man schon auf der sicheren Seite sein, nicht das man > noch Schadenersatz leisten muss für so einen Schnellschuß ohne > vorherige Rechtsklärung. Das ist nämlich nicht gänzlich auszuschließen. Deswegen wird der Insolvenzantrag ja auch vom Gericht geprüft (also "unabhängig"). Jemand (also auch Bank, Behörde), der/die nicht essentiell auf die kurzfristige Erfüllung einer Forderung angewiesen ist/sind, wird/werden durchaus auch zur Stundung bereit sein, um die Forderung möglichst komplett befriedigt zu bekommen. Bleibt also nur derjenige, der seine Forderung sichern will, als Antragsteller übrig. Auch der Anwalt kann das vorher ab-/erklären. Dazu müsste dieser aber halt beauftragt werden ... > M. W. schrieb: >> oder empfindlichen Übel voraus. > > Also, wenn eine Insolvenz kein "empfindliches Übel" für einen > Selbständigen ist, dann leben wir wohl in verschiedenen Dimensionen. Nein, nur verschiedene Ansichten. Eine Insolvenz soll die Pflichten des Schuldners klären und ist ja nicht vom Gläubiger verursacht, ist also auch nicht das empfindliche Übel, welches Voraussetzung für Nötigung (darum ging es ja) wäre. Andernfalls hätten die zahlreichen, am Markt vetretenen Inkassounternehmen aufgrund typischer Aussagen wie "Sollten Sie nicht bis zum xxx zahlen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird." wohl erhebliche strafrechtliche Probleme zu erwarten ... Im Übrigen könnte ein Anwalt durchaus auch Möglichkeiten aufzeigen, wie man wahrscheinlich kurzfristig Forderungen, die nicht durch die drei Monate Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt abgedeckt sind, legal und "freiwillig" durch den Schulder erfüllt bekommt. Hier dürfte aber Magnus' Friedfertigkeit im Weg stehen (@Magnus: das ist nicht negativ gemeint). Mathias
Magnus, ich lege dir eindringlich nahe wenigstens zur Arbeitsagentur zu gehen und dich mindestens dort schlau zu machen, am besten lässt du dir einen Termin für ein ausführliches Gespräch geben. Dann umgehst du zunächst mal die direkte Konfrontation. Wenn du weiter in der jetzigen Lage bleibst riskierst du irgendwann dass du noch psychische Probleme bekommst, von den finanziellen ganz abgesehen. Ich kann dir aus eigener Erfahrung berichten, das dir eine solche Situation langsam aber sicher an die Nerven geht. Bei der Agentur kannst du auch Kontaktinformationen zu entsprechenden Hilfsorganisationen bekommen. Oder du gehst mal zu deinem Arzt und besprichst das mit ihm. Dein Chef ist ja auch nicht aufrichtig zu dir, er hätte von sich aus das Gespräch suchen müssen, das gebietet schon der Anstand. So wie es sich hier darstellt besteht die wirtschaftliche Schieflage schon länger. Oder, das kam mir gerade spontan in den Sinn, es steht gar nicht mal so schlecht und du musst als kostengünstiger Kreditgeber herhalten. Das wäre aber auch "link". Selbst wenn er dich jetzt bezahlt ist das Vertrauensverhältnis doch zerstört. Aber davon solltest du die Finger lassen: Zittermann schrieb: > Ist das > Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am > Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für *DICH* > ein!" > Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu verlieren.
M. W. schrieb: > "Sollten > Sie nicht bis zum xxx zahlen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren > ein, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird." wohl > erhebliche strafrechtliche Probleme zu erwarten ... Was hat das Mahnverfahren mit dem Insolvenzverfahren zu tun? Mit Inkasso hatte ich schon zu tun und ohne vollstreckbaren Titel braucht man die Leute gar nicht ernst nehmen. Im Mahnverfahren kannst du den Schuldner "in Verzug" setzen mit der Auswirkung das man als Gläubiger dadurch klagen kann. Schließlich haben auch Schuldner Rechte und eine nicht zugestellte Forderung ist nichts ungewöhnliches, wie ich selbst kürzlich erlebt habe. Wenn im Insolvenzverfahren das Gericht den Anspruch prüft, muss der Anspruch wohl auch gewissen juristischen Anforderungen entsprechen bevor man den Betrieb quasi lahm legt, denn die Bestellung eines Insolvenzverwalters, der ja auch eine gewisse Zeit benötigt sich da einzuarbeiten, hat da weitreichende Möglichkeiten bis zur Aussperrung des Geschäftsführers. Was ich darüber schon las, wird der Geschäftsführer in jedem Fall erst mal in seinen Freiheiten beschränkt und der Betriebe vom Verwalter weiter geführt, bis Klarheit über die Firma herrscht. Mein Einwand ist da wohl nicht ganz unberechtigt, oder? M. W. schrieb: > Hier dürfte aber > Magnus' Friedfertigkeit im Weg stehen (@Magnus: das ist nicht negativ > gemeint). Wer Angst hat, sich die Finger zu verbrennen, hat in der Küche nichts verloren.
Georg W. schrieb: > Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem > ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter > eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff > InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste Dort geht es aber um Nachteile, die der Insolvenzverwalter bei der Befriedigung von Gläubigern hätte, z.B. weil Vermögen vor Insolvenzeröffnung beiseite geschafft wurde. Daraus kann einem Gläubiger kein Strick gedreht werden. Ein anderes Beispiel dafür ist das Derjenige, der Nothilfe leistet, bei - unwissentlich - falscher Anwendung der Hilfe nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann. Im Insolvenzrecht klärt das übrigens §14. > außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche > halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann > tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu > verlieren. Bei Verzug erübrigen sich jegliche Fristen. Man muß die gewählten Rechtsmittel noch nicht einmal ankündigen. Einzig die Wahl der Mittel muß angemessen sein. Angesichts einer über die drei Monate Insolvenzausfallgeld hinausgehende Forderung, stellt sich die, schon alleine um überhaupt das Insolvenzausfallgeld erhalten zu können, wohl kaum. Mathias
Michael S. schrieb: > M. W. schrieb: > Was hat das Mahnverfahren mit dem Insolvenzverfahren zu tun? Nichts. Es ging darum, ob die Ankündigung, für den Schuldner das Insolvenzverfahrung zu eröffenen, bereits Nötigung sein könnte. Daraufhin hatte ich das Beispiel der Inkassounternehmen angebracht, die, um Ihre Forderung zu unterstreichen, gerne eine Drohkulisse aufbauen, und sich damit straffällig machen würden. Angesichts der scheinbar immer größer werdenden Branche verneine ich das zumindest für die meisten aus selbiger. Mathias
Michael S. schrieb: > M. W. schrieb: >> oder empfindlichen Übel voraus. > > Also, wenn eine Insolvenz kein "empfindliches Übel" für einen > Selbständigen ist, dann leben wir wohl in verschiedenen Dimensionen. > Für Nötigung muss das angedrohte Handeln aber auch noch rechtswidrig sein. Das Einschalten eines gerichtes ist aber per Definition nicht rechtswidrig. Der komplette Paragraph: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Gruss Axel
Michael S. schrieb: > Wenn im Insolvenzverfahren das Gericht den Anspruch prüft, muss der > Anspruch wohl auch gewissen juristischen Anforderungen entsprechen > bevor man den Betrieb quasi lahm legt, denn die Bestellung eines > Insolvenzverwalters, der ja auch eine gewisse Zeit benötigt sich > da einzuarbeiten, hat da weitreichende Möglichkeiten bis zur > Aussperrung des Geschäftsführers. Was ich darüber schon las, wird > der Geschäftsführer in jedem Fall erst mal in seinen Freiheiten > beschränkt und der Betriebe vom Verwalter weiter geführt, bis > Klarheit über die Firma herrscht. Mein Einwand ist da wohl nicht > ganz unberechtigt, oder? Der Anspruch an die Zulässigkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muß das zuständige Gericht prüfen, richtig. Dort muß von Seiten des Antrag stellenden Gläubigers auch die Forderung ersichtlich sein. IdR bekommt dann auch der Schuldner die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Wohlbemerkt alles noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Schulder könnte sogar dann noch die Forderung erfüllen, ohne daß das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zwischen Antrag auf Insolvenz und deren Eröffnung liegen schon noch ein paar Schritte. Mathias
M. W. schrieb: > Georg W. schrieb: > >> Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem >> ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter >> eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff >> InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste > > Dort geht es aber um Nachteile, die der Insolvenzverwalter bei der > Befriedigung von Gläubigern hätte, z.B. weil Vermögen vor > Insolvenzeröffnung beiseite geschafft wurde. Daraus kann einem Gläubiger > kein Strick gedreht werden. Ein anderes Beispiel dafür ist das > Derjenige, der Nothilfe leistet, bei - unwissentlich - falscher > Anwendung der Hilfe nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann. > > Im Insolvenzrecht klärt das übrigens §14. In §14 geht es um die Antragstellung. Bei den vom mir zitierten Paragraphen geht es um die Rechte des Insolvenzverwalters u.A. Zahlungen rückabzuwickeln. Ein Grund ist die Kenntnis des Empfängers von der tatsächlichen Lage, Stichwort Insolvenzanfechtung. Hintergrund ist dass nicht einzelne Gläubiger zu Lasten anderer besser gestellt werden. Davon können auch Lohnzahlungen betroffen sein, wenn der Empfänger entsprechend Einblick in die finanziellen Verhältnisse hat. > >> außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche >> halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann >> tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu >> verlieren. > > Bei Verzug erübrigen sich jegliche Fristen. Man muß die gewählten > Rechtsmittel noch nicht einmal ankündigen. Einzig die Wahl der Mittel > muß angemessen sein. Angesichts einer über die drei Monate > Insolvenzausfallgeld hinausgehende Forderung, stellt sich die, schon > alleine um überhaupt das Insolvenzausfallgeld erhalten zu können, wohl > kaum. > > Mathias Die Frage ist ob sein AG schon in Verzug ist oder nicht. Nach dem BGB wäre er es, aber es könnte im Vertrag auch etwas abweichendes stehen. Aber der genaue Zeitpunkt kann noch interessant werden, falls es gelingt noch Zinsen und ev. anfallende Kosten geltend zu machen. Daran hatte ich vorhin noch nicht gedacht.
M. W. schrieb: > IdR bekommt dann auch der Schuldner die Möglichkeit, > sich dazu zu äußern. Meine Bedenken in die Richtung sind, das der Schuldner die Schuld nicht beweisen muss, der Gläubiger aber schon und da hat der Magnus vorsichtig vermutet, nicht viel in der Hand. Auch ein Insolvenzgericht wird Beweise verlangen dürfen.
