Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ausserordentliche Kündigung?


von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im 
Rückstand. Soweit ich weiß, habe ich u. A. folgende Möglichkeiten:

1. Ausserordentliche Kündigung einreichen. Der Arbeitgeber wäre
   verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der sonst gültigen
   Kündigungsfrist weiter zu zahlen.

2. Verweigern der Arbeitsleistung mit vorheriger Fristsetzung (7 Tage).
   Die Arbeit müsste nicht nachgeholt werden. Lohn wäre weiter zu
   zahlen.

Habt Ihr schon einmal vor einer ähnlichen Entscheidung gestanden? Wie 
ist es Euch ergangen?

Gruß,
Magnetus


Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_(Deutschland)#Verzug_der_Lohnzahlung

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung#Au.C3.9Ferordentliche_K.C3.BCndigung

von Roland B. (geldler)


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Tja, zu den angegebenen Maßnahmen bist du sicher berechtigt. Nur stehtst 
du im ersten Fall dann ohne Job da, im zweiten vllt. auch.

Kann oder will der AG nicht zahlen? Wenn er nicht kann, wird 2. nix 
bringen. Dann ist eine Kündigung ja der einzig vernünftige Weg, oder 
nicht?

von Frank K. (fchk)


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Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, ob die schon ihre Beiträge 
bekommen hat. Krankenkassen sind normalerweise ziemlich rabiat beim 
Einfordern.

Bespreche Dein Vorgehen am Besten auch noch mit Deinem Sachbearbeiter 
bei der Agentur für Arbeit. Zum Einen kommst Du damit Deiner Pflicht 
nach, eine drohende Arbeitslosigkeit rechtzeitig anzuzeigen, zum anderen 
könnte der auch Tipps und Infos für Dich haben.

fchk

von Michael S. (technicans)


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Magnus Müller schrieb:
> Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im
> Rückstand. Soweit ich weiß, habe ich u. A. folgende Möglichkeiten:
>
> 1. Ausserordentliche Kündigung einreichen. Der Arbeitgeber wäre
>    verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der sonst gültigen
>    Kündigungsfrist weiter zu zahlen.
>
> 2. Verweigern der Arbeitsleistung mit vorheriger Fristsetzung (7 Tage).
>    Die Arbeit müsste nicht nachgeholt werden. Lohn wäre weiter zu
>    zahlen.
>
> Habt Ihr schon einmal vor einer ähnlichen Entscheidung gestanden? Wie
> ist es Euch ergangen?
>
> Gruß,
> Magnetus

Wenn es schon drei Monate keinen Lohn gab ist das aber nicht sehr
vernünftig auf Versprechungen der Zahlung zu vertrauen. Da wäre
es sicher sinnvoll einen Anwalt einzuschalten und den Lohn anzumahnen, 
gegebenenfalls die Pfändung, oder sogar die Insolvenz nebs Anzeige der 
Insolvenzverschleppung anzuschieben, denn hier scheint es dringenden
Handlungsbedarf zu geben. Bei Insolvenz zahlt dann die Arbeitsagentur
drei Monate Insolvenzausfallgeld. Natürlich sollte man die Arbeits-
leistung dann auch verweigern, aber selber kündigen könnte eine
Sperre von der Arbeitsagentur zur Folge haben, wenn man nicht besondere
Umstände glaubhaft machen kann. Das würde ich da aber mit dem Amt 
klären.
Außerdem würde man ja dann auch weitere rechtliche Ansprüche die
nur mit einer Abfindung aus der Welt geschafft würden, riskieren.
Wegen der Komplexität dieses Rechtsgebiets ist einen Anwalt zu 
konsultieren dringendst angeraten.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Roland B. schrieb:

> Kann oder will der AG nicht zahlen?

Hauptsächlich wohl "kann". Ein bisschen "will" ist aber wohl auch dabei.

Zum "kann nicht zahlen":

Die Geschäfte laufen schon lange schleppend bis schlecht. In den 
vergangenen Jahren gab es gelegentlich schon Phasen, in denen mein AG 
beim Gehalt bis zu 1,5 Monaten im Verzug war.

Mittlerweile verzögert sich die Erledigung von Aufträgen (Reparaturen), 
weil Ersatzteile (welche bei einem Hersteller seit jeher nur gegen 
Vorauskasse geliefert werden) aufgrund fehlender Vorauszahlung nicht 
geliefert werden.


Zum "will nicht zahlen":

Ich habe das Gefühl, dass er meine Gehaltszahlungen immer weiter 
hinauszögern will um das Geld für Geschäftszwecke nutzen zu können. Vor 
ein paar Tagen hat er mir erzählt, dass er für einen Kunden ein 
Rechnersystem im Gesamtwert von rund 11.000 EUR geordert hat...

...ohne Worte...

von Floh (Gast)


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Läuft die Firma schlecht? Vielleicht mal umhören in der Richtung, damit 
du rechtzeitig Bescheid weißt (Bewerbung, Arbeitsagentur,...)

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Floh schrieb:
> Läuft die Firma schlecht?

siehe:

Magnus Müller schrieb:
> Die Geschäfte laufen schon lange schleppend bis schlecht.


Was noch zu erwähnen wäre:

Ausser meinem Chef und mir gibt es nur noch unsere Halbtagssekretärin. 
Das "noch" ist übrigens wörtlich zu nehmen, da sie mittlerweile 
gekündigt hat.

von Karl (Gast)


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Wie du selbst festgestellt hast, wird immer zuerst bei den AN nicht 
gezahlt, weil es sonst keine Lieferungen mehr gibt. Wenn du in der 
Gewerkschaft bist geh zu denen. Wenn nicht lohnt es sich wahrscheinlich 
nicht einen Anwalt einzuschalten. Der möchte sein Honorar aber bei 
deinem Betrieb gibt es nichts mehr zu hohlen!!! Beließ dich noch ein 
bisschen über Insolvensgelt und besprich deine Situation mit dem 
Arbeitsamt. Nutze Möglichkeit 2 und such dir neue Arbeit in der Zeit.

von Michael S. (technicans)


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Floh schrieb:
> Läuft die Firma schlecht?

Über den wirtschaftlichen Zustand einer Firma erfährt man
doch so gut wie nix. Ist eben das am besten gehütete Geheimnis
im Unternehmen. Da würde ich ganz schnell einen Termin beim Anwalt
machen und jede Aussage vom Arbeitgeber ignorieren, selbst wenn
der glaubhaft versichert das das Geld die nächsten Tage gezahlt
würde. Das wäre unglaubhaft.

von Floh (Gast)


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Wenn nur noch Chef und du da bist, kann man wohl mal Klartext reden, 
heißt: Karten auf den Tisch und besprechen, ob die Firma so noch 
überlebensfähig ist. Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und 
sich vertrösten lassen.
Wenn sich der Chef anstellt, weißt du sowieso woran du bist und musst 
dich nasch was Neuem umschauen.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> Wenn du in der Gewerkschaft bist geh zu denen.

Negativ.

> Wenn nicht lohnt es sich wahrscheinlich nicht einen Anwalt
> einzuschalten. Der möchte sein Honorar...

Muss mit meiner Rechtsschutzversicherung abklären, ob sie im Falle eines 
Falles einspringen würde.

> ...aber bei deinem Betrieb gibt es nichts mehr zu hohlen!!!

Hmmm... hab da noch einen Funken Hoffnung:

Mittlerweile läuft seine Scheidung und sein Haus wird verkauft. Da er 
offensichtlich Einzelunternehmer ist, müsste er mit seinem 
Privatvermögen haften.

> Beließ dich noch ein bisschen über Insolvensgelt und besprich deine
> Situation mit dem Arbeitsamt. Nutze Möglichkeit 2 und such dir neue
> Arbeit in der Zeit.

Die Möglichkeit mit der Insolvenzgeschichte möchte ich (im Moment) nur 
ungern wahrnehmen, da ich für sein Geschäft prinzipiell noch Chancen 
sehe und ich ihm nicht den Todesstoß versetzen möchte. Andererseits 
frage ich mich, ob ich mich dann nicht womöglich selbst strafbar 
mache...

von Personaler (Gast)


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1.Schriftliche Gehaltsnachforderung mit Nennung der Gesamtsumme und 
Fristsetzung.

2.Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt auch unter Berücksichtigung 
einer möglichen Insolvenz.

3.Gehaltsnachforderung durch einen Anwalt vorbereiten lassen.

4.Ab sofort einen neuen Arbeitgeber suchen !

Entweder ist die Fa. pleite oder der Chef kriminell.
Oder beides!


Viel Erfolg

von Ich (Gast)


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Frank K. schrieb:
> Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, ob die schon ihre Beiträge
> bekommen hat. Krankenkassen sind normalerweise ziemlich rabiat beim
> Einfordern.

Guter Ansatz

> Bespreche Dein Vorgehen am Besten auch noch mit Deinem Sachbearbeiter
> bei der Agentur für Arbeit. Zum Einen kommst Du damit Deiner Pflicht
> nach, eine drohende Arbeitslosigkeit rechtzeitig anzuzeigen, zum anderen
> könnte der auch Tipps und Infos für Dich haben.

Kann nicht verkehrt sein.


Magnus Müller schrieb:
> Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im
> Rückstand.

Was hast du bereits egmacht?
Lebst du vom Erspartem?

Magnus Müller schrieb:
> 1. Ausserordentliche Kündigung einreichen. Der Arbeitgeber wäre
>    verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der sonst gültigen
>    Kündigungsfrist weiter zu zahlen.
>
> 2. Verweigern der Arbeitsleistung mit vorheriger Fristsetzung (7 Tage).
>    Die Arbeit müsste nicht nachgeholt werden. Lohn wäre weiter zu
>    zahlen.


ZU 1.) was für einen Lohn, Du bekommst seiot 3 Monaten nichts, damit 
wäre auch der Rechtsanspruch bei einer Insolvenz hinfällig (3 Monate 
wäre dein Lohn gesichert).

Wenn dein Chef nicht zahlen, will, kann, möchte, ... abmahnen.
Dann fristlose Kündigung sofern man was anderes hat.

Überstunden (150 Ü-Stunden sind Insolvenz gesichert).
Urlaubsanspruch, Urlaub nehmen.
Belastet dich das psychisch, ab zum Arzt, sage was Sache ist und dich 
krank schreiben lassen.

Kein Lohn, keine Leistung.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Über den wirtschaftlichen Zustand einer Firma erfährt man
> doch so gut wie nix. Ist eben das am besten gehütete Geheimnis
> im Unternehmen.

In meinem Fall lässt sich da nicht viel verheimlichen. Dafür ist der 
Betrieb zu klein.

> Da würde ich ganz schnell einen Termin beim Anwalt
> machen und jede Aussage vom Arbeitgeber ignorieren, selbst wenn
> der glaubhaft versichert das das Geld die nächsten Tage gezahlt
> würde. Das wäre unglaubhaft.

In der Vergangenheit war es in der tat oft so, dass er umgehende 
Gehaltszahlungen zugesagt hatte, wenn man ihn auf den Zahlungsverzug 
aufmerksam gemacht hat. Meistens kam dann doch kein Geld.

Floh schrieb:
> Wenn nur noch Chef und du da bist, kann man wohl mal Klartext reden,
> heißt: Karten auf den Tisch und besprechen, ob die Firma so noch
> überlebensfähig ist.

Dieser Schritt steht mir kurz bevor.

> Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten
> lassen.

So isses.

von Adler (Gast)


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Magnus Müller (magnetus)

> Die Möglichkeit mit der Insolvenzgeschichte möchte ich (im Moment) nur
> ungern wahrnehmen, da ich für sein Geschäft prinzipiell noch Chancen
> sehe und ich ihm nicht den Todesstoß versetzen möchte. Andererseits
> frage ich mich, ob ich mich dann nicht womöglich selbst strafbar
> mache...

Warum solltest du? Du bist doch normaler Arbeitnehmer und nicht 
irgendwie Teilhaber der Firma oder? Insolvenzverschleppung kann denke 
ich kein Arbeitnehmer begehen, das ist Sache bzw. das Problem deines 
Chefs.

http://www.experto.de/b2b/unternehmen/insolvenz-droht-tipps-fuer-arbeitnehmer-insolvenz-experte-norbert-malsbenden-im-interview.html

von us73 (Gast)


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Wie schon genannt, im Falle einer Insolvenz gibts max. 3 Monatsgehälter 
"Insolvenzgeld", aufgrund des Insolvenzgesetzes, bzw. hast Du Anspruch 
drauf.

Mehr Geld gibts nicht (einfach gesagt), d.h., wenn der AG mit >3 
Gehältern in Rückstand gerät, wirds ernst.

Ich habe eine solche Situation auch schon erlebt bzw. mitgemacht, und 
letztendlich hilft nur, sich nach was neuem umzuschauen. Geduld oder 
Mitleid mit dem AG sind dann einfach irgendwann vorbei bzw. müssen es 
sein, es geht ja auch um dich und nicht nur um den AG.
Und nein, in einer solchen Situation ist auch nicht baldige Besserung in 
Sicht, sonst wäre die längst schon eingetreten.

von Ahnungsloser (Gast)


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Ihr redet euch alle gut, und wer zahlt die Zeche wenn alles plötzlivh 
noch beschi.sener läuft?
Klar kann man da nicht den Kopf in den Sand stecken, aber wer hier von 
Anzeige bzgl. Insolvenz laufend daherredet, schon mal drüber 
nachgedacht, dass derjenige dann auch die Kosten dafür aufbringen muß > 
Insolvenzantragskosten!

Magnus sag deinem "Chef" so bald als möglich die offene Meinung, dass du 
das so nicht mehr tolerrieren kannst, und drück ihm die Pistole auf die 
Brust, enweder umgehend den gesamten Lohn oder tschüß.
Da brauchst du unter solchen Umständen auch erstmal nur einen "Urlaub" 
auf Krankenschein, denn dann wird jemand ganz schnell handeln müssen.
Todgeweihte länger durchpäppeln oder stützen ziehen dich dann auch noch 
tiefer runter.
Nutze die Zeit und geh aufs Amt und kläre dort die Lage und nächsten 
Schritte. Alles andere ist Wunschdenken und Augenwíscherei.

von Michael S. (technicans)


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Magnus Müller schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Über den wirtschaftlichen Zustand einer Firma erfährt man
>> doch so gut wie nix. Ist eben das am besten gehütete Geheimnis
>> im Unternehmen.
>
> In meinem Fall lässt sich da nicht viel verheimlichen. Dafür ist der
> Betrieb zu klein.
Ach ja?  Hast du Einblick in die Betriebsfinanzen? Das haben gewöhnlich
nur Teilhaber, Steuerberater aber sicher nicht einfache Beschäftigte.
>> Da würde ich ganz schnell einen Termin beim Anwalt
>> machen und jede Aussage vom Arbeitgeber ignorieren, selbst wenn
>> der glaubhaft versichert das das Geld die nächsten Tage gezahlt
>> würde. Das wäre unglaubhaft.
>
> In der Vergangenheit war es in der tat oft so, dass er umgehende
> Gehaltszahlungen zugesagt hatte, wenn man ihn auf den Zahlungsverzug
> aufmerksam gemacht hat. Meistens kam dann doch kein Geld.
Dann frage ich mich worauf du noch wartest? Ich hätte schon nach einem
Monat was unternommen als mich so ausnutzen zu lassen. Arbeitgeber sind
nicht deine Freunde, sondern deine Ausbeuter, immer.
> Floh schrieb:
>> Wenn nur noch Chef und du da bist, kann man wohl mal Klartext reden,
>> heißt: Karten auf den Tisch und besprechen, ob die Firma so noch
>> überlebensfähig ist.
>
> Dieser Schritt steht mir kurz bevor.
Ohne das die Gefahr besteht wieder weiche Knie zu bekommen und sich
vertrösten zu lassen? Das würde ich mal bei der Vorgeschichte schön
bleiben lassen und anwaltliche Hilfe einholen. Wenn du in der
Gewerkschaft bist, hast du darüber Rechtsschutz. Ansonsten sind
die Kosten für Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten eher gering.
Das kann aber einem der Anwalt verbindlicher sagen.
>> Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten
>> lassen.
>
> So isses.

Das hast du ja bereits getan und wo stehst du nun?
Morgen ist Freitag, vielleicht kannst du noch einen Termin bekommen
denn Zeit ist im Moment nicht dein Freund.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Ich schrieb:
> Magnus Müller schrieb:
>> Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im
>> Rückstand.
>
> Was hast du bereits egmacht?

Abgesehen von mündlichen Nachfragen.... nichts Nennenswertes.

> Lebst du vom Erspartem?

Gewissermaßen. Meine Frau ist auch voll erwerbstätig und das Guthaben 
auf dem Girokonto nimmt stetig ab. Unsere "eisernen Reserven" (Sparbuch 
u.Ä.) haben wir noch nicht angreifen müssen. Aber allmählich wird es 
eng. Immerhin haben wir noch zwei Kinder zu versorgen.

> ZU 1.) was für einen Lohn, Du bekommst seiot 3 Monaten nichts, damit
> wäre auch der Rechtsanspruch bei einer Insolvenz hinfällig (3 Monate
> wäre dein Lohn gesichert).

Wie gesagt: Als Einzelunternehmer müsste er (offensichtlich) mit seinem 
Privatvermögen haften. Da er für sein Haus mittlerweile einen Käufer 
gefunden hat, sollte das die finanzielle Situation demnächst entspannen.

> Wenn dein Chef nicht zahlen, will, kann, möchte, ... abmahnen.
> Dann fristlose Kündigung sofern man was anderes hat.

Tja... sofern man etwas Anderes hat...

> Belastet dich das psychisch,

Aber sicher doch!

> ab zum Arzt, sage was Sache ist und dich krank schreiben lassen.

So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum 
rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren 
würde.

> Kein Lohn, keine Leistung.

Siehe 1. Link in meinem Anfangsposting. Zitat:
1
Gerät der Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum in Verzug, kann
2
der Arbeitnehmer - nach vorheriger Ankündigung (7 Tage) - seine
3
Arbeitsleistung zurückbehalten. Der Arbeitgeber bleibt gleichwohl
4
zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet, der Arbeitnehmer
5
muss (im Anschluss an den Wegfall des Zurückbehaltungsrechts durch
6
Ausgleich der Lohnforderungen) diese Zeiträume nicht nacharbeiten.
7
Ein erheblicher Zahlungsverzug des Arbeitgebers berechtigt den
8
Arbeitnehmer darüber hinaus zur fristlosen Kündigung des
9
Arbeitsverhältnisses. In diesem Falle ist der Arbeitgeber dem
10
Arbeitnehmer zum Ersatz des durch die fristlose Kündigung bedingten
11
Lohnausfalls (bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist)
12
verpflichtet.

Adler schrieb:
> http://www.experto.de/b2b/unternehmen/insolvenz-dr...

Ein recht informativer Link. Vielen Dank dafür.

Ahnungsloser schrieb:
> Magnus sag deinem "Chef" so bald als möglich die offene Meinung, dass du
> das so nicht mehr tolerrieren kannst, und drück ihm die Pistole auf die
> Brust, enweder umgehend den gesamten Lohn oder tschüß.

Wie gesagt: Steht kurz bevor.

> Da brauchst du unter solchen Umständen auch erstmal nur einen "Urlaub"
> auf Krankenschein,

Wie gesagt: Ist nicht meine Art.

> denn dann wird jemand ganz schnell handeln müssen.

Das würde er auch müssen, wenn ich von meinem Arbeitsverweigerungsrecht 
Gebrauch machen würde.

von Michael K. (charles_b)


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Das Problem ist, dass du an der Firma hängst wie an einer 
Jugenerinnerung. Und du möchtest auch noch vermeiden, dass du die Firma 
in den Abgrund stürzt.

Wenn das wirklich dein Ziel ist, bring doch noch etwas Bargeld mit und 
gib es deinem Chef. Und du könntest Zusatzstunden leisten, dass die 
Firma am Ende wirklich viel von dir gehabt hast.

Oder du siehst, dass du da ein totes Pferd reitest und den Chef dich um 
den Lohn betrügt. Er ist damit nicht besser als einer, der dir an der 
Haustür nen überteurerten Teppich andreht.

Dann solltest du zu einem Anwalt gehen und vorab nach dem zu erwartenden 
Honorar fragen. Es ist durchaus so, dass man bei einem Anwalt 
vorsprechen kann und er ne Kostenprognose macht. Also nicht gleich 
meinen, der erste Besuch macht einen schon arm und das ganze lohnt sich 
nicht.

Arbeitsagentur, Krankenkasse etc. auch gleich informieren, wurde ja 
schon erwähnt.

Das ganze funktioniert aber nur, wenn du dich innerlich frei machst, 
dass das Wohl und Weh der Firma in DEINEN Händen liegt.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Ach ja?  Hast du Einblick in die Betriebsfinanzen? Das haben gewöhnlich
> nur Teilhaber, Steuerberater aber sicher nicht einfache Beschäftigte.

Ich habe natürlich keinen Einblick in die Betriebsfinanzen. Meine 
(noch-) Kollegin jedoch schon. Mein Chef war von Zeit zu Zeit auch recht 
mitteilsam, wenn es darum ging sich über Banken aufzuregen, die keine 
Kredite vergeben wollen...

> Dann frage ich mich worauf du noch wartest? Ich hätte schon nach einem
> Monat was unternommen als mich so ausnutzen zu lassen.

Habe mich leider lange Zeit unterbuttern lassen. Speziell in der Zeit, 
als ich gewissermaßen Alleinverdiener in meiner Familie war. Hatte 
speziell damals Angst meinen Job zu verlieren. Und das war noch zu den 
Zeiten, als in der Firma noch ausreichend Geld vorhanden war.

> Ohne das die Gefahr besteht wieder weiche Knie zu bekommen und sich
> vertrösten zu lassen?

Aus diesem Grunde versuche ich mich auf diese Situation vorzubereiten, 
indem ich recherchiere und u. A. diesen Thread ins Leben gerufen habe.

> Das würde ich mal bei der Vorgeschichte schön bleiben lassen und
> anwaltliche Hilfe einholen.

Das kommt auch noch.

> Wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du darüber Rechtsschutz.

Wie gesagt:        Ich bin in keiner Gewerkschaft

>>> Schließlich will man ja nicht umsonst arbeiten und sich vertrösten
>>> lassen.
>>
>> So isses.
>
> Das hast du ja bereits getan und wo stehst du nun?

Willst du es genau wissen?

von Michael S. (technicans)


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Magnus Müller schrieb:
> Wie gesagt: Als Einzelunternehmer müsste er (offensichtlich) mit seinem
> Privatvermögen haften. Da er für sein Haus mittlerweile einen Käufer
> gefunden hat, sollte das die finanzielle Situation demnächst entspannen.

Auf solche Möglichkeiten würde ich mich nicht verlassen, denn
eine Immobilie die man als Privathaftender an der Backe hat, kann man
bei einer Insolvenz kaum vor dem Gerichtsvollzieher schützen und der
verschachert so ein Vermögensobjekt weit unter Wert wenn sich dadurch
auch nur ein paar Rechnungen bezahlen lassen. Wenn dein Chef die
Immobilie verkauft hat, kann er die Kohle die er dafür bekommen hat
vor dem Zugriff durch den Gerichtsvollziehers verbergen, egal ob legal
oder nicht. Das Geld ist dann plötzlich unauffindbar und eine Garantie
das es in den Betrieb gesteckt wird, gibts dann auch nicht. Das ist
mitunter ein Sumpf den man sich nicht vorstellen kann, wenn man das
nicht selbst mal erlebt hat.
Was die Insolvenz angeht, würden Banken, Krankenkassen, die Rentenkasse
usw. keinerlei Hemmungen haben die Insolvenz gerichtlich anzuschieben um
an ihr Geld zu kommen. Warum sollte der Arbeitnehmer mit seinen
Ansprüchen das nicht auch können? Außerdem heißt eine Insolvenz
ja nicht, das der Laden in jedem Fall dicht gemacht wird, sondern
das das Gericht einen Insolvenzverwalter beauftragt der dann prüft
ob der Laden noch zu retten ist oder besser aufgelöst wird durch 
Gerichtsbeschluss.
Aber man sollte das wirklich nicht ohne anwaltliche Rückendeckung
versuchen. Wenn du nichts unternimmst, musst du nicht jammern und bist
dann auch selbst schuld an deiner Situation.

Magnus Müller schrieb:
> So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum
> rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren
> würde.

Was ist dir wichtiger? Ein temporäre Gefühlsduselei oder das Wohlergehen
deiner Familie? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne 
Ende.

von Adler (Gast)


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von HolgerHohlDerHoler (Gast)


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Karl schrieb:
> hohlen

Karl, ich glaube, du hast einen Hohlkörper.

von Michael S. (technicans)


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Adler schrieb:
> Vielleicht noch ein Link hierzu Stichwort "Insolvenzgeld"
>
> 
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf

Leider ist der gut gemeinte Link ne taube Nuss die nicht funzt.

Nachtrag:
Wenn das Geld für einen Anwalt knapp ist, könnte folgende Vorgehensweise
möglich sein:
Dann würde ich mal überlegen ob du nicht über die Arbeitsagentur beim 
Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst(Wert etwa 100Euro) wo du
noch nen 10er dazu gibst und das du einem Anwalt für einen verlässlichen
Rechtsrat geben kannst, denn finanziell siehts bei dir wohl nicht so
rosig aus, hab ich den Eindruck.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:

> Nachtrag:
> Wenn das Geld für einen Anwalt knapp ist, könnte folgende Vorgehensweise
> möglich sein:
> Dann würde ich mal überlegen ob du nicht über die Arbeitsagentur beim
> Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst(Wert etwa 100Euro) wo du
> noch nen 10er dazu gibst und das du einem Anwalt für einen verlässlichen
> Rechtsrat geben kannst, denn finanziell siehts bei dir wohl nicht so
> rosig aus, hab ich den Eindruck.

1. Um solche Summen geht es erst einmal - ist zwar auch Geld, aber nur 
der Bruchteil der ausstehenden Forderungen.

Noch morgen solltest du dich um nen Anwalt kümmern.

2. Auf jeden Fall mit der AA Kontakt aufnehmen. Krankenkasse und 
Berufsgenossenschaft dann am Montag.

Wenn der Chef womöglich auch keine BG-Beiträge abführt, hast du nicht 
mal ne Versicherung in der Hinterhand, falls dir auf der Arbeit was 
passiert.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Aber man sollte das wirklich nicht ohne anwaltliche Rückendeckung
> versuchen.

WAS sollte man nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen? Die 
Insolvenzgeschichte, oder überhaupt alles Andere?

> Wenn du nichts unternimmst, musst du nicht jammern und bist
> dann auch selbst schuld an deiner Situation.

Sicher. Ich möchte ja auch was dagegen unternehmen, jedoch möchte ich 
das eben nicht unvorbereitet angehen.

