Guten Tag Mein Cheff will, dass an einer Messmitteltwand Taster + Status LEDs angebracht weden um anzuzeigen ob ein Messmittel kalibriert ist oder nicht. Das Ganze ist in einer Fabrik-Halle einer Firma die in der Zerspanung tätig ist. Dass heißt, sämtliche Bedien- und Anzeigeelemente kommen mit Öl, Wasser, Schmutz, Metallpartikel, agressiven Reinigungsmitteln usw. in Berührung. Auch elektrisch gesehen ist die Umgebung ziemlisch schmutzig. So weit, so gut. Da mein Cheff weis dass ich mich in der Freihzeit mit Elektronik und Programmieren beschäftige, will er dass ich das Ganze umsetze. (Ich bin Konstrukteur und CNC-Programmierer.) Ich habe jetzt aber keine Lust, dass ich Probleme bekomme, wenn sich bei einer Überprüfung duch behördliche Einrichtungen bzw. nach einem Unfall herausstellt, dass eine elektronische Anlage ohne Zulassung (CE,...) betrieben wird und dass ich sie erstellt habe. Auch wenn es nur eine kleine Steuerung, jede Menge Taster und LED's handelt die bei geringer Spannung betrieben werden. Weis jemand von euch wo ich detailierte Informationen darüber finde wie die Rechtslage aussieht? Denn die Aussage von mir dass man da nicht einfach so eine Schaltung bauen und betreiben darf ist leider nicht genug. mfg Alex
Alex schrieb: > anzuzeigen ob ein Messmittel kalibriert ist oder > nicht. Hallo Alex, Hmmm, wie soll das ausgewertet werden? Eine Kalibrierung wird normalerweise extern gemacht in einem Kalibrierlabor. Dazu gibts ein Zertifikat - und meist einen Aufkleber bis wann die Kalibrierung gültig ist. Soweit zur Kalibrierung. Was möchtest du anzeigen? Nur ein LED mit Taster? Ohne Kontakt zu Irgendwas (so habe ich Dich verstanden)? Nimm dazu ein CE geprüftes PELV Netzteil mit z.B. 12V, dann kannst Du so ziemlich alles damit machen. ABER: Wenn Du in Maschinen eingreifst gibts die Maschinenrichtlinie udn damit wirst Du nicht froh. rgds
Nabend, suche mal nach "Pick by Light". Gibt es fertig, lässt sich mit einer Datenbank verknüpfen und ist industrietauglich. MfG
@Joachim Rath Danke für den Tipp. Die kenne ich schon von Schäfer Die Meißten, die ich gefunden habe, sind nur für das Lager gedacht und nicht für den Einsatz direkt in der Fertigung (Nass, ölig, Späne,...) geeignet. Leider sind die zu groß und meinem Cheff zu teuer. @6A66 Das Ganze soll dem Arbeiter nur mitteilen, welches Messwerkzeug überprüft ist und bei welchem Messwerkzeug eine Überprüfung fällig ist. Wie ich das Ganze mit SPS oder Mikrokontroller umsetzen kann weis ich. @All Es ist aber so, dass das Ganze direkt neben Bearbeiungsmaschinen mit mehreren KW starken Servomotoren steht und somit die gesammte Palette an EMV und Dreck einer Zerspanung abbekommt. Da möchte ich nicht unbedingt etwas ohne CE bauen. Denn so viel ich weis, gilt das CE-Zeichen nur für die Einzelteile und nicht für die Summe aller Bauteile. Wie die Umsetzung gemacht werden kann und worauf ich achten muss weis ich. Mir geht es um die rechtliche Seite. Auch Arbeitsinspektoren schauen bei solchen Dingen gerne genau hin.
CE bedeutet nur, dass der Hersteller meint, alle einschlägigen Vorschriften eingehalten zu haben. Es besagt nicht, dass eine unabhängige Stelle das auch überprüft hat. Rechtlich bist du ganz gut gekniffen. Ich möchte nicht in deiner Lage sein.
