Servus, es gibt Anhängerbeleuchtungen zu kaufen, welche einfach mit Magneten an einem Anhänger befestigt werden. z.B sowas.: http://www.amazon.de/dp/B004E53FNG/?tag=hydra0d-21&hvadid=11134019698&hvpos=1o2&hvexid=&hvnetw=g&hvrand=17664712051214461299&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&ref=asc_df_B004E53FNG http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_1724 Dabei ist mir aufgefallen, dass manchmal nur 5 adrige Kabel benutzt werden, und die beiden Rücklichter zusammen gelegt sind. Außerdem passte auch die Zugentlastung des Steckers nicht zum dünnen Kabel. Ist sowas überhaupt zulässig, besonders das mit der zusammenlegung der Rücklichter auf eine Ader im Stecker? Darf sowas verkauft werden? Wenn was passiert, wer ist dann verantwortlich? Das müsste man doch den Verkäufer wieder zurückgeben können,oder?
Michael m. schrieb: > Wenn was passiert, wer ist dann verantwortlich? Was soll dabei "passieren"? Der einzige Sinn, linke und rechte Seite beim Schlusslicht zu trennen, kann doch nur darin bestehen, dass man bei der Parkschaltung nur die Leuchte der zugehörigen Seite betreibt. Wenn das nicht interessiert (oder gar keine Parkschaltung vorhanden ist), dann ist es auch egal, ob die Anhängerbeleuchtung beide Seiten trennt. Sinnvollerweise würde man eine gemeinsame Leitungsführung wohl an die linke Klemme anschließen, da man bei Rechtsverkehr üblicherweise die Leuchten der linken Seite im Falle einer Parkschaltung betreibt (wobei dann am Anhänger beide Seiten leuchten). Ein zulassungspflichtiger Anhänger benötigt ja aber ohnehin eine fest installierte Beleuchtung, insofern werden diese Teile hier wohl eher für andere Dinge benutzt (Beleuchtung überstehender Lasten oder dergleichen).
Naja, beim Auto war eine Sicherung für ein Rücklicht durchgebrannt, und das war genau die Seite, die im Stecker angeschlossen war. Als Folge gab es überhaupt kein Rücklicht mehr. Der Normenausschuss hat doch nicht umsonst zwei Kontakte belegt, oder? Das oben genannte Ding wurde nur zum testen benutzt, weil eben "ein" Rücklicht nicht ging. :)
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