Ich suche Gesetze und Vorschriften zu Elektronik im Industrieeinsatz.

Gast #2878207
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Guten Tag

Mein Cheff will, dass an einer Messmitteltwand Taster + Status LEDs 
angebracht weden um anzuzeigen ob ein Messmittel kalibriert ist oder 
nicht.

Das Ganze ist in einer Fabrik-Halle einer Firma die in der Zerspanung 
tätig ist.
Dass heißt, sämtliche Bedien- und Anzeigeelemente kommen mit Öl, Wasser, 
Schmutz, Metallpartikel, agressiven Reinigungsmitteln usw. in Berührung.
Auch elektrisch gesehen ist die Umgebung ziemlisch schmutzig.

So weit, so gut.

Da mein Cheff weis dass ich mich in der Freihzeit mit Elektronik und 
Programmieren beschäftige, will er dass ich das Ganze umsetze.
(Ich bin Konstrukteur und CNC-Programmierer.)

Ich habe jetzt aber keine Lust, dass ich Probleme bekomme, wenn sich bei 
einer Überprüfung duch behördliche Einrichtungen bzw. nach einem Unfall 
herausstellt, dass eine elektronische Anlage ohne Zulassung (CE,...) 
betrieben wird und dass ich sie erstellt habe.
Auch wenn es nur eine kleine Steuerung, jede Menge Taster und LED's 
handelt die bei geringer Spannung betrieben werden.

Weis jemand von euch wo ich detailierte Informationen darüber finde wie 
die Rechtslage aussieht?
Denn die Aussage von mir dass man da nicht einfach so eine Schaltung 
bauen und betreiben darf ist leider nicht genug.

mfg Alex
Gast #2878217
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Alex schrieb:
> anzuzeigen ob ein Messmittel kalibriert ist oder
> nicht.

Hallo Alex,

Hmmm, wie soll das ausgewertet werden? Eine Kalibrierung wird 
normalerweise extern gemacht in einem Kalibrierlabor. Dazu gibts ein 
Zertifikat - und meist einen Aufkleber bis wann die Kalibrierung gültig 
ist. Soweit zur Kalibrierung.

Was möchtest du anzeigen? Nur ein LED mit Taster? Ohne Kontakt zu 
Irgendwas (so habe ich Dich verstanden)? Nimm dazu ein CE geprüftes PELV 
Netzteil mit z.B. 12V, dann kannst Du so ziemlich alles damit machen. 
ABER: Wenn Du in Maschinen eingreifst gibts die Maschinenrichtlinie udn 
damit wirst Du nicht froh.

rgds
Gast #2878274
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@Joachim Rath
Danke für den Tipp.
Die kenne ich schon von Schäfer
Die Meißten, die ich gefunden habe, sind nur für das Lager gedacht und 
nicht für den Einsatz direkt in der Fertigung (Nass, ölig, Späne,...) 
geeignet.
Leider sind die zu groß und meinem Cheff zu teuer.


@6A66
Das Ganze soll dem Arbeiter nur mitteilen, welches Messwerkzeug 
überprüft ist und bei welchem Messwerkzeug eine Überprüfung fällig ist.

Wie ich das Ganze mit SPS oder Mikrokontroller umsetzen kann weis ich.

@All
Es ist aber so, dass das Ganze direkt neben Bearbeiungsmaschinen mit 
mehreren KW starken Servomotoren steht und somit die gesammte Palette an 
EMV und Dreck einer Zerspanung abbekommt.

Da möchte ich nicht unbedingt etwas ohne CE bauen.
Denn so viel ich weis, gilt das CE-Zeichen nur für die Einzelteile und 
nicht für die Summe aller Bauteile.

Wie die Umsetzung gemacht werden kann und worauf ich achten muss weis 
ich.
Mir geht es um die rechtliche Seite.
Auch Arbeitsinspektoren schauen bei solchen Dingen gerne genau hin.
#2878314
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Hallo,

VDE Normen wirst Du auf jedenfall einhalten müssen, also die mal eben 
besorgen und danach handeln.
Dann wirst Du dich noch schlaumachen ob die gegen irgendwelche Regeln 
der Berufsgenossenschaft verstösst.
Dann Brandschutz Verordnungen beachten grade in Öliger Umgebeung.


Dann brauchst Du ein Abnahme und Prüfprotkoll deiner Anlage, die der Tüv 
sich gern mal ansieht.

Ob Du Maschinenbaurichtlinien einhalten musst bin ich jetzt überfragt 
musst Du mal nachschlagen.

gruß,
Björn
#2878349
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Nabend,

Bjoern B. schrieb:
> Hallo,
>
> VDE Normen wirst Du auf jedenfall einhalten müssen, also die mal eben
> besorgen und danach handeln.

VDE erlässt keine Normen, die sprechen Empfehlungen aus.

> Dann wirst Du dich noch schlaumachen ob die gegen irgendwelche Regeln
> der Berufsgenossenschaft verstösst.

Was hat die BG damit zu tun?

> Dann Brandschutz Verordnungen beachten grade in Öliger Umgebeung.