Georg W. schrieb: > M. W. schrieb: >> Georg W. schrieb: >> >>> Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem >>> ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter >>> eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff >>> InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste >> >> Dort geht es aber um Nachteile, die der Insolvenzverwalter bei der >> Befriedigung von Gläubigern hätte, z.B. weil Vermögen vor >> Insolvenzeröffnung beiseite geschafft wurde. Daraus kann einem Gläubiger >> kein Strick gedreht werden. Ein anderes Beispiel dafür ist das >> Derjenige, der Nothilfe leistet, bei - unwissentlich - falscher >> Anwendung der Hilfe nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann. >> >> Im Insolvenzrecht klärt das übrigens §14. > > In §14 geht es um die Antragstellung. Bei den vom mir zitierten > Paragraphen geht es um die Rechte des Insolvenzverwalters u.A. Zahlungen > rückabzuwickeln. Ein Grund ist die Kenntnis des Empfängers von der > tatsächlichen Lage, Stichwort Insolvenzanfechtung. Hintergrund ist dass > nicht einzelne Gläubiger zu Lasten anderer besser gestellt werden. Davon > können auch Lohnzahlungen betroffen sein, wenn der Empfänger > entsprechend Einblick in die finanziellen Verhältnisse hat. Du hattest auf Haftung bei Stellung eines Insolvenzantrages abgestellt. Und §14 klärt die rechtlichen Hürden für die Antragstellung. Wenn die erfüllt sind, welches Geld sollte der Antragsteller(=Gläubiger) denn plötzlich schulden? Insolvenzanfechtung berührt im Wesentlichen Handlungen des Schuldners zulasten eines oder mehrerer Gläubiger. Inwiefern hat die Antragstellung eines Gläubigers auf Insolvenz des Schuldners Einfluß darauf? >> >>> außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche >>> halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann >>> tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu >>> verlieren. >> >> Bei Verzug erübrigen sich jegliche Fristen. Man muß die gewählten >> Rechtsmittel noch nicht einmal ankündigen. Einzig die Wahl der Mittel >> muß angemessen sein. Angesichts einer über die drei Monate >> Insolvenzausfallgeld hinausgehende Forderung, stellt sich die, schon >> alleine um überhaupt das Insolvenzausfallgeld erhalten zu können, wohl >> kaum. >> >> Mathias > > Die Frage ist ob sein AG schon in Verzug ist oder nicht. Nach dem BGB > wäre er es, aber es könnte im Vertrag auch etwas abweichendes stehen. > > Aber der genaue Zeitpunkt kann noch interessant werden, falls es gelingt > noch Zinsen und ev. anfallende Kosten geltend zu machen. Daran hatte ich > vorhin noch nicht gedacht. Die Frage nach dem Verzug ist keine, weil der OP hier bereits eine Liste mit den Tagen des Verzuges gepostet hatte. Mathias
Michael S. schrieb: > M. W. schrieb: >> IdR bekommt dann auch der Schuldner die Möglichkeit, >> sich dazu zu äußern. > Meine Bedenken in die Richtung sind, das der Schuldner die Schuld nicht > beweisen muss, der Gläubiger aber schon und da hat der Magnus vorsichtig > vermutet, nicht viel in der Hand. Auch ein Insolvenzgericht wird Beweise > verlangen dürfen. Ich hoffe doch, daß er einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, in dem das Arbeitsentgelt geregelt ist. Mathias
Michael S. schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Nöö. Dann müssen sie mit den Rechtsbelehrungen klar kommen. Der Bogen, >> den ich für die Ex-Firma hatte, hatte das Format eines gerichtlichen >> Zustellungsbescheides. > > Keine Ahnung was du meinst, gewöhnlich bekommt man vom Arbeitgeber eine > Arbeitsbescheinigung wo dann die Beschäftigungsdauer und der Grund fürs > Ausscheiden und ob eine Abfindung gezahlt wurde, drin steht. Ob dieser > Wisch auch erzwungen werden kann, hab ich noch nie erlebt. Ohne diesen > Wisch gibts aber kein Geld vom Amt und einmal musste ich mal 14 Tage > hinter so ein Ding her laufen. Übel ist das gerade in einer Insolvenz > weil man gewöhnlich nicht weiß an wen man sich deswegen wenden. Kennt > man ja vom Bewerben. Bei mir war es halt umgekehrt. Vom AG selbst bekam ich außer der Kündigung keine weiteren Unterlagen. Als ich mit der Kündigung zum Amt marschierte, fertigten sie einen mehrseitigen Vordruck aus, den ich aber selbst per Einschreiben zum AG senden mußte. Da standen eben so Begriffe drin wie amtliche Urkunde, auch eine Rückgabefrist war angegeben. Ich sah das Formular nur leer. Natürlich kann man niemanden dazu bewegen, das auszufüllen. Was dann passiert, wie das Amt weiter vor geht, weiß ich nicht. Oder ob ich damit schon ein Fall für das Sozialgericht würde? > Bei mir haben sich die Probleme mit dem Amt mittlerweile auch geregelt. > Das ganze Chaos ist dadurch entstanden weil die Post und Citypost > einfach > mehrere Wochen nicht mehr alles korrekt zugestellt haben. Es kam nur > sporadisch Post. Beschwerdebriefe an diese Dienste hab ich geschrieben, > aber mit Antwort rechne ich eigentlich nicht wirklich. Im Moment muss > ich das alles noch aufarbeiten was nicht gefunzt hat. In den kommenden Tagen bin ich zum Rapport bestellt. Ich müßte eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt herbei bringen, wenn ich mich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht irgendwie dort hin bewegen könnte. Na ja, es ist und bleibt lustig. Bin gespannt, was es neues gibt, und werde das sicherlich im Folgenden hier berichten. Parallel dazu macht meine Gesundheit aber immer mehr schlapp. Zwei Aderlässe zu je einem halben Liter Blut innerhalb von zwei Wochen. Polycythaemia vera nannte ich ja früher schon mal. Auf der Straße sehe ich für Menschen, die mich nicht weiter kennen, sogar kerngesund aus, fahre sogar Rad, aber moderat, keine Hochleistungen. Aber das alles täuscht. An Arbeit denke ich da wirklich nicht mehr im entferntesten. Zumal es ja auch andere Symptome gibt, die das schreckliche Blutbild erzeugt bzw. erzeugte. Z.B. die Thrombosen, die einfach nicht verschwinden, und zuerst unerkannt voll entzündet aufblühten. Im Spätherbst und Winter gibt es wieder mehrere ausführliche Checks des aktuellen Zustandes, auch einen Tag Krankenhaus. Inzwischen ist seit dem ersten Auftreten von Symptomen ein dreiviertel Jahr um. Im Augenblick muß ich auch noch Hartz-Wohnung suchen, und mache mal den einen oder anderen Tag nichtelektronische Basteleien: Papierschnipsel aus dem Wohnungsteil von Zeitungen ausschneiden, auf festeres Papier kleben, und in einen Ordner heften. Ein Scheiß, wie auch die Bewerbungspflichten. Glücklicherweise habe ich im Augenblick nicht auch noch die Pflichtbewerbungen mit den Nachweispflichten parallel. Da nahmen sie mich gnädigerweise raus, weil mit maximal 2 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag niemand wirklich was anfangen kann, nicht mal ein Hartz-Job. Nebenbei alle Genossenschaften in der Gegend abklappern, und mich in Suchlisten eintragen lassen. Beim Wohnungsamt melden, mit Nachweis, daß ich dort war, und auch WBS beantragen. Eigene Suchanzeigen schalten. Das Amt möchte von mir in Kürze einen fetten Aktenordner voll Beweismittel haben, wenn meine Suche nichts brachte. Und ablehnen können sie meine Bemühungen per Willkür dann immer noch, und sie nicht ausreichend befinden. Ich habe ja Vorgaben. Maximal 50 Quadratmeter, und 290€ kalt. Die Vermieter stellen als erste Frage immer: Was machen Sie beruflich? Da sage ich: Ich bin langzeitig krank, und aus dem Arbeitsmarkt raus. Bei näherer Nachfrage: Die Miete zahlt das Amt. Mehr nicht. ;-) Mit den Vermietern ist es auch lustig. Am Telefon verschweigen sie gerne mal die Hälfte der Nebenkosten: Wenn das Gespräch zu Ende geht, am Schluß: Ach ja, übrigens, wir haben Gasterme, sie müssen da mit dem Gasversorger auch noch einen separaten Vertrag für Warmwasser und Heizung machen. Aber da habe ich Unterstützung, Beratung, von anderer Seite. Auch Bekannte, die sich zur Besichtigung als Zeuge anbieten. Vier Augen sehen mehr als zwei. Ich kenne ja Austricksereien schon aus ehemaligen Wohnungen, wo ich für Mängel verantwortlich gemacht wurde, die schon beim Vormieter bestanden. Z.B. miserabel verputzte Wohnzimmerwand, wo man die Verputzrillen und Wellen durch die Tapete hindurch sah. Bei Übergabe an mich wurde das nicht dokumentiert. Aber bei Übergabe an meinen Nachmieter machte der neue Übergabebeamte der Genossenschaft einen Riesen-Aufstand. Man lernt aber daraus.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Natürlich kann man niemanden dazu bewegen, das auszufüllen. Was dann > passiert, wie das Amt weiter vor geht, weiß ich nicht. Oder ob ich damit > schon ein Fall für das Sozialgericht würde? Ich schätze mal das es dann ein Fall fürs Arbeitsgericht wird, weil der Arbeitgeber da ja noch in deiner Schuld steht. Man sollte solche Eventualitäten gleich in den Arbeitsvertragabschlus mit Vertragstrafe bei Nichterfüllung aufnehmen, auch wenn es eine Bedingungsfeindlichkeit ist, die wohl kein Arbeitgeber einfach mal so akzeptieren wird. Allerdings wird auch jeder Arbeitnehmer das Recht auf ungestörte oder unverhinderte Sozialleistungen haben, ungeachtet der Versuche einiger Arbeitgeber dem "Verräter" noch im nachhinein eins auszuwischen oder den ungestörten Übergang wenigstens bitter zu erschweren. Und da regen sich einige auf, wenn man H4 bezieht und sich nicht um jeden Drecksjob bemüht. Da wundert es doch niemanden mehr wenn die Gesellschaft da einen harten Kern ausbildet hat. Wilhelm Ferkes schrieb: > Parallel dazu macht meine Gesundheit... Ich kann mir zwar gut vorstellen das du dich da mitteilen möchtest, aber und das weißt du ja selbst, ist das hier kaum die geeignete Plattform und es wäre angenehmer es zu lassen. Wilhelm Ferkes schrieb: > Im Augenblick muß ich auch noch Hartz-Wohnung suchen,... Ach, ist die dem Amt zu teuer? Na, da würde ich mal in den Sozialforen schauen obs da nicht Auswege gibt, vor allem wenn man schwer krank ist. Kann dein doch recht verständiger Vermieter dir nicht einen Mitnachlass geben der unter dem amtlichen Höchstniveau liegt? Du hattest doch da einen gute Draht zu dem, soweit ich mich erinnere? Anscheinend wird wieder mal völlig unverhältnismäßig auf dich eingeprügelt, hab ich den Eindruck. Wilhelm Ferkes schrieb: > Mit den Vermietern ist es auch lustig. Am Telefon verschweigen sie gerne > mal die Hälfte der Nebenkosten: Das ist vereinzelt genau so eine verlogene geldgeile Bande wie einige Arbeitgeber. Hier in der lokalen Presse hat einer meiner früheren Arbeitgeber aktuell veröffentlichen lassen das er unter ungünstigen Umständen eine Anzahl von in Kürze gekündigte Beschäftigte von einem anderen Unternehmen zum gleichen Gehalt übernehmen will und der kündigende Arbeitgeber davon ganz begeistert ist. Diese Heuchler. Hier wird das Humankapital einfach mal durch eine Kungelei unter Missachtung der Gleichbehandlung verschoben. Alle anderen die an den Jobs auch Interesse gehabt hätten sind da dann die gear...ten. Vielleicht kannst du den Wohnungswechsel noch irgendwie vermeiden, denn so ein Umzug kostet ja auch Geld und das dürfte wohl knapp genug sein.
1. Frage: Was sagt der Chef, wenn man ihn auf die ausstehenden Zahlungen anspricht? 2. Frage: Was sagen die Leute von der Arbeitsagentur? (Montag war ja die erste Gelegenheit hinzugehen oder wenigstens mal anzurufen!) 3. Frage: Was machen die Bewerbungen um eine neue Stelle?