> Magnus Müller schrieb:
>> So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum
>> rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren
>> würde.
>
> Was ist dir wichtiger? Ein temporäre Gefühlsduselei oder das Wohlergehen
> deiner Familie? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne
> Ende.

Unrecht bleibt Unrecht. Wenn ich mich auf ein ähnliches Niveau wie das 
meines "Gegners" herab lasse, gerate ich unweigerlich in einen 
Gewissenskonflikt, welcher widerum (aus meiner Sicht) definitiv 
kontraproduktiv ist.



P.S.:

Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens bei all Denen bedanken, welche 
hier nicht "anonym" als Gast posten, da Dies (aus meiner Sicht) 
vertrauenswürdiger ist. Ich selbst habe mir lange überlegt, ob ich 
diesen Thread selbst als anonymer Gast starte. Immerhin "lasse ich hier 
die Hosen runter" und gebe hier einiges über meine persönlichen 
Verhältnisse preis. Letztendlich habe ich mich dagegen entschieden, da 
ich das ewige Versteckspiel und die Geheimniskrämerei satt habe.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


Angehängte Dateien:

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Michael S. schrieb:
> Adler schrieb:
>> Vielleicht noch ein Link hierzu Stichwort "Insolvenzgeld"
>>
>>
> http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ver...
>
> Leider ist der gut gemeinte Link ne taube Nuss die nicht funzt.

Bei mir funzt der Link sehr wohl. Im Anhang findest du das verlinkte 
PDF.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Nachtrag:
> Wenn das Geld für einen Anwalt knapp ist, könnte folgende Vorgehensweise
> möglich sein:
> Dann würde ich mal überlegen ob du nicht über die Arbeitsagentur beim
> Amtsgericht einen Beratungsschein bekommst(Wert etwa 100Euro) wo du
> noch nen 10er dazu gibst und das du einem Anwalt für einen verlässlichen
> Rechtsrat geben kannst,

Das wird vermutlich nicht notwendig und auch nicht möglich sein, da ich 
eine Rechtsschutzversicherung habe, welche ich in Anspruch nehmen kann.

> denn finanziell siehts bei dir wohl nicht so rosig aus, hab ich den
> Eindruck.

Rein subjektiv finde ich meine derzeitige (u.A. finanzielle) Situation 
auch nicht rosig. Allerdings glaube ich, dass ich noch nicht so ganz 
am Limit kratze ;)

von Michael S. (technicans)


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Magnus Müller schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Aber man sollte das wirklich nicht ohne anwaltliche Rückendeckung
>> versuchen.
>
> WAS sollte man nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen? Die
> Insolvenzgeschichte, oder überhaupt alles Andere?
Sowohl das eine wie das andere, oder auch beides zusammen.
>> Wenn du nichts unternimmst, musst du nicht jammern und bist
>> dann auch selbst schuld an deiner Situation.
>
> Sicher. Ich möchte ja auch was dagegen unternehmen, jedoch möchte ich
> das eben nicht unvorbereitet angehen.
Na, dann mach mal und lass was hören was aus der Sache wurde, auch wenn
dir dein Anwalt sehr wahrscheinlich einen Maulkorb verpassen wird, was
normal ist.
>> Magnus Müller schrieb:
>>> So eine Vorgehensweise finde ich nicht ok. Ausserdem wäre das wiederum
>>> rechtswidrig, was zur Folge hätte, dass ich mein Gesicht verlieren
>>> würde.
>>
>> Was ist dir wichtiger? Ein temporäre Gefühlsduselei oder das Wohlergehen
>> deiner Familie? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne
>> Ende.
>
> Unrecht bleibt Unrecht. Wenn ich mich auf ein ähnliches Niveau wie das
> meines "Gegners" herab lasse, gerate ich unweigerlich in einen
> Gewissenskonflikt, welcher widerum (aus meiner Sicht) definitiv
> kontraproduktiv ist.
Ich sehe nicht das du dich auf das gleiche Niveau herunter begibst.
Ich halte das für Einbildung. Entweder man ist im Recht oder nicht.
Letztendlich entscheiden in diesem Land immer noch die Gerichte.
Da du deine fehlenden Einkünfte leicht nachweisen kannst, stehen die
Chancen für deinen Chef eher schlecht. Ist doch nicht deine Schuld.
>
>
> P.S.:
>
> Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens bei all Denen bedanken, welche
> hier nicht "anonym" als Gast posten, da Dies (aus meiner Sicht)
> vertrauenswürdiger ist. Ich selbst habe mir lange überlegt, ob ich
> diesen Thread selbst als anonymer Gast starte. Immerhin "lasse ich hier
> die Hosen runter" und gebe hier einiges über meine persönlichen
> Verhältnisse preis. Letztendlich habe ich mich dagegen entschieden, da
> ich das ewige Versteckspiel und die Geheimniskrämerei satt habe.

Da niemand weiß wo du wohnst, oder weiß das hier einer, ist das doch
kein Problem, oder? Außerdem bist du ja schon mit über tausend Posts
in diesem Forum aktiv gewesen. Du solltest dich also auskennen.


So, Feierabend für heute.

von Michael_ (Gast)


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Magnus Müller schrieb:
> WAS sollte man nicht ohne anwaltliche Rückendeckung versuchen? Die
> Insolvenzgeschichte, oder überhaupt alles Andere?

Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann kriegst du dort deinen Anwalt.
Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten 
aufgefressen.
Du mußt die Gehälter bei deinem AG mit Terminsetzung einfordern.
Einschreiben mit Rückantwort!
Das läßt du dann über den Anwalt einklagen.
Natürlich kündigen!
Sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.
Die Krankenkasse brauchst du nicht informieren. Die wissen alles und 
geben auch keine Auskünfte, ob der AG bezahlt hat. Die informatieren 
dich schriftlich wenn sie die Leistung einstellen. Wegen 1-2 Monate 
brauchst du dir aber keine Sorgen machen.
Trotzdem nett zu deinem AG sein. Es ist ja möglich, das es in ein paar 
Wochen unter neuen Bedingungen weitergeht.
Es kommt mir sehr bekannt vor, zwei mal habe ich das erlebt.
Trotz mehrerer Treffen auf dem Arbeitsgericht habe ich ein gutes 
Verhältnis zu den damaligen Geschäftsführern und es haben sich danach 
auch neue Perspektiven eröffnet.

Entschuldige bitte, das ich einer von dir verachteten Anonymen bin!

von amateur (Gast)


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Hallo Magnus hast Du dich eigentlich mal, ins stille Kämmerlein gesetzt, 
und Dir genau überlegt was Du eigentlich willst.

Natürlich ist die große Keule das Sicherste. Ansprüche sichern und 
schnell weg. Das Hauptstichwort hierbei ist aber weg.

Manche Menschen mögen aber ihren Arbeitsplatz, die Kollegen, das Umfeld 
oder die Arbeit als solches. Deshalb habe ich, in ähnlicher Situation, 
das Gespräch gesucht. Dabei kann man ja klipp-und-klar sagen wie man die 
Sache sieht, trotzdem die Ansprüche sichern und feste Fristen setzen. 
Ich war damals in einem 5-Mann-Betrieb, bei dem ein Konkurs, eines 
Kunden, die Firmenkasse durcheinandergebracht hat.
Zugegeben das sollte nicht dein Problem sein und bei einem Betrieb mit 
100000 Mitarbeitern, ist so was fast ausgeschlossen, aber ein 
Kleinbetrieb, vor allem in der heutigen Situation (Die Banken geben 
keine Kredite mehr), hat oft wenig Reserven.

Übrigens siehst Du die Geier, auf dem langen, kahlen Ast am Horizont? 
Das sind die Anwälte, die Dir alle (ganz selbstlos) helfen wollen. Die 
sind aber auf der sicheren Seite, denn die vereinbaren Vorkasse.

von Dr.Who (Gast)


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Hallo Magnus, na schon mit dem Chef gesprochen?

Gruss

von Michael K. (charles_b)


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Michael_ schrieb:

> Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten
> aufgefressen.

Das sind immer diese Warnungen. Hat unser Problemer vielleicht eine 
Rechtsschutzversicherung? Ich hatte vor mehreren Jahren 
arbeitsrechtliche Probleme und hab mich an meine 
Rechtsschutzversicherung gewandt. Die hat den Prozess dann auch gezahlt 
- habe nie ne Rechung vom Anwalt gesehen.

Also letzte Schleife: Rechtsschutzversicherung anrufen, ob solche Fälle 
gedeckt sind.

Aber mir schein, dass unser Problemer gar keine Lösung will sondern 
überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag Überstunden machen 
möchte - ohne Bezahlung. Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass 
die Firma pleite ist.

Dass der Chef kein Geld zahlt ist schlichtweg Betrug. Wenn er absehen 
kann, dass er dir die Kohle ohnehin NIE wird geben können (anwaltlich 
abzuklären), dann ist es womöglich noch eine Ausnutzung von Abhängigen.

Hier mit Anstand und Gefühlsduselei zu argumentieren ist fahrlässig. 
Morgen fällt dir in der Firma ein Hammer auf den Kopf und es stellt sich 
heraus, dass der Chef nicht mal die BG-Beiträge bezahlt hat - dann 
riskierst du deine Gesundheit und letzten Endes auch deine Familie - 
überleg dir, ob es dir DAS wert sein würde.

von Lebenskünstler (Gast)


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> Mein Arbeitgeber befindet sich mittlerweile mit 3 Monatslöhnen im
> Rückstand. Soweit ich weiß, habe ich u. A. folgende Möglichkeiten:

Den Fall hatte ich auch mal. Wenn ich nicht in Thailand gewesen währe
hätte ich schon früher zusammengepackt. Hatte mich aber recht gut mit
meiner thailändischen Dolmetscherin verstanden, deshalb hatte ich so
lange ausgehalten.

Habe dann die Prozessoren ausgebaut und bin nach Hause geflogen. Die
Kündigung war schneller zu Hause als ich, was aber auch in meinem Sinne
war.

Mein Geld habe ich bei der folgenden Gerichtsverhandlung bekommen, der
Laden war glücklicherweise noch nicht insolvenz, die Rückgabe der 
Prozessoren muss ich wohl vergessen haben.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael_ schrieb:
> Magnus Müller schrieb:
> Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann kriegst du dort deinen Anwalt.

Nochmals für Alle, die es immer noch nicht gelesen haben:

ICH BIN KEIN GEWERKSCHAFTSMITGLIED !

> Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten
> aufgefressen.

Das glaube ich nicht. Die Begründung folgt weiter unten.

> Natürlich kündigen!
> Sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.

Schon mal über das Risiko einer Sperrfrist nachgedacht?

> Die Krankenkasse brauchst du nicht informieren. Die wissen alles und
> geben auch keine Auskünfte, ob der AG bezahlt hat.

Das kann ich nicht bestätigen. Mein heutiger Anruf bei der Krankenkasse 
hat ergeben, dass er die Beiträge ordnungsgemäß zahlt.

> Die informatieren dich schriftlich wenn sie die Leistung einstellen.

Das wird nicht geschehen, da (laut Aussage der KK) die Leistungen der KK 
trotz eventuell nicht geleisteten Beitragszahlungen des Arbeitgebers 
nicht versagt werden dürften. Schließlich kann der Versicherte nicht 
dafür haftbar gemacht werden.

> Trotzdem nett zu deinem AG sein.

Das ist meine Absicht.

> Es ist ja möglich, das es in ein paar Wochen unter neuen Bedingungen
> weitergeht.

Diese Hoffnung habe ich nicht mehr.

> Entschuldige bitte, das ich einer von dir verachteten Anonymen bin!

Ich verachte die "Anonymen" nicht. Ich finde es nur schön, wenn Jemand 
nicht ganz anonym seinen Senf dazu gibt. (Auch als angemeldeter User 
muss man nicht zwingend unter seinem realen Namen auftreten)

Dr.Who schrieb:
> Hallo Magnus, na schon mit dem Chef gesprochen?

Leider ergab sich heute keine Gelegenheit, da er den Ganzen Tag bei 
Kunden war...

Michael K-punkt schrieb:
> Das sind immer diese Warnungen. Hat unser Problemer vielleicht eine
> Rechtsschutzversicherung?

Ja, hat er.

> Also letzte Schleife: Rechtsschutzversicherung anrufen, ob solche Fälle
> gedeckt sind.

Schon geschehen.

> Aber mir schein, dass unser Problemer gar keine Lösung will

Nein, ich erwarte keine fertige Lösung. Den Weg, welchen ich gehen 
werde, muss ich nach Abwägung aller Pro und Kontras letzendlich selbst 
bestimmen.

> sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag
> Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung.

Korrekt und freundlich: Ja

Ohne Bezahlung: Nein

> Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist.

Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im 
Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die 
letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin 
hat auch er eine Familie.

von Rudi Radlos (Gast)


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Magnus Müller schrieb:
> Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im
> Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die
> letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin
> hat auch er eine Familie.

Ähnliche Gesschichte hatte ich auch.

Deine alte Firma hat die selben Kunden, den selben Chef und die selben 
Probleme wenn Du weiterwurstelst. Bewirb Dich baldigst irgendwo oder 
schaffe notfalls ganz schnell Aufträge ran, die aus dieser Bude eine 
blühende Firma machen. Bei 3 Monaten Lohnrückstand wird aber nicht viel 
blühen außer Phantasie.

von Michael_ (Gast)


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Magnus Müller schrieb:
> ICH BIN KEIN GEWERKSCHAFTSMITGLIED !
>
>> Ansonsten werden die drei Monatsgehälter von den Anwaltskosten
>> aufgefressen.
>
> Das glaube ich nicht. Die Begründung folgt weiter unten.

Manchmal werden aber bestimmte Streitigkeiten bei der RS ausgeschlossen, 
z.Bsp. Familienrecht, ich glaube auch mal was von Arbeitsrecht gehört.
Geht die Fa. pleite, kriegst du dein Geld über das AA, aber da gehst du 
ja nicht hin.
Ansonsten mußt du klagen, kriegst dein Papier aber noch kein Geld.

Magnus Müller schrieb:
> Das wird nicht geschehen, da (laut Aussage der KK) die Leistungen der KK
> trotz eventuell nicht geleisteten Beitragszahlungen des Arbeitgebers
> nicht versagt werden dürften. Schließlich kann der Versicherte nicht
> dafür haftbar gemacht werden.

Wenn du einen neuen Job hast, ist es gut. Aber wenn du sonst nicht zum 
AA gehst, fliegst du bei der KK raus!

Magnus Müller schrieb:
>> Es ist ja möglich, das es in ein paar Wochen unter neuen Bedingungen
>> weitergeht.
>
> Diese Hoffnung habe ich nicht mehr.

Also die Pleite. Dann brauchst du keinen Anwalt und kriegst dein 
Konkursausfallgeld.
Klagen lohnt da kaum noch. Beim Konkursverwalter bist du der letzte, der 
was kriegt.
Trotzdem viel Glück, am besten ein neuer Job.

von Dirk K. (knobikocher)


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Magnus Müller schrieb:
>> Natürlich kündigen!
>> Sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.
>
> Schon mal über das Risiko einer Sperrfrist nachgedacht?

So einen Fall hatte ich in der Familie. Der Betroffene konnte dem 
Arbeitsamt die fehlenden Zahlungen nachweisen, darüber hinaus die 
psychische Belastung der Situation (Familie versorgen, Armutsangst ect.) 
glaubhaft machen. Es gab keine Sperre. Die Situation wurde als 
ausserordentlicher Kündigungsgrund angenommen. Sachbearbeiter sind auch 
nur Menschen. Rede mit denen.

Viel Erfolg!
Dirk

von Michael_ (Gast)


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Man kriegt doch in so einem Fall keine Sperre!
Eigentlich kann man ohne Sperre kündigen, wenn 1x das Geld nicht zum 
vereinbarten Zeitpunkt gezahlt ist. Es gilt dann auch keine 
Kündigungsfrist.

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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Moin,

wieso hast Du eigentlich den Eindruck, dass Du Deinem Chef den 
"Todesstoß" versetzt? Wenn der Dir dein Gehalt 3 Monat nicht zahlt, 
müsste er wissen, das er Deine Familie -sofern vorhanden - in Gefahr 
bringt. Das kann auch Dein "Todesstoß" sein! Diese Risiko geht er 
offensichtlich ein, weil ihn Deine Probleme am Arsch vorbei gehen.
Ich würde Dir raten, Deine Rechtschutz in Anspruch zu nehmen und einen 
Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Der Rest ergiebt sich aus dem 
Gespräch..
Rosa

von Michael K. (charles_b)


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Magnus Müller schrieb:

>> Aber mir schein, dass unser Problemer gar keine Lösung will
>
> Nein, ich erwarte keine fertige Lösung. Den Weg, welchen ich gehen
> werde, muss ich nach Abwägung aller Pro und Kontras letzendlich selbst
> bestimmen.
>
>> sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag
>> Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung.
>
> Korrekt und freundlich: Ja
>
> Ohne Bezahlung: Nein
>
>> Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist.
>
> Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im
> Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die
> letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin
> hat auch er eine Familie.

...wie schon erwähnt, du fühlst dich in der Rolle des ewigen Dulders und 
absolut Unschuldigen wohl. Es bereitet dir insgeheim Freude, dass du 
momentan keine Kohle für deine ehrenhalber verrichtete Arbeit bekommst.

Wenn du dir in der Rolle gefällst ist das auch in Ordnung - du solltest 
dir nur im klaren sein, WAS da für ne Nummer abläuft.

Für nen Rat HIER ist es dann schwierig, weil die Story so ein wenig geht 
wie:

Frage: Was soll ich tun, R5 wackelt auf der Platine.
Rat: Löt ihn halt wieder fest.
Antwort: Aber er hat so schöne Anschlussdrähte....

von Michael K. (charles_b)


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Michael_ schrieb:

> Klagen lohnt da kaum noch. Beim Konkursverwalter bist du der letzte, der
> was kriegt.
> Trotzdem viel Glück, am besten ein neuer Job.

Ist es nicht so, dass Lohnforderungen höher rangieren als z. B. 
unbezahlte Rechnungen für Kopierpapier?

von Michael_ (Gast)


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Nein, ich glaube es gibt 3 Kategorien.
- Banken , Aktionäre
- Unbezahlte Rechnungen
- Lohn u. sonstiger Kleinkram
Meist reicht die Masse nur für ersteres.

von Michael K. (charles_b)


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Michael_ schrieb:
> Nein, ich glaube es gibt 3 Kategorien.
> - Banken , Aktionäre
> - Unbezahlte Rechnungen
> - Lohn u. sonstiger Kleinkram
> Meist reicht die Masse nur für ersteres.

Ok, bei uns gab es das Insolvenzgeld, insofern hatten wir damals das 
Problem nicht.

Unter:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Arbeitsrecht/Allgemeines/Insolvenzgeld.html

findet man was mit einer 3-Monatsfrist, zweiter oder dritter Abschnitt, 
wo es um Insolvenzgeld VOR der angemeldeten Insolvenz geht.

Vielleicht ist die ja noch nicht ganz abgelaufen und daher ein 
SOFORTIGER Gang zur Arbeitsagentur DRINGEND angeraten.

von Michael S. (technicans)


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Magnus Müller schrieb:
> Schon mal über das Risiko einer Sperrfrist nachgedacht?

Wenn du ohne triftigen Grund kündigst, aber niemand kann dich
daran hindern dich im Servicecenter der AA oder des Jobcenters
beraten zu lassen und wenn die grünes Licht geben bist du doch
auf der sicheren Seite.

Magnus Müller schrieb:
> Das kann ich nicht bestätigen. Mein heutiger Anruf bei der Krankenkasse
> hat ergeben, dass er die Beiträge ordnungsgemäß zahlt.

Die sagen dir aber nichts über die Höhe. Da gibts nämlich Tricks, die
dir die KK natürlich nicht mitteilt.
Das die KK da überhaupt so eine Aussage macht deutet doch darauf
hin, das dein Chef schwer kriminell ist, weil er nämlich bei dir
einen Irrtum erregt und somit Betrug begeht. Du kannst zwar gute Mine
zu diesem bösen Spiel machen, aber sehr selbstbewußt scheinst du
dadurch nicht auf deine Umwelt zu wirken. Dann ist es nämlich kein
Wunder wenn man so was mit dir macht.

Magnus Müller schrieb:
> Das wird vermutlich nicht notwendig und auch nicht möglich sein, da ich
> eine Rechtsschutzversicherung habe, welche ich in Anspruch nehmen kann.

Hole mal erst eine Deckungszusage von denen ein ob die Streitigkeit
von denen überhaupt vertraglich abgedeckt wird. Wenn du eine 
Selbstbeteiligung hast, was heute eigentlich die Regel ist, musst
du eh was zuschießen, falls die Sache für dich ungünstig läuft, was ich 
aber nicht glaube, aber es kommt wie so oft im Leben auf die Details an.
Sollte die Rechtsschutzversicherung nicht eintreten, kann man auch
im Prozessfall Prozesskostenhilfe beantragen, aber dann muss man schon
Erwerbslos mit gewissen Einkommensgrenzen sein. Für den Fall kann man
die Details relativ leicht in Erfahrung bringen.

Magnus Müller schrieb:
> Nein, ich erwarte keine fertige Lösung. Den Weg, welchen ich gehen
> werde, muss ich nach Abwägung aller Pro und Kontras letzendlich selbst
> bestimmen.
Da musst du nicht viel abwägen, sondern du musst dich umfassend
informieren bevor du eine Entscheidung triffst.
>> sondern überkorrekt und immer freundlich bis zum letzten Tag
>> Überstunden machen möchte - ohne Bezahlung.
>
> Korrekt und freundlich: Ja
Ich würde es aber nicht übertreiben, denn dadurch wirst du nämlich
nicht für voll genommen und deshalb hast du auch die Probleme.
> Ohne Bezahlung: Nein
>
>> Hauptsache es hat nicht an IHM gelegen, dass die Firma pleite ist.
>
> Für eine eventuelle Pleite kann ich nichts. Ich möchte mir nur nicht im
> Nachhinein selbst Vorwürfe machen müssen, dass ich Ihm womöglich die
> letzte Chance genommen habe, wieder auf die Beine zu kommen. Immerhin
> hat auch er eine Familie.
Selbst wenn es deine Schuld wäre, ist es egal weil DU der Abhängige 
bist.
Über die Familie meines Chefs würde ich mir nie Gedanken machen, das
ist allein Sache deines Chefs. Man, bist du ein Weichei. Zeig mal ein
bisschen Selbstvertrauen und Mut. Kein Wunder das du jetzt so tief
in der Sch... steckst.

Michael K-punkt schrieb:
> Ich hatte vor mehreren Jahren
> arbeitsrechtliche Probleme und hab mich an meine
> Rechtsschutzversicherung gewandt. Die hat den Prozess dann auch gezahlt
> - habe nie ne Rechung vom Anwalt gesehen.

Zunächst mal prüft die Rechtschutz ob die Sache überhaupt Aussicht auf 
Erfolg hat. Wenn dann prozessiert wird und die Sache verloren geht,
zahlt dann auch der Rechtsschutz mit Ausnahme der Selbstbeteiligung.
Wenn die Sache dagegen gewonnen wurde, zahlt der, der verloren hat
alle Anwälte und die Gerichtskosten und die eigene Rechtschutz-
versicherung GAR NICHTS. Sollte ein Fall aussichtslos sein gibts erst
gar keine Deckungszusage, die man selbst einholen sollte. Wenn man
das seinem Anwalt überlässt, könnten schon Honorare fällig werden
wenn eben keine Deckung erfolgt und da besteht die Gefahr das man
dann den Anwalt selbst bezahlen muss. Allerdings bieten die 
Rechtsschutzversicherung auch die Möglichkeit diese Honorare zu
erstatten wenn die Angelegenheit mit einer vorbefasslichen
Rechtsberatung abgeschlossen werden kann. Leicht ist diese Wirrwarr
von Regeln wirklich nicht, aber schlimm wäre es wenn man aus
Unwissenheit von einer Sche... in die nächste schlittert.

Michael K-punkt schrieb:
> Vielleicht ist die ja noch nicht ganz abgelaufen und daher ein
> SOFORTIGER Gang zur Arbeitsagentur DRINGEND angeraten.

Würde ich auch empfehlen, aber nicht heute, sondern am Montag, versteht 
sich.

von Georg W. (gaestle)


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Ich würde mich als erstes nach einem neuen Job umsehen und mich unter 
Schilderung der besonderen Umstände arbeitsuchend melden. Wenn du dann 
was hast und die 3 Löhne immer noch ausstehen kannst du außerodentlich 
kündigen. Wenn du jetzt kündigst handelt du dir wahrscheinlich nur Ärger 
(Sperrfrist) ein. Das selbe gilt für die Geschichte mit der 
Krankenkasse. Falls die dann tatsächlich Geld nachfordern schmälert das 
letzten Endes nur deine Chance an Geld zu kommen.

Wenn deine Rechtsschutzversicherung einspringt kannst du mal zum Anwalt 
(der wird vor allem für zusätzliche Kosten sorgen), für die daraus 
entstehenden Kosten gilt wieder das Selbe wie oben. Aber das erste 
Gespräch musst du selber bezahlen. Außerdem ist dann das Tischtuch 
endgültig zerschnitten.

Ev. ist dein Chef auch einer der vorrangig die Rechnungen bezahlt wo der 
stärkste Druck kommt (Krankenkasse). Dann könnte die Androhung der 
Arbeitsverweigerung ziehen.

Zahlt er sich womöglich noch ein dickes Gehalt aus und werden 
Vermögensgegenstände an Angehörige überschrieben? Hat die Scheidung 
finanzielle Gründe? Das wären alles Indizien für eine Vorbereitung auf 
eine Insolvenz.

Alles in allem hat das keine Zukunft, du brauchst einen neuen Job! Oder 
du könntest Chef werden, wenn du dir das zutraust und das 
Geschäftsmodell an sich tragfähig ist.

von Michael S. (technicans)


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Georg W. schrieb:
> Ich würde mich als erstes nach einem neuen Job umsehen und mich unter
> Schilderung der besonderen Umstände arbeitsuchend melden.
Nur das das finden heute nicht mehr so fix geht, aber der Tipp ist
so gesehen nicht der verkehrteste, nur das das kaum auf die Schnelle
klappen dürfte, aber man hat ja schon Pferde k... sehen.
> Wenn du dann
> was hast und die 3 Löhne immer noch ausstehen kannst du außerodentlich
> kündigen.
> Wenn du jetzt kündigst handelt du dir wahrscheinlich nur Ärger
> (Sperrfrist) ein.
Nicht wenn man erst mal das Gespräch mit dem Amt sucht und deren
Ratschläge befolgt. Die AA soll nämlich vorrangig Arbeitnehmerinteressen
dienen.
> Das selbe gilt für die Geschichte mit der
> Krankenkasse. Falls die dann tatsächlich Geld nachfordern schmälert das
> letzten Endes nur deine Chance an Geld zu kommen. Außerdem ist dann das
> Tischtuch endgültig zerschnitten.
Für Nachforderungen aller Art aus den Rechtspflichten ist allein
der Arbeitgeber zuständig. Ich hab noch nie gehört das der Arbeitnehmer
hier ersatzweise in die Pflicht genommen werden könnte.
> Wenn deine Rechtsschutzversicherung einspringt kannst du mal zum Anwalt
> (der wird vor allem für zusätzliche Kosten sorgen), für die daraus
> entstehenden Kosten gilt wieder das Selbe wie oben. Aber das erste
> Gespräch musst du selber bezahlen.

