Hallo miteinander, letztens ist mir bei einem Kunden ein (meines Erachtens krimineller) Pfusch ins Auge gestochen. Beim Einbau eines Netzwerkswitches in einem kleinen 19" Wandschränkchen ist mir aufgefallen, dass in der Mehrfachsteckdose in dem Schrank (die eigentlich leer sein sollte) ein Schukostecker, aus dem ein NYM rauskommt, eingesteckt ist. Der Kunde wusste von nichts, also einfach mal rausgezogen ;-). Erkenntnis: An dem Stecker hängt ein Brüstungskanal mit ca. 20 Steckdosen aufgeteilt auf zwei Räume und die Brandschutztür zwischen den Räumen. Die flexible Zuleitung der Mehrfachsteckdose selbst geht im Kabelkanal in einen Schrumpfschlauch, auf dessen anderen Seite ein NYM herauskommt, das wiederum in einer Verteilerdose verschwindet. Der Schrumpfschlauch ist relativ schlank, d.h. die Verbindung ist entweder mit irgendwelchen Crimp-Verbindern hergestellt oder gelötet. Die Installation ist in 2011 und 2012 vorgenommen worden. Ich habe den Kunden selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht sein soll/kann/darf und das schnellstmöglich behoben werden sollte - vor allem, weil es sowieso nicht funktionieren wird 10 Rechner+Monitor, 2 Drucker und sonstigen Kleinkram an einer Steckdose zu betreiben. Nun zu meinen Fragen: a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder? b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne irgendwelche Klemmen? c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen? Wenn ja, wie? Das Ganze ist übrigens in einer Schule, d.h. es geht um Kinder - deswegen komme ich überhaupt auf die Idee mit dem rechtlich vorgehen. Der ausführende Betrieb denkt sich wahrscheinlich: "öffentliche Einrichtung - da schaut eh keiner". Dazu kommt noch, dass sehr viele gebrauchte (vmtl. aus dem Schrott gezogene) Sachen (zerkratze Patchpanels mit verbogenen Ecken, zerkratze Netzwerkschränke mit teilw. noch alten Einbauten, etc.) verbaut wurden. Aber nachdem das nur von wirtschaftlicher Relevanz ist, darf das der Kunde selbst mit dem Betrieb ausmachen. Gruß Martin
Martin H. schrieb: > a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder? Natürlich nicht, denn das ist nicht Stand der Technik. (NYM-J, das J bezieht sich auf den Gelb-grünen Schutzleiter und ist vorgeschrieben) Für das NYM-J-Kabel sind an der Steckdose die entsprechenden verdeckten schutzisolierten Kontaktstellen (Schrauben oder auch Steckklemmen vorgesehen. Im öffentlich zugänglichem Bereich der Steckdose dürfen nur Schutzkontaktstecker (schuko) oder Euro-Stecker (ohne Schutzkontakt) benutzt werden. Das entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ansonsten besteht Brandgefahr und der Versicherungsschutz geht flöten. > b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne > irgendwelche Klemmen? Nein, je nach dem wo eine Verbindung hergestellt wird muss eine für diese Anwendung LÖSBARE Verbindungsart mit dem zugelassenen Klemmenmaterial gemäß VDE benutzt werden. Außerdem darf die Verbindung nicht einfach so im Kabelkanal liegen, sondern bedarf entweder extern oder intern eines zusätzlichen schutzisolierten Bereichs (Abzweigdose). Löten ist hier eh noch nie zulässig gewesen und auch keine Quetschverbinder die für starre Adern auch nur bedingt tauglich sind. > c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen? Halte ich für unwahrscheinlich das das ein Fachbetrieb gemacht hat, ansonsten würde ich das mal dem verantwortlichen Meister zeigen wenn der Sachverhalt auch beweisbar ist. Wenn es eine Schule ist kann es ja auch ein Lehrer gewesen sein der meinte das man da keine Kosten verursachen muss wenn man es sich selbst zutraut. Dann hat man sich da wohl überschätzt was die fachliche Eignung angeht. Zuhause kann er machen was er will, aber in einer öffentlichen Einrichtung geht das natürlich garnicht. Da wäre jeder 1-Euro-Job Elektriker besser geeignet. Müssen eben nur beim Jobcenter angefordert werden aber selbst das ist ja sogar noch vielen zu viel Aufwand. > Wenn ja, wie? Den Meister des Betriebes zur Beurteilung, Stellungnahme und gegebenfalls Mängelbeseitigung auffordern, aber ich denke nicht, das die dafür verantwortlich sind. (Das sollte erst mal verlässlich geklärt werden und nicht Unschuldige an den Pranger gestellt werden). Wenn da nichts passiert wird die Handwerkskammer auch kaum begeistert sein wenn sich der Sachverhalt als wahr erweist. Dann kann (evtl. sogar auf jeden Fall) man das Rektorat der Schule davon in Kenntnis setzen und wartet ab wie darauf reagiert wird. Und wenn alles nicht fruchtet, die Behörden informieren, Anzeige erstatten wegen fahrlässiger Gefährdung. Wenn sich dann immer noch nichts tut, läuft sicher was verkehrt. Man sollte Beweise sichern (Fotos machen) und Zeugen benennen. Wenn die Presse dann davon Wind bekäme, dann würde sich sicher was bewegen aber dann sollte man auch damit rechnen das das hohe Wellen schlagen kann. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