Ich befürchte, das der Anwalt von Magnus ihm einen virtuellen Maulkorb verpasst hat, hier noch was zu veröffentlichen. War bei ähnlichen Kandidaten doch genauso.
@magnus hab den inzwischen recht langen thread noch nicht vollständig gelesen aber möchte Dich für folgendes sensibilisieren 1. Mut nicht verlieren - Absprung suchen. 2. Arbeitsagentur informieren Du hast Mitwirkungspflichten und Fristen, gabs weiter oben als pdf 3. Mit der Krankenkasse sprechen ob schon Titel beantragt wurde. evtl. auch auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ 4. Anwalt für Arbeitsrecht beiziehen (ist wohl inzwischen der Fall- hoffentlich) 5. Im Fall einer Konkursverschleppung ist der Insolvenzverwalter evtl. berechtigt bereits ausgezahlte Löhne zurückzufordern. Du stehst evtl. mit einem halben Jahr als AN in der Haftung falls Dir die Kenntniss der Inso-Verschleppung anzurechnen ist. 6. Alles vermeiden was Dein AG evtl. gegen Dich verwenden kann. Dazu gehören auch Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten (auch nachvertraglich) - keine Rechtsberatung, nur mein völlig unmassgebliche private Meinung -
Hallo Magnus Wie war Dein Tag & Was hast Du gemacht? Grüssle Hauspapa
Es wird Magnus keinen Spaß machen hier Rechenschaft abzulegen. -AA besuchen,Papier ordnen bevor keiner mehr dort ist, Bewerbungen schreiben -Ausreichen Geld für Miete usw. flüssig halten. Es wird noch enger -Nur was man beantragt hat bekommt man auch vom AA!
Kleines Update: War gestern beim AA. Können mich momentan nur als arbeitssuchend registrieren. Frage nach Insolvenz wurde gestellt. Konnte nur antworten, dass mir nicht bekannt ist, dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Zu Fragen bezüglich Sperrfristen bei einer Kündigung meinerseits hieß es von der Sachbearbeiterin, dass ich unter diesen Voraussetzungen vermutlich nicht damit rechnen müsste. Sie selbst könne aber hierzu keine verbindliche Auskunft geben. Es wurde zugesagt, dass sich die Leistungsabteilung noch am selben bzw. nächsten Tag auf meinem Handy melden würde um mir genauere Infos zu geben. Habe noch darauf hingewiesen dass ich möglicherweise nicht sofort ans Handy gehen kann, falls ich gerade einen Kunden oder womöglich meinen Chef neben mir stehen habe. 2 Stunden später klingelte mein Handy mit unterdrückter Rufnummer während ich gerade im Lager war. Nochmals ein verpasster Anruf abends um 19:07 als ich gerade auf der Terrasse das Fahrrad unseres Sohnes reparierte. Wer rechnet denn um diese Zeit noch mit einem Anruf vom Amt?!? Heute kein weiterer Rückrufversuch vom Amt. Werde morgen selbst noch mal nachhaken. Die Sachbearbeiterin vom AA hat mich noch darauf hingewiesen, dass ich doch unbedingt am nächsten Tag (also heute / Mittwoch) zum Arbeitsgericht gehen sollte. Dort hätte man jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat die Möglichkeit sich eine kostenlose Rechtsauskunft zu erhalten. War dann heute früh dort und wurde darauf hingewiesen, dass heute der 3. Mittwoch im Monat ist..... Hätte ich doch selbst noch mal im Kalender nachgesehen! Auf diese Weise kam ich auch noch 1h zu spät zur Arbeit ohne einen konkreten Nutzen zu haben. Morgen kommt (voraussichtlich) eine Aussprache mit dem Chef. Davon aber morgen mehr.
@magnus Mut nicht verlieren. Chancen abschätzen, Prios klären, selbst eine Entscheidung treffen und dann konsequent verfolgen. Sich nicht mit wischi-Waschi hinhalten lassen. 3 Monate sind lange genug gewesen. Selbst der Handelnde sein - dann wird's mental leichter (eigene Erfahrung). In der Situation hilft vlt. der Gedanke - Was besseres als den Tod finden wir allemal. Auf jeden Fall Plan B vorbereiten - sobald sich was bietet. Und: Frag einen Arbeitsrechtler - gut angelegtes Geld.
Magnus M. schrieb: > Kleines Update: > > War gestern beim AA. Magnus, das hast du gut gemacht! > Wer rechnet denn um diese Zeit noch mit einem Anruf > vom Amt?!? ..vielleicht sind das auch nicht mehr so die Schnarchnasen, die man so kennt, oder meint zu kennen. > Die Sachbearbeiterin vom AA hat mich noch darauf hingewiesen, dass ich > doch unbedingt am nächsten Tag (also heute / Mittwoch) zum > Arbeitsgericht gehen sollte. ...also, ist doch mal ein guter Tipp! Nächste Woche bist du mit dabei! > Morgen kommt (voraussichtlich) eine Aussprache mit dem Chef. Davon aber > morgen mehr. Vielleicht klärt sich alles auf, falsche Kontonummer oder irgendwas anderes, was "erfunden " wird, dass niemand sein Gesicht verliert. Wenn du Kohle rüberkommt: gut,- wenn nicht- gut, dass ihr drüber sprecht, wie es nun weitergehen soll.
Michael K-punkt schrieb: >> War gestern beim AA. > > Magnus, das hast du gut gemacht! Wäre ja auch schon am Montag möglich gewesen. Nur verplemperte Zeit. Beim Arbeitsgericht kann man auch die RECHTSPFLEGER anrufen und sich Auskünfte einholen. Die Sprechstunden sind dabei eher dafür gedacht wenn man Dokumente für eine Beurteilung vorlegen will. Allerdings ist es schon eine Weile her das ich das mit meinem Arbeitsgericht mal so gehandhabt hatte und an anderen Dienststellen kann das auch anders geregelt sein. Ich finde es bedauerlich das hier Magnus dem Wert eines Anwalts so wenig Bedeutung beimisst, denn man selbst wird kaum ohne Hilfe aus diesem Schlamassel raus kommen, hab ich die Befürchtung. Merkt man doch schon daran das das Amt blockt und wenn der Arbeitgeber dann auch noch blockt(weil er die Situation genau kennt und für sich nutzt) dann ist die Ka... aber am dampfen. Bleibt dann nur die grobe Kelle mit der man dann endgültige Verhältnisse schaffen muss bei einem nicht zu unterschätzenden Restrisiko. Michael K-punkt schrieb: > Vielleicht klärt sich alles auf, falsche Kontonummer oder irgendwas > anderes, was "erfunden " wird, dass niemand sein Gesicht verliert. Wenn > du Kohle rüberkommt: gut,- wenn nicht- gut, dass ihr drüber sprecht, wie > es nun weitergehen soll. Optimist, falsche Kontonummer kann einmal passieren, selten zweimal, aber sicher nicht dreimal hintereinander. Auf Vertröstungen würde ich mich gar nicht einlassen, sondern erst mal mindestens zwei Nettolöhne in Bar verlangen, alles andere ist nur Zeitschinderei vom Chefchen. Magnus M. schrieb: > Wer rechnet denn um diese Zeit noch mit einem Anruf vom Amt?!? Wenn die Nummer unterdrückt ist kann das auch irgendwer gewesen sein. Du hast doch vom Amt sicher eine Bearbeitungsnummer bekommen, dann kannst du auch selbst unter Nennung dieser Nummer in der Leistungsabteilung anrufen(Namen des Gesprächspartners merken), anstatt dich auf die Disziplin und Nachhaltigkeit anderer zu verlassen. Das ist nämlich auch trotz der Agenda immer noch eine Behörde und Leistung muss da auch nicht erbracht werden wie in der Privatwirtschaft. Da wird Arbeitslosigkeit verwaltet, sonst nichts. Du bist nämlich nicht der einzige Kunde und auf neue Kundschaft ist man da auch nicht scharf drauf. Da muss du schon den Ar... selbst in Bewegung setzen, aber ein bisschen hoppla.
M. W. schrieb: > Georg W. schrieb: >> M. W. schrieb: >>> Georg W. schrieb: >>> ---gekürzt--- > Ich hatte 2 unabhängige Punkte angesprochen, die du offensichtlich in einen Topf wirfst: 1. Die Haftung für die anfallenden Gebühren im Falle dass die Masse dafür nicht ausreicht. 2. Die Insolvenzanfechtung
Georg W. schrieb: > M. W. schrieb: >> Georg W. schrieb: >>> M. W. schrieb: >>>> Georg W. schrieb: >>>> > ---gekürzt--- >> > Ich hatte 2 unabhängige Punkte angesprochen, die du offensichtlich in > einen Topf wirfst: Ich werfe hier gar nichts in einen Topf, das hattest Du getan: Georg W. schrieb: > Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem > ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter > eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff > InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste und weiter: > 1. Die Haftung für die anfallenden Gebühren im Falle dass die Masse > dafür nicht ausreicht. > 2. Die Insolvenzanfechtung zu 1. Das Risiko besteht bei jeder (Zivil-)Klage. Dem habe ich auch nicht widersprochen. zu 2. Dir ist schon klar, daß es bei der Insolvenzanfechtung um Zahlungen, die der Insolvenzschuldner im Wissen einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit geleistet hat, geht? In diesem Thread geht es aber um Zahlungen für Arbeitsentgelt die gerade eben NICHT geleistet wurden. Wie sollen diese nicht erfolgten Zahlungen angefochten werden? Mathias
Michael K-punkt schrieb: >> morgen mehr. > Vielleicht klärt sich alles auf, falsche Kontonummer oder irgendwas > anderes, was "erfunden " wird, dass niemand sein Gesicht verliert. Wenn > du Kohle rüberkommt: gut,- wenn nicht- gut, dass ihr drüber sprecht, wie > es nun weitergehen soll. In solchen Fällen sind die selben Kunden und selben Lieferanten mit den selben Problemen immer noch vorhanden. Nur ein baldiges Verschwinden zu einer besseren Firma wird das Problem lösen. Bewirb Dich !