Glaube ich nicht und scheint auch widersprüchlich daher mit der 
Versicherung klären. Wenn die ne Deckungszusage macht kostet der Anwalt
erst mal nichts. Wäre allerdings mal interessant ob der Rechtsschutz
auch eine zweite oder dritte Meinung bezahlt, denn Rechtsauffassungen
sind so verbindlich wie der Wetterbericht.
> Ev. ist dein Chef auch einer der vorrangig die Rechnungen bezahlt wo der
> stärkste Druck kommt. Dann könnte die Androhung der Arbeitsverweigerung
> ziehen.
Bei dem was der Magnus hier so an seiner persönlichen Einstellung
gezeigt hat, hab ich da ernste Zweifel das er sich da durchsetzen
kann.
> Zahlt er sich womöglich noch ein dickes Gehalt aus und werden
> Vermögensgegenstände an Angehörige überschrieben? Hat die Scheidung
> finanzielle Gründe? Das wären alles Indizien für eine Vorbereitung auf
> eine Insolvenz.
Schlimmer, eher auf eine Insolvenzverschleppung und die ist strafbar.
> Alles in allem hat das keine Zukunft, du brauchst einen neuen Job! Oder
> du könntest Chef werden, wenn du dir das zutraust und das
> Geschäftsmodell an sich tragfähig ist.
Träumen darf man und das folgenlos.

von Vollidiot (Gast)


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Sag mal hast du keinen guten Rechtsschutzversicher?

Anstatt dich hier von Amateuren beraten zu lassen, würde ich da mal 
anrufen.

Wenn du dich auf die Amateure hier verlässt, bist du verlassen, aber du 
machst eh den Eindruck, nicht besonders helle zu sein.

von Michael_ (Gast)


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Michael S. schrieb:
>> Alles in allem hat das keine Zukunft, du brauchst einen neuen Job! Oder
>> du könntest Chef werden, wenn du dir das zutraust und das
>> Geschäftsmodell an sich tragfähig ist.
> Träumen darf man und das folgenlos.

Das geht, wenn man ein Jahr vorher angefangen hat am Stuhlbein des Chefs 
zu sägen :-)
Eine Kündigung bedeutet ja nicht, das man aufhört zu arbeiten.
Einmal kann der Chef die Groschen zusammenkratzen und es ist erledigt.
Zum anderen ist man dann in der Lage sich nicht mehr zu ducken und kann 
auf Augenhöhe verhandeln.
Und "arbeitssuchend" melden ist nicht zu verwechseln mit "arbeitslos" 
melden.
Man ist sogar verpflichtet, bei drohender Insolvenz das zu tun.

Vollidiot schrieb:
> Sag mal hast du keinen guten Rechtsschutzversicher?
>
> Anstatt dich hier von Amateuren beraten zu lassen, würde ich da mal
> anrufen.

Seit wann berät eine RV darüber, ob und wie man kündigen soll?

von Michael K. (charles_b)


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Georg W. schrieb:
> Ich würde mich als erstes nach einem neuen Job umsehen....

Nein, ich würde mich schlau machen, wann die AA am Montag aufmacht und 
dann ne Viertelstunde vorher dort sein, dass ich möglichst schnell 
drankomme.

Hier ist was am anbrennen!

von M. W. (bidoba)


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Hallo,

Michael K-punkt schrieb:
> Hier ist was am anbrennen!

nein, hier ist es schon angebrannt!

Der OP meinte, sein Chef wäre schon mit drei Gehaltzahlungen im Verzug. 
Die Wenigsten bekommen ihren Lohn/Gehalt aber im Voraus. Insofern dürfte 
der OP bereits mehr als die drei Monate Arbeit, die die Arbeitsagentur 
als Insolvenzgeld zahlt, geleistet haben. Um Insolvenzgeld zu bekommen, 
muss diese aber erst einmal bei Gericht eingeleitet sein. Da die 
Lieferanten offenbar nur per Vorkasse liefern, sind das keine Gläubiger. 
Die Krankenkasse wird offenbar ebenfalls bedient. Offene 
Kredite/Verbindlichkeiten sind wahrscheinlich unbekannt. Bleibt somit 
der OP als Gläubiger. Magnus, du wirst da wohl dringest die Insolvenz 
eröffnen lassen müssen, damit Du wenigstens einen Gutteil Deiner 
Arbeitsleistung als Insolvenzgeld ausgezahlt bekommen kannst.

Mehr als drei rückständige Lohn/Gehaltszahlungen sind ein sehr guter 
Kündigungsgrund, der wohl kaum zu eine Sperre beim Arbeitslosengeld 
führen kann. Selbst in dem Fall ist das erstens nicht weniger als das 
nicht erhaltene Arbeitsentgelt vom Chef, und zweitens ist beim 
Arbeitsamt nach erfolgreicher Klage gegen die Sperre durchaus etwas zu 
holen ...

Erster Schritt am Montag sollte am ehesten ein Anwalt für Arbeitsrecht 
sein, zumal ja Rechtschutzversicherung besteht. Danach kann man das 
Arbeitsamt aufsuchen.

Ehrlich gesagt bin ich aber von der Einstellung von Magnus regelrecht 
schockiert, es könnte ja eventuell noch irgendwie klappen, und er 
versucht sich nur auf den Fall der Fälle vorzubereiten. Das hätte man 
nach einem Monat ausstehendem Arbeitsentgelt machen müssen, nach zwei 
Monaten muss man handeln.

Mathias

von Michael K. (charles_b)


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M. W. schrieb:
> Hallo,
>
> Michael K-punkt schrieb:
>> Hier ist was am anbrennen!
>
> nein, hier ist es schon angebrannt!
>

Ja, stimmt! Leider! Da sieht man was dabei rauskommt. Kriegt der OP 
sagen wir mal 5000 Euro pro Monat sind jetzt 15000 Euro in den Wind 
geschrieben.

Tolle Sache, tolle Loyalität.

> Magnus, du wirst da wohl dringest die Insolvenz
> eröffnen lassen müssen, damit Du wenigstens einen Gutteil Deiner
> Arbeitsleistung als Insolvenzgeld ausgezahlt bekommen kannst.

Ja Magnus, fass dir ein Herz und TU WAS!

> Mehr als drei rückständige Lohn/Gehaltszahlungen sind ein sehr guter
> Kündigungsgrund, der wohl kaum zu eine Sperre beim Arbeitslosengeld
> führen kann.

To-do: Am Montag morgen die Situation dem AA erklären!

> Erster Schritt am Montag sollte am ehesten ein Anwalt für Arbeitsrecht
> sein, zumal ja Rechtschutzversicherung besteht. Danach kann man das
> Arbeitsamt aufsuchen.

Der Besuch beim Arbeitsamt kann schon früher stattfinden, den Anwalt 
würde ich Lauf der Tages kontaktieren - und heute schon mal raussuchen, 
welcher Anwalt in Frage käme. Parallel dazu natürlich auch der 
Versicherung den Fall schildern (telefonisch geht das sehr gut) und sich 
Deckungszusagen etc. geben lassen.


>
> Ehrlich gesagt bin ich aber von der Einstellung von Magnus regelrecht
> schockiert,

Ja bin ich auch. Magnus mag den Job an sich vielleicht und hofft, durch 
Aussitzen die Probleme zu lösen. Aber die werden dadurch nur noch 
größer.

> ...muss man handeln.
>
> Mathias

Ja! Magnus, mach was! Magnus, YES YOU MUST!

von M. W. (bidoba)


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Michael K-punkt schrieb:
> Der Besuch beim Arbeitsamt kann schon früher stattfinden, den Anwalt
> würde ich Lauf der Tages kontaktieren - und heute schon mal raussuchen,

Nein, unbedingt zuerst Anwalt bzw. Gericht wegen Insolvenzeröffnung. Die 
ist nämlich Voraussetzung für den Antrag auf Insolvenzgeld beim 
Arbeitsamt. Letzterer kann auch noch innerhalb von zwei Monaten gestellt 
werden. Aber eben erst nach Insolvenzantrag.

Nicht nur die beschriebenen schlecht laufenden Geschäfte, sondern 
insbesondere auch die Umstände (Scheidung + vorhandene Familie -> 
Unterhaltspflichten?, Hausverkauf) sprechen nicht gerade für eine 
Motivation, das Geschäft am Laufen zu halten. Vobei das natürlich nur 
eine Einschätzung aufgrund der Beschreibung hier ist, die realen 
Umständen können natürlich anders liegen.

@Magnus:
Da hat Michael K-punkt völlig recht, wenn er sagt, mach etwas, nicht 
still sitzen.

Mathias

von Michael S. (technicans)


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M. W. schrieb:
> Da hat Michael K-punkt völlig recht, wenn er sagt, mach etwas, nicht
> still sitzen.

Das sagen ja die meisten hier und das sicher nicht ohne Grund.

Ein Besuch gleich am Montag bei der AA um sich schon mal verbindlich
schlau zu machen ist gewiss nicht schädlich zumal man im Servicecenter
ne Nummer zieht und noch am gleichen Tag dran kommt. Für einen
Sachbearbeiter oder sogar Fallmanager braucht man dann schon einen
Termin. Anwälte werden auch nicht sofort Zeit haben, weil die ja auch
Termine haben und auch mal zum Gericht müssen. Da wird es ohne Termin
nur mit viel Glück gehen. Hier ist Zeit wirklich nicht der Freund
von Magnus.
Außerdem sollte man sich da auch erst mal anhören ob die einer 
Fallschilderung Aussicht auf Erfolg geben. Wenn nicht, was soll man
dann da? Da sollte man sich einen suchen der optimistischer ist.
Einem Pessimisten braucht man da kein Geld in den Rachen werfen
und nur anwaltliches Gerede ist doch wertlos. Sowas gehört
niedergeschrieben wenn der Jurist ne Kostennote erstellen möchte.
Mir ist klar das das bei diesen Leuten nicht so einfach zu steuern
ist, aber ich halte das für zwingend da etwas Vorsicht walten zu
lassen denn die sind nicht auf Erfolgshonorar ausgerichtet, denn
Honorar bekommen die immer, egal ob die für ihre Klienten erfolgreich
sind oder nicht. Leistung müssen die nämlich nicht bringen.
Aber genug der Schwarzmalerei. Was gesagt werden sollte, wurde gesagt
und dem ist eigentlich, wenn nicht noch was neues kommt, nichts weiter
hinzuzufügen, oder?

Michael K-punkt schrieb:
> Der Besuch beim Arbeitsamt kann schon früher stattfinden, den Anwalt
> würde ich Lauf der Tages kontaktieren

Aber nicht ohne Deckungszusage, nicht das Magnus vom Regen in die Traufe 
gerät. Man kann durchaus erst mal mit dem Anwalt reden ohne das der
gleich mit seiner Gebührenkeule kommt, aber das muss vorher geklärt
sein. Im Sprachgebrauch nennt sich das dann Mandantanbahnungsgespräch.
Ich hab da schon einige gehabt die erst mal komplette Daten nebs
KONTONUMMER und Einzugsermächtigung von dir verlangten, aber vom Anwalt
noch nichts zu sehen war. Also hier nicht zu sehr der Seriösität dieses
Berufstandes vertrauen, sondern erst mal den gesunden Menschenverstand
einschalten und nachdenken ob man in der Kanzlei gut aufgehoben ist
oder nur das nächste Opfer?

von Anton (Gast)


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Wenn der TO Rechtsschutz hat, kann man diese Leute auch nach einem
Anwalt fragen. Die werden wohl einen nennen, der was taugt, denn
dann ist die Gewinnchance höher, was für die Versicherung auch gut ist.

Bei einem Arbeitsgerichtssprozess, den ich notgedrungen führen mußte,
ließ ich mir mit der Deckungszusage auch gleich einen Anwalt nennen.
Der war sehr erfolgreich für mich tätig. Später erfuhr ich daß der zu 
den
Top-Anwälten für Arbeitsrecht gehörte.

von Irgendeiner (Gast)


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3 Monate kein Lohn und Du hast Moral-Probleme? Willst keinen "Todesstoß" 
machen? Chef hat Familie?

Und Du?

Wie wär's denn umgekehrt? Du kommst 3 Monate lang nicht zur Arbeit? 
Würde Dein Chef dann auch noch Gewissensbisse haben?

Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn der Lohn nicht mehr kommt, ist der 
Schuppen nicht vorm Ende, sondern er ist schon am Ende angekommen.

Ansprüche sichern und durchsetzen, und nichts wie weg.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Irgendeiner schrieb:
> Wie wär's denn umgekehrt? Du kommst 3 Monate lang nicht zur Arbeit?
> Würde Dein Chef dann auch noch Gewissensbisse haben?

Der Vergleich passt leider nicht so ganz. 3 Monate (ca. 514 
Arbeitsstunden) könnte man schließlich auch nicht mal eben aufholen.

Michael K-punkt schrieb:
> Ja, stimmt! Leider! Da sieht man was dabei rauskommt. Kriegt der OP
> sagen wir mal 5000 Euro pro Monat sind jetzt 15000 Euro in den Wind
> geschrieben.

5000 wären für mich DER ABSOLUTE TRAUM   ;)

M. W. schrieb:
> Da die Lieferanten offenbar nur per Vorkasse liefern,

Der eine Lieferant mit der Vorkasse ist ein Ausnahmefall.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Brrrr.... habe mal eben die Zahlungseingänge der Gehälter seit Januar 
2011 zusammengestellt. Sieht wirklich ernüchternd aus.

1
Gehalt     Zahlungs-    Verzug
2
           eingang      (Tage)
3
4
01/2011    01.02.2011   0
5
02/2011    01.03.2011   0
6
03/2011    01.04.2011   0
7
04/2011    02.05.2011   1
8
05/2011    07.06.2011   6
9
06/2011    05.07.2011   4
10
07/2011    01.08.2011   0
11
08/2011    01.09.2011   0
12
09/2011    10.10.2011   9
13
10/2011    21.11.2011  20
14
11/2011    05.12.2011   4
15
12/2011    08.02.2012  38
16
17
18
01/2012    08.02.2012   7
19
02/2012    27.03.2012  26
20
03/2012    16.05.2012  45
21
04/2012    28.06.2012  58
22
05/2012    08.08.2012  68
23
24
06/2012    ausstehend  76 ++
25
07/2012    ausstehend  45 ++
26
08/2012    ausstehend  14 ++

von Thomas (Gast)


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Von was lebst du denn? Selbst vor den drei ausgefallenen Gehälter liegen 
ja Abstände von weit über einem Monat. D.h. du lebst ja schon seit gut 
einem halben Jahr von deinen Reserven, oder nicht?

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:

> Ein Besuch gleich am Montag bei der AA um sich schon mal verbindlich
> schlau zu machen ist gewiss nicht schädlich zumal man im Servicecenter
> ne Nummer zieht und noch am gleichen Tag dran kommt. Für einen
> Sachbearbeiter oder sogar Fallmanager braucht man dann schon einen
> Termin. Anwälte werden auch nicht sofort Zeit haben, weil die ja auch
> Termine haben und auch mal zum Gericht müssen. Da wird es ohne Termin
> nur mit viel Glück gehen. Hier ist Zeit wirklich nicht der Freund
> von Magnus.
> Außerdem sollte man sich da auch erst mal anhören ob die einer
> Fallschilderung Aussicht auf Erfolg geben.

Genau so habe ich es gemeint. Es ist ein Vorhaben, welches sich zu 100% 
umsetzen lässt, ohne dass man noch mal drüber schläft oder was abwägt 
etc. etc. Hingehen, Nummer ziehen, Unterlagen dabei haben und die 
Situation schildern.

Bis der Anwalt dann Zeit hat...

Witz:
Frage an den Anwalt: Stimmt es, dass bei Ihnen jede Frage 500 Euro 
kostet?
Anwalt: Ja, und jetzt bitte her mit den 500 Euro...

von Michael_ (Gast)


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Mensch Magnus, mach endlich was vorher schon genannt wurde.
- Schreibe deine Kündigung
- Fordere deinen restlichen Lohn ein mit Empfangsbestätigung und 
Fristsetzung. Die Fristsetzung von üblich 2 Wochen ist unbedingter 
Bestandteil in einem Rechtsstreit. Entweder Einschreiben mit Rückantwort 
oder bei deinem Chef selbst mit Stempel und Unterschrift. Letzteres habe 
ich gemacht, ist ja billiger.
Und erst wenn du die Empfangsbestätigung in den Händen hast, kannst du 
zum Advokaten gehen.
- Sofort zum AA gehen, damit du keine Lücke in deinem Berufsleben hast.
Das ist wichtig für spätere Bewerbungen.
Das mit der verzögerten Lohnzahlung kenne ich. Ein halbes Jahr erst 1 
Monat, dann 2 Monate ...
Bleib aber locker und sage dir immer "Es ist nicht meine Schuld".

von Wilhelm F. (Gast)


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Tja, Magnus, wärst du mal gleich bei der ersten ausgefallenen 
Lohnzahlung zum A-Amt gegangen.

Sicher hättest du von denen schon Lohnersatzleistung bekommen, und wärst 
auch noch beraten worden. Denn einen Monat unter dem Existenzminimum 
läßt man einen nicht im Regen stehen. Sperre, glaube ich in der 
Situation eher weniger.

Das Amt ist eine Schlange mit vielen Köpfen, gute und weniger gute. Gute 
Berater, oder Bluthunde. Die Bluthunde aber eher bei 
Langzeitarbeitslosen. Ich bekam mal meinen ersten Job im Leben durchs 
Arbeitsamt. Ein Berater, der Jugendliche beriet, und Kontakte zur 
Industrie hatte.

Daher, daß ich eben so einige verschiedene Begegnungen mit dem Amt 
hatte, nenne ich es Schlange mit vielen guten oder bösen Köpfen.

Aber: Viel Glück.

von Ich (Gast)


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Magnus Müller schrieb:
> 06/2012    ausstehend  76 ++
> 07/2012    ausstehend  45 ++
> 08/2012    ausstehend  14 ++

Es sind nur 3 Monate Insolvenz gesichert.
Du arbeitest jetzt bereits für lau.

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Ein Berater, der Jugendliche beriet, und Kontakte zur
> Industrie hatte.

Das thematisiere ich immer wenn ich mal im Jobcenter antanzen muss,
aber das was du da mal als erfreulich positive Aktion des
Amtes erzählt bekamst, das gibts wohl nicht mehr.
Statt dessen geben die so was nur noch extern an Trägergesellschaften
die dann dafür sorgen sollen, aber das sind dann nach meinen
Recherchen nur noch Billigjobs auf H4-Niveau. Mit Leuten die
qualifiziert sind können die gar nichts anfangen. Die bleiben
eben einfach sich selbst überlassen. Die Ü50-Geschichte hat sich
wohl auch klammheimlich in Luft aufgelöst. Alles nur heiße Luft.

Michael_ schrieb:
> Und erst wenn du die Empfangsbestätigung in den Händen hast, kannst du
> zum Advokaten gehen.
Quatsch, das ist keine Voraussetzung, man kann sofort einen Anwalt
konsultieren. Noch ist man nämlich nicht in Beweisnot als gäbe es einen
Prozess und da sind Beweise zwingend.
> - Sofort zum AA gehen, damit du keine Lücke in deinem Berufsleben hast.
Auch Quatsch, denn ein paar Monate stören im Lebenslauf keinen, außer
die Arbeitgeber die pingelige Erbsenzähler sind und für die sollte man
eh nicht arbeiten. Man sollte sich aber schon mal ein Arbeitszeugnis
geben lassen, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man den Chef
in dieser Situation einen Schock versetzen möchte, wäre das vielleicht
nicht das verkehrteste, um was zu bewegen. Bloß nicht drohen, denn das
geht meist nach hinten los.
> Das ist wichtig für spätere Bewerbungen.
Wichtig für die spätere Bewerbung sind vollständige aussagekräftige 
Unterlagen. Kleine Lücken sind normal, da muss nichts lückenlos sein.
Allerdings verändert sich der Arbeitsmarkt ständig und wie man früher
zu einem neuen Job kam muss heute nicht mehr funktionieren.
Wichtig ist, das man nicht einfach nur Bewerbungen schreibt, sondern
das man eine, wie auch immer das aussehen mag, Beziehung aufbaut,
in dem man zunächst persönlichen Kontakt zu einer potenziellen Firma
auf nimmt und so sein Interesse zeigt. Wenn die dann auch Interesse 
signalisieren kommt die Bewerbung wahrscheinlich im Idealfall ganz oben 
auf den Stapel. Dann klappt das auch. Alles andere ist nur Papier- und 
Zeitverschwendung.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Die Ü50-Geschichte hat sich
> wohl auch klammheimlich in Luft aufgelöst. Alles nur heiße Luft.

Ab und zu, alle paar Wochen oder Monate, wird hier in der Tageszeitung 
mal einer vorgeführt, der Ü50 eine Anstellung bei der Zeitarbeit bekam. 
Immer mit Foto und fröhlich strahlendem Gesicht bei einer angenehmen 
Tätigkeit. Meistens mit der Überschrift: "Es gibt noch Arbeit für 
Menschen Ü50, ihre Erfahrung ist sehr gefragt." Ohne weitere Worte...

Meine Beraterin nennt sich Spezialabteilung 50+. Alleine das deutet 
schon darauf hin, daß es Ü50 Probleme gibt. Die wollte mich ja letztes 
mal auch gleich in einen 1-€-Job stecken. Das ist es aber auch, was der 
Mensch braucht. ;-)

In den kommenden Tagen bin ich genau dort zum Rapport bestellt. Exakt 3 
Monate nach Unterzeichnung der letzten EGV. Trotz Dauerkrankschreibung. 
Bin mal gespannt, was es neues gibt. Im Anschreiben steht jedenfalls: 
Besprechung meiner Arbeitssituation. Und 80% des Anschreibens 
Sanktionsandrohungen, wie immer. Die sollten sich freuen, daß ich aus 
der Arbeitslosenstatistik raus bin. Vielleicht gibts ja wieder einen 
Überrumpelungsversuch, mich im eigenen Interesse besser gesund schreiben 
zu lassen, wie beim letzten Besuch. Oder den Amtsarzt oder 
Amtspsychiater. Irgend eine Überraschung gibt es bei einer Einladung 
meistens. Mal sehen. ;-)

von Werner S. (wernertrp)


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Kann eigentlich ein Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung aus 
wichtigem Grunde schreiben/machen und damit durchkommen später vor 
Gericht ?

Nicht nur bei 3-Monate gehaltsverzug sondern z.B.

Mobbing
sexuelle Belästigung
Giftstoffvergiftungsgefahr
usw.

von Wilhelm F. (Gast)


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Werner Schubert schrieb:
> Kann eigentlich ein Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung aus
> wichtigem Grunde schreiben/machen und damit durchkommen später vor
> Gericht ?
>
> Nicht nur bei 3-Monate gehaltsverzug sondern z.B.
>
> Mobbing
> sexuelle Belästigung
> Giftstoffvergiftungsgefahr
> usw.

Bei so Dingen gibt es sicher auch beim "Amt" Beratung.

Fristlos selbst kündigen kann man sicher, wenn einiges nicht stimmt, 
Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Es ist aber dann sicher 
gut, wenn man bereits eine neue Arbeitsstelle im Sack hat.

Mir wurde kürzlich von verschiedenen Seiten nahe gelegt, doch Mitglied 
beim VdK zu werden. Ca. 60 Euronen Jahresbeitrag, und die machen einiges 
in Sozialfragen. Bei den 5 Euronen monatlich gäbe es mal 2 frische Brote 
aus der Bäckerei weniger, aber was solls. Beratung, stellen wohl auch 
Anwälte für Sozialgerichtsverfahren, wie eine Art Gewerkschaft für 
Bedürftige.

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Bei den 5 Euronen monatlich gäbe es mal 2 frische Brote
> aus der Bäckerei weniger

Bei Lidl gibts ein Mehrpfünder-Brot (1250gr.)für 89Cent.
Also verhungern muss keiner. Ist halt allenfalls eine Geschmacksfrage.

Werner Schubert schrieb:
> Kann eigentlich ein Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung aus
> wichtigem Grunde schreiben/machen und damit durchkommen später vor
> Gericht ?

Gewöhnlich immer wenn der Arbeitgeber gegen Gesetze verstößt...

Werner Schubert schrieb:
> Mobbing
> sexuelle Belästigung
> Giftstoffvergiftungsgefahr

...und man die Verstöße auch beweisen kann. Zeugen sind da immer
vorteilhaft aber nicht jeder spielt da mit wenns ums eigene Hemd geht. 
Verstöße können da schnell passieren wenn Arbeitgeber keine Moral
haben und ihr weitreichendes Weisungsrecht missbrauchen.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Fristlos selbst kündigen kann man sicher, wenn einiges nicht stimmt,
> Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

Kündigen kann man, aber wenn, dann nur fristgerecht weil es ja
anlässlich dann nur eine Vertragsstörung ist. Wenn die Weiterführung
einem Arbeitnehmer allerdings nicht mehr zugemutet werden kann(
z.B. bei stetigen Beleidigungen) kann auch fristlos gekündigt werden,
aber man sollte das auch beweisen können. Arbeitsverträge habe große
Bindungswirkung und ganz so einfach kommt man da nicht raus, es sei
denn man erzwingt vorsorglich bei Abschluss Bedingungen die der 
Arbeitgeber akzeptiert was sicherlich nicht jeder mit macht.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Die sollten sich freuen, daß ich aus
> der Arbeitslosenstatistik raus bin.

Froh sind die erst wenn sie dich aus dem System raus gekickt haben,
solange lassen die nicht locker. Du brauchst nur darauf bestehen
das du fachlich aufgrund deiner Qualifikation behandelt wirst.
Gabelstabler fahren oder Park kehren brauchste nicht. Der Trick
liegt eben darin darauf zu bestehen, oder allen Maßnahmen "unter
Vorbehalt" zuzustimmen. Was soll dann noch passieren? Macht
schließlich die Behörde genauso. Und was dem einen Recht ist...

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Bei Lidl gibts ein Mehrpfünder-Brot (1250gr.)für 89Cent.
> Also verhungern muss keiner. Ist halt allenfalls eine Geschmacksfrage.