Nabend, lasse die Elektronik doch weg. Besorge einen Laminator sowie grünes, gelbes und rotes Papier (kann man sogar mit hinweisen bedrucken). MfG
Hallo, VDE Normen wirst Du auf jedenfall einhalten müssen, also die mal eben besorgen und danach handeln. Dann wirst Du dich noch schlaumachen ob die gegen irgendwelche Regeln der Berufsgenossenschaft verstösst. Dann Brandschutz Verordnungen beachten grade in Öliger Umgebeung. Dann brauchst Du ein Abnahme und Prüfprotkoll deiner Anlage, die der Tüv sich gern mal ansieht. Ob Du Maschinenbaurichtlinien einhalten musst bin ich jetzt überfragt musst Du mal nachschlagen. gruß, Björn
Nabend, Bjoern B. schrieb: > Hallo, > > VDE Normen wirst Du auf jedenfall einhalten müssen, also die mal eben > besorgen und danach handeln. VDE erlässt keine Normen, die sprechen Empfehlungen aus. > Dann wirst Du dich noch schlaumachen ob die gegen irgendwelche Regeln > der Berufsgenossenschaft verstösst. Was hat die BG damit zu tun? > Dann Brandschutz Verordnungen beachten grade in Öliger Umgebeung. ... in welchem Zusammenhang? > Dann brauchst Du ein Abnahme und Prüfprotkoll deiner Anlage, die der Tüv > sich gern mal ansieht. Die sehen sich Garnichts an, es sei denn sie werden beauftragt. Das Ergebnis darfst du im Privatwirtschaftlichen Bereich selber bewerten. > Ob Du Maschinenbaurichtlinien einhalten musst bin ich jetzt überfragt > musst Du mal nachschlagen. seit wann ist eine Messmitteltwand eine Maschine? > gruß, > Björn MfG
> Mein Cheff will, dass an einer Messmitteltwand Taster + Status LEDs > angebracht weden um anzuzeigen ob ein Messmittel kalibriert ist oder > nicht. Klingt wie Schutzkleinspannung, und IP65. > Wie ich das Ganze mit SPS oder Mikrokontroller umsetzen kann weis ich. Dann wäre doch alles gegessen, Taster und LEDs an die SPS und fertig, solide mechanische Konstruktion vorausgesetzt. Damit es elektrisch funktioniert, verdrillte Leitungen in mechanisch stabilen Röhren (Trennung von Schutzkleinspannung und 230V~), und ordnungsgemässe "Erdung". CE gibt es nicht, weil du die Anlage nicht in Verkehr bringst, aber nach BGV A3 VDE701/702 wird sie regelmässig vom "Betriebselektriker" begutachtet.
MaWin schrieb: > "Betriebselektriker" Und nur der darf das Teil auch installieren. > Mein Cheff will... Chef schreibt man nur mit EINEM ´f´. Alex schrieb: > ich mich in der Freihzeit mit Elektronik und > Programmieren beschäftige, will er dass ich das Ganze umsetze. Der kann ja viel wollen, aber wenn er etwas im Betrieb einsetzt was von einem Laien oder Hobbyisten gebaut wurde, dann haftet er auch für evtl. Folgen. Eine Mithaftung kann da nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Gewöhnlich sollten solche Pläne nur von denen realisiert werden die dafür auch ausgebildet sind, gerade wenn es etwas elektrotechnisches ist. > Ich habe jetzt aber keine Lust, dass ich Probleme bekomme, wenn sich bei > einer Überprüfung duch behördliche Einrichtungen bzw. nach einem Unfall > herausstellt, dass eine elektronische Anlage ohne Zulassung (CE,...) > betrieben wird und dass ich sie erstellt habe. Eine Zulassung spielt da keine Rolle, sondern das Gefahrenpotenzial. Letztendlich trägt der Chef die Verantwortung. > Weis jemand von euch wo ich detailierte Informationen darüber finde wie > die Rechtslage aussieht? Rechtsberatung gibts hier nicht und Anwälte die das dürfen, lassen sich das gewöhnlich auch bezahlen. > Denn die Aussage von mir dass man da nicht einfach so eine Schaltung > bauen und betreiben darf ist leider nicht genug. > will er dass ich das Ganze umsetze. Während der Arbeitszeit? Wenn nicht, was will er denn bezahlen?
MaWin schrieb: > CE gibt es nicht, weil du die Anlage nicht in Verkehr bringst Immer wieder und dennoch falsch... Inverkehrbringen meint nicht nur verkaufen. "CE" greift wenn eine EU-Richtlinie Anwendung findet, in diesem Fall die Niederspanungs RL (falls mit Netzversorgung / Netzteil) und EMV RL. Auch im eigenem Betrieb, auch für ein "Einzelstück", es geht um Sicherheit (und Funktionalität), da gibt es keine Abstriche/Ausnahmen.
Weshalb Technologie, die Sorgen bereitet, wenn's auch ohne geht. Ich wuerd eine Pinwand , oder eine Magnetwand verwenden, und meine Resourcen auf sinnvolleres verwenden...
> Da mein Cheff weis dass ich mich in der Freihzeit mit Elektronik und > Programmieren beschäftige, will er dass ich das Ganze umsetze. > (Ich bin Konstrukteur und CNC-Programmierer.) Bekanntes problem. Chefs wollen oft viel fuer wenig geld. Sehr gut das du rechnung haltest mit CE. Bitte beobachte das man nicht so sagen kann "Ich habe ein CE-geprufftes netzteil also alles was da hinten kommt ist auch CE". Wenn man selber das Produkt CE getest haben woll, was musz, rechne auf minimal 2000 euro (kontaktiere TUV/Kema oder ahnliche geschafte) . Also was passiert wenn man kein CE hat ? Mach diese frage das Problem deiner chef und nicht von dir. Wenn er nicht die 2000+ euro bezahlen woll oder kann, musz er auch kein problem damit haben selber die verantwortlichtkeit dafuer zu nehmen. Gib ihm mittels email oder so deutlich an das deine loesung NICHT konform CE ist (und CE ist unterteil von europeischen gesetz) und lass ihm die entschiedung treffen. (Buchstaben und Deutsche Sprache-Fehler bitte selber Korrigieren haha)
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