Michael S. schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: > >> Parallel dazu macht meine Gesundheit... > > Ich kann mir zwar gut vorstellen das du dich da mitteilen möchtest, > aber und das weißt du ja selbst, ist das hier kaum die geeignete > Plattform und es wäre angenehmer es zu lassen. Ach nee, nicht wirklich. Ich möchte bzgl. Begriffen wie Hartzer, Faulenzer oder Schmarotzer nur gelegentlich mal wiederholen, daß ich zur Zeit keinen Job suche. Für die jenigen Forengrößen, die auf diesem Ohr völlig taub sind. Denn die Schmeicheleien einiger Pappenheimer, die nur hören, was sie hören wollen, und alles sonst ignorieren, so wie eine Fliege, die immer wieder vom Fenster abprallt, und gleich neuen Anlauf holt, häuften sich in letzter Zeit wieder etwas. ;-) Also nein, ich suche nicht bei MC. D. Burger braten, Regale einräumen, Grünanlagen säubern, o.ä.. Sondern schlicht gar nichts. Wenn, dann schaue ich, was sich später mal ergibt. Jetzt nicht. Jetzt gibt es allenfalls Hobby, so weit möglich, und da gibts auch Weiterentwicklung. Ich weiß ja nicht mal, ob ich noch 3 Jahre oder 10 Jahre überlebe. Danke auch für die weiteren Tipps. Mit dem Wohnungswechselzwang ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Im Grunde ist das ein riesiger Firlefanz, wenn man es mal durch rechnet: Die Differenz zwischen meiner aktuellen Miete und dem Betrag, den das Amt genehmigt, sind gerade mal 130€ monatlich. Da amortisieren sich die reinen Umzugskosten alleine frühestens nach 5 Jahren, geschweige allen anderen Reibereien, die damit zu tun haben. Z.B. Einrichtung passt nicht mehr, Neuanschaffungen. Umzugskosten und Mietüberschneidungen wegen Kündigungsfristen muß das Amt auch übernehmen, auch Renovierungskosten, also die vollen Kosten. Sicherlich auch noch mal Erstausstattung, wenn die Möblierung nicht mehr passt. Aus meiner eigenen Kraft geht das ja nicht mehr, von den 374€ Lebensunterhalt. Das erhöht nochmals die Amortisierungsdauer erheblich. Das Amt spart also auf sehr lange Zeit nichts, und legt erst noch ordentlich drauf. Für 100€ Mietdifferenz wäre ich aus freien Stücken auch nicht umgezogen. Es dauert seeeeehr lange, bis die gesamten Umzugskosten mit den 100€ Differenz wieder drin sind. Also, das ist nach meiner Auffassung etwas grenzwertig. Es sei denn, man zieht von 150€ nach 50€ um, da ist der Unterschied gravierender. Vor allen Dingen bekomme ich die positiven Randerscheinungen kaum wieder, wie z.B. meinen Vermieter, der Versicherungsprofi ist, und mich auch schon mal in Hartz- und Rentenfragen berät, mir sogar riet, in meinem Fall Versicherungen zu kündigen, besser als die jeweiligen Behörden, oder Personen, die an mir verdienen wollen. Und letztendlich stimmt hier auch das nachbarliche Umfeld, ich bin hier zu Hause. Zumindest als Mieter. Die Wohnungseigentümer im Block bekriegen sich hingegen wie im Gartenzwergstreit. ;-)
Wilhelm Ferkes schrieb: > Zeit keinen Job suche. Dazu musst du aber nicht dein Krankheitsbild bis ins Detail runterleiern. Wilhelm Ferkes schrieb: > häuften sich > in letzter Zeit wieder etwas. ;-) Das sind nur Freizeittrolle die nichts besseres mit ihrer Zeit anfangen können. Einige Pappenheimer wie Minefield hab ich hier seid Wochen nicht mehr gesehen. Haben wohl was besseres zu tun. Wilhelm Ferkes schrieb: > ob ich noch 3 Jahre oder 10 Jahre überlebe. Lohnt sich eh nicht darüber nachzudenken, weil da schon ein kleiner Verkehrsunfall reicht und Schluss ist. Am besten man geniest das Leben und macht sich da keine Gedanken. Wilhelm Ferkes schrieb: > sind gerade mal 130€ monatlich. Das Amt rechnet da sicher anders. Würde mich nicht wundern wenn die die Umzugskosten nur vorschießen oder anteilig bezuschussen, aber keinesfalls voll übernehmen, wenn nicht ein Jobwechsel/-antritt damit einher geht. Ist doch meist alles gesetzlich geregelt. Viel Ermessensspielraum werden die da kaum haben. Wilhelm Ferkes schrieb: > Neuanschaffungen. Soweit ich mich erinnere war das nur für die Erstaustattung, aber der Zug ist bei dir doch längst abgefahren. Würde mich nicht wundern wenn auch hier nur bezuschusst oder ein Darlehen gewährt wird das dann von den 374 Euro in Raten zurückgezahlt werden muss. Außerdem ist dann ein Gebrauchtmöbel vom Sperrmüll oder so noch zumutbar, könnte ich mir denken. Jedenfalls mal eben alles Neu einrichten und das Amt zahlt, kannste knicken. Das wird wohl nur gehen wenn die Bude vorher abgefackelt ist, aber das weiß ich jetzt auch nicht so verbindlich. Wilhelm Ferkes schrieb: > Für 100€ Mietdifferenz wäre ich aus freien Stücken > auch nicht umgezogen. Dann würde das Amt wahrscheinlich Wege habe um dich zu zwingen. Wie das dann aussieht weiß ich nicht, aber wenn die Mietdifferenz so hoch ist würde dein Schonvermögen da ca. 60 Monate (5Jahre) reichen bis es verbraucht ist und dann? Kannst dann den Escort noch verticken, sofern der nicht zum Schonvermögen zählt. Zu Arbeitslosenhilfezeiten war das alles etwas menschlicher weil man seinen Haushalt selbst regeln konnte. So ist das schon fast nicht mehr möglich. Seine Sparpiepen sollte man dagegen so lange und so hoch wie möglich sparen, denn man weiß nicht was noch kommt. Wilhelm Ferkes schrieb: > Die > Wohnungseigentümer im Block bekriegen sich hingegen wie im > Gartenzwergstreit. Nach meinen Beobachtungen sind da Altmieter ebenbürtige Gegener und mindesten genauso Streitlustig. Aber benehmen sich oft selbst wie die Neandertaler. So, jetzt wieder den Fokus auf Magnus sein Problem, sonst mault gleich wieder einer das wir hier den Thread zumüllen.
Michael S. schrieb: > > Ich finde es bedauerlich das hier Magnus dem Wert eines Anwalts > so wenig Bedeutung beimisst, denn man selbst wird kaum ohne Hilfe > aus diesem Schlamassel raus kommen, hab ich die Befürchtung. Magnus hat halt Angst, dass der Anwalt irre teuer ist. Aber da würde ein Anruf bei seiner RV-Versicherung ja schon Klarheit reinbringen. > > Optimist, falsche Kontonummer kann einmal passieren, selten zweimal, Ist schon klar, war auch eher als rhetorische Brücke gedacht, dass der Chef nicht gleich in volle Kampfhaltung übergeht und dann die totale Gesprächsblockade aufkommt. Wenn ich im Supermarkt falsch rausbekomme sag ich auch lieber "Ich bin mir da jetzt sicher, dass ein 20-er war und kein 10-er" statt "Sie wollen mich betrügen." > aber sicher nicht dreimal hintereinander. Auf Vertröstungen würde > ich mich gar nicht einlassen, sondern erst mal mindestens zwei > Nettolöhne in Bar verlangen, alles andere ist nur Zeitschinderei > vom Chefchen. Der Chef mag klamm sein, blöde ist er aber nicht. Ein ehrlicher Chef würde sagen "Lieber Magnus, der Firma geht es so schlecht, dass ich Probleme habe, dein Gehalt zu zahlen. Könntest du mir die Forderung stunden?" > Wenn die Nummer unterdrückt ist kann das auch irgendwer gewesen sein. z. B. Peter Zwegat... :-) > Leistung muss da auch nicht erbracht werden wie in der Privatwirtschaft. > Da wird Arbeitslosigkeit verwaltet, sonst nichts. Drum ist mir auch ein Rätsel, warum der Behördenchef so fürstlich entlohnt wird und sich bei der Verkündigung der aktuellen Zahlen aufführt wie Steve Jobs bei der Vorstellung der allerneuesten Apple-Technik. Ähnliches gilt für die Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen - die können mal ein paar Cent sparen, wenn sie die Radiergummis in der Großpackung kaufen - ob die Versicherten krank werden oder nicht hat doch keiner in den Händen.
Leute, bitte setzt den Magnus nicht so unter Druck. So wie ich das lese ist er ein netter, loyaler Junge der schon lange in der Firma arbeitet und dem eigentlich sein Job Spaß macht. Warum soll er seinem Chef mit dem Anwalt drohen? Sein Chef steht vermutlich genauso mit dem Rücken zur Wand und traut sich auch nicht ein Gespräch an zufangen. Ein Anwalt und irgendwelche Drohungen sind in so einer kleinen Firma doch eher Kontraproduktiv. Magnus, mir ging es vor Jahren genauso wie Dir. Ich zögerte mindestens so lange wie Du bis ich den ersten Schritt getan habe. Allerdings war mein Chef zu dieser Zeit noch vom Erfolg verblendet und hat gar nichts eingesehen. Nach einem Besuch beim Arbeitsamt (war eher ernüchternd) und einer heftigen Aussprache mit dem Chef bekam ich dann von ihm die Kündigung. Da war ich bereits sechs Gehälter im Rückstand. Die folgenden 3 Monate arbeitslos waren extrem hart und zermürbend. Die Angebote vom Arbeitsamt stimmten eher depressiv. Dann nach 3Monaten erhielt ich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Dort habe ich richtig aufgetrumpft weil mir eh schon alles egal war.... 14 Tage später hatte ich genau deswegen den Job.... Heute nach 5 Jahren bin Abteilungsleiter und mir geht´s prima. Nach meiner Kündigung war mein Chef der einzigste Mitarbeiter und völlig am Boden. Er hat sich zwischenzeitlich neu strukturiert und wieder ganz klein angefangen. Auch er hat gelernt und sich wieder hoch gerappelt. Nach und nach bekam ich auch meinen ausstehenden Lohn überwiesen (wenn auch nach über 2 Jahren). Nach 2 Jahren Funkstille hatten wir wieder einen ersten vorsichtigen Kontakt. Heute sind wir gute Freunde und respektieren uns. So, das war meine "Geschichte" in Kurzform... Magnus, gehe Deinen Weg. Rede mit Deinem Chef, sehr bestimmt, aber behalte immer die gegenseitige Achtung. Da kann Dir keiner helfen. Nur Du kennst ihn und seine Marotten am Besten. Viel Erfolg, Du schaffst das!
Soderla. Da bin ich wieder. Mein Chef hatte ja gestern angekündigt, dass er mir heute Bescheid geben wollte, wie es denn nun mit den Gehaltszahlungen aussieht. Das Thema wurde von ihm heute in keinster Weise angesprochen. Habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt:
1 | Sehr geehrter Herr Xxx, |
2 | |
3 | da sich die Firma Xxxxxxxx mittlerweile mit 3 Monatslöhnen (Juni, |
4 | Juli und August 2012) im Zahlungsverzug befindet setze ich Ihnen |
5 | nun folgende Frist: |
6 | |
7 | Die ausstehenden Löhne, sowie der dann fällige Septemberlohn in der |
8 | Gesamthöhe von |
9 | |
10 | xxxx,xx EUR |
11 | |
12 | sind bis zum 01.10.2012 auf mein Konto zu überweisen. Die Kontodaten |
13 | sind bekannt. |
14 | |
15 | Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werde ich von meinem Recht |
16 | Gebrauch machen, meine Arbeitsleistung bis zum vollständigen Ausgleich |
17 | der Lohnforderungen zurückzubehalten. |
18 | |
19 | Eine rückwirkende Zinserhebung auf die dann noch ausstehenden |
20 | Zahlungen schließe ich nicht aus. |
21 | |
22 | Mit freundlichen Grüßen |
Den Tobak bekommt er dann morgen serviert.
Ich würde noch eine Zeile drunter setzen damit er den Erhalt quittieren kann damit Du auch was in der Hand hast. Kopie bleibt bei Ihm. Ansonsten würde ich sagen das dies Schreiben einfach nur konsequent und richtig ist. Irgendwann ist einfach Ende.
Und letztlich machst Du nur das was die Lieferanten schon lange mit ihm machen: Ware nur gegen Bezahlung. Nur sind die nicht auf ihn angewiesen und können sich das auch leisten. Aber den letzten beissen eben die Hunde. Die wundervolle Geschichte vom AN und AG die sich wieder vertragen ist glaube ich eher selten.
lüsterklemme schrieb: > Ware nur gegen Bezahlung. Schlimmer noch als Lohnrückstände sind ausstehende Reisespesen. Ein alter Kollege, der viel unterwegs war, wartet heute noch auf eine größere Zahlung. Das Konkursausfallgeld hat er vom Amt bekommen. Die Spesen nicht.