Geschmacksfrage allerdings. Bäh. Hab da auch bei Aldi manches versucht. 
Ich verlagere mich inzwischen mehr auf Kartoffelgerichte. Das ist 
zuverlässiger im Ergebnis.

In meinem Ort bekommt man in der Dorfbäckerei ein halbes frisches Brot. 
Ich nehme das oft in Anspruch. Die haben viele Kunden wie mich. Sie 
sagten mir mal, sie verkaufen lieber ein halbes Brot, als gar keines.

Jemand anderes kauft am selben Tag die zweite Hälfte, manchmal ich 
selbst, das haut da immer hin.

von SoVD-Mitglied (Gast)


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> Mir wurde kürzlich von verschiedenen Seiten nahe gelegt, doch Mitglied
> beim VdK zu werden. Ca. 60 Euronen Jahresbeitrag, und die machen einiges
> in Sozialfragen. Bei den 5 Euronen monatlich gäbe es mal 2 frische Brote
> aus der Bäckerei weniger, aber was solls. Beratung, stellen wohl auch
> Anwälte für Sozialgerichtsverfahren, wie eine Art Gewerkschaft für
> Bedürftige.

Ich bin beim SoVD. Der hat auch Ortsverbände in jedem größeren Dorf. Ich 
kann es empfehlen, die haben mir sehr bei meinem Schwerbehindertenantrag 
geholfen.

Für Dich: http://www.sovd-rlp-saarland.de/

von Michael_ (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Michael_ schrieb:
>> Und erst wenn du die Empfangsbestätigung in den Händen hast, kannst du
>> zum Advokaten gehen.
> Quatsch, das ist keine Voraussetzung, man kann sofort einen Anwalt
> konsultieren. Noch ist man nämlich nicht in Beweisnot als gäbe es einen
> Prozess und da sind Beweise zwingend.
Natürlich kannst du ihn konsultieren und auch Kaffee zusammen trinken.

Michael S. schrieb:
> Auch Quatsch, denn ein paar Monate stören im Lebenslauf keinen, außer
> die Arbeitgeber die pingelige Erbsenzähler sind und für die sollte man
> eh nicht arbeiten.
Wen du dir so etwas leisten kannst?
Arbeitsvermittler legen einen großen Wert darauf, das man sofort wieder 
Arbeit sucht. Einer der sagt, "Ich habe mir 4 Monate einen Bunten 
gemacht" der hat schlechtere Karten.

Michael S. schrieb:
> eh nicht arbeiten. Man sollte sich aber schon mal ein Arbeitszeugnis
> geben lassen, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man den Chef
> in dieser Situation einen Schock versetzen möchte, wäre das vielleicht
> nicht das verkehrteste, um was zu bewegen. Bloß nicht drohen, denn das
> geht meist nach hinten los.
Du bist ein theoretischer Witzbold! Ein Chef, der in der Pleite ist, dem 
ist eine Beurteilung totale Nebensache. Und das, was da geschrieben ist, 
ist das Papier nicht wert.
Uns wurde gesagt, schreibt etwas und wir unterschreiben alles. Ich habe 
darauf verzichtet.
Oder glaubst du, wenn du den Chef vor das Arbeitsgericht zerrst, kriegst 
du eine positive Beurteilung?

von Rudi Radlos (Gast)


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100 Ratschläge "geh zum RA" bringen noch keinen Pfennig in die Kasse.

Prio 1 hat IMHO Besuch beim AA um zu melden daß er von Arbeitslosigkeit 
wegen Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Damit hat er est mal eine Nummer 
gezogen und kann seinem lieben Chef mitteilen warum er heute später kam. 
Wer sich nicht meldet beim AA, hat auch keinen Anspruch auf Geld von 
dort!!

Entweder wird der Chef wach und zahlt die ausstehende Kohle ganz flink 
nach oder Magnetus muß ihm freundlich verraten wo er seine Insolvenz 
anmelden soll. Mit selbst anmelden wäre ich vorsichtig, da evtl. Kosten 
damit verbunden sind. Besser wäre, wenn ein Amt/KK den Fall ins Rollen 
bringt. Den RA kann man immer noch besuchen.

von Michael K. (charles_b)


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Bin gespannt, ob Magnus so viel A... in der Hose hat, dass er am Montag 
wirklich mal was anleiert, sprich zum AA geht.

von Fensterputzer (Gast)


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@Magnus
Dein Chef ist aber nicht zufälliger der Holger???
Falls ja, ab zum Anwalt!

von Peter (Gast)


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Einem Kind (TO) die Welt erklären ..

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> Bin gespannt, ob Magnus so viel A... in der Hose hat,

Das Sprichwort heißt richtig:"...Eier in...
Was lehrst du eigentlich bei solchen Wissenslücken?

Rudi Radlos schrieb:
> Den RA kann man immer noch besuchen.

Um ihm dann zu erzählen was man alles versiebt hat, nette Idee.
Anwalt und Amt können parallel bewältigt werden, Hauptsache
man tritt bei beiden in Aktion.

>Mit selbst anmelden wäre ich vorsichtig, da evtl. Kosten
>damit verbunden sind.
Völlig okay wenn man sich in seinen Aktionen mit einem Juristen
abspricht um da nicht in einen Schlamassel rein zu geraten weil man
keine Ahnung hatte. Wenn man zur AA geht ist das vernachlässigbar,
aber wenn man einen Insolvenzantrag stellen will, ist da schon
was ganz anderes und derjenige den es betrifft kann sich dann
auch wehren, also erst informieren, dann entscheiden.

Michael_ schrieb:
> Natürlich kannst du ihn konsultieren und auch Kaffee zusammen trinken.
Sich dabei rechtlich beraten zu lassen ist wohl nichts?
> Michael S. schrieb:
>> Auch Quatsch, denn ein paar Monate stören im Lebenslauf keinen, außer
>> die Arbeitgeber die pingelige Erbsenzähler sind und für die sollte man
>> eh nicht arbeiten.
> Wen du dir so etwas leisten kannst?
> Arbeitsvermittler legen einen großen Wert darauf, das man sofort wieder
> Arbeit sucht. Einer der sagt, "Ich habe mir 4 Monate einen Bunten
> gemacht" der hat schlechtere Karten.
Die Arbeitsplatzsuche ist weder ein Poker- noch eine Lotteriespiel, es
ist ein Geschäft, das der eine besser und der andere weniger gut kann.
> Michael S. schrieb:
>> eh nicht arbeiten. Man sollte sich aber schon mal ein Arbeitszeugnis
>> geben lassen, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man den Chef
>> in dieser Situation einen Schock versetzen möchte, wäre das vielleicht
>> nicht das verkehrteste, um was zu bewegen. Bloß nicht drohen, denn das
>> geht meist nach hinten los.
> Du bist ein theoretischer Witzbold! Ein Chef, der in der Pleite ist, dem
> ist eine Beurteilung totale Nebensache. Und das, was da geschrieben ist,
> ist das Papier nicht wert.
Ist es meist auch nicht, wenn Personaler telefonieren und sich
bei früheren Arbeitgebern erkundigen können. Wenn viel Geld dabei eine
Rolle spielt, wem kann man das übelnehmen? Wohl nur denen, die einem was
übles nachsagen, so das man dann auf dem Arbeitsmarkt auf der Strecke 
bleibt.
> Uns wurde gesagt, schreibt etwas und wir unterschreiben alles. Ich habe
> darauf verzichtet.
Nur auf das selber schreiben oder gleich auf das ganze Zeugnis?
> Oder glaubst du, wenn du den Chef vor das Arbeitsgericht zerrst, kriegst
> du eine positive Beurteilung?
Auf dem Papier schon und da gebe ich dir Recht ist dann das Papier nicht 
wert. Da müsste der alte Chef gänzlich von der Bildfläche verschwinden
dann kann er auch keinen Schaden im Nachhinein mehr zufügen. Da ist man
bei so machen Chef ein Nestbeschmutzer und Verräter und versaut sich
wegen so einem die ganze Zukunft.

von Dr.Who (Gast)


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Peter schrieb:
> Einem Kind (TO) die Welt erklären ..

Es soll Leute geben, die tatsächlich noch was von moralischen Werten wie 
"Solidarität", "Loyalität" und vielleicht sogar "Mitgefühl" halten.

Solch eine pauschale (dümmliche) Aussage deinerseits lässt mich 
vermuten, dass man eher dir die Welt erklären sollte.

von Peter (Gast)


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mimimimimimi

von tex (Gast)


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@Magnus,
Chuck Norris stirbt nach de Hoffnung.
Was Deine Hoffnung angeht, so denke bitte daran, dass neben dir auch 
noch ein paar andere Gläubiger die Hand aufhalten, z.B. die Steuer, die 
Krankenkassen, die Banken für die Kredite, Lieferanten usw.
Wenn Du seit 3 Monaten keinen Lohn bekommen hast, ist der Kreditrahmen 
ausgeschöpft, d.h. die Schulden sind größer als der Wert von der Bank 
geschätzte Wert der Firma.
Es wäre sinnvoll sich sofort abzusetzen, denn auch Du musst Deine 
Rechnungen bezahlen.
Ob du den Weg zu einem Anwalt gehst, musst Du wissen. Bei einem so 
kleinen unternehmen ist meist wenig zu holen und die Steuer sitzt am 
längeren Hebel.
Da ist u.U eine einvernehmliche Lösung die bessere und wirtschaftlichere 
Alternative.

von Dr.Who (Gast)


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Ich finde sowieso, einige hier unterschätzen das Ganze etwas. So aus der 
Ferne zu sagen "Kündigen, zum Anwalt, zum AA, etc." ist verdammt 
einfach. Wie viele von euch würden das wirklich machen? Klar, sind 
sicher welche dabei.

In einem 2-Mann Betrieb ist wohl (in der Regel) das Verhältnis von AG 
und AN nicht so "förmlich" wie in einem Betrieb mit 300 Leuten. Einige 
hier scheinen das partout nicht zu verstehen. Schon mal darüber 
nachgedacht, dass der AG ihn nicht bewusst prellt? Klar, die Möglichkeit 
besteht, aber das Gegenteil in Betracht gezogen haben die Wenigsten 
hier.

Diese vollkommen realitätsfremde Einstellung ist schon sehr stressig.

von Peter (Gast)


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Dann gehe doch raus an die fische Luft, bisschen spielen, Kollege.

von Dr.Who (Gast)


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Peter schrieb:
> Dann gehe doch raus an die fische Luft, bisschen spielen, Kollege.

Ist ja gleich Mittagspause :)

von Tex A. (tex)


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Dem AG müsste aber schon bewusst sein, dass der Angestellte auf ein 
geregeltes Einkommen angewiesen ist. Ich sehe dahingehend schon einen 
gewissen Vertrauensbruch, die Leute über 12 Wochen nicht zu bezahlen und 
sie, wie oben beschrieben, bewusst zu verschaukeln, indem Zahlungen 
versprochen, dann aber doch nicht geleistet werden.
Wäre das Verhältnis so vertrauensvoll, wie man es annehmen könnte, dann 
wären hier sicherlich auch schon seitens des AG Maßnahmen erfolgt. Im 
Ernstfall erwachsen einem Angestellten zusätzliche Kosten für 
Überziehungskredite oder zurückgehende Abbuchungsaufträge. Der 
Arbeitgeber gönnt sich hier zu Lasten seines Angestellten ein zinsloses 
Darlehen. Das kann in Abspreche mit diesem vollkommen legitim sein, aber 
danach liest sich das hier nicht.

von Michael S. (technicans)


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Tex Avery schrieb:
> Dem AG müsste aber schon bewusst sein, dass der Angestellte auf ein
> geregeltes Einkommen angewiesen ist.

Dem wird das schon bewusst sein, aber auch was der Magnus für eine
Mentalität hat und das Bewusstsein das man sowas mit sich machen
kann. Ist übrigens ziemlich verbreitet die Mitmenschen so auszunutzen.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Bin gespannt, ob Magnus so viel A... in der Hose hat,
>
> Das Sprichwort heißt richtig:"...Eier in...
> Was lehrst du eigentlich bei solchen Wissenslücken?

http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~keinen%20Arsch%20in%20der%20Hose%20haben&suchspalte[]=rart_ou

...die Uhu-Tour kennen wir schon.

von Michael K. (charles_b)


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Und Magnus, wie war es heute beim Arbeitsamt?

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael K-punkt schrieb:
> Und Magnus, wie war es heute beim Arbeitsamt?

War heute nicht dort. Werde morgen Vormittag versuchen dort hin zu 
gehen. Hatte letzte Nacht schon nen Albtraum (dass mein Chef mir 
kündigt). Habe mich heute auch nicht dazu überwinden können, ihn darauf 
anzusprechen. Konnte mich auch nicht so recht auf die Arbeit 
konzentrieren. War innerlich sehr unruhig und musste zeitweise das 
Händezittern unterdrücken.

Ich pack das nicht mehr lange...

von DulliVomDienst (Gast)


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Das schaffst Du schon, du musst nur durchhalten, das wird sich sicher 
alles bald bereinigen.

Immer weiter machen!

von Michael_ (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Ich finde sowieso, einige hier unterschätzen das Ganze etwas. So aus der
> Ferne zu sagen "Kündigen, zum Anwalt, zum AA, etc." ist verdammt
> einfach. Wie viele von euch würden das wirklich machen? Klar, sind
> sicher welche dabei.
Es ist einfach der normale Ablauf, der gemacht werden muß. Beim zweiten 
mal wie bei mir ist es schon Routine gewesen.
Gerade in einer kleinen Fa. sollte man miteinander sprechen, damit für 
beide Seiten kein Schaden entsteht.
Und dein Chef weiß doch was los ist!
Entweder er sagt kündige, oder wir machen es soundso.
Nur den Lohn muß er zahlen! Dort hört die beste Freundschaft auf.

von Michael K. (charles_b)


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Magnus M. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Und Magnus, wie war es heute beim Arbeitsamt?
>
> War heute nicht dort. Werde morgen Vormittag versuchen dort hin zu
> gehen. Hatte letzte Nacht schon nen Albtraum (dass mein Chef mir
> kündigt). Habe mich heute auch nicht dazu überwinden können, ihn darauf
> anzusprechen. Konnte mich auch nicht so recht auf die Arbeit
> konzentrieren. War innerlich sehr unruhig und musste zeitweise das
> Händezittern unterdrücken.
>
> Ich pack das nicht mehr lange...

Ich kann mir gut vorstellen, dass das jetzt ne total schwere Zeit für 
dich ist. Du liebst die Arbeit, in der Firma fühlst du dich (von der 
Kohle mal abgesehen) wohl und nichts liegt dir ferner, als an was 
anderes als an die schöne Zeit in der Firma zu denken...

Ging mir genauso, als die Firma, bei der ICH angestellt war, in 
Schwierigkeiten kam. Insolvenz, weil der doofe Chef, anders kann man es 
nicht sagen, "vergessen" hat, die Forderungen auch einzuziehen, d.h. mal 
ne Rechnung zu schreiben etc. etc.

Die Insolvenzquote war dann bei 85%, es war also genug Kohle da...

Aber was solls, das sind vergangene Zeiten.

Leider ist das Leben nicht immer so, dass WIR die alleinigen Treiber für 
notwendige Entscheidungen sind - was in deiner Firma passiert, hast du 
nicht zu vertreten und trotzdem musst du damit klarkommen und die 
Konsequenzen ziehen.

Dein Leiden kannst du noch ein oder zwei Monate verlängern aber du wirst 
noch mehr schlaflose Nächte haben. Deine Frau wird dich fürn Weichei 
halten und dein Wesen und dein Charakter wird sich durch diesen Stress 
auch verändern. Zum Schluß kannst du dich nicht mal mehr im Supermarkt 
zwischen Havarti und Edamer entscheiden..

Das Leben wird dir die jetzt anstehenden Entscheidungen abnehmen, denn 
lange geht das nicht mehr weiter so.

Was dir helfen könnte ist, dass du dir über den Angst-Mechanismus bei 
dir Gedanken machst. Ein aktuelles Hörbuch:

http://www.amazon.de/Tools-wirklich-Selbstvertrauen-Lebensfreude-Gelassenheit/dp/3442339693/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1347917099&sr=8-2

setzt sich u.a. genau mit diesem Thema auseinander: Wie zu 
Entscheidungen finden.

Bei mir ist es so, dass wir seit knapp 10 Jahren das alte Klavier neben 
dem Flügel stehen haben und jeder sagt, dass das Sch... aussieht und da 
doch eh keiner mehr drauf spielt etc. etc. Doch das Klavier war sehr 
schön, klassische Bauform mit Jugendstilschnitzereien. Es wurde kurz vor 
unserer Hochzeit gekauft etc. etc.

Ich habs dann mal bei quoka rein und der erste Interessent kam mit einem 
Klavierbauer und rückte dann vom Kauf ab, weil halt auch ne Menge zu 
richten ist.

Da war ich aber froh! Dass das Dings dann doch dableibt....

Jetzt habe ich nochmal annonciert und es meldete sich ein Interessent, 
ich hatte schlaflose Nächte, hab ihm geraten, sich auch noch andere 
Klaviere anzusehen ete. etc.

Aber dann habe zwei Freunde gefragt, die meinten "Weg damit!" und da 
habe ich mir ein Herz genommen und dem Käufer zugesagt.

Jetzt ist das Klavier WEG, ein  Lücke an der Wand, es vermisst niemand 
und ich fühle mich SAUWOHL, dass ich es endlich geschafft habe, auch mal 
loszulassen und Platz für neues zu schaffen.

Wenn du also überlegst, warum du was unternehmen sollst - denke daran, 
dass du dich danach VIEL BESSER fühlen wirst.

Sprich den Chef also an, dass die Buchhaltung ggf. übersehen hat, dir 
deine Gehälter zu überweisen, kann ja mal vorkommen, und dass du jetzt 
finanziell klamm darsteht, gerade jetzt, wo deine Frau noch ein Baby 
erwartet und dann natürlich auch Babypause macht.... dass schon mal das 
am längsten ausstehende Gehalt überwiesen wird.

Danach wirst du dich prächtig fühlen. Wenn der Chef unwirsch wird, weißt 
du, dass kein Weg daran vorbeiführt, professionelle Hilfe herbeizuholen 
und weitere Konsequenzen zu ziehen.

Aber MACH WAS!

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


Lesenswert?

Michael K-punkt schrieb:
> Sprich den Chef also an, dass die Buchhaltung ggf. übersehen hat, dir
> deine Gehälter zu überweisen,

Die Überweisungen werden seit je her vom Chef persönlich getätigt.

> kann ja mal vorkommen,

Kann ja offensichtlich mal ziemlich oft vorkommen.

> gerade jetzt, wo deine Frau noch ein Baby erwartet

Er weiss dass kein Baby unterwegs ist und wir auch keine weiteren Kinder 
haben wollen.

von Michael S. (technicans)


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Beim Geld hört die Freundschaft auf.

von Michael K. (charles_b)


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Magnus M. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Sprich den Chef also an, dass die Buchhaltung ggf. übersehen hat, dir
>> deine Gehälter zu überweisen,
>
> Die Überweisungen werden seit je her vom Chef persönlich getätigt.
>
>> kann ja mal vorkommen,
>
> Kann ja offensichtlich mal ziemlich oft vorkommen.
>
>> gerade jetzt, wo deine Frau noch ein Baby erwartet
>
> Er weiss dass kein Baby unterwegs ist und wir auch keine weiteren Kinder
> haben wollen.

Sei halt mal ein wenig emotional... Woher soll der wissen, dass kein 
Baby unterwegs ist? Und wenn er selber überweist, frag ihn ob ER es 
übersehen hat.

von UR-Schmitt (Gast)


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Magnus M. schrieb:
> Hatte letzte Nacht schon nen Albtraum (dass mein Chef mir
> kündigt).

Mensch Junge, seh der Realität ins Auge. Wenn er dir kündigt, dann hast 
du wenigstens mehr Zeit nach einen neuen Job zu suchen.
Es bringt nichts, am allerwenigsten deiner Gesundheit, das weiter 
rauszuschieben. Du arbeitest im Moment für nix und weisst nicht ob du 
das Geld je sehen wirst.
Ohne Druck passiert nichts, selbst wenn ihr mal gute Kumpels wart.
Wenn dein Chef dich so verlädt, dann ist er KEIN guter Kumpel mehr.

Viel Glück
Udo

von Hauspapa (Gast)


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Ehrlich sein und ehrlich bleiben muss man schon. Ich kann es auch ein 
bischen Verstehen: Mein Vater hat einen kleinen Handwerksbetrieb mit 3 
Angestellten. Da hat einer nach 6 Jahren bei der Firma angefangen zu 
klauen. Klar gab das die Kündigung, aber bis mein Vater innerlich 
Frieden hatte wars ein harter innerlicher Kampf.

Die Arbeitsamtsache halte ich für Dich am wichtigsten. Und ein Gespräch 
mit dem Chef auch. Es ist nicht schön aber es muss einmal freundlich und 
ernst mit offenen Karten geredet werden.

Du bekommst dein Geld nicht.
Dem Betrieb geht es nicht gut.
Wie soll es weitergehen.

Das kann man ja mal so ehrlich Fragen. Irgendeine Antwort muss Dein Chef 
ja darauf haben. Ich würde mich dabei zu keiner eigenen Stellungnahme 
verleiten lassen sondern auf Fragen nach Deinem Verhalten immer mit 
"darüber schlafen" und "mit meiner Frau reden" antworten. Das ist 
ehrlich und schafft gleichzeitig ein bischen Luft. Entscheiden und im 
rechtlichen Sinne etwas machen müsstest Du eh schriftlich.

>Mittlerweile läuft seine Scheidung und sein Haus wird verkauft...
Das Ganze hat in einer 2 Mann Bude ja auch eine sagen wir mal 
seelsorgerliche Dimension. Und da gibt es nur eine Regel: Fragen 
stellen, Fragen Stellen, Fragen stellen. Nicht selbst Stellung beziehen, 
nicht urteilen, keine Ratschläge geben, nur Fragen, Fragen, Fragen.

Aber mit Ihm reden musst Du. So schnell wie irgend möglich.


viel Erfolg
Hauspapa

von Zittermann (Gast)


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Frage als 1. bei der Krankenkasse, ob die Beiträge eingegangen sind.
(Falls nicht, bezahlst Du die auch noch aus eigener Tasche, um den 
Schutz
nicht zu verlieren)

Kündige auf keinen Fall selbst, sonst drückt Dir die sog. Agentur für
Arbeit eine 12-wöchige Sperre rein, weil Du Deine Arbeitslosigkeit 
selbst
verschuldet hast.

Mache eine detaillierte Aufstellung des Lohnes, den Du bis dato zu 
bekommen
hast. Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu
überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das
Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am
Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für DICH 
ein!"

Danach kannst Du zur Agentur gehen und Deiner Pflicht genügen, eine
bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden.

Was nicht im Guten geht, muß im Bösen gehen!

gez. Zittermann (der diesen "Spaß" schon 2x erlebt hat)

von Wilhelm F. (Gast)


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Hauspapa schrieb:

> Die Arbeitsamtsache halte ich für Dich am wichtigsten.

Es kann (nicht muß) sein, daß die bei wissentlicher Verschleppung mal 
Ärger machen.

Was noch sein kann: Daß sie einen amtlichen Fragebogen an den 
Firmeninhaber versenden. Dann kommen die Dinge anderweitig von Amts 
wegen in Fahrt, und du bist da nicht selbst für verantwortlich.

Als ich gekündigt wurde, bekam die Firma zu mir auch so einen Fragebogen 
zur exakten Erfassung der Geschehnisse. Den ersten Fragebogen haben sie 
verschlampt, keine Ahnung ob absichtlich oder versehentlich. Das 
Arbeitszeugnis bekam ich auch erst nach 3 Monaten, das ist ja eine tolle 
Behinderung. Das Amt hat aber da für ihren Fragebogen eine 
Terminerinnerung von ca. 2 Wochen, und dann gibts den selben Bogen eben 
noch mal. Wenn dieser dann auch verschlampt wird, ahnen sie, daß da was 
im Busch ist.

von Michael K. (charles_b)


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Zittermann schrieb:
> Frage als 1. bei der Krankenkasse, ob die Beiträge eingegangen sind.
> (Falls nicht, bezahlst Du die auch noch aus eigener Tasche, um den
> Schutz
> nicht zu verlieren)
>
> Kündige auf keinen Fall selbst, sonst drückt Dir die sog. Agentur für
> Arbeit eine 12-wöchige Sperre rein, weil Du Deine Arbeitslosigkeit
> selbst
> verschuldet hast.

Lies doch bitte das was oben schon geschrieben wurde. Es muss nicht 
alles wiederholt werden. In Sachen AA war der Diskussionsfaden schon 
viel weiter.

> Mache eine detaillierte Aufstellung des Lohnes, den Du bis dato zu
> bekommen
> hast. Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu
> überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das
> Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am
> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für *DICH*
> ein!"

Mal was ganz neues, für jemand anderen Insolvenzantrag stellen.

> Danach kannst Du zur Agentur gehen und Deiner Pflicht genügen, eine
> bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden.

Das würde ich überprüfen lassen, ob bei Firmen, die der Mitarbeiter in 
Insolvenz geschickt hat, die Agentur zahlt...

> Was nicht im Guten geht, muß im Bösen gehen!

Es ist nicht "böse" wenn man die Erfüllung von Verträgen verlangt - im 
Gegenteil, es ist gut!


> gez. Zittermann (der diesen "Spaß" schon 2x erlebt hat)

Du hast also Firmen in die Insolvenz geschickt. Interessant! Gut dass du 
es getan hast, sonst hätten sie dich noch wegen Insolvenzverschleppung 
drangerkriegt....

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Was noch sein kann: Daß sie einen amtlichen Fragebogen an den
> Firmeninhaber versenden

Erzwingen kann die Behörde das Zurückschicken so eines Anhörungsbogen
sowieso nicht.

Zittermann schrieb:
> Frage als 1. bei der Krankenkasse, ob die Beiträge eingegangen sind.
> (Falls nicht, bezahlst Du die auch noch aus eigener Tasche, um den
> Schutz
> nicht zu verlieren)
Hat der Magnus schon abgeklärt und auch weiter oben veröffentlicht.
Über die Höhe der Beiträge ist nicht bekannt. Also hat der Chef
eine Lohnabrechnung vorgenommen aber kein Geld an den Magnus gezahlt,
dürfte auch der größte Batzen sein und das hat er sich selbst gestundet.
> Kündige auf keinen Fall selbst, sonst drückt Dir die sog. Agentur für
> Arbeit eine 12-wöchige Sperre rein, weil Du Deine Arbeitslosigkeit
> selbst
> verschuldet hast.
Auf keinen Fall ist schon mal Quatsch. Wenn das Amt grünes Licht
gibt, natürlich kündigen, alles andere bringt ja offensichtlich
nichts mehr. Gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen wäre nicht
sehr schlau.
> Mache eine detaillierte Aufstellung des Lohnes, den Du bis dato zu
> bekommen
> hast.
Eine detaillierte Stundenauflistung wäre wohl sinnvoller und
hoffentlich auch nachweisbar, vor allem wenn noch Überstunden
dazu kommen. Urlaubsansprüche sollte man mit in diese Liste
aufnehmen, denn wenn das mehr ist als mit einer Kündigungsfrist
ausgeglichen werden kann muss er ausbezahlt werden, notgedrungen.
Da wird insgesamt ein ganz schönes Sümmchen zusammen kommen.
Selbst muss der Magnus seine Forderung erst dann beziffern
wenn die Forderung geltend gemacht wird.

Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu
> überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das
> Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am
> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für DICH
> ein!"
Mit solchen Drohungen wäre ich vorsichtig, weil die als Grund für eine
fristlose Kündigung wegen Nötigung missverstanden werden kann.
So was überlässt man seinen Anwalt.
> Danach kannst Du zur Agentur gehen und Deiner Pflicht genügen, eine
> bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden.
Jede Verzögerung, aus welchen Grund auch immer kann bares Geld kosten,
wenn das nicht sogar schon passiert ist. Schon bei ersten Anzeichen
von Problemen hätte man sich bei der AA melden müssen.
> Was nicht im Guten geht, muß im Bösen gehen!
Ist der Weg mit einem Anwalt wie reiten auf einem Ponyhof?

von David .. (volatile)


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Und, Magnus - hast du heute was unternommen?

von M. W. (bidoba)


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Michael K-punkt schrieb:
> Zittermann schrieb:
>> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für *DICH*
>> ein!"
>
> Mal was ganz neues, für jemand anderen Insolvenzantrag stellen.

Nichts neues. Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung 
nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die 
Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank.
Und solange alle anderen Gläubiger außer Magnus irgendwie befriedigt 
werden, wer sollte dann außer Magnus Insolvenzantrag stellen, der 
Voraussetzung für die Zahlung von Insolvenzausfallgeld von maximal drei 
Monaten durch das Arbeitsamt ist?


Michael S. schrieb:
> Zittermann schrieb:
>> Sage Deinem Chef: "Du hast noch genau 2 Tage, um den Lohn zu
>> überweisen. Ab morgen bist Du alleine, richte Dich darauf ein. Ist das
>> Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am
>> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für DICH
>> ein!"
> Mit solchen Drohungen wäre ich vorsichtig, weil die als Grund für eine
> fristlose Kündigung wegen Nötigung missverstanden werden kann.
> So was überlässt man seinen Anwalt.
Nötigung setzt aber Drohung von Gewalt oder empfindlichen Übel voraus. 
Insolvenzantrag ist aber weder durch Gewalt gekennzeichnet noch ein 
empfindliches Übel, da vom Gericht "objektiv" die Voraussetzungen für 
eine Insolvenz geprüft werden. Und als Gläubiger hat man ja sehr wohl 
das Recht Insolvenzantrag auch für jemand anderen zu stellen.

Mathias

von Michael K. (charles_b)


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M. W. schrieb:

>> Mal was ganz neues, für jemand anderen Insolvenzantrag stellen.
>
> Nichts neues. Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung
> nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die
> Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank.

Ok, wieder was gelernt.

>> Mit solchen Drohungen wäre ich vorsichtig, weil die als Grund für eine
>> fristlose Kündigung wegen Nötigung missverstanden werden kann.
>> So was überlässt man seinen Anwalt.

Magnus ist aber friedliebend und Anwalt kostet erst mal wieder...

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>
>> Was noch sein kann: Daß sie einen amtlichen Fragebogen an den
>> Firmeninhaber versenden
>
> Erzwingen kann die Behörde das Zurückschicken so eines Anhörungsbogen
> sowieso nicht.

Nöö. Dann müssen sie mit den Rechtsbelehrungen klar kommen. Der Bogen, 
den ich für die Ex-Firma hatte, hatte das Format eines gerichtlichen 
Zustellungsbescheides. Es standen für den AG dort eine Menge 
Rechtsbehelfsbelehrungen drin. Die bekamen wohl echt Muffensausen, weil 
sie vor mir noch nie sowas sahen. Den zweiten nicht verschlampten Bogen 
mußten sie ans Amt zurück senden. Was drin stand, weiß ich nicht.

Ich nannte das Amt kürzlich Schlange mit guten und bösen Köpfen. Das war 
wohl einer der guten.

von Michael S. (technicans)


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M. W. schrieb:
> Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung
> nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die
> Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank.

Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber es ist ein Unterschied ob
kapitalstarke Institutionen den Insolvenantrag stellen oder ein
Mensch ohne Einkommen der von seinen Ersparnissen leben muss.
Da sollte man schon auf der sicheren Seite sein, nicht das man
noch Schadenersatz leisten muss für so einen Schnellschuß ohne
vorherige Rechtsklärung. Das ist nämlich nicht gänzlich auszuschließen.

M. W. schrieb:
> oder empfindlichen Übel voraus.

Also, wenn eine Insolvenz kein "empfindliches Übel" für einen
Selbständigen ist, dann leben wir wohl in verschiedenen Dimensionen.

Michael K-punkt schrieb:
> Magnus ist aber friedliebend und Anwalt kostet erst mal wieder...

Magnus hat doch Rechtsschutz.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Nöö. Dann müssen sie mit den Rechtsbelehrungen klar kommen. Der Bogen,
> den ich für die Ex-Firma hatte, hatte das Format eines gerichtlichen
> Zustellungsbescheides.

Keine Ahnung was du meinst, gewöhnlich bekommt man vom Arbeitgeber eine
Arbeitsbescheinigung wo dann die Beschäftigungsdauer und der Grund fürs
Ausscheiden und ob eine Abfindung gezahlt wurde, drin steht. Ob dieser
Wisch auch erzwungen werden kann, hab ich noch nie erlebt. Ohne diesen
Wisch gibts aber kein Geld vom Amt und einmal musste ich mal 14 Tage 
hinter so ein Ding her laufen. Übel ist das gerade in einer Insolvenz
weil man gewöhnlich nicht weiß an wen man sich deswegen wenden. Kennt
man ja vom Bewerben.

Bei mir haben sich die Probleme mit dem Amt mittlerweile auch geregelt.
Das ganze Chaos ist dadurch entstanden weil die Post und Citypost 
einfach
mehrere Wochen nicht mehr alles korrekt zugestellt haben. Es kam nur 
sporadisch Post. Beschwerdebriefe an diese Dienste hab ich geschrieben, 
aber mit Antwort rechne ich eigentlich nicht wirklich. Im Moment muss 
ich das alles noch aufarbeiten was nicht gefunzt hat.

von Hauspapa (Gast)


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Ein an sich selbstverständliches Ding noch neben bei: Du darfst Dich 
jetzt neben allem Übel auch noch bewerben. Ist doof aber geht nicht 
anders.

Zeugnisse scannt Dir heute jeder Copyshop, Lebenslauf ist nicht so 
schwer, muss man auch nur einmal machen, das Anschreiben frisst ein 
bischen Zeit.

Und dann die Jobörsen durch.
Nebenbei sind die Gelben Seiten, WerLiefertWas und die google.maps Suche 
Dein Freund. Google maps funktioniert recht gut wenn man eine Region 
darstellt und dann allgemeine Stichworte zum Fachgebiet suchen lässt.
Keine Angst vor Blindbewerbungen, in Zeiten von email kosten die nichts 
als ein bischen Zeit. Eine Bewerbung per email am Tag kannst Du für den 
Anfang schaffen. Lass Deine Frau dafür Sorgen das Du Dich nicht davor 
drückst.

Der freundliche Satz: "Da mein derzeitiger Arbeitgeber derzeit noch 
nicht über meine Wechselabsichten informiert ist bitte ich Sie die Sache 
vertraulich zu behandeln." Schafft Dir gleich noch Luft wegen des 
fehlenden Arbeitszeugnisses und den Bonus aus ungekündigter Stelle zu 
kommen.

Keine leichten Tage die Du da hast.
Hauspapa

von M. W. (bidoba)


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Michael S. schrieb:
> M. W. schrieb:
>> Jeder Gläuber kann den Antrag stellen, wenn die Forderung
>> nicht befriedigt wird. Macht die Krankenkasse ja auch, wenn Sie die
>> Beiträge nicht erhält. Oder Lieferanten. Oder Kreditgeber/Bank.
>
> Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber es ist ein Unterschied ob
> kapitalstarke Institutionen den Insolvenantrag stellen oder ein
> Mensch ohne Einkommen der von seinen Ersparnissen leben muss.
> Da sollte man schon auf der sicheren Seite sein, nicht das man
> noch Schadenersatz leisten muss für so einen Schnellschuß ohne
> vorherige Rechtsklärung. Das ist nämlich nicht gänzlich auszuschließen.

Deswegen wird der Insolvenzantrag ja auch vom Gericht geprüft (also 
"unabhängig"). Jemand (also auch Bank, Behörde), der/die nicht 
essentiell auf die kurzfristige Erfüllung einer Forderung angewiesen 
ist/sind, wird/werden durchaus auch zur Stundung bereit sein, um die 
Forderung möglichst komplett befriedigt zu bekommen. Bleibt also nur 
derjenige, der seine Forderung sichern will, als Antragsteller übrig.

Auch der Anwalt kann das vorher ab-/erklären. Dazu müsste dieser aber 
halt beauftragt werden ...

> M. W. schrieb:
>> oder empfindlichen Übel voraus.
>
> Also, wenn eine Insolvenz kein "empfindliches Übel" für einen
> Selbständigen ist, dann leben wir wohl in verschiedenen Dimensionen.

Nein, nur verschiedene Ansichten. Eine Insolvenz soll die Pflichten des 
Schuldners klären und ist ja nicht vom Gläubiger verursacht, ist also 
auch nicht das empfindliche Übel, welches Voraussetzung für Nötigung 
(darum ging es ja) wäre. Andernfalls hätten die zahlreichen, am Markt 
vetretenen Inkassounternehmen aufgrund typischer Aussagen wie "Sollten 
Sie nicht bis zum xxx zahlen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren 
ein, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird." wohl 
erhebliche strafrechtliche Probleme zu erwarten ...

Im Übrigen könnte ein Anwalt durchaus auch Möglichkeiten aufzeigen, wie 
man wahrscheinlich kurzfristig Forderungen, die nicht durch die drei 
Monate Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt abgedeckt sind, legal und 
"freiwillig" durch den Schulder erfüllt bekommt. Hier dürfte aber 
Magnus' Friedfertigkeit im Weg stehen (@Magnus: das ist nicht negativ 
gemeint).

Mathias

von Georg W. (gaestle)


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Magnus, ich lege dir eindringlich nahe wenigstens zur Arbeitsagentur zu 
gehen und dich mindestens dort schlau zu machen, am besten lässt du dir 
einen Termin für ein ausführliches Gespräch geben. Dann umgehst du 
zunächst mal die direkte Konfrontation. Wenn du weiter in der jetzigen 
Lage bleibst riskierst du irgendwann dass du noch psychische Probleme 
bekommst, von den finanziellen ganz abgesehen. Ich kann dir aus eigener 
Erfahrung berichten, das dir eine solche Situation langsam aber sicher 
an die Nerven geht. Bei der Agentur kannst du auch Kontaktinformationen 
zu entsprechenden Hilfsorganisationen bekommen. Oder du gehst mal zu 
deinem Arzt und besprichst das mit ihm.

Dein Chef ist ja auch nicht aufrichtig zu dir, er hätte von sich aus das 
Gespräch suchen müssen, das gebietet schon der Anstand. So wie es sich 
hier darstellt besteht die wirtschaftliche Schieflage schon länger. 
Oder, das kam mir gerade spontan in den Sinn, es steht gar nicht mal so 
schlecht und du musst als kostengünstiger Kreditgeber herhalten. Das 
wäre aber auch "link". Selbst wenn er dich jetzt bezahlt ist das 
Vertrauensverhältnis doch zerstört.

Aber davon solltest du die Finger lassen:
Zittermann schrieb:
> Ist das
> Geld bis Freitag nicht bar bei mir oder auf meinem Konto, bin ich am
> Montag beim Amtsgericht und reiche einen Insolvenzantrag für *DICH*
> ein!"
>
Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem 
ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter 
eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff 
InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste 
außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche 
halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann 
tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu 
verlieren.

von Michael S. (technicans)


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M. W. schrieb:
> "Sollten
> Sie nicht bis zum xxx zahlen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren
> ein, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird." wohl
> erhebliche strafrechtliche Probleme zu erwarten ...

Was hat das Mahnverfahren mit dem Insolvenzverfahren zu tun?
Mit Inkasso hatte ich schon zu tun und ohne vollstreckbaren Titel
braucht man die Leute gar nicht ernst nehmen.

Im Mahnverfahren kannst du den Schuldner "in Verzug" setzen  mit
der Auswirkung das man als Gläubiger dadurch klagen kann. Schließlich
haben auch Schuldner Rechte und eine nicht zugestellte Forderung ist
nichts ungewöhnliches, wie ich selbst kürzlich erlebt habe.

Wenn im Insolvenzverfahren das Gericht den Anspruch prüft, muss der
Anspruch wohl auch gewissen juristischen Anforderungen entsprechen
bevor man den Betrieb quasi lahm legt, denn die Bestellung eines
Insolvenzverwalters, der ja auch eine gewisse Zeit benötigt sich
da einzuarbeiten, hat da weitreichende Möglichkeiten bis zur
Aussperrung des Geschäftsführers. Was ich darüber schon las, wird
der Geschäftsführer in jedem Fall erst mal in seinen Freiheiten
beschränkt und der Betriebe vom Verwalter weiter geführt, bis
Klarheit über die Firma herrscht. Mein Einwand ist da wohl nicht
ganz unberechtigt, oder?

M. W. schrieb:
> Hier dürfte aber
> Magnus' Friedfertigkeit im Weg stehen (@Magnus: das ist nicht negativ
> gemeint).

Wer Angst hat, sich die Finger zu verbrennen, hat in der Küche nichts 
verloren.

von M. W. (bidoba)


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Georg W. schrieb:

> Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem
> ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter
> eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff
> InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste

Dort geht es aber um Nachteile, die der Insolvenzverwalter bei der 
Befriedigung von Gläubigern hätte, z.B. weil Vermögen vor 
Insolvenzeröffnung beiseite geschafft wurde. Daraus kann einem Gläubiger 
kein Strick gedreht werden. Ein anderes Beispiel dafür ist das 
Derjenige, der Nothilfe leistet, bei - unwissentlich - falscher 
Anwendung der Hilfe nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.

Im Insolvenzrecht klärt das übrigens §14.

> außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche
> halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann
> tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu
> verlieren.

Bei Verzug erübrigen sich jegliche Fristen. Man muß die gewählten 
Rechtsmittel noch nicht einmal ankündigen. Einzig die Wahl der Mittel 
muß angemessen sein. Angesichts einer über die drei Monate 
Insolvenzausfallgeld hinausgehende Forderung, stellt sich die, schon 
alleine um überhaupt das Insolvenzausfallgeld erhalten zu können, wohl 
kaum.

Mathias

von M. W. (bidoba)


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Michael S. schrieb:
> M. W. schrieb:
> Was hat das Mahnverfahren mit dem Insolvenzverfahren zu tun?

Nichts. Es ging darum, ob die Ankündigung, für den Schuldner das 
Insolvenzverfahrung zu eröffenen, bereits Nötigung sein könnte. 
Daraufhin hatte ich das Beispiel der Inkassounternehmen angebracht, die, 
um Ihre Forderung zu unterstreichen, gerne eine Drohkulisse aufbauen, 
und sich damit straffällig machen würden. Angesichts der scheinbar immer 
größer werdenden Branche verneine ich das zumindest für die meisten aus 
selbiger.

Mathias

von Axel L. (axel_5)


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Michael S. schrieb:
> M. W. schrieb:
>> oder empfindlichen Übel voraus.
>
> Also, wenn eine Insolvenz kein "empfindliches Übel" für einen
> Selbständigen ist, dann leben wir wohl in verschiedenen Dimensionen.
>

Für Nötigung muss das angedrohte Handeln aber auch noch rechtswidrig 
sein. Das Einschalten eines gerichtes ist aber per Definition nicht 
rechtswidrig.

Der komplette Paragraph:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit 
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung 
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die 
Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen 
ist.

Gruss
Axel

von M. W. (bidoba)


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Michael S. schrieb:
> Wenn im Insolvenzverfahren das Gericht den Anspruch prüft, muss der
> Anspruch wohl auch gewissen juristischen Anforderungen entsprechen
> bevor man den Betrieb quasi lahm legt, denn die Bestellung eines
> Insolvenzverwalters, der ja auch eine gewisse Zeit benötigt sich
> da einzuarbeiten, hat da weitreichende Möglichkeiten bis zur
> Aussperrung des Geschäftsführers. Was ich darüber schon las, wird
> der Geschäftsführer in jedem Fall erst mal in seinen Freiheiten
> beschränkt und der Betriebe vom Verwalter weiter geführt, bis
> Klarheit über die Firma herrscht. Mein Einwand ist da wohl nicht
> ganz unberechtigt, oder?

Der Anspruch an die Zulässigkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
muß das zuständige Gericht prüfen, richtig. Dort muß von Seiten des 
Antrag stellenden Gläubigers auch die Forderung ersichtlich sein. IdR 
bekommt dann auch der Schuldner die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. 
Wohlbemerkt alles noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der 
Schulder könnte sogar dann noch die Forderung erfüllen, ohne daß das 
Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zwischen Antrag auf Insolvenz und 
deren Eröffnung liegen schon noch ein paar Schritte.

Mathias

von Georg W. (gaestle)


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M. W. schrieb:
> Georg W. schrieb:
>
>> Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem
>> ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter
>> eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff
>> InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste
>
> Dort geht es aber um Nachteile, die der Insolvenzverwalter bei der
> Befriedigung von Gläubigern hätte, z.B. weil Vermögen vor
> Insolvenzeröffnung beiseite geschafft wurde. Daraus kann einem Gläubiger
> kein Strick gedreht werden. Ein anderes Beispiel dafür ist das
> Derjenige, der Nothilfe leistet, bei - unwissentlich - falscher
> Anwendung der Hilfe nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.
>
> Im Insolvenzrecht klärt das übrigens §14.

In §14 geht es um die Antragstellung. Bei den vom mir zitierten 
Paragraphen geht es um die Rechte des Insolvenzverwalters u.A. Zahlungen 
rückabzuwickeln. Ein Grund ist die Kenntnis des Empfängers von der 
tatsächlichen Lage, Stichwort Insolvenzanfechtung. Hintergrund ist dass 
nicht einzelne Gläubiger zu Lasten anderer besser gestellt werden. Davon 
können auch Lohnzahlungen betroffen sein, wenn der Empfänger 
entsprechend Einblick in die finanziellen Verhältnisse hat.
>
>> außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche
>> halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann
>> tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu
>> verlieren.
>
> Bei Verzug erübrigen sich jegliche Fristen. Man muß die gewählten
> Rechtsmittel noch nicht einmal ankündigen. Einzig die Wahl der Mittel
> muß angemessen sein. Angesichts einer über die drei Monate
> Insolvenzausfallgeld hinausgehende Forderung, stellt sich die, schon
> alleine um überhaupt das Insolvenzausfallgeld erhalten zu können, wohl
> kaum.
>
> Mathias

Die Frage ist ob sein AG schon in Verzug ist oder nicht. Nach dem BGB 
wäre er es, aber es könnte im Vertrag auch etwas abweichendes stehen.

Aber der genaue Zeitpunkt kann noch interessant werden, falls es gelingt 
noch Zinsen und ev. anfallende Kosten geltend zu machen. Daran hatte ich 
vorhin noch nicht gedacht.

von Michael S. (technicans)


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M. W. schrieb:
> IdR bekommt dann auch der Schuldner die Möglichkeit,
> sich dazu zu äußern.
Meine Bedenken in die Richtung sind, das der Schuldner die Schuld nicht
beweisen muss, der Gläubiger aber schon und da hat der Magnus vorsichtig
vermutet, nicht viel in der Hand. Auch ein Insolvenzgericht wird Beweise
verlangen dürfen.

von M. W. (bidoba)


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Georg W. schrieb:
> M. W. schrieb:
>> Georg W. schrieb:
>>
>>> Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem
>>> ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter
>>> eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff
>>> InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste
>>
>> Dort geht es aber um Nachteile, die der Insolvenzverwalter bei der
>> Befriedigung von Gläubigern hätte, z.B. weil Vermögen vor
>> Insolvenzeröffnung beiseite geschafft wurde. Daraus kann einem Gläubiger
>> kein Strick gedreht werden. Ein anderes Beispiel dafür ist das
>> Derjenige, der Nothilfe leistet, bei - unwissentlich - falscher
>> Anwendung der Hilfe nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.
>>
>> Im Insolvenzrecht klärt das übrigens §14.
>
> In §14 geht es um die Antragstellung. Bei den vom mir zitierten
> Paragraphen geht es um die Rechte des Insolvenzverwalters u.A. Zahlungen
> rückabzuwickeln. Ein Grund ist die Kenntnis des Empfängers von der
> tatsächlichen Lage, Stichwort Insolvenzanfechtung. Hintergrund ist dass
> nicht einzelne Gläubiger zu Lasten anderer besser gestellt werden. Davon
> können auch Lohnzahlungen betroffen sein, wenn der Empfänger
> entsprechend Einblick in die finanziellen Verhältnisse hat.

Du hattest auf Haftung bei Stellung eines Insolvenzantrages abgestellt. 
Und §14 klärt die rechtlichen Hürden für die Antragstellung. Wenn die 
erfüllt sind, welches Geld sollte der Antragsteller(=Gläubiger) denn
plötzlich schulden? Insolvenzanfechtung berührt im Wesentlichen 
Handlungen des Schuldners zulasten eines oder mehrerer Gläubiger. 
Inwiefern hat die Antragstellung eines Gläubigers auf Insolvenz des 
Schuldners Einfluß darauf?

>>
>>> außerdem "angemessen" sein, um wirksam zu werden. Weniger als eine Woche
>>> halte ich für gefährlich. Außerdem müsstest du diesen Schritt dann
>>> tatsächlich gehen, um nicht deine Glaubwürdigkeit endgültig zu
>>> verlieren.
>>
>> Bei Verzug erübrigen sich jegliche Fristen. Man muß die gewählten
>> Rechtsmittel noch nicht einmal ankündigen. Einzig die Wahl der Mittel
>> muß angemessen sein. Angesichts einer über die drei Monate
>> Insolvenzausfallgeld hinausgehende Forderung, stellt sich die, schon
>> alleine um überhaupt das Insolvenzausfallgeld erhalten zu können, wohl
>> kaum.
>>
>> Mathias
>
> Die Frage ist ob sein AG schon in Verzug ist oder nicht. Nach dem BGB
> wäre er es, aber es könnte im Vertrag auch etwas abweichendes stehen.
>
> Aber der genaue Zeitpunkt kann noch interessant werden, falls es gelingt
> noch Zinsen und ev. anfallende Kosten geltend zu machen. Daran hatte ich
> vorhin noch nicht gedacht.
Die Frage nach dem Verzug ist keine, weil der OP hier bereits eine Liste 
mit den Tagen des Verzuges gepostet hatte.


Mathias

von M. W. (bidoba)


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Michael S. schrieb:
> M. W. schrieb:
>> IdR bekommt dann auch der Schuldner die Möglichkeit,
>> sich dazu zu äußern.
> Meine Bedenken in die Richtung sind, das der Schuldner die Schuld nicht
> beweisen muss, der Gläubiger aber schon und da hat der Magnus vorsichtig
> vermutet, nicht viel in der Hand. Auch ein Insolvenzgericht wird Beweise
> verlangen dürfen.
Ich hoffe doch, daß er einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, in dem 
das Arbeitsentgelt geregelt ist.

Mathias

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Nöö. Dann müssen sie mit den Rechtsbelehrungen klar kommen. Der Bogen,
>> den ich für die Ex-Firma hatte, hatte das Format eines gerichtlichen
>> Zustellungsbescheides.
>
> Keine Ahnung was du meinst, gewöhnlich bekommt man vom Arbeitgeber eine
> Arbeitsbescheinigung wo dann die Beschäftigungsdauer und der Grund fürs
> Ausscheiden und ob eine Abfindung gezahlt wurde, drin steht. Ob dieser
> Wisch auch erzwungen werden kann, hab ich noch nie erlebt. Ohne diesen
> Wisch gibts aber kein Geld vom Amt und einmal musste ich mal 14 Tage
> hinter so ein Ding her laufen. Übel ist das gerade in einer Insolvenz
> weil man gewöhnlich nicht weiß an wen man sich deswegen wenden. Kennt
> man ja vom Bewerben.

Bei mir war es halt umgekehrt. Vom AG selbst bekam ich außer der 
Kündigung keine weiteren Unterlagen. Als ich mit der Kündigung zum Amt 
marschierte, fertigten sie einen mehrseitigen Vordruck aus, den ich aber 
selbst per Einschreiben zum AG senden mußte. Da standen eben so Begriffe 
drin wie amtliche Urkunde, auch eine Rückgabefrist war angegeben. Ich 
sah das Formular nur leer.

Natürlich kann man niemanden dazu bewegen, das auszufüllen. Was dann 
passiert, wie das Amt weiter vor geht, weiß ich nicht. Oder ob ich damit 
schon ein Fall für das Sozialgericht würde?

> Bei mir haben sich die Probleme mit dem Amt mittlerweile auch geregelt.
> Das ganze Chaos ist dadurch entstanden weil die Post und Citypost
> einfach
> mehrere Wochen nicht mehr alles korrekt zugestellt haben. Es kam nur
> sporadisch Post. Beschwerdebriefe an diese Dienste hab ich geschrieben,
> aber mit Antwort rechne ich eigentlich nicht wirklich. Im Moment muss
> ich das alles noch aufarbeiten was nicht gefunzt hat.

In den kommenden Tagen bin ich zum Rapport bestellt. Ich müßte eine 
Wegeunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt herbei bringen, wenn ich mich 
trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht irgendwie dort hin bewegen 
könnte. Na ja, es ist und bleibt lustig.

Bin gespannt, was es neues gibt, und werde das sicherlich im Folgenden 
hier berichten.

Parallel dazu macht meine Gesundheit aber immer mehr schlapp. Zwei 
Aderlässe zu je einem halben Liter Blut innerhalb von zwei Wochen. 
Polycythaemia vera nannte ich ja früher schon mal. Auf der Straße sehe 
ich für Menschen, die mich nicht weiter kennen, sogar kerngesund aus, 
fahre sogar Rad, aber moderat, keine Hochleistungen. Aber das alles 
täuscht. An Arbeit denke ich da wirklich nicht mehr im entferntesten. 
Zumal es ja auch andere Symptome gibt, die das schreckliche Blutbild 
erzeugt bzw. erzeugte. Z.B. die Thrombosen, die einfach nicht 
verschwinden, und zuerst unerkannt voll entzündet aufblühten. Im 
Spätherbst und Winter gibt es wieder mehrere ausführliche Checks des 
aktuellen Zustandes, auch einen Tag Krankenhaus. Inzwischen ist seit dem 
ersten Auftreten von Symptomen ein dreiviertel Jahr um.

Im Augenblick muß ich auch noch Hartz-Wohnung suchen, und mache mal den 
einen oder anderen Tag nichtelektronische Basteleien: Papierschnipsel 
aus dem Wohnungsteil von Zeitungen ausschneiden, auf festeres Papier 
kleben, und in einen Ordner heften. Ein Scheiß, wie auch die 
Bewerbungspflichten. Glücklicherweise habe ich im Augenblick nicht auch 
noch die Pflichtbewerbungen mit den Nachweispflichten parallel. Da 
nahmen sie mich gnädigerweise raus, weil mit maximal 2 Stunden 
Arbeitsfähigkeit pro Tag niemand wirklich was anfangen kann, nicht mal 
ein Hartz-Job. Nebenbei alle Genossenschaften in der Gegend abklappern, 
und mich in Suchlisten eintragen lassen. Beim Wohnungsamt melden, mit 
Nachweis, daß ich dort war, und auch WBS beantragen. Eigene Suchanzeigen 
schalten. Das Amt möchte von mir in Kürze einen fetten Aktenordner voll 
Beweismittel haben, wenn meine Suche nichts brachte. Und ablehnen können 
sie meine Bemühungen per Willkür dann immer noch, und sie nicht 
ausreichend befinden. Ich habe ja Vorgaben. Maximal 50 Quadratmeter, und 
290€ kalt. Die Vermieter stellen als erste Frage immer: Was machen Sie 
beruflich? Da sage ich: Ich bin langzeitig krank, und aus dem 
Arbeitsmarkt raus. Bei näherer Nachfrage: Die Miete zahlt das Amt. Mehr 
nicht. ;-)

Mit den Vermietern ist es auch lustig. Am Telefon verschweigen sie gerne 
mal die Hälfte der Nebenkosten: Wenn das Gespräch zu Ende geht, am 
Schluß: Ach ja, übrigens, wir haben Gasterme, sie müssen da mit dem 
Gasversorger auch noch einen separaten Vertrag für Warmwasser und 
Heizung machen. Aber da habe ich Unterstützung, Beratung, von anderer 
Seite. Auch Bekannte, die sich zur Besichtigung als Zeuge anbieten. Vier 
Augen sehen mehr als zwei. Ich kenne ja Austricksereien schon aus 
ehemaligen Wohnungen, wo ich für Mängel verantwortlich gemacht wurde, 
die schon beim Vormieter bestanden. Z.B. miserabel verputzte 
Wohnzimmerwand, wo man die Verputzrillen und Wellen durch die Tapete 
hindurch sah. Bei Übergabe an mich wurde das nicht dokumentiert. Aber 
bei Übergabe an meinen Nachmieter machte der neue Übergabebeamte der 
Genossenschaft einen Riesen-Aufstand. Man lernt aber daraus.

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Natürlich kann man niemanden dazu bewegen, das auszufüllen. Was dann
> passiert, wie das Amt weiter vor geht, weiß ich nicht. Oder ob ich damit
> schon ein Fall für das Sozialgericht würde?

Ich schätze mal das es dann ein Fall fürs Arbeitsgericht wird, weil
der Arbeitgeber da ja noch in deiner Schuld steht. Man sollte solche
Eventualitäten gleich in den Arbeitsvertragabschlus mit Vertragstrafe
bei Nichterfüllung aufnehmen, auch wenn es eine Bedingungsfeindlichkeit
ist, die wohl kein Arbeitgeber einfach mal so akzeptieren wird.
Allerdings wird auch jeder Arbeitnehmer das Recht auf ungestörte oder 
unverhinderte Sozialleistungen haben, ungeachtet der Versuche einiger 
Arbeitgeber dem "Verräter" noch im nachhinein eins auszuwischen
oder den ungestörten Übergang wenigstens bitter zu erschweren.
Und da regen sich einige auf, wenn man H4 bezieht und sich nicht
um jeden Drecksjob bemüht. Da wundert es doch niemanden mehr wenn
die Gesellschaft da einen harten Kern ausbildet hat.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Parallel dazu macht meine Gesundheit...
Ich kann  mir zwar gut vorstellen das du dich da mitteilen möchtest,
aber und das weißt du ja selbst, ist das hier kaum die geeignete
Plattform und es wäre angenehmer es zu lassen.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Im Augenblick muß ich auch noch Hartz-Wohnung suchen,...
Ach, ist die dem Amt zu teuer? Na, da würde ich mal in den Sozialforen
schauen obs da nicht Auswege gibt, vor allem wenn man schwer krank ist.
Kann dein doch recht verständiger Vermieter dir nicht einen Mitnachlass
geben der unter dem amtlichen Höchstniveau liegt? Du hattest doch da
einen gute Draht zu dem, soweit ich mich erinnere? Anscheinend wird
wieder mal völlig unverhältnismäßig auf dich eingeprügelt, hab ich den 
Eindruck.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Mit den Vermietern ist es auch lustig. Am Telefon verschweigen sie gerne
> mal die Hälfte der Nebenkosten:

Das ist vereinzelt genau so eine verlogene geldgeile Bande wie einige
Arbeitgeber. Hier in der lokalen Presse hat einer meiner früheren 
Arbeitgeber aktuell veröffentlichen lassen das er unter ungünstigen 
Umständen eine Anzahl von in Kürze gekündigte Beschäftigte von einem
anderen Unternehmen zum gleichen Gehalt übernehmen will und der
kündigende Arbeitgeber davon ganz begeistert ist. Diese Heuchler.
Hier wird das Humankapital einfach mal durch eine Kungelei unter 
Missachtung der Gleichbehandlung verschoben. Alle anderen die an
den Jobs auch Interesse gehabt hätten sind da dann die gear...ten.

Vielleicht kannst du den Wohnungswechsel noch irgendwie vermeiden, denn
so ein Umzug kostet ja auch Geld und das dürfte wohl knapp genug sein.

von Michael K. (charles_b)


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1. Frage: Was sagt der Chef, wenn man ihn auf die ausstehenden Zahlungen 
anspricht?

2. Frage: Was sagen die Leute von der Arbeitsagentur? (Montag war ja die 
erste Gelegenheit hinzugehen oder wenigstens mal anzurufen!)

3. Frage: Was machen die Bewerbungen um eine neue Stelle?

von Michael S. (technicans)


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Ich befürchte, das der Anwalt von Magnus ihm einen virtuellen Maulkorb 
verpasst hat, hier noch was zu veröffentlichen. War bei ähnlichen
Kandidaten doch genauso.

von Michael R. (michi42)


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@magnus

hab den inzwischen recht langen thread noch nicht vollständig gelesen 
aber möchte Dich für folgendes sensibilisieren

1. Mut nicht verlieren - Absprung suchen.
2. Arbeitsagentur informieren Du hast Mitwirkungspflichten und Fristen, 
gabs weiter oben als pdf
3. Mit der Krankenkasse sprechen ob schon Titel beantragt wurde. evtl. 
auch auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
4. Anwalt für Arbeitsrecht beiziehen (ist wohl inzwischen der Fall- 
hoffentlich)
5. Im Fall einer Konkursverschleppung ist der Insolvenzverwalter evtl. 
berechtigt bereits ausgezahlte Löhne zurückzufordern. Du stehst evtl. 
mit einem halben Jahr als AN in der Haftung falls Dir die Kenntniss der 
Inso-Verschleppung anzurechnen ist.
6. Alles vermeiden was Dein AG evtl. gegen Dich verwenden kann. Dazu 
gehören auch Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten (auch 
nachvertraglich)

- keine Rechtsberatung, nur mein völlig unmassgebliche private Meinung -

von Hauspapa (Gast)


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Hallo Magnus
Wie war Dein Tag & Was hast Du gemacht?

Grüssle
Hauspapa

von Rudi Radlos (Gast)


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Es wird Magnus keinen Spaß machen hier Rechenschaft abzulegen.
-AA besuchen,Papier ordnen bevor keiner mehr dort ist, Bewerbungen 
schreiben
-Ausreichen Geld für Miete usw. flüssig halten. Es wird noch enger
-Nur was man beantragt hat bekommt man auch vom AA!

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Kleines Update:

War gestern beim AA. Können mich momentan nur als arbeitssuchend 
registrieren. Frage nach Insolvenz wurde gestellt. Konnte nur antworten, 
dass mir nicht bekannt ist, dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Zu 
Fragen bezüglich Sperrfristen bei einer Kündigung meinerseits hieß es 
von der Sachbearbeiterin, dass ich unter diesen Voraussetzungen 
vermutlich nicht damit rechnen müsste. Sie selbst könne aber hierzu 
keine verbindliche Auskunft geben. Es wurde zugesagt, dass sich die 
Leistungsabteilung noch am selben bzw. nächsten Tag auf meinem Handy 
melden würde um mir genauere Infos zu geben. Habe noch darauf 
hingewiesen dass ich möglicherweise nicht sofort ans Handy gehen kann, 
falls ich gerade einen Kunden oder womöglich meinen Chef neben mir 
stehen habe. 2 Stunden später klingelte mein Handy mit unterdrückter 
Rufnummer während ich gerade im Lager war. Nochmals ein verpasster Anruf 
abends um 19:07 als ich gerade auf der Terrasse das Fahrrad unseres 
Sohnes reparierte. Wer rechnet denn um diese Zeit noch mit einem Anruf 
vom Amt?!?

Heute kein weiterer Rückrufversuch vom Amt. Werde morgen selbst noch mal 
nachhaken.

Die Sachbearbeiterin vom AA hat mich noch darauf hingewiesen, dass ich 
doch unbedingt am nächsten Tag (also heute / Mittwoch) zum 
Arbeitsgericht gehen sollte. Dort hätte man jeden 2. und 4. Mittwoch im 
Monat die Möglichkeit sich eine kostenlose Rechtsauskunft zu erhalten. 
War dann heute früh dort und wurde darauf hingewiesen, dass heute der 3. 
Mittwoch im Monat ist.....   Hätte ich doch selbst noch mal im Kalender 
nachgesehen! Auf diese Weise kam ich auch noch 1h zu spät zur Arbeit 
ohne einen konkreten Nutzen zu haben.

Morgen kommt (voraussichtlich) eine Aussprache mit dem Chef. Davon aber 
morgen mehr.

von Michael R. (michi42)


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@magnus
Mut nicht verlieren.
Chancen abschätzen, Prios klären, selbst eine Entscheidung treffen und 
dann konsequent verfolgen.
Sich nicht mit wischi-Waschi hinhalten lassen. 3 Monate sind lange genug 
gewesen.
Selbst der Handelnde sein - dann wird's mental leichter (eigene 
Erfahrung).

In der Situation hilft vlt. der Gedanke - Was besseres als den Tod 
finden wir allemal.

Auf jeden Fall Plan B vorbereiten -  sobald sich was bietet.
Und: Frag einen Arbeitsrechtler - gut angelegtes Geld.

von Michael K. (charles_b)


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Magnus M. schrieb:
> Kleines Update:
>
> War gestern beim AA.

Magnus, das hast du gut gemacht!

> Wer rechnet denn um diese Zeit noch mit einem Anruf
> vom Amt?!?
..vielleicht sind das auch nicht mehr so die Schnarchnasen, die man so 
kennt, oder meint zu kennen.


> Die Sachbearbeiterin vom AA hat mich noch darauf hingewiesen, dass ich
> doch unbedingt am nächsten Tag (also heute / Mittwoch) zum
> Arbeitsgericht gehen sollte.
...also, ist doch mal ein guter Tipp! Nächste Woche bist du mit dabei!

> Morgen kommt (voraussichtlich) eine Aussprache mit dem Chef. Davon aber
> morgen mehr.
Vielleicht klärt sich alles auf, falsche Kontonummer oder irgendwas 
anderes, was "erfunden " wird, dass niemand sein Gesicht verliert. Wenn 
du Kohle rüberkommt: gut,- wenn nicht- gut, dass ihr drüber sprecht, wie 
es nun weitergehen soll.

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
>> War gestern beim AA.
>
> Magnus, das hast du gut gemacht!

Wäre ja auch schon am Montag möglich gewesen. Nur verplemperte Zeit.
Beim Arbeitsgericht kann man auch die RECHTSPFLEGER anrufen und sich
Auskünfte einholen. Die Sprechstunden sind dabei eher dafür gedacht
wenn man Dokumente für eine Beurteilung vorlegen will. Allerdings
ist es schon eine Weile her das ich das mit meinem Arbeitsgericht
mal so gehandhabt hatte und an anderen Dienststellen kann das auch
anders geregelt sein.

Ich finde es bedauerlich das hier Magnus dem Wert eines Anwalts
so wenig Bedeutung beimisst, denn man selbst wird kaum ohne Hilfe
aus diesem Schlamassel raus kommen, hab ich die Befürchtung.
Merkt man doch schon daran das das Amt blockt und wenn der Arbeitgeber
dann auch noch blockt(weil er die Situation genau kennt und für sich
nutzt) dann ist die Ka... aber am dampfen. Bleibt dann nur die grobe
Kelle mit der man dann endgültige Verhältnisse schaffen muss bei
einem nicht zu unterschätzenden Restrisiko.

Michael K-punkt schrieb:
> Vielleicht klärt sich alles auf, falsche Kontonummer oder irgendwas
> anderes, was "erfunden " wird, dass niemand sein Gesicht verliert. Wenn
> du Kohle rüberkommt: gut,- wenn nicht- gut, dass ihr drüber sprecht, wie
> es nun weitergehen soll.

Optimist, falsche Kontonummer kann einmal passieren, selten zweimal,
aber sicher nicht dreimal hintereinander. Auf Vertröstungen würde
ich mich gar nicht einlassen, sondern erst mal mindestens zwei
Nettolöhne in Bar verlangen, alles andere ist nur Zeitschinderei
vom Chefchen.

Magnus M. schrieb:
> Wer rechnet denn um diese Zeit noch mit einem Anruf vom Amt?!?

Wenn die Nummer unterdrückt ist kann das auch irgendwer gewesen sein.
Du hast doch vom Amt sicher eine Bearbeitungsnummer bekommen, dann
kannst du auch selbst unter Nennung dieser Nummer in der 
Leistungsabteilung anrufen(Namen des Gesprächspartners merken),
anstatt dich auf die Disziplin und Nachhaltigkeit anderer zu verlassen.
Das ist nämlich auch trotz der Agenda immer noch eine Behörde und
Leistung muss da auch nicht erbracht werden wie in der Privatwirtschaft.
Da wird Arbeitslosigkeit verwaltet, sonst nichts.
Du bist nämlich nicht der einzige Kunde und auf neue Kundschaft ist
man da auch nicht scharf drauf. Da muss du schon den Ar...
selbst in Bewegung setzen, aber ein bisschen hoppla.

von Georg W. (gaestle)


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M. W. schrieb:
> Georg W. schrieb:
>> M. W. schrieb:
>>> Georg W. schrieb:
>>>
---gekürzt---
>
Ich hatte 2 unabhängige Punkte angesprochen, die du offensichtlich in 
einen Topf wirfst:
1. Die Haftung für die anfallenden Gebühren im Falle dass die Masse 
dafür nicht ausreicht.
2. Die Insolvenzanfechtung

von M. W. (bidoba)


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Georg W. schrieb:
> M. W. schrieb:
>> Georg W. schrieb:
>>> M. W. schrieb:
>>>> Georg W. schrieb:
>>>>
> ---gekürzt---
>>
> Ich hatte 2 unabhängige Punkte angesprochen, die du offensichtlich in
> einen Topf wirfst:

Ich werfe hier gar nichts in einen Topf, das hattest Du getan:

Georg W. schrieb:

> Wer diesen sog. Fremdantrag stellt haftet auch für die Kosten! Außerdem
> ist damit im Falle einer späteren Insolvenz für den Insolvenzverwalter
> eine pot. Handhabe geschaffen, das Geld zurück zu fordern (§§ 129 ff
> InsO, http://dejure.org/gesetze/InsO/129.html). Die Fristsetzung müsste

und weiter:

> 1. Die Haftung für die anfallenden Gebühren im Falle dass die Masse
> dafür nicht ausreicht.
> 2. Die Insolvenzanfechtung

zu 1. Das Risiko besteht bei jeder (Zivil-)Klage. Dem habe ich auch 
nicht widersprochen.

zu 2. Dir ist schon klar, daß es bei der Insolvenzanfechtung um 
Zahlungen, die der Insolvenzschuldner im Wissen einer bevorstehenden 
Zahlungsunfähigkeit geleistet hat, geht? In diesem Thread geht es aber 
um Zahlungen für Arbeitsentgelt die gerade eben NICHT geleistet 
wurden. Wie sollen diese nicht erfolgten Zahlungen angefochten werden?

Mathias

von Rudi Radlos (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:
>> morgen mehr.
> Vielleicht klärt sich alles auf, falsche Kontonummer oder irgendwas
> anderes, was "erfunden " wird, dass niemand sein Gesicht verliert. Wenn
> du Kohle rüberkommt: gut,- wenn nicht- gut, dass ihr drüber sprecht, wie

> es nun weitergehen soll.

In solchen Fällen sind die selben Kunden und selben Lieferanten mit den 
selben Problemen immer noch vorhanden. Nur ein baldiges Verschwinden zu 
einer besseren Firma wird das Problem lösen. Bewirb Dich !

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>
>> Parallel dazu macht meine Gesundheit...
>
> Ich kann  mir zwar gut vorstellen das du dich da mitteilen möchtest,
> aber und das weißt du ja selbst, ist das hier kaum die geeignete
> Plattform und es wäre angenehmer es zu lassen.

Ach nee, nicht wirklich. Ich möchte bzgl. Begriffen wie Hartzer, 
Faulenzer oder Schmarotzer nur gelegentlich mal wiederholen, daß ich zur 
Zeit keinen Job suche. Für die jenigen Forengrößen, die auf diesem Ohr 
völlig taub sind.

Denn die Schmeicheleien einiger Pappenheimer, die nur hören, was sie 
hören wollen, und alles sonst ignorieren, so wie eine Fliege, die immer 
wieder vom Fenster abprallt, und gleich neuen Anlauf holt, häuften sich 
in letzter Zeit wieder etwas. ;-)

Also nein, ich suche nicht bei MC. D. Burger braten, Regale einräumen, 
Grünanlagen säubern, o.ä.. Sondern schlicht gar nichts. Wenn, dann 
schaue ich, was sich später mal ergibt. Jetzt nicht. Jetzt gibt es 
allenfalls Hobby, so weit möglich, und da gibts auch Weiterentwicklung. 
Ich weiß ja nicht mal, ob ich noch 3 Jahre oder 10 Jahre überlebe.

Danke auch für die weiteren Tipps. Mit dem Wohnungswechselzwang ist auch 
noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Im Grunde ist das ein riesiger Firlefanz, wenn man es mal durch rechnet:

Die Differenz zwischen meiner aktuellen Miete und dem Betrag, den das 
Amt genehmigt, sind gerade mal 130€ monatlich. Da amortisieren sich die 
reinen Umzugskosten alleine frühestens nach 5 Jahren, geschweige allen 
anderen Reibereien, die damit zu tun haben. Z.B. Einrichtung passt nicht 
mehr, Neuanschaffungen. Umzugskosten und Mietüberschneidungen wegen 
Kündigungsfristen muß das Amt auch übernehmen, auch Renovierungskosten, 
also die vollen Kosten. Sicherlich auch noch mal Erstausstattung, wenn 
die Möblierung nicht mehr passt. Aus meiner eigenen Kraft geht das ja 
nicht mehr, von den 374€ Lebensunterhalt. Das erhöht nochmals die 
Amortisierungsdauer erheblich.

Das Amt spart also auf sehr lange Zeit nichts, und legt erst noch 
ordentlich drauf. Für 100€ Mietdifferenz wäre ich aus freien Stücken 
auch nicht umgezogen. Es dauert seeeeehr lange, bis die gesamten 
Umzugskosten mit den 100€ Differenz wieder drin sind. Also, das ist nach 
meiner Auffassung etwas grenzwertig. Es sei denn, man zieht von 150€ 
nach 50€ um, da ist der Unterschied gravierender. Vor allen Dingen 
bekomme ich die positiven Randerscheinungen kaum wieder, wie z.B. meinen 
Vermieter, der Versicherungsprofi ist, und mich auch schon mal in Hartz- 
und Rentenfragen berät, mir sogar riet, in meinem Fall Versicherungen zu 
kündigen, besser als die jeweiligen Behörden, oder Personen, die an mir 
verdienen wollen. Und letztendlich stimmt hier auch das nachbarliche 
Umfeld, ich bin hier zu Hause. Zumindest als Mieter. Die 
Wohnungseigentümer im Block bekriegen sich hingegen wie im 
Gartenzwergstreit. ;-)

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Zeit keinen Job suche.

Dazu musst du aber nicht dein Krankheitsbild bis ins Detail 
runterleiern.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> häuften sich
> in letzter Zeit wieder etwas. ;-)

Das sind nur Freizeittrolle die nichts besseres mit ihrer Zeit
anfangen können. Einige Pappenheimer wie Minefield hab ich hier
seid Wochen nicht mehr gesehen. Haben wohl was besseres zu tun.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> ob ich noch 3 Jahre oder 10 Jahre überlebe.

Lohnt sich eh nicht darüber nachzudenken, weil da schon ein kleiner
Verkehrsunfall reicht und Schluss ist. Am besten man geniest das Leben
und macht sich da keine Gedanken.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> sind gerade mal 130€ monatlich.

Das Amt rechnet da sicher anders. Würde mich nicht wundern wenn die
die Umzugskosten nur vorschießen oder anteilig bezuschussen, aber 
keinesfalls voll übernehmen, wenn nicht ein Jobwechsel/-antritt
damit einher geht. Ist doch meist alles gesetzlich geregelt. Viel
Ermessensspielraum werden die da kaum haben.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Neuanschaffungen.

Soweit ich mich erinnere war das nur für die Erstaustattung, aber der
Zug ist bei dir doch längst abgefahren. Würde mich nicht wundern
wenn auch hier nur bezuschusst oder ein Darlehen gewährt wird das dann
von den 374 Euro in Raten zurückgezahlt werden muss. Außerdem ist
dann ein Gebrauchtmöbel vom Sperrmüll oder so noch zumutbar,
könnte ich mir denken. Jedenfalls mal eben alles Neu einrichten und das
Amt zahlt, kannste knicken. Das wird wohl nur gehen wenn die Bude
vorher abgefackelt ist, aber das weiß ich jetzt auch nicht so
verbindlich.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Für 100€ Mietdifferenz wäre ich aus freien Stücken
> auch nicht umgezogen.

Dann würde das Amt wahrscheinlich Wege habe um dich zu zwingen.
Wie das dann aussieht weiß ich nicht, aber wenn die Mietdifferenz
so hoch ist würde dein Schonvermögen da ca. 60 Monate (5Jahre)
reichen bis es verbraucht ist und dann? Kannst dann den Escort noch 
verticken, sofern der nicht zum Schonvermögen zählt.
Zu Arbeitslosenhilfezeiten war das alles etwas menschlicher weil man
seinen Haushalt selbst regeln konnte. So ist das schon fast nicht
mehr möglich. Seine Sparpiepen sollte man dagegen so lange und so
hoch wie möglich sparen, denn man weiß nicht was noch kommt.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Die
> Wohnungseigentümer im Block bekriegen sich hingegen wie im
> Gartenzwergstreit.

Nach meinen Beobachtungen sind da Altmieter ebenbürtige Gegener
und mindesten genauso Streitlustig. Aber benehmen sich oft selbst
wie die Neandertaler.
So, jetzt wieder den Fokus auf Magnus sein Problem, sonst mault gleich 
wieder einer das wir hier den Thread zumüllen.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:

>
> Ich finde es bedauerlich das hier Magnus dem Wert eines Anwalts
> so wenig Bedeutung beimisst, denn man selbst wird kaum ohne Hilfe
> aus diesem Schlamassel raus kommen, hab ich die Befürchtung.

Magnus hat halt Angst, dass der Anwalt irre teuer ist. Aber da würde ein 
Anruf bei seiner RV-Versicherung ja schon Klarheit reinbringen.

>
> Optimist, falsche Kontonummer kann einmal passieren, selten zweimal,

Ist schon klar, war auch eher als rhetorische Brücke gedacht, dass der 
Chef nicht gleich in volle Kampfhaltung übergeht und dann die totale 
Gesprächsblockade aufkommt.

Wenn ich im Supermarkt falsch rausbekomme sag ich auch lieber "Ich bin 
mir da jetzt sicher, dass ein 20-er war und kein 10-er" statt "Sie 
wollen mich betrügen."


> aber sicher nicht dreimal hintereinander. Auf Vertröstungen würde
> ich mich gar nicht einlassen, sondern erst mal mindestens zwei
> Nettolöhne in Bar verlangen, alles andere ist nur Zeitschinderei
> vom Chefchen.

Der Chef mag klamm sein, blöde ist er aber nicht. Ein ehrlicher Chef 
würde sagen "Lieber Magnus, der Firma geht es so schlecht, dass ich 
Probleme habe, dein Gehalt zu zahlen. Könntest du mir die Forderung 
stunden?"

> Wenn die Nummer unterdrückt ist kann das auch irgendwer gewesen sein.

z. B. Peter Zwegat... :-)

> Leistung muss da auch nicht erbracht werden wie in der Privatwirtschaft.
> Da wird Arbeitslosigkeit verwaltet, sonst nichts.

Drum ist mir auch ein Rätsel, warum der Behördenchef so fürstlich 
entlohnt wird und sich bei der Verkündigung der aktuellen Zahlen 
aufführt wie Steve Jobs bei der Vorstellung der allerneuesten 
Apple-Technik.

Ähnliches gilt für die Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen - die 
können mal ein paar Cent sparen, wenn sie die Radiergummis in der 
Großpackung kaufen - ob die Versicherten krank werden oder nicht hat 
doch keiner in den Händen.

von Arbeitender (Gast)


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Leute, bitte setzt den Magnus nicht so unter Druck.