... in welchem Zusammenhang?

> Dann brauchst Du ein Abnahme und Prüfprotkoll deiner Anlage, die der Tüv
> sich gern mal ansieht.

Die sehen sich Garnichts an, es sei denn sie werden beauftragt. Das 
Ergebnis darfst du im Privatwirtschaftlichen Bereich selber bewerten.

> Ob Du Maschinenbaurichtlinien einhalten musst bin ich jetzt überfragt
> musst Du mal nachschlagen.

seit wann ist eine Messmitteltwand eine Maschine?

> gruß,
> Björn

MfG
Gast #2878352
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> Mein Cheff will, dass an einer Messmitteltwand Taster + Status LEDs
> angebracht weden um anzuzeigen ob ein Messmittel kalibriert ist oder
> nicht.

Klingt wie Schutzkleinspannung, und IP65.

> Wie ich das Ganze mit SPS oder Mikrokontroller umsetzen kann weis ich.

Dann wäre doch alles gegessen, Taster und LEDs an die SPS und fertig, 
solide mechanische Konstruktion vorausgesetzt.

Damit es elektrisch funktioniert, verdrillte Leitungen in mechanisch 
stabilen Röhren (Trennung von Schutzkleinspannung und 230V~), und 
ordnungsgemässe "Erdung".

CE gibt es nicht, weil du die Anlage nicht in Verkehr bringst, aber nach 
BGV A3 VDE701/702 wird sie regelmässig vom "Betriebselektriker" 
begutachtet.
#2878561
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MaWin schrieb:
> "Betriebselektriker"

Und nur der darf das Teil auch installieren.

> Mein Cheff will...
Chef schreibt man nur mit EINEM ´f´.
Alex schrieb:
> ich mich in der Freihzeit mit Elektronik und
> Programmieren beschäftige, will er dass ich das Ganze umsetze.
Der kann ja viel wollen, aber wenn er etwas im Betrieb einsetzt
was von einem Laien oder Hobbyisten gebaut wurde, dann haftet
er auch für evtl. Folgen. Eine Mithaftung kann da nicht
gänzlich ausgeschlossen werden. Gewöhnlich sollten solche
Pläne nur von denen realisiert werden die dafür auch ausgebildet
sind, gerade wenn es etwas elektrotechnisches ist.
> Ich habe jetzt aber keine Lust, dass ich Probleme bekomme, wenn sich bei
> einer Überprüfung duch behördliche Einrichtungen bzw. nach einem Unfall
> herausstellt, dass eine elektronische Anlage ohne Zulassung (CE,...)
> betrieben wird und dass ich sie erstellt habe.
Eine Zulassung spielt da keine Rolle, sondern das Gefahrenpotenzial.
Letztendlich trägt der Chef die Verantwortung.
> Weis jemand von euch wo ich detailierte Informationen darüber finde wie
> die Rechtslage aussieht?
Rechtsberatung gibts hier nicht und Anwälte die das dürfen, lassen
sich das gewöhnlich auch bezahlen.
> Denn die Aussage von mir dass man da nicht einfach so eine Schaltung
> bauen und betreiben darf ist leider nicht genug.

> will er dass ich das Ganze umsetze.
Während der Arbeitszeit? Wenn nicht, was will er denn bezahlen?
#2878779
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MaWin schrieb:
> CE gibt es nicht, weil du die Anlage nicht in Verkehr bringst

Immer wieder und dennoch falsch...
Inverkehrbringen meint nicht nur verkaufen.
"CE" greift wenn eine EU-Richtlinie Anwendung findet, in diesem Fall die 
Niederspanungs RL (falls mit Netzversorgung / Netzteil) und EMV RL.
Auch im eigenem Betrieb, auch für ein "Einzelstück", es geht um 
Sicherheit (und Funktionalität), da gibt es keine Abstriche/Ausnahmen.
#2879010
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> Da mein Cheff weis dass ich mich in der Freihzeit mit Elektronik und
> Programmieren beschäftige, will er dass ich das Ganze umsetze.
> (Ich bin Konstrukteur und CNC-Programmierer.)

Bekanntes problem. Chefs wollen oft viel fuer wenig geld. Sehr gut das 
du rechnung haltest mit CE. Bitte beobachte das man nicht so sagen kann 
"Ich habe ein CE-geprufftes netzteil also alles was da hinten kommt ist 
auch CE". Wenn man selber das Produkt CE getest haben woll, was musz, 
rechne auf minimal 2000 euro (kontaktiere TUV/Kema oder ahnliche 
geschafte) .

Also was passiert wenn man kein CE hat ? Mach diese frage das Problem 
deiner chef und nicht von dir. Wenn er nicht die 2000+ euro bezahlen 
woll oder kann, musz er auch kein problem damit haben selber die 
verantwortlichtkeit dafuer zu nehmen. Gib ihm mittels email oder so 
deutlich an das deine loesung NICHT konform CE ist (und CE ist unterteil 
von europeischen gesetz) und lass ihm die entschiedung treffen.

(Buchstaben und Deutsche Sprache-Fehler bitte selber Korrigieren haha)

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