@magnus überleg Dir wie lange Du das noch durchhälst bis die Kohle knapp wird. Das AA zahlt max. 3 geminderte Monatsgehälter. Der Rest ist Dein volles Risiko. Sonst hättest Du wenigstens ALG. Evtl. wäre auch eine Kurzarbeitsregelung für die Firma drin. Wäre auch mal mit den Chef zu diskutieren. Das AA zahlt einen Teil des Lohnes. Nach meiner Meinung ist der Laden inso-gefährdet. Zahlt der Chef Dir jetzt was aus und geht danach in eine verschleppte Inso stehst Du evtl. in der Haftung. Bau Überstunden ab und kümmere dich um Plan B. Das der Chef von sich aus das drängendste Problem nicht anspricht sagt schon alles was man wissen muss.
Michael R. schrieb: > Wäre auch mal mit den Chef zu diskutieren. Das kann man evtl. mal erwähnen, kaum aber diskutieren. Dazu sind die Positionen doch viel zu verschieden. Auch wird nicht jeder Einblick in die Bücher gewähren wollen, was bei Kurzsarbeit kaum zu vermeiden wäre, denn da will das Amt schon genau wissen wie die Firma wirtschaftlich da steht. Magnus M. schrieb: > Den Tobak bekommt er dann morgen serviert. Anscheinend scheinen die Bemühungen einiger hier Früchte zu tragen, aber einen Beweis oder Zeugen sollte man schon haben das der Chef dieses Schreiben dann auch bekommen hat. Arbeitender schrieb: > Da war ich bereits sechs Gehälter im Rückstand. Wer so lange wartet, sollte sich mal untersuchen lassen. Das ist ja nicht zu glauben, wie einige Leute mit ihrer Firma verheiratet sind. lüsterklemme schrieb: > Die wundervolle Geschichte vom AN und AG die sich wieder > vertragen ist glaube ich eher selten. Wenn da das Vertrauen erst mal so geschädigt ist, hílft wohl nichts mehr. Arbeitender schrieb: > Warum soll er seinem Chef mit dem Anwalt drohen? Sein Chef steht > vermutlich genauso mit dem Rücken zur Wand und traut sich auch > nicht ein Gespräch an zufangen. Ein Anwalt und irgendwelche > Drohungen sind in so einer kleinen Firma doch eher Kontraproduktiv. Vermutungen sind keine Gewissheit und Magnus hat ja keine Möglichkeit das herauszufinden. Kontraproduktiv für den Chef, aber nicht für Magnus. Evtl. kann ein Anwalt eine Mediation vornehmen, wo man das Problem versucht im Gespräch zu klären, aber bei der Gesprächsbereitschaft von Magnus Chef sehe ich da eher keine Erfolgsaussichten, also sollte ein Anwalt gleich alle Register ziehen und mit der Forderungskeule punkten. Im ungünstigsten Fall gibts nichts zu holen und es ist nur wertvolle Zeit vergeudet worden, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Michael K-punkt schrieb: > Steve Jobs bei der Vorstellung der allerneuesten > Apple-Technik. Das Steve mittlerweile gestorben ist, weißt du? Da hat ihm der Reichtum auch nicht helfen können. Michael K-punkt schrieb: > Magnus hat halt Angst, dass der Anwalt irre teuer ist. Unbegründet, wenn man mal von einer möglichen Selbstbeteiligung absieht. Das sind real höchstens ein paar hundert Euro wenn Magnus die Mandatsvergabe bereuen würde weil jeder Prozess verloren würde. Das halte ich für unwahrscheinlich. Bei drei Monatsgehältern kann ein Streitwert von ca. 4000 bis 6000 Euro zur Debatte stehen. Dafür kann man schon mal ein Risiko eingehen. Michael K-punkt schrieb: > Der Chef mag klamm sein, blöde ist er aber nicht. Ein ehrlicher Chef > würde sagen "Lieber Magnus, der Firma geht es so schlecht, dass ich > Probleme habe, dein Gehalt zu zahlen. Könntest du mir die Forderung > stunden?" Das wäre ungefähr so real wie ideale elektronische Bauteile ohne Nachteile. Die wird es kaum geben und auf die beiden Streithähne übertragen wird das auch kaum zu erwarten sein weil jeder da seine Interessen vertritt und verteidigt. Angelegenheiten des Chefs sind und bleiben vertraulich, weil das Tradition des Besitzstandes ist. Daher halte ich so ein Ansinnen für völlig illusorisch. Michael K-punkt schrieb: > ob die Versicherten krank werden oder nicht hat > doch keiner in den Händen. Die Krankenkassen zahlen doch auch Kuren und Gesundheitsvorsorgemassnahmen. Ist das vielleicht nichts? Ein Restrisiko wirds immer geben krank zu werden. Manchmal ist eine gesunde Lebensweise entscheidend und manchmal einfach nur Glück.
Michael S. schrieb: > aber einen Beweis oder Zeugen sollte man schon haben das der Chef > dieses Schreiben dann auch bekommen hat. Ich könnte versuchen das Schreiben alternativ seiner Tochter (arbeitet z. Zt. im Betrieb mit) zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Allerdings mache ich mir dabei keine großen Hoffnungen. Eine weitere Möglichkeit wäre vermutlich, das Schreiben als PDF per Email mit Empfangsbestätigung an seine und in CC an meine Geschäftsadresse zu schicken. Wenn er den Empfang nicht bestätigt, kann immerhin ich selbst von meinem Account eine Bestätigung verschicken. Zusätzlich könnte ich das Schreiben noch faxen. > Das halte ich für unwahrscheinlich. Bei drei Monatsgehältern kann ein > Streitwert von ca. 4000 bis 6000 Euro zur Debatte stehen. Dafür kann > man schon mal ein Risiko eingehen. In 10 Tagen wären es dann schon 4 Gehälter... :(
Magnus M. schrieb: > Michael S. schrieb: >> aber einen Beweis oder Zeugen sollte man schon haben das der Chef >> dieses Schreiben dann auch bekommen hat. > > Ich könnte versuchen das Schreiben alternativ seiner Tochter (arbeitet > z. Zt. im Betrieb mit) zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Allerdings > mache ich mir dabei keine großen Hoffnungen. > > Eine weitere Möglichkeit wäre vermutlich, das Schreiben als PDF per > Email mit Empfangsbestätigung an seine und in CC an meine > Geschäftsadresse zu schicken. Wenn er den Empfang nicht bestätigt, kann > immerhin ich selbst von meinem Account eine Bestätigung verschicken. > Zusätzlich könnte ich das Schreiben noch faxen. > Weitere Möglichkeit wäre einen örtlichen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen. Kosten belaufen sich auf ca. 10 Euro. Der Gerichtsvollzieher bestätigt per Zustellungsurkunde den Zugang (obwohl nicht nur persönlich sondern auch per Post zugestellt wird) sowie Inhalt. Da gibt es dann auch keine Probleme wegen Nichtannahme.
Was macht ihr das wieder kompliziert nur um zu demonstrieren das ihr noch kompliziertere Methoden kennt. Einschreiben mit Rückschein, fertig und akzeptiert jedes Gericht. Wenn es schnell gehen soll mit Express. Magnus M. schrieb: > Zusätzlich könnte ich das Schreiben noch faxen. Gleiches Problem, du brauchst einen Beweis den dir das Faxgerät wahrscheinlich nicht gibt, es sei denn du hast jemanden der das bezeugen kann, das das Fax raus ging. Ich würde das persönlich mit einem Zeugen machen oder mit Einschreiben. Alle anderen Methoden wären mir mangels Erfahrung zu experimentell. Magnus M. schrieb: > In 10 Tagen wären es dann schon 4 Gehälter... :( Urlaubsanspruch nicht zu vergessen. Der kann auch Geld wert sein, wenn der z.B. nicht mehr genommen werden kann.
Michael S. schrieb: > Gleiches Problem, du brauchst einen Beweis den dir das Faxgerät > wahrscheinlich nicht gibt, es sei denn du hast jemanden der das > bezeugen kann, das das Fax raus ging. selbst das bringt dir nicht, schließlich musst du nicht das Abschicken beweisen, sondern das Ankommen/den Empfang
Justus Skorps schrieb: > selbst das bringt dir nicht, schließlich musst du nicht das Abschicken > beweisen, sondern das Ankommen/den Empfang Als Beweis reicht der Übertragungsbericht.
Wenn Du Deinen Chef schon schriftlich anmahnst dann bitte nicht " Kontodaten sind bekannt " sondern auf mein Konto Nr. 123456789 bei BLZ 12345678 Der alternative Zustellweg ist per Fax vorab, Sendebeleg ausdrucken und das Schreiben per Einwurfeinschreiben zusenden. Online kann die Zustellungsbescheinigung abgerufen und gedruckt werden. Zum Thema Anwalt : Fast alle Anwälte machen Beratungsgespräche kostenlos ! Und wenn es zum Prozess kommt kann nur dieser für Dich Prozesskostenhilfe beantragen, die dann -meines Wissens nach- auch sein Honorar beinhalten. Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer für die noch offenen Gehälter bereits ans FA überwiesen hat - hast Du darauf - falls alles den Bach runter geht - vollen Anspruch - da das Dein Geld ist, welches er quasi in Deinem Auftrag überwiesen hat. Viel Erfolg
@Lüsterklemme und Co... Wenn Du viele Jahre recht zufrieden in einem kleinen Betrieb gearbeitet hast siehst Du das vielleicht etwas anders. Die Geduldsschwelle ist das deutlich höher. In meinem Fall war es dann dem Chef einfach peinlich, daher suchte er immer neue Ausreden. Zwischenzeitlich stimme ich Dir zu. Wer so lange auf sein Geld wartet muss krank sein. Trotzdem vermisse ich bei Magnus das richtig klärende Gespräch, eine klare Aussprache wo alles auf den Tisch kommt ohne wenn und aber, ohne die Ausreden. --- Um Nüchtern zu bleiben, was bringt heute eine Fristsetzung auf den 1.10. und viele Drohungen? Genau gar nichts, weil der A das Geld so schnell nicht zusammenbekommt und B die Fronten weiter verhärten. Magnus, zwinge ihn zu einem klaren Gespräch. Meinetwegen lasse ihn Deinen Brief selbst quittieren. Dann hast Du wenigstens etwas in der Hand. Das ist einfach und umkompliziert. Dazu brauchst Du nicht seine (hübsche) Tochter einzuspannen. Tragt die Sache von Mann zu Mann aus. Lasse Dich nicht abwimmeln. (Wo ist eigentlich das Problem? Denke der ist täglich in der Firma oder liege ich falsch?)
