Für eine weiterführende Schule brauche ich einen Tätigkeitsnachweis. Diesen muss mir mein Chef ausstellen, was bis jetzt aber nicht geschehen ist. Seit gut 4 Wochen werde ich immer wieder vertröstet, habe meinen Chef in dieser Zeit des öfteren schon daran erinnert. Anfang dieser Woche habe ich dann zu ihm gesagt, dass ich den Tätigkeitsnachweis diese Woche brauche. Ich rechne aber nicht damit, dass ich ihn bekomme... Wie soll ich nun weiter vorgehen? Wäre hier der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner? Es ist ja nicht so, dass ich den Tätigkeitsnachweis aus Spaß haben möchte, nein ich brauche den Nachweis um für meine Prüfung zugelassen zu werden. Soll ich nun direkt zum Betriebsrat gehen oder nochmal mit meinem Chef sprechen (mit der Anmerkung, dass ich mich dazu gezwungen sehe zum Betriebsrat zu gehen, da ich den Nachweis tatsächlich brauche)? Was würdet ihr tun? Ewig hab ich ja auch nicht Zeit und um ehrlich zu sein finde ich es allmählich ziemlich unverschämt was mein Chef mir da "bietet". Was würdet ihr tun bzw. was würdet ihr mir raten?
> Wäre hier der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner?
Ja.
Chefs haben wenig Zeit und noch weniger Lust sich mit so einem Kram zu befassen. Also: - Schreibe das Teil selber. Dann kannst Du auch besser steuern, was drin steht. - Drucke es mit offiziellen Briefkopf und Layout Deiner Firma. - Gehe zu Deinem Chef (manchmal kann auch die Sekretärin Wunder bewirken ...), erkläre knapp(!) warum Du das brauchst. Sage Ihm, Du hast schon mal einen Vorschlag ausgearbeitet, den Du gerne nach seinen Wünschen anpassen würdest, sofern erforderlich. In 90% der Fälle wird er das Ding direkt unterschreiben, weunn Du nicht totalen Schrott geschrieben hast.
frääänk schrieb: > mit der Anmerkung, dass ich mich dazu gezwungen sehe zum > Betriebsrat zu gehen, da ich den Nachweis tatsächlich brauche Du wirst also von einer "ominösen dritten Kraft" dazu gezwungen? Kurios. Das glaubt dir keiner. Wenn du deinem Chef sagst, dass du zum Betriebsrat gehst, dann gehst du nicht, weil dich jemand zwingt. Sondern du gehst, weil du es willst! Und insbesondere wird auch der Betriebsrat dir nicht weiterhelfen und den Nachweis (unter-)schreiben können. Das muss allein dein Chef machen. Und deshalb solltest du dem nicht "drohen" (das ist lächerlich), sondern ihn unterstützen und wie vorgeschlagen die Lösung auf dem Tablett servieren. > Wäre hier der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner? Wie groß ist der Betrieb? Willst du da bleiben? Kannst du da untertauchen/aufsteigen? Wenn du dem Chef mit dem Betriebsrat kommst, hast du einen Feind.
Lothar schrieb: >Du wirst also von einer "ominösen dritten Kraft" dazu gezwungen? >Kurios. Das glaubt dir keiner. Du bist irrsinnig lustig, hat Dir das noch nie jemand gesagt? >Und deshalb solltest du dem nicht "drohen" (das ist lächerlich), sondern >ihn unterstützen.. Er braucht den Nachweis und der Chef legt ihm Steine in den Weg ->Betriebsrat >Wenn du dem Chef mit dem Betriebsrat kommst, hast du einen Feind. Wenn er dem Chef in den Arsch kriechen wollte, wäre er Proktologe geworden. gez. Zittermann
Hat Dein Chef keine Sekretärin? Mein Ex-Chef war genauso verpeilt, aber nicht aus böser Absicht. Also habe ich ähnlichen Papierkram direkt der Sekretärin gegeben, die ihn dann vorbereitet und auf den Stapel mit den zu unterschreibenden Papieren gelegt hat. Hatte die Sekretärin Urlaub: (1) Chef vorbereiten, dass man eine Bescheinigung für XY braucht und dass man etwas vorbereitet und ihm zum Unterschreiben geben wird. (2) 1-2 Tage später dem Chef die fertige Bescheinigung geben unter Verweis auf das Gespräch aus (1) und sofort wieder unterschrieben mitnehmen. Gleich mit "Hier Zettel, dort unterschreiben!" anzukommen, war nicht gut, weil Chef sich dann überrumpelt gefühlt hätte.
