Forum: Offtopic Pfusch bei Elektroinstallation?


von Martin H. (marrtn)


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Hallo miteinander,

letztens ist mir bei einem Kunden ein (meines Erachtens krimineller) 
Pfusch ins Auge gestochen. Beim Einbau eines Netzwerkswitches in einem 
kleinen 19" Wandschränkchen ist mir aufgefallen, dass in der 
Mehrfachsteckdose in dem Schrank (die eigentlich leer sein sollte) ein 
Schukostecker, aus dem ein NYM rauskommt, eingesteckt ist.
Der Kunde wusste von nichts, also einfach mal rausgezogen ;-). 
Erkenntnis: An dem Stecker hängt ein Brüstungskanal mit ca. 20 
Steckdosen aufgeteilt auf zwei Räume und die Brandschutztür zwischen den 
Räumen.
Die flexible Zuleitung der Mehrfachsteckdose selbst geht im Kabelkanal 
in einen Schrumpfschlauch, auf dessen anderen Seite ein NYM herauskommt, 
das wiederum in einer Verteilerdose verschwindet. Der Schrumpfschlauch 
ist relativ schlank, d.h. die Verbindung ist entweder mit irgendwelchen 
Crimp-Verbindern hergestellt oder gelötet.

Die Installation ist in 2011 und 2012 vorgenommen worden.

Ich habe den Kunden selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass 
das so nicht sein soll/kann/darf und das schnellstmöglich behoben werden 
sollte - vor allem, weil es sowieso nicht funktionieren wird 10 
Rechner+Monitor, 2 Drucker und sonstigen Kleinkram an einer Steckdose zu 
betreiben.


Nun zu meinen Fragen:
a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder?
b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne 
irgendwelche Klemmen?
c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen? 
Wenn ja, wie?

Das Ganze ist übrigens in einer Schule, d.h. es geht um Kinder - 
deswegen komme ich überhaupt auf die Idee mit dem rechtlich vorgehen. 
Der ausführende Betrieb denkt sich wahrscheinlich: "öffentliche 
Einrichtung - da schaut eh keiner".

Dazu kommt noch, dass sehr viele gebrauchte (vmtl. aus dem Schrott 
gezogene) Sachen (zerkratze Patchpanels mit verbogenen Ecken, zerkratze 
Netzwerkschränke mit teilw. noch alten Einbauten, etc.) verbaut wurden. 
Aber nachdem das nur von wirtschaftlicher Relevanz ist, darf das der 
Kunde selbst mit dem Betrieb ausmachen.

Gruß
 Martin

von Michael S. (technicans)