Arbeitender schrieb: > @Lüsterklemme und Co... > > Wenn Du viele Jahre recht zufrieden in einem kleinen Betrieb gearbeitet > hast siehst Du das vielleicht etwas anders. Die Geduldsschwelle ist das > deutlich höher. Bei wem? > In meinem Fall war es dann dem Chef einfach peinlich, daher suchte er > immer neue Ausreden. > Zwischenzeitlich stimme ich Dir zu. Wer so lange auf sein Geld wartet > muss krank sein. Trotzdem vermisse ich bei Magnus das richtig klärende > Gespräch, eine klare Aussprache wo alles auf den Tisch kommt ohne wenn > und aber, ohne die Ausreden. Arbeitsverhältnisse haben auch eine psychologische Note. Der Chef führt und der MA wird geführt. Da blicken die Augen stets auf den MA herab. Das ist überall so aber die Kräfte die da wirken werden da oft sehr unterschätzt. > > Um Nüchtern zu bleiben, was bringt heute eine Fristsetzung auf den 1.10. > und viele Drohungen? Du kannst dir auch gern Mut antrinken wenn du glaubst das bringt was. > Genau gar nichts, weil der A das Geld so schnell > nicht zusammenbekommt und B die Fronten weiter verhärten. Ob genug Geld da ist, weiß doch keiner und wenn da ein Hausverkauf zur Debatte stand, möchte ich da auch mal Geldmangel anzweifeln. > Magnus, > zwinge ihn zu einem klaren Gespräch. Wie zwingt man eine Person von der man zum Weisungsempfänger erzogen wurde? Da muss man seinen inneren Schweinehund aber ganz schön zusammenreißen um da Erfolg zu haben seine Ansprüche durchzusetzen. > Meinetwegen lasse ihn Deinen Brief selbst quittieren. Dann hast Du > wenigstens etwas in der Hand. Dann würde ich auch gleich einen Stift beilegen, sonst hagelt es bestimmt wieder Ausflüchte. > Das ist einfach und umkompliziert. Wohl eher das Gegenteil. > Dazu brauchst Du nicht seine (hübsche) Tochter einzuspannen. Reicht ja, wenn die den Eingang quittiert, so wie auch bei der Post, nur dabei weiß sie noch nichts vom Inhalt. Wenn der Überbringer bekannt ist, ihr vertraut ist, kann die auch trotzig ihre Unterschrift verweigern und nach Papi schreien. > Tragt die Sache von Mann zu Mann aus. Männer sind, vor allem in Betrieben leider selten ebenbürtig oder gleich geachtet. Einige, vor allen Chefchen sind geachteter und das erwarten die auch für gewöhnlich aufgrund ihres Standes. > Lasse Dich nicht abwimmeln. Möchte ich sehe wie man das anstellen soll? Den Hausfrieden stören? > (Wo ist eigentlich das Problem? Denke der ist täglich in der Firma oder > liege ich falsch?) Das ist genau das Problem, nämlich das der Chef die dominante Person im Unternehmen ist und gerade länger beschäftigte Mitarbeiter da psychologisch eingefügt sind. Da ist es nicht leicht mal auf den Tisch zu hauen.
Der Magnus hängt in einer mehr emotional geprägten Schleife fest. Das kann man nicht grundsätzlich verübeln, wenn ein Mensch so gepolt wurde. Vielleicht hilft es, dem Chef einfach morgen zu sagen: Ich komme übermorgen erst um 11 Uhr, muß mal zu einem Behördengang. Bei Nachfrage vielleicht noch: Zum Amt (um zu sehen, wo ich bleibe). Mehr nicht.
Ich denke, die Zeit des Redens ist beendet, jetzt ist die Zeit des Handelns. Wilhelm Ferkes schrieb: > Der Magnus hängt in einer mehr emotional geprägten Schleife fest. Nicht nur der Magnus, sondern nahezu jeder Arbeitnehmer wird Opfer des Systems: Knecht gegen Herr. Das wird wohl auch immer so bleiben. Wenn man schon in mehreren Firmen tätig war, hat man das ja auch selbst erlebt, manchmal weniger und manchmal extremer. Irgend wann machts dann Knacks und man polt sich um oder dreht diesem System vollständig den Rücken zu.
Wenn ich den Threat von ganz am Anfang her lese bekomme ich folgendes Bild: Magnus arbeitet in einem Kleinbetrieb Derzeit einziger angestellter Mitarbeiter Er arbeitet dort schon lange Magnus ist ein treuer, ordendlicher Junge Betrieb geht es schon lange schlecht Magnus hält durch und möchte seinen Chef nicht unbedingt Fertigmachen Ein konkretes! Gespräch hat leider immer noch nicht stattgefunden Chef lebt in Scheidung und verkauft Haus (Warum wohl?) Aus den ganzen Fakten sehe ich, dass es diesem auch schlecht geht. Er geht Magnus aus dem Weg (Warum wohl?) So schlecht kann das Verhältnis AG AN gar nicht gewesen sein. Warum sollte er ihn nun nicht (trotzig?) zur Rede stellen? Dieser Chef ist kein Patriarch, dem geht ganz klar extrem die Düse... Was passiert mit dem Hausverkauf? Vielleicht zahlt er damit seine EX aus? Vielleicht tilgt er damit weitere Schulden? Wir wissen es nicht. Geht uns auch nichts an. Nur Magnus kann das alleine (hin-)richten. Eigentlich wissen wir auch schon viel zu viel von ihm. Wenn er im südlichen Bayern wohnen würde, könnte ich mir glatt überlegen ihn einzustellen. >Der Magnus hängt in einer mehr emotional geprägten Schleife fest. >Das kann man nicht grundsätzlich verübeln, wenn ein Mensch so gepolt >wurde. >Vielleicht hilft es, dem Chef einfach morgen zu sagen: Ich komme >übermorgen erst um 11 Uhr, muß mal zu einem Behördengang. Bei Nachfrage >vielleicht noch: Zum Amt (um zu sehen, wo ich bleibe). Mehr nicht. Absolute Zustimmung.
Arbeitender schrieb: > Eigentlich wissen wir auch schon viel zu viel von ihm. > Wenn er im südlichen Bayern wohnen würde, könnte ich mir glatt überlegen > ihn einzustellen. Bisher hat er aber noch gar nicht gesagt was er beruflich macht (oder hab ich das überlesen?).
Magnus M. schrieb: > Ich könnte versuchen das Schreiben alternativ seiner Tochter (arbeitet > z. Zt. im Betrieb mit) zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Allerdings > mache ich mir dabei keine großen Hoffnungen. Mann! Kneip doch mal deine Backen zusammen! Er wartet doch schon drauf das du dich meldest. Sag "Wie sieht es mit der Lohnzahlung aus?" und ihr seid im Gespräch. Wenn er das Geld nicht auf der Stelle herbeibringt, dann laß ihn das Papier unterschreiben. Die Tochter nützt nichts, sie ist nicht die Fa., also keine Juristische Person. Arbeitender schrieb: > Um Nüchtern zu bleiben, was bringt heute eine Fristsetzung auf den 1.10. > und viele Drohungen? Genau gar nichts, weil der A das Geld so schnell > nicht zusammenbekommt und B die Fronten weiter verhärten. Wie schon erwähnt, das ist die Voraussetzung, damit ein Anwalt tätig werden kann. Es ist keine Drohung, es ist der Weg der gegangen werden muß. Info: http://www.dingeldein.de/arb/arbeitsrecht-insolvenz.htm Punkt: Kündigung bei Insolvenz: Oder hier: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13066/insolvenz-gibt-es-weiter-gehalt-auch-wenn-die-firma-pleite-ist_aid_361373.html
Michael_ schrieb: > Die Tochter nützt nichts, sie > ist nicht die Fa., also keine Juristische Person. Wenn die Tochter angestellt ist und die gewöhnlich auch Post annimmt, gegebenenfalls für eingehende Zustellungen unterschreibt, ist das schon von Nutzen. Wenn eine Forderung rechtswirksam zugestellt wurde, kann man die nicht mehr so einfach ignorieren wenn die Sache zur Rechtsstreitigkeit mutiert.
Michael S. schrieb: > Bisher hat er aber noch gar nicht gesagt was er beruflich macht > (oder hab ich das überlesen?). Bisher nicht hier im Threat. Aber das ist Euer Problem (soll kein persönlicher Angriff auf Michael S. sein): Ihr seit zu engstirnig. Bemüht doch einfach die Möglichkeiten die das Internet bietet und schaut Euch zuerst seine meist qualifizierten Beiträge hier im Forum an. Dann kombiniert etwas und schaut weiter. Ein bischen Arbeit müsst Ihr Euch halt schon machen. Wieviele von Euch waren schon einmal in dieser Situation? Das ist wirklich mehr als zermürbend. @Michael_ und Wilhelm Ferkes Danke, wir sind ziemlich auf einer Linie...
Magnus M. schrieb: > Mein Chef hatte ja gestern angekündigt, dass er mir heute Bescheid geben > wollte, wie es denn nun mit den Gehaltszahlungen aussieht. Das Thema > wurde von ihm heute in keinster Weise angesprochen. > > Habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt: Was soll eig dieses Theater? Dir wird seit fast 4(!) Monaten kein Gehalt gezahlt. Da muss man doch die Eier haben, und den Chef zur Rede stellen, und so lange stellen, bis man eine Antwort hat. Eine Frist setzen, drohen. Wenn er sich bei bei einem 2-Mann Betrieb dann als der große Zampano aufführt, hast du da sowieso nichts mehr verloren. Dieses Vorgehen mit Einschreiben, Fax, "der Tochter geben" macht das ganze nur unnötig kompliziert. Was ist wenn er nicht reagiert dich wieder vertröstet? Dann geht der Eiertanz von vorne los. Die Schiene kann man immer noch fahren, aber dann ist der Patient eh schon tot.
Ich habe gerade noch mal in meinen Elendsunterlagen geblättert. Magnus M. schrieb: > Die ausstehenden Löhne, sowie der dann fällige Septemberlohn in der > Gesamthöhe von > > xxxx,xx EUR > > sind bis zum 01.10.2012 auf mein Konto zu überweisen. Die Kontodaten > sind bekannt. Du mußt zu der Summe auch jeden Monat einzeln aufführen! Den hinweis auf ein Konto würde ich nicht machen, nur das gezahlt werden muß. Wir haben auch schon mal einen Barscheck erhalten, was von einem verkauften Auto stammte. Und mach auch bei weiteren Lohnausfällen die Forderung sofort. Also ein Tag nach der Lohnzahlung ein obiges Schreiben. Magnus M. schrieb: > Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werde ich von meinem Recht > Gebrauch machen, meine Arbeitsleistung bis zum vollständigen Ausgleich > der Lohnforderungen zurückzubehalten. Ich würde das nicht verknüpfen und das in einem zusätzlichen Anschreiben formulieren. Für den Anwalt zählt nur die Geldforderung. Arbeitender schrieb: > @Michael_ und Wilhelm Ferkes > Danke, wir sind ziemlich auf einer Linie... Wenn man nicht nur Theorie wälzt und das 2 1/2 mal in der Praxis mitgemacht hat, ist es Routine und ich würde mich nicht mehr aufregen. Magnus, bitte poste doch als Gast unter einem anderen Namen!
Arbeitender schrieb: > Eigentlich wissen wir auch schon viel zu viel von ihm. > Wenn er im südlichen Bayern wohnen würde, könnte ich mir glatt überlegen > ihn einzustellen. Wie südlich müsste es denn sein? Hättest du eine Stelle zu besetzen? Michael S. schrieb: > Bisher hat er aber noch gar nicht gesagt was er beruflich macht > (oder hab ich das überlesen?). Ich möchte hierbei nicht zu sehr ins Detail gehen, da man sonst unter Umständen zu leicht herausfindet wo ich arbeite. Was ich aber sagen kann ist, dass ich gelernter Kommunikationselektroniker bin und eine unbefristete Festanstellung als Servicetechniker habe. Service findet zu 99.5% im Innendienst statt. Fehlersuche und Fehlerbehebung fast ausschließlich auf Bauteilebene, da die verbauten Baugruppen i.d.R. horrend teuer sind. Gelötet wird alles bis runter auf SMD Finepitch 0.5mm und teilweise noch kleiner. Desweiteren ist meine Arbeit auch regelmäßig mit feinmechanischen Arbeiten verbunden. usw. usw. Arbeitender schrieb: > Ihr seit zu engstirnig. Bemüht doch einfach die Möglichkeiten die das > Internet bietet und schaut Euch zuerst seine meist qualifizierten > Beiträge hier im Forum an. Danke, das ist Balsam für meine Seele :) Michael_ schrieb: > Magnus, bitte poste doch als Gast unter einem anderen Namen! Hier, in DIESEM Thread? Das würde nur einen Sinn ergeben, wenn Andreas oder einer der Moderatoren den Thread nachträglich editieren und alle meine bis jetzt geposteten Beiträge mit dem anonymen Gastnamen versehen würde.
