Hallo, ich suche gerade Fakten über die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten. Scheinbar gibt es hier keine Vorgaben, man muss nur fachlich geeignet sein und darf innerhalb der Firma einige Jobs nicht haben darf ( Chef ITler, Geschäftsführer etc) Gibt es trotzdem irgendwo einen "Ausbildung" zum DAtenschutzbauftragten?
Jan schrieb: > Gibt es trotzdem irgendwo einen "Ausbildung" zum DAtenschutzbauftragten? Ich weiss ja echt nicht, ob ich mich zum allgemeinen Idioten machen möchte, indem ich der haben Firma ständig auf die Finger klopfen muss. Du bist dir schon im klaren, dass du bei diesem Job die ganze Firma als Gegner hast? Eine solche interne Kontrollaufgabe würde ich nur annehmen, wenn ich eine sehr starke firmeninterne Unterstützung hinter mir hätte. Bei gewissen Kontrollaufgaben wie Qualitätskontrolle, Finanzcontrolling, Rechtsdienst ist man von der Geschäftsleitung natürlich gerne gesehen, weil sie helfen, die Ziele der Firma zu verfolgen. Ein Datenschutzbeauftragter hingegen hat a priori mal eine Aufgabe, die der Firma eigentlich zuwiderläuft.
P. M. schrieb: > Eine solche interne Kontrollaufgabe würde ich nur annehmen, > > wenn ich eine sehr starke firmeninterne Unterstützung hinter mir hätte. > > Bei gewissen Kontrollaufgaben wie Qualitätskontrolle, Finanzcontrolling, > > Rechtsdienst ist man von der Geschäftsleitung natürlich gerne gesehen, > > weil sie helfen, die Ziele der Firma zu verfolgen. Ich glaub du verwechselste die Funktion des Datenschutzbeauftragten einfach mit einem Cybercop! Der Datenschutzbeauftragte ist eine gesetzliche Forderung, derzufolge die Firmen einen solchen Beauftragten zu bestellen haben. Die Qualifikation ist eher niedrig zu sehen. Hier mal ein link über die angebotenen Ausbildungen: http://www.datenschutz.de/veranstaltungen/fortbildung/
Die Anforderungen : 1) einmal einen Computer in der Naehe gesehen haben 2) vieleicht hat die Tochter oder der Enkel einmal etwas vom Internet erzaehlt 2) glauben zu wissen, was das Internet so ist und kann 3) hinreichend Paranoia - wir sind umzingelt - Ist also eher etwas fuer Tante Frieda.
P. M. schrieb: > Ich weiss ja echt nicht, ob ich mich zum allgemeinen Idioten machen > möchte, indem ich der haben Firma ständig auf die Finger klopfen muss. > Du bist dir schon im klaren, dass du bei diesem Job die ganze Firma als > Gegner hast? Eher deine Chefs als Gegner. Die Firma muss halt einen Datenschutzbeauftragten haben und suchen dafür einen Idioten. Wer darf auf was zugreifen, wie lange muss was gespeichert werden etc.. Wer darf sehen, was du verdienst, wann du ins Internet gehst, welche Webseiten du anschaust, ... Du bist dafür der Ansprechpartner.
Einen Vorteil hat der Job schon: Du bist für einige Jahre unkündbar (nur fristlos, wenn dafür Gründe vorliegen), und auch nach Ende dieser Tätigkeit wirkt dies noch ein Jahr fort.
A. K. schrieb: > Einen Vorteil hat der Job schon: Du bist für einige Jahre unkündbar Wo steht das? Das wäre ja mal ein Anreiz sich sowas anzutun.
§4f Bundesdatenschutzgesetz: "Ist nach Absatz 1 ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung der Bestellung unzulässig, es sei denn, dass die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist." Wikipedia schreibt ausserdem: "Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten erfolgt in der Regel auf 5 Jahre, in einigen Bundesländern werden auch 3 Jahre als angemessen angesehen. Eine kürzere Bestellung ist grundsätzlich nicht gegeben, da der interne Datenschutzbeauftragte sonst seine Tätigkeit nicht im angemessenen Umfang ausführen kann."
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