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Martin H. schrieb:
> a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder?
Natürlich nicht, denn das ist nicht Stand der Technik.
(NYM-J, das J bezieht sich auf den Gelb-grünen Schutzleiter und ist 
vorgeschrieben) Für das NYM-J-Kabel sind an der Steckdose die
entsprechenden verdeckten schutzisolierten Kontaktstellen
(Schrauben oder auch Steckklemmen vorgesehen. Im öffentlich
zugänglichem Bereich der Steckdose dürfen nur Schutzkontaktstecker
(schuko) oder Euro-Stecker (ohne Schutzkontakt) benutzt werden.
Das entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Ansonsten besteht Brandgefahr und der Versicherungsschutz
geht flöten.
> b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne
> irgendwelche Klemmen?
Nein, je nach dem wo eine Verbindung hergestellt wird muss eine
für diese Anwendung LÖSBARE Verbindungsart mit dem zugelassenen
Klemmenmaterial gemäß VDE benutzt werden. Außerdem darf die Verbindung
nicht einfach so im Kabelkanal liegen, sondern bedarf entweder
extern oder intern eines zusätzlichen schutzisolierten Bereichs
(Abzweigdose).
Löten ist hier eh noch nie zulässig gewesen und auch keine
Quetschverbinder die für starre Adern auch nur bedingt tauglich sind.
> c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen?
Halte ich für unwahrscheinlich das das ein Fachbetrieb gemacht hat,
ansonsten würde ich das mal dem verantwortlichen Meister zeigen wenn
der Sachverhalt auch beweisbar ist. Wenn es eine Schule ist kann es ja
auch ein Lehrer gewesen sein der meinte das man da keine Kosten
verursachen muss wenn man es sich selbst zutraut. Dann hat man sich
da wohl überschätzt was die fachliche Eignung angeht.
Zuhause kann er machen was er will, aber in einer öffentlichen
Einrichtung geht das natürlich garnicht. Da wäre jeder 1-Euro-Job
Elektriker besser geeignet. Müssen eben nur beim Jobcenter angefordert
werden aber selbst das ist ja sogar noch vielen zu viel Aufwand.
> Wenn ja, wie?
Den Meister des Betriebes zur Beurteilung, Stellungnahme und
gegebenfalls Mängelbeseitigung auffordern, aber ich denke nicht,
das die dafür verantwortlich sind. (Das sollte erst mal verlässlich 
geklärt werden und nicht Unschuldige an den Pranger gestellt werden).
Wenn da nichts passiert wird die Handwerkskammer auch kaum begeistert
sein wenn sich der Sachverhalt als wahr erweist.
Dann kann (evtl. sogar auf jeden Fall) man das Rektorat der Schule
davon in Kenntnis setzen und wartet ab wie darauf reagiert wird.
Und wenn alles nicht fruchtet, die Behörden informieren, Anzeige
erstatten wegen fahrlässiger Gefährdung. Wenn sich dann immer noch
nichts tut, läuft sicher was verkehrt. Man sollte Beweise sichern
(Fotos machen) und Zeugen benennen.
Wenn die Presse dann davon Wind bekäme, dann würde sich sicher was
bewegen aber dann sollte man auch damit rechnen das das hohe Wellen
schlagen kann.
Mehr fällt mir dazu nicht ein.

von Michael B. (laberkopp)


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> a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder?

Tut er ja auch nicht, wenn ich deine Beschreibung richtig verstehe.

Damit das Kabel zum ein- und ausstecken flexibel ist, wurde dort doch 
eine flexible Leitung verwendet.

> b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne
> irgendwelche Klemmen?

Ja. Löten ist in Elektroinstallationen erlaubt. Voraussetzung ist, daß 
die Lötverbindung nicht die mechanische Verbindung sein darf. Das kann 
man durch Crimpklemmen erreichen. Bei den passenden Crimpklemmen muß man 
dann gar nicht mehr löten. Du weisst nicht, was unter dem 
Schrumpfschlauch ist. Eventuell reicht er auch schon als mechanische 
Halterung.

> c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen?

Mach dich ruhig lächerlich. Hat er dir den Job weggeschnappt ?


> vor allem, weil es sowieso nicht funktionieren wird 10 Rechner+Monitor,
> 2 Drucker und sonstigen Kleinkram an einer Steckdose zu betreiben.

Der Stromkreis wird mit 16A abgesichert sein, und das ist zulässig und 
offenbar ausreichend, ob nun mit oder ohne Schuko-Stecker dazwischen.


Man hätte auch den "mobilen PC Klassenraum" bauen können, ein Tisch mit 
10 PC und 2 Druckern drauf, und diese per Verlängerungskabeltrommel 
anschliessen können, und am Tisch dann wieder NYM verlegen können.

von Martin H. (marrtn)


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Michael Bertrandt schrieb:
>> a) Ein NYM darf soch garnicht in einem Stecker enden, oder?
>
> Tut er ja auch nicht, wenn ich deine Beschreibung richtig verstehe.
>
> Damit das Kabel zum ein- und ausstecken flexibel ist, wurde dort doch
> eine flexible Leitung verwendet.

Nö, nicht ganz richtig. Es geht so: NYM - Schrumpfschlauch - flex. 
Leitung - Steckerleiste - Schuko-Stecker - NYM

>> b) Ist "flexible-Leitung <> Schrumpfschlauch <> NYM" sauber machbar ohne
>> irgendwelche Klemmen?
>
> Ja. Löten ist in Elektroinstallationen erlaubt. Voraussetzung ist, daß
> die Lötverbindung nicht die mechanische Verbindung sein darf. Das kann
> man durch Crimpklemmen erreichen. Bei den passenden Crimpklemmen muß man
> dann gar nicht mehr löten. Du weisst nicht, was unter dem
> Schrumpfschlauch ist. Eventuell reicht er auch schon als mechanische
> Halterung.