> a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder? Tut er ja auch nicht, wenn ich deine Beschreibung richtig verstehe. Damit das Kabel zum ein- und ausstecken flexibel ist, wurde dort doch eine flexible Leitung verwendet. > b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne > irgendwelche Klemmen? Ja. Löten ist in Elektroinstallationen erlaubt. Voraussetzung ist, daß die Lötverbindung nicht die mechanische Verbindung sein darf. Das kann man durch Crimpklemmen erreichen. Bei den passenden Crimpklemmen muß man dann gar nicht mehr löten. Du weisst nicht, was unter dem Schrumpfschlauch ist. Eventuell reicht er auch schon als mechanische Halterung. > c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen? Mach dich ruhig lächerlich. Hat er dir den Job weggeschnappt ? > vor allem, weil es sowieso nicht funktionieren wird 10 Rechner+Monitor, > 2 Drucker und sonstigen Kleinkram an einer Steckdose zu betreiben. Der Stromkreis wird mit 16A abgesichert sein, und das ist zulässig und offenbar ausreichend, ob nun mit oder ohne Schuko-Stecker dazwischen. Man hätte auch den "mobilen PC Klassenraum" bauen können, ein Tisch mit 10 PC und 2 Druckern drauf, und diese per Verlängerungskabeltrommel anschliessen können, und am Tisch dann wieder NYM verlegen können.
Michael Bertrandt schrieb: >> a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder? > > Tut er ja auch nicht, wenn ich deine Beschreibung richtig verstehe. > > Damit das Kabel zum ein- und ausstecken flexibel ist, wurde dort doch > eine flexible Leitung verwendet. Nö, nicht ganz richtig. Es geht so: NYM - Schrumpfschlauch - flex. Leitung - Steckerleiste - Schuko-Stecker - NYM >> b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne >> irgendwelche Klemmen? > > Ja. Löten ist in Elektroinstallationen erlaubt. Voraussetzung ist, daß > die Lötverbindung nicht die mechanische Verbindung sein darf. Das kann > man durch Crimpklemmen erreichen. Bei den passenden Crimpklemmen muß man > dann gar nicht mehr löten. Du weisst nicht, was unter dem > Schrumpfschlauch ist. Eventuell reicht er auch schon als mechanische > Halterung. Deswegen frage ich ja... >> c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen? > > Mach dich ruhig lächerlich. Hat er dir den Job weggeschnappt ? Was soll das den jetzt? Unausgeglichen? Ich frag doch bloß!!! Nein, er hat mir nicht den Job weggeschnappt - wenn ich berufsmäßig E-Installationen machen würde, würde ich hier nicht nachfragen, sondern die entsprechenden Normen selbst wissen. Ich finde es nur nicht "richtig", wie die entsprechenden Firmen vorgegangen sind (nach dem Motto "wird schon keiner Merken"). Falls die Realisierung einer groben Fahrlässigkeit o.ä. entsprochen hätte (wie gesagt: ich frage ja nur nach!) wäre vielleicht der Rechtsweg besser als drauf zu warten, dass derjenige selbigen Pfusch an anderer Stelle wiederholt, wo es vielleicht nicht auffällt, oder?
Ich glaube kaum das das ein Fachbetrieb war. Normalerweise machen die Ihre Arbeit ordentlich da sowieso Alles aus öff. Hand bezahlt wird. Das was Du beschreibst ist ein Typisches Beispiel dafür das "Jemand" versucht hat die Schule mit etwas zu unterstützen für das kein Geld da war. Die Kids hätten eventuell ohne das jetzt gar kein Netzwerk (gebrauchte Komponenten vom Schrott). Das das natürlcih unsachgemäß und gefährlich ist, steht auf einem anderen Blatt. Gruß, Holm
Die Verbindung zwischen NYM <=> Flexible Leitung kann erlaubt sein. - Doppelte Isolierung - Geeigneter Verbinder - Keine Reduzierung auf einen querschnitt < 1,5² - Die Steckdosenleiste sollte fest montiert sein. Und nicht frei im Schrank rumhängen. Das Nym-j im Schukostecker. Ist nicht gefährlich. Es ist mit sicherheit nicht erlaubt, aber ich kann dir dazu nicht die entsprechende VDE Stelle nennen. Wenn es jemand weiß, dann bitte sagen. Ich weiß nur das man NYM-Leitungen nicht für flexiblen Einsatz verwenden darf. Aber wie das genau ist wenn die Leitung nur einmal gesteckt wird, weiß ich nicht.
