Hallo, ich habe mal eine interessante Frage bezüglich GNU GPL. Ich habe eine Hardware, die ich kommerziell vertreiben möchte. Auf dieser befindet sich ein PIC-Controller, für welchen ich einen Bootloader verwende, der unter der GPL steht. Mein Applikationsprogramm (seperates Binary), in dem mein Know-How drinnen steckt, interagiert ja gewissermaßen mit dem Bootloader. Den Bootloadersource muss ich ja lt. GPL zur Verfügung stellen, damit habe ich ja kein Problem. Aber wie ist das für meine Applikation? Den Source möchte ich keinesfalls hergeben. Kann ich also ein Subbinary, dass unter GPL steht in einem nicht mehr unter GPL stehenden Endprodukt verwenden? Gruß
David Gebauer schrieb: > Aber wie ist das für meine Applikation? Die ist von einem Bootloader völlig unberührt. Die Funktion des Bootloaders ist ja komplett unabhängig davon, sofern natürlich deine Applikation nicht selbst irgendwelche Funktionalität des Bootloaders mitnutzt. Der Bootloader ist ja durchaus vergleichbar mit dem Programmladen und -start auf einem Betriebssystem. Bei Linux unterliegt dieses Programmladen der GPL, trotzdem kannst du ein kommerzielles Programm damit laden lassen, dessen Sourcecode du nicht zu Gesicht bekommst.
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