Deswegen frage ich ja...

>> c) Sollte man gegen den ausführenden Fachbetrieb rechtlich vorgehen?
>
> Mach dich ruhig lächerlich. Hat er dir den Job weggeschnappt ?

Was soll das den jetzt? Unausgeglichen? Ich frag doch bloß!!!
Nein, er hat mir nicht den Job weggeschnappt - wenn ich berufsmäßig 
E-Installationen machen würde, würde ich hier nicht nachfragen, sondern 
die entsprechenden Normen selbst wissen.
Ich finde es nur nicht "richtig", wie die entsprechenden Firmen 
vorgegangen sind (nach dem Motto "wird schon keiner Merken").

Falls die Realisierung einer groben Fahrlässigkeit o.ä. entsprochen 
hätte (wie gesagt: ich frage ja nur nach!) wäre vielleicht der Rechtsweg 
besser als drauf zu warten, dass derjenige selbigen Pfusch an anderer 
Stelle wiederholt, wo es vielleicht nicht auffällt, oder?

von Holm T. (Gast)


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Ich glaube kaum das das ein Fachbetrieb war. Normalerweise machen die 
Ihre Arbeit ordentlich da sowieso Alles aus öff. Hand bezahlt wird.

Das was Du beschreibst ist ein Typisches Beispiel dafür das "Jemand" 
versucht hat die Schule mit etwas zu unterstützen für das kein Geld da 
war.
Die Kids hätten eventuell ohne das jetzt gar kein Netzwerk (gebrauchte 
Komponenten vom Schrott). Das das natürlcih unsachgemäß und gefährlich 
ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,

Holm

von Ulrich E. (ulrich_e)


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Die Verbindung zwischen NYM <=> Flexible Leitung kann erlaubt sein.
- Doppelte Isolierung
- Geeigneter Verbinder
- Keine Reduzierung auf einen querschnitt < 1,5²
- Die Steckdosenleiste sollte fest montiert sein. Und nicht frei im 
Schrank rumhängen.

Das Nym-j im Schukostecker. Ist nicht gefährlich.
Es ist mit sicherheit nicht erlaubt, aber ich kann dir dazu nicht die 
entsprechende VDE Stelle nennen. Wenn es jemand weiß, dann bitte sagen.
Ich weiß nur das man NYM-Leitungen nicht für flexiblen Einsatz verwenden 
darf. Aber wie das genau ist wenn die Leitung nur einmal gesteckt wird, 
weiß ich nicht.

von Michael K. (charles_b)


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Martin H. schrieb:

>
> Das Ganze ist übrigens in einer Schule, d.h. es geht um Kinder -
> deswegen komme ich überhaupt auf die Idee mit dem rechtlich vorgehen.
> Der ausführende Betrieb denkt sich wahrscheinlich: "öffentliche
> Einrichtung - da schaut eh keiner".
>
Ne Schule hat einen Sicherheitsbeauftragten. Vielleicht schultert der 
Rektor das aus selbst.

Eine Notiz, dass diese Anlage nach deiner Sicht gefährlich ist, wäre 
sinnvoll.

1. Dann haben DIE was in der Hand, dass sie was tun müssen.
2. Dann bis DU aus dem Schneider, wenn es nachher heißt, DU hättest das 
ja damals sehen müssen.

von Juppi J. (juppiii)


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Michael K-punkt schrieb:
> Martin H. schrieb:
> Eine Notiz, dass diese Anlage nach deiner Sicht gefährlich ist, wäre
> sinnvoll.

Jo,würde ich auch so halten,

Nach dem Produkthaftungsgesetz beißen den Letzten die Hunde.;-))

von Michael S. (technicans)


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Was nützt die schönste Aktennotiz wenn der die Sache nicht ernst nimmt
und die Notiz "verlegt" wird. Da muss man schon zu mehreren aktiv 
werden,
dann kann der Rektor nicht solche Sachen machen, insbesondere wenn was
passiert und die Kripo ermittelt und die finden das raus, garantiert.