Martin H. schrieb: > > Das Ganze ist übrigens in einer Schule, d.h. es geht um Kinder - > deswegen komme ich überhaupt auf die Idee mit dem rechtlich vorgehen. > Der ausführende Betrieb denkt sich wahrscheinlich: "öffentliche > Einrichtung - da schaut eh keiner". > Ne Schule hat einen Sicherheitsbeauftragten. Vielleicht schultert der Rektor das aus selbst. Eine Notiz, dass diese Anlage nach deiner Sicht gefährlich ist, wäre sinnvoll. 1. Dann haben DIE was in der Hand, dass sie was tun müssen. 2. Dann bis DU aus dem Schneider, wenn es nachher heißt, DU hättest das ja damals sehen müssen.
Michael K-punkt schrieb: > Martin H. schrieb: > Eine Notiz, dass diese Anlage nach deiner Sicht gefährlich ist, wäre > sinnvoll. Jo,würde ich auch so halten, Nach dem Produkthaftungsgesetz beißen den Letzten die Hunde.;-))
Was nützt die schönste Aktennotiz wenn der die Sache nicht ernst nimmt und die Notiz "verlegt" wird. Da muss man schon zu mehreren aktiv werden, dann kann der Rektor nicht solche Sachen machen, insbesondere wenn was passiert und die Kripo ermittelt und die finden das raus, garantiert. Ulrich E. schrieb: > Ist nicht gefährlich. Jeder NICHT bestimmungsmäßige Gebrauch ist gefährlich. Vor allem sowas zu bagatellisieren. Übrigens hat das seinen Grund das NYM-J für die feste Verlegung vorgesehen ist da das Kabel nicht so beweglich ist und bei falschem Gebrauch brechen kann. Flexible Leitungen sind dagegen dafür konstruiert entsprechend gebraucht zu werden. Das dauert sehr lange bis das Kabel da bricht.
Michael S. schrieb: > Was nützt die schönste Aktennotiz wenn der die Sache nicht ernst nimmt > und die Notiz "verlegt" wird. Da muss man schon zu mehreren aktiv > werden, Der Schreiber hat was in der Hand, das ER darauf aufmerksam gemacht hat. Nicht dass es dann heißt, ER hätte den Pfusch zusammengestrickt => Haftung. > dann kann der Rektor nicht solche Sachen machen, insbesondere wenn was > passiert und die Kripo ermittelt und die finden das raus, garantiert. Das ist dann in der Verantwortung des Rektors. Zum seinem Glück kann man den nicht zwingen. > Ulrich E. schrieb: >> Ist nicht gefährlich. > > Jeder NICHT bestimmungsmäßige Gebrauch ist gefährlich. Ich würde mal vermuten, dass sie ne Autofabrik durch den Arbeitsschutz und Betriebsrat sofort stilllegen würden bis das gerichtet ist. Aber bei ner Schule kann es schon vorkommen, dass man so weiterwurstelt. Im Bühnenbereich darf man auch keine Baumarkt-Mehrfachsteckdosen verwenden und dann dort 2000-W-Strahler dranhängen - wird aber immer wieder gerne gemacht. Bei uns hab ich da schon einige Kabel mit zerbrochener Kupplung oder defektem Stecker gesehen. Diese Teile habe ich mit dem Seitenschneider kurzerhand kastriert und das Kabel in die physikalische Sammlung geräumt. Manchmal muss man sich echt wundern, dass nicht noch mehr passiert. P.S. So wie es aussieht, ist eine Schülerin von uns in München bei diesem Taxi-Bus-Unfall ums Leben gekommen - kein gutes Gefühl. Die Gefahren lauern überall. > Vor allem sowas zu bagatellisieren. Eltern kommen ja schon im dem Anwalt, wenn vom Lehrplan mal ein Thema vorgezogen wird... Vielleicht sollte man auch den Elternbeirat informieren. Inwiefern man hier aber gegen Verschwiegenheitspflichten gegenüber seinem Auftraggeber verstößt, müsste man zuvor abklären.
