Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten


von Jan (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

ich suche gerade Fakten über die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten.
Scheinbar gibt es hier keine Vorgaben, man muss nur fachlich geeignet 
sein und darf innerhalb der Firma einige Jobs nicht haben darf ( Chef 
ITler, Geschäftsführer etc)

Gibt es trotzdem irgendwo einen "Ausbildung" zum DAtenschutzbauftragten?

von Ulrich S. (voodoofrei)


Lesenswert?

Was willst du das ausbilden? Beziehungen?

von P. M. (o-o)


Lesenswert?

Jan schrieb:
> Gibt es trotzdem irgendwo einen "Ausbildung" zum DAtenschutzbauftragten?

Ich weiss ja echt nicht, ob ich mich zum allgemeinen Idioten machen 
möchte, indem ich der haben Firma ständig auf die Finger klopfen muss. 
Du bist dir schon im klaren, dass du bei diesem Job die ganze Firma als 
Gegner hast? Eine solche interne Kontrollaufgabe würde ich nur annehmen, 
wenn ich eine sehr starke firmeninterne Unterstützung hinter mir hätte. 
Bei gewissen Kontrollaufgaben wie Qualitätskontrolle, Finanzcontrolling, 
Rechtsdienst ist man von der Geschäftsleitung natürlich gerne gesehen, 
weil sie helfen, die Ziele der Firma zu verfolgen. Ein 
Datenschutzbeauftragter hingegen hat a priori mal eine Aufgabe, die der 
Firma eigentlich zuwiderläuft.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

P. M. schrieb:
> Eine solche interne Kontrollaufgabe würde ich nur annehmen,
>
> wenn ich eine sehr starke firmeninterne Unterstützung hinter mir hätte.
>
> Bei gewissen Kontrollaufgaben wie Qualitätskontrolle, Finanzcontrolling,
>
> Rechtsdienst ist man von der Geschäftsleitung natürlich gerne gesehen,
>
> weil sie helfen, die Ziele der Firma zu verfolgen.



Ich glaub du verwechselste die Funktion des Datenschutzbeauftragten 
einfach mit einem Cybercop!

Der Datenschutzbeauftragte ist eine  gesetzliche Forderung, derzufolge 
die Firmen einen solchen Beauftragten zu bestellen haben. Die 
Qualifikation ist eher niedrig zu sehen.

Hier mal ein link über die angebotenen Ausbildungen:
http://www.datenschutz.de/veranstaltungen/fortbildung/

von эл супертролль (Gast)


Lesenswert?

Die Anforderungen :

1) einmal einen Computer in der Naehe gesehen haben
2) vieleicht hat die Tochter oder der Enkel einmal
    etwas vom Internet erzaehlt
2) glauben zu wissen, was das Internet so ist und kann
3) hinreichend Paranoia - wir sind umzingelt -

Ist also eher etwas fuer Tante Frieda.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

P. M. schrieb:
> Ich weiss ja echt nicht, ob ich mich zum allgemeinen Idioten machen
> möchte, indem ich der haben Firma ständig auf die Finger klopfen muss.
> Du bist dir schon im klaren, dass du bei diesem Job die ganze Firma als
> Gegner hast?

Eher deine Chefs als Gegner.

Die Firma muss halt einen Datenschutzbeauftragten haben und suchen dafür 
einen Idioten.

Wer darf auf was zugreifen, wie lange muss was gespeichert werden etc..
Wer darf sehen, was du verdienst, wann du ins Internet gehst, welche 
Webseiten du anschaust, ...
Du bist dafür der Ansprechpartner.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Einen Vorteil hat der Job schon: Du bist für einige Jahre unkündbar (nur 
fristlos, wenn dafür Gründe vorliegen), und auch nach Ende dieser 
Tätigkeit wirkt dies noch ein Jahr fort.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Einen Vorteil hat der Job schon: Du bist für einige Jahre unkündbar

Wo steht das?
Das wäre ja mal ein Anreiz sich sowas anzutun.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

§4f Bundesdatenschutzgesetz: "Ist nach Absatz 1 ein Beauftragter für den 
Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses 
unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die 
verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung 
einer Kündigungsfrist berechtigen. Nach der Abberufung als Beauftragter 
für den Datenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Jahres nach der 
Beendigung der Bestellung unzulässig, es sei denn, dass die 
verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung 
einer Kündigungsfrist berechtigt ist."

Wikipedia schreibt ausserdem: "Die Bestellung eines internen 
Datenschutzbeauftragten erfolgt in der Regel auf 5 Jahre, in einigen 
Bundesländern werden auch 3 Jahre als angemessen angesehen. Eine kürzere 
Bestellung ist grundsätzlich nicht gegeben, da der interne 
Datenschutzbeauftragte sonst seine Tätigkeit nicht im angemessenen 
Umfang ausführen kann."

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.