Ulrich E. schrieb:
> Ist nicht gefährlich.

Jeder NICHT bestimmungsmäßige Gebrauch ist gefährlich.
Vor allem sowas zu bagatellisieren. Übrigens hat das seinen
Grund das NYM-J für die feste Verlegung vorgesehen ist da das
Kabel nicht so beweglich ist und bei falschem Gebrauch brechen
kann. Flexible Leitungen sind dagegen dafür konstruiert entsprechend
gebraucht zu werden. Das dauert sehr lange bis das Kabel da bricht.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
> Was nützt die schönste Aktennotiz wenn der die Sache nicht ernst nimmt
> und die Notiz "verlegt" wird. Da muss man schon zu mehreren aktiv
> werden,

Der Schreiber hat was in der Hand, das ER darauf aufmerksam gemacht hat. 
Nicht dass es dann heißt, ER hätte den Pfusch zusammengestrickt => 
Haftung.

> dann kann der Rektor nicht solche Sachen machen, insbesondere wenn was
> passiert und die Kripo ermittelt und die finden das raus, garantiert.

Das ist dann in der Verantwortung des Rektors. Zum seinem Glück kann man 
den nicht zwingen.

> Ulrich E. schrieb:
>> Ist nicht gefährlich.
>
> Jeder NICHT bestimmungsmäßige Gebrauch ist gefährlich.

Ich würde mal vermuten, dass sie ne Autofabrik durch den Arbeitsschutz 
und Betriebsrat sofort stilllegen würden bis das gerichtet ist.

Aber bei ner Schule kann es schon vorkommen, dass man so weiterwurstelt.

Im Bühnenbereich darf man auch keine Baumarkt-Mehrfachsteckdosen 
verwenden und dann dort 2000-W-Strahler dranhängen - wird aber immer 
wieder gerne gemacht.

Bei uns hab ich da schon einige Kabel mit zerbrochener Kupplung oder 
defektem Stecker gesehen. Diese Teile habe ich mit dem Seitenschneider 
kurzerhand kastriert und das Kabel in die physikalische Sammlung 
geräumt.

Manchmal muss man sich echt wundern, dass nicht noch mehr passiert.

P.S. So wie es aussieht, ist eine Schülerin von uns in München bei 
diesem Taxi-Bus-Unfall ums Leben gekommen - kein gutes Gefühl. Die 
Gefahren lauern überall.

> Vor allem sowas zu bagatellisieren.

Eltern kommen ja schon im dem Anwalt, wenn vom Lehrplan mal ein Thema 
vorgezogen wird...

Vielleicht sollte man auch den Elternbeirat informieren. Inwiefern man 
hier aber gegen Verschwiegenheitspflichten gegenüber seinem Auftraggeber 
verstößt, müsste man zuvor abklären.

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> Manchmal muss man sich echt wundern, dass nicht noch mehr passiert.

Das ist aber kein neuzeitlicher Zustand. Soziale Schieflagen gibts
überall und die provozieren dann Probleme. Das war zu meiner Zeit
nicht anders wie heute.

Michael K-punkt schrieb:
> Zum seinem Glück kann man den nicht zwingen.
Der wird auch sein Vorschriften und seine Vorgesetzten haben und
wenn mal was passiert wird der auch ins Schwitzen geraten. Allerdings
wird der so clever sein sich in alle Richtungen abzusichern, oder es
zumindest versuchen.

Michael K-punkt schrieb:
> Der Schreiber hat was in der Hand, das ER darauf aufmerksam gemacht hat.

Aber nur mit Eingangsbestätigung, sonst ist der Wisch das Papier nicht
wert und selbst dann kann der Rektor sich bei Verlust dann doch noch
aus der Affäre ziehen, weil er BEAMTER im gehobenen Dienst ist.

Michael K-punkt schrieb:
> Bei uns hab ich da schon einige Kabel mit zerbrochener Kupplung oder
> defektem Stecker gesehen. Diese Teile habe ich mit dem Seitenschneider
> kurzerhand kastriert und das Kabel in die physikalische Sammlung
> geräumt.

