Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Einweg-Netzgleichrichter erlaubt?


von Helmut S. (helmuts)


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Hallo,
Ist es eigentlich noch erlaubt (Norm?) am 230V-Netz eine 
Einweggleichrichtung zu machen. Gibt es da eine maximal erlaubte 
Leistungsgrenze?

230V ---|>|---o---- zum Schaltnetzteiltrafo
              |
             Elko
              |
230V ---------o----------

Gruß
Helmut

von pfc (Gast)


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Könnte die EN61000-3-2 sein.

Bis 75W wäre es noch zulässig. Bei höheren Leistungen glaube ich nicht, 
dass du mit dieser Schaltung die Grenzwerte für die Oberschwingungen 
einhalten kannst.

z.B. Tab. 6-1 bis 6-3 in
http://www.gmc-instruments.ch/src/download/dDirty_Power.pdf

von Arno Nühm (Gast)


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Nunja die Grenzwerte für die 3. und 5. Oberwelle sind aber schon recht 
hoch. Und wenn man eine ohmsche Last an eine Einweggleichrichtung hängt 
ist das auch unkritisch. Und dann kommt es noch auf die Klasse deines 
Gerätes an. Es gibt auch Ausnahmen ab 1kW usw.

Sprich, die Frage kann man kaum mal einfach so beantworten...

von oszi40 (Gast)


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Norm wird verschäft?
EN 50160:1999 Dokument wurde ersetzt durch: DIN EN 50160:2008-04DIN EN 
50160:2011-02 Ersatz für: DIN EN 50160:1995-10 Dokument: zitiert

von Helmut S. (helmuts)


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Vielen Dank an Arno und "pfc". Mit der 75W Grenze bin ich schon mal 
beruhigt. Es geht nur um ein 5W Netzteil.

von Helmut S. (helmuts)


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oszi40 schrieb:
> Norm wird verschäft?
> EN 50160:1999 Dokument wurde ersetzt durch: DIN EN 50160:2008-04DIN EN
> 50160:2011-02 Ersatz für: DIN EN 50160:1995-10 Dokument: zitiert

Danke für die Info. Mal sehen ob ich da irgendwo Zugriff habe.

von Johannes (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Mit der 75W Grenze bin ich schon mal beruhigt. Es geht nur um ein 5W
> Netzteil.

Die Grenze ist aber nicht für alle Geräte-Klassengleich. So gelten z.B. 
für Beleuchtungen niedrigere Grenzwerte, weil man hier annimmt, dass 
viele dieser Geräte gleichzeitig in einem Netz bzw. in einem Gebäude 
betrieben werden.

Du solltest also zuerst mal schauen, ob in der Produktnorm für dein 
Gerät spezielle Grenzwerte definiert sind.

von Harald W. (wilhelms)


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Johannes schrieb:

>> Mit der 75W Grenze bin ich schon mal beruhigt. Es geht nur um ein 5W
>> Netzteil.

> Die Grenze ist aber nicht für alle Geräte-Klassengleich.

Ja, anscheinend gelten z.B. für Haartrockner wohl deutlich höhere
Grenzwerte.
Gruss
Harald

von Floh (Gast)


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Ob sich die Einweggleichrichtung rechnet?
3 Dioden gespart, dafür muss der Kondensator deutlich größer sein, 
eventuell sogar noch ein Serienwiderstand wegen der hohen Stromspitzen?

von Arno Nühm (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Es geht nur um ein 5W Netzteil.

Na dann... Da kannst du irrwitziger Weise laut Norm auch 100A auf der 3. 
Oberwelle erzeugen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Parallel zu den Normen: die "Technischen Anschlussbedingungen" der
Energieversorger ansehen.  Die folgen im Wesentlichen alle einem
Musterentwurf, der sich (derzeit) "TAB 2012" (->Gugel) nennt.

von Helmut S. (helmuts)


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Hallo, danke für die vielen Tipps. Die 5W sind wohl überhaupt kein 
Problem.

von anderes ich (Gast)


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>Ja, anscheinend gelten z.B. für Haartrockner wohl deutlich höhere
>Grenzwerte.

Und genau die schließen mit ihrer "Turbo" Taste die Diode kurz.

von Johannes (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Hallo, danke für die vielen Tipps. Die 5W sind wohl überhaupt kein
> Problem.

Wenn dein Gerät in die Klasse C (Beleuchtungseinrichtungen < 600W) 
fällt, dann gibt es diese Grenze nicht!

Dort sind die Grenzwerte für Oberwellenströme prozentual zur 
Grundschwingung definiert und gelten auch für sehr kleine Leistungen.

von Helmut S. (helmuts)


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@Johannes,
es geht um ein kleines Netzteil mit 5W. In welche Klasse zählt das denn?
Gruß Helmut

von Vn N. (wefwef_s)


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Das Netzteil wird wohl auch wo verbaut sein.

von Johannes (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> @Johannes,
> es geht um ein kleines Netzteil mit 5W. In welche Klasse zählt das denn?
> Gruß Helmut

Die Klassen sind folgendermaßen definiert:

Klasse A: Symmetrische 3-phasige Geräte; Haushaltsgeräte, ausgenommen 
Geräte der Klasse D

Klasse  B: Tragbare Elektrowerkzeuge, nicht professionelle 
Lichtbogenschweißgeräte

Klasse C: Beleuchtungseinrichtungen

Klasse D: Geräte mit 75 W < P <= 600 W; Geräte, die
nicht in eine der vorstehenden Klassen eingeordnet
werden können; PCs und Monitore; Radio-, Video-,
TV-Geräte

Ein Netzteil für sich ist ja normalerweise kein eigenständiges Gerät, 
sondern eine Stromversorgung für ein Gerät.

Wenn das Netzteil für eine bestimmte Anwendung vorgesehen ist, z.B. für 
eine LED-Lampe, dann wird das nach der Anwendung beurteilt.

Ansonsten würde es in Klasse D fallen; da diese erst ab 75W definiert 
ist, musst du dann keine Grenzwerte einhalten.

von Helmut S. (helmuts)


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Sehr gut, da nehme ich mir Klasse D. :-)

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