Michael K-punkt schrieb: > Manchmal muss man sich echt wundern, dass nicht noch mehr passiert. Das ist aber kein neuzeitlicher Zustand. Soziale Schieflagen gibts überall und die provozieren dann Probleme. Das war zu meiner Zeit nicht anders wie heute. Michael K-punkt schrieb: > Zum seinem Glück kann man den nicht zwingen. Der wird auch sein Vorschriften und seine Vorgesetzten haben und wenn mal was passiert wird der auch ins Schwitzen geraten. Allerdings wird der so clever sein sich in alle Richtungen abzusichern, oder es zumindest versuchen. Michael K-punkt schrieb: > Der Schreiber hat was in der Hand, das ER darauf aufmerksam gemacht hat. Aber nur mit Eingangsbestätigung, sonst ist der Wisch das Papier nicht wert und selbst dann kann der Rektor sich bei Verlust dann doch noch aus der Affäre ziehen, weil er BEAMTER im gehobenen Dienst ist. Michael K-punkt schrieb: > Bei uns hab ich da schon einige Kabel mit zerbrochener Kupplung oder > defektem Stecker gesehen. Diese Teile habe ich mit dem Seitenschneider > kurzerhand kastriert und das Kabel in die physikalische Sammlung > geräumt. Habt ihr keinen Hausmeister oder ist das so ne Lusche, das der eh nichts mehr machen darf, weil er nichts kann?
Michael S. schrieb: > Übrigens hat das seinen > Grund das NYM-J für die feste Verlegung vorgesehen ist da das > Kabel nicht so beweglich ist und bei falschem Gebrauch brechen > kann. Mamorstein und Eisen bricht, aber unser Kabel nicht. Gruss Harald
Michael K-punkt schrieb: > Eltern kommen ja schon im dem Anwalt, wenn vom Lehrplan mal ein Thema > vorgezogen wird... Weil Eltern glauben im Recht zu sein, denn sie denken, sich da auszukennen bzw. ein "geschultes Rechtsempfinden" zu haben. > Vielleicht sollte man auch den Elternbeirat informieren. Im Gegensatz zu oben ist hier aber null Kompetenz vorhanden und außerdem ist das eigene Kind sowieso nicht direkt betroffen. Das ist nur dann betroffen, wenn es eine zu schlechte Note bekommen hat.
Andi $nachname schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Eltern kommen ja schon im dem Anwalt, wenn vom Lehrplan mal ein Thema >> vorgezogen wird... > > Weil Eltern glauben im Recht zu sein, denn sie denken, sich da > auszukennen bzw. ein "geschultes Rechtsempfinden" zu haben. > >> Vielleicht sollte man auch den Elternbeirat informieren. > > Im Gegensatz zu oben ist hier aber null Kompetenz vorhanden und außerdem > ist das eigene Kind sowieso nicht direkt betroffen. Oh doch, es könnte mit abbrennen, wenn der Schuppen wg. der miesen Installation Feuer fängt.. > Das ist nur dann > betroffen, wenn es eine zu schlechte Note bekommen hat. ...zumindest SCHAUT man dann betroffen. Wenn ein Lehrer zum Rektor geht => Null Reaktion Wenn der Elternbeirat bzw. Elternvertreter zum Rektor geht => nur keine Konfrontation, zufriedene Eltern sind Gold wert!
Harald schrob:
>Mamorstein und Eisen bricht, aber unser Kabel nicht.
Um das mal zu vervollständigen:
Weine nicht, wenn Dein Schütz abfällt.
Dammdamm, Dammdamm
Es gibt einen, der sich selber hält.
Dammdamm, Dammdamm
MfG Paul
Ich arbeite als selbstständiger u.a. für eine Kreisverwaltung in NRW. Wenn mir so etwas auffallen würde, melde ich es SOFORT dem Kreis. Die setzen sich keine Laus in den Pelz und schicken den entsprechenden Fachmann aus dem Fachbereich raus. Der bringt gleich die ausführende Firma mit. (Meist ist es nur eine Fa. die für den Kreis arbeiten ausführt). Der bekommt gleich vor Ort einen "Einlauf" und hat den Murks innerhalb von einer Woche auf seine Kosten zu beseitigen. Anschließend ist sein Vertrag aufgelöst und er kann H4 beantragen oder als Subunternehmer auf Baustellen ein paar Strippen ziehen. Mein Tipp. Sofort den Schulträger informieren. Kreisverwaltung oder Stadt.
Der Dienstweg wäre gewesen: - Der Müll sehen - Schnell wieder zu schließen - Pfeifend davon laufen als ob nicht gewesen wäre - alles vergessen Nun ist es schon zu Spät und hat automatisch den schwarzen Peter in der Hand und steht bei der nächsten Entlassung schon ganz oben auf der List.
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