Arbeitender schrieb: > Wenn ich den Threat von ganz am Anfang her lese bekomme ich folgendes > Bild: > Magnus arbeitet in einem Kleinbetrieb > Derzeit einziger angestellter Mitarbeiter > Er arbeitet dort schon lange > Magnus ist ein treuer, ordendlicher Junge > Betrieb geht es schon lange schlecht > Magnus hält durch und möchte seinen Chef nicht unbedingt Fertigmachen > Ein konkretes! Gespräch hat leider immer noch nicht stattgefunden > > Chef lebt in Scheidung > und verkauft Haus (Warum wohl?) > ...vielleicht sollte sich Magnus hinsichtlich der ausstehenden Zahlungen an die FRAU des Chefs wenden - die hat da wohl die Hosen an. Ein Krimi würde draus, wenn sich herausstellt, dass sich die Frau scheiden lässt, weil ihr Mann das Firmengeld zum Zocken im Casion nutzt (oder anderweitig "verschleudert") und daher seine Leute nicht bezahlen kann. Der Chef spielt aber nur deshalb, weil der seiner Frau den aufwändigen Lebensstil bieten möchte, weshalb sie ihn damals geheiert hat.
Michael K. schrob: >weil der seiner Frau den aufwändigen >Lebensstil bieten möchte, weshalb sie ihn damals geheiert hat. Daher auch der Ausdruck "Heiermann" http://de.wikipedia.org/wiki/Heiermann ;-) MfG Paul
@Magnus: Großraum Salzburg/Berchtesgaden @Michael K-Punkt: Eine Menge schwarzen Humor hast Du ja.... Bitte nicht mehr weiter ausschlachten, das Thema ist doch sehr ernst.
Magnus M. schrieb: > Schade. Bin Münchner :/ Na sowas! Und ich werde gelegentlich beschimpft, daß es in Stuttgart und München brummt wie Sau. Also kann man dort bei den Gutmenschen auch schwer in die Scheixe packen. ;-) Was neues für meine Vorteile-Nachteile-Liste. ;-)
Wilhelm Ferkes schrieb: >> Schade. Bin Münchner :/ Halleluja. Na, in München sollte die Jobsuche doch ein Klacks sein, oder? Wilhelm Ferkes schrieb: > Was neues für meine Vorteile-Nachteile-Liste. Und wie ist da das Verhältnis gut zu schlecht?
STK500-Besitzer schrieb: > Justus Skorps schrieb: >> selbst das bringt dir nicht, schließlich musst du nicht das Abschicken >> beweisen, sondern das Ankommen/den Empfang > > Als Beweis reicht der Übertragungsbericht. Nein. Würdest du bitte darauf verzichten, Falschaussagen zu machen, die Magnus in massive Schwierigkeiten bringen können!
Michael S. schrieb: > Was macht ihr das wieder kompliziert nur um zu demonstrieren das ihr > noch kompliziertere Methoden kennt. Einschreiben mit Rückschein, fertig > und akzeptiert jedes Gericht. Wenn es schnell gehen soll mit Express. Das beweist nicht, was in dem Einschreiben drin stand. Die paar Euro für den Gerichtsvollzieher (der ist wirklich spottbillig) sind wirklich gut angelegt. Der beurkundet nämlich nicht nur, daß er zugestellt hat, sondern auch, was er zugestellt hat.
Maximilian schrieb: > Das beweist nicht, was in dem Einschreiben drin stand. Braucht es auch nicht, denn es kommt nur auf die Formalität an.
Michael S. schrieb: > Maximilian schrieb: >> Das beweist nicht, was in dem Einschreiben drin stand. > > Braucht es auch nicht, denn es kommt nur auf die Formalität an. Verschick doch einfach einen leeren Umschlag. Kommt ja nicht drauf an.
Maximilian schrieb: > Verschick doch einfach einen leeren Umschlag. Kommt ja nicht drauf an. Theoretisch nicht, aber warum sollte man so einen Blödsinn machen? Vor Gericht muss man eh die Wahrheit sagen, oder das was man dafür hält. Wenn der Empfänger einen Zeugen hat (was man als Absender nicht wissen kann), hat man u.U. die A...Karte gezogen. Das Gericht wird da kaum einen großen Zirkus von machen. Übrigens hab ich das mit dem korrekten Forderungsschreiben per Einschreiben schon mal gehabt und die Richterin hat die Kopie davon akzeptierend zur Kenntnis genommen OHNE den Klagegegner zu fragen ob er die Forderung auch erhalten hat. Andere Richter mögen da pingeliger sein. Bei mir war das eben so trivial.
Michael S. schrieb: > Halleluja. Na, in München sollte die Jobsuche doch ein Klacks sein, > oder? Genau das meinte ich ja. Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Michael S. schrieb: > >> Halleluja. Na, in München sollte die Jobsuche doch ein Klacks sein, >> oder? > > Genau das meinte ich ja. Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener > Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor > Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt. The grass is always greener on the other side... Hier ist auch nicht alles Holz was glänzt.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener > Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor > Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt. Wenn du konkret auf Suche wärst, hätteste ja jetzt einen netten Kontakt den man nutzen könnte, für die Suche nach einer bezahlbare Bleibe in München, wie auch immer das aussehen mag, denn ohne Beziehungen dürfte danach suchen, gerade in M, der blanke Horror sein. Die Mieten sollen ja auch kräftig anziehen, vor allen in den Großstädten.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener > Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor > Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt. Wenn du konkret auf Job-Suche wärst, hätteste ja jetzt einen netten Kontakt den man nutzen könnte, für die Suche nach einer bezahlbare Bleibe in München, wie auch immer das aussehen mag, denn ohne Beziehungen dürfte danach suchen, gerade in M, der blanke Horror sein. Die Mieten sollen ja auch kräftig anziehen, vor allen in den Großstädten.
Michael S. schrieb: > Wenn du konkret auf Suche wärst, hätteste ja jetzt einen netten Kontakt > den man nutzen könnte, für die Suche nach einer bezahlbare Bleibe > in München, Ja nee, da wo schon 3 Monate nicht bezahlt wurde, möchte ich nicht als Nachfolger hin. Selbst, wenn ich auf Geld nicht angewiesen wäre, und nur Spaß an der Freude haben wollte.
Michael S. schrieb: > dürfte danach suchen, gerade in M, der blanke Horror sein. Die Mieten > sollen ja auch kräftig anziehen, vor allen in den Großstädten. Von daher bin ich heilfroh, dass uns unser damaliger Vermieter die Bude 2006 zum Kauf angeboten hat und wir den Sack zugemacht haben...
Michael K-punkt schrieb: > Von daher bin ich heilfroh, dass uns unser damaliger Vermieter die Bude > 2006 zum Kauf angeboten hat und wir den Sack zugemacht haben... Kann aber auch ein Klotz am Bein werden. Ich kenne jemand, der umziehen musste und selbst nach Jahren seine Bude nicht verkaufen konnte (aber gut, was da verlangt wurde, ist mir nicht bekannt). Interesse scheint es ja zu geben, allein bezahlen wollen viele nicht so viel, oder man ist wählerischer, wenn viel Geld eine Rolle spielt. Hoffe, du verlierst nicht mal den Job und stehst dann mit deinen Hypotheken da.
Michael S. schrieb: > Hoffe, du verlierst nicht mal den Job und stehst dann mit deinen > Hypotheken da. Als Beamter müßte er aber schon goldene Löffel klauen, um den Job zu gefährden.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Michael S. schrieb: > >> Hoffe, du verlierst nicht mal den Job und stehst dann mit deinen >> Hypotheken da. > > Als Beamter müßte er aber schon goldene Löffel klauen, um den Job zu > gefährden. 1. bin kein Beamter (leider!). Ich hab das Studium abgeschlossen mit der festen Überzeugung, dass der Arbeitsmarkt für Physiker das letzte ist, was nicht sehr gut funktionieren würde... Die Sache mit dem Lehrer ist Quereinstieg als Angestellter. 2. Klar, die hohen Immobilienpreise derzeit in München sind nicht wirklich eine Hilfe. Denn wenn man den eigenen Schuppen verkauft, sind die Kauf-objekte ja auch sehr teuer. Man müsste JETZT verkaufen, nach 5 Jahren wiederkommen und dann sehen, was dann ist.
-Mahnen und falls nicht innerhalb gesetzter Frist (3 Tage sollten reichen) gezahlt wird mit Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung antworten, warum auch weiter umsonst arbeiten – besser die Zeit zur Jobsuche verwenden dafür reichen lt. div. Urteile schon 2 Monate ohne Geld Problem auch eine Teilzahlung schließt das Zurückbehaltungsrecht aus dürfte in diesen Fall aber auch eine Verbesserung sein wenn nur ein Teil des Geldes kommt (> 2 Monate) aber das wurde hier ja hier schon empfohlen - sofort zum Arbeitsgericht und Zahlungsklage gegen den AG einreichen kostet erstmal nichts und die Rechtspfleger helfen auch beim aufsetzen der Klage, dazu sind einige Unterlagen wie z.b AV erforderlich -ein zusätzlicher Mahnbescheid kostet nicht viel und könnte auch etwas druck machen hatte vergleichbare Probleme leider auch schon mal
Michael K-punkt schrieb: > Bald ist wieder Zahltag! Bald ist gut, Morgen und dann hat er schon für vier Monate malocht ohne Kohle. Bei mir hätte es schon Mord und Totschlag geben, oder wenigstens ne blutige Nase. Mann, Mann, Mann, so naiv kann man doch nicht sein, aber gut wenn man schon eine Weile dabei ist im Unternehmen, sieht das aus der Perspektive wieder ganz anders aus. Als ich nach sechs Jahren mir was neues suchen musste hat meine Unerfahrenheit die nächste Firma auch schamlos ausgenutzt. Glücklicherweise war das nur von sehr kurzer Dauer. Da lass ich mir auch nicht einreden das das vielleicht an mir gelegen hat, denn das war definitiv nicht der Fall.
Magnus, du hast doch hoffentlich etwas unternommen? Aber so solltest du es nicht machen: Michael S. schrieb: > Bei mir hätte es schon Mord und Totschlag geben, Dann bekommt Magnus mit Sicherheit nichts mehr, aber zumindest braucht er sich die nächsten Jahre keine Gedanken mehr über seinen Lebensunterhalt machen... Michael S. schrieb: > oder wenigstens ne blutige Nase. Das kommt mindestens teuer.
Georg W. schrieb: > Das kommt mindestens teuer. Wird mit dem ausstehenden Lohn verrechnet wenn eh nix zu holen ist, weil pleite. ;-))
Georg W. schrieb: > Magnus, du hast doch hoffentlich etwas unternommen? Vermutlich kann er die Internetrechnungen nicht mehr bezahlen.