die ominöse Kraft ist die Zeit die abläuft die ich noch habe bis ich zu meiner Prüfung zugelassen sein muss. Irgendwann muss ich handeln, auch wenn es über den Betriebsrat sein muss. Letztlich ist es so, dass mir meine Weiterbildung wichtiger ist als mein Ansehen in der Firma bzw. bei meinem Chef oder mein jetziger Job dort. Den Nachweis selbst zu verfassen wäre vielleicht auch noch eine Option an die ich nicht dachte. Klingt für mich nicht unbedingt schlecht, muss mich aber erst mal bei Kollegen erkundigen wie so etwas bei meinem Chef ankommen könnte. Unnötige Probleme umgehen ist mir natürlich auch lieber ;) Wie hat denn so ein Tätigkeitsnachweis auszusehen? Welche Form sollte man einhalten, schreibt man die Tätigkeiten in Stichpunkten? Tipps nehme ich dankend an
frääänk schrieb: > Wie hat denn so ein Tätigkeitsnachweis auszusehen? > Welche Form sollte man einhalten, schreibt man die Tätigkeiten in > Stichpunkten? > Tipps nehme ich dankend an frag doch denjenigen, der sie bekommen soll. der kann dir genau sagen, was er lesen möchte. nur eine idee. mfg
Könnte eine Kopie vom Arbeitsvertrag für Deine Zwecke auch ausreichend sein? Zumindest bei mir war da immer auch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung bei. Die Seite mit dem Lohn musst Du ja nicht beilegen... viel Erfolg Hauspapa
Bescheinigung sehr geehrter Herr Xxxx, hiermit bestätigen wir Ihnen dass Sie im Zeitraum xx.xx.xxxx-xx.xx.xxxx in userem Unternehmen als Xxxxx beschäftigt waren. Mit freundlichen Grüßen xxxxxx Das sollte eigentlich als Tätigkeitsnachweis für eine Weiterbildung reichen.
Zwischenzeugnis anfordern, da man darauf einen Rechtsanspruch hat. Da man damit auch die Tätigkeit nachweisen kann, würde das vielleicht reichen. Ansonsten bleibt ja nur einen Anwalt zu konsultieren, wenn der Chef den Vorgang bewusst blockiert.
Michael S. schrieb: > Zwischenzeugnis anfordern, da man darauf einen Rechtsanspruch hat. > Da man damit auch die Tätigkeit nachweisen kann, würde das vielleicht > reichen. Ansonsten bleibt ja nur einen Anwalt zu konsultieren, > wenn der Chef den Vorgang bewusst blockiert. Einen Anwalt konsultieren wegen einem Tätigkeitsnachweis/Zwischenzeugnis? Auf so eine Idee kann auch nur ein Michael S. kommen. Der Laden ist offensichtlich so gross, dass es einen Betriebsrat gibt. Es ist ja richtig, dass der Betriebsrat keinen Tätigkeitsnachweis ausstellen kann, aber er kann auf jeden Fall Druck auf den Chef ausüben. Trotzdem wird es wohl am einfachsten sein, den Chef ein fertiges Schreiben vor zu legen, welches er nur unterschreibn muss. Wichtig ist dabei, dass man sein Büro erst dann wieder verlässt, wenn er entweder unterschrieben oder seine Änderungswünsche geäussert hat. Dann eben ändern und nochmal vorlegen. Das Ändern des Schreibens darf auch während der Arbeitszeit sein, da es ja auf Wunsch des Chefs gemacht wird. mfG Ulli
Ulli B. schrieb: >> Zwischenzeugnis anfordern, da man darauf einen Rechtsanspruch hat. >> Da man damit auch die Tätigkeit nachweisen kann, würde das vielleicht >> reichen. Ansonsten bleibt ja nur einen Anwalt zu konsultieren, >> wenn der Chef den Vorgang bewusst blockiert. Meine Fresse jetzt versteh' ich mal warum hier so viele den "Fachkräftemangel" als gelogen hinstellen. So einen Idiot will ja niemand anstellen.
Und sorry, ist falsch zitiert. Das zitierte stammt nicht von Ulli B. sondern von Michael S.
Dr.Who schrieb: > Und sorry, ist falsch zitiert. Wo kämen wir auch hin wenn jeder ein Genie wäre und das in allen Lebenslagen.
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