Habt ihr keinen Hausmeister oder ist das so ne Lusche, das der eh nichts
mehr machen darf, weil er nichts kann?

von Harald W. (wilhelms)


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Michael S. schrieb:

> Übrigens hat das seinen
> Grund das NYM-J für die feste Verlegung vorgesehen ist da das
> Kabel nicht so beweglich ist und bei falschem Gebrauch brechen
> kann.

Mamorstein und Eisen bricht, aber unser Kabel nicht.
Gruss
Harald

von A. $. (mikronom)


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Michael K-punkt schrieb:
> Eltern kommen ja schon im dem Anwalt, wenn vom Lehrplan mal ein Thema
> vorgezogen wird...

Weil Eltern glauben im Recht zu sein, denn sie denken, sich da 
auszukennen bzw. ein "geschultes Rechtsempfinden" zu haben.

> Vielleicht sollte man auch den Elternbeirat informieren.

Im Gegensatz zu oben ist hier aber null Kompetenz vorhanden und außerdem 
ist das eigene Kind sowieso nicht direkt betroffen. Das ist nur dann 
betroffen, wenn es eine zu schlechte Note bekommen hat.

von Michael K. (charles_b)


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Andi $nachname schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Eltern kommen ja schon im dem Anwalt, wenn vom Lehrplan mal ein Thema
>> vorgezogen wird...
>
> Weil Eltern glauben im Recht zu sein, denn sie denken, sich da
> auszukennen bzw. ein "geschultes Rechtsempfinden" zu haben.
>
>> Vielleicht sollte man auch den Elternbeirat informieren.
>
> Im Gegensatz zu oben ist hier aber null Kompetenz vorhanden und außerdem
> ist das eigene Kind sowieso nicht direkt betroffen.

Oh doch, es könnte mit abbrennen, wenn der Schuppen wg. der miesen 
Installation Feuer fängt..

> Das ist nur dann
> betroffen, wenn es eine zu schlechte Note bekommen hat.

...zumindest SCHAUT man dann betroffen.

Wenn ein Lehrer zum Rektor geht => Null Reaktion
Wenn der Elternbeirat bzw. Elternvertreter zum Rektor geht => nur keine 
Konfrontation, zufriedene Eltern sind Gold wert!

von Paul B. (paul_baumann)


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Harald schrob:
>Mamorstein und Eisen bricht, aber unser Kabel nicht.

Um das mal zu vervollständigen:

Weine nicht, wenn Dein Schütz abfällt.
Dammdamm, Dammdamm
Es gibt einen, der sich selber hält.
Dammdamm, Dammdamm

MfG Paul

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Ich arbeite als selbstständiger u.a. für eine Kreisverwaltung in NRW. 
Wenn mir so etwas auffallen würde, melde ich es SOFORT dem Kreis. Die 
setzen sich keine Laus in den Pelz und schicken den entsprechenden 
Fachmann aus dem Fachbereich raus. Der bringt gleich die ausführende 
Firma mit. (Meist ist es nur eine Fa. die für den Kreis arbeiten 
ausführt). Der bekommt gleich vor Ort einen "Einlauf" und hat den Murks 
innerhalb von einer Woche auf seine Kosten zu beseitigen. Anschließend 
ist sein Vertrag aufgelöst und er kann H4 beantragen oder als 
Subunternehmer auf Baustellen ein paar Strippen ziehen.

Mein Tipp. Sofort den Schulträger informieren. Kreisverwaltung oder 
Stadt.

von Martin H. (marrtn)


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Die Sache "liegt" jetzt erst mal beim Direktorat...

von Michael S. (technicans)


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Halt bloß den Dienstweg ein.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Der Dienstweg wäre gewesen:

- Der Müll sehen
- Schnell wieder zu schließen
- Pfeifend davon laufen als ob nicht gewesen wäre
- alles vergessen

Nun ist es schon zu Spät und hat automatisch den schwarzen Peter in der 
Hand und steht bei der nächsten Entlassung schon ganz oben auf der List.

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