Tobi schrieb: > Vermutlich kann er die Internetrechnungen nicht mehr bezahlen. Vermutlich wird er Euch doch nicht alles auf die Nase pinseln :-)
Arbeitender schrieb: > Vermutlich wird er Euch doch nicht alles auf die Nase pinseln :-) Hat er aber bisher gemacht. Aber vielleicht schämt er sich weil er zu lange gewartet und nicht mal bemerkt hat das die Insolvenz schon lange lief, evtl. der Laden schon längst liquidiert ist. Das wäre mir auch peinlich.
Mmmh, stimmt, ich würde das wohl auch nicht in ein Forum schreiben, wenn ich nicht mitbekommen hätte, dass in meiner Firma Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Bei mir würden die Alarmglocken klingeln, wenn ich nach 2 Monaten kein Gehalt bekommen würde und da würd ich mal langsam zum Amt gehen und nachfragen, was ich machen soll bzw, mich mal arbeitssuchend melden und Bewerbungen schreiben. Da kann man das ja dann mal schön gemütlich machen und ist mit viel Glück vielleicht garnicht arbeitslos, wenn man schnell was findet.
Vielleicht hat Magnus ja inzwischen einfach einen neuen Job, und keine Zeit mehr, sich an Kleinigkeiten aufzuhalten. ;-)
Wilhelm Ferkes schrieb: > Vielleicht hat Magnus ja inzwischen einfach einen neuen Job, und keine > Zeit mehr, sich an Kleinigkeiten aufzuhalten. Und wie soll er das ohne Arbeitszeugnis so schnell gerafft haben? Der Chef wird doch für die nächsten vier Wochen erst mal stinkig auf den Magnus reagieren, wenn der wegen seinem Lohn wirklich was unternommen hat, gleichgültig ob im Recht oder nicht, es sei denn (kann man sich eigentlich gar nicht ausmalen) er hat sich durch rückwirkenden Lohnverzicht ein schnelles Arbeitszeugnis erkauft. Weiß mans?
Michael S. schrieb: > Und wie soll er das ohne Arbeitszeugnis so schnell gerafft haben? Nachreichen, oder weg lassen, wenn man einem neuen AG die Lage plausibel schildert. Mit der Aussicht auf ein manierliches Arbeitszeugnis ist er doch in diesem ganzen Lug und Trug auch wie auf hoher See. Das ist genau so aussichtsreich, wie noch eine manierliche Entlohnung. Meine Idee war ja nur gut gemeint, weil es im süddeutschen Raum, wo er ja her kommt, quasi mitten drin sitzt, Arbeit ohne Ende gibt. ;-)
Arbeitender schrieb: > Vermutlich wird er Euch doch nicht alles auf die Nase pinseln :-) Das kommt meiner Situation/Einstellung sehr nahe. Michael S. schrieb: > Hat er aber bisher gemacht. Uns das aber sehr zähneknirschend. Ich fühle mich nicht wohl in meiner Haut. Dies betrifft meinen Stand gegenüber meines Chefs, meiner Frau und dieses Forums. Speziell hier im Forum ist das noch ein zweischneidiges Schwert, da ich einerseits (positive) Anregungen erhoffe und mir andererseits dessen bewusst bin, dass meine Äusserungen auch von meinem Chef, dessen Anwalt oder einem unserer Kunden gelesen werden könnten. > Aber vielleicht schämt er sich weil er zu lange gewartet Zu lange gewartet.... vermutlich ja. > und nicht mal bemerkt hat das die Insolvenz schon lange lief, evtl. > der Laden schon längst liquidiert ist. Nein. Der Laden ist nicht liquidiert. Meine Befürchtung ist nach wie vor, dass dies aber der Fall sein könnte, sobald ich dem Laden (als Letzter) den Rücken kehren würde / werde. Wilhelm Ferkes schrieb: > Vielleicht hat Magnus ja inzwischen einfach einen neuen Job, und keine > Zeit mehr, sich an Kleinigkeiten aufzuhalten. ;-) Ganz so weit bin ich leider noch nicht. Michael S. schrieb: > Der Chef wird doch für die nächsten vier Wochen erst mal stinkig > auf den Magnus reagieren, wenn der wegen seinem Lohn wirklich was > unternommen hat, gleichgültig ob im Recht oder nicht, So wird es sich bestimmt ergeben. > es sei denn (kann man sich eigentlich gar nicht ausmalen) er hat sich > durch rückwirkenden Lohnverzicht ein schnelles Arbeitszeugnis erkauft. Rückwirkender Lohnverzicht steht für mich in keinster Weise zur Diskussion! Wilhelm Ferkes schrieb: > Michael S. schrieb: > Nachreichen, oder weg lassen, wenn man einem neuen AG die Lage plausibel > schildert. Mit der Aussicht auf ein manierliches Arbeitszeugnis ist er > doch in diesem ganzen Lug und Trug auch wie auf hoher See. Das ist genau > so aussichtsreich, wie noch eine manierliche Entlohnung. Die Sache mit dem "manierlichen Arbeitszeugnis" ist für mich eines der größten Besorgnisse. > Meine Idee war ja nur gut gemeint, weil es im süddeutschen Raum, wo er > ja her kommt, quasi mitten drin sitzt, Arbeit ohne Ende gibt. ;-) Arbeit ohne Ende mag ja sein. Aber man will sich ja auch nicht krampfhaft "unter Wert" verkaufen.
Magnus M. schrieb: > Arbeit ohne Ende mag ja sein. Aber man will sich ja auch nicht > krampfhaft "unter Wert" verkaufen. Krampf bedeutet ja quasi nur das man da kalt erwischt wurde ohne vorher etwas warm zu werden. Da würde ich endlich mal machen. Ruf Firmen an und frag ob die Jobs haben. Wenn ja, bewirbst du dich und lässt nicht locker schnell eine Entscheidung herbeizuführen. Deinen aktuellen Job hälst du vertraulich bedeckt, bis du ein positives Feedback bekommst. >Die Sache mit dem "manierlichen Arbeitszeugnis" ist für mich >eines der größten Besorgnisse. Da bist du sicher nicht der einzige, aber erstens hast du einen Rechtsanspruch auf ein verständig wohlwollendes wahres Zeugnis und zweitens solange dein Chef lebt und eins schreiben kann. Manche schreiben es selber, aber das ist für gewöhnlich keine gute Idee und man sollte sich da im Zweifel Hilfe nehmen bis das Zeugnis nicht mehr zu bemängeln ist. Zwar kann Informations- austausch ja auch per Telefon statt finden, aber ob davon überhaupt regen Gebrauch gemacht wird, kann hier eh keiner sagen. Man sollte es aber mal nicht so schwarz malen, das nervt nur. >Rückwirkender Lohnverzicht steht für mich in keinster Weise zur >Diskussion! Schön das du da endlich mal etwas Selbstbewusstsein zeigst, nur wann tritts du denn mal in Aktion oder soll sich da noch ein weiterer unbezahlter Monat hinzu gesellen? >dieses Forums. Speziell hier im Forum ist das noch ein zweischneidiges >Schwert, da ich einerseits (positive) Anregungen erhoffe und mir >andererseits dessen bewusst bin, dass meine Äusserungen auch von meinem >Chef, dessen Anwalt oder einem unserer Kunden gelesen werden könnten. Kaum, wenn du es niemanden gegenüber erwähnst, getreu dem Grundsatz: "Geschichte frei erfunden, Ähnlichkeiten rein zufällig", ganz so wie das mal früher an so machen Film angehängt wurde. Hast du eigentlich nun mal was konkret unternommen oder lässt du dich weiter ausnutzen? Wenn die Ersparnisse erst mal existenzbedrohend abgeschmolzen sind und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dann bekommste richtig Probleme, aber massive.
Magnus M. schrieb: > Die Sache mit dem "manierlichen Arbeitszeugnis" ist für mich eines der > größten Besorgnisse. Momentan kannst du dich mit "in ungekündigter Stellung" bewerben. Bzw. es ist auch legitim in diesem Fall den Namen des Arbeitgebers zu schwärzen. Wenn du erst mal eine andere Stelle hast wird höchstwahrscheinlich kein Hahn mehr nach einen alten Zeugnis krähen. Bei meinem alten Arbeitgeber haben sich mittlerweile auch ein paar Leute abgeseilt, alle ohne Zeugnis. Wer eines verlangt hat hatte den Wadenbeißer am Hals, aber nie eines bekommen. Das wirklich interessante darf ich gar nicht hineinschreiben, böse Zungen behaupten dass es nur dazu dient Name und Ansprechpartner des alten Arbeitgebers ausfindig zu mache um dort anzurufen und sich reinen Wein einschenken zu lassen.
Georg W. schrieb: > es ist auch legitim in diesem Fall den Namen des Arbeitgebers zu > schwärzen. Wieso "legitim"? Einen Anspruch auf die Namen der früheren Firmen hat doch eh kein beworbener Arbeitgeber. Da wird jeder Chef seine eigenen Regeln ausleben und einfach absagen, wenn er nicht die Info bekommt die er haben WILL. > Wenn du erst mal eine andere Stelle hast wird > höchstwahrscheinlich kein Hahn mehr nach einen alten Zeugnis krähen. Leider sind Personaler in dieser Hinsicht etwas verquert und fordern das einfach nach. Ist mir ein paar mal passiert. Wenn man da dann nach einem Grund fragt, bekommt man dann nur unlogische Antworten. Muss aber nicht überall so sein. > Das wirklich interessante darf ich gar nicht hineinschreiben, böse > Zungen behaupten dass es nur dazu dient Name und Ansprechpartner des > alten Arbeitgebers ausfindig zu mache um dort anzurufen und sich reinen > Wein einschenken zu lassen. Kann man ja auch nicht ausschließen. Ich kann dir sogar die Homepage eines Arbeitgebers mit "Bewerbungstips" nennen, wo nach einem lückenlosen Lebenslauf und einem jobkonformen Hobby verlangt wird. So was nennt man dann Personalkultur.
Hi Magnus, wie sieht es aus bei dir? Hat sich die Lage irgendwie geändert?
Sieht so aus als wenn der Magnus erst mal ein halbes Jahr ohne Lohn weiter macht, sich verschuldet und auf den Gerichts- vollzieher wartet. So einen Mitarbeiter wünscht sich doch jeder Arbeitgeber. ;-))
Hat schon mal irgendjemand darueber nachgedacht, dass sich hier vielleicht ein Beschaeftigungsloser oder auch voellig Unterforderter einen Spass erlaubt?? Wie nannte man sowas? Einen Troll? So Unbedarfte gibt es ja nun wirklich wenige. Gruss hro
Electronics'nStuff schrieb: > Hi Magnus, wie sieht es aus bei dir? Soweit... so la la... > Hat sich die Lage irgendwie geändert? Gewissermassen ja. 1. Habe meine (ordentliche) Kündigung eingereicht. 2. Habe die rückständigen Lohnzahlungen mit Ankündigung der Einstellung meiner Arbeitsleistung angemahnt. Beides erfolgte jeweils als Einwurfeinschreiben. Michael S. schrieb: > Sieht so aus als wenn der Magnus erst mal ein halbes Jahr > ohne Lohn weiter macht, sich verschuldet und auf den Gerichts- > vollzieher wartet. So einen Mitarbeiter wünscht sich doch jeder > Arbeitgeber. ;-)) Negativ - siehe oben. hro schrieb: > Hat schon mal irgendjemand darueber nachgedacht, dass sich hier > vielleicht ein Beschaeftigungsloser oder auch voellig Unterforderter > einen Spass erlaubt?? Schön, wenn DU dir darüber Gedanken machst. Träum weiter!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.