So wie ich das lese ist er ein netter, loyaler Junge der schon lange in 
der Firma arbeitet und dem eigentlich sein Job Spaß macht.
Warum soll er seinem Chef mit dem Anwalt drohen? Sein Chef steht 
vermutlich genauso mit dem Rücken zur Wand und traut sich auch nicht ein 
Gespräch an
zufangen. Ein Anwalt und irgendwelche Drohungen sind in so einer kleinen 
Firma doch eher Kontraproduktiv.

Magnus,
mir ging es vor Jahren genauso wie Dir.
Ich zögerte mindestens so lange wie Du bis ich den ersten Schritt getan 
habe. Allerdings war mein Chef zu dieser Zeit noch vom Erfolg verblendet 
und hat gar nichts eingesehen.
Nach einem Besuch beim Arbeitsamt (war eher ernüchternd) und einer 
heftigen Aussprache mit dem Chef bekam ich dann von ihm die Kündigung. 
Da war ich bereits sechs Gehälter im Rückstand.
Die folgenden 3 Monate arbeitslos waren extrem hart und zermürbend. Die 
Angebote vom Arbeitsamt stimmten eher depressiv. Dann nach 3Monaten 
erhielt ich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Dort habe ich 
richtig aufgetrumpft weil mir eh schon alles egal war....
14 Tage später hatte ich genau deswegen den Job....
Heute nach 5 Jahren bin Abteilungsleiter und mir geht´s prima.

Nach meiner Kündigung war mein Chef der einzigste Mitarbeiter und völlig 
am Boden. Er hat sich zwischenzeitlich neu strukturiert und wieder ganz 
klein angefangen. Auch er hat gelernt und sich wieder hoch gerappelt.

Nach und nach bekam ich auch meinen ausstehenden Lohn überwiesen (wenn 
auch nach über 2 Jahren). Nach 2 Jahren Funkstille hatten wir wieder 
einen ersten vorsichtigen Kontakt. Heute sind wir gute Freunde und 
respektieren uns.

So, das war meine "Geschichte" in Kurzform...

Magnus, gehe Deinen Weg.
Rede mit Deinem Chef, sehr bestimmt, aber behalte immer die gegenseitige 
Achtung.
Da kann Dir keiner helfen. Nur Du kennst ihn und seine Marotten am 
Besten.

Viel Erfolg, Du schaffst das!

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Soderla. Da bin ich wieder.

Mein Chef hatte ja gestern angekündigt, dass er mir heute Bescheid geben 
wollte, wie es denn nun mit den Gehaltszahlungen aussieht. Das Thema 
wurde von ihm heute in keinster Weise angesprochen.

Habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt:
1
Sehr geehrter Herr Xxx,
2
3
da sich die Firma Xxxxxxxx mittlerweile mit 3 Monatslöhnen (Juni,
4
Juli und August 2012) im Zahlungsverzug befindet setze ich Ihnen
5
nun folgende Frist:
6
7
Die ausstehenden Löhne, sowie der dann fällige Septemberlohn in der
8
Gesamthöhe von
9
10
xxxx,xx EUR
11
12
sind bis zum 01.10.2012 auf mein Konto zu überweisen. Die Kontodaten
13
sind bekannt.
14
15
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werde ich von meinem Recht
16
Gebrauch machen, meine Arbeitsleistung bis zum vollständigen Ausgleich
17
der Lohnforderungen zurückzubehalten.
18
19
Eine rückwirkende Zinserhebung auf die dann noch ausstehenden
20
Zahlungen schließe ich nicht aus.
21
22
Mit freundlichen Grüßen

Den Tobak bekommt er dann morgen serviert.

von lüsterklemme (Gast)


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Ich würde noch eine Zeile drunter setzen damit er den Erhalt quittieren 
kann damit Du auch was in der Hand hast. Kopie bleibt bei Ihm. Ansonsten 
würde ich sagen das dies Schreiben einfach nur konsequent und richtig 
ist. Irgendwann ist einfach Ende.

von lüsterklemme (Gast)


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Und letztlich machst Du nur das was die Lieferanten schon lange mit ihm 
machen: Ware nur gegen Bezahlung. Nur sind die nicht auf ihn angewiesen 
und können sich das auch leisten. Aber den letzten beissen eben die 
Hunde. Die wundervolle Geschichte vom AN und AG die sich wieder 
vertragen ist glaube ich eher selten.

von Rudi Radlos (Gast)


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lüsterklemme schrieb:
> Ware nur gegen Bezahlung.

Schlimmer noch als Lohnrückstände sind ausstehende Reisespesen. Ein 
alter Kollege, der viel unterwegs war, wartet heute noch auf eine 
größere Zahlung. Das Konkursausfallgeld hat er vom Amt bekommen. Die 
Spesen nicht.

von Michael R. (michi42)


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@magnus
überleg Dir wie lange Du das noch durchhälst bis die Kohle knapp wird.
Das AA zahlt max. 3 geminderte Monatsgehälter. Der Rest ist Dein volles 
Risiko. Sonst hättest Du wenigstens ALG.

Evtl. wäre auch eine Kurzarbeitsregelung für die Firma drin. Wäre auch 
mal mit den Chef zu diskutieren. Das AA zahlt einen Teil des Lohnes.

Nach meiner Meinung ist der Laden inso-gefährdet. Zahlt der Chef Dir 
jetzt was aus und geht danach in eine verschleppte Inso stehst Du evtl. 
in der Haftung.

Bau Überstunden ab und kümmere dich um Plan B.
Das der Chef von sich aus das drängendste Problem nicht anspricht sagt 
schon alles was man wissen muss.

von Michael S. (technicans)


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Michael R. schrieb:
> Wäre auch mal mit den Chef zu diskutieren.
Das kann man evtl. mal erwähnen, kaum aber diskutieren.
Dazu sind die Positionen doch viel zu verschieden.
Auch wird nicht jeder Einblick in die Bücher gewähren
wollen, was bei Kurzsarbeit kaum zu vermeiden wäre, denn
da will das Amt schon genau wissen wie die Firma wirtschaftlich
da steht.

Magnus M. schrieb:
> Den Tobak bekommt er dann morgen serviert.

Anscheinend scheinen die Bemühungen einiger hier Früchte zu tragen,
aber einen Beweis oder Zeugen sollte man schon haben das der Chef
dieses Schreiben dann auch bekommen hat.

Arbeitender schrieb:
> Da war ich bereits sechs Gehälter im Rückstand.

Wer so lange wartet, sollte sich mal untersuchen lassen.
Das ist ja nicht zu glauben, wie einige Leute mit ihrer Firma
verheiratet sind.

lüsterklemme schrieb:
> Die wundervolle Geschichte vom AN und AG die sich wieder
> vertragen ist glaube ich eher selten.

Wenn da das Vertrauen erst mal so geschädigt ist, hílft wohl
nichts mehr.

Arbeitender schrieb:
> Warum soll er seinem Chef mit dem Anwalt drohen? Sein Chef steht
> vermutlich genauso mit dem Rücken zur Wand und traut sich auch
> nicht ein Gespräch an zufangen. Ein Anwalt und irgendwelche
> Drohungen sind in so einer kleinen Firma doch eher Kontraproduktiv.

Vermutungen sind keine Gewissheit und Magnus hat ja keine Möglichkeit
das herauszufinden. Kontraproduktiv für den Chef, aber nicht für Magnus.
Evtl. kann ein Anwalt eine Mediation vornehmen, wo man das Problem
versucht im Gespräch zu klären, aber bei der Gesprächsbereitschaft
von Magnus Chef sehe ich da eher keine Erfolgsaussichten, also sollte
ein Anwalt gleich alle Register ziehen und mit der Forderungskeule
punkten. Im ungünstigsten Fall gibts nichts zu holen und es ist nur 
wertvolle Zeit vergeudet worden, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich 
zuletzt.

Michael K-punkt schrieb:
> Steve Jobs bei der Vorstellung der allerneuesten
> Apple-Technik.

Das Steve mittlerweile gestorben ist, weißt du?
Da hat ihm der Reichtum auch nicht helfen können.

Michael K-punkt schrieb:
> Magnus hat halt Angst, dass der Anwalt irre teuer ist.

Unbegründet, wenn man mal von einer möglichen Selbstbeteiligung absieht.
Das sind real höchstens ein paar hundert Euro wenn Magnus die 
Mandatsvergabe bereuen würde weil jeder Prozess verloren würde.
Das halte ich für unwahrscheinlich. Bei drei Monatsgehältern kann ein 
Streitwert von ca. 4000 bis 6000 Euro zur Debatte stehen. Dafür kann
man schon mal ein Risiko eingehen.

Michael K-punkt schrieb:
> Der Chef mag klamm sein, blöde ist er aber nicht. Ein ehrlicher Chef
> würde sagen "Lieber Magnus, der Firma geht es so schlecht, dass ich
> Probleme habe, dein Gehalt zu zahlen. Könntest du mir die Forderung
> stunden?"

Das wäre ungefähr so real wie ideale elektronische Bauteile ohne
Nachteile. Die wird es kaum geben und auf die beiden Streithähne
übertragen wird das auch kaum zu erwarten sein weil jeder da seine 
Interessen vertritt und verteidigt. Angelegenheiten des Chefs sind
und bleiben vertraulich, weil das Tradition des Besitzstandes ist.
Daher halte ich so ein Ansinnen für völlig illusorisch.

Michael K-punkt schrieb:
> ob die Versicherten krank werden oder nicht hat
> doch keiner in den Händen.

Die Krankenkassen zahlen doch auch Kuren und
Gesundheitsvorsorgemassnahmen. Ist das vielleicht nichts?
Ein Restrisiko wirds immer geben krank zu werden. Manchmal ist
eine gesunde Lebensweise entscheidend und manchmal einfach nur Glück.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> aber einen Beweis oder Zeugen sollte man schon haben das der Chef
> dieses Schreiben dann auch bekommen hat.

Ich könnte versuchen das Schreiben alternativ seiner Tochter (arbeitet 
z. Zt. im Betrieb mit) zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Allerdings 
mache ich mir dabei keine großen Hoffnungen.

Eine weitere Möglichkeit wäre vermutlich, das Schreiben als PDF per 
Email mit Empfangsbestätigung an seine und in CC an meine 
Geschäftsadresse zu schicken. Wenn er den Empfang nicht bestätigt, kann 
immerhin ich selbst von meinem Account eine Bestätigung verschicken. 
Zusätzlich könnte ich das Schreiben noch faxen.

> Das halte ich für unwahrscheinlich. Bei drei Monatsgehältern kann ein
> Streitwert von ca. 4000 bis 6000 Euro zur Debatte stehen. Dafür kann
> man schon mal ein Risiko eingehen.

In 10 Tagen wären es dann schon 4 Gehälter...  :(

von M. W. (bidoba)


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Magnus M. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> aber einen Beweis oder Zeugen sollte man schon haben das der Chef
>> dieses Schreiben dann auch bekommen hat.
>
> Ich könnte versuchen das Schreiben alternativ seiner Tochter (arbeitet
> z. Zt. im Betrieb mit) zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Allerdings
> mache ich mir dabei keine großen Hoffnungen.
>
> Eine weitere Möglichkeit wäre vermutlich, das Schreiben als PDF per
> Email mit Empfangsbestätigung an seine und in CC an meine
> Geschäftsadresse zu schicken. Wenn er den Empfang nicht bestätigt, kann
> immerhin ich selbst von meinem Account eine Bestätigung verschicken.
> Zusätzlich könnte ich das Schreiben noch faxen.
>

Weitere Möglichkeit wäre einen örtlichen Gerichtsvollzieher mit der 
Zustellung zu beauftragen. Kosten belaufen sich auf ca. 10 Euro. Der 
Gerichtsvollzieher bestätigt per Zustellungsurkunde den Zugang (obwohl 
nicht nur persönlich sondern auch per Post zugestellt wird) sowie 
Inhalt. Da gibt es dann auch keine Probleme wegen Nichtannahme.

von Michael S. (technicans)


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Was macht ihr das wieder kompliziert nur um zu demonstrieren das ihr
noch kompliziertere Methoden kennt. Einschreiben mit Rückschein, fertig
und akzeptiert jedes Gericht. Wenn es schnell gehen soll mit Express.

Magnus M. schrieb:
> Zusätzlich könnte ich das Schreiben noch faxen.

Gleiches Problem, du brauchst einen Beweis den dir das Faxgerät
wahrscheinlich nicht gibt, es sei denn du hast jemanden der das
bezeugen kann, das das Fax raus ging. Ich würde das persönlich
mit einem Zeugen machen oder mit Einschreiben. Alle anderen
Methoden wären mir mangels Erfahrung zu experimentell.

Magnus M. schrieb:
> In 10 Tagen wären es dann schon 4 Gehälter...  :(

Urlaubsanspruch nicht zu vergessen. Der kann auch Geld wert sein,
wenn der z.B. nicht mehr genommen werden kann.

von Justus S. (jussa)


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Michael S. schrieb:
> Gleiches Problem, du brauchst einen Beweis den dir das Faxgerät
> wahrscheinlich nicht gibt, es sei denn du hast jemanden der das
> bezeugen kann, das das Fax raus ging.

selbst das bringt dir nicht, schließlich musst du nicht das Abschicken 
beweisen, sondern das Ankommen/den Empfang

von STK500-Besitzer (Gast)


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Justus Skorps schrieb:
> selbst das bringt dir nicht, schließlich musst du nicht das Abschicken
> beweisen, sondern das Ankommen/den Empfang

Als Beweis reicht der Übertragungsbericht.

von hessibaby (Gast)


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Wenn Du Deinen Chef schon schriftlich anmahnst dann bitte nicht
" Kontodaten sind bekannt " sondern auf mein Konto Nr. 123456789 bei BLZ 
12345678

Der alternative Zustellweg ist per Fax vorab, Sendebeleg ausdrucken und 
das Schreiben per Einwurfeinschreiben zusenden.
Online kann die Zustellungsbescheinigung abgerufen und gedruckt werden.

Zum Thema Anwalt : Fast alle Anwälte machen Beratungsgespräche kostenlos 
!
Und wenn es zum Prozess kommt kann nur dieser für Dich 
Prozesskostenhilfe beantragen, die dann -meines Wissens nach- auch sein 
Honorar beinhalten.

Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer für die noch offenen Gehälter 
bereits ans FA überwiesen hat - hast Du darauf - falls alles den Bach 
runter geht - vollen Anspruch - da das Dein Geld ist, welches er quasi 
in Deinem Auftrag überwiesen hat.

Viel Erfolg

von Arbeitender (Gast)


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@Lüsterklemme und Co...

Wenn Du viele Jahre recht zufrieden in einem kleinen Betrieb gearbeitet 
hast siehst Du das vielleicht etwas anders. Die Geduldsschwelle ist das 
deutlich höher.
In meinem Fall war es dann dem Chef einfach peinlich, daher suchte er 
immer neue Ausreden.
Zwischenzeitlich stimme ich Dir zu. Wer so lange auf sein Geld wartet 
muss krank sein. Trotzdem vermisse ich bei Magnus das richtig klärende 
Gespräch, eine klare Aussprache wo alles auf den Tisch kommt ohne wenn 
und aber, ohne die Ausreden.
---

Um Nüchtern zu bleiben, was bringt heute eine Fristsetzung auf den 1.10. 
und viele Drohungen? Genau gar nichts, weil der A das Geld so schnell 
nicht zusammenbekommt und B die Fronten weiter verhärten.

Magnus,
zwinge ihn zu einem klaren Gespräch.
Meinetwegen lasse ihn Deinen Brief selbst quittieren. Dann hast Du 
wenigstens etwas in der Hand. Das ist einfach und umkompliziert.
Dazu brauchst Du nicht seine (hübsche) Tochter einzuspannen.
Tragt die Sache von Mann zu Mann aus.
Lasse Dich nicht abwimmeln.
(Wo ist eigentlich das Problem? Denke der ist täglich in der Firma oder 
liege ich falsch?)

von Michael S. (technicans)


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Arbeitender schrieb:
> @Lüsterklemme und Co...
>
> Wenn Du viele Jahre recht zufrieden in einem kleinen Betrieb gearbeitet
> hast siehst Du das vielleicht etwas anders. Die Geduldsschwelle ist das
> deutlich höher.
Bei wem?
> In meinem Fall war es dann dem Chef einfach peinlich, daher suchte er
> immer neue Ausreden.
> Zwischenzeitlich stimme ich Dir zu. Wer so lange auf sein Geld wartet
> muss krank sein. Trotzdem vermisse ich bei Magnus das richtig klärende
> Gespräch, eine klare Aussprache wo alles auf den Tisch kommt ohne wenn
> und aber, ohne die Ausreden.
Arbeitsverhältnisse haben auch eine psychologische Note. Der Chef
führt und der MA wird geführt. Da blicken die Augen stets auf den
MA herab. Das ist überall so aber die Kräfte die da wirken werden
da oft sehr unterschätzt.
>
> Um Nüchtern zu bleiben, was bringt heute eine Fristsetzung auf den 1.10.
> und viele Drohungen?
Du kannst dir auch gern Mut antrinken wenn du glaubst das bringt was.
> Genau gar nichts, weil der A das Geld so schnell
> nicht zusammenbekommt und B die Fronten weiter verhärten.
Ob genug Geld da ist, weiß doch keiner und wenn da ein Hausverkauf zur 
Debatte stand, möchte ich da auch mal Geldmangel anzweifeln.
> Magnus,
> zwinge ihn zu einem klaren Gespräch.
Wie zwingt man eine Person von der man zum Weisungsempfänger
erzogen wurde? Da muss man seinen inneren Schweinehund aber ganz schön
zusammenreißen um da Erfolg zu haben seine Ansprüche durchzusetzen.
> Meinetwegen lasse ihn Deinen Brief selbst quittieren. Dann hast Du
> wenigstens etwas in der Hand.
Dann würde ich auch gleich einen Stift beilegen, sonst hagelt es
bestimmt wieder Ausflüchte.
> Das ist einfach und umkompliziert.
Wohl eher das Gegenteil.
> Dazu brauchst Du nicht seine (hübsche) Tochter einzuspannen.
Reicht ja, wenn die den Eingang quittiert, so wie auch bei der Post,
nur dabei weiß sie noch nichts vom Inhalt. Wenn der Überbringer
bekannt ist, ihr vertraut ist, kann die auch trotzig ihre Unterschrift 
verweigern und nach Papi schreien.
> Tragt die Sache von Mann zu Mann aus.
Männer sind, vor allem in Betrieben leider selten ebenbürtig oder
gleich geachtet. Einige, vor allen Chefchen sind geachteter und das 
erwarten die auch für gewöhnlich aufgrund ihres Standes.
> Lasse Dich nicht abwimmeln.
Möchte ich sehe wie man das anstellen soll? Den Hausfrieden stören?
> (Wo ist eigentlich das Problem? Denke der ist täglich in der Firma oder
> liege ich falsch?)
Das ist genau das Problem, nämlich das der Chef die dominante Person im 
Unternehmen ist und gerade länger beschäftigte  Mitarbeiter da 
psychologisch eingefügt sind. Da ist es nicht leicht mal auf den
Tisch zu hauen.

von Wilhelm F. (Gast)


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Der Magnus hängt in einer mehr emotional geprägten Schleife fest.

Das kann man nicht grundsätzlich verübeln, wenn ein Mensch so gepolt 
wurde.

Vielleicht hilft es, dem Chef einfach morgen zu sagen: Ich komme 
übermorgen erst um 11 Uhr, muß mal zu einem Behördengang. Bei Nachfrage 
vielleicht noch: Zum Amt (um zu sehen, wo ich bleibe). Mehr nicht.

von Michael S. (technicans)


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Ich denke, die Zeit des Redens ist beendet, jetzt ist
die Zeit des Handelns.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Der Magnus hängt in einer mehr emotional geprägten Schleife fest.

Nicht nur der Magnus, sondern nahezu jeder Arbeitnehmer wird Opfer des
Systems: Knecht gegen Herr. Das wird wohl auch immer so bleiben.
Wenn man schon in mehreren Firmen tätig war, hat man das ja auch
selbst erlebt, manchmal weniger und manchmal extremer. Irgend wann
machts dann Knacks und man polt sich um oder dreht diesem System
vollständig den Rücken zu.

von Arbeitender (Gast)


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Wenn ich den Threat von ganz am Anfang her lese bekomme ich folgendes 
Bild:
Magnus arbeitet in einem Kleinbetrieb
Derzeit einziger angestellter Mitarbeiter
Er arbeitet dort schon lange
Magnus ist ein treuer, ordendlicher Junge
Betrieb geht es schon lange schlecht
Magnus hält durch und möchte seinen Chef nicht unbedingt Fertigmachen
Ein konkretes! Gespräch hat leider immer noch nicht stattgefunden

Chef lebt in Scheidung
und verkauft Haus (Warum wohl?)

Aus den ganzen Fakten sehe ich, dass es diesem auch schlecht geht.
Er geht Magnus aus dem Weg (Warum wohl?)

So schlecht kann das Verhältnis AG AN gar nicht gewesen sein.
Warum sollte er ihn nun nicht (trotzig?) zur Rede stellen?

Dieser Chef ist kein Patriarch, dem geht ganz klar extrem die Düse...
Was passiert mit dem Hausverkauf? Vielleicht zahlt er damit seine EX 
aus?
Vielleicht tilgt er damit weitere Schulden?
Wir wissen es nicht. Geht uns auch nichts an.
Nur Magnus kann das alleine (hin-)richten.

Eigentlich wissen wir auch schon viel zu viel von ihm.
Wenn er im südlichen Bayern wohnen würde, könnte ich mir glatt überlegen 
ihn einzustellen.


>Der Magnus hängt in einer mehr emotional geprägten Schleife fest.

>Das kann man nicht grundsätzlich verübeln, wenn ein Mensch so gepolt
>wurde.

>Vielleicht hilft es, dem Chef einfach morgen zu sagen: Ich komme
>übermorgen erst um 11 Uhr, muß mal zu einem Behördengang. Bei Nachfrage
>vielleicht noch: Zum Amt (um zu sehen, wo ich bleibe). Mehr nicht.

Absolute Zustimmung.

von Michael S. (technicans)


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Arbeitender schrieb:
> Eigentlich wissen wir auch schon viel zu viel von ihm.
> Wenn er im südlichen Bayern wohnen würde, könnte ich mir glatt überlegen
> ihn einzustellen.

Bisher hat er aber noch gar nicht gesagt was er beruflich macht
(oder hab ich das überlesen?).

von Michael_ (Gast)


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Magnus M. schrieb:
> Ich könnte versuchen das Schreiben alternativ seiner Tochter (arbeitet
> z. Zt. im Betrieb mit) zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Allerdings
> mache ich mir dabei keine großen Hoffnungen.
Mann! Kneip doch mal deine Backen zusammen! Er wartet doch schon drauf 
das du dich meldest. Sag "Wie sieht es mit der Lohnzahlung aus?" und ihr 
seid im Gespräch. Wenn er das Geld nicht auf der Stelle herbeibringt, 
dann laß ihn das Papier unterschreiben. Die Tochter nützt nichts, sie 
ist nicht die Fa., also keine Juristische Person.
Arbeitender schrieb:
> Um Nüchtern zu bleiben, was bringt heute eine Fristsetzung auf den 1.10.
> und viele Drohungen? Genau gar nichts, weil der A das Geld so schnell
> nicht zusammenbekommt und B die Fronten weiter verhärten.

Wie schon erwähnt, das ist die Voraussetzung, damit ein Anwalt tätig 
werden kann. Es ist keine Drohung, es ist der Weg der gegangen werden 
muß.

Info:
http://www.dingeldein.de/arb/arbeitsrecht-insolvenz.htm
Punkt:
Kündigung bei Insolvenz:
Oder hier:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13066/insolvenz-gibt-es-weiter-gehalt-auch-wenn-die-firma-pleite-ist_aid_361373.html

von Michael S. (technicans)


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Michael_ schrieb:
> Die Tochter nützt nichts, sie
> ist nicht die Fa., also keine Juristische Person.

Wenn die Tochter angestellt ist und die gewöhnlich auch Post annimmt,
gegebenenfalls für eingehende Zustellungen unterschreibt,
ist das schon von Nutzen. Wenn eine Forderung rechtswirksam
zugestellt wurde, kann man die nicht mehr so einfach ignorieren
wenn die Sache zur Rechtsstreitigkeit mutiert.

von Arbeitender (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Bisher hat er aber noch gar nicht gesagt was er beruflich macht
> (oder hab ich das überlesen?).

Bisher nicht hier im Threat.

Aber das ist Euer Problem (soll kein persönlicher Angriff auf Michael S. 
sein):
Ihr seit zu engstirnig. Bemüht doch einfach die Möglichkeiten die das 
Internet bietet und schaut Euch zuerst seine meist qualifizierten 
Beiträge hier im Forum an. Dann kombiniert etwas und schaut weiter.
Ein bischen Arbeit müsst Ihr Euch halt schon machen.
Wieviele von Euch waren schon einmal in dieser Situation?
Das ist wirklich mehr als zermürbend.

@Michael_ und Wilhelm Ferkes
Danke, wir sind ziemlich auf einer Linie...

von frozen (Gast)


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Magnus M. schrieb:
> Mein Chef hatte ja gestern angekündigt, dass er mir heute Bescheid geben
> wollte, wie es denn nun mit den Gehaltszahlungen aussieht. Das Thema
> wurde von ihm heute in keinster Weise angesprochen.
>
> Habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt:

Was soll eig dieses Theater? Dir wird seit fast 4(!) Monaten kein Gehalt 
gezahlt. Da muss man doch die Eier haben, und den Chef zur Rede stellen, 
und so lange stellen, bis man eine Antwort hat. Eine Frist setzen, 
drohen. Wenn er sich bei bei einem 2-Mann Betrieb dann als der große 
Zampano aufführt, hast du da sowieso nichts mehr verloren.
Dieses Vorgehen mit Einschreiben, Fax, "der Tochter geben" macht das 
ganze nur unnötig kompliziert. Was ist wenn er nicht reagiert dich 
wieder vertröstet? Dann geht der Eiertanz von vorne los. Die Schiene 
kann man immer noch fahren, aber dann ist der Patient eh schon tot.

von Michael_ (Gast)


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Ich habe gerade noch mal in meinen Elendsunterlagen geblättert.

Magnus M. schrieb:
> Die ausstehenden Löhne, sowie der dann fällige Septemberlohn in der
> Gesamthöhe von
>
> xxxx,xx EUR
>
> sind bis zum 01.10.2012 auf mein Konto zu überweisen. Die Kontodaten
> sind bekannt.

Du mußt zu der Summe auch jeden Monat einzeln aufführen!
Den hinweis auf ein Konto würde ich nicht machen, nur das gezahlt werden 
muß.
Wir haben auch schon mal einen Barscheck erhalten, was von einem 
verkauften Auto stammte.
Und mach auch bei weiteren Lohnausfällen die Forderung sofort. Also ein 
Tag nach der Lohnzahlung ein obiges Schreiben.
Magnus M. schrieb:
> Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werde ich von meinem Recht
> Gebrauch machen, meine Arbeitsleistung bis zum vollständigen Ausgleich
> der Lohnforderungen zurückzubehalten.
Ich würde das nicht verknüpfen und das in einem zusätzlichen Anschreiben 
formulieren.
Für den Anwalt zählt nur die Geldforderung.

Arbeitender schrieb:
> @Michael_ und Wilhelm Ferkes
> Danke, wir sind ziemlich auf einer Linie...

Wenn man nicht nur Theorie wälzt und das 2 1/2 mal in der Praxis 
mitgemacht hat, ist es Routine und ich würde mich nicht mehr aufregen.
Magnus, bitte poste doch als Gast unter einem anderen Namen!

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Arbeitender schrieb:
> Eigentlich wissen wir auch schon viel zu viel von ihm.
> Wenn er im südlichen Bayern wohnen würde, könnte ich mir glatt überlegen
> ihn einzustellen.

Wie südlich müsste es denn sein? Hättest du eine Stelle zu besetzen?

Michael S. schrieb:
> Bisher hat er aber noch gar nicht gesagt was er beruflich macht
> (oder hab ich das überlesen?).

Ich möchte hierbei nicht zu sehr ins Detail gehen, da man sonst unter 
Umständen zu leicht herausfindet wo ich arbeite.

Was ich aber sagen kann ist, dass ich gelernter 
Kommunikationselektroniker bin und eine unbefristete Festanstellung als 
Servicetechniker habe.

Service findet zu 99.5% im Innendienst statt. Fehlersuche und 
Fehlerbehebung fast ausschließlich auf Bauteilebene, da die verbauten 
Baugruppen i.d.R. horrend teuer sind. Gelötet wird alles bis runter auf 
SMD Finepitch 0.5mm und teilweise noch kleiner.

Desweiteren ist meine Arbeit auch regelmäßig mit feinmechanischen 
Arbeiten verbunden.

usw. usw.

Arbeitender schrieb:
> Ihr seit zu engstirnig. Bemüht doch einfach die Möglichkeiten die das
> Internet bietet und schaut Euch zuerst seine meist qualifizierten
> Beiträge hier im Forum an.

Danke, das ist Balsam für meine Seele :)

Michael_ schrieb:
> Magnus, bitte poste doch als Gast unter einem anderen Namen!

Hier, in DIESEM Thread?

Das würde nur einen Sinn ergeben, wenn Andreas oder einer der 
Moderatoren den Thread nachträglich editieren und alle meine bis jetzt 
geposteten Beiträge mit dem anonymen Gastnamen versehen würde.

von Michael K. (charles_b)


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Arbeitender schrieb:
> Wenn ich den Threat von ganz am Anfang her lese bekomme ich folgendes
> Bild:
> Magnus arbeitet in einem Kleinbetrieb
> Derzeit einziger angestellter Mitarbeiter
> Er arbeitet dort schon lange
> Magnus ist ein treuer, ordendlicher Junge
> Betrieb geht es schon lange schlecht
> Magnus hält durch und möchte seinen Chef nicht unbedingt Fertigmachen
> Ein konkretes! Gespräch hat leider immer noch nicht stattgefunden
>
> Chef lebt in Scheidung
> und verkauft Haus (Warum wohl?)
>

...vielleicht sollte sich Magnus hinsichtlich der ausstehenden Zahlungen 
an die FRAU des Chefs wenden - die hat da wohl die Hosen an.

Ein Krimi würde draus, wenn sich herausstellt, dass sich die Frau 
scheiden lässt, weil ihr Mann das Firmengeld zum Zocken im Casion nutzt 
(oder anderweitig "verschleudert") und daher seine Leute nicht bezahlen 
kann.

Der Chef spielt aber nur deshalb, weil der seiner Frau den aufwändigen 
Lebensstil bieten möchte, weshalb sie ihn damals geheiert hat.

von Paul Baumann (Gast)


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Michael K. schrob:
>weil der seiner Frau den aufwändigen
>Lebensstil bieten möchte, weshalb sie ihn damals geheiert hat.

Daher auch der Ausdruck "Heiermann"
http://de.wikipedia.org/wiki/Heiermann

;-)
MfG Paul

von Arbeitender (Gast)


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@Magnus:
Großraum Salzburg/Berchtesgaden

@Michael K-Punkt:
Eine Menge schwarzen Humor hast Du ja....
Bitte nicht mehr weiter ausschlachten, das Thema ist doch sehr ernst.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Arbeitender schrieb:
> @Magnus:
> Großraum Salzburg/Berchtesgaden

Schade. Bin Münchner :/

von Wilhelm F. (Gast)


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Magnus M. schrieb:

> Schade. Bin Münchner :/

Na sowas!

Und ich werde gelegentlich beschimpft, daß es in Stuttgart und München 
brummt wie Sau. Also kann man dort bei den Gutmenschen auch schwer in 
die Scheixe packen. ;-)

Was neues für meine Vorteile-Nachteile-Liste. ;-)

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Schade. Bin Münchner :/

Halleluja. Na, in München sollte die Jobsuche doch ein Klacks sein, 
oder?

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Was neues für meine Vorteile-Nachteile-Liste.

Und wie ist da das Verhältnis gut zu schlecht?

von Maximilian (Gast)


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STK500-Besitzer schrieb:
> Justus Skorps schrieb:
>> selbst das bringt dir nicht, schließlich musst du nicht das Abschicken
>> beweisen, sondern das Ankommen/den Empfang
>
> Als Beweis reicht der Übertragungsbericht.

Nein.

Würdest du bitte darauf verzichten, Falschaussagen zu machen, die Magnus 
in massive Schwierigkeiten bringen können!

von Maximilian (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Was macht ihr das wieder kompliziert nur um zu demonstrieren das ihr
> noch kompliziertere Methoden kennt. Einschreiben mit Rückschein, fertig
> und akzeptiert jedes Gericht. Wenn es schnell gehen soll mit Express.

Das beweist nicht, was in dem Einschreiben drin stand.

Die paar Euro für den Gerichtsvollzieher (der ist wirklich spottbillig) 
sind wirklich gut angelegt.

Der beurkundet nämlich nicht nur, daß er zugestellt hat, sondern auch, 
was er zugestellt hat.

von Michael S. (technicans)


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Maximilian schrieb:
> Das beweist nicht, was in dem Einschreiben drin stand.

Braucht es auch nicht, denn es kommt nur auf die Formalität an.

von Maximilian (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Maximilian schrieb:
>> Das beweist nicht, was in dem Einschreiben drin stand.
>
> Braucht es auch nicht, denn es kommt nur auf die Formalität an.

Verschick doch einfach einen leeren Umschlag. Kommt ja nicht drauf an.

von Michael S. (technicans)


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Maximilian schrieb:
> Verschick doch einfach einen leeren Umschlag. Kommt ja nicht drauf an.

Theoretisch nicht, aber warum sollte man so einen Blödsinn machen?
Vor Gericht muss man eh die Wahrheit sagen, oder das was man dafür
hält. Wenn der Empfänger einen Zeugen hat (was man als Absender nicht
wissen kann), hat man u.U. die A...Karte gezogen. Das Gericht wird
da kaum einen großen Zirkus von machen. Übrigens hab ich das mit dem
korrekten Forderungsschreiben per Einschreiben schon mal gehabt und
die Richterin hat die Kopie davon akzeptierend zur Kenntnis genommen
OHNE den Klagegegner zu fragen ob er die Forderung auch erhalten hat.
Andere Richter mögen da pingeliger sein. Bei mir war das eben so
trivial.

von Maximilian (Gast)


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Du bist ein echter Witzbold.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Halleluja. Na, in München sollte die Jobsuche doch ein Klacks sein,
> oder?

Genau das meinte ich ja. Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener 
Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor 
Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt.

von Michael K. (charles_b)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Michael S. schrieb:
>
>> Halleluja. Na, in München sollte die Jobsuche doch ein Klacks sein,
>> oder?
>
> Genau das meinte ich ja. Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener
> Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor
> Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt.

The grass is always greener on the other side...

Hier ist auch nicht alles Holz was glänzt.

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener
> Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor
> Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt.

Wenn du konkret auf Suche wärst, hätteste ja jetzt einen netten Kontakt
den man nutzen könnte, für die Suche nach einer bezahlbare Bleibe
in München, wie auch immer das aussehen mag, denn ohne Beziehungen
dürfte danach suchen, gerade in M, der blanke Horror sein. Die Mieten
sollen ja auch kräftig anziehen, vor allen in den Großstädten.

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Ich werde (wurde) hier reichlich von Münchener
> Unternehmen angemailt, 550km entfernt, und Magnus wohnt da auch noch vor
> Ort direkt mitten im Schlaraffenland, wo sich alles abspielt.

Wenn du konkret auf Job-Suche wärst, hätteste ja jetzt einen netten
Kontakt den man nutzen könnte, für die Suche nach einer bezahlbare
Bleibe in München, wie auch immer das aussehen mag, denn ohne
Beziehungen dürfte danach suchen, gerade in M, der blanke Horror
sein. Die Mieten sollen ja auch kräftig anziehen, vor allen in den 
Großstädten.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Wenn du konkret auf Suche wärst, hätteste ja jetzt einen netten Kontakt
> den man nutzen könnte, für die Suche nach einer bezahlbare Bleibe
> in München,

Ja nee, da wo schon 3 Monate nicht bezahlt wurde, möchte ich nicht als 
Nachfolger hin. Selbst, wenn ich auf Geld nicht angewiesen wäre, und nur 
Spaß an der Freude haben wollte.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:

> dürfte danach suchen, gerade in M, der blanke Horror sein. Die Mieten
> sollen ja auch kräftig anziehen, vor allen in den Großstädten.

Von daher bin ich heilfroh, dass uns unser damaliger Vermieter die Bude 
2006 zum Kauf angeboten hat und wir den Sack zugemacht haben...

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> Von daher bin ich heilfroh, dass uns unser damaliger Vermieter die Bude
> 2006 zum Kauf angeboten hat und wir den Sack zugemacht haben...

Kann aber auch ein Klotz am Bein werden. Ich kenne jemand, der
umziehen musste und selbst nach Jahren seine Bude nicht verkaufen
konnte (aber gut, was da verlangt wurde, ist mir nicht bekannt).
Interesse scheint es ja zu geben, allein bezahlen wollen viele
nicht so viel, oder man ist wählerischer, wenn viel Geld eine Rolle
spielt.
Hoffe, du verlierst nicht mal den Job und stehst dann mit deinen
Hypotheken da.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Hoffe, du verlierst nicht mal den Job und stehst dann mit deinen
> Hypotheken da.

Als Beamter müßte er aber schon goldene Löffel klauen, um den Job zu 
gefährden.

von Michael K. (charles_b)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Michael S. schrieb:
>
>> Hoffe, du verlierst nicht mal den Job und stehst dann mit deinen
>> Hypotheken da.
>
> Als Beamter müßte er aber schon goldene Löffel klauen, um den Job zu
> gefährden.

1. bin kein Beamter (leider!). Ich hab das Studium abgeschlossen mit der 
festen Überzeugung, dass der Arbeitsmarkt für Physiker das letzte ist, 
was nicht sehr gut funktionieren würde... Die Sache mit dem Lehrer ist 
Quereinstieg als Angestellter.

2. Klar, die hohen Immobilienpreise derzeit in München sind nicht 
wirklich eine Hilfe. Denn wenn man den eigenen Schuppen verkauft, sind 
die Kauf-objekte ja auch sehr teuer. Man müsste JETZT verkaufen, nach 5 
Jahren wiederkommen und dann sehen, was dann ist.

von user000 (Gast)


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-Mahnen  und  falls nicht  innerhalb gesetzter  Frist (3 Tage sollten 
reichen) gezahlt  wird mit Zurückbehaltungsrecht   der  Arbeitsleistung 
antworten,  warum auch weiter  umsonst arbeiten – besser die  Zeit  zur 
Jobsuche  verwenden
dafür  reichen  lt. div.  Urteile  schon 2  Monate  ohne  Geld
Problem  auch  eine  Teilzahlung  schließt  das Zurückbehaltungsrecht 
aus
dürfte  in  diesen  Fall aber  auch  eine  Verbesserung  sein  wenn nur 
ein Teil  des  Geldes  kommt (>  2 Monate)
aber  das wurde  hier  ja hier schon  empfohlen

- sofort  zum Arbeitsgericht und  Zahlungsklage gegen  den  AG 
einreichen
kostet  erstmal  nichts  und  die  Rechtspfleger  helfen  auch  beim 
aufsetzen  der Klage,  dazu  sind  einige  Unterlagen  wie z.b AV 
erforderlich

-ein  zusätzlicher  Mahnbescheid  kostet  nicht  viel  und  könnte  auch 
etwas  druck  machen



hatte  vergleichbare  Probleme leider  auch  schon mal

von Michael K. (charles_b)


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Bald ist wieder Zahltag! Magnus, mach deinem Namen Ehre!

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> Bald ist wieder Zahltag!

Bald ist gut, Morgen und dann hat er schon für vier Monate malocht
ohne Kohle. Bei mir hätte es schon Mord und Totschlag geben,
oder wenigstens ne blutige Nase. Mann, Mann, Mann, so naiv kann
man doch nicht sein, aber gut wenn man schon eine Weile dabei
ist im Unternehmen, sieht das aus der Perspektive wieder ganz
anders aus. Als ich nach sechs Jahren mir was neues suchen musste
hat meine Unerfahrenheit die nächste Firma auch schamlos ausgenutzt.
Glücklicherweise war das nur von sehr kurzer Dauer. Da lass ich mir
auch nicht einreden das das vielleicht an mir gelegen hat, denn das
war definitiv nicht der Fall.

von Georg W. (gaestle)


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Magnus, du hast doch hoffentlich etwas unternommen?

Aber so solltest du es nicht machen:
Michael S. schrieb:
> Bei mir hätte es schon Mord und Totschlag geben,
Dann bekommt Magnus mit Sicherheit nichts mehr, aber zumindest braucht 
er sich die nächsten Jahre keine Gedanken mehr über seinen 
Lebensunterhalt machen...

Michael S. schrieb:
> oder wenigstens ne blutige Nase.
Das kommt mindestens teuer.

von Michael S. (technicans)


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Georg W. schrieb:
> Das kommt mindestens teuer.

Wird mit dem ausstehenden Lohn verrechnet wenn eh
nix zu holen ist, weil pleite. ;-))

von Tobi (Gast)


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Georg W. schrieb:
> Magnus, du hast doch hoffentlich etwas unternommen?
Vermutlich kann er die Internetrechnungen nicht mehr bezahlen.

von Arbeitender (Gast)


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Tobi schrieb:
> Vermutlich kann er die Internetrechnungen nicht mehr bezahlen.

Vermutlich wird er Euch doch nicht alles auf die Nase pinseln :-)

von Michael S. (technicans)


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Arbeitender schrieb:
> Vermutlich wird er Euch doch nicht alles auf die Nase pinseln :-)

Hat er aber bisher gemacht. Aber vielleicht schämt er sich weil er
zu lange gewartet und nicht mal bemerkt hat das die Insolvenz
schon lange lief, evtl. der Laden schon längst liquidiert ist.
Das wäre mir auch peinlich.

von Benjamin K. (benjamin92)


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Mmmh, stimmt, ich würde das wohl auch nicht in ein Forum schreiben, wenn 
ich nicht mitbekommen hätte, dass in meiner Firma Insolvenzverfahren 
eingeleitet wurde.

Bei mir würden die Alarmglocken klingeln, wenn ich nach 2 Monaten kein 
Gehalt bekommen würde und da würd ich mal langsam zum Amt gehen und 
nachfragen, was ich machen soll bzw, mich mal arbeitssuchend melden und 
Bewerbungen schreiben. Da kann man das ja dann mal schön gemütlich 
machen und ist mit viel Glück vielleicht garnicht arbeitslos, wenn man 
schnell was findet.

von Wilhelm F. (Gast)


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Vielleicht hat Magnus ja inzwischen einfach einen neuen Job, und keine 
Zeit mehr, sich an Kleinigkeiten aufzuhalten. ;-)

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Vielleicht hat Magnus ja inzwischen einfach einen neuen Job, und keine
> Zeit mehr, sich an Kleinigkeiten aufzuhalten.

Und wie soll er das ohne Arbeitszeugnis so schnell gerafft haben?
Der Chef wird doch für die nächsten vier Wochen erst mal stinkig
auf den Magnus reagieren, wenn der wegen seinem Lohn wirklich was 
unternommen hat, gleichgültig ob im Recht oder nicht, es sei denn
(kann man sich eigentlich gar nicht ausmalen) er hat sich
durch rückwirkenden Lohnverzicht ein schnelles Arbeitszeugnis erkauft.
Weiß mans?

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Und wie soll er das ohne Arbeitszeugnis so schnell gerafft haben?

Nachreichen, oder weg lassen, wenn man einem neuen AG die Lage plausibel 
schildert. Mit der Aussicht auf ein manierliches Arbeitszeugnis ist er 
doch in diesem ganzen Lug und Trug auch wie auf hoher See. Das ist genau 
so aussichtsreich, wie noch eine manierliche Entlohnung.

Meine Idee war ja nur gut gemeint, weil es im süddeutschen Raum, wo er 
ja her kommt, quasi mitten drin sitzt, Arbeit ohne Ende gibt. ;-)

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Arbeitender schrieb:
> Vermutlich wird er Euch doch nicht alles auf die Nase pinseln :-)

Das kommt meiner Situation/Einstellung sehr nahe.

Michael S. schrieb:
> Hat er aber bisher gemacht.

Uns das aber sehr zähneknirschend. Ich fühle mich nicht wohl in meiner 
Haut. Dies betrifft meinen Stand gegenüber meines Chefs, meiner Frau und 
dieses Forums. Speziell hier im Forum ist das noch ein zweischneidiges 
Schwert, da ich einerseits (positive) Anregungen erhoffe und mir 
andererseits dessen bewusst bin, dass meine Äusserungen auch von meinem 
Chef, dessen Anwalt oder einem unserer Kunden gelesen werden könnten.

> Aber vielleicht schämt er sich weil er zu lange gewartet

Zu lange gewartet.... vermutlich ja.

> und nicht mal bemerkt hat das die Insolvenz schon lange lief, evtl.
> der Laden schon längst liquidiert ist.

Nein. Der Laden ist nicht liquidiert. Meine Befürchtung ist nach wie 
vor, dass dies aber der Fall sein könnte, sobald ich dem Laden (als 
Letzter) den Rücken kehren würde / werde.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Vielleicht hat Magnus ja inzwischen einfach einen neuen Job, und keine
> Zeit mehr, sich an Kleinigkeiten aufzuhalten. ;-)

Ganz so weit bin ich leider noch nicht.

Michael S. schrieb:
> Der Chef wird doch für die nächsten vier Wochen erst mal stinkig
> auf den Magnus reagieren, wenn der wegen seinem Lohn wirklich was
> unternommen hat, gleichgültig ob im Recht oder nicht,

So wird es sich bestimmt ergeben.

> es sei denn (kann man sich eigentlich gar nicht ausmalen) er hat sich
> durch rückwirkenden Lohnverzicht ein schnelles Arbeitszeugnis erkauft.

Rückwirkender Lohnverzicht steht für mich in keinster Weise zur 
Diskussion!

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Michael S. schrieb:
> Nachreichen, oder weg lassen, wenn man einem neuen AG die Lage plausibel
> schildert. Mit der Aussicht auf ein manierliches Arbeitszeugnis ist er
> doch in diesem ganzen Lug und Trug auch wie auf hoher See. Das ist genau
> so aussichtsreich, wie noch eine manierliche Entlohnung.

Die Sache mit dem "manierlichen Arbeitszeugnis" ist für mich eines der 
größten Besorgnisse.

> Meine Idee war ja nur gut gemeint, weil es im süddeutschen Raum, wo er
> ja her kommt, quasi mitten drin sitzt, Arbeit ohne Ende gibt. ;-)

Arbeit ohne Ende mag ja sein. Aber man will sich ja auch nicht 
krampfhaft "unter Wert" verkaufen.

von Michael S. (technicans)


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Magnus M. schrieb:
> Arbeit ohne Ende mag ja sein. Aber man will sich ja auch nicht
> krampfhaft "unter Wert" verkaufen.

Krampf bedeutet ja quasi nur das man da kalt erwischt wurde ohne
vorher etwas warm zu werden. Da würde ich endlich mal machen. Ruf
Firmen an und frag ob die Jobs haben. Wenn ja, bewirbst du dich
und lässt nicht locker schnell eine Entscheidung herbeizuführen.
Deinen aktuellen Job hälst du vertraulich bedeckt, bis du ein
positives Feedback bekommst.

>Die Sache mit dem "manierlichen Arbeitszeugnis" ist für mich
>eines der größten Besorgnisse.
Da bist du sicher nicht der einzige, aber erstens hast du einen
Rechtsanspruch auf ein verständig wohlwollendes wahres Zeugnis
und zweitens solange dein Chef lebt und eins schreiben kann.
Manche schreiben es selber, aber das ist für gewöhnlich keine
gute Idee und man sollte sich da im Zweifel Hilfe nehmen bis
das Zeugnis nicht mehr zu bemängeln ist. Zwar kann Informations-
austausch ja auch per Telefon statt finden, aber ob davon überhaupt
regen Gebrauch gemacht wird, kann hier eh keiner sagen. Man sollte
es aber mal nicht so schwarz malen, das nervt nur.

>Rückwirkender Lohnverzicht steht für mich in keinster Weise zur
>Diskussion!
Schön das du da endlich mal etwas Selbstbewusstsein zeigst, nur wann
tritts du denn mal in Aktion oder soll sich da noch ein weiterer 
unbezahlter Monat hinzu gesellen?


>dieses Forums. Speziell hier im Forum ist das noch ein zweischneidiges
>Schwert, da ich einerseits (positive) Anregungen erhoffe und mir
>andererseits dessen bewusst bin, dass meine Äusserungen auch von meinem
>Chef, dessen Anwalt oder einem unserer Kunden gelesen werden könnten.
Kaum, wenn du es niemanden gegenüber erwähnst, getreu dem Grundsatz:
"Geschichte frei erfunden, Ähnlichkeiten rein zufällig", ganz so wie
das mal früher an so machen Film angehängt wurde.

Hast du eigentlich nun mal was konkret unternommen oder lässt du
dich weiter ausnutzen? Wenn die Ersparnisse erst mal existenzbedrohend
abgeschmolzen sind und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dann
bekommste richtig Probleme, aber massive.

von Georg W. (gaestle)


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Magnus M. schrieb:
> Die Sache mit dem "manierlichen Arbeitszeugnis" ist für mich eines der
> größten Besorgnisse.

Momentan kannst du dich mit "in ungekündigter Stellung" bewerben. Bzw. 
es ist auch legitim in diesem Fall den Namen des Arbeitgebers zu 
schwärzen. Wenn du erst mal eine andere Stelle hast wird 
höchstwahrscheinlich kein Hahn mehr nach einen alten Zeugnis krähen.
Bei meinem alten Arbeitgeber haben sich mittlerweile auch ein paar Leute 
abgeseilt, alle ohne Zeugnis. Wer eines verlangt hat hatte den 
Wadenbeißer am Hals, aber nie eines bekommen.
Das wirklich interessante darf ich gar nicht hineinschreiben, böse 
Zungen behaupten dass es nur dazu dient Name und Ansprechpartner des 
alten Arbeitgebers ausfindig zu mache um dort anzurufen und sich reinen 
Wein einschenken zu lassen.

von Michael S. (technicans)


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Georg W. schrieb:
> es ist auch legitim in diesem Fall den Namen des Arbeitgebers zu
> schwärzen.
Wieso "legitim"? Einen Anspruch auf die Namen der früheren Firmen
hat doch eh kein beworbener Arbeitgeber. Da wird jeder Chef seine
eigenen Regeln ausleben und einfach absagen, wenn er nicht die Info
bekommt die er haben WILL.
> Wenn du erst mal eine andere Stelle hast wird
> höchstwahrscheinlich kein Hahn mehr nach einen alten Zeugnis krähen.
Leider sind Personaler in dieser Hinsicht etwas verquert und fordern
das einfach nach. Ist mir ein paar mal passiert. Wenn man da dann nach
einem Grund fragt, bekommt man dann nur unlogische Antworten.
Muss aber nicht überall so sein.
> Das wirklich interessante darf ich gar nicht hineinschreiben, böse
> Zungen behaupten dass es nur dazu dient Name und Ansprechpartner des
> alten Arbeitgebers ausfindig zu mache um dort anzurufen und sich reinen
> Wein einschenken zu lassen.
Kann man ja auch nicht ausschließen.
Ich kann dir sogar die Homepage eines Arbeitgebers mit "Bewerbungstips"
nennen, wo nach einem lückenlosen Lebenslauf und einem jobkonformen
Hobby verlangt wird. So was nennt man dann Personalkultur.

von Electronics'nStuff (Gast)


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Hi Magnus, wie sieht es aus bei dir?
Hat sich die Lage irgendwie geändert?

von Michael S. (technicans)


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Sieht so aus als wenn der Magnus erst mal ein halbes Jahr
ohne Lohn weiter macht, sich verschuldet und auf den Gerichts-
vollzieher wartet. So einen Mitarbeiter wünscht sich doch jeder
Arbeitgeber. ;-))

von hro (Gast)


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Hat schon mal irgendjemand darueber nachgedacht, dass sich hier 
vielleicht ein Beschaeftigungsloser oder auch voellig Unterforderter 
einen Spass erlaubt??
Wie nannte man sowas? Einen Troll?
So Unbedarfte gibt es ja nun wirklich wenige.

Gruss hro

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Electronics'nStuff schrieb:
> Hi Magnus, wie sieht es aus bei dir?

Soweit... so la la...

> Hat sich die Lage irgendwie geändert?

Gewissermassen ja.

1. Habe meine (ordentliche) Kündigung eingereicht.

2. Habe die rückständigen Lohnzahlungen mit Ankündigung der Einstellung
   meiner Arbeitsleistung angemahnt.

Beides erfolgte jeweils als Einwurfeinschreiben.


Michael S. schrieb:
> Sieht so aus als wenn der Magnus erst mal ein halbes Jahr
> ohne Lohn weiter macht, sich verschuldet und auf den Gerichts-
> vollzieher wartet. So einen Mitarbeiter wünscht sich doch jeder
> Arbeitgeber. ;-))

Negativ - siehe oben.


hro schrieb:
> Hat schon mal irgendjemand darueber nachgedacht, dass sich hier
> vielleicht ein Beschaeftigungsloser oder auch voellig Unterforderter
> einen Spass erlaubt??

Schön, wenn DU dir darüber Gedanken machst